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Titel :
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DEU-Hamburg - Deutschland Arzneimittel Biologika 2026 (TK)
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026043000421010650 / 295917-2026
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Veröffentlicht :
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30.04.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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31.12.2028
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Angebotsabgabe bis :
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03.06.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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33600000 - Arzneimittel
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DEU-Hamburg: Deutschland Arzneimittel Biologika 2026 (TK)
2026/S 84/2026 295917
Deutschland Arzneimittel Biologika 2026 (TK)
OJ S 84/2026 30/04/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Techniker Krankenkasse
E-Mail: DZEM@tk.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DAK-Gesundheit (DAK-G)
E-Mail: dzem@tk.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: HEK - Hanseatische Krankenkasse
E-Mail: dzem@tk.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Handelskrankenkasse (hkk)
E-Mail: dzem@tk.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kaufmännische Krankenkasse (KKH)
E-Mail: dzem@tk.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: GWQ-Krankenkassen (siehe hierzu Auflistung unter zusätzliche
Angaben )
E-Mail: dzem@tk.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Biologika 2026 (TK)
Beschreibung: Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen
Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel für einen Zeitraum
von maximal 24 Monaten, frühestens ab dem 01.01.2027. Soweit der Rabattstart bei
einzelnen GWQ-Krankenkassen später ist, wird dies beim jeweiligen Los und in den
Vergabeunterlagen vermerkt. Das Ende ist einheitlich der 31.12.2028.
Kennung des Verfahrens: 35744543-ddc1-4e7a-90be-22c987903715
Interne Kennung: 26-09093
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: - KEINE ANGABE -
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1,00 EUR
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYRT2# Die TK ist von den
anderen Ersatzkassen und den GWQ-Krankenkassen bevollmächtigt, im Namen und mit
Wirkung für diese die Ausschreibung durchzuführen. Die im Rahmen des Vertragslebens
stattfindende Kommunikation erfolgt grundsätzlich - soweit nicht im Rabattvertrag oder seinen
Anlagen anders geregelt - zwischen dem pharmazeutischen Unternehmer und der jeweiligen
Krankenkasse bzw. bei den GWQ-Krankenkassen zwischen gem pharmazeutischen
Unternehmer und der GWQ ServicePlus AG. Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden
allen pharmazeutischen Unternehmern zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen werden
ausschließlich in elektronischer Form auf dem oben genannten Vergabeportal zur Verfügung
gestellt. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind dem Dienstleistungszentrum
Einkaufsmanagement der TK bitte ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal, dort
über den Bereich Kommunikation zu dem o. g. Vergabeverfahren, zu übermitteln. Hierzu ist
eine kostenlose Registrierung erforderlich. Eine abschließende Liste der mit dem Angebot
bzw. dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den
Vergabeunterlagen (hier: Aufforderung zur Angebotsabgabe), die unter der o.g.
Internetadresse abrufbar sind. Die Bindefrist endet am 17.11.2026. Die Angabe im Unterpunkt
Bindefrist (77 Tage) ist vorliegend nicht relevant und den zwingenden Vorgaben des TED-
Formulars geschuldet. Mit Blick auf die Pflichten aus den Artikeln 28 und 29 der Verordnung
(EU) 2022/2560 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über
den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (sog. Foreign Subsidies
Regulation - FSR) teilen wir mit, dass die für Vergabeverfahren maßgeblichen
Schwellenwerte nach Art. 28 I Buchstabe a FSR bei der vorliegenden Ausschreibung erreicht
werden. Weitere Hinweise und die Auftragswerte der einzelnen Lose können den
Vergabeunterlagen entnommen werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 39
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 39
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Infliximab - TK, hkk, HEK - (ATC: L04AB02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik Zusätzliche
Angaben dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 01
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
5.1. Los: LOT-0002
Titel: entfällt
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik Zusätzliche
Angaben dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 02
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Das Los 02 ist nicht belegt.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
5.1. Los: LOT-0003
Titel: Infliximab - DAK-G, KKH - (ATC: L04AB02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik Zusätzliche
Angaben dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 03
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
5.1. Los: LOT-0004
Titel: Tocilizumab PEN - TK, hkk, HEK - (ATC: L04AC07)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik Zusätzliche
Angaben dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 04
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
5.1. Los: LOT-0005
Titel: Tocilizumab PEN - GWQ - (ATC: L04AC07)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik Zusätzliche
Angaben dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 05
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Nicht beteiligte GWQ-Krankenkasse: mobil
Krankenkasse Abweichender Rabattstart bei der VIACTIV Krankenkasse: 01.11.2027
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
5.1. Los: LOT-0006
Titel: Tocilizumab PEN - DAK-G, KKH - (ATC: L04AC07)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik Zusätzliche
Angaben dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 06
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
5.1. Los: LOT-0007
Titel: Tocilizumab IFE - TK, hkk, HEK - (ATC: L04AC07)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik Zusätzliche
Angaben dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 07
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
5.1. Los: LOT-0008
Titel: Tocilizumab IFE - GWQ - (ATC: L04AC07)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik Zusätzliche
Angaben dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 08
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Nicht beteiligte GWQ-Krankenkasse: mobil
Krankenkasse Abweichender Rabattstart bei der VIACTIV Krankenkasse: 01.11.2027
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
5.1. Los: LOT-0009
Titel: Tocilizumab IFE - DAK-G, KKH - (ATC: L04AC07)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik Zusätzliche
Angaben dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 09
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
5.1. Los: LOT-0010
Titel: Filgrastim FER - TK, hkk, HEK - (ATC: L03AA02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik Zusätzliche
Angaben dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 10
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
5.1. Los: LOT-0011
Titel: Filgrastim FER - GWQ - (ATC: L03AA02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik Zusätzliche
Angaben dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 11
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
5.1. Los: LOT-0012
Titel: Filgrastim FER - DAK-G, KKH - (ATC: L03AA02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik Zusätzliche
Angaben dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 12
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
5.1. Los: LOT-0013
Titel: Filgrastim IIL - TK, hkk, HEK - (ATC: L03AA02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik Zusätzliche
Angaben dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 13
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
5.1. Los: LOT-0014
Titel: Filgrastim IIL - GWQ - (ATC: L03AA02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik Zusätzliche
Angaben dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 14
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
5.1. Los: LOT-0015
Titel: Filgrastim IIL - DAK-G, KKH - (ATC: L03AA02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik Zusätzliche
Angaben dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 15
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
5.1. Los: LOT-0016
Titel: Omalizumab Fertigspritze - TK, hkk, HEK - (ATC: R03DX05)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik Zusätzliche
Angaben dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 16
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
5.1. Los: LOT-0017
Titel: Omalizumab Fertigspritze - GWQ - (ATC: R03DX05)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik Zusätzliche
Angaben dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 17
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Nicht beteiligte GWQ-Krankenkasse: mobil
Krankenkasse Abweichender Rabattstart bei der VIACTIV Krankenkasse: 01.11.2027
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
5.1. Los: LOT-0018
Titel: Omalizumab Fertigspritze - DAK-G, KKH - (ATC: R03DX05)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik Zusätzliche
Angaben dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 18
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
5.1. Los: LOT-0019
Titel: Omalizumab Fertigpen - TK, hkk, HEK - (ATC: R03DX05)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik Zusätzliche
Angaben dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 19
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
5.1. Los: LOT-0020
Titel: Omalizumab Fertigpen - GWQ - (ATC: R03DX05)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik Zusätzliche
Angaben dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 20
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Nicht beteiligte GWQ-Krankenkasse: mobil
Krankenkasse Abweichender Rabattstart bei der VIACTIV Krankenkasse: 01.11.2027
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
5.1. Los: LOT-0021
Titel: Omalizumab Fertigpen - DAK-G, KKH - (ATC: R03DX05)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik Zusätzliche
Angaben dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 21
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
5.1. Los: LOT-0022
Titel: Golimumab IFE - TK, hkk, HEK - (ATC: L04AB06)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik Zusätzliche
Angaben dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 22
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
5.1. Los: LOT-0023
Titel: Golimumab IFE - GWQ - (ATC: L04AB06)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik Zusätzliche
Angaben dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 23
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Nicht beteiligte GWQ-Krankenkasse: mobil
Krankenkasse Abweichender Rabattstart bei der VIACTIV Krankenkasse: 01.01.2028
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
5.1. Los: LOT-0024
Titel: Golimumab IFE - DAK-G, KKH - (ATC: L04AB06)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik Zusätzliche
Angaben dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 24
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
5.1. Los: LOT-0025
Titel: Tocilizumab IFK - TK, hkk, HEK - (ATC: L04AC07)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik Zusätzliche
Angaben dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 25
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
5.1. Los: LOT-0026
Titel: Tocilizumab IFK - GWQ - (ATC: L04AC07)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik Zusätzliche
Angaben dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 26
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Nicht beteiligte GWQ-
Krankenkasse: mobil Krankenkasse Abweichender Rabattstart bei der VIACTIV
Krankenkasse: 01.11.2027
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
5.1. Los: LOT-0027
Titel: Tocilizumab IFK - DAK-G, KKH - (ATC: L04AC07)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik Zusätzliche
Angaben dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 27
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
5.1. Los: LOT-0028
Titel: Ranibizumab Fertigspritze - TK, hkk, HEK - (ATC: S01LA04)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik Zusätzliche
Angaben dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 28
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
5.1. Los: LOT-0029
Titel: Ranibizumab Fertigspritze - GWQ - (ATC: S01LA04)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik Zusätzliche
Angaben dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 29
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Nicht beteiligte GWQ-
Krankenkasse: mobil Krankenkasse
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
5.1. Los: LOT-0030
Titel: Ranibizumab Fertigspritze - DAK-G, KKH - (ATC: S01LA04)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik Zusätzliche
Angaben dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 30
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
5.1. Los: LOT-0031
Titel: Adalimumab Fertigspritze - TK, hkk, HEK - (ATC: L04AB04)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik Zusätzliche
Angaben dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 31
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
5.1. Los: LOT-0032
Titel: Adalimumab Fertigspritze - GWQ - (ATC: L04AB04)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik Zusätzliche
Angaben dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 32
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Nicht beteiligte GWQ-
Krankenkasse: mobil Krankenkasse
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
5.1. Los: LOT-0033
Titel: Adalimumab Fertigspritze - DAK-G, KKH - (ATC: L04AB04)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik Zusätzliche
Angaben dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 33
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
5.1. Los: LOT-0034
Titel: Adalimumab Fertigpen - TK, hkk, HEK - (ATC: L04AB04)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik Zusätzliche
Angaben dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 34
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
5.1. Los: LOT-0035
Titel: Adalimumab Fertigpen - GWQ - (ATC: L04AB04)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik Zusätzliche
Angaben dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 35
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Nicht beteiligte GWQ-
Krankenkasse: mobil Krankenkasse
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
5.1. Los: LOT-0036
Titel: Adalimumab Fertigpen - DAK-G, KKH - (ATC: L04AB04)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik Zusätzliche
Angaben dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 36
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
5.1. Los: LOT-0037
Titel: Ranibizumab Durchstechflasche - TK, hkk, HEK - (ATC: S01LA04)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik Zusätzliche
Angaben dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 37
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
5.1. Los: LOT-0038
Titel: Ranibizumab Durchstechflasche - GWQ - (ATC: S01LA04)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik Zusätzliche
Angaben dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 38
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Nicht beteiligte GWQ-
Krankenkasse: mobil Krankenkasse
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
5.1. Los: LOT-0039
Titel: Ranibizumab Durchstechflasche - DAK-G, KKH - (ATC: S01LA04)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik Zusätzliche
Angaben dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 39
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Techniker Krankenkasse
Registrierungsnummer: 992-80116-93
Postanschrift: Bramfelder Str. 140
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
E-Mail: DZEM@tk.de
Telefon: +49 4069094-040
Internetadresse: http://www.tk.de/vergabe
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: DAK-Gesundheit (DAK-G)
Registrierungsnummer: DE811462382
Postanschrift: Nagelsweg 27 - 31
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
E-Mail: dzem@tk.de
Telefon: +49 4069094-040
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: HEK - Hanseatische Krankenkasse
Registrierungsnummer: 993-80303-38
Postanschrift: Wandsbeker Zollstraße 86-90
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22041
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
E-Mail: dzem@tk.de
Telefon: +49 4069094-040
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Handelskrankenkasse (hkk)
Registrierungsnummer: 992-80260-49
Postanschrift: Martinistr. 26
Stadt: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland
E-Mail: dzem@tk.de
Telefon: +49 4069094-040
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Kaufmännische Krankenkasse (KKH)
Registrierungsnummer: 992-80009-26
Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 61
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30625
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
E-Mail: dzem@tk.de
Telefon: +49 4069094-040
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: GWQ-Krankenkassen (siehe hierzu Auflistung unter zusätzliche
Angaben )
Registrierungsnummer: 123456789
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40549
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
E-Mail: dzem@tk.de
Telefon: +49 4069094-040
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: Keine Angabe
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228949-90
Fax: +49 228949-9163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0008
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4c01fc7f-f223-468b-9532-0a51b82e3bd5 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/04/2026 15:36:46 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 84/2026
Datum der Veröffentlichung: 30/04/2026
Referenzen:
https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2/documents
http://www.tk.de/vergabe
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202604/ausschreibung-295917-2026-DEU.txt
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