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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Stuttgart - Deutschland Arzneimittel Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026042100485784727 / 270528-2026
Veröffentlicht :
21.04.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
31.12.2026
Angebotsabgabe bis :
22.10.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
33600000 - Arzneimittel
DEU-Stuttgart: Deutschland Arzneimittel Abschluss von nicht exklusiven
Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln
(Open-House-Verfahren)

2026/S 77/2026 270528

Deutschland Arzneimittel Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a
Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
OJ S 77/2026 21/04/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Baden-Württemberg
E-Mail: ohv@bw.aok.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu
Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
Beschreibung: Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich
um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit
angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen
dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses
Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums TED
ist keine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen verbunden, deren Geltung kraft
Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die AOK Baden-Württemberg (AOK)
beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive
Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den
Teilnahmebedingungen sowie unter Ziffer 5.1 dieser Auftragsbekanntmachung und unter Ziffer
5.1 der Folgebekanntmachungen benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Vertragslaufzeit
beginnt frühestens am 1.7.2024, sie beträgt maximal 30 Monate und endet spätestens am
31.12.2026 (mit Ausnahme folgender Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen: Ustekinumab,
Laufzeitende 31.12.2024; Beclometason dipropionat + Formoterolhemifumarat-1-Wasser +
Glycopyrroniumbromid, Laufzeitende 31.3.2025; Somatropin, Laufzeitende 30.6.2026;
Indacaterol maleat + Glycopyrronium bromid, Laufzeitende 30.6.2026; Tacrolimus-1-Wasser,
Laufzeitende: 30.6.2026). Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.7.2024 bis
31.12.2026 jederzeit zu einem Monatsersten möglich (mit Ausnahme der zuvor genannten
Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen). Zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs
durch die AOK, zu den Fristen und zum Vertragsbeginn siehe im Übrigen die Ziffer 5.1 dieser
Bekanntmachung, Abschnitte A.I.4 und A.III.3 der Teilnahmebedingungen sowie Anlage 3 zu
den Teilnahmebedingungen.
Kennung des Verfahrens: 3a04e83c-dacc-4544-b0ef-8d13c4a41cc9
Interne Kennung: OHV 2024

Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Presselstraße 19
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0H9BT# Rabattverträge zu
Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen werden frühestens am 28.5.2024 geschlossen (Warte-
und Stillhaltefrist). Im Falle einer Erweiterung des Beschaffungsbedarfs wird die Warte- und
Stillhaltefrist in Bezug auf Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den neu aufgenommenen
Wirkstoffen in den Ziffern 5.1 und 2.1.4 der entsprechenden Folgebekanntmachung
veröffentlicht und ist daneben der (dann aktualisierten) Anlage 3 zu den
Teilnahmebedingungen zu entnehmen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu
Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
Beschreibung: Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu
den Teilnahmebedingungen (sog. Wirkstoffliste und Fristen) benannten Wirkstoffen. Der
Beschaffungsbedarf wurde dabei nicht in Lose eingeteilt. Es handelt sich um ein Open-House-
Verfahren. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung daher Formulierungen verwendet
werden, welche auf die Einteilung des Beschaffungsbedarfs in ein oder mehrere Los(e)
hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. In
diesem Zusammenhang wird auf die eingangs unter Ziffer 2.1 beschriebene Nichtgeltung
vergaberechtlicher Regelungen verwiesen. Die AOK startet das Open-House-Verfahren mit
den nachstehenden Wirkstoffen (sog. Startwirkstoffe): 1. Aripiprazolx (Lfd.-Nr. 1 der Anlage 3
zu den Teilnahmebedingungen); 2. Glatirameracetat (Lfd.-Nr. 2 der Anlage 3 zu den
Teilnahmebedingungen); 3. Peginterferon beta-1a (Lfd.-Nr. 3 der Anlage 3 zu den
Teilnahmebedingungen); 4. Somatropin (Lfd.-Nr. 4 der Anlage 3 zu den
Teilnahmebedingungen); 5. Ustekinumab (Lfd.-Nr. 5 der Anlage 3 zu den
Teilnahmebedingungen). xBei Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Aripiprazol gehören
ausschließlich nur Arzneimittel mit diesem Wirkstoff in den retardierten Darreichungsformen
mit dem ATC-Code N05AX12 zum Beschaffungsbedarf. Die AOK behält sich vor, den
Beschaffungsbedarf dieses Open-House-Verfahrens im Laufe des weiteren Verfahrens zu

erweitern, d. h. die Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen um weitere Wirkstoffe zu
ergänzen. Damit würden auch Rabattverträge zu Arzneimitteln mit diesen weiteren Wirkstoffen
Gegenstand des vorliegenden Open-House-Verfahrens. Selbstverständlich würde dadurch
aber nicht der Inhalt bereits geschlossener Verträge zu anderen Wirkstoffen erweitert, sondern
dazu wäre je Wirkstoff ein neuer Vertrag zu schließen (siehe dazu auch die Abschnitte A.I.1, A.
I.4 und A.III.4 der Teilnahmebedingungen). Entscheidet sich die AOK für eine Erweiterung des
Beschaffungsbedarfs, wird sie diesen Umstand jeweils in einer weiteren
Auftragsbekanntmachung (sog. Folgebekanntmachung), die Bezug auf diese hier vorliegende
Auftragsbekanntmachung (sog. Erstbekanntmachung) nimmt, im Supplement zum Amtsblatt
der Europäischen Union bekannt machen. Nähere Informationen zu einer möglichen
Erweiterung des Beschaffungsbedarfs enthalten die Teilnahmebedingungen (Abschnitt A.I.4).
Verträge zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen werden frühestens mit Wirkung zum
1.7.2024 geschlossen. Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen
Rabattverträge enden einheitlich am 31.12.2026. Ausgenommen sind der Wirkstoff
Ustekinumab (Laufzeitende 31.12.2024) sowie die Wirkstoffkombination Beclometason
dipropionat + Formoterolhemifumarat-1-Wasser + Glycopyrroniumbromid (Laufzeitende
31.3.2025). Für die Wirkstoffe Somatropin, Indacaterol maleat + Glycopyrronium bromid sowie
Tacrolimus-1-Wasser wird über den 30.6.2026 das Open-House-Verfahren nicht fortgeführt.
Die Vertragslaufzeit ist befristet und endet automatisch mit Ablauf des vertraglich vereinbarten
Zeitraumes zum 30.6.2026. Eine Fortführung des Open-House-Verfahrens durch Abschluss
weiterer Verträge für den/die vorgenannte/n Wirkstoff/Wirkstoffkombination erfolgt über den
genannten Zeitpunkt hinaus derzeit nicht. Dies betrifft sämtliche Marktteilnehmer
gleichermaßen. Eine Auswahlentscheidung findet nicht statt. Die vorgenannte/n Wirkstoffe
/Wirkstoffkombination gehören ab dem 1.7.2026 nicht mehr zum aktuellen
Beschaffungsbedarf. Alle Vertragspartner der anderen Wirkstoffe des OHV 2024 können den
ursprünglich nur bis 30.6.2026 laufenden Rabattvertrag durch eine Vereinbarung mit der AOK
verlängern. Im Fall der Verlängerung gelten die Teilnahme- und Vertragsbedingungen im
Übrigen fort. Die Vereinbarung zur Verlängerung muss spätestens am 20.5.2026 bei der AOK
eingehen. Für einen frühestmöglichen Vertragsstart am 1.7.2024 müssen interessierte
Unternehmen spätestens am 17.5.2024 ein nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen
vollständiges Angebot ausschließlich in elektronischer Form über den Kommunikationsbereich
der Vergabeplattform einreichen. Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen
werden frühestens am 28.5.2024 geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist). Der Abschluss eines
Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen zu einem späteren Zeitpunkt als dem
1.7.2024 ist jeweils zu einem Monatsersten möglich. Die Angebote sind dazu spätestens 6
Wochen vor dem beabsichtigten Vertragsstart vollständig einzureichen. Die jeweiligen
Angebotsfristen sind dabei bezogen auf den vom interessierten pharmazeutischen
Unternehmer beabsichtigten Vertragsstart der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen zu
entnehmen. Im Falle der Erweiterung des Beschaffungsbedarfs werden die jeweilige
(maximale) Vertragslaufzeit der Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den neu
hinzugekommenen Wirkstoffen, die auf den beabsichtigten Vertragsbeginn bezogenen
Angebotsfristen sowie die Warte- und Stillhaltefrist in der (dann aktualisierten) Anlage 3 zu
den Teilnahmebedingungen mitgeteilt. Für alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens
abzuschließenden Verträge mit den zum aktuellen Beschaffungsbedarf gehörenden
Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen ist der letztmögliche Vertragsstart der 1.12.2026.
Angebotsfrist für diesen Vertragsstart ist der 20.10.2026. Die AOK gibt den Inhalt des
Rabattvertrags für alle potentiellen Vertragspartner verbindlich vor. Verhandlungen über
Vertragsinhalte werden nicht geführt. Die AOK sichert den Vertragspartnern keine Exklusivität
zu. Im Fall eines Vertragsschlusses gewährt der pharmazeutische Unternehmer der AOK
einen Rabatt auf die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die nach näherer Maßgabe der

Teilnahmebedingungen und des Rabattvertrags zu Lasten der AOK abgegeben werden (zur
vorgegebenen Rabatthöhe und Rabattberechnung wird insbesondere auf die Abschnitte A.I.5
und A.I.7 der Teilnahmebedingungen sowie § 2 Abs. (2) und § 4 Abs. (3) des Rabattvertrags
verwiesen).
Interne Kennung: OHV 2024

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Presselstraße 19
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die AOK kann die Laufzeit der Rabattverträge
zweimal um jeweils sechs Monate verlängern. Näheres ergibt sich aus den Auftragsunterlagen.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien
sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Vor dem Hintergrund der Vorgaben des zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und der darin enthaltenen Verpflichtungen für alle, dem
Anwendungsbereich dieses Gesetzes unterfallenden Unternehmen, hat auch die AOK
vorsorglich für den Fall, dass dieses Gesetz zur Anwendung zu bringen ist, den Schutz und
die Beachtung menschenrechts- und umweltbezogener Schutzgüter entlang ihrer Lieferkette
als unabdingbare Grundlage für die Geschäftsbeziehung mit ihren Vertragspartnern über
einen neu eingefügten § 8 i. V. m. dem ebenfalls erstmals im Rahmen dieses Open-House-
Verfahrens eingeführten Anhang 2 zum Rabattvertrag geregelt. Hinsichtlich der vom
pharmazeutischen Unternehmer demzufolge im Einzelnen zu beachtenden menschenrechts-
und umweltbezogenen Pflichten und Standards wird auf § 8 i. V. m. Anhang 2 des
Rabattvertrags verwiesen.
Gefördertes soziales Ziel: Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose, Benachteiligte
und/oder für Menschen mit Behinderungen., Faire Arbeitsbedingungen, Gleichstellung der
Geschlechter, Gleichstellung von ethnischen Gruppen, Sonstiges, Sorgfaltspflicht im Bereich
der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Gemäß § 130a Abs. 8 SGB V kommen als
Vertragspartner der Auftraggeberin nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. §§ 130a Abs. 8
SGB V, 78 Abs. 3 Satz 1 AMG oder Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen
Unternehmern i. S .d. vorgenannten Vorschriften, jeweils bezogen auf die
angebotsgegenständlichen Arzneimittel, in Betracht. Mit Unternehmen, die einen Bezug zu
Russland im Sinne des Art. 5k Abs. (1) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des
Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (ABl. EU L 111/1,
es gilt die jeweils aktuelle Fassung - zuletzt geändert durch Artikel 1 Ziff. 22 der Verordnung
(EU) 2023/1214 vom 23. Juni 2023; ABl. EU L 159 I/1) über restriktive Maßnahmen angesichts
der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren aufweisen, kann kein
Vertrag geschlossen werden. Weitere Anforderungen: - Eigenerklärung zum Inverkehrbringen,
zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen ; - Einfacher Ausdruck
aus dem Handelsregister (bei Einreichung nicht älter als 6 Monate); ausländische
pharmazeutische Unternehmen haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem
Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Staates, in dem sie
ansässig sind, vorzulegen. - Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (Am-FDB) der
AmAnDa-Datenbank, der Arzneimitteldatenbank des BfArm, für sämtliche
angebotsgegenständlichen Arzneimittel und ggf. geeigneter ergänzender Nachweise (siehe
Abschnitt A.I.8 und B.3 der Teilnahmebedingungen); dabei müssen sich aus den Auszügen
die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation, d. h. im Zeitpunkt der Vorlage
dieses Zulassungsnachweises, aller angebotsgegenständlichen Arzneimittel ergeben: (1)
Name/Bezeichnung des Arzneimittels, (2) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ:
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten
pharmazeutischen Unternehmers i. S. d. §§ 130a Abs. 8 SGB V, 78 Abs. 3 Satz 1 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des
Wirtschaftsteilnehmers, der das Angebot abgibt, als pharmazeutischer Unternehmer im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel im Zeitpunkt der Vorlage nachgewiesen
werden muss, (3) Darreichungsform, (4) Wirkstoff sowie (5) Angabe zur Verkehrsfähigkeit.
Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche
Situation von den erforderlichen Informationen der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB)
der AmAnDa-Datenbank zum verfügbaren letzten Stand bei Angebotsabgabe abweicht und
soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus der Arzneimittel-
Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank alle erforderlichen Informationen
vollständig ausweist, hat der pharmazeutische Unternehmer den aktuellen Stand bzw. die
fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des
Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung, etc.)
zusammen mit dem Auszug aus der Arzneimittel- Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-
Datenbank glaubhaft zu machen. Pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 130a Abs. 8 SGB
V ist dasjenige Unternehmen, das den einheitlichen Abgabepreis gemäß § 78 Abs. 2 Satz 2,
Abs. 3 Satz 1 Hs. 1, Abs. 3a Satz 2 Hs. 2 AMG für das/die angebotsgegenständlichen
Rabattarzneimittel festlegt und hierdurch sowie durch den Antrag auf Zuteilung einer
Pharmazentralnummer gegenüber der Informationsstelle für Arzneispezialitäten GmbH ( IFA
GmbH ) zum Ausdruck bringt, dass das/die angebotsgegenständliche/n Arzneimittel unter
dem Namen dieses pharmazeutischen Unternehmers in den Verkehr gebracht wird/werden.
Nur ein Unternehmen, welches diese Voraussetzungen erfüllt, ist als pharmazeutischer
Unternehmer i. S. d. § 130a Abs. 8 SGB V anzusehen und kommt als Vertragspartner der

Auftraggeberin in Betracht. Die Berechtigung des pharmazeutischen Unternehmers ist wie in
den vorstehenden Absätzen beschrieben nachzuweisen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0H9BT
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0H9BT

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist: Instrumente,
Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
Beschreibung: Die Angabe Elektronische Einreichung: nicht zulässig mit der Begründung,
dass Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar sind, erfolgte
aus technischen Gründen und ist nicht zutreffend. Anderenfalls kann nicht ausgeschlossen
werden, dass Angebote über den Angebotsbereich des Deutschen Vergabeportals eingehen
und erst nach Ablauf der letzten Angebotsfrist am 20.10.2026 geöffnet werden könnten. Das
Angebot ist jedoch hinsichtlich all seiner Bestandteile ausschließlich in elektronischer Form zu
erstellen und über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einzureichen. Das
Konvolut, bestehend aus dem Rahmenvertrag und seinen Anlagen, ist mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur gemäß Art. 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) zu
versehen. Vergleiche hierzu ausdrücklich Abschnitt A.III.4 sowie Anlage 6 und 9 zu den
Teilnahmebedingungen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 20/10/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 20 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Sollten zwingend bereits mit dem Angebot einzureichende
Unterlagen oder Angaben fehlen oder widersprüchlich oder missverständlich sein, gelten
insoweit die allgemeinen Hinweise zur Nachforderung von Unterlagen und zum Ausschluss
von Angeboten in den Teilnahmebedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 22/10/2026 00:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Eröffnungstermin Beschreibung: Wird der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln
mit den in Ziffer 5.1 dieser Auftragsbekanntmachung aufgeführten Startwirkstoffen mit Wirkung
zum 1.7.2024 angestrebt, müssen die Angebotsunterlagen spätestens bis zum 17.5.2024 und
bei angestrebtem Vertragsbeginn nach dem 1.7.2024 zu diesen Wirkstoffen, spätestens 6
Wochen vor Vertragsstart vollständig vorliegen. Sämtliche Angebotsfristen sind dabei der
Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen zu entnehmen. Im Falle einer
Beschaffungsbedarfserweiterung sind sämtliche Angebotsfristen betreffend den Abschluss

eines Rabattvertrages mit Arzneimitteln zu den neu aufgenommenen Wirkstoffen bezogen auf
den beabsichtigten Vertragsbeginn der (dann aktualisierten) Anlage 3 zu den
Teilnahmebedingungen zu entnehmen. Hinweise zur elektronischen Einreichung und zur
Form: Die Angabe Elektronische Einreichung: nicht zulässig unter Ziffer 5.1.12 dieser
Bekanntmachung betreffend die Bedingungen zur Einreichung erfolgte aus technischen
Gründen und ist nicht zutreffend. Das Angebot ist hinsichtlich all seiner Bestandteile
ausschließlich in elektronischer Form zu erstellen und über den Kommunikationsbereich der
Vergabeplattform einzureichen. Das Konvolut, bestehend aus dem Rahmenvertrag und seinen
Anhängen, ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Art. 3 Nr. 12 der
Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) zu versehen. Vergleiche hierzu ausdrücklich Abschnitt
A.III.4 sowie Anlage 6 und 9 zu den Teilnahmebedingungen. Hinweis zur Bindefrist: Jedes
Angebot ist bis zum Monatszehnten des auf den Monat der Angebotsabgabe folgenden
Monats lang, gerechnet ab dem Datum des vollständigen Eingangs bei der AOK, verbindlich.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Bedingungen ergeben sich aus den Ziffern
2.1, 2.1.4, 5.1 und 5.1.9 dieser Auftragsbekanntmachung sowie den Auftragsunterlagen. Zur
Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz siehe bereits unter Ziffer 5.1.7 dieser
Bekanntmachung.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es
sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
Vergabekoordinationsrichtlinie ( Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des
Rates ) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2
Richtlinie 2014/24/EU. Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht
statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an
den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und
Transparenz - nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den
Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG.
Örtlich zuständig ist in der Regel das Sozialgericht am Sitz der Klagepartei. Zum Vorverfahren
und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
§§ 77 ff., 87 ff. SGG. Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf
gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014
/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen

Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der
Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für die
Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren sind die
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt zuständig (zur Warte- und Stillhaltefrist
siehe die Ziffern 2.1.4 und 5.1 dieser Bekanntmachung). Mit diesen vorsorglichen Hinweisen
ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Baden-Württemberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK Baden-Württemberg

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: DE168368778
Postanschrift: Presselstraße 19
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Frank Hartmann
E-Mail: ohv@bw.aok.de
Telefon: 0711 6525-21407
Internetadresse: http://www.aok.de/bw
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t004922894990
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)

Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung
:
85b41de0-2ed5-4812-9bc4-896b29fb1db6-01
Hauptgrund für die Änderung
:
Aktualisierte Informationen
Beschreibung
:
Die AOK wird die Laufzeit des OHV 2024 um sechs Monate verlängern.

10.1. Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Beschreibung der Änderungen: Ziffer 2.1: Anstatt: Die AOK Baden-Württemberg (AOK)
beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive
Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den
Teilnahmebedingungen sowie unter Ziffer 5.1 dieser Auftragsbekanntmachung benannten
Wirkstoffen zu schließen (mit Ausnahme des Wirkstoffs Ustekinumab; Laufzeitende
31.12.2024). Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.7.2024 und beträgt maximal 24
Monate (mit Ausnahme des Wirkstoffs Ustekinumab; maximal 6 Monate). Sie endet
spätestens am 30.6.2026 (mit Ausnahme des Wirkstoffs Ustekinumab; Laufzeitende
31.12.2024). Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.7.2024 bis 30.6.2026
jederzeit zu einem Monatsersten möglich (mit Ausnahme des Wirkstoffs Ustekinumab;
letztmöglicher Vertragsstart: 1.11.2024). Muss es heißen: Die AOK Baden-Württemberg
(AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive
Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den
Teilnahmebedingungen sowie unter Ziffer 5.1 dieser Auftragsbekanntmachung und unter Ziffer
5.1 der Folgebekanntmachungen benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Vertragslaufzeit
beginnt frühestens am 1.7.2024, sie beträgt maximal 30 Monate und endet spätestens am
31.12.2026 (mit Ausnahme folgender Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen: Ustekinumab,
Laufzeitende 31.12.2024; Beclometason dipropionat + Formoterolhemifumarat-1-Wasser +
Glycopyrroniumbromid, Laufzeitende 31.3.2025; Somatropin, Laufzeitende 30.6.2026;
Indacaterol maleat + Glycopyrronium bromid, Laufzeitende 30.6.2026; Tacrolimus-1-Wasser,
Laufzeitende: 30.6.2026). Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.7.2024 bis
31.12.2026 jederzeit zu einem Monatsersten möglich (mit Ausnahme der zuvor genannten
Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen). Ziffer 5.1: Anstatt: Alle im Rahmen dieses Open-House-
Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden einheitlich am 30.6.2026 (mit Ausnahme des
Wirkstoffs Ustekinumab; Laufzeitende 31.12.2024). Muss es heißen: Alle im Rahmen dieses
Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden einheitlich am 31.12.2026.
Ausgenommen sind der Wirkstoff Ustekinumab (Laufzeitende 31.12.2024) sowie die
Wirkstoffkombination Beclometason dipropionat + Formoterolhemifumarat-1-Wasser +
Glycopyrroniumbromid (Laufzeitende 31.3.2025). Für die Wirkstoffe Somatropin, Indacaterol
maleat + Glycopyrronium bromid sowie Tacrolimus-1-Wasser wird über den 30.6.2026 das

Open-House-Verfahren nicht fortgeführt. Die Vertragslaufzeit ist befristet und endet
automatisch mit Ablauf des vertraglich vereinbarten Zeitraumes zum 30.6.2026. Eine
Fortführung des Open-House-Verfahrens durch Abschluss weiterer Verträge für den/die
vorgenannte/n Wirkstoff/Wirkstoffkombination erfolgt über den genannten Zeitpunkt hinaus
derzeit nicht. Dies betrifft sämtliche Marktteilnehmer gleichermaßen. Eine
Auswahlentscheidung findet nicht statt. Die vorgenannte/n Wirkstoffe/Wirkstoffkombination
gehören ab dem 1.7.2026 nicht mehr zum aktuellen Beschaffungsbedarf. Alle Vertragspartner
der anderen Wirkstoffe des OHV 2024 können den ursprünglich nur bis 30.6.2026 laufenden
Rabattvertrag durch eine Vereinbarung mit der AOK verlängern. Im Fall der Verlängerung
gelten die Teilnahme- und Vertragsbedingungen im Übrigen fort. Die Vereinbarung zur
Verlängerung muss spätestens am 20.5.2026 bei der AOK eingehen. Ziffer 5.1: Anstatt: Für
alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens abzuschließenden Verträge ist der
letztmögliche Vertragsstart der 1.6.2026. Angebote für diesen Vertragsstart müssen
spätestens am 20.4.2026 eingehen (mit Ausnahme des Wirkstoffs Ustekinumab;
letztmöglicher Vertragsstart 1.11.2024). Muss es heißen: Für alle im Rahmen dieses Open-
House-Verfahrens abzuschließenden Verträge mit den zum aktuellen Beschaffungsbedarf
gehörenden Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen ist der letztmögliche Vertragsstart der
1.12.2026. Angebotsfrist für diesen Vertragsstart ist der 20.10.2026. Ziffer 5.1.3: Anstatt:
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026 Muss es heißen: Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: adb4ac44-356c-49a7-bc45-5242e7726b98 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/04/2026 17:02:55 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 77/2026
Datum der Veröffentlichung: 21/04/2026

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0H9BT
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0H9BT/documents
http://www.aok.de/bw
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202604/ausschreibung-270528-2026-DEU.txt

 
 
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