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Titel :
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DEU-Baden-Baden - Deutschland Straßentransport/-beförderung Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr zur Stulz-von-Ortenbergschule
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026032601005622612 / 209824-2026
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Veröffentlicht :
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26.03.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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25.07.2030
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Angebotsabgabe bis :
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27.04.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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60100000 - Straßentransport/-beförderung
60130000 - Personensonderbeförderung (Straße)
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DEU-Baden-Baden: Deutschland Straßentransport/-beförderung
Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr zur
Stulz-von-Ortenbergschule
2026/S 60/2026 209824
Deutschland Straßentransport/-beförderung Schülerbeförderung im freigestellten
Schülerverkehr zur Stulz-von-Ortenbergschule
OJ S 60/2026 26/03/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Baden-Baden, Amt für Kultur, Bildung und Sport
E-Mail: vergabe@baden-baden.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr zur Stulz-von-Ortenbergschule
Beschreibung: Die Stadt Baden-Baden beabsichtigt, die Dienstleistungen für die Beförderung
von Kindern und Jugendlichen im freigestellten Schülerverkehr entsprechend den Vorgaben
der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) sowie dem Beförderungsvertrag (Anlage 2) in einem
europaweiten Vergabeverfahren zu vergeben. Die Gesamt-Leistung ist in 4 Lose unterteilt:
Los 1: Großraum Baden-Baden Los 2: Großraum Rheinmünster, Hügelsheim, Sinzheim, Bühl,
Achern Los 3: Großraum Ettlingen, Rheinstetten, Durmersheim, Bietigheim, Ötigheim, Rastatt
Los 4: Großraum Gernsbach, Gaggenau, Bischweier, Marxzell
Kennung des Verfahrens: 9d0156aa-6aaf-44eb-9c19-c3b70212b69c
Interne Kennung: 2026/035
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 1: betrifft den Großraum Baden-Baden (Stadtkreis Baden-
Baden) Los 2: betrifft den Großraum Rheinmünster, Hügelsheim, Sinzheim, Bühl, Achern
(Stadtkreis Baden-Baden, Landkreis Rastatt und Ortenaukreis) Los 3: betrifft den Großraum
Ettlingen, Rheinstetten, Durmersheim, Bietigheim, Ötigheim, Rastatt (Stadtkreis Baden-Baden,
Landkreis Rastatt und Karlsruhe) Los 4: betrifft den Großraum Gernsbach, Gaggenau,
Bischweier, Marxzell (Stadtkreis Baden-Baden, Landkreis Rastatt und Karlsruhe)
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Datenschutzhinweise: 1. Verantwortlicher für die
Datenverarbeitung: Stadt Baden-Baden, Rechtsamt / Abteilung Vergabe, Marktplatz 2, 76530
Baden-Baden, E-Mail: vergabe@baden-baden.de. 2. Kontaktdaten des behördlichen
Datenschutzbeauftragten: Stadt Baden-Baden, Behördlicher Datenschutzbeauftragter,
Briegelackerstraße 8, 76532 Baden-Baden, E-Mail: datenschutz@baden-baden.de. 3.
Übermittlung in ein Drittland: Eine Übermittlung in ein Drittland ist nicht beabsichtigt. 4. Dauer
der Datenspeicherung: Soweit erforderlich verarbeiten und speichern wir Ihre
personenbezogenen Daten für die Dauer des Vergabeverfahrens und im Rahmen der
gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. 5. Ihre Rechte: Sie als betroffene Person können
unter der o.g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen (Art.
15 DSGVO). Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung
(Art. 16 DSGVO) oder die Löschung (Art. 17 DSGVO) Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann
weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO) sowie
ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten (Art. 20 DSGVO) in einem
strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen. In einigen Fällen gilt, dass
das Recht nicht in Anspruch genommen werden kann oder darf. Sofern dies gesetzlich
unzulässig ist, teilen wir Ihnen den Grund für die Verweigerung mit. Jede betroffene Person
kann sich unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe mit einer Beschwerde an den
Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden, wenn sie der
Auffassung ist, dass die Auskunft gebende Stelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem
Umfang nachgekommen ist. Landesbeauftragter für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit (LfDI BW), Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart, Tel. 0711/ 615541
-0 https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/ 6. Zweck und Rechtsgrundlage der
Verarbeitung personenbezogener Daten: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt
zur Durchführung von Vergabeverfahren, - insbesondere zum Bereitstellen von
Vergabeunterlagen; - zur Beantwortung von Bieterfragen; - zur Abfrage und Überprüfung des
Vorliegens von Ausschlussgründen; - zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde
und Leistungsfähigkeit; - zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen; - zu
Dokumentationszwecken; - zur Durchführung in der Vertrags- und Bestellabwicklung; - zu
Kommunikationszwecken. Die Datenerhebung ist notwendig zur Durchführung des
Vergabeverfahrens sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Ihre Daten werden
auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. B und lit. C DSGVO erhoben. 7. Empfänger oder
Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten: Ihre personenbezogenen Daten
werden soweit dies erforderlich ist weitergegeben an - das Bundeskartellamt wegen der
Einsicht in das Wettbewerbsregister; - Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen; -
beauftragte externe Dienstleister (z.B. Projektsteuerer, Planungs- bzw. Ingenieurbüros,
Ausschreibungsdienstleister, u. ä.); - Teilnehmer von Vergabeverfahren zur Information über
die Vergabeentscheidung im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen; - die Fachämter zur
Prüfung der eingegangenen Angebote und Erteilung des Zuschlags; - an die zuständige
Nachprüfungsstelle, Vergabekammer bzw. Rechtsanwälte/ Gerichte im Falle von
Rechtsstreitigkeiten.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Grundlage des Vergabeverfahrens sind die Vorgaben des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher
Aufträge (VgV) in der jeweils geltenden Fassung.
2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 4
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 4
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§123 und 124 GWB und
den Regelungen der §§53 und 57 VgV.
Betrug: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§123 und 124 GWB und den
Regelungen der §§53 und 57 VgV.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus
den §§123 und 124 GWB und den Regelungen der §§53 und 57 VgV.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der Katalog der Ausschlussgründe
ergibt sich aus den §§123 und 124 GWB und den Regelungen der §§53 und 57 VgV.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich
aus den §§123 und 124 GWB und den Regelungen der §§53 und 57 VgV.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Der
Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§123 und 124 GWB und den Regelungen
der §§53 und 57 VgV.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt
sich aus den §§123 und 124 GWB und den Regelungen der §§53 und 57 VgV.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt
sich aus den §§123 und 124 GWB und den Regelungen der §§53 und 57 VgV.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich
aus den §§123 und 124 GWB und den Regelungen der §§53 und 57 VgV.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der
Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§123 und 124 GWB und den Regelungen
der §§53 und 57 VgV.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich
aus den §§123 und 124 GWB und den Regelungen der §§53 und 57 VgV.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Der Katalog der
Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§123 und 124 GWB und den Regelungen der §§53
und 57 VgV.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Der Katalog der
Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§123 und 124 GWB und den Regelungen der §§53
und 57 VgV.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Der Katalog
der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§123 und 124 GWB und den Regelungen der
§§53 und 57 VgV.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Der Katalog
der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§123 und 124 GWB und den Regelungen der
§§53 und 57 VgV.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Der
Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§123 und 124 GWB und den Regelungen
der §§53 und 57 VgV.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Der Katalog der
Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§123 und 124 GWB und den Regelungen der §§53
und 57 VgV.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den
§§123 und 124 GWB und den Regelungen der §§53 und 57 VgV.
Zahlungsunfähigkeit: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§123 und 124
GWB und den Regelungen der §§53 und 57 VgV.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Der Katalog der
Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§123 und 124 GWB und den Regelungen der §§53
und 57 VgV.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Der
Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§123 und 124 GWB und den Regelungen
der §§53 und 57 VgV.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Los 1: Großraum Baden-Baden - Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr
Beschreibung: Die Stadt Baden-Baden beabsichtigt, die Dienstleistungen für die Beförderung
von Kindern und Jugendlichen im freigestellten Schülerverkehr entsprechend den Vorgaben
der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) sowie dem Beförderungsvertrag (Anlage 2) in einem
europaweiten Vergabeverfahren zu vergeben. Die Gesamt-Leistung ist in 4 Lose unterteilt.
Los 1 betrifft den Großraum Baden-Baden. Jedes Los umfasst im Wesentlichen folgende
Leistungen: - Abholung der zu befördernden Schüler am jeweiligen Abholort, (Wohnung
/Treffpunkt, Schule); - Beförderung zum Zielort (Schule); - Abholung am Zielort und den
Rücktransport zum Ort der Abholung.
Interne Kennung: LOT-0001 2026/035
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Beförderungsvertrag hat eine Grundlaufzeit von 4 Jahren.
Der Beförderungsvertrag beginnt am 14.09.2026 (erster Schultag 2026/2027) bis zum Ende
des Schuljahres 2029/2030 (letzter Schultag vor den Sommerferien in Baden-Württemberg
vrsl. am 25.07.2030). Der Beförderungsvertrag kann sich auf Wunsch des Auftraggebers
einmalig um zwei weitere Schuljahre verlängern.
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 1: Großraum Baden-Baden (Stadtkreis Baden-Baden)
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 25/07/2030
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag kann auf Verlangen des Auftraggebers
einmalig um zwei weitere Jahre verlängert werden. Der Auftraggeber unterrichtet den
Auftragnehmer schriftlich über die Vertragsverlängerung bis zum 26.01.2030. Der Vertrag
endet dann mit Ablauf des letzten Schultags vor den Sommerferien in Baden-Württemberg im
Jahr 2032.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet
für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit Angebotsabgabe vorzulegen ist der Nachweis von
mindestens 2 Referenzen innerhalb der vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre über
durchgeführte vergleichbare Leistungen (Beförderung von Schülern im Rahmen des
freigestellten Schülerverkehrs oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung) Die
aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen,
Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor,
Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen
Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen
Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber
behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu
verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind
möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers
einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung
der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß Abschließende Liste EU.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bei Angebotsabgabe ist der in den letzten drei Jahren
erzielte Gesamtumsatz des Bieters für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre vorzulegen. Die
aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen,
Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor,
Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen
Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen
Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber
behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu
verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind
möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers
einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung
der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß Abschließende Liste EU.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit der Angebotsabgabe ist die Erklärung vorzulegen,
dass im Auftragsfall die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur
Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, wird auf Verlangen des
Auftraggebers die Zahl der in den letzten Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten
angegeben. Die für die Leistung vorgesehenen Personen werden auf Verlangen ebenfalls
benannt. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels
Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber
behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei
ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei
fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der
Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der
Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die
Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des
Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die
Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß Abschließende Liste EU
.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit der Angebotsabgabe ist zu erklären, dass weder ein
Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt oder
eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das
Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und
Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen
einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende
Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise
zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in
deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die
Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung
gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe
bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe
Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden
Eignungsnachweise gemäß Abschließende Liste EU.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit der Abgabe des Angebots ist zu erklären, dass
keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen. Die aufgeführten
Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder
Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch
entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind
gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist
eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem
Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur
Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit
Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres
siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden
Eignungsnachweise gemäß Abschließende Liste EU.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit der Angebotsabgabe ist ein aktueller Auszug (nicht
älter als der 1. Oktober 2025) über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder
Handelsregister (bei einer GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH) nach den
Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes vorzulegen. Die aufgeführten Unterlagen,
Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder
Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch
entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind
gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist
eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem
Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur
Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit
Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres
siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden
Eignungsnachweise gemäß Abschließende Liste EU.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit der Angebotsabgabe ist ein Nachweis über das
Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen oder eine Erklärung einer
Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit
dem Auftragnehmer abzuschließen. Die Mindestdeckungssummen betragen: - Personen- und
/oder Sachschäden je Versicherungsfall: mindestens 5 Mio. . Die Deckungssumme gilt je
Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines
Versicherungsjahres beträgt höchstens 10 Mio. . Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen
und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen
einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende
Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise
zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in
deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die
Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung
gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe
bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe
Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden
Eignungsnachweise gemäß Abschließende Liste EU.
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bei Abgabe des Angebots ist eine Erklärung darüber
einzureichen, ob Teile der ausgeschriebenen Leistung an Nachunternehmen vergeben
werden sollen und ob diese zur Eignungsleihe herangezogen werden. Ebenfalls anzugeben
ist, ob eine Bietergemeinschaft gebildet wird. Bei einer vorgesehenen Bildung einer
Bietergemeinschaft ist eine Erklärung mit Angabe der Mitglieder und des geschäftsführenden
Mitglieds, welches die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt, einzureichen. Außerdem
ist eine Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Zudem ist
eine Erläuterung beizufügen, dass das Eingehen der Bietergemeinschaft keine
wettbewerbsbeschränkende Abrede darstellt. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und
Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen
einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende
Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise
zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in
deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die
Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung
gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe
bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe
Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden
Eignungsnachweise gemäß Abschließende Liste EU.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bei Abgabe des Angebots ist eine Eigenerklärung
darüber einzureichen, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
Abgaben sowie seiner Beitragspflicht zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen
ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter auf Verlangen des
Auftraggebers eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine
Bescheinigung in Steuersachen vorzulegen. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und
Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen
einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende
Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise
zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in
deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die
Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung
gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe
bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe
Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden
Eignungsnachweise gemäß Abschließende Liste EU.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Der Zuschlag wird losweise gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das
wirtschaftlichste Angebot (niedrigster Wertungspreis) erteilt.
Beschreibung: Der Zuschlag wird losweise gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das
wirtschaftlichste Angebot (niedrigster Wertungspreis) erteilt. Der Wertungspreis berechnet sich
für alle Lose aus dem bieterseitig angebotenen Wochenvollkostenpreis zzgl. der nachfolgend
dargestellten Wertungsaufschläge (WAU): Wertungspreis = Wochenvollkostenpreis +
Wertungsaufschläge. Klarstellung: Der Wertungspreis ist ein fiktiver Preis und wird von der
ausschreibenden Stelle allein zum Zwecke der Angebotswertung ermittelt. Er ist nicht
identisch mit dem Vergütungsanspruch des Bieters für den Fall, dass er den Zuschlag erhält.
Alle Wertungsaufschläge werden mit dem in den Preisblättern anzugebenden
Umsatzsteuersatz gewichtet berücksichtigt. Der Wochenvollkostenpreis (netto und brutto, d.h.
zzgl. bieterseitig angegebene, Umsatzsteuersatz) wird automatisch in den Preisblättern je Los
berechnet. Dieser Wert wird zusammen mit den Wertungsaufschlägen bei der
Angebotswertung berücksichtigt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/04/2026 16:00:00 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E51372492
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E51372492
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Vergabeplattform
subreport-ELViS kommuniziert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 27/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Baden-Baden, Rechtsamt / Abteilung Vergabe, Marktplatz 2,
76530 Baden-Baden.
Eröffnungstermin Beschreibung: Eine persönliche Teilnahme der Bieter und Ihrer
Bevollmächtigten an der Angebotsöffnung ist nicht zugelassen. Es findet eine 100 %
elektronische Angebotsöffnung statt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Finanzielle Vereinbarung: Gem. den Vergabeunterlagen und §17 VOL/B.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweis zur Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17,
76131 Karlsruhe. Für die Überprüfung, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von
Waren,- Bau oder Dienstleistungen gegen das dabei einzuhaltende Vergaberecht verstoßen
haben, können bei den sogenannten europaweiten Vergaben die Vergabekammern angerufen
werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, die ein unmittelbares Interesse
am Auftrag haben und geltend machen, durch Vergabeverstöße in ihren Rechten verletzt
worden zu sein. Die Unternehmen erhalten damit die Möglichkeit, ihre subjektiven Rechte in
einem eigens dafür geschaffenen Rechtsweg geltend zu machen. Die Vergabekammern
können bei Vorliegen von Rechtsverletzungen Maßnahmen anordnen, bis hin zur Aufhebung
von Vergabeverfahren, um diese Rechtsverletzungen zu beseitigen. Genaue Angaben zu den
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist
nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig,
soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.
2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß
§135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Entsprechend § 135 Abs. 2 GWB kann die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184
GWB wird verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Stadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadtverwaltung
Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadtverwaltung Baden-Baden,
Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung
Vergabe
5.1. Los: LOT-0002
Titel: Los 2: Großraum Rheinmünster, Hügelsheim, Sinzheim, Bühl, Achern
Beschreibung: Die Stadt Baden-Baden beabsichtigt, die Dienstleistungen für die Beförderung
von Kindern und Jugendlichen im freigestellten Schülerverkehr entsprechend den Vorgaben
der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) sowie dem Beförderungsvertrag (Anlage 2) in einem
europaweiten Vergabeverfahren zu vergeben. Die Gesamt-Leistung ist in 4 Lose unterteilt.
Los 2 betrifft den Großraum Rheinmünster, Hügelsheim, Sinzheim, Bühl, Achern. Jedes Los
umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen: - Abholung der zu befördernden Schüler am
jeweiligen Abholort, (Wohnung/Treffpunkt, Schule); - Beförderung zum Zielort (Schule); -
Abholung am Zielort und den Rücktransport zum Ort der Abholung.
Interne Kennung: LOT-0002 2026/035
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Beförderungsvertrag hat eine Grundlaufzeit von 4 Jahren.
Der Beförderungsvertrag beginnt am 14.09.2026 (erster Schultag 2026/2027) bis zum Ende
des Schuljahres 2029/2030 (letzter Schultag vor den Sommerferien in Baden-Württemberg
vrsl. am 25.07.2030). Der Beförderungsvertrag kann sich auf Wunsch des Auftraggebers
einmalig um zwei weitere Schuljahre verlängern.
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 2 betrifft den Großraum Rheinmünster, Hügelsheim, Sinzheim,
Bühl, Achern.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 25/07/2030
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag kann auf Verlangen des Auftraggebers
einmalig um zwei weitere Jahre verlängert werden. Der Auftraggeber unterrichtet den
Auftragnehmer schriftlich über die Vertragsverlängerung bis zum 26.01.2030. Der Vertrag
endet dann mit Ablauf des letzten Schultags vor den Sommerferien in Baden-Württemberg im
Jahr 2032.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet
für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit Angebotsabgabe vorzulegen ist der Nachweis von
mindestens 2 Referenzen innerhalb der vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre über
durchgeführte vergleichbare Leistungen (Beförderung von Schülern im Rahmen des
freigestellten Schülerverkehrs oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung) Die
aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen,
Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor,
Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen
Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen
Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber
behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu
verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind
möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers
einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung
der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß Abschließende Liste EU.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bei Angebotsabgabe ist der in den letzten drei Jahren
erzielte Gesamtumsatz des Bieters für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre vorzulegen. Die
aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen,
Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor,
Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen
Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen
Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber
behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu
verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind
möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers
einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung
der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß Abschließende Liste EU.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit der Angebotsabgabe ist die Erklärung vorzulegen,
dass im Auftragsfall die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur
Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, wird auf Verlangen des
Auftraggebers die Zahl der in den letzten Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten
angegeben. Die für die Leistung vorgesehenen Personen werden auf Verlangen ebenfalls
benannt. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels
Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber
behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei
ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei
fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der
Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der
Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die
Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des
Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die
Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß Abschließende Liste EU
.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit der Angebotsabgabe ist zu erklären, dass weder ein
Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt oder
eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das
Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und
Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen
einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende
Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise
zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in
deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die
Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung
gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe
bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe
Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden
Eignungsnachweise gemäß Abschließende Liste EU.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit der Abgabe des Angebots ist zu erklären, dass
keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen. Die aufgeführten
Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder
Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch
entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind
gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist
eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem
Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur
Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit
Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres
siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden
Eignungsnachweise gemäß Abschließende Liste EU.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit der Angebotsabgabe ist ein aktueller Auszug (nicht
älter als der 1. Oktober 2025) über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder
Handelsregister (bei einer GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH) nach den
Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes vorzulegen. Die aufgeführten Unterlagen,
Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder
Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch
entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind
gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist
eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem
Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur
Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit
Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres
siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden
Eignungsnachweise gemäß Abschließende Liste EU.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit der Angebotsabgabe ist ein Nachweis über das
Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen oder eine Erklärung einer
Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit
dem Auftragnehmer abzuschließen. Die Mindestdeckungssummen betragen: - Personen- und
/oder Sachschäden je Versicherungsfall: mindestens 5 Mio. . Die Deckungssumme gilt je
Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines
Versicherungsjahres beträgt höchstens 10 Mio. . Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen
und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen
einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende
Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise
zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in
deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die
Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung
gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe
bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe
Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden
Eignungsnachweise gemäß Abschließende Liste EU.
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bei Abgabe des Angebots ist eine Erklärung darüber
einzureichen, ob Teile der ausgeschriebenen Leistung an Nachunternehmen vergeben
werden sollen und ob diese zur Eignungsleihe herangezogen werden. Ebenfalls anzugeben
ist, ob eine Bietergemeinschaft gebildet wird. Bei einer vorgesehenen Bildung einer
Bietergemeinschaft ist eine Erklärung mit Angabe der Mitglieder und des geschäftsführenden
Mitglieds, welches die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt, einzureichen. Außerdem
ist eine Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Zudem ist
eine Erläuterung beizufügen, dass das Eingehen der Bietergemeinschaft keine
wettbewerbsbeschränkende Abrede darstellt. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und
Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen
einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende
Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise
zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in
deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die
Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung
gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe
bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe
Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden
Eignungsnachweise gemäß Abschließende Liste EU.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bei Abgabe des Angebots ist eine Eigenerklärung
darüber einzureichen, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
Abgaben sowie seiner Beitragspflicht zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen
ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter auf Verlangen des
Auftraggebers eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine
Bescheinigung in Steuersachen vorzulegen. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und
Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen
einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende
Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise
zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in
deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die
Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung
gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe
bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe
Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden
Eignungsnachweise gemäß Abschließende Liste EU.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Der Zuschlag wird losweise gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das
wirtschaftlichste Angebot (niedrigster Wertungspreis) erteilt.
Beschreibung: Der Zuschlag wird losweise gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das
wirtschaftlichste Angebot (niedrigster Wertungspreis) erteilt. Der Wertungspreis berechnet sich
für alle Lose aus dem bieterseitig angebotenen Wochenvollkostenpreis zzgl. der nachfolgend
dargestellten Wertungsaufschläge (WAU): Wertungspreis = Wochenvollkostenpreis +
Wertungsaufschläge. Klarstellung: Der Wertungspreis ist ein fiktiver Preis und wird von der
ausschreibenden Stelle allein zum Zwecke der Angebotswertung ermittelt. Er ist nicht
identisch mit dem Vergütungsanspruch des Bieters für den Fall, dass er den Zuschlag erhält.
Alle Wertungsaufschläge werden mit dem in den Preisblättern anzugebenden
Umsatzsteuersatz gewichtet berücksichtigt. Der Wochenvollkostenpreis (netto und brutto, d.h.
zzgl. bieterseitig angegebene, Umsatzsteuersatz) wird automatisch in den Preisblättern je Los
berechnet. Dieser Wert wird zusammen mit den Wertungsaufschlägen bei der
Angebotswertung berücksichtigt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/04/2026 16:00:00 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E51372492
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E51372492
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Vergabeplattform
subreport-ELViS kommuniziert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 27/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Baden-Baden, Rechtsamt / Abteilung Vergabe, Marktplatz 2,
76530 Baden-Baden.
Eröffnungstermin Beschreibung: Eine persönliche Teilnahme der Bieter und Ihrer
Bevollmächtigten an der Angebotsöffnung ist nicht zugelassen. Es findet eine 100 %
elektronische Angebotsöffnung statt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Finanzielle Vereinbarung: Gem. den Vergabeunterlagen und §17 VOL/B.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweis zur Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17,
76131 Karlsruhe. Für die Überprüfung, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von
Waren,- Bau oder Dienstleistungen gegen das dabei einzuhaltende Vergaberecht verstoßen
haben, können bei den sogenannten europaweiten Vergaben die Vergabekammern angerufen
werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, die ein unmittelbares Interesse
am Auftrag haben und geltend machen, durch Vergabeverstöße in ihren Rechten verletzt
worden zu sein. Die Unternehmen erhalten damit die Möglichkeit, ihre subjektiven Rechte in
einem eigens dafür geschaffenen Rechtsweg geltend zu machen. Die Vergabekammern
können bei Vorliegen von Rechtsverletzungen Maßnahmen anordnen, bis hin zur Aufhebung
von Vergabeverfahren, um diese Rechtsverletzungen zu beseitigen. Genaue Angaben zu den
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist
nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig,
soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.
2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß
§135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Entsprechend § 135 Abs. 2 GWB kann die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184
GWB wird verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Stadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadtverwaltung
Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadtverwaltung Baden-Baden,
Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung
Vergabe
5.1. Los: LOT-0003
Titel: Los 3: Großraum Ettlingen, Rheinstetten, Durmersheim, Bietigheim, Ötigheim, Rastatt.
Beschreibung: Die Stadt Baden-Baden beabsichtigt, die Dienstleistungen für die Beförderung
von Kindern und Jugendlichen im freigestellten Schülerverkehr entsprechend den Vorgaben
der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) sowie dem Beförderungsvertrag (Anlage 2) in einem
europaweiten Vergabeverfahren zu vergeben. Die Gesamt-Leistung ist in 4 Lose unterteilt.
Los 3 betrifft den Großraum Ettlingen, Rheinstetten, Durmersheim, Bietigheim, Ötigheim,
Rastatt. Jedes Los umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen: - Abholung der zu
befördernden Schüler am jeweiligen Abholort, (Wohnung/Treffpunkt, Schule); - Beförderung
zum Zielort (Schule); - Abholung am Zielort und den Rücktransport zum Ort der Abholung.
Interne Kennung: LOT-0003 2026/035
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Beförderungsvertrag hat eine Grundlaufzeit von 4 Jahren.
Der Beförderungsvertrag beginnt am 14.09.2026 (erster Schultag 2026/2027) bis zum Ende
des Schuljahres 2029/2030 (letzter Schultag vor den Sommerferien in Baden-Württemberg
vrsl. am 25.07.2030). Der Beförderungsvertrag kann sich auf Wunsch des Auftraggebers
einmalig um zwei weitere Schuljahre verlängern.
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 3 betrifft den Großraum Ettlingen, Rheinstetten, Durmersheim,
Bietigheim, Ötigheim, Rastatt.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 25/07/2030
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag kann auf Verlangen des Auftraggebers
einmalig um zwei weitere Jahre verlängert werden. Der Auftraggeber unterrichtet den
Auftragnehmer schriftlich über die Vertragsverlängerung bis zum 26.01.2030. Der Vertrag
endet dann mit Ablauf des letzten Schultags vor den Sommerferien in Baden-Württemberg im
Jahr 2032.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet
für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit Angebotsabgabe vorzulegen ist der Nachweis von
mindestens 2 Referenzen innerhalb der vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre über
durchgeführte vergleichbare Leistungen (Beförderung von Schülern im Rahmen des
freigestellten Schülerverkehrs oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung) Die
aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen,
Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor,
Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen
Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen
Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber
behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu
verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind
möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers
einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung
der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß Abschließende Liste EU.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bei Angebotsabgabe ist der in den letzten drei Jahren
erzielte Gesamtumsatz des Bieters für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre vorzulegen. Die
aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen,
Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor,
Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen
Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen
Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber
behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu
verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind
möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers
einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung
der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß Abschließende Liste EU.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit der Angebotsabgabe ist die Erklärung vorzulegen,
dass im Auftragsfall die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur
Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, wird auf Verlangen des
Auftraggebers die Zahl der in den letzten Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten
angegeben. Die für die Leistung vorgesehenen Personen werden auf Verlangen ebenfalls
benannt. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels
Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber
behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei
ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei
fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der
Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der
Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die
Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des
Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die
Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß Abschließende Liste EU
.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit der Angebotsabgabe ist zu erklären, dass weder ein
Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt oder
eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das
Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und
Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen
einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende
Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise
zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in
deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die
Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung
gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe
bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe
Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden
Eignungsnachweise gemäß Abschließende Liste EU.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit der Abgabe des Angebots ist zu erklären, dass
keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen. Die aufgeführten
Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder
Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch
entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind
gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist
eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem
Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur
Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit
Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres
siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden
Eignungsnachweise gemäß Abschließende Liste EU.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit der Angebotsabgabe ist ein aktueller Auszug (nicht
älter als der 1. Oktober 2025) über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder
Handelsregister (bei einer GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH) nach den
Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes vorzulegen. Die aufgeführten Unterlagen,
Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder
Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch
entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind
gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist
eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem
Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur
Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit
Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres
siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden
Eignungsnachweise gemäß Abschließende Liste EU.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit der Angebotsabgabe ist ein Nachweis über das
Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen oder eine Erklärung einer
Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit
dem Auftragnehmer abzuschließen. Die Mindestdeckungssummen betragen: - Personen- und
/oder Sachschäden je Versicherungsfall: mindestens 5 Mio. . Die Deckungssumme gilt je
Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines
Versicherungsjahres beträgt höchstens 10 Mio. . Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen
und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen
einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende
Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise
zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in
deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die
Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung
gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe
bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe
Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden
Eignungsnachweise gemäß Abschließende Liste EU.
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bei Abgabe des Angebots ist eine Erklärung darüber
einzureichen, ob Teile der ausgeschriebenen Leistung an Nachunternehmen vergeben
werden sollen und ob diese zur Eignungsleihe herangezogen werden. Ebenfalls anzugeben
ist, ob eine Bietergemeinschaft gebildet wird. Bei einer vorgesehenen Bildung einer
Bietergemeinschaft ist eine Erklärung mit Angabe der Mitglieder und des geschäftsführenden
Mitglieds, welches die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt, einzureichen. Außerdem
ist eine Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Zudem ist
eine Erläuterung beizufügen, dass das Eingehen der Bietergemeinschaft keine
wettbewerbsbeschränkende Abrede darstellt. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und
Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen
einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende
Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise
zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in
deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die
Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung
gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe
bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe
Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden
Eignungsnachweise gemäß Abschließende Liste EU.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bei Abgabe des Angebots ist eine Eigenerklärung
darüber einzureichen, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
Abgaben sowie seiner Beitragspflicht zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen
ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter auf Verlangen des
Auftraggebers eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine
Bescheinigung in Steuersachen vorzulegen. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und
Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen
einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende
Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise
zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in
deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die
Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung
gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe
bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe
Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden
Eignungsnachweise gemäß Abschließende Liste EU.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Der Zuschlag wird losweise gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das
wirtschaftlichste Angebot (niedrigster Wertungspreis) erteilt.
Beschreibung: Der Zuschlag wird losweise gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das
wirtschaftlichste Angebot (niedrigster Wertungspreis) erteilt. Der Wertungspreis berechnet sich
für alle Lose aus dem bieterseitig angebotenen Wochenvollkostenpreis zzgl. der nachfolgend
dargestellten Wertungsaufschläge (WAU): Wertungspreis = Wochenvollkostenpreis +
Wertungsaufschläge. Klarstellung: Der Wertungspreis ist ein fiktiver Preis und wird von der
ausschreibenden Stelle allein zum Zwecke der Angebotswertung ermittelt. Er ist nicht
identisch mit dem Vergütungsanspruch des Bieters für den Fall, dass er den Zuschlag erhält.
Alle Wertungsaufschläge werden mit dem in den Preisblättern anzugebenden
Umsatzsteuersatz gewichtet berücksichtigt. Der Wochenvollkostenpreis (netto und brutto, d.h.
zzgl. bieterseitig angegebene, Umsatzsteuersatz) wird automatisch in den Preisblättern je Los
berechnet. Dieser Wert wird zusammen mit den Wertungsaufschlägen bei der
Angebotswertung berücksichtigt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/04/2026 16:00:00 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E51372492
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E51372492
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Vergabeplattform
subreport-ELViS kommuniziert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 27/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Baden-Baden, Rechtsamt / Abteilung Vergabe, Marktplatz 2,
76530 Baden-Baden.
Eröffnungstermin Beschreibung: Eine persönliche Teilnahme der Bieter und Ihrer
Bevollmächtigten an der Angebotsöffnung ist nicht zugelassen. Es findet eine 100 %
elektronische Angebotsöffnung statt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Finanzielle Vereinbarung: Gem. den Vergabeunterlagen und §17 VOL/B.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweis zur Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17,
76131 Karlsruhe. Für die Überprüfung, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von
Waren,- Bau oder Dienstleistungen gegen das dabei einzuhaltende Vergaberecht verstoßen
haben, können bei den sogenannten europaweiten Vergaben die Vergabekammern angerufen
werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, die ein unmittelbares Interesse
am Auftrag haben und geltend machen, durch Vergabeverstöße in ihren Rechten verletzt
worden zu sein. Die Unternehmen erhalten damit die Möglichkeit, ihre subjektiven Rechte in
einem eigens dafür geschaffenen Rechtsweg geltend zu machen. Die Vergabekammern
können bei Vorliegen von Rechtsverletzungen Maßnahmen anordnen, bis hin zur Aufhebung
von Vergabeverfahren, um diese Rechtsverletzungen zu beseitigen. Genaue Angaben zu den
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist
nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig,
soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.
2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß
§135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Entsprechend § 135 Abs. 2 GWB kann die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184
GWB wird verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Stadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadtverwaltung
Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadtverwaltung Baden-Baden,
Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung
Vergabe
5.1. Los: LOT-0004
Titel: Los 4: Großraum Gernsbach, Gaggenau, Bischweier und Marxzell.
Beschreibung: Die Stadt Baden-Baden beabsichtigt, die Dienstleistungen für die Beförderung
von Kindern und Jugendlichen im freigestellten Schülerverkehr entsprechend den Vorgaben
der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) sowie dem Beförderungsvertrag (Anlage 2) in einem
europaweiten Vergabeverfahren zu vergeben. Die Gesamt-Leistung ist in 4 Lose unterteilt.
Los 4 betrifft den Großraum Gernsbach, Gaggenau, Bischweier und Marxzell. Jedes Los
umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen: - Abholung der zu befördernden Schüler am
jeweiligen Abholort, (Wohnung/Treffpunkt, Schule); - Beförderung zum Zielort (Schule); -
Abholung am Zielort und den Rücktransport zum Ort der Abholung.
Interne Kennung: LOT-0004 2026/035
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Beförderungsvertrag hat eine Grundlaufzeit von 4 Jahren.
Der Beförderungsvertrag beginnt am 14.09.2026 (erster Schultag 2026/2027) bis zum Ende
des Schuljahres 2029/2030 (letzter Schultag vor den Sommerferien in Baden-Württemberg
vrsl. am 25.07.2030). Der Beförderungsvertrag kann sich auf Wunsch des Auftraggebers
einmalig um zwei weitere Schuljahre verlängern.
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 4 betrifft den Großraum Gernsbach, Gaggenau, Bischweier
und Marxzell.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 25/07/2030
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag kann auf Verlangen des Auftraggebers
einmalig um zwei weitere Jahre verlängert werden. Der Auftraggeber unterrichtet den
Auftragnehmer schriftlich über die Vertragsverlängerung bis zum 26.01.2030. Der Vertrag
endet dann mit Ablauf des letzten Schultags vor den Sommerferien in Baden-Württemberg im
Jahr 2032.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet
für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit Angebotsabgabe vorzulegen ist der Nachweis von
mindestens 2 Referenzen innerhalb der vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre über
durchgeführte vergleichbare Leistungen (Beförderung von Schülern im Rahmen des
freigestellten Schülerverkehrs oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung) Die
aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen,
Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor,
Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen
Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen
Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber
behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu
verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind
möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers
einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung
der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß Abschließende Liste EU.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bei Angebotsabgabe ist der in den letzten drei Jahren
erzielte Gesamtumsatz des Bieters für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre vorzulegen. Die
aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen,
Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor,
Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen
Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen
Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber
behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu
verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind
möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers
einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung
der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß Abschließende Liste EU.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit der Angebotsabgabe ist die Erklärung vorzulegen,
dass im Auftragsfall die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur
Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, wird auf Verlangen des
Auftraggebers die Zahl der in den letzten Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten
angegeben. Die für die Leistung vorgesehenen Personen werden auf Verlangen ebenfalls
benannt. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels
Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber
behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei
ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei
fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der
Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der
Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die
Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des
Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die
Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß Abschließende Liste EU
.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit der Angebotsabgabe ist zu erklären, dass weder ein
Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt oder
eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das
Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und
Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen
einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende
Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise
zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in
deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die
Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung
gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe
bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe
Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden
Eignungsnachweise gemäß Abschließende Liste EU.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit der Abgabe des Angebots ist zu erklären, dass
keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen. Die aufgeführten
Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder
Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch
entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind
gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist
eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem
Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur
Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit
Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres
siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden
Eignungsnachweise gemäß Abschließende Liste EU.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit der Angebotsabgabe ist ein aktueller Auszug (nicht
älter als der 1. Oktober 2025) über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder
Handelsregister (bei einer GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH) nach den
Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes vorzulegen. Die aufgeführten Unterlagen,
Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder
Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch
entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind
gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist
eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem
Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur
Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit
Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres
siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden
Eignungsnachweise gemäß Abschließende Liste EU.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit der Angebotsabgabe ist ein Nachweis über das
Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen oder eine Erklärung einer
Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit
dem Auftragnehmer abzuschließen. Die Mindestdeckungssummen betragen: - Personen- und
/oder Sachschäden je Versicherungsfall: mindestens 5 Mio. . Die Deckungssumme gilt je
Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines
Versicherungsjahres beträgt höchstens 10 Mio. . Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen
und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen
einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende
Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise
zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in
deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die
Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung
gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe
bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe
Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden
Eignungsnachweise gemäß Abschließende Liste EU.
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bei Abgabe des Angebots ist eine Erklärung darüber
einzureichen, ob Teile der ausgeschriebenen Leistung an Nachunternehmen vergeben
werden sollen und ob diese zur Eignungsleihe herangezogen werden. Ebenfalls anzugeben
ist, ob eine Bietergemeinschaft gebildet wird. Bei einer vorgesehenen Bildung einer
Bietergemeinschaft ist eine Erklärung mit Angabe der Mitglieder und des geschäftsführenden
Mitglieds, welches die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt, einzureichen. Außerdem
ist eine Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Zudem ist
eine Erläuterung beizufügen, dass das Eingehen der Bietergemeinschaft keine
wettbewerbsbeschränkende Abrede darstellt. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und
Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen
einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende
Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise
zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in
deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die
Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung
gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe
bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe
Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden
Eignungsnachweise gemäß Abschließende Liste EU.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bei Abgabe des Angebots ist eine Eigenerklärung
darüber einzureichen, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
Abgaben sowie seiner Beitragspflicht zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen
ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter auf Verlangen des
Auftraggebers eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine
Bescheinigung in Steuersachen vorzulegen. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und
Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen
einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende
Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise
zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in
deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die
Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung
gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe
bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe
Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden
Eignungsnachweise gemäß Abschließende Liste EU.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Der Zuschlag wird losweise gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das
wirtschaftlichste Angebot (niedrigster Wertungspreis) erteilt.
Beschreibung: Der Zuschlag wird losweise gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das
wirtschaftlichste Angebot (niedrigster Wertungspreis) erteilt. Der Wertungspreis berechnet sich
für alle Lose aus dem bieterseitig angebotenen Wochenvollkostenpreis zzgl. der nachfolgend
dargestellten Wertungsaufschläge (WAU): Wertungspreis = Wochenvollkostenpreis +
Wertungsaufschläge. Klarstellung: Der Wertungspreis ist ein fiktiver Preis und wird von der
ausschreibenden Stelle allein zum Zwecke der Angebotswertung ermittelt. Er ist nicht
identisch mit dem Vergütungsanspruch des Bieters für den Fall, dass er den Zuschlag erhält.
Alle Wertungsaufschläge werden mit dem in den Preisblättern anzugebenden
Umsatzsteuersatz gewichtet berücksichtigt. Der Wochenvollkostenpreis (netto und brutto, d.h.
zzgl. bieterseitig angegebene, Umsatzsteuersatz) wird automatisch in den Preisblättern je Los
berechnet. Dieser Wert wird zusammen mit den Wertungsaufschlägen bei der
Angebotswertung berücksichtigt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/04/2026 16:00:00 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E51372492
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E51372492
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Vergabeplattform
subreport-ELViS kommuniziert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 27/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Baden-Baden, Rechtsamt / Abteilung Vergabe, Marktplatz 2,
76530 Baden-Baden.
Eröffnungstermin Beschreibung: Eine persönliche Teilnahme der Bieter und Ihrer
Bevollmächtigten an der Angebotsöffnung ist nicht zugelassen. Es findet eine 100 %
elektronische Angebotsöffnung statt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Finanzielle Vereinbarung: Gem. den Vergabeunterlagen und §17 VOL/B.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweis zur Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17,
76131 Karlsruhe. Für die Überprüfung, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von
Waren,- Bau oder Dienstleistungen gegen das dabei einzuhaltende Vergaberecht verstoßen
haben, können bei den sogenannten europaweiten Vergaben die Vergabekammern angerufen
werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, die ein unmittelbares Interesse
am Auftrag haben und geltend machen, durch Vergabeverstöße in ihren Rechten verletzt
worden zu sein. Die Unternehmen erhalten damit die Möglichkeit, ihre subjektiven Rechte in
einem eigens dafür geschaffenen Rechtsweg geltend zu machen. Die Vergabekammern
können bei Vorliegen von Rechtsverletzungen Maßnahmen anordnen, bis hin zur Aufhebung
von Vergabeverfahren, um diese Rechtsverletzungen zu beseitigen. Genaue Angaben zu den
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist
nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig,
soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.
2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß
§135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Entsprechend § 135 Abs. 2 GWB kann die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184
GWB wird verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Stadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadtverwaltung
Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadtverwaltung Baden-Baden,
Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung
Vergabe
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Baden-Baden, Amt für Kultur, Bildung und Sport
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00000780
Abteilung: Abt. Schule und Sport
Postanschrift: Marktplatz 2
Stadt: Baden-Baden
Postleitzahl: 76530
Land, Gliederung (NUTS): Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Rechtsamt, Abteilung Vergabe
E-Mail: vergabe@baden-baden.de
Telefon: +4972219328770
Internetadresse: https://www.baden-baden.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer Baden-Württemberg
E-Mail: Vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +497219268730
Internetadresse: https://rpk.baden-wuerttemberg.de/abt1/referat-15-vergabekammer/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00000780
Abteilung: Abteilung Vergabe
Postanschrift: Marktplatz 2
Stadt: Baden-Baden
Postleitzahl: 76530
Land, Gliederung (NUTS): Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Abteilung Vergabe
E-Mail: vergabe@baden-baden.de
Telefon: +4972219328770
Internetadresse: https://www.baden-baden.de/ausschreibungen
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0addb69b-530b-4669-9080-7c06249b2076 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/03/2026 16:03:25 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 60/2026
Datum der Veröffentlichung: 26/03/2026
Referenzen:
https://rpk.baden-wuerttemberg.de/abt1/referat-15-vergabekammer/
https://www.baden-baden.de/
https://www.baden-baden.de/ausschreibungen
https://www.subreport.de/E51372492
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202603/ausschreibung-209824-2026-DEU.txt
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