Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Hofheim - Deutschland Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen Teifbau Container 3. BA
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026042301002893468 / 279264-2026
Veröffentlicht :
23.04.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
18.05.2026
Angebotsabgabe bis :
26.05.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
45221250 - Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
45232451 - Entwässerungs- und Oberflächenarbeiten
DEU-Hofheim: Deutschland Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und
Unterführungen Teifbau Container 3. BA

2026/S 79/2026 279264

Deutschland Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen Teifbau
Container 3. BA
OJ S 79/2026 23/04/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt
E-Mail: vergabe_projekte@mtk.org
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Teifbau Container 3. BA
Beschreibung: Tiefbauarbeiten für die Container an der Lindenschule
Kennung des Verfahrens: b84527c0-c398-401a-ba80-3dd1cc23cfc7
Interne Kennung: SanLinden-TiefbauBA3
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45221250 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und
Unterführungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45232451 Entwässerungs- und Oberflächenarbeiten

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Lindenschule, Lindenstraße 14
Stadt: Kriftel
Postleitzahl: 65830
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y37MAZT#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung

Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Es gelten die in Deutschland gültigen gesetzlichen Regelungen zu
Ausschlüssen von Vergabeverfahren.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Teifbau Container 3. BA
Beschreibung: - Tiefbau Öffnen verschiedener Oberflächen (z.B. Pflaster, Asphalt) ca. 190 m²
für Herstellung Arbeitsräume ca. 390m³ Aushub - Wiederherstellen Oberflächen wie im
Bestand vorhanden - Ersatz ca. 25 m bzw. Reparaturen Schadstellen ca. 155m von
Entwässerungskanälen - Herstellen Übergabeschacht
Interne Kennung: SanLinden-TiefbauBA3

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45221250 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und
Unterführungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45232451 Entwässerungs- und Oberflächenarbeiten

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Lindenschule, Lindenstraße 14
Stadt: Kriftel
Postleitzahl: 65830
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 6 Wochen

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)und ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Bei Einsatz von anderen
Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind
oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben

als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot-
Entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124, den
Vergabeunterlagen beigefügt) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise, - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei
Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes
Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die
Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl,
sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes
Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der EEE genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Abgabe
einer Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt, auch für Nach- und
Verleihunternehmen: Bieter geben mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung zu
Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und
Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl.S. 338 ab. Die Verpflichtungserklärung zu
Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 5 des Hessischen
Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des
Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz
(AEntG) bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im
EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Im Fall der
Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Nachunternehmen, ist die
Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und Mindestentgelt der Nachunternehmen nach
Auftragserteilung, spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das
Nachunternehmen, vorzulegen. Sozialkassenbescheinigung: Der für den Zuschlag
vorgesehene Bieter hat gem. § 5 Abs.3 HVTG vor Auftragsvergabe eine gültige
Bescheinigung der zuständigen gemeinsamen Einrichtung von Tarifvertragsparteien im Sinne
des § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 20 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23. Juli 2004
(BGBl. I S.1842), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 4489), über
seine ordnungsgemäße Teilnahme an den Sozialkassenverfahren vorzulegen. Die
Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein. Handelt es sich bei dem für den Zuschlag
vorgesehenen Bieter um einen inländischen Betrieb, der nicht in den Geltungsbereich der
Tarifverträge fällt, die für eine gemeinsamen Einrichtung im Sinne des § 4 Abs. 2 des
Tarifvertrags gelten, muss dieser Bieter nach § 5 Abs. 4 HVTG eine gültige Bescheinigung
seiner Krankenkasse über die ordnungsgemäße Abführung seiner
Sozialversicherungsbeiträge vorlegen. Dabei ist die Bescheinigung derjenigen Krankenkasse
vorzulegen, bei der die meisten der beim Bieter sozialversicherungspflichtig beschäftigten
Arbeitnehmer versichert sind. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate zum
Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein. Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu
Tariftreue und Mindestentgelt, auch für Nach- und Verleihunternehmen: Bieter geben mit
Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei
öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.
Juli 2021, GVBl.S. 338 ab. Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt
entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 5 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes
(HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw.
des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) bezieht sich nicht auf
Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und
die Leistung im EU-Ausland erbringen. Im Fall der Ausführung vertraglich übernommener

Leistungen durch Nachunternehmen, ist die Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und
Mindestentgelt der Nachunternehmen nach Auftragserteilung, spätestens vor Beginn der
Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen, vorzulegen.
Sozialkassenbescheinigung: Der für den Zuschlag vorgesehene Bieter hat gem. § 5 Abs.3
HVTG vor Auftragsvergabe eine gültige Bescheinigung der zuständigen gemeinsamen
Einrichtung von Tarifvertragsparteien im Sinne des § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 20 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S.1842), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 4489), über seine ordnungsgemäße Teilnahme
an den Sozialkassenverfahren vorzulegen. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate
sein. Handelt es sich bei dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter um einen inländischen
Betrieb, der nicht in den Geltungsbereich der Tarifverträge fällt, die für eine gemeinsamen
Einrichtung im Sinne des § 4 Abs. 2 des Tarifvertrags gelten, muss dieser Bieter nach § 5 Abs.
4 HVTG eine gültige Bescheinigung seiner Krankenkasse über die ordnungsgemäße
Abführung seiner Sozialversich

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37MAZT
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Kommunikation über das Deutsche Vergabeportal
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37MAZT

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37MAZT
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/05/2026 10:29:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 30 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden nachgefordert, soweit eine
Nachforderung nach der VOB(A) EU zulässig ist.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/05/2026 10:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit

Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerklärung Sanktions-VO: Zur Erfüllung
der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionen im Bereich
der öffentlichen Vergabe) wurde den Teilnahmeunterlagen das Formblatt Eigenerklärung
Sanktions-VO beigefügt. Diese Eigenerklärung ist unterschrieben mit den
Angebotsunterlagen einzureichen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von
Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160
Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und
eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht (§ 160 Abs. 2 GWB).Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-
Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2)
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und
Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der
Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter
/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach
Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist, über ihre Ablehnung informiert
wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die
Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Gemäß §
135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1) gegen §

134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union (§ 135 Abs. 2GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis,
Hochbau- und Liegenschaftsamt

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt
Registrierungsnummer: DE113823995
Postanschrift: Am Kreishaus 1-5
Stadt: Hofheim am Taunus
Postleitzahl: 65719
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe_projekte@mtk.org
Telefon: +49 6192201-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt
Registrierungsnummer: DE113823995
Postanschrift: Am Kreishaus 1-5
Stadt: Hofheim am Taunus
Postleitzahl: 65719
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe_projekte@mtk.org
Telefon: +49 6192201-0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83

Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 94c0b9af-871d-456a-a88f-9355278d2a93 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/04/2026 10:13:08 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 79/2026
Datum der Veröffentlichung: 23/04/2026

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37MAZT
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37MAZT/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202604/ausschreibung-279264-2026-DEU.txt

 
 
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau