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Titel :
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DEU-Sandersdorf-Brehna - Deutschland Einbau von Trennwänden Neubau einer Kindertagesstätte im Stadtgebiet Sandersdorf- Brehna, OT Roitzsch -Los 19 mobile Trennwand
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026071401080604119 / 485459-2026
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Veröffentlicht :
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14.07.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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30.04.2027
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Angebotsabgabe bis :
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13.08.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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44112310 - Trennwände
45214100 - Bauarbeiten für Kindergärten
45421141 - Einbau von Trennwänden
45421152 - Installation von Trennwänden
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DEU-Sandersdorf-Brehna: Deutschland Einbau von Trennwänden Neubau
einer Kindertagesstätte im Stadtgebiet Sandersdorf- Brehna, OT Roitzsch -Los
19 mobile Trennwand
2026/S 133/2026 485459
Deutschland Einbau von Trennwänden Neubau einer Kindertagesstätte im Stadtgebiet
Sandersdorf- Brehna, OT Roitzsch - Los 19 mobile Trennwand
OJ S 133/2026 14/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Sandersdorf-Brehna
E-Mail: ines.oguz@sandersdorf-brehna.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Neubau einer Kindertagesstätte im Stadtgebiet Sandersdorf- Brehna, OT Roitzsch - Los
19 mobile Trennwand
Beschreibung: Los 19 Mobiltrennwand
Kennung des Verfahrens: 9b3c9a73-a25c-46fd-a193-878c716a39c2
Interne Kennung: 159_SSB_01-2026-0019
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45421141 Einbau von Trennwänden
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45421152 Installation von Trennwänden, 44112310 Trennwände
, 45214100 Bauarbeiten für Kindergärten
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: August-Bebel-Straße 15
Stadt: Roitzsch (Ortsteil der Stadt Sandersdorf-Brehna)
Postleitzahl: 06809
Land, Gliederung (NUTS): Anhalt-Bitterfeld (DEE05)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Präqualifizierung: Der Nachweis der Eignung kann ganz oder
teilweise durch eine gültige Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis erbracht werden
(Leistungsbereich 112-13 - Trockenbauarbeiten oder gleichwertiger Leistungsbereich). Bei
Angabe einer Präqualifikationsnummer ist der Bieter dafür verantwortlich, dass die im
Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Erklärungen und Nachweise die in dieser
Ausschreibung geforderten Eignungskriterien vollständig erfüllen. Soweit geforderte
Erklärungen oder Nachweise (z. B. Referenzen, Versicherungsnachweise oder sonstige
Nachweise) im Präqualifikationsverzeichnis nicht enthalten sind oder die Erfüllung der
geforderten Eignungskriterien nicht vollständig belegen, sind diese mit dem Angebot
einzureichen.
......................................................................................................................
...............................
Hinweise zum Verfahren: Der Auftraggeber behält sich vor, neben dem Bestbieter auch
weitere, in der Wertungsreihenfolge nachfolgende Bieter zur Vorlage von Erklärungen und
Nachweisen aufzufordern. Die Frist für die Einreichung nachgeforderter Erklärungen und
Nachweise beträgt sechs Kalendertage. Bei nicht fristgerechter Vorlage der Unterlagen erfolgt
der Angebotsausschluss gemäß § 15 EU Abs. 2 VOB/A bzw. § 16a EU Abs. 5 VOB/A. Die
Bieter sind verpflichtet, die Vergabeunterlagen nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit
sowie auf erkennbare Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler zu prüfen. Fügen Sie Ihrem
Angebot bitte keinerlei eigene Liefer- bzw. sonstige Geschäftsbedingungen bei. Abweichende
Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen eines Bieters sowohl als allgemeine
Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Vertragsbedingungen werden
nicht Bestandteil des Vertrages. Angebote, die über die Nachrichtenfunktion der
Vergabeplattform, per E-Mail oder per Post übermittelt werden, werden nicht berücksichtigt.
Angebote dürfen ausschließlich über die hierfür vorgesehene Funktion der Vergabeplattform
eingereicht werden. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten,
Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein
zügiges Verfahren zu gewährleisten. Bieterfragen sollen spätestens sechs Kalendertage vor
Ablauf der Angebotsfrist über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform eingereicht
werden. Anfragen werden vom Auftraggeber anonymisiert und die Antwort allen Bietern zur
Verfügung gestellt. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden relevante Hinweise
zum Vergabeverfahren Vertragsbestandteil. Die Verfahrenskommunikation einschließlich
Bieterfragen, Bieterinformationen, Aufklärungen, Nachforderungen und Mitteilungen erfolgt
ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform. Bieter
sollten sich im eigenen Interesse unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf der
Vergabeplattform registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-
Mail-Adresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht werden.
Um auszuschließen, dass die Nachrichten in den Spam-Ordner geraten und Bieter
verfahrensmaßgebliche Hinweise nicht erhalten, sollte der VMP-Absender auf die Liste der
sicheren E-Mail-Adressen gesetzt werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bieter,
welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen
oder sonstigen Informationen, keine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung
erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bieter. Für die Ausarbeitung der
Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet. Geforderte Nachweise dürfen
grundsätzlich als Kopie eingereicht werden, soweit in den Vergabeunterlagen nichts anderes
bestimmt ist. Das Angebot ist einschließlich sämtlicher Anlagen bis zum Ablauf der
Angebotsfrist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.
Fremdsprachige Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers mit einer beglaubigten
Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen, soweit in den Vergabeunterlagen nichts
Abweichendes bestimmt ist.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: vgl. § 123 Abs. 2 GWB: § 21 des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des
Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959)
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: vgl. § 124
Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Korruption: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung
und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische
und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des
Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: vgl. §
124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4.
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des
Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat
oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261
des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
Betrug: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...)
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit
sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,
die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10.
den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Zahlungsunfähigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: vgl. § 124 Abs. 1
Nr. 8, 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug
auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen
oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: vgl. § 124 Abs. 1 Nr.
5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und
Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung
des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: vgl. § 124 Abs.
1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen
Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: vgl. § 124
Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: vgl. § 123
Abs. 4 S. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: vgl.
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. §
129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland)
5. Los
5.1. Los: LOT-0000
Titel: Neubau einer Kindertagesstätte im Stadtgebiet Sandersdorf- Brehna, OT Roitzsch - Los
19 mobile Trennwand
Beschreibung: Lieferung und Montage einer mobilen Trennwandanlage einschließlich
Werkplanung, Aufmaß, Fertigung und Montage für den Mehrzweckraum des Neubaus der
Kindertagesstätte in Sandersdorf-Brehna, OT Roitzsch. Die Trennwandanlage besteht aus
sechs Elementen (vier Normalelemente, ein Schlupftürelement und ein Teleskopelement)
einschließlich Wandanschluss- und Wandanpressleisten.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45421141 Einbau von Trennwänden
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45421152 Installation von Trennwänden, 44112310 Trennwände
, 45214100 Bauarbeiten für Kindergärten
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: August-Bebel-Straße 15
Stadt: Roitzsch (Ortsteil der Stadt Sandersdorf-Brehna)
Postleitzahl: 06809
Land, Gliederung (NUTS): Anhalt-Bitterfeld (DEE05)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 19/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet
für:other-sme#Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die
Vergabeplattform. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsfunktion
der Vergabeplattform zu stellen. Es gelten die Vergabeunterlagen in ihrer Gesamtheit.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie
Eignungsleihgeber, soweit diese die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zur
Verfügung stellen, müssen mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare
Referenzaufträge aus diesem oder den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren
nachweisen. Mit dem Angebot sind die entsprechenden Referenzangaben unter Verwendung
des Referenzblattes einzureichen. Soweit Unterauftragnehmer den betreffenden Leistungsteil
selbst ausführen, sind deren Referenzangaben erst auf gesonderte Anforderung des
Auftraggebers vorzulegen. Dies gilt nicht, wenn der Unterauftragnehmer zugleich
Eignungsleihgeber ist; in diesem Fall sind die Referenzangaben bereits mit dem Angebot
einzureichen.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der
Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht) und der/die
Unterauftragnehmer muss/müssen nachweisen, dass für die Ausführung der Leistungen
erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck ist die Anzahl der
durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Fragebogen). Die Eigenerklärung ist mit dem
Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die
Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht) sowie für
den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht /verleihen.
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bietergemeinschaften sind zugelassen. Im Falle der
Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft sind die vorgesehenen Leistungsanteile der
einzelnen Mitglieder im Fragebogen zur Eignung anzugeben. Die Erklärung zur
Bietergemeinschaft (VHB 234) ist mit dem Angebot einzureichen. Beabsichtigt der Bieter,
Teile der Leistung durch Unterauftragnehmer ausführen zu lassen oder sich zum Nachweis
der Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen zu stützen (Eignungsleihe), sind die
betreffenden Leistungen sowie die vorgesehenen Unternehmen im Fragebogen zur Eignung
anzugeben. Auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers sind die erforderlichen Nachweise
und Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter (bzw. die Bietergemeinschaft) sowie ggf.
einbezogene Eignungsleihgeber im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit müssen über eine in der EU zugelassene Industriehaftpflichtversicherung
(oder vergleichbar) verfügen. Mindestdeckungssummen (pro Schadensfall): 3 Mio. für
Personenschäden, 2 Mio. für Sachschäden, 1 Mio. für Vermögensschäden Anforderungen
an den Versicherungsschutz: Maximierung: Die Jahreshöchstleistung muss mindestens das
Zweifache der Deckungssummen betragen. Risikoabdeckung: Der Schutz muss alle
vertragsrelevanten Tätigkeiten dieser Ausschreibung umfassen. Gültigkeit: Der Nachweis
muss spätestens zum Leistungsbeginn vorliegen. Art des Nachweises: Bei Abgabe des
Angebots: Einreichung der Eigenerklärung (im Fragebogen) durch den Bieter/die
Bietergemeinschaft sowie ggf. durch den Eignungsleihgeber. Der Auftraggeber behält sich vor,
die aktuelle Versicherungspolice oder eine Bestätigung des Versicherers einzufordern.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie
gegebenenfalls Eignungsleihgeber haben zu erklären, dass sie ihren gesetzlichen
Verpflichtungen gegenüber der zuständigen Berufsgenossenschaft nachkommen. Der
Nachweis erfolgt zunächst durch Eigenerklärung im Fragebogen zur Eignung. Der
Auftraggeber behält sich vor, eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen
Berufsgenossenschaft anzufordern. Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die
Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe
verwirklichen, insbesondere nicht nach § 6e EU VOB/A i. V. m. §§ 123, 124 GWB. Sollten sie
Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine
Selbstreinigung nachzuweisen. Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die
Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen nachweisen, dass er/sie
seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß
erfüllt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung wobei sich der Auftraggeber u. a. die
Anforderung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, einer
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
(jeweils nicht älter als 1 Kalenderjahr, gerechnet ab dem Tag des Ablaufs der Angebotsfrist)
sowie einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG vorbehält.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und
der Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss
/müssen seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz in den Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025
(dies sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben. Sollte das
Geschäftsjahr nicht dem Kalenderjahr entsprechen (unterjähriges Ende), sind die letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre maßgeblich, die vor der Absendung der EU-
Bekanntmachung endeten. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Fragebogen). Der
Auftraggeber behält sich vor, zur Verifizierung der Angaben weiterführende Unterlagen (z. B.
Gewinn- und Verlustrechnungen, testierte Jahresabschlüsse) nachzufordern. Die
Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-
finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller
Hinsicht. Unternehmen, die weniger als drei Jahre am Markt tätig sind, können den Nachweis
der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit alternativ mit dem Angebot erbringen durch: - Vorlage
einer Bestätigung eines Kreditinstituts über die finanzielle Belastbarkeit in Bezug auf das
konkrete Bauvorhaben oder
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter muss - soweit gesetzlich vorgeschrieben - in
das Berufsregister seines Niederlassungsstaates (z. B. Handwerksrolle oder vergleichbares
Berufsregister) eingetragen sein. Der Nachweis erfolgt zunächst durch Eigenerklärung im
Fragebogen zur Eignung; auf Anforderung ist ein entsprechender Registerauszug vorzulegen.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eintragung in das Handelsregister, soweit nach den
gesetzlichen Vorschriften erforderlich. Der Nachweis erfolgt zunächst durch Eigenerklärung;
auf Anforderung ist ein aktueller Handelsregisterauszug vorzulegen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebots ermittelt. Die
Wertungssumme wird aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung von
Nachlässen ermittelt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-
19f4b362b20-1f83ace4d28e6adb
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/08/2026 13:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 61 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter
Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) sowie fehlende oder
unvollständige leistungsbezogene Unterlagen gemäß § 16a EU Abs. 1 VOB/A nachzureichen,
zu vervollständigen oder zu korrigieren. Nicht nachgefordert werden dürfen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Fehlende
Preisangaben dürfen nur nach Maßgabe des § 16a EU Abs. 2 VOB/A nachgefordert werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 13/08/2026 13:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Eröffnungstermin Beschreibung: Zur Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen. Die
Angebotsöffnung erfolgt ausschließlich durch Vertreter des öffentlichen Auftraggebers gemäß
§ 14 EU VOB/A.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Ein Sicherheitseinbehalt für die
Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. USt.) ist zu leisten, sofern der
Auftragswert 250.000 netto überschreitet. Nach Abnahme wird zur Absicherung der
Mängelansprüche eine Sicherheit in Höhe von 3 % der vorläufigen Abrechnungssumme
einbehalten. Beide Sicherheiten können wahlweise durch Einbehalt oder durch eine
unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts
oder Kreditversicherers erbracht werden. Der Auftragnehmer hat die Vorgaben des Art. 5k der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen
Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der jeweils geltenden Fassung
einzuhalten. Ein Zuschlag erfolgt nur, sofern kein Ausschlusstatbestand nach dieser Vorschrift
vorliegt. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Vorgaben während der gesamten
Vertragslaufzeit eingehalten werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung seiner Rechte durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß §
160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten
Vergaberechtsverstoß vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Fristen zur Geltendmachung der Unwirksamkeit eines
Vertrages ergeben sich aus § 135 Abs. 2 GWB.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Sandersdorf-Brehna
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Sandersdorf-Brehna
8. Organisationen
8.1. ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Sandersdorf-Brehna
Registrierungsnummer: 15082340-0000-87
Postanschrift: Bahnhofstraße 2
Stadt: Sandersdorf-Brehna
Postleitzahl: 06792
Land, Gliederung (NUTS): Anhalt-Bitterfeld (DEE05)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: ines.oguz@sandersdorf-brehna.de
Telefon: +49 3493-801180
Fax: +49 3493-801209
Internetadresse: http://www.sandersdorf-brehna.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle
Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Stadt: Halle
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Internetadresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr
/wirtschaft/vergabekammern/1-und-2-vergabekammer
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 288d145d-7666-41c3-b6f3-69d9fe643ff3 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/07/2026 11:50:12 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 133/2026
Datum der Veröffentlichung: 14/07/2026
Referenzen:
https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/1-und-2-vergabekammer
http://www.sandersdorf-brehna.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202607/ausschreibung-485459-2026-DEU.txt
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