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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Berlin - Deutschland Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung Betrieb des AGE-Sekretariats und Unterstützungsleistungen für AGE
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026072000421016682 / 497821-2026
Veröffentlicht :
20.07.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
20.08.2026
Angebotsabgabe bis :
27.08.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
75131000 - Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
DEU-Berlin: Deutschland Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Betrieb des AGE-Sekretariats und Unterstützungsleistungen für AGE

2026/S 137/2026 497821

Deutschland Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung Betrieb des AGE-Sekretariats
und Unterstützungsleistungen für AGE
OJ S 137/2026 20/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
E-Mail: vergabestelle@bmukn.bund.de
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Betrieb des AGE-Sekretariats und Unterstützungsleistungen für AGE
Beschreibung: Mit dem Übereinkommen von Paris (ÜvP) von 2015 einigten sich 197 Staaten,
darunter auch die Europäische Union (EU) und Deutschland (D), u. a. darauf, die
menschengemachte globale Erderwärmung bis Ende des Jahrhunderts auf deutlich unter 2°
C und möglichst unter 1,5°C, gerechnet vom Beginn der Industrialisierung, zu halten. Um den
Verpflichtungen des ÜvP Rechnung zu tragen, hat die EU 2021 mit der Verordnung (EU) 2021
/1119 das Ziel beschlossen, bis 2050 zum ersten Treibhausgasneutralen Kontinenten zu
werden. D hat sich in § 3 Abs. 2 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) das Ziel gesetzt, Netto-
Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 zu erreichen. Um die ehrgeizigen Klimaziele des
ÜvP, des der VO (EU) 2021/1119 und des KSG zu erreichen, braucht es wirksame und
zugleich kosteneffiziente Instrumente der Emissionshandel ist dabei zentral. Internat., nat.
und regionale Emissionshandelssysteme (EHS) setzen gezielt Anreize zur
Emissionsminderung und ermöglichen es, gesetzte Klimaziele planbar und marktbasiert
umzusetzen. Um ihre volle Wirkung zu entfalten, sollten solche Systeme möglichst breit
verankert, miteinander vernetzt und international abgestimmt sein. Eine Verlinkung von EHS
also die gegenseitige Anerkennung von Emissionsrechten erhöht die Marktgröße, senkt die
volkswirtschaftl. Gesamtkosten und führt über eine höhere Preisstabilität zu einer besseren
Planbarkeit für energieintensive Unternehmen. Voraussetzung dafür sind jedoch technische
Kompatibilität, gegenseitiges Vertrauen und der Aufbau von institutionellem Wissen. Im Jahr
2000 hat die damalige Bundesregierung unter Federführung des Bundesumweltministeriums
eine permanente Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung des Treibhauseffektes
(AGE) eingerichtet, um mit Stakeholderxinnen über die Einführung und Weiterentwicklung des
Emissionshandels zu beraten. Die AGE verfügt über ein permanentes Sekretariat, das u. a.
die Sitzungen koordiniert und administrativ vorbereitet. Die ausgeschriebene Leistung
beinhaltet die Übernahme des Betriebes des Sekretariats der AGE sowie die Erbringung
weiterer Unterstützungsleistungen zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der
Sitzungen der AGE sowie ihrer Unterarbeitsgruppen (UAG). Die Aufgabenwahrnehmung wird
aus Bundesmitteln und aus Beiträgen der Mitglieder finanziert. Die AGE hat derzeit 45
zahlende Mitglieder. Die AGE hat die Aufgabe, Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem

Einsatz und der Weiterentwicklung des Emissionshandels im klimaschutzpolit.
Maßnahmenbündel ergeben, umfassend zu bewerten und gegebenenfalls allgemeine
Empfehlungen für die Ausgestaltung dieses Instruments zu geben. Hintergrund für die
Beratungen der AGE sind sowohl die Diskussionen auf internat. Ebene über den Einsatz der
sogenannten Marktmechanismen als auch die Ausgestaltung und Umsetzung des europ.
Emissionshandels, der Langfriststrategie sowie die Ausgestaltung und Umsetzung des nat.
Brennstoffemissionshandels. Die kontinuierliche Verbesserung und Überprüfung des EU-
Emissionshandelssystems (EU ETS) sowie des nat. Brennstoffemissionshandels spielen eine
wichtige Rolle, um als Beispiele und Vorbilder in den internat. Raum wirken zu können. Hierfür
ist eine kontinuierliche Beteiligung der verschd. Interessengruppen in D ein wichtiger Faktor.
Für diese Aufgabe ist die AGE ein geeignetes Forum. So kann der nat.
Brennstoffemissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), der in
seiner Ausgestaltung, Fortentwicklung und Flankierung wesentlich auch von den Diskussionen
innerhalb dieser Gruppe profitierte, als Vorbild für den europ. ETS 2 betrachtet werde.
Ursprünglich gegründet, um die Einführung des Emissionshandels in D zu unterstützen, ist die
AGE mittlerweile zu einem Forum herangewachsen, das einerseits die weitere Entwicklung
des EU ETS kritisch begleitet, andererseits aber auch einen Pool von Ex-pertxinnen rund um
den Emissionshandel darstellt, der von Seiten interessierter Drittstaaten angefragt wird.
Kennung des Verfahrens: 7d1ab49a-1d31-4d02-b8c7-5153b535586a
Interne Kennung: Z I 3 VSt - 1974/2026
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland

2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 520 846,00 EUR

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Angebote, die die in Formular 03.06 genannte Preisobergrenze
überschreiten, werden von der Wertung ausgesschlossen. 2. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen
über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des
Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der
Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird
die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist
ebenfalls auf der eVergabePlattformdes Bundes einstellen. 3. Es gilt deutsches Recht.
Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist
das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf
Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die
Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die
Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung
Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über
geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: https://www.evergabe-online.de.

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs.
1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte
Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 Übersicht
Eignungskriterien der Vergabeunterlagen ausgewertet
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB.
Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08
der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den
Erläuterungen im Vordruck 03.03 Übersicht Eignungskriterien der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: 3 Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5
GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08
der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den
Erläuterungen im Vordruck 03.03 Übersicht Eignungskriterien der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
Betrug: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3
und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb
/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird
entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 Übersicht Eignungskriterien der
Vergabeunterlagen ausgewertet.
Korruption: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2,
3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de
/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird
entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 Übersicht Eignungskriterien der
Vergabeunterlagen ausgewertet.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingender Ausschlussgrund gemäß
§ 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die
geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 Übersicht
Eignungskriterien der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingender Ausschlussgrund
gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte
Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 Übersicht
Eignungskriterien der Vergabeunterlagen ausgewertet.

Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist
abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der
Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen
im Vordruck 03.03 Übersicht Eignungskriterien der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-
internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte
Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 Übersicht
Eignungskriterien der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-
internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte
Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 Übersicht
Eignungskriterien der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-
internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte
Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 Übersicht
Eignungskriterien der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2
GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08
der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den
Erläuterungen im Vordruck 03.03 Übersicht Eignungskriterien der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Fakultativer
Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die
geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 Übersicht
Eignungskriterien der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der
Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen
im Vordruck 03.03 Übersicht Eignungskriterien der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr.
2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de
/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird
entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 Übersicht Eignungskriterien der
Vergabeunterlagen ausgewertet.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs.
1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-

internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte
Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 Übersicht
Eignungskriterien der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
kultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist
abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der
Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen
im Vordruck 03.03 Übersicht Eignungskriterien der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Fakultativer
Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die
geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 Übersicht
Eignungskriterien der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Fakultativer
Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die
geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 Übersicht
Eignungskriterien der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Fakultativer
Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die
geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 Übersicht
Eignungskriterien der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Fakultative
Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist
abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der
Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen
im Vordruck 03.03 Übersicht Eignungskriterien der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland Ausschlussgründe nach
Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung
(EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576 Hierzu wird die
Eigenerklärung RUS-Sanktion (Formular 03.08.1der Vergabeunterlagen) gefordert. Die
geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 Übersicht
Eignungskriterien der Vergabeunterlagen ausgewertet.

5. Los

5.1. Los: LOT-0000
Titel: Betrieb des AGE-Sekretariats und Unterstützungsleistungen für AGE
Beschreibung: Mit dem Übereinkommen von Paris (ÜvP) von 2015 einigten sich 197 Staaten,
darunter auch die Europäische Union (EU) und Deutschland (D), u. a. darauf, die

menschengemachte globale Erderwärmung bis Ende des Jahrhunderts auf deutlich unter 2°
C und möglichst unter 1,5°C, gerechnet vom Beginn der Industrialisierung, zu halten. Um den
Verpflichtungen des ÜvP Rechnung zu tragen, hat die EU 2021 mit der Verordnung (EU) 2021
/1119 das Ziel beschlossen, bis 2050 zum ersten Treibhausgasneutralen Kontinenten zu
werden. D hat sich in § 3 Abs. 2 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) das Ziel gesetzt, Netto-
Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 zu erreichen. Um die ehrgeizigen Klimaziele des
ÜvP, des der VO (EU) 2021/1119 und des KSG zu erreichen, braucht es wirksame und
zugleich kosteneffiziente Instrumente der Emissionshandel ist dabei zentral. Internat., nat.
und regionale Emissionshandelssysteme (EHS) setzen gezielt Anreize zur
Emissionsminderung und ermöglichen es, gesetzte Klimaziele planbar und marktbasiert
umzusetzen. Um ihre volle Wirkung zu entfalten, sollten solche Systeme möglichst breit
verankert, miteinander vernetzt und international abgestimmt sein. Eine Verlinkung von EHS
also die gegenseitige Anerkennung von Emissionsrechten erhöht die Marktgröße, senkt die
volkswirtschaftl. Gesamtkosten und führt über eine höhere Preisstabilität zu einer besseren
Planbarkeit für energieintensive Unternehmen. Voraussetzung dafür sind jedoch technische
Kompatibilität, gegenseitiges Vertrauen und der Aufbau von institutionellem Wissen. Im Jahr
2000 hat die damalige Bundesregierung unter Federführung des Bundesumweltministeriums
eine permanente Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung des Treibhauseffektes
(AGE) eingerichtet, um mit Stakeholderxinnen über die Einführung und Weiterentwicklung des
Emissionshandels zu beraten. Die AGE verfügt über ein permanentes Sekretariat, das u. a.
die Sitzungen koordiniert und administrativ vorbereitet. Die ausgeschriebene Leistung
beinhaltet die Übernahme des Betriebes des Sekretariats der AGE sowie die Erbringung
weiterer Unterstützungsleistungen zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der
Sitzungen der AGE sowie ihrer Unterarbeitsgruppen (UAG). Die Aufgabenwahrnehmung wird
aus Bundesmitteln und aus Beiträgen der Mitglieder finanziert. Die AGE hat derzeit 45
zahlende Mitglieder. Die AGE hat die Aufgabe, Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem
Einsatz und der Weiterentwicklung des Emissionshandels im klimaschutzpolit.
Maßnahmenbündel ergeben, umfassend zu bewerten und gegebenenfalls allgemeine
Empfehlungen für die Ausgestaltung dieses Instruments zu geben. Hintergrund für die
Beratungen der AGE sind sowohl die Diskussionen auf internat. Ebene über den Einsatz der
sogenannten Marktmechanismen als auch die Ausgestaltung und Umsetzung des europ.
Emissionshandels, der Langfriststrategie sowie die Ausgestaltung und Umsetzung des nat.
Brennstoffemissionshandels. Die kontinuierliche Verbesserung und Überprüfung des EU-
Emissionshandelssystems (EU ETS) sowie des nat. Brennstoffemissionshandels spielen eine
wichtige Rolle, um als Beispiele und Vorbilder in den internat. Raum wirken zu können. Hierfür
ist eine kontinuierliche Beteiligung der verschd. Interessengruppen in D ein wichtiger Faktor.
Für diese Aufgabe ist die AGE ein geeignetes Forum. So kann der nat.
Brennstoffemissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), der in
seiner Ausgestaltung, Fortentwicklung und Flankierung wesentlich auch von den Diskussionen
innerhalb dieser Gruppe profitierte, als Vorbild für den europ. ETS 2 betrachtet werde.
Ursprünglich gegründet, um die Einführung des Emissionshandels in D zu unterstützen, ist die
AGE mittlerweile zu einem Forum herangewachsen, das einerseits die weitere Entwicklung
des EU ETS kritisch begleitet, andererseits aber auch einen Pool von Ex-pertxinnen rund um
den Emissionshandel darstellt, der von Seiten interessierter Drittstaaten angefragt wird.
Interne Kennung: Z I 3 VSt - 1974/2026

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung

Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die einzelnen Arbeitspakete enthalten jeweils fest vereinbarten
Lesitungen als auch optionale Leistungen

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 520 846,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Darstellung des Unternehmens und die Benennung
der Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte werden im Rahmen der Feststellung der Eignung
nicht gesondert gewertet. Hierzu wird die Eigenerklärung Unternehmensdarstellung (Formular
03.07 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03
Übersicht Eignungskriterien der Vergabeunterlagen nicht gesondert bewertet.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Anzugeben ist der Umsatz (Gesamtumsatz und Umsatz
in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der
Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss mindestens 300.000 netto
betragen. Hierzu wird die Eigenerklärung Umsatz (Formular 03.12 der Vergabeunterlagen)
gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 Übersicht Eignungskriterien der
Vergabeunterlagen ausgewertet.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Im Auftragsfall ist der Abschluss einer Berufs- bzw.
Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union
oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
zugelassenen Versicherungsunternehmen mit den nachfolgend genannten
Mindestdeckungssummen, welche über den Zeitraum der Vertragsausführung

uneingeschränkt bestehen bleiben müssen, nachzuweisen: 500.000 pauschal für Personen-
und Sachschäden Hierzu wird die Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung (Formular 03.10
der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 Übersicht
Eignungskriterien der Vergabeunterlagen ausgewertet.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die angegebene(n) Referenz(en) soll(en) sich auf die
Durchführung von Vorhaben in den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der
Tag der Bekanntmachung) beziehen. Es müssen Erfahrungen und/oder Kenntnisse dargelegt
werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und
in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen
Leistungen nahekommen oder ähneln. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine kurze
Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die Auftragssumme,
die/den Auftraggeberxin mit Anschrift und eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung
des Referenzauftrages enthalten. Bewertet wird: Erfahrung mit/im Bereich der Trägerschaft
von Sekretariaten, Geschäftsstellen, Servicestellen Koordinierungsstellen, Kompetenzzentren,
etc. Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular 03.12 der
Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 Übersicht
Eignungskriterien der Vergabeunterlagen ausgewertet.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die angegebene(n) Referenz(en) soll(en) sich auf die
Durchführung von Vorhaben in den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der
Tag der Bekanntmachung) beziehen. Es müssen Erfahrungen und/oder Kenntnisse dargelegt
werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und
in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen
Leistungen nahekommen oder ähneln. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine kurze
Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die Auftragssumme,
die/den Auftraggeberxin mit Anschrift und eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung
des Referenzauftrages enthalten. Bewertet wird: Erfahrung mit/im Bereich der
treuhänderischen Mittelverwaltung Hierzu wird die Eigenerklärung zu
Unternehmensreferenzen (Formular 03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß
Erläuterungen in Vordruck 03.03 Übersicht Eignungskriterien der Vergabeunterlagen
ausgewertet.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die angegebene(n) Referenz(en) soll(en) sich auf die
Durchführung von Vorhaben in den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der
Tag der Bekanntmachung) beziehen. Es müssen Erfahrungen und/oder Kenntnisse dargelegt
werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und
in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen
Leistungen nahekommen oder ähneln. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine kurze
Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die Auftragssumme,
die/den Auftraggeberxin mit Anschrift und eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung
des Referenzauftrages enthalten. Bewertet wird: Erfahrung mit/im Bereich des nationalen,
europäischen und internationalen Emissionshandels Hierzu wird die Eigenerklärung zu
Unternehmensreferenzen (Formular 03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß
Erläuterungen in Vordruck 03.03 Übersicht Eignungskriterien der Vergabeunterlagen
ausgewertet.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die angegebene(n) Referenz(en) soll(en) sich auf die
Durchführung von Vorhaben in den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der
Tag der Bekanntmachung) beziehen. Es müssen Erfahrungen und/oder Kenntnisse dargelegt
werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und
in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen
Leistungen nahekommen oder ähneln. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine kurze
Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die Auftragssumme,
die/den Auftraggeberxin mit Anschrift und eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung
des Referenzauftrages enthalten. Bewertet wird: Erfahrung mit/im Bereich der
Veranstaltungsorganisation Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen
(Formular 03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck
03.03 Übersicht Eignungskriterien der Vergabeunterlagen ausgewertet.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die angegebene(n) Referenz(en) soll(en) sich auf die
Durchführung von Vorhaben in den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der
Tag der Bekanntmachung) beziehen. Es müssen Erfahrungen und/oder Kenntnisse dargelegt
werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und
in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen
Leistungen nahekommen oder ähneln. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine kurze
Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die Auftragssumme,
die/den Auftraggeberxin mit Anschrift und eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung
des Referenzauftrages enthalten. Bewertet wird: Erfahrung mit/im Bereich von
Stakeholdermanagement im Bereich der Klima- und Energiepolitik Hierzu wird die
Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular 03.12 der Vergabeunterlagen)
gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 Übersicht Eignungskriterien der
Vergabeunterlagen ausgewertet.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Anzugeben ist das jährliche Mittel der fest angestellten
Beschäftigten im Betrieb (ohne freie Mitarbeiterxinnen) und fest angestellten Beschäftigten
(ohne freie Mitarbeiterxinnen) in vergleichbarer Tätigkeit gemäß der Leistungsbeschreibung in
den letzten drei Jahren. Die Anzahl der Beschäftigten in vergleichbarer Tätigkeit gemäß der
Leistungsbeschreibung muss im Jahr mindestens 5 Personen betragen. Hierzu wird die
Eigenerklärung zur Beschäftigtentzahl (Formular 03.14 der Vergabeunterlagen) gefordert und
gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 Übersicht Eignungskriterien der Vergabeunterlagen
ausgewertet.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Hierzu wird das Formular 03.06 der Vergabeunterlagen gefordert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität Umsetzungskonzept
Beschreibung: Umsetzungskonzept

Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Qualifikation und Erfahrung der für die Auftragsausführung
vorgesehenen Personen
Beschreibung: Persönliche Qualifikation und Erfahrung der für die Auftragsausführung
vorgesehenen Personen, hierzu sind die Formulare 03.03 und 03.12 vorgesehen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gesamteindruck des Angebots
Beschreibung: Gesamteindruck des Angebots
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 5

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/08/2026
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
html?id=876553

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=876553
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 79 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die AGin behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV /§ 41 Absatz 2
UVgO vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bieter
aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen,
insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass
die AGin hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss
des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu
achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Es
wird darauf hingewiesen, dass von der Nachforderung fehlerhafter Unterlagen von vornherein
abgesehen wird.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:

Eröffnungstermin: 27/08/2026 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Bonn
Eröffnungstermin Beschreibung: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2
Vertreterxinnen der AG in durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Gemäß Vergabeunterlagen 11.02 Vertrag

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen:
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die
Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160
Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt:
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesministerium für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Organisation, die Angebote bearbeitet: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit

8. Organisationen

8.1. ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Registrierungsnummer: 991-20502-46
Postanschrift: Stresemannstraße 128-130
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bmukn.bund.de
Telefon: 030-18305-0
Internetadresse: https://www.bundesumweltministerium.de
Profil des Erwerbers: https://www.bundesumweltministerium.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: +49228-94990
Postanschrift: Bundeskanzlerplatz 2-10
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228 9499 0
Fax: +49 228 9499 163
Internetadresse: https://bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland

E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1ae34200-661f-4258-ac7f-14f85045031b - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/07/2026 16:52:34 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 137/2026
Datum der Veröffentlichung: 20/07/2026

Referenzen:
https://bundeskartellamt.de
https://www.bundesumweltministerium.de
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=876553
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=876553
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202607/ausschreibung-497821-2026-DEU.txt

 
 
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