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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Bayreuth - Deutschland Recycling von Siedlungsabfällen Übernahme, Transport und Verwertung von im Landkreis Bayreuth erfasstem Altpapier für die Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2029
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026041500445568720 / 254728-2026
Veröffentlicht :
15.04.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
31.12.2029
Angebotsabgabe bis :
20.05.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
90514000 - Recycling von Siedlungsabfällen
DEU-Bayreuth: Deutschland Recycling von Siedlungsabfällen Übernahme,
Transport und Verwertung von im Landkreis Bayreuth erfasstem Altpapier für die
Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2029

2026/S 73/2026 254728

Deutschland Recycling von Siedlungsabfällen Übernahme, Transport und Verwertung von im
Landkreis Bayreuth erfasstem Altpapier für die Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2029
OJ S 73/2026 15/04/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaftsunternehmen Bayreuth Land (AWB)
E-Mail: janet.schoenknecht@lra-bt.bayern.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Übernahme, Transport und Verwertung von im Landkreis Bayreuth erfasstem Altpapier
für die Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2029
Beschreibung: Übernahme, Transport und Verwertung von im Landkreis Bayreuth erfasstem
Altpapier für die Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2029
Kennung des Verfahrens: 019d2a39-0acb-43b0-8fdf-1f24af770006
Interne Kennung: AWB BT/2026-01
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Bayreuth
Postleitzahl: 95448
Land, Gliederung (NUTS): Bayreuth, Landkreis (DE246)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Mindestanforderungen an die Leistung (s. Ziff. 1.4 Teil I -
Bewerbungsbedingungen): a) Die vom Bieter anzubietende Übernahmestelle / Umladestation
muss sich in einem Radius von max. 15 km vom Stadtzentrum Bayreuth befinden (s. auch
Leistungsbeschreibung Teil II). Der Bieter hat im dafür vorgesehenen Formular 8 zum Angebot
(Angebotsvordruck, Teil IV) zu benennen, an welchem Standort sich die für die
Leistungserbringung vorgesehene Übernahmestelle befindet, an der die Übergabe,
Verwiegung und Umladung des Altpapiers vom Auftraggeber durch dessen Beauftragten an
den Auftragnehmer stattfinden kann. Die Lage der Verwertungsanlagen / Papierfabriken bzw.
Sortieranlagen wird dagegen nicht vorgegeben. b) Der Bieter/die Bietergemeinschaft bzw. der
von ihm/ihr für diese Leistungserbringung eingesetzte Dritte hat zu Leistungsbeginn über eine

Zertifizierung des Betriebsstandortes der Umladestation nach der EfbV für die Leistungen des
Lagerns von Altpapier zu verfügen bzw. (falls er schon darüber verfügt) aufrechtzuerhalten.
Zum Leistungsbeginn hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unaufgefordert das
diesbezügliche EfbV-Zertifikat für die Umladestation vorzulegen bzw. (nach seiner Wahl)
elektronisch zu übermitteln. c) Für die Erbringung der Transportleistungen ist sicherzustellen,
dass für diese Leistungserbringung nur Fahrzeuge eingesetzt werden, welche die
Anforderungen der Euro-Norm 5 oder besser einhalten. Die Einhaltung der Euro-Norm 5 ist
daher eine ausführungsbezogene Mindestbedingung, die für alle Transporte gilt. Zum
Leistungsbeginn hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Maßgabe der Besonderen
Vertragsbedingungen unaufgefordert nachzuweisen, dass die eingesetzten Fahrzeuge
mindestens die Anforderungen der Euro-Norm 5 einhalten. Vorzulegen sind dann Kopien der
Fahrzeugscheine für die einzusetzenden Kraftfahrzeuge, denen sich deren Einstufung nach
Euro-Norm entnehmen lässt. d) Arbeiter und Arbeitnehmer, die zur Ausführung der operativen
Leistungen an der Umladestation und/oder beim Transport des Altpapieres eingesetzt werden,
dürfen im Auftragsfalle nicht unter den Mindestregelungen des Arbeitnehmer-
Entsendegesetzes (AEntG) bzw. des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entlohnt werden. Es sind
mindestens die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen zu gewähren, insbesondere die
Mindestlöhne zu zahlen, die durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder durch für
allgemein verbindlich erklärte Tarifverträge im Sinne des Arbeitnehmerentsendegesetzes
festgelegt sind. Auf Aufforderung sind von den für diese Leistungserbringung vorgesehenen
Unternehmen entsprechende Erklärungen zu übermitteln, für die Formular 9 verwendet
werden kann, dem sich der erforderliche Erklärungsinhalt entnehmen lässt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Es findet ein europaweites offenes Verfahren gem. § 15 der Verordnung über die
Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung VgV) statt.
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Es wird eine Erklärung zu den
Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014) in Formular 10
(Teil V der Vergabeunterlagen) abgefragt.

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1
Nr. 1 GWB (s. Formular 1): § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB
(Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (s. Formular 1): § 129a StGB
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende Ausschlussgründe (s. Formular 1): §
123 Abs. 1 Nr. 2 GWB : § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an
einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen; § 123 Abs. 1
Nr. 3 GWB: § 261 StGB (Geldwäsche).
Betrug: Zwingende Ausschlussgründe (s. Formular 1): § 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB: § 263 StGB
(Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die
von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden; § 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB: § 264 StGB
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen
Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.

Korruption: Zwingende Ausschlussgründe (s. Formular 1): § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB: § 299
StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB
(Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen); § 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB: § 108e des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des
Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung); § 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB: den §§
333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in
Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete); §
123 Abs. 1 Nr. 9 GWB: Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingender Ausschlussgrund nach §
123 Abs. 1 Nr. 10 GWB (s. Formular 1): den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a
StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingender Ausschlussgrund
nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 liegt vor, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung
von Steuern und Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige
gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder der
öffentliche Auftraggeber nach Nr. 2 auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer
Verpflichtung nach Nr. 1 nachweisen kann. Dies gilt nicht, wenn das Unternehmen seinen
Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder es sich
zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen,
Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat (s. Formular 1). Auf die Regelung des § 123
Abs. 5 GWB wird Bezug genommen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 liegt vor, wenn das Unternehmen
seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder der öffentliche Auftraggeber nach Nr. 2 auf
sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nr. 1 nachweisen kann.
Dies gilt nicht, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist,
dass es die Zahlung vorgenommen oder es sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und
Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen
verpflichtet hat (s. Formular 1). Auf die Regelung des § 123 Abs. 5 GWB wird Bezug
genommen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund (unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer
Ermessensausübung) nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Nachweislicher Verstoß gegen geltende
umweltrechtliche Verpflichtungen (s. Formular 2).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund (unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer
Ermessensausübung) nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Nachweislicher Verstoß gegen geltende
sozialrechtliche Verpflichtungen (s. Formular 2).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund (unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer
Ermessensausübung) nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Nachweislicher Verstoß gegen geltende
arbeitsrechtliche Verpflichtungen (s. Formular 2).
Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund (unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung) nach § 124 Abs. 1
Nr. 2 GWB: Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens (s. Formular 2).

Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Fakultativer
Ausschlussgrund (unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in
ordnungsgemäßer Ermessensausübung) nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Beantragung oder
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmens (s. Formular 2).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Fakultativer Ausschlussgrund (unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung) nach § 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB: Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren
Verfahrens über das Vermögen des Unternehmens (s. Formular 2).
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Fakultativer Ausschlussgrund (unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer
Ermessensausübung) nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: nachweisliche Begehung einer schweren
Verfehlung des Unternehmens im Rahmen der beruflichen Tätigkeit (s. Formular 2).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Fakultativer Ausschlussgrund (unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung) nach § 124 Abs. 1 Nr. 4
GWB: Vorliegen hinreichender Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen
Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat,
die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder
bewirken (s. Formular 2).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Fakultativer
Ausschlussgrund (unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in
ordnungsgemäßer Ermessensausübung) nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Bestehen eines
Interessenkonflikts bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und
Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung
des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (s. Formular 2).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Fakultativer
Ausschlussgrund (unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in
ordnungsgemäßer Ermessensausübung) nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Vorliegen einer
Wettbewerbsverzerrung, die daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung
nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (s. Formular
2).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Fakultativer
Ausschlussgrund (unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in
ordnungsgemäßer Ermessensausübung) nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: erhebliche oder
fortdauernde mangelhaft Erfüllung einer wesentlichen Anforderung bei der Ausführung eines
früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags durch das Unternehmen, die zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat (s. Formular 2).
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Fakultative
Ausschlussgründe (unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in
ordnungsgemäßer Ermessensausübung) nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB: Begehung einer
schwerwiegenden Täuschung in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien,
Zurückhalten von Auskünften oder fehlende Vorlagefähigkeit der erforderlichen Nachweise;
nach § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB: Versuch des Unternehmens a) die Entscheidungsfindung des
öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen

könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen zu übermitteln, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
Versuch der Übermittlung solche Informationen (s. Formular 2).

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Übernahme, Transport und Verwertung von im Landkreis Bayreuth erfasstem Altpapier
für die Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2029
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind abhängig von der Ausgestaltung
der künftigen Abstimmungsvereinbarung des Landkreises bzw. des AWB mit den
Systembetreibern im Sinne des VerpackG für die Zeit ab 2027 den Betrieb einer im Radius
von maximal 15 km vom Stadtzentrum Bayreuth gelegenen Umladestation (auch als
Übernahmestelle bezeichnet), an der das unten näher bezeichnete im Einzugsbereich des
Landkreises Bayreuth erfasste Altpapier vom Auftragnehmer zu übernehmen ist, die
Übernahme und Verwiegung des Altpapiers auf einer geeichten Fahrzeugwaage an der
Umladestation, ggf. die Bereitstellung und Herausgabe des auf die Systembetreiber
entfallenden Anteils an den übernommenen Altpapiermengen, die Bereitstellung und der
Transport des übrigen Altpapiers (v.a. kommunales Altpapier) zu der/den vom Auftragnehmer
benannten Verwertungsanlage(n) sowie die dortige ordnungsgemäße und schadlose
stoffliche Verwertung des im Auftrag des Auftraggebers übernommenen Altpapiers
einschließlich der Entsorgung etwaiger Störstoffe und die Mengenmeldung an
Systembetreiber i.S. von wme-fact, jeweils in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden
Rechtsvorschriften und behördlichen Genehmigungen nach näherer Maßgabe der
Leistungsbeschreibung (Teil II) und des Entsorgungsvertrages (Teil IV). Die aktuell gültige,
gemäß § 22 Abs. 1 lt. VerpackG vereinbarte Anlage 7 zur Abstimmungsvereinbarung wurde
zwischen Landkreis und Systembetreibern für die Jahre 2024 bis einschl. 2028 verabredet. Im
Zusammenhang damit haben sich sämtliche Systembetreiber für eine Bereitstellung der auf
sie entfallenden Mengen an sie entschieden. Bis einschließlich 2028 muss der künftige
Auftragnehmer den Systemen also die auf sie jeweils entfallenden Mengen gesondert
bereitstellen. Nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen sind die der Übernahme
vorgelagerten Leistungen der Sammlung und Beförderung von Altpapier aus den Blauen
Tonnen und den Depotcontainern. Diese werden von anderen, vom Auftraggeber gesondert
beauftragten Unternehmen durchgeführt. Ggf. wird es während der hier ausgeschrieben
Vertragslaufzeit ab 01.07.2028 zu einem Wechsel der Unternehmen kommen, welche die
Altpapiermengen an die vom Auftragnehmer zu betreibende Umladestation anliefern. Die
jeweils beauftragten Unternehmen werden dem Auftragnehmer jeweils unverzüglich benannt.
Interne Kennung: LOT-0001

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Leistungspflichten nach diesem Vertrag beginnen am
01.01.2027. Der Vertrag endet am 31.12.2029. Der Vertrag verlängert sich anschließend um
jeweils zwei Jahre (max. jedoch bis zum 31.12.2033), sofern er nicht mit einer Frist von 6
Monaten zum jeweiligen Vertragsende durch den Auftraggeber gekündigt wird. Maßgeblich für
die fristgemäße Kündigung ist der Zugang beim Auftragnehmer. (§ 13 Absatz 1, Teil III -
Besondere Vertragsbedingungen)

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Bayreuth
Postleitzahl: 95448
Land, Gliederung (NUTS): Bayreuth, Landkreis (DE246)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Arbeiter und Arbeitnehmer, die zur Ausführung der operativen Leistungen an
der Umladestation und/oder beim Transport des Altpapieres eingesetzt werden, dürfen im
Auftragsfalle nicht unter den Mindestregelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)
bzw. des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entlohnt werden. Es sind mindestens die Arbeits- und
Beschäftigungsbedingungen zu gewähren, insbesondere die Mindestlöhne zu zahlen, die
durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder durch für allgemein verbindlich erklärte
Tarifverträge im Sinne des Arbeitnehmerentsendegesetzes festgelegt sind. Auf Aufforderung
sind von den für diese Leistungserbringung vorgesehenen Unternehmen entsprechende
Erklärungen zu übermitteln, für die Formular 9 verwendet werden kann, dem sich der
erforderliche Erklärungsinhalt entnehmen lässt.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Der Auftragnehmer soll die Einhaltung der Ausführungsbedingungen an die
Schadstoffklasse der eingesetzten Transportfahrzeuge (mindestens Euro-Norm 5)
sicherstellen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der
Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Als Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung wird
vorliegend die Eintragung des jeweiligen Unternehmens im einschlägigen Berufsregister für
den Fall, dass das Unternehmen von Rechts wegen dort eingetragen werden kann, verlangt.
Zum Beleg sind mit dem Angebot aktuelle Auszüge (max. sechs Monate alt) aus dem
Berufsregister vorzulegen (a) für das Unternehmen des Bieters bzw. die Mitglieder einer
Bietergemeinschaft sowie (b) für Unterauftragnehmer oder andere zur Eignungsleihe
eingesetzte Dritte, soweit diese die Umladestation/Übernahmestelle betreiben oder
Transportleistungen zur Sortieranlage/Verwertungsanlage erbringen. Auf Aufforderung sind

sie auch für die Unternehmen zu übermitteln, welche für die Sortierung bzw. Verwertung des
Altpapiers vorgesehen sind (z.B. Papierfabriken).

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Als Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung wird
vorliegend die Eintragung des jeweiligen Unternehmens im einschlägigen Handelsregister für
den Fall, dass das Unternehmen von Rechts wegen dort eingetragen werden kann, verlangt.
Zum Beleg sind mit dem Angebot aktuelle Auszüge (max. sechs Monate alt) aus dem
Handelsregister vorzulegen (a) für das Unternehmen des Bieters bzw. die Mitglieder einer
Bietergemeinschaft sowie (b) für Unterauftragnehmer oder andere zur Eignungsleihe
eingesetzte Dritte, soweit diese die Umladestation/Übernahmestelle betreiben oder
Transportleistungen zur Sortieranlage/Verwertungsanlage erbringen. Auf Aufforderung sind
sie auch für die Unternehmen zu übermitteln, welche für die Sortierung bzw. Verwertung des
Altpapiers vorgesehen sind (z.B. Papierfabriken).

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Wird der Bieter / die Bietergemeinschaft nur als
Vermittler oder Makler für die Verwertung der PPK-Abfälle tätig, müssen für die Befähigung
zur Berufsausübung zusätzlich die Voraussetzungen des § 53 KrWG vorliegen. Erst auf
Aufforderung der Vergabestelle ist vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft, der bzw. die in die
engere Auswahl kommt, zum Nachweis eine Kopie der Anzeige nach § 53 Abs. 1 KrWG oder
soweit einschlägig der Erlaubnis nach § 54 KrWG zu übermitteln.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind Erklärungen über den Gesamtumsatz des
Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren abzugeben (2023, 2024
und 2025), sofern das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt (vgl. Formular 6).
Die Umsatzangaben sind mit dem Angebot vorzulegen (a) für den Bieter und die Mitglieder
einer Bietergemeinschaft sowie (b) für Unterauftragnehmer/Dritter zur Eignungsleihe, welche
Transportleistungen erbringen oder die Umladestation betreiben.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter / die Bietergemeinschaft und diejenigen
Unternehmen, welche Transportleistungen und/oder den Betrieb der Umladestation
übernehmen, müssen spätestens zum Leistungsbeginn über einen angemessenen
Versicherungsschutz im Sinne einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden
Deckungssummen verfügen: - 1,5 Mio. für Personen-/Sachschäden sowie - 150.000,00 für
Vermögensschäden (jeweils bezogen auf den Einzelfall bei zweifacher Maximierung). Die
Anforderungen gelten auch dann als erfüllt, wenn die Betriebshaftpflichtversicherung eine
Pauschale von mindestens 3,3 Mio. für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden pauschal
für alle Schadensfälle eines Jahres umfasst. Mit dem Angebot haben der Bieter sowie
diejenigen Unternehmen, die die Umladestation betreiben oder Transportleistungen erbringen,
entsprechende Bestätigungen ihrer Versicherungsinstitute hochzuladen - über das Bestehen
eines entsprechenden Versicherungsschutzes im geforderten Umfang oder - über die
Bereitschaft zur Anpassung des Versicherungsschutzes an die geforderten Mindestsummen.
Formulare sind hierfür nicht vorbereitet, es können Erklärungen der Versicherungsinstitute
verwendet werden.

Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die technische Leistungsfähigkeit wird ferner beurteilt
anhand einer Erklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft dazu, über welche Ausstattung
und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
bzw. inwieweit es sich insoweit auf die Ausstattung und Ausrüstung Dritter im Wege der
Eignungsleihe beruft. Im Einzelnen werden vom Bieter bzw. von der Bietergemeinschaft mit
dem Angebot Erklärungen zu folgenden Aspekten verlangt (vgl. hierzu Formular 8). Sieht ein
Bieter eine Sortierung in einer von der Umladestation gesonderten Sortieranlage vor, die nicht
gleichzeitig auch die Papierfabrik ist, muss er in Formular 8 also dennoch zwingend
mindestens eine Verwertungsanlage angeben, in der die stoffliche Verwertung des Altpapiers
und das Ende der Abfalleigenschaft bewirkt werden. Der Bieter muss zur Darlegung seiner
Fähigkeit, die übernommenen Altpapierabfälle zu verwerten, in Formular 8 grds. mindestens
einen Verwertungsweg vorsehen, auf den er verlässlich zurückgreifen kann. Sollen mehrere
Verwertungsanlagen eingesetzt werden, sollte der Bieter im Formular 8 mindestens die beiden
Anlagen angeben, die die höchsten Teilmengen erhalten sollen. Er kann auch zwei alternative
Verwertungswege (z.B. mit und ohne Sortierung) vorstellen, jedoch müssen dann beide im
gegebenen Fall auch verlässlich zur Verfügung stehen. Es ist also eine gewisse Klarheit zu
den Verwertungsmöglichkeiten, die in Formular 8 anzugeben sind, vom Bieter verlangt. Die lt.
Formular 8 für diese Verwertungswege als Betreiber und damit als Unterauftragnehmer oder
Dritte in Betracht kommenden Unternehmen sind in Formular 4 zu benennen, wenn keine
Identität mit dem Bieter besteht. Für die vorgesehenen einzusetzenden Unternehmen, die im
Auftragsfall als Unterauftragnehmer des Auftragnehmers tätig werden, sind die für
Unterauftragnehmer erforderlichen Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
nach Formularen 1 und 2 grundsätzlich mit dem Angebot hochzuladen (also z.B. auch für die
Betreiber der vorgesehenen Sortieranlage und der anvisierten Verwertungsanlage).

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss über
Erfahrungen in der Erbringung der folgenden drei Leistungsbereiche verfügen oder sich
insoweit auf die Erfahrung Dritter gem. § 37 VgV berufen können - Umschlag von Abfällen
allgemein - Transport von Abfällen allgemein - Verwertung/Sortierung bzw. Vermarktung von
Altpapier im kommunalen Auftrag. - Erfahrung im Umgang und in der Handhabung von wme-
fact (Meldesystem von Verpackungspapieren an die Systembetreiber). Als
Mindestanforderungen an die fachliche Eignung gelten insoweit, - dass der Bieter oder ein
Dritter, auf den er sich beruft, in jedem Leistungsbereich zumindest eine Referenz aus den
letzten drei Jahren benennen kann. Zum Nachweis verlangt die Vergabestelle mit dem
Angebot die Vorlage einer Erklärung des Bieters bzw. der Mitglieder einer Bietergemeinschaft
nach Formular 7 mit Angaben zu erbrachten Leistungen - des Umschlags, des Transportes
von Abfällen sowie der Verwertung, Sortierung oder Vermarktung von Altpapier (letzteres im
kommunalen Auftrag) und der Abrechnung nach wme-fact - jeweils in den letzten drei Jahren -
mit Angaben zum Leistungszeitraum sowie dem Empfänger der Leistungen unter
gleichzeitiger Benennung eines dortigen Ansprechpartners mit Telefonnummer und
Mailadresse. Der Bieter erklärt sich mit Abgabe seiner Erklärung nach diesem Formular damit
einverstanden, dass sich die Vergabestelle bei den dort angegebenen Auftraggebern bzw.
Leistungsempfängern nach deren Zufriedenheit mit der Leistungserbringung durch den Bieter
erkundigt. Soweit sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft auf die Referenzen Dritter (z.B.
Unterauftragnehmer) beruft, sind mit dem Angebot darüber hinaus entsprechende Erklärungen
dieser Dritten nach Formular 7 hochzuladen. Es genügt, wenn der Bieter über Referenzen in
der Verwertung oder der Vermarktung von Altpapier verfügt. Hat er also bereits einen Auftrag
über die Verwertung von Altpapier erbracht, wurde das Papier dabei an einen Dritten zur
Verwertung übergeben (vom Bieter also nur an diesen vermarktet), kann dieser Auftrag als

Referenz angegeben werden. Sofern der Bieter nicht selbst über solche Referenzen in der
Verwertung oder zumindest der Vermarktung von Altpapier verfügt, kann er Referenzen
dadurch belegen, dass er Referenzen eines Dritten, z.B. der Papierfabrik, nach Formular 7
vorlegt, aus dem hervorgeht, dass dieser Dritte bereits Papier verwertet oder vermarktet hat.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird nach Maßgabe von § 58 Abs. 1 VgV auf das
wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zu dessen Ermittlung wird eine Bewertung anhand eines
allein zu diesen Zwecken ermittelten Gesamtwertungspreises vorgenommen. Dieser
Gesamtwertungspreis setzt sich zusammen aus der Summe der im Angebot gebotenen und
mit der prognostizierten Mengenannahme gewichteten Preise für die Übernahme, Umladung,
für die Leistungen der Bereitstellung, des Transports und der Verwertung unter Abzug des
gebotenen Erlöses. Für die Gewichtung werden dabei folgende Annahmen zugrunde gelegt: -
die insgesamt an die Übernahmestelle / Umladestation angelieferte Altpapiermenge aus
Blauen Tonnen und Containern wird grds. pro Jahr auf rund 6.300 Mg geschätzt und diese
Menge als Gewichtungsfaktor für den Umladepreis angesetzt - Es wird mit einer
Bereitstellung eines Mengenanteiles von jeweils 35 % der Gesamtmenge an die
Systembetreiber gerechnet und dieser für die Gewichtung des Bereitstellungspreises
angesetzt (also 2.205 Mg pro Jahr). - Für die Verwertungsmengen und den Gewichtungsfaktor
für Verwertungspreis, Transportpreis sowie Verwertungserlöse werden daher 4.095 Mg/a
angesetzt. Die so ermittelten gewichteten Wertungspreise (WÜ, WT, und WV) und der
Wertungserlös (WE) werden für die Zwecke der Wertung saldiert. So wird ein
Gesamtwertungspreis für die Laufzeit des Vertrages ermittelt. Das Angebot mit dem
niedrigsten Gesamtwertungspreis gilt als das wirtschaftlichste im Sinne von § 127 Abs. 1
GWB. Bei Preisgleichheit entscheidet das Los zwischen den betreffenden Angeboten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/019d2a39-0acb-
43b0-8fdf-1f24af770006/zustellweg-auswaehlen

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de/unterlagen/019d2a39-0acb-43b0-8fdf-
1f24af770006/zustellweg-auswaehlen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 20/05/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 104 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Der
Aufraggeber wird nach pflichtgemäßem Ermessen von den danach bestehenden
Möglichkeiten der Nachforderung Gebrauch machen. Im wohlverstandenen Eigeninteresse

sollten die Bieter alle Unterlagen mit dem Angebot einreichen, nur dann können sie sicher
sein, dass das Angebot nicht wegen fehlender Nachweise von der weiteren Wertung
ausgeschlossen wird.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 20/05/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines
Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen insbesondere des § 160 GWB. Insofern weisen
wir insbesondere darauf hin, dass ein Antrag nach § 160 Abs. 3 GWB bei der
Vergabekammer unzulässig ist, sofern der geltend gemachte Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und bei der
Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt wurde; ebenso, wenn
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind; dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die
unterliegende Partei kostenpflichtig ist; dass der Bieter wegen der Möglichkeit der
Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach
§ 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der
Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen
Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die die Vergabekammer nach § 165 Abs. 2 GWB
veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen
Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere
Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss
sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Abfallwirtschaftsunternehmen Bayreuth Land (AWB)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt:
Abfallwirtschaftsunternehmen Bayreuth Land (AWB)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaftsunternehmen Bayreuth Land (AWB)
Registrierungsnummer: -
Postanschrift: Markgrafenallee 5

Stadt: Bayreuth
Postleitzahl: 95448
Land, Gliederung (NUTS): Bayreuth, Landkreis (DE246)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Janet Schönknecht
E-Mail: janet.schoenknecht@lra-bt.bayern.de
Telefon: +49921728402
Fax: +4992171888402
Internetadresse: www.landkreis-bayreuth.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: -
Postanschrift: Pstfach 606
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49981531277
Fax: +49981531837
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 019d2a3a-d708-45dc-be0d-1ccfe3e23e76 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/04/2026 19:01:22 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

ABl. S Nummer der Ausgabe: 73/2026
Datum der Veröffentlichung: 15/04/2026

Referenzen:
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202604/ausschreibung-254728-2026-DEU.txt

 
 
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