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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Stuttgart - Deutschland Arzneimittel Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026042200460987899 / 273553-2026
Veröffentlicht :
22.04.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
31.12.2026
Angebotsabgabe bis :
20.10.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
33600000 - Arzneimittel
DEU-Stuttgart: Deutschland Arzneimittel Abschluss von nicht exklusiven
Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln
(Open-House-Verfahren)

2026/S 78/2026 273553

Deutschland Arzneimittel Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a
Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
OJ S 78/2026 22/04/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Baden-Württemberg
E-Mail: ohv@bw.aok.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu
Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
Beschreibung: Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich
um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit
angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen
dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses
Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums TED
ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft
Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Das Open-House-Verfahren wurde bereits im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union unter der Nummer 202404-2024
veröffentlicht (Erstbekanntmachung). Die Auftraggeberin hat den Beschaffungsbedarf erneut
erweitert und gibt dies, entsprechend ihrer Ankündigung unter Ziffer 5.1 der
Erstbekanntmachung und Abschnitt A.I.4 der Teilnahmebedingungen hiermit bekannt (vierte
Folgebekanntmachung). Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen
geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gemäß § 130a
Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen benannten
Wirkstoffen zu schließen. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den jeweils unter
Ziffer 5.1 der Erstbekanntmachung und den Folgebekanntmachungen veröffentlichten
Wirkstoffen beginnt frühestens am 1.7.2024, beträgt maximal 30 Monate und endet spätestens
am 31.12.2026 (mit Ausnahme folgender Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen: Ustekinumab,
Laufzeitende 31.12.2024; Beclometason dipropionat + Formoterolhemifumarat-1-Wasser +
Glycopyrronium bromid, Laufzeitende 31.3.2025; Somatropin, Laufzeitende 30.6.2026;
Indacaterol maleat + Glycopyrronium bromid, Laufzeitende 30.6.2026; Tacrolimus-1-Wasser,
Laufzeitende: 30.6.2026). Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer

5.1 dieser Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (Lisdexamfetamin dimelisat in der
Packungsgröße 100 Stk., lfd.-Nr. 14 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen) beginnt
frühestens am 1.7.2026 und beträgt maximal 6 Monate.
Kennung des Verfahrens: c6d5b0d5-8b9c-4f40-9a30-3483f161d4f6
Interne Kennung: OHV 2024
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Presselstraße 19
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Deutsch

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Gemäß Ziffer 2.1 der Erstbekanntmachung und Abschnitt A.III.9
der Teilnahmebedingungen ergibt sich für die hier vorliegende Erweiterung des
Beschaffungsbedarfs folgende Warte- und Stillhaltefrist: Vor dem 1.06.2026 werden keine
Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den unter Ziffer 5.1 dieser Bekanntmachung
veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 14 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen)
geschlossen. Zur Laufzeit dieser Verträge siehe die Beschreibung des Verfahrens unter Ziffer
2.1 sowie die Beschreibung des Beschaffungsbedarfs unter Ziffer 5.1 und Ziffer 5.1.3 der
vorliegenden Bekanntmachung.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrug: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu
Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
Beschreibung: Zum Beschaffungsbedarf von OHV 2024 zählen sämtliche Arzneimittel mit den
in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (sog. Wirkstoffliste und Fristen) benannten
Wirkstoffen. Der Beschaffungsbedarf wurde dabei nicht in Lose eingeteilt. Es handelt sich um
ein Open-House-Verfahren. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung daher
Formulierungen verwendet werden, welche auf die Einteilung des Beschaffungsbedarfs in ein
oder mehrere Los(e) hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses
Bekanntmachungsformulars geschuldet. In diesem Zusammenhang wird auf die eingangs
unter Ziffer 2.1 beschriebene Nichtgeltung vergaberechtlicher Regelungen verwiesen. Die
AOK hat den Beschaffungsbedarf des mit Erstbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt
der Europäischen Union unter der Nummer 202404-2024 veröffentlichten Open-House-
Verfahrens erneut erweitert. Im Rahmen dieses Verfahrens werden auch nicht exklusive
Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem folgenden Wirkstoff
geschlossen: Lisdexamfetamin dimelisat in der Packungsgröße 100 Stk. (Lfd.-Nr. 14 der
Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen). Die Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen wurde
daher entsprechend ergänzt und steht den interessierten Unternehmen nach kostenloser
Registrierung - zusammen mit den sonstigen Verfahrensunterlagen - auf der Vergabeplattform
(siehe dazu Ziffer 5.1.11 dieser Folgebekanntmachung) zur Verfügung. Die AOK behält sich

vor, den Beschaffungsbedarf dieses Open-House-Verfahrens im Laufe des weiteren
Verfahrens um weitere Wirkstoffe zu erweitern. Nähere Informationen zu einer möglichen
Erweiterung des Beschaffungsbedarfs enthalten die Teilnahmebedingungen (Abschnitt A.I.4).
Verträge zu Arzneimitteln mit dem o. g. Wirkstoff werden frühestens mit Wirkung zum 1.7.2026
geschlossen. Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge
enden einheitlich am 31.12.2026 (mit Ausnahme folgender Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen:
Ustekinumab, Laufzeitende 31.12.2024; Beclometason dipropionat + Formoterolhemifumarat-
1-Wasser + Glycopyrronium bromid, Laufzeitende 31.3.2025; Somatropin, Laufzeitende
30.6.2026; Indacaterol maleat + Glycopyrronium bromid, Laufzeitende 30.6.2026; Tacrolimus-
1-Wasser, Laufzeitende: 30.6.2026). Für einen frühestmöglichen Start von Rabattverträgen
mit der o. g. Wirkstoff am 1.7.2026 müssen interessierte Unternehmen spätestens am
20.5.2026 ein nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen vollständiges Angebot ausschließlich
in elektronischer Form über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einreichen.
Verträge zu dem o. g. Wirkstoff werden frühestens am 1.6.2026 geschlossen (Warte- und
Stillhaltefrist). Der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit dem o.g. Wirkstoff zu
einem späteren Zeitpunkt als dem 1.7.2026 ist jeweils zu einem Monatsersten möglich. Die
Angebote sind dazu spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Vertragsstart vollständig
einzureichen. Die jeweiligen Angebotsfristen sind dabei bezogen auf den vom interessierten
pharmazeutischen Unternehmer beabsichtigten Vertragsstart der Anlage 3 zu den
Teilnahmebedingungen zu entnehmen. Für alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens
abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche Vertragsstart der 1.12.2026 (mit Ausnahme
der Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen Ustekinumab, Beclometason dipropionat +
Formoterolhemifumarat-1-Wasser + Glycopyrronium bromid, Somatropin, Indacaterol maleat +
Glycopyrronium bromid, Tacrolimus-1-Wasser). Angebote für diesen Vertragsstart müssen
spätestens am 20.10.2026 eingehen. Die AOK gibt den Inhalt des Rabattvertrags für alle
potentiellen Vertragspartner verbindlich vor. Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht
geführt. Die AOK sichert den Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Im Fall eines
Vertragsschlusses gewährt der pharmazeutische Unternehmer der AOK einen Rabatt auf die
vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die nach näherer Maßgabe der
Teilnahmebedingungen und des Rabattvertrags zu Lasten der AOK abgegeben werden (zur
vorgegebenen Rabatthöhe und Rabattberechnung wird insbesondere auf die Abschnitte A.I.5
und A.I.7 der Teilnahmebedingungen sowie § 2 Abs. (2) und § 4 Abs. (3) des Rabattvertrags
verwiesen.
Interne Kennung: OHV 2024

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Presselstraße 19
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026

5.1.4. Verlängerung

Maximale Verlängerungen: 2

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Gemäß § 130a Abs. 8 SGB V kommen als
Vertragspartner der Auftraggeberin nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. §§ 130a Abs. 8
SGB V, 78 Abs. 3 Satz 1 AMG oder Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen
Unternehmern i. S .d. vorgenannten Vorschriften, jeweils bezogen auf die
angebotsgegenständlichen Arzneimittel, in Betracht. Mit Unternehmen, die einen Bezug zu
Russland im Sinne des Art. 5k Abs. (1) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des
Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (ABl. EU L 111/1,
es gilt die jeweils aktuelle Fassung - zuletzt geändert durch Artikel 1 Ziff. 22 der Verordnung
(EU) 2023/1214 vom 23. Juni 2023; ABl. EU L 159 I/1) über restriktive Maßnahmen angesichts
der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren aufweisen, kann kein
Vertrag geschlossen werden. Weitere Anforderungen: - Eigenerklärung zum Inverkehrbringen,
zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen ; - Einfacher Ausdruck
aus dem Handelsregister (bei Einreichung nicht älter als 6 Monate); ausländische
pharmazeutische Unternehmen haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem
Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Staates, in dem sie
ansässig sind, vorzulegen. - Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (Am-FDB) der
AmAnDa-Datenbank, der Arzneimitteldatenbank des BfArm, für sämtliche
angebotsgegenständlichen Arzneimittel und ggf. geeigneter ergänzender Nachweise (siehe
Abschnitt A.I.8 und B.3 der Teilnahmebedingungen); dabei müssen sich aus den Auszügen
die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation, d. h. im Zeitpunkt der Vorlage
dieses Zulassungsnachweises, aller angebotsgegenständlichen Arzneimittel ergeben: (1)
Name/Bezeichnung des Arzneimittels, (2) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ:
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten
pharmazeutischen Unternehmers i. S. d. §§ 130a Abs. 8 SGB V, 78 Abs. 3 Satz 1 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des
Wirtschaftsteilnehmers, der das Angebot abgibt, als pharmazeutischer Unternehmer im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel im Zeitpunkt der Vorlage nachgewiesen
werden muss, (3) Darreichungsform, (4) Wirkstoff sowie (5) Angabe zur Verkehrsfähigkeit.
Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche
Situation von den erforderlichen Informationen der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB)
der AmAnDa-Datenbank zum verfügbaren letzten Stand bei Angebotsabgabe abweicht und
soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus der Arzneimittel-
Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank alle erforderlichen Informationen
vollständig ausweist, hat der pharmazeutische Unternehmer den aktuellen Stand bzw. die
fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des
Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung, etc.)

zusammen mit dem Auszug aus der Arzneimittel- Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-
Datenbank glaubhaft zu machen. Pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 130a Abs. 8 SGB
V ist dasjenige Unternehmen, das den einheitlichen Abgabepreis gemäß § 78 Abs. 2 Satz 2,
Abs. 3 Satz 1 Hs. 1, Abs. 3a Satz 2 Hs. 2 AMG für das/die angebotsgegenständlichen
Rabattarzneimittel festlegt und hierdurch sowie durch den Antrag auf Zuteilung einer
Pharmazentralnummer gegenüber der Informationsstelle für Arzneispezialitäten GmbH ( IFA
GmbH ) zum Ausdruck bringt, dass das/die angebotsgegenständliche/n Arzneimittel unter
dem Namen dieses pharmazeutischen Unternehmers in den Verkehr gebracht wird/werden.
Nur ein Unternehmen, welches diese Voraussetzungen erfüllt, ist als pharmazeutischer
Unternehmer i. S. d. § 130a Abs. 8 SGB V anzusehen und kommt als Vertragspartner der
Auftraggeberin in Betracht. Die Berechtigung des pharmazeutischen Unternehmers ist wie in
den vorstehenden Absätzen beschrieben nachzuweisen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den
Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0H9BT
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0H9BT

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0H9BT
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 20/05/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 112 Tage
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 20/10/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0H9BT
Eröffnungstermin Beschreibung: Sollten zwingend bereits mit dem Angebot einzureichende
Unterlagen oder Angaben fehlen oder widersprüchlich oder missverständlich sein, gelten
insoweit die allgemeinen Hinweise zur Nachforderung von Unterlagen und zum Abschluss von
Angeboten in den Teilnahmebedingungen. Das Angebot ist hinsichtlich all seiner Bestandteile
ausschließlich in elektronischer Form zu erstellen und über den Kommunikationsbereich der
Vergabeplattform einzureichen. Das Konvolut, bestehend aus dem Rahmenvertrag und seinen
Anhängen, ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Art. 3 Nr. 12 der
Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) zu versehen. Vergleiche hierzu ausdrücklich Abschnitt
A.III.4 sowie Anlage 6 und 9 zu den Teilnahmebedingungen. Wird der Abschluss eines
Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 dieser Auftragsbekanntmachung
veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 14 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen) mit Wirkung

zum 1.7.2026 angestrebt, müssen die Angebotsunterlagen spätestens bis zum 20.5.2026 und
bei angestrebtem Vertragsbeginn zu einem Monatsersten nach dem 1.7.2026, spätestens 6
Wochen vor Vertragsstart vollständig vorliegen. Hinweis zur Bindefrist: Jedes Angebot ist bis
zum Monatszehnten des auf den Monat der Angebotsabgabe folgenden Monats lang,
gerechnet ab dem Datum des vollständigen Eingangs bei der AOK, verbindlich.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1 000
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie ( Richtlinie
2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt
an einer Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im Hinblick darauf
ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die
Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich
der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des
OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der
Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Örtlich zuständig ist in der Regel das
Sozialgericht am Sitz der Klagepartei. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz
sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Nur wenn
und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs hingegen darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das
Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S. von Art. 1 Abs.2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu
die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und
Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für die Einlegung von
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren sind die Vergabekammern des
Bundes beim Bundeskartellamt zuständig (zur Warte- und Stillhaltefrist siehe Ziffer 2.1.4 und
5.1 dieser Bekanntmachung). Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: AOK
Baden-Württemberg

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: DE168368778
Abteilung: Unternehmensbereich 3 Versorgungsgestaltung, Geschäftsbereich 3.08
Verhandlungen & Verträge Produkte
Postanschrift: Presselstraße 19
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Frank Hartmann
E-Mail: ohv@bw.aok.de
Telefon: 0711 6525-21407
Internetadresse: www.aok.de/bw
Endpunkt für den Informationsaustausch (URL): http://www.aok.de/bw
Profil des Erwerbers: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0H9BT
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t004922894990
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
E-Mail: ted@publications.europa.eu
Telefon: +352 29291
Internetadresse: https://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9c24ac48-82e7-450c-bd42-0e3af8bdcb54 - 01

Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/04/2026 06:44:16 (UTC+00:00)
Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 78/2026
Datum der Veröffentlichung: 22/04/2026

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0H9BT
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0H9BT/documents
http://www.aok.de/bw
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