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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Dresden - Deutschland Paketbeförderung Beförderung von Paketen für teilnehmende sächs. Justizdienststellen aus den Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026072100575021539 / 502794-2026
Veröffentlicht :
21.07.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
31.10.2028
Angebotsabgabe bis :
01.09.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
60160000 - Postbeförderung auf der Straße
60161000 - Paketbeförderung
64113000 - Paketpostdienste
DEU-Dresden: Deutschland Paketbeförderung Beförderung von Paketen
für teilnehmende sächs. Justizdienststellen aus den Regionen Dresden,
Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz

2026/S 138/2026 502794

Deutschland Paketbeförderung Beförderung von Paketen für teilnehmende sächs.
Justizdienststellen aus den Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz
OJ S 138/2026 21/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Oberlandesgericht Dresden
E-Mail: vergabestelle@olg.justiz.sachsen.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Beförderung von Paketen für teilnehmende sächs. Justizdienststellen aus den Regionen
Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz
Beschreibung: Gegenstand dieses Verfahrens ist die Dienstleistung zur Beförderung von
Paketen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen in den Regionen Dresden, Leipzig,
Zwickau, Chemnitz und Görlitz. Die Postdienstleistung umfasst die Abholung der
versandfertigen Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und
Außenstellen, Weitertransport und die Zustellung an den Adressaten innerhalb und außerhalb
Deutschlands. Zustellung im Inland: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich
spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab.
Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben
von Montag bis Samstag zu erfolgen. Zustellung im Ausland: Der Auftragnehmer holt die
Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen ab
und übergibt die zuzustellenden Pakete dem Post-Universaldienstleister der Bundesrepublik
Deutschland zur Weiterbeförderung an die Empfänger im Ausland gemäß den Bestimmungen
des Weltpostvertrages. Die Übergabe der Pakete an einen anderen Paketdienstleister, der
außerhalb des Systems des Weltpostvereins Pakete im Ausland zustellt, ist zulässig. Der
Auftragnehmer stellt sicher, dass der andere Paketdienstleister für die Beförderung im
Ausland gleichwohl die sich aus dem Weltpostvertrag ergebenden Grundsätze für Zustellung,
Haftung und Nachforschung entsprechend einhält. Bedingung: Eintragung in das Verzeichnis
der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4
PostG) Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
Kennung des Verfahrens: 096da861-5d0b-48fc-81aa-5f9614f5b3a6
Interne Kennung: OLG VI.2-E1420/33/2-2026
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60161000 Paketbeförderung

Zusätzliche Einstufung (cpv): 64113000 Paketpostdienste, 60160000 Postbeförderung auf der
Straße

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Bundesrepublik Deutschland
Postleitzahl: 00000
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Bieter hat eine Eigenerklärung (Anlage 5) abzugeben:
Versicherung des Bieters, dass er nicht zu den in Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833
/2014 genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen entsprechenden Bezug zu
Russland aufweisen Versicherung des Bieters, dass an der Erfüllung des Auftrags keine
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige Unternehmen (Eignungsleihe) mit einem
Volumen von über 10 % des Auftragswertes beteiligt sind, die unter die Regelung des Art. 5 k)
Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen Sofern ein Bieter im Hinblick auf die
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen
will (Unterauftragnehmer), ist dies in Anlage 3 Bieterangaben zu vermerken und die Anlage 7
Verzeichnis der Unterauftragnehmer, die mit der Abholung der Sendungen in den
Justizdienststellen, Weitertransport und/oder für die Zustellungen beim Empfänger beauftragt
werden, ist entsprechend auszufüllen. Weitere Ausführungen dazu siehe Anlage 3
Bieterangaben und Anlage 7 Unterauftragnehmer
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 6
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 5

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe,
insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Es sind
entsprechende Eigenerklärungen abzugeben.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Paketsendungen aus der Region Dresden (Einzellos)
Beschreibung: Los 1 - Beförderung von Paketen aus der Region Dresden Die teilnehmenden
sächsischen Justizdienststellen der Region Dresden (Los 1) können der Anlage 8 der
Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden. Gegenstand des Loses 1
ist die Dienstleistung zur Beförderung von Paketen teilnehmender sächsischer
Justizdienststellen der Region Dresden. Die Postdienstleistung umfasst die Abholung der
Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen und
die Zustellung an den Adressaten innerhalb und außerhalb Deutschlands. Zustellung

innerhalb Deutschland: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am
dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die
Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von
Montag bis Samstag zu erfolgen. Zustellung im Ausland: Der Auftragnehmer holt die Pakete
bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen ab und
übergibt die zuzustellenden Pakete dem Post-Universaldienstleister der Bundesrepublik
Deutschland zur Weiterbeförderung an die Empfänger im Ausland gemäß den Bestimmungen
des Weltpostvertrages. Die Übergabe der Pakete an einen anderen Paketdienstleister, der
außerhalb des Systems des Weltpostvereins Pakete im Ausland zustellt, ist zulässig. Der
Auftragnehmer stellt sicher, dass der andere Paketdienstleister für die Beförderung im
Ausland gleichwohl die sich aus dem Weltpostvertrag ergebenden Grundsätze für Zustellung,
Haftung und Nachforschung entsprechend einhält. Bedingung: Eintragung in das Verzeichnis
der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4
PostG) Geschätzte Sendungsmenge insgesamt im Los 1 - Region Dresden im
Vertragszeitraum: 28.196 Stück Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 1 - Region
Dresden kann der Anlage 8 - Dienststellenverzeichnis entnommen werden. Alle weiteren
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
Interne Kennung: LOT-0001

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60161000 Paketbeförderung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 64113000 Paketpostdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option der zweimaligen Verlängerung um 1 Jahr, Option kann nur
durch den Auftraggeber ausgeübt werden

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01067
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zustellung Deutschlandweit , mit geringem Anteil ins Ausland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Option der zweimaligen Verlängerung um 1 Jahr
(siehe Anlage 4 Vertragsentwurf)

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

Zusätzliche Informationen: In Anlage 8 Dienststellenverzeichnis sind alle Dienststellen der
jeweiligen Lose aufgelistet, von denen die Pakete abgeholt werden müssen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bietererklärung (Anlage 2), dass die
Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) nicht
vorliegen, keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
in Frage stellt, der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärung in
Bezug auf die Eignung abgegeben hat, die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21
Abs. 1 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte
und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, namentlich
eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 Euro gegen den Bieter oder
einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen Verstoßes gegen das genannte Gesetz nicht
vorliegen und auch kein entsprechendes Bußgeldverfahren anhängig ist, einer der in § 22
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgeführten Ausschlussgründe nicht vorliegt, die
Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von
mindestens 2.500 Euro gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen
eines Verstoßes nach § 21 dieses Gesetzes, nicht vorliegen und dass der Bieter die
gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt. Für
den Fall, dass die Erklärung nicht in vorstehendem Umfang unterzeichnet werden kann, (z. B.
wegen Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), sind entsprechende Gründe einzutragen.
Bietererklärung (Anlage 3): namentliche Nennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten
(Telefon, E-Mail) Beschreibung des Betriebsablaufes und -organisation (unter Beifügung
geeigneter Unterlagen) Benennung der Kriterien, die für die Auswahl und Einstellung der
Mitarbeiter erfüllt sein müssen, Angaben zu Aus- und Fortbildungen der Mitarbeiter,
Erscheinungsbild (Wie sind die Mitarbeiter nach außen als Zusteller erkennbar?) Wie erfolgt
die Qualitätssicherung? Dazu ist ein entsprechendes Konzept unter Einbeziehung aller
Unterauftragnehmer vorzulegen. Angaben zum Reklamationsmanagement Ist die
Möglichkeit gegeben, dass der Zusteller bei auftretenden Problemen (technischer wie
fachlicher Art) im Zustellprozess beim Auftragnehmer nachfragen kann?

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bietererklärung (Anlage 3): drei Referenzen über
vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieterangaben (Anlage 3): - zur Anzahl
sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter/Anzahl der nicht sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigten (bezogen auf den Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre)

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieterangaben (Anlage 3): zur
Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende Mindestsumme abdeckt: Schäden mit folgenden
Deckungssummen - pro Versicherungsfall; mindestens 1.000.000 Euro für Sach- und
Personenschäden und mindestens 100.000 Euro für Vermögensschäden; die Höchstleistung
der Versicherung für Sach- und Personenschäden pro Versicherungsjahr darf 2.000.000 Euro
und die Höchstleistung für Vermögensschäden pro Versicherungsjahr darf 200.000 Euro nicht
unterschreiten - der Nachweis ist vom bezuschlagten Bieter unverzüglich nach der
Zuschlagserteilung zu erbringen sowie bei welchem Versicherungsunternehmen die
Versicherung abgeschlossen ist, bzw. für den Fall des Zuschlages abgeschlossen wird. Bei
der Versicherung muss es sich um eine marktübliche deutsche Industrieversicherung oder um
eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU handeln. Fremdsprachlichen
Versicherungsunterlagen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bietererklärung (Anlage 2), dass über das Vermögen
des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren, nicht
eröffnet ist, die Eröffnung nicht beantragt ist und der Antrag auf Eröffnung nicht mangels
Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, der Bieter
den gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist Für den Fall, dass
die Erklärung nicht in vorstehendem Umfang unterzeichnet werden kann, (z. B. wegen
Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), sind entsprechende Gründe einzutragen.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieterangaben (Anlage 3): zum Gesamtumsatz sowie
zum Umsatz bezüglich der angebotenen Leistung in den letzten drei Jahre

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieterangaben (Anlage 3): Eintragung in das
Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis, § 4 PostG) der
Bundesnetzagentur Erklärung, dass kein Verfahren der Bundesnetzagentur zur Rücknahme,
zum Widerruf oder zur Löschung der Eintragung im Anbieterverzeichnis bekannt ist

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieterangaben (Anlage 3): Angabe von Registergericht
und HRA/HRB Nummer

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19f6f8aaae8-
6d246bf353c2d89b

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/08/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 91 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Auftraggebers können Bieterunterlagen im
gesetzlichen Rahmen (insbesondere § 56 Abs. 2 VgV) nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 01/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerklärung und Datenabfrage zum
SaubFahrzeugBeschG (Anlage 3a) Der ausgeschriebene Auftrag ist gemäß der Tabelle in der
Anlage 3a zum SaubFahrzeugBeschG ein Dienstleistungsauftrag, dessen wesentlicher
Leistungsbestandteil die Paketbeförderung (CVP-Referenznummer 60161000-4)
Postbeförderung auf der Straße (CPV-Referenznummer 60160000-7) und die Paketzustellung
(CPV-Referenznummer 64121200-2) ist. Das vorliegende Verfahren fällt in den
Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG. Das SaubFahrzeugBeschG verpflichtet den
Auftraggeber. Diesem muss es möglich sein, im Hinblick auf den bezuschlagten Auftrag
seinen Dokumentationspflichten nach dem SaubFahrzeugBeschG nachzukommen. Die
weiteren Bedingungen sind der Anlage 3a zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor

Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2
GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Paketsendungen aus der Region Leipzig (Einzellos)
Beschreibung: Los 2 - Beförderung von Paketen aus der Region Leipzig Die teilnehmenden
sächsischen Justizdienststellen der Region Leipzig (Los 2) können der Anlage 8 der
Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden. Gegenstand des Loses 2
ist die Dienstleistung zur Beförderung von Paketen teilnehmender sächsischer
Justizdienststellen der Region Leipzig. Die Postdienstleistung umfasst die Abholung der
Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen und
die Zustellung an den Adressaten innerhalb und außerhalb Deutschlands. Zustellung
innerhalb Deutschlands: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens
am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die
Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von
Montag bis Samstag zu erfolgen. Zustellung im Ausland: Der Auftragnehmer holt die Pakete
bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen ab und
übergibt die zuzustellenden Pakete dem Post-Universaldienstleister der Bundesrepublik
Deutschland zur Weiterbeförderung an die Empfänger im Ausland gemäß den Bestimmungen
des Weltpostvertrages. Die Übergabe der Pakete an einen anderen Paketdienstleister, der
außerhalb des Systems des Weltpostvereins Pakete im Ausland zustellt, ist zulässig. Der
Auftragnehmer stellt sicher, dass der andere Paketdienstleister für die Beförderung im
Ausland gleichwohl die sich aus dem Weltpostvertrag ergebenden Grundsätze für Zustellung,
Haftung und Nachforschung entsprechend einhält. Bedingung: Eintragung in das Verzeichnis
der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4
PostG) Geschätzte Sendungsmenge insgesamt im Los 2 - Region Leipzig im
Vertragszeitraum: 20.604 Stück Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 2 - Region
Leipzig kann der Anlage 8 - Dienststellenverzeichnis entnommen werden. Alle weiteren
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
Interne Kennung: LOT-0002

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60161000 Paketbeförderung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 64113000 Paketpostdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option der zweimaligen Verlängerung um 1 Jahr, Option kann nur
durch den Auftraggeber ausgeübt werden

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zustellung Deutschlandweit , mit geringem Anteil ins Ausland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Option der zweimaligen Verlängerung um 1 Jahr
(siehe Anlage 4 Vertragsentwurf)

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: In Anlage 8 Dienststellenverzeichnis sind alle Dienststellen der
jeweiligen Lose aufgelistet, von denen die Pakete abgeholt werden müssen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bietererklärung (Anlage 2), dass die
Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) nicht
vorliegen, keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
in Frage stellt, der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärung in
Bezug auf die Eignung abgegeben hat, die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21
Abs. 1 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte

und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, namentlich
eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 Euro gegen den Bieter oder
einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen Verstoßes gegen das genannte Gesetz nicht
vorliegen und auch kein entsprechendes Bußgeldverfahren anhängig ist, einer der in § 22
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgeführten Ausschlussgründe nicht vorliegt, die
Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von
mindestens 2.500 Euro gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen
eines Verstoßes nach § 21 dieses Gesetzes, nicht vorliegen und dass der Bieter die
gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt. Für
den Fall, dass die Erklärung nicht in vorstehendem Umfang unterzeichnet werden kann, (z. B.
wegen Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), sind entsprechende Gründe einzutragen.
Bietererklärung (Anlage 3): namentliche Nennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten
(Telefon, E-Mail) Beschreibung des Betriebsablaufes und -organisation (unter Beifügung
geeigneter Unterlagen) Benennung der Kriterien, die für die Auswahl und Einstellung der
Mitarbeiter erfüllt sein müssen, Angaben zu Aus- und Fortbildungen der Mitarbeiter,
Erscheinungsbild (Wie sind die Mitarbeiter nach außen als Zusteller erkennbar?) Wie erfolgt
die Qualitätssicherung? Dazu ist ein entsprechendes Konzept unter Einbeziehung aller
Unterauftragnehmer vorzulegen. Angaben zum Reklamationsmanagement Ist die
Möglichkeit gegeben, dass der Zusteller bei auftretenden Problemen (technischer wie
fachlicher Art) im Zustellprozess beim Auftragnehmer nachfragen kann?

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bietererklärung (Anlage 3): drei Referenzen über
vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieterangaben (Anlage 3): - zur Anzahl
sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter/Anzahl der nicht sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigten (bezogen auf den Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre)

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieterangaben (Anlage 3): zur
Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende Mindestsumme abdeckt: Schäden mit folgenden
Deckungssummen - pro Versicherungsfall; mindestens 1.000.000 Euro für Sach- und
Personenschäden und mindestens 100.000 Euro für Vermögensschäden; die Höchstleistung
der Versicherung für Sach- und Personenschäden pro Versicherungsjahr darf 2.000.000 Euro
und die Höchstleistung für Vermögensschäden pro Versicherungsjahr darf 200.000 Euro nicht
unterschreiten - der Nachweis ist vom bezuschlagten Bieter unverzüglich nach der
Zuschlagserteilung zu erbringen sowie bei welchem Versicherungsunternehmen die
Versicherung abgeschlossen ist, bzw. für den Fall des Zuschlages abgeschlossen wird. Bei
der Versicherung muss es sich um eine marktübliche deutsche Industrieversicherung oder um
eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU handeln. Fremdsprachlichen
Versicherungsunterlagen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bietererklärung (Anlage 2), dass über das Vermögen
des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren, nicht
eröffnet ist, die Eröffnung nicht beantragt ist und der Antrag auf Eröffnung nicht mangels
Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, der Bieter

den gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist Für den Fall, dass
die Erklärung nicht in vorstehendem Umfang unterzeichnet werden kann, (z. B. wegen
Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), sind entsprechende Gründe einzutragen.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieterangaben (Anlage 3): zum Gesamtumsatz sowie
zum Umsatz bezüglich der angebotenen Leistung in den letzten drei Jahre

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieterangaben (Anlage 3): Eintragung in das
Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis, § 4 PostG) der
Bundesnetzagentur Erklärung, dass kein Verfahren der Bundesnetzagentur zur Rücknahme,
zum Widerruf oder zur Löschung der Eintragung im Anbieterverzeichnis bekannt ist

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieterangaben (Anlage 3): Angabe von Registergericht
und HRA/HRB Nummer

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19f6f8aaae8-
6d246bf353c2d89b

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/08/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 91 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Auftraggebers können Bieterunterlagen im
gesetzlichen Rahmen (insbesondere § 56 Abs. 2 VgV) nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:

Eröffnungstermin: 01/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerklärung und Datenabfrage zum
SaubFahrzeugBeschG (Anlage 3a) Der ausgeschriebene Auftrag ist gemäß der Tabelle in der
Anlage 3a zum SaubFahrzeugBeschG ein Dienstleistungsauftrag, dessen wesentlicher
Leistungsbestandteil die Paketbeförderung (CVP-Referenznummer 60161000-4)
Postbeförderung auf der Straße (CPV-Referenznummer 60160000-7) und die Paketzustellung
(CPV-Referenznummer 64121200-2) ist. Das vorliegende Verfahren fällt in den
Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG. Das SaubFahrzeugBeschG verpflichtet den
Auftraggeber. Diesem muss es möglich sein, im Hinblick auf den bezuschlagten Auftrag
seinen Dokumentationspflichten nach dem SaubFahrzeugBeschG nachzukommen. Die
weiteren Bedingungen sind der Anlage 3a zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2
GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.

Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen

5.1. Los: LOT-0003
Titel: Paketsendungen aus der Region Zwickau (Einzellos)
Beschreibung: Los 3 - Beförderung von Paketen aus der Region Zwickau Die teilnehmenden
sächsischen Justizdienststellen der Region Zwickau (Los 3) können der Anlage 8 der
Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden. Gegenstand des Loses 3
ist die Dienstleistung zur Beförderung von Paketen teilnehmender sächsischer
Justizdienststellen der Region Zwickau. Die Postdienstleistung umfasst die Abholung der
Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen und
die Zustellung an den Adressaten innerhalb und außerhalb Deutschlands. Zustellung
innerhalb Deutschland: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am
dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die
Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von
Montag bis Samstag zu erfolgen. Zustellung im Ausland: Der Auftragnehmer holt die Pakete
bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen ab und
übergibt die zuzustellenden Pakete dem Post-Universaldienstleister der Bundesrepublik
Deutschland zur Weiterbeförderung an die Empfänger im Ausland gemäß den Bestimmungen
des Weltpostvertrages. Die Übergabe der Pakete an einen anderen Paketdienstleister, der
außerhalb des Systems des Weltpostvereins Pakete im Ausland zustellt, ist zulässig. Der
Auftragnehmer stellt sicher, dass der andere Paketdienstleister für die Beförderung im
Ausland gleichwohl die sich aus dem Weltpostvertrag ergebenden Grundsätze für Zustellung,
Haftung und Nachforschung entsprechend einhält. Bedingung: Eintragung in das Verzeichnis
der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4
PostG) Geschätzte Sendungsmenge insgesamt im Los 3 - Region Zwickau im
Vertragszeitraum 5.772 Stück Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 3 - Region
Zwickau kann der Anlage 8 - Dienststellenverzeichnis entnommen werden. Alle weiteren
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
Interne Kennung: LOT-0003

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60161000 Paketbeförderung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 64113000 Paketpostdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option der zweimaligen Verlängerung um 1 Jahr, Option kann nur
durch den Auftraggeber ausgeübt werden

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land, Gliederung (NUTS): Zwickau (DED45)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zustellung Deutschlandweit , mit geringem Anteil ins Ausland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2

Weitere Informationen zur Verlängerung: Option der zweimaligen Verlängerung um 1 Jahr
(siehe Anlage 4 Vertragsentwurf)

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: In Anlage 8 Dienststellenverzeichnis sind alle Dienststellen der
jeweiligen Lose aufgelistet, von denen die Pakete abgeholt werden müssen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bietererklärung (Anlage 2), dass die
Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) nicht
vorliegen, keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
in Frage stellt, der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärung in
Bezug auf die Eignung abgegeben hat, die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21
Abs. 1 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte
und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, namentlich
eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 Euro gegen den Bieter oder
einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen Verstoßes gegen das genannte Gesetz nicht
vorliegen und auch kein entsprechendes Bußgeldverfahren anhängig ist, einer der in § 22
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgeführten Ausschlussgründe nicht vorliegt, die
Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von
mindestens 2.500 Euro gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen
eines Verstoßes nach § 21 dieses Gesetzes, nicht vorliegen und dass der Bieter die
gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt. Für
den Fall, dass die Erklärung nicht in vorstehendem Umfang unterzeichnet werden kann, (z. B.
wegen Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), sind entsprechende Gründe einzutragen.
Bietererklärung (Anlage 3): namentliche Nennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten
(Telefon, E-Mail) Beschreibung des Betriebsablaufes und -organisation (unter Beifügung
geeigneter Unterlagen) Benennung der Kriterien, die für die Auswahl und Einstellung der
Mitarbeiter erfüllt sein müssen, Angaben zu Aus- und Fortbildungen der Mitarbeiter,
Erscheinungsbild (Wie sind die Mitarbeiter nach außen als Zusteller erkennbar?) Wie erfolgt
die Qualitätssicherung? Dazu ist ein entsprechendes Konzept unter Einbeziehung aller

Unterauftragnehmer vorzulegen. Angaben zum Reklamationsmanagement Ist die
Möglichkeit gegeben, dass der Zusteller bei auftretenden Problemen (technischer wie
fachlicher Art) im Zustellprozess beim Auftragnehmer nachfragen kann?

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bietererklärung (Anlage 3): drei Referenzen über
vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieterangaben (Anlage 3): - zur Anzahl
sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter/Anzahl der nicht sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigten (bezogen auf den Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre)

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieterangaben (Anlage 3): zur
Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende Mindestsumme abdeckt: Schäden mit folgenden
Deckungssummen - pro Versicherungsfall; mindestens 1.000.000 Euro für Sach- und
Personenschäden und mindestens 100.000 Euro für Vermögensschäden; die Höchstleistung
der Versicherung für Sach- und Personenschäden pro Versicherungsjahr darf 2.000.000 Euro
und die Höchstleistung für Vermögensschäden pro Versicherungsjahr darf 200.000 Euro nicht
unterschreiten - der Nachweis ist vom bezuschlagten Bieter unverzüglich nach der
Zuschlagserteilung zu erbringen sowie bei welchem Versicherungsunternehmen die
Versicherung abgeschlossen ist, bzw. für den Fall des Zuschlages abgeschlossen wird. Bei
der Versicherung muss es sich um eine marktübliche deutsche Industrieversicherung oder um
eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU handeln. Fremdsprachlichen
Versicherungsunterlagen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bietererklärung (Anlage 2), dass über das Vermögen
des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren, nicht
eröffnet ist, die Eröffnung nicht beantragt ist und der Antrag auf Eröffnung nicht mangels
Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, der Bieter
den gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist Für den Fall, dass
die Erklärung nicht in vorstehendem Umfang unterzeichnet werden kann, (z. B. wegen
Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), sind entsprechende Gründe einzutragen.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieterangaben (Anlage 3): zum Gesamtumsatz sowie
zum Umsatz bezüglich der angebotenen Leistung in den letzten drei Jahre

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieterangaben (Anlage 3): Eintragung in das
Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis, § 4 PostG) der
Bundesnetzagentur Erklärung, dass kein Verfahren der Bundesnetzagentur zur Rücknahme,
zum Widerruf oder zur Löschung der Eintragung im Anbieterverzeichnis bekannt ist

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieterangaben (Anlage 3): Angabe von Registergericht
und HRA/HRB Nummer

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19f6f8aaae8-
6d246bf353c2d89b

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/08/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 91 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Auftraggebers können Bieterunterlagen im
gesetzlichen Rahmen (insbesondere § 56 Abs. 2 VgV) nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 01/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerklärung und Datenabfrage zum
SaubFahrzeugBeschG (Anlage 3a) Der ausgeschriebene Auftrag ist gemäß der Tabelle in der
Anlage 3a zum SaubFahrzeugBeschG ein Dienstleistungsauftrag, dessen wesentlicher
Leistungsbestandteil die Paketbeförderung (CVP-Referenznummer 60161000-4)
Postbeförderung auf der Straße (CPV-Referenznummer 60160000-7) und die Paketzustellung
(CPV-Referenznummer 64121200-2) ist. Das vorliegende Verfahren fällt in den
Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG. Das SaubFahrzeugBeschG verpflichtet den
Auftraggeber. Diesem muss es möglich sein, im Hinblick auf den bezuschlagten Auftrag
seinen Dokumentationspflichten nach dem SaubFahrzeugBeschG nachzukommen. Die
weiteren Bedingungen sind der Anlage 3a zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2
GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen

5.1. Los: LOT-0004
Titel: Paketsendungen aus der Region Chemnitz (Einzellos)
Beschreibung: Los 4 - Beförderung von Paketen aus der Region Chemnitz. Die teilnehmenden
sächsischen Justizdienststellen der Region Chemnitz (Los 4) können der Anlage 8 der
Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden. Gegenstand des Loses 4
ist die Dienstleistung zur Beförderung von Paketen teilnehmender sächsischer
Justizdienststellen der Region Chemnitz. Die Postdienstleistung umfasst die Abholung der
Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen und
die Zustellung an den Adressaten innerhalb und außerhalb Deutschlands. Zustellung
innerhalb Deutschland: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am
dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die
Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von
Montag bis Samstag zu erfolgen. Zustellung im Ausland: Der Auftragnehmer holt die Pakete
bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen ab und
übergibt die zuzustellenden Pakete dem Post-Universaldienstleister der Bundesrepublik
Deutschland zur Weiterbeförderung an die Empfänger im Ausland gemäß den Bestimmungen
des Weltpostvertrages. Die Übergabe der Pakete an einen anderen Paketdienstleister, der

außerhalb des Systems des Weltpostvereins Pakete im Ausland zustellt, ist zulässig. Der
Auftragnehmer stellt sicher, dass der andere Paketdienstleister für die Beförderung im
Ausland gleichwohl die sich aus dem Weltpostvertrag ergebenden Grundsätze für Zustellung,
Haftung und Nachforschung entsprechend einhält. Bedingung: Eintragung in das Verzeichnis
der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4
PostG) Geschätzte Sendungsmenge insgesamt im Los 4 - Region Chemnitz im
Vertragszeitraum 16.088 Stück Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 4 - Region
Chemnitz kann der Anlage 8 - Dienststellenverzeichnis entnommen werden. Alle weiteren
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
Interne Kennung: LOT-0004

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60161000 Paketbeförderung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60160000 Postbeförderung auf der Straße
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option der zweimaligen Verlängerung um 1 Jahr, Option kann nur
durch den Auftraggeber ausgeübt werden

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Chemnitz
Postleitzahl: 09112
Land, Gliederung (NUTS): Chemnitz, Kreisfreie Stadt (DED41)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zustellung Deutschlandweit , mit geringem Anteil ins Ausland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Option der zweimaligen Verlängerung um 1 Jahr
(siehe Anlage 4 Vertragsentwurf)

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: In Anlage 8 Dienststellenverzeichnis sind alle Dienststellen der
jeweiligen Lose aufgelistet, von denen die Pakete abgeholt werden müssen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))

Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bietererklärung (Anlage 2), dass die
Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) nicht
vorliegen, keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
in Frage stellt, der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärung in
Bezug auf die Eignung abgegeben hat, die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21
Abs. 1 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte
und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, namentlich
eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 Euro gegen den Bieter oder
einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen Verstoßes gegen das genannte Gesetz nicht
vorliegen und auch kein entsprechendes Bußgeldverfahren anhängig ist, einer der in § 22
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgeführten Ausschlussgründe nicht vorliegt, die
Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von
mindestens 2.500 Euro gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen
eines Verstoßes nach § 21 dieses Gesetzes, nicht vorliegen und dass der Bieter die
gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt. Für
den Fall, dass die Erklärung nicht in vorstehendem Umfang unterzeichnet werden kann, (z. B.
wegen Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), sind entsprechende Gründe einzutragen.
Bietererklärung (Anlage 3): namentliche Nennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten
(Telefon, E-Mail) Beschreibung des Betriebsablaufes und -organisation (unter Beifügung
geeigneter Unterlagen) Benennung der Kriterien, die für die Auswahl und Einstellung der
Mitarbeiter erfüllt sein müssen, Angaben zu Aus- und Fortbildungen der Mitarbeiter,
Erscheinungsbild (Wie sind die Mitarbeiter nach außen als Zusteller erkennbar?) Wie erfolgt
die Qualitätssicherung? Dazu ist ein entsprechendes Konzept unter Einbeziehung aller
Unterauftragnehmer vorzulegen. Angaben zum Reklamationsmanagement Ist die
Möglichkeit gegeben, dass der Zusteller bei auftretenden Problemen (technischer wie
fachlicher Art) im Zustellprozess beim Auftragnehmer nachfragen kann?

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bietererklärung (Anlage 3): drei Referenzen über
vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieterangaben (Anlage 3): - zur Anzahl
sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter/Anzahl der nicht sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigten (bezogen auf den Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre)

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieterangaben (Anlage 3): zur
Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende Mindestsumme abdeckt: Schäden mit folgenden
Deckungssummen - pro Versicherungsfall; mindestens 1.000.000 Euro für Sach- und
Personenschäden und mindestens 100.000 Euro für Vermögensschäden; die Höchstleistung
der Versicherung für Sach- und Personenschäden pro Versicherungsjahr darf 2.000.000 Euro
und die Höchstleistung für Vermögensschäden pro Versicherungsjahr darf 200.000 Euro nicht

unterschreiten - der Nachweis ist vom bezuschlagten Bieter unverzüglich nach der
Zuschlagserteilung zu erbringen sowie bei welchem Versicherungsunternehmen die
Versicherung abgeschlossen ist, bzw. für den Fall des Zuschlages abgeschlossen wird. Bei
der Versicherung muss es sich um eine marktübliche deutsche Industrieversicherung oder um
eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU handeln. Fremdsprachlichen
Versicherungsunterlagen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bietererklärung (Anlage 2), dass über das Vermögen
des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren, nicht
eröffnet ist, die Eröffnung nicht beantragt ist und der Antrag auf Eröffnung nicht mangels
Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, der Bieter
den gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist Für den Fall, dass
die Erklärung nicht in vorstehendem Umfang unterzeichnet werden kann, (z. B. wegen
Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), sind entsprechende Gründe einzutragen.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieterangaben (Anlage 3): zum Gesamtumsatz sowie
zum Umsatz bezüglich der angebotenen Leistung in den letzten drei Jahre

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieterangaben (Anlage 3): Eintragung in das
Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis, § 4 PostG) der
Bundesnetzagentur Erklärung, dass kein Verfahren der Bundesnetzagentur zur Rücknahme,
zum Widerruf oder zur Löschung der Eintragung im Anbieterverzeichnis bekannt ist

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieterangaben (Anlage 3): Angabe von Registergericht
und HRA/HRB Nummer

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19f6f8aaae8-
6d246bf353c2d89b

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/08/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 91 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Auftraggebers können Bieterunterlagen im
gesetzlichen Rahmen (insbesondere § 56 Abs. 2 VgV) nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 01/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerklärung und Datenabfrage zum
SaubFahrzeugBeschG (Anlage 3a) Der ausgeschriebene Auftrag ist gemäß der Tabelle in der
Anlage 3a zum SaubFahrzeugBeschG ein Dienstleistungsauftrag, dessen wesentlicher
Leistungsbestandteil die Paketbeförderung (CVP-Referenznummer 60161000-4)
Postbeförderung auf der Straße (CPV-Referenznummer 60160000-7) und die Paketzustellung
(CPV-Referenznummer 64121200-2) ist. Das vorliegende Verfahren fällt in den
Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG. Das SaubFahrzeugBeschG verpflichtet den
Auftraggeber. Diesem muss es möglich sein, im Hinblick auf den bezuschlagten Auftrag
seinen Dokumentationspflichten nach dem SaubFahrzeugBeschG nachzukommen. Die
weiteren Bedingungen sind der Anlage 3a zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,

vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2
GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen

5.1. Los: LOT-0005
Titel: Paketsendungen aus der Region Görlitz (Einzellos)
Beschreibung: Los 5 - Beförderung von Paketen aus der Region Görlitz Die teilnehmenden
sächsischen Justizdienststellen der Region Görlitz (Los 5) können der Anlage 8 der
Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden. Gegenstand des Loses 5
ist die Dienstleistung zur Beförderung von Paketen teilnehmender sächsischer
Justizdienststellen der Region Görlitz. Die Postdienstleistung umfasst die Abholung der
Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen und
die Zustellung an den Adressaten innerhalb und außerhalb Deutschlands. Zustellung
innerhalb Deutschland: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am
dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die
Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von
Montag bis Samstag zu erfolgen. Zustellung im Ausland: Der Auftragnehmer holt die Pakete
bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen ab und
übergibt die zuzustellenden Pakete dem Post-Universaldienstleister der Bundesrepublik
Deutschland zur Weiterbeförderung an die Empfänger im Ausland gemäß den Bestimmungen
des Weltpostvertrages. Die Übergabe der Pakete an einen anderen Paketdienstleister, der
außerhalb des Systems des Weltpostvereins Pakete im Ausland zustellt, ist zulässig. Der
Auftragnehmer stellt sicher, dass der andere Paketdienstleister für die Beförderung im
Ausland gleichwohl die sich aus dem Weltpostvertrag ergebenden Grundsätze für Zustellung,
Haftung und Nachforschung entsprechend einhält. Bedingung: Eintragung in das Verzeichnis
der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4
PostG) Geschätzte Sendungsmenge insgesamt im Los 5 - Region Görlitz im Vertragszeitraum
6.360 Stück Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 5 - Region Görlitz kann der
Anlage 8 - Dienststellenverzeichnis entnommen werden. Alle weiteren Einzelheiten
entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
Interne Kennung: LOT-0005

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60161000 Paketbeförderung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60160000 Postbeförderung auf der Straße
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option der zweimaligen Verlängerung um 1 Jahr, Option kann nur
durch den Auftraggeber ausgeübt werden

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Görlitz

Postleitzahl: 02826
Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zustellung Deutschlandweit , mit geringem Anteil ins Ausland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Option der zweimaligen Verlängerung um 1 Jahr
(siehe Anlage 4 Vertragsentwurf)

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: In Anlage 8 Dienststellenverzeichnis sind alle Dienststellen der
jeweiligen Lose aufgelistet, von denen die Pakete abgeholt werden müssen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bietererklärung (Anlage 2), dass die
Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) nicht
vorliegen, keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
in Frage stellt, der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärung in
Bezug auf die Eignung abgegeben hat, die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21
Abs. 1 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte
und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, namentlich
eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 Euro gegen den Bieter oder
einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen Verstoßes gegen das genannte Gesetz nicht
vorliegen und auch kein entsprechendes Bußgeldverfahren anhängig ist, einer der in § 22
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgeführten Ausschlussgründe nicht vorliegt, die
Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von
mindestens 2.500 Euro gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen
eines Verstoßes nach § 21 dieses Gesetzes, nicht vorliegen und dass der Bieter die
gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt. Für

den Fall, dass die Erklärung nicht in vorstehendem Umfang unterzeichnet werden kann, (z. B.
wegen Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), sind entsprechende Gründe einzutragen.
Bietererklärung (Anlage 3): namentliche Nennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten
(Telefon, E-Mail) Beschreibung des Betriebsablaufes und -organisation (unter Beifügung
geeigneter Unterlagen) Benennung der Kriterien, die für die Auswahl und Einstellung der
Mitarbeiter erfüllt sein müssen, Angaben zu Aus- und Fortbildungen der Mitarbeiter,
Erscheinungsbild (Wie sind die Mitarbeiter nach außen als Zusteller erkennbar?) Wie erfolgt
die Qualitätssicherung? Dazu ist ein entsprechendes Konzept unter Einbeziehung aller
Unterauftragnehmer vorzulegen. Angaben zum Reklamationsmanagement Ist die
Möglichkeit gegeben, dass der Zusteller bei auftretenden Problemen (technischer wie
fachlicher Art) im Zustellprozess beim Auftragnehmer nachfragen kann?

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bietererklärung (Anlage 3): drei Referenzen über
vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieterangaben (Anlage 3): - zur Anzahl
sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter/Anzahl der nicht sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigten (bezogen auf den Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre)

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieterangaben (Anlage 3): zur
Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende Mindestsumme abdeckt: Schäden mit folgenden
Deckungssummen - pro Versicherungsfall; mindestens 1.000.000 Euro für Sach- und
Personenschäden und mindestens 100.000 Euro für Vermögensschäden; die Höchstleistung
der Versicherung für Sach- und Personenschäden pro Versicherungsjahr darf 2.000.000 Euro
und die Höchstleistung für Vermögensschäden pro Versicherungsjahr darf 200.000 Euro nicht
unterschreiten - der Nachweis ist vom bezuschlagten Bieter unverzüglich nach der
Zuschlagserteilung zu erbringen sowie bei welchem Versicherungsunternehmen die
Versicherung abgeschlossen ist, bzw. für den Fall des Zuschlages abgeschlossen wird. Bei
der Versicherung muss es sich um eine marktübliche deutsche Industrieversicherung oder um
eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU handeln. Fremdsprachlichen
Versicherungsunterlagen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bietererklärung (Anlage 2), dass über das Vermögen
des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren, nicht
eröffnet ist, die Eröffnung nicht beantragt ist und der Antrag auf Eröffnung nicht mangels
Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, der Bieter
den gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist Für den Fall, dass
die Erklärung nicht in vorstehendem Umfang unterzeichnet werden kann, (z. B. wegen
Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), sind entsprechende Gründe einzutragen.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieterangaben (Anlage 3): zum Gesamtumsatz sowie
zum Umsatz bezüglich der angebotenen Leistung in den letzten drei Jahre

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieterangaben (Anlage 3): Eintragung in das
Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis, § 4 PostG) der
Bundesnetzagentur Erklärung, dass kein Verfahren der Bundesnetzagentur zur Rücknahme,
zum Widerruf oder zur Löschung der Eintragung im Anbieterverzeichnis bekannt ist

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieterangaben (Anlage 3): Angabe von Registergericht
und HRA/HRB Nummer

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19f6f8aaae8-
6d246bf353c2d89b

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/08/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 91 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Auftraggebers können Bieterunterlagen im
gesetzlichen Rahmen (insbesondere § 56 Abs. 2 VgV) nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 01/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerklärung und Datenabfrage zum
SaubFahrzeugBeschG (Anlage 3a) Der ausgeschriebene Auftrag ist gemäß der Tabelle in der
Anlage 3a zum SaubFahrzeugBeschG ein Dienstleistungsauftrag, dessen wesentlicher
Leistungsbestandteil die Paketbeförderung (CVP-Referenznummer 60161000-4)
Postbeförderung auf der Straße (CPV-Referenznummer 60160000-7) und die Paketzustellung
(CPV-Referenznummer 64121200-2) ist. Das vorliegende Verfahren fällt in den

Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG. Das SaubFahrzeugBeschG verpflichtet den
Auftraggeber. Diesem muss es möglich sein, im Hinblick auf den bezuschlagten Auftrag
seinen Dokumentationspflichten nach dem SaubFahrzeugBeschG nachzukommen. Die
weiteren Bedingungen sind der Anlage 3a zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2
GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen

5.1. Los: LOT-0006
Titel: Paketsendungen aus den Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz
(Gesamtlos)
Beschreibung: Los 6 - Beförderung von Paketen aus den Regionen Dresden, Leipzig,
Zwickau, Chemnitz und Görlitz Die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der
Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz (Los 6) können der Anlage 8 der
Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden. Gegenstand des Loses 6
ist die Dienstleistung zur Beförderung von Paketen teilnehmender sächsischer
Justizdienststellen der Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz. Die
Postdienstleistung umfasst die Abholung der Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen,

ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen und die Zustellung an den Adressaten innerhalb
und außerhalb Deutschlands. Zustellung innerhalb Deutschland: Der Auftragnehmer liefert die
Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach
Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1
PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen. Zustellung im Ausland:
Der Auftragnehmer holt die Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den
Zweig- und Außenstellen ab und übergibt die zuzustellenden Pakete dem Post-
Universaldienstleister der Bundesrepublik Deutschland zur Weiterbeförderung an die
Empfänger im Ausland gemäß den Bestimmungen des Weltpostvertrages. Die Übergabe der
Pakete an einen anderen Paketdienstleister, der außerhalb des Systems des Weltpostvereins
Pakete im Ausland zustellt, ist zulässig. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der andere
Paketdienstleister für die Beförderung im Ausland gleichwohl die sich aus dem
Weltpostvertrag ergebenden Grundsätze für Zustellung, Haftung und Nachforschung
entsprechend einhält. Bedingung: Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von
Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG) Geschätzte
Sendungsmenge insgesamt im Los 6 - Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und
Görlitz im Vertragszeitraum 77.020 Stück Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 6
- Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz Görlitz kann der Anlage 8 -
Dienststellenverzeichnis entnommen werden. Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte
den Verdingungsunterlagen.
Interne Kennung: LOT-0006

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60161000 Paketbeförderung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60160000 Postbeförderung auf der Straße
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option der zweimaligen Verlängerung um 1 Jahr, Option kann nur
durch den Auftraggeber ausgeübt werden

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Freistaat Sachsen
Postleitzahl: 00000
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Das Gesamte Gebiet des Freistaates Sachsen , Zustellung
Deutschlandweit , mit geringem Anteil ins Ausland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Option der zweimaligen Verlängerung um 1 Jahr
(siehe Anlage 4 Vertragsentwurf)

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: In Anlage 8 Dienststellenverzeichnis sind alle Dienststellen der
jeweiligen Lose aufgelistet, von denen die Pakete abgeholt werden müssen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bietererklärung (Anlage 2), dass die
Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) nicht
vorliegen, keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
in Frage stellt, der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärung in
Bezug auf die Eignung abgegeben hat, die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21
Abs. 1 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte
und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, namentlich
eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 Euro gegen den Bieter oder
einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen Verstoßes gegen das genannte Gesetz nicht
vorliegen und auch kein entsprechendes Bußgeldverfahren anhängig ist, einer der in § 22
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgeführten Ausschlussgründe nicht vorliegt, die
Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von
mindestens 2.500 Euro gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen
eines Verstoßes nach § 21 dieses Gesetzes, nicht vorliegen und dass der Bieter die
gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt. Für
den Fall, dass die Erklärung nicht in vorstehendem Umfang unterzeichnet werden kann, (z. B.
wegen Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), sind entsprechende Gründe einzutragen.
Bietererklärung (Anlage 3): namentliche Nennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten
(Telefon, E-Mail) Beschreibung des Betriebsablaufes und -organisation (unter Beifügung
geeigneter Unterlagen) Benennung der Kriterien, die für die Auswahl und Einstellung der
Mitarbeiter erfüllt sein müssen, Angaben zu Aus- und Fortbildungen der Mitarbeiter,
Erscheinungsbild (Wie sind die Mitarbeiter nach außen als Zusteller erkennbar?) Wie erfolgt
die Qualitätssicherung? Dazu ist ein entsprechendes Konzept unter Einbeziehung aller
Unterauftragnehmer vorzulegen. Angaben zum Reklamationsmanagement Ist die
Möglichkeit gegeben, dass der Zusteller bei auftretenden Problemen (technischer wie
fachlicher Art) im Zustellprozess beim Auftragnehmer nachfragen kann?

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bietererklärung (Anlage 3): drei Referenzen über
vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieterangaben (Anlage 3): - zur Anzahl
sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter/Anzahl der nicht sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigten (bezogen auf den Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre)

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieterangaben (Anlage 3): zur
Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende Mindestsumme abdeckt: Schäden mit folgenden
Deckungssummen - pro Versicherungsfall; mindestens 1.000.000 Euro für Sach- und
Personenschäden und mindestens 100.000 Euro für Vermögensschäden; die Höchstleistung
der Versicherung für Sach- und Personenschäden pro Versicherungsjahr darf 2.000.000 Euro
und die Höchstleistung für Vermögensschäden pro Versicherungsjahr darf 200.000 Euro nicht
unterschreiten - der Nachweis ist vom bezuschlagten Bieter unverzüglich nach der
Zuschlagserteilung zu erbringen sowie bei welchem Versicherungsunternehmen die
Versicherung abgeschlossen ist, bzw. für den Fall des Zuschlages abgeschlossen wird. Bei
der Versicherung muss es sich um eine marktübliche deutsche Industrieversicherung oder um
eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU handeln. Fremdsprachlichen
Versicherungsunterlagen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bietererklärung (Anlage 2), dass über das Vermögen
des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren, nicht
eröffnet ist, die Eröffnung nicht beantragt ist und der Antrag auf Eröffnung nicht mangels
Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, der Bieter
den gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist Für den Fall, dass
die Erklärung nicht in vorstehendem Umfang unterzeichnet werden kann, (z. B. wegen
Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), sind entsprechende Gründe einzutragen.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieterangaben (Anlage 3): zum Gesamtumsatz sowie
zum Umsatz bezüglich der angebotenen Leistung in den letzten drei Jahre

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieterangaben (Anlage 3): Eintragung in das
Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis, § 4 PostG) der
Bundesnetzagentur Erklärung, dass kein Verfahren der Bundesnetzagentur zur Rücknahme,
zum Widerruf oder zur Löschung der Eintragung im Anbieterverzeichnis bekannt ist

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieterangaben (Anlage 3): Angabe von Registergericht
und HRA/HRB Nummer

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19f6f8aaae8-
6d246bf353c2d89b

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/08/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 91 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Auftraggebers können Bieterunterlagen im
gesetzlichen Rahmen (insbesondere § 56 Abs. 2 VgV) nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 01/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerklärung und Datenabfrage zum
SaubFahrzeugBeschG (Anlage 3a) Der ausgeschriebene Auftrag ist gemäß der Tabelle in der
Anlage 3a zum SaubFahrzeugBeschG ein Dienstleistungsauftrag, dessen wesentlicher
Leistungsbestandteil die Paketbeförderung (CVP-Referenznummer 60161000-4)
Postbeförderung auf der Straße (CPV-Referenznummer 60160000-7) und die Paketzustellung
(CPV-Referenznummer 64121200-2) ist. Das vorliegende Verfahren fällt in den
Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG. Das SaubFahrzeugBeschG verpflichtet den
Auftraggeber. Diesem muss es möglich sein, im Hinblick auf den bezuschlagten Auftrag
seinen Dokumentationspflichten nach dem SaubFahrzeugBeschG nachzukommen. Die
weiteren Bedingungen sind der Anlage 3a zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Sachsen

Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2
GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen

8. Organisationen

8.1. ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Oberlandesgericht Dresden
Registrierungsnummer: ohne
Postanschrift: Schloßplatz 1
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01067
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@olg.justiz.sachsen.de
Telefon: 000
Fax: +49 351446-1299
Internetadresse: https://www.justiz.sachsen.de/olg
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Sachsen
Registrierungsnummer: unbekannt
Postanschrift: Braustraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland

E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Sachsen
Registrierungsnummer: nicht bekannt
Postanschrift: Braustraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 51fa380b-4c1e-4188-9a4c-3d7efb2cb2ac - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/07/2026 15:01:05 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 138/2026
Datum der Veröffentlichung: 21/07/2026

Referenzen:
https://evergabe.sachsen.de
https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19f6f8aaae8-6d246bf
353c2d89b
https://www.justiz.sachsen.de/olg
https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202607/ausschreibung-502794-2026-DEU.txt

 
 
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