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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Aarbergen - Deutschland Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste Gestellung von Containern, Transport und Verwertung verschiedener Abfallfraktionen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026032001030308230 / 195483-2026
Veröffentlicht :
20.03.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
31.12.2034
Angebotsabgabe bis :
30.04.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
90000000 - Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
DEU-Aarbergen: Deutschland Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs-
und Umweltschutzdienste Gestellung von Containern, Transport und Verwertung
verschiedener Abfallfraktionen

2026/S 56/2026 195483

Deutschland Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Gestellung von Containern, Transport und Verwertung verschiedener Abfallfraktionen
OJ S 56/2026 20/03/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis
E-Mail: Christian.Stoermer@rheingau-taunus.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Gestellung von Containern, Transport und Verwertung verschiedener Abfallfraktionen
Beschreibung: Gestellung von Containern, Transport und Verwertung verschiedener
Abfallfraktionen der Wertstoffhöfe im Rheingau-Taunus-Kreis ab 01.01.2027
Kennung des Verfahrens: c8398807-ed46-427f-9dd9-880cd681f280
Interne Kennung: 01 VGV 2026
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und
Umweltschutzdienste

2.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende
Unterlagen einzureichen: - Angebotsschreiben mit Anlagen (einschl. Erklärungen zur
Einhaltung HVTG und Einsatz von Fahrzeugen) - Leistungsbeschreibung mit
Leistungsverzeichnis - Urkalkulation nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen. Hinweise
zur Bereitstellung der Vergabeunterlagen und zum Erhalt von Bieterinformationen: - Fragen zu
den Vergabeunterlagen und dem Vergabeverfahren haben ausschließlich mittels
Kommunikation über die Vergabeplattform des Hessischen Ausschreibungsdatenbank (eHAD)
zu erfolgen; - Die Antworten der Vergabestelle werden in Form von Bieterinformationen im für
dieses Verfahren eingerichteten Kommunikationsbereich der eHAD veröffentlicht und können
bis zum Abschluss des Verfahrens eingesehen werden; - Sobald die Vergabestelle eine
Bieterinformation neu einstellt, erfolgt über die eHAD eine automatisierte Benachrichtigung an
alle für das Verfahren registrierten Unternehmen. Eine gesonderte Benachrichtigung durch die
Vergabestelle erfolgt nicht. Alle Bieter sind gehalten, sich eigenständig über eventuelle

Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren und diese bei der Erstellung ihrer
Angebote zu berücksichtigen. Sie tragen andernfalls das Risiko, ein Angebot auf der
Grundlage zwischenzeitlich ohne ihr Wissen modifizierter Vergabeunterlagen abzugeben, an
das sie rechtlich gebunden sind. Ferner kann auch ein Ausschluss drohen, da das Angebot
unzulässige Änderungen der Vertragsunterlagen enthalten kann. Allgemeine Hinweise: - Es
wird darauf hingewiesen, dass ein Angebot für ein Los oder mehrere Lose abgegeben werden
kann; - auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist der Nachweis der
Vertretungsbefugnis der Person, die das Angebot abgegeben hat, vorzulegen; - die Vorlage
eingescannter Nachweise ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur
Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern; - Bei Bietergemeinschaften sind die
geforderten Erklärungen und Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB und der
Verbotstatbestände nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des
Art. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2026/124 der Kommission vom 14.01.2026 sowie die
Einhaltung der Vorgaben des HVTG müssen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die
Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d.h. hier werden die vorgelegten
Nachweise der einzelnen Mitglieder in Summe bewertet; - Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten
der EU, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, müssen jeweils vergleichbare
Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig
sind, vorlegen und ggf. eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen; - Die Vergabestelle
wird nach Maßgabe von § 6 Abs. 1 Satz 1 WRegG vor der Erteilung des Zuschlags bei der
Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter,
der den Zuschlag erhalten soll, gespeichert sind. Die Vergabestelle wird zudem vor
Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister nach § 150a GewO anfordern und nach Maßgabe von § 17 Abs. 7
HVTG bei der im Land Hessen eingerichteten Informationsstelle bei der Oberfinanzdirektion
Frankfurt am Main anfragen, ob der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vom Wettbewerb
ausgeschlossen ist.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 6
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 6

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Faktultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen
genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Korruption: Zwingender Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den
Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten
Voraussetzungen.

Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingender Ausschlussgrund. Darüber hinaus
gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die
gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten
Voraussetzungen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Faktultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen
genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Faktultativer Ausschlussgrund. Darüber
hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe,
insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe
der dort genannten Voraussetzungen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingender Ausschlussgrund. Darüber hinaus
gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die
gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten
Voraussetzungen.
Betrug: Zwingender Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den
Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten
Voraussetzungen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingender Ausschlussgrund.
Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe,
insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe
der dort genannten Voraussetzungen.
Zahlungsunfähigkeit: Faktultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den
Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten
Voraussetzungen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Faktultativer Ausschlussgrund. Darüber
hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe,
insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe
der dort genannten Voraussetzungen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Faktultativer
Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten
Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Faktultativer
Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten
Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Faktultativer
Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten
Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Faktultativer
Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten
Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.

Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Faktultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus
gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die
gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten
Voraussetzungen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Faktultativer
Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten
Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Faktultativer Ausschlussgrund. Darüber
hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe,
insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe
der dort genannten Voraussetzungen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Faktultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen
genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Faktultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten
sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die
gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten
Voraussetzungen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Faktultativer Ausschlussgrund.
Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe,
insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe
der dort genannten Voraussetzungen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingender Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen
genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Es gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe,
insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe
der dort genannten Voraussetzungen.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Altholz A I-III
Beschreibung: Gegenstand der Leistung ist die Gestellung von Containern zur Erfassung von
Altholz AI-III auf den Wertstoffhöfen im Rheingau-Taunus-Kreis, der Transport der Container
und die Verwertung der Abfälle ab 01.01.2027.
Interne Kennung: LOT-0001

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und
Umweltschutzdienste

5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2034

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Supply-Chain-Management
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
gefordert): - Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung
(EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2026/124 der
Kommission vom 14.01.2026; - Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der
Ausschlussgründe nach § 123 GWB; - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der
Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und
Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
gefordert): - Nachweis (nicht älter als sechs Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur
Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die
meisten Arbeitnehmer versichert sind), § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV; - Nachweis (nicht älter als
sechs Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben.
Die Pflicht zur Vorlage besteht nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche
Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist, § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV. -
Auszug aus einem einschlägigen Register - insbesondere ein Führungszeugnis aus dem
Bundeszentralregister - oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige
Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands
oder des Niederlassungsstaats des Bieters als Beleg für das Nichtvorliegen der
Ausschlussgründe in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (§ 48 Abs. 4 VgV). - Bescheinigung der
zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaats des Bieters i. S. v.
§ 48 Abs. 5 VgV als Nachweis dafür, dass die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124
Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht vorliegen - ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben,
die vorläufig über die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachgewiesen wurden; -
ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben aus der Präqualifizierung.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit

nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
gefordert): Angabe von mindestens zwei Referenzen in Bezug auf mit der ausgeschriebenen
Leistung vergleichbare Containergestellungs- und Transportleistungen sowie - für die Lose 1
bis 4 und 6 - Verwertungsleistungen des Auftragnehmers nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1
VgV. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss jeweils innerhalb der letzten drei
Jahren vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Sofern der Bieter
(noch) nicht über hinreichende Referenzen im Bereich der abfallwirtschaftlichen Leistungen
verfügt ( Newcomer ), kann er weitere Angaben machen, warum er sein Unternehmen für
ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen hält.
Hierzu muss er weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall
sind die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen zu benennen. Diese
müssen über persönliche Referenzen in den letzten drei Jahren verfügen, die sich auf
vergleichbare Leistungen beziehen und geeignet sind, die Referenzen des Bieters zu
ergänzen oder zu ersetzen. Hierauf kann nur verzichtet werden, wenn sich die Fachkunde aus
anderen unternehmensbezogenen Angaben zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit in
vergleichbarer Weise ergibt. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: -
Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer) - Beschreibung
des Leistungsumfanges - Auftragssumme (netto) - Ausführungszeitraum Die nachfolgend
genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte
Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben
/Nachweise für alle Lose gefordert): Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu allen
angegebenen Referenzen.

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
gefordert): - ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft nach Maßgabe der
Vergabeunterlagen; - ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der
Leistungsbereiche Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind
von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts
anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Benennung von
Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an
Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden. -
Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom
Unterauftragnehmer

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -
standards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
gefordert): - Nachweis der Zertifizierung gemäß § 56 KrWG als Entsorgungsfachbetrieb in
Bezug auf die konkret angebotene Umsetzung des zu vergebenden Entsorgungsauftrags oder
entsprechende Einzelnachweise der Zertifizierungsvoraussetzungen/Fachkunde nach der
Entsorgungsfachbetriebeverordnung

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und
Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit

nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
gefordert): - Nachweis eines Versicherers, im Zuschlagsfall mit dem Auftragnehmer für den
Leistungszeitraum eine Betriebs- und eine Umwelthaftpflichtversicherung sowie für die Lose 1
bis 4 sowie Los 6 Sachversicherungen mit den in den Besonderen Vertragsbedingungen
genannten Deckungssummen abzuschließen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
gefordert): - Qualifizierte, d.h. ausdrücklich für den hier zu vergebenden Auftrag ausgestellte
Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 5 % der Brutto-
Auftragssumme. Bei Bietergemeinschaften ist die Bereitschaftserklärung für die
Bietergemeinschaft und nicht für einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben.

Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und
Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
gefordert): - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszüge i. S. v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV; -
Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem
Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, § 45
Abs. 4 Nr. 3 VgV.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Auf Aufforderung vorzulegende Angaben und
Nachweise:Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem
Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes
bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Aktueller
Handelsregisterauszug oder entsprechender Firmenregisterauszug, jeweils nicht älter als 6
Monate (§ 44 Abs. 1 VgV).

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Nach § 58 Abs. 1 VgV wird der Zuschlag getrennt für das jeweilige Los nach
Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (bestes Preis-Leistungs-
Verhältnis, § 58 Abs. 2 Satz 1 VgV). Das wirtschaftlichste Angebot wird vorliegend allein
anhand des niedrigsten Leistungsentgelts ermittelt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.had.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19c51f16621-
28ef309b83288d58

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.had.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 4 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Allgemeine Hinweise: Ein Bieter kann sich - ggf. auch als Mitglied
einer Bietergemeinschaft -der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des
rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden
Verbindungen (§ 47 Abs. 1 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die
erforderlichen MIttel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer /
Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende
Verpflichtungserklärung vorgelegt wird. Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8
VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über
eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24
/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer des amtlichen Verzeichnisses
präqualifizierter Unternehmen sowie den dazugehörigen Zugangscode für den Liefer- und
Dienstleistungsbereich (AVPQ), der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V., der DIHK Service
GmbH oder einer vergleichbaren Stelle anzugeben (siehe § 15 Abs. 2 HVTG) anzugeben. Ein
Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und
Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens
waren. Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Bieter können eine
bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische
Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen
Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle
bei der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit
während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49
VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des
Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der öffentliche
Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten
Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3
VgV wird Bezug genommen. Die Angabe eines sog. Globalvermerks, wonach der Bieter
pauschal erklärt, alle festgelegten Eignungskriterien zu erfüllen (ohne weitere Angabe zu
einzelnen Kriterien), ist nicht ausreichend. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle
gem. § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige
leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden Nachfrist
nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers.
Ein Anspruch auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht. Die Bieter sollten daher im
wohlverstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem
Angebot einreichen.

Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Eröffnungstermin Beschreibung: Die Öffnung der Angebote erfolgt unverzüglich nach
Ablauf der Angebotsfrist durch zwei Vertreter des EAW (einschl. Niederschrift). Bieter sind zur
Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -Die Vorgaben zu Tariftreue und Mindestentgelt
bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) sind
einzuhalten. - Die für den Transport eingesetzten Fahrzeuge müssen mindestens EURO-Norm
6 erfüllen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB lautet auszugsweise: (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere
unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und
nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1
Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller
Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass
sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in
seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2

GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile
kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations, Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die
Vergabekammer wenden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-
Taunus-Kreis

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Altholz A IV
Beschreibung: Gegenstand der Leistung ist die Gestellung von Containern zur Erfassung von
Altholz AIV auf den Wertstoffhöfen im Rheingau-Taunus-Kreis, der Transport der Container
und die Verwertung der Abfälle ab 01.01.2027.
Interne Kennung: LOT-0002

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und
Umweltschutzdienste

5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2034

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Supply-Chain-Management
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
gefordert): - Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung
(EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2026/124 der
Kommission vom 14.01.2026; - Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der
Ausschlussgründe nach § 123 GWB; - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der

Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und
Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
gefordert): - Nachweis (nicht älter als sechs Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur
Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die
meisten Arbeitnehmer versichert sind), § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV; - Nachweis (nicht älter als
sechs Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben.
Die Pflicht zur Vorlage besteht nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche
Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist, § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV. -
Auszug aus einem einschlägigen Register - insbesondere ein Führungszeugnis aus dem
Bundeszentralregister - oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige
Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands
oder des Niederlassungsstaats des Bieters als Beleg für das Nichtvorliegen der
Ausschlussgründe in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (§ 48 Abs. 4 VgV). - Bescheinigung der
zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaats des Bieters i. S. v.
§ 48 Abs. 5 VgV als Nachweis dafür, dass die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124
Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht vorliegen - ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben,
die vorläufig über die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachgewiesen wurden; -
ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben aus der Präqualifizierung.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
gefordert): Angabe von mindestens zwei Referenzen in Bezug auf mit der ausgeschriebenen
Leistung vergleichbare Containergestellungs- und Transportleistungen sowie - für die Lose 1
bis 4 und 6 - Verwertungsleistungen des Auftragnehmers nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1
VgV. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss jeweils innerhalb der letzten drei
Jahren vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Sofern der Bieter
(noch) nicht über hinreichende Referenzen im Bereich der abfallwirtschaftlichen Leistungen
verfügt ( Newcomer ), kann er weitere Angaben machen, warum er sein Unternehmen für
ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen hält.
Hierzu muss er weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall
sind die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen zu benennen. Diese
müssen über persönliche Referenzen in den letzten drei Jahren verfügen, die sich auf
vergleichbare Leistungen beziehen und geeignet sind, die Referenzen des Bieters zu
ergänzen oder zu ersetzen. Hierauf kann nur verzichtet werden, wenn sich die Fachkunde aus
anderen unternehmensbezogenen Angaben zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit in
vergleichbarer Weise ergibt. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: -
Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer) - Beschreibung
des Leistungsumfanges - Auftragssumme (netto) - Ausführungszeitraum Die nachfolgend
genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte
Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben
/Nachweise für alle Lose gefordert): Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu allen
angegebenen Referenzen.

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose

gefordert): - ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft nach Maßgabe der
Vergabeunterlagen; - ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der
Leistungsbereiche Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind
von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts
anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Benennung von
Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an
Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden. -
Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom
Unterauftragnehmer

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -
standards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
gefordert): - Nachweis der Zertifizierung gemäß § 56 KrWG als Entsorgungsfachbetrieb in
Bezug auf die konkret angebotene Umsetzung des zu vergebenden Entsorgungsauftrags oder
entsprechende Einzelnachweise der Zertifizierungsvoraussetzungen/Fachkunde nach der
Entsorgungsfachbetriebeverordnung

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und
Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
gefordert): - Nachweis eines Versicherers, im Zuschlagsfall mit dem Auftragnehmer für den
Leistungszeitraum eine Betriebs- und eine Umwelthaftpflichtversicherung sowie für die Lose 1
bis 4 sowie Los 6 Sachversicherungen mit den in den Besonderen Vertragsbedingungen
genannten Deckungssummen abzuschließen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
gefordert): - Qualifizierte, d.h. ausdrücklich für den hier zu vergebenden Auftrag ausgestellte
Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 5 % der Brutto-
Auftragssumme. Bei Bietergemeinschaften ist die Bereitschaftserklärung für die
Bietergemeinschaft und nicht für einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben.

Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und
Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
gefordert): - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszüge i. S. v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV; -
Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem
Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, § 45
Abs. 4 Nr. 3 VgV.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Auf Aufforderung vorzulegende Angaben und
Nachweise:Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem

Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes
bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Aktueller
Handelsregisterauszug oder entsprechender Firmenregisterauszug, jeweils nicht älter als 6
Monate (§ 44 Abs. 1 VgV).

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Nach § 58 Abs. 1 VgV wird der Zuschlag getrennt für das jeweilige Los nach
Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (bestes Preis-Leistungs-
Verhältnis, § 58 Abs. 2 Satz 1 VgV). Das wirtschaftlichste Angebot wird vorliegend allein
anhand des niedrigsten Leistungsentgelts ermittelt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.had.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19c51f16621-
28ef309b83288d58

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.had.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 4 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Allgemeine Hinweise: Ein Bieter kann sich - ggf. auch als Mitglied
einer Bietergemeinschaft -der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des
rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden
Verbindungen (§ 47 Abs. 1 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die
erforderlichen MIttel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer /
Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende
Verpflichtungserklärung vorgelegt wird. Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8
VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über
eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24
/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer des amtlichen Verzeichnisses
präqualifizierter Unternehmen sowie den dazugehörigen Zugangscode für den Liefer- und
Dienstleistungsbereich (AVPQ), der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V., der DIHK Service
GmbH oder einer vergleichbaren Stelle anzugeben (siehe § 15 Abs. 2 HVTG) anzugeben. Ein
Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und
Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens

waren. Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Bieter können eine
bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische
Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen
Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle
bei der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit
während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49
VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des
Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der öffentliche
Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten
Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3
VgV wird Bezug genommen. Die Angabe eines sog. Globalvermerks, wonach der Bieter
pauschal erklärt, alle festgelegten Eignungskriterien zu erfüllen (ohne weitere Angabe zu
einzelnen Kriterien), ist nicht ausreichend. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle
gem. § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige
leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden Nachfrist
nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers.
Ein Anspruch auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht. Die Bieter sollten daher im
wohlverstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem
Angebot einreichen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Eröffnungstermin Beschreibung: Die Öffnung der Angebote erfolgt unverzüglich nach
Ablauf der Angebotsfrist durch zwei Vertreter des EAW (einschl. Niederschrift). Bieter sind zur
Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -Die Vorgaben zu Tariftreue und Mindestentgelt
bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) sind
einzuhalten. - Die für den Transport eingesetzten Fahrzeuge müssen mindestens EURO-Norm
6 erfüllen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt

Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB lautet auszugsweise: (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere
unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und
nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1
Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller
Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass
sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in
seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2
GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile
kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations, Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die
Vergabekammer wenden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-
Taunus-Kreis

5.1. Los: LOT-0003
Titel: Altpapier
Beschreibung: Gegenstand der Leistung ist die Gestellung von Containern zur Erfassung von
Altpapier auf den Wertstoffhöfen im Rheingau-Taunus-Kreis, der Transport der Container und
die Verwertung der Abfälle ab 01.01.2027.
Interne Kennung: LOT-0003

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und
Umweltschutzdienste

5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2034

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Supply-Chain-Management
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
gefordert): - Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung
(EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2026/124 der
Kommission vom 14.01.2026; - Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der
Ausschlussgründe nach § 123 GWB; - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der
Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und
Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
gefordert): - Nachweis (nicht älter als sechs Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur
Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die
meisten Arbeitnehmer versichert sind), § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV; - Nachweis (nicht älter als
sechs Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben.
Die Pflicht zur Vorlage besteht nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche
Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist, § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV. -
Auszug aus einem einschlägigen Register - insbesondere ein Führungszeugnis aus dem
Bundeszentralregister - oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige
Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands
oder des Niederlassungsstaats des Bieters als Beleg für das Nichtvorliegen der
Ausschlussgründe in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (§ 48 Abs. 4 VgV). - Bescheinigung der
zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaats des Bieters i. S. v.
§ 48 Abs. 5 VgV als Nachweis dafür, dass die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124
Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht vorliegen - ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben,
die vorläufig über die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachgewiesen wurden; -
ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben aus der Präqualifizierung.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
gefordert): Angabe von mindestens zwei Referenzen in Bezug auf mit der ausgeschriebenen
Leistung vergleichbare Containergestellungs- und Transportleistungen sowie - für die Lose 1
bis 4 und 6 - Verwertungsleistungen des Auftragnehmers nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1

VgV. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss jeweils innerhalb der letzten drei
Jahren vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Sofern der Bieter
(noch) nicht über hinreichende Referenzen im Bereich der abfallwirtschaftlichen Leistungen
verfügt ( Newcomer ), kann er weitere Angaben machen, warum er sein Unternehmen für
ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen hält.
Hierzu muss er weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall
sind die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen zu benennen. Diese
müssen über persönliche Referenzen in den letzten drei Jahren verfügen, die sich auf
vergleichbare Leistungen beziehen und geeignet sind, die Referenzen des Bieters zu
ergänzen oder zu ersetzen. Hierauf kann nur verzichtet werden, wenn sich die Fachkunde aus
anderen unternehmensbezogenen Angaben zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit in
vergleichbarer Weise ergibt. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: -
Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer) - Beschreibung
des Leistungsumfanges - Auftragssumme (netto) - Ausführungszeitraum Die nachfolgend
genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte
Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben
/Nachweise für alle Lose gefordert): Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu allen
angegebenen Referenzen.

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
gefordert): - ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft nach Maßgabe der
Vergabeunterlagen; - ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der
Leistungsbereiche Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind
von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts
anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Benennung von
Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an
Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden. -
Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom
Unterauftragnehmer

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -
standards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
gefordert): - Nachweis der Zertifizierung gemäß § 56 KrWG als Entsorgungsfachbetrieb in
Bezug auf die konkret angebotene Umsetzung des zu vergebenden Entsorgungsauftrags oder
entsprechende Einzelnachweise der Zertifizierungsvoraussetzungen/Fachkunde nach der
Entsorgungsfachbetriebeverordnung

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und
Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
gefordert): - Nachweis eines Versicherers, im Zuschlagsfall mit dem Auftragnehmer für den

Leistungszeitraum eine Betriebs- und eine Umwelthaftpflichtversicherung sowie für die Lose 1
bis 4 sowie Los 6 Sachversicherungen mit den in den Besonderen Vertragsbedingungen
genannten Deckungssummen abzuschließen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
gefordert): - Qualifizierte, d.h. ausdrücklich für den hier zu vergebenden Auftrag ausgestellte
Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 5 % der Brutto-
Auftragssumme. Bei Bietergemeinschaften ist die Bereitschaftserklärung für die
Bietergemeinschaft und nicht für einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben.

Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und
Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
gefordert): - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszüge i. S. v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV; -
Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem
Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, § 45
Abs. 4 Nr. 3 VgV.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Auf Aufforderung vorzulegende Angaben und
Nachweise:Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem
Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes
bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Aktueller
Handelsregisterauszug oder entsprechender Firmenregisterauszug, jeweils nicht älter als 6
Monate (§ 44 Abs. 1 VgV).

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Nach § 58 Abs. 1 VgV wird der Zuschlag getrennt für das jeweilige Los nach
Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (bestes Preis-Leistungs-
Verhältnis, § 58 Abs. 2 Satz 1 VgV). Das wirtschaftlichste Angebot wird vorliegend allein
anhand des niedrigsten Leistungsentgelts ermittelt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.had.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19c51f16621-
28ef309b83288d58

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.had.de

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 4 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Allgemeine Hinweise: Ein Bieter kann sich - ggf. auch als Mitglied
einer Bietergemeinschaft -der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des
rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden
Verbindungen (§ 47 Abs. 1 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die
erforderlichen MIttel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer /
Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende
Verpflichtungserklärung vorgelegt wird. Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8
VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über
eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24
/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer des amtlichen Verzeichnisses
präqualifizierter Unternehmen sowie den dazugehörigen Zugangscode für den Liefer- und
Dienstleistungsbereich (AVPQ), der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V., der DIHK Service
GmbH oder einer vergleichbaren Stelle anzugeben (siehe § 15 Abs. 2 HVTG) anzugeben. Ein
Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und
Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens
waren. Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Bieter können eine
bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische
Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen
Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle
bei der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit
während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49
VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des
Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der öffentliche
Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten
Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3
VgV wird Bezug genommen. Die Angabe eines sog. Globalvermerks, wonach der Bieter
pauschal erklärt, alle festgelegten Eignungskriterien zu erfüllen (ohne weitere Angabe zu
einzelnen Kriterien), ist nicht ausreichend. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle
gem. § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige
leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden Nachfrist
nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers.
Ein Anspruch auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht. Die Bieter sollten daher im
wohlverstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem
Angebot einreichen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:

Eröffnungstermin: 30/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Eröffnungstermin Beschreibung: Die Öffnung der Angebote erfolgt unverzüglich nach
Ablauf der Angebotsfrist durch zwei Vertreter des EAW (einschl. Niederschrift). Bieter sind zur
Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -Die Vorgaben zu Tariftreue und Mindestentgelt
bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) sind
einzuhalten. - Die für den Transport eingesetzten Fahrzeuge müssen mindestens EURO-Norm
6 erfüllen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB lautet auszugsweise: (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere
unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und
nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1
Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller
Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass
sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in
seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2
GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile

kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations, Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die
Vergabekammer wenden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-
Taunus-Kreis

5.1. Los: LOT-0004
Titel: Altmetall
Beschreibung: Gegenstand der Leistung ist die Gestellung von Containern zur Erfassung von
Altmetall auf den Wertstoffhöfen im Rheingau-Taunus-Kreis, der Transport der Container und
die Verwertung der Abfälle ab 01.01.2027. Es handelt sich hierbei um nicht beraubtes
Altmetall.
Interne Kennung: LOT-0004

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und
Umweltschutzdienste

5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2034

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Supply-Chain-Management
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
gefordert): - Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung
(EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2026/124 der
Kommission vom 14.01.2026; - Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der
Ausschlussgründe nach § 123 GWB; - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der

Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und
Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
gefordert): - Nachweis (nicht älter als sechs Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur
Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die
meisten Arbeitnehmer versichert sind), § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV; - Nachweis (nicht älter als
sechs Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben.
Die Pflicht zur Vorlage besteht nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche
Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist, § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV. -
Auszug aus einem einschlägigen Register - insbesondere ein Führungszeugnis aus dem
Bundeszentralregister - oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige
Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands
oder des Niederlassungsstaats des Bieters als Beleg für das Nichtvorliegen der
Ausschlussgründe in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (§ 48 Abs. 4 VgV). - Bescheinigung der
zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaats des Bieters i. S. v.
§ 48 Abs. 5 VgV als Nachweis dafür, dass die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124
Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht vorliegen - ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben,
die vorläufig über die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachgewiesen wurden; -
ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben aus der Präqualifizierung.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
gefordert): Angabe von mindestens zwei Referenzen in Bezug auf mit der ausgeschriebenen
Leistung vergleichbare Containergestellungs- und Transportleistungen sowie - für die Lose 1
bis 4 und 6 - Verwertungsleistungen des Auftragnehmers nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1
VgV. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss jeweils innerhalb der letzten drei
Jahren vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Sofern der Bieter
(noch) nicht über hinreichende Referenzen im Bereich der abfallwirtschaftlichen Leistungen
verfügt ( Newcomer ), kann er weitere Angaben machen, warum er sein Unternehmen für
ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen hält.
Hierzu muss er weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall
sind die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen zu benennen. Diese
müssen über persönliche Referenzen in den letzten drei Jahren verfügen, die sich auf
vergleichbare Leistungen beziehen und geeignet sind, die Referenzen des Bieters zu
ergänzen oder zu ersetzen. Hierauf kann nur verzichtet werden, wenn sich die Fachkunde aus
anderen unternehmensbezogenen Angaben zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit in
vergleichbarer Weise ergibt. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: -
Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer) - Beschreibung
des Leistungsumfanges - Auftragssumme (netto) - Ausführungszeitraum Die nachfolgend
genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte
Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben
/Nachweise für alle Lose gefordert): Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu allen
angegebenen Referenzen.

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose

gefordert): - ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft nach Maßgabe der
Vergabeunterlagen; - ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der
Leistungsbereiche Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind
von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts
anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Benennung von
Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an
Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden. -
Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom
Unterauftragnehmer

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -
standards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
gefordert): - Nachweis der Zertifizierung gemäß § 56 KrWG als Entsorgungsfachbetrieb in
Bezug auf die konkret angebotene Umsetzung des zu vergebenden Entsorgungsauftrags oder
entsprechende Einzelnachweise der Zertifizierungsvoraussetzungen/Fachkunde nach der
Entsorgungsfachbetriebeverordnung

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und
Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
gefordert): - Nachweis eines Versicherers, im Zuschlagsfall mit dem Auftragnehmer für den
Leistungszeitraum eine Betriebs- und eine Umwelthaftpflichtversicherung sowie für die Lose 1
bis 4 sowie Los 6 Sachversicherungen mit den in den Besonderen Vertragsbedingungen
genannten Deckungssummen abzuschließen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
gefordert): - Qualifizierte, d.h. ausdrücklich für den hier zu vergebenden Auftrag ausgestellte
Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 5 % der Brutto-
Auftragssumme. Bei Bietergemeinschaften ist die Bereitschaftserklärung für die
Bietergemeinschaft und nicht für einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben.

Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und
Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
gefordert): - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszüge i. S. v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV; -
Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem
Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, § 45
Abs. 4 Nr. 3 VgV.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Auf Aufforderung vorzulegende Angaben und
Nachweise:Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem

Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes
bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Aktueller
Handelsregisterauszug oder entsprechender Firmenregisterauszug, jeweils nicht älter als 6
Monate (§ 44 Abs. 1 VgV).

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Nach § 58 Abs. 1 VgV wird der Zuschlag getrennt für das jeweilige Los nach
Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (bestes Preis-Leistungs-
Verhältnis, § 58 Abs. 2 Satz 1 VgV). Das wirtschaftlichste Angebot wird vorliegend allein
anhand des niedrigsten Leistungsentgelts ermittelt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.had.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19c51f16621-
28ef309b83288d58

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.had.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 4 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Allgemeine Hinweise: Ein Bieter kann sich - ggf. auch als Mitglied
einer Bietergemeinschaft -der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des
rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden
Verbindungen (§ 47 Abs. 1 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die
erforderlichen MIttel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer /
Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende
Verpflichtungserklärung vorgelegt wird. Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8
VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über
eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24
/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer des amtlichen Verzeichnisses
präqualifizierter Unternehmen sowie den dazugehörigen Zugangscode für den Liefer- und
Dienstleistungsbereich (AVPQ), der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V., der DIHK Service
GmbH oder einer vergleichbaren Stelle anzugeben (siehe § 15 Abs. 2 HVTG) anzugeben. Ein
Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und
Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens

waren. Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Bieter können eine
bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische
Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen
Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle
bei der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit
während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49
VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des
Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der öffentliche
Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten
Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3
VgV wird Bezug genommen. Die Angabe eines sog. Globalvermerks, wonach der Bieter
pauschal erklärt, alle festgelegten Eignungskriterien zu erfüllen (ohne weitere Angabe zu
einzelnen Kriterien), ist nicht ausreichend. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle
gem. § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige
leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden Nachfrist
nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers.
Ein Anspruch auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht. Die Bieter sollten daher im
wohlverstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem
Angebot einreichen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Eröffnungstermin Beschreibung: Die Öffnung der Angebote erfolgt unverzüglich nach
Ablauf der Angebotsfrist durch zwei Vertreter des EAW (einschl. Niederschrift). Bieter sind zur
Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -Die Vorgaben zu Tariftreue und Mindestentgelt
bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) sind
einzuhalten. - Die für den Transport eingesetzten Fahrzeuge müssen mindestens EURO-Norm
6 erfüllen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt

Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB lautet auszugsweise: (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere
unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und
nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1
Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller
Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass
sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in
seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2
GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile
kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations, Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die
Vergabekammer wenden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-
Taunus-Kreis

5.1. Los: LOT-0005
Titel: Baurestabfall
Beschreibung: Gegenstand der Leistung ist die Gestellung von Containern zur Erfassung von
Baurestabfall auf den Wertstoffhöfen im Rheingau-Taunus-Kreis und der Transport der
Container zum Abfallwirtschaftszentrum Singhofen im Rhein-Lahn-Kreis ab 01.01.2027.
Interne Kennung: LOT-0005

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und
Umweltschutzdienste

5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2034

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Supply-Chain-Management
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
gefordert): - Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung
(EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2026/124 der
Kommission vom 14.01.2026; - Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der
Ausschlussgründe nach § 123 GWB; - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der
Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und
Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
gefordert): - Nachweis (nicht älter als sechs Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur
Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die
meisten Arbeitnehmer versichert sind), § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV; - Nachweis (nicht älter als
sechs Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben.
Die Pflicht zur Vorlage besteht nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche
Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist, § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV. -
Auszug aus einem einschlägigen Register - insbesondere ein Führungszeugnis aus dem
Bundeszentralregister - oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige
Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands
oder des Niederlassungsstaats des Bieters als Beleg für das Nichtvorliegen der
Ausschlussgründe in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (§ 48 Abs. 4 VgV). - Bescheinigung der
zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaats des Bieters i. S. v.
§ 48 Abs. 5 VgV als Nachweis dafür, dass die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124
Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht vorliegen - ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben,
die vorläufig über die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachgewiesen wurden; -
ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben aus der Präqualifizierung.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
gefordert): Angabe von mindestens zwei Referenzen in Bezug auf mit der ausgeschriebenen
Leistung vergleichbare Containergestellungs- und Transportleistungen sowie - für die Lose 1
bis 4 und 6 - Verwertungsleistungen des Auftragnehmers nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1

VgV. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss jeweils innerhalb der letzten drei
Jahren vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Sofern der Bieter
(noch) nicht über hinreichende Referenzen im Bereich der abfallwirtschaftlichen Leistungen
verfügt ( Newcomer ), kann er weitere Angaben machen, warum er sein Unternehmen für
ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen hält.
Hierzu muss er weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall
sind die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen zu benennen. Diese
müssen über persönliche Referenzen in den letzten drei Jahren verfügen, die sich auf
vergleichbare Leistungen beziehen und geeignet sind, die Referenzen des Bieters zu
ergänzen oder zu ersetzen. Hierauf kann nur verzichtet werden, wenn sich die Fachkunde aus
anderen unternehmensbezogenen Angaben zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit in
vergleichbarer Weise ergibt. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: -
Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer) - Beschreibung
des Leistungsumfanges - Auftragssumme (netto) - Ausführungszeitraum Die nachfolgend
genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte
Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben
/Nachweise für alle Lose gefordert): Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu allen
angegebenen Referenzen.

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
gefordert): - ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft nach Maßgabe der
Vergabeunterlagen; - ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der
Leistungsbereiche Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind
von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts
anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Benennung von
Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an
Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden. -
Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom
Unterauftragnehmer

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -
standards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
gefordert): - Nachweis der Zertifizierung gemäß § 56 KrWG als Entsorgungsfachbetrieb in
Bezug auf die konkret angebotene Umsetzung des zu vergebenden Entsorgungsauftrags oder
entsprechende Einzelnachweise der Zertifizierungsvoraussetzungen/Fachkunde nach der
Entsorgungsfachbetriebeverordnung

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und
Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
gefordert): - Nachweis eines Versicherers, im Zuschlagsfall mit dem Auftragnehmer für den

Leistungszeitraum eine Betriebs- und eine Umwelthaftpflichtversicherung sowie für die Lose 1
bis 4 sowie Los 6 Sachversicherungen mit den in den Besonderen Vertragsbedingungen
genannten Deckungssummen abzuschließen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
gefordert): - Qualifizierte, d.h. ausdrücklich für den hier zu vergebenden Auftrag ausgestellte
Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 5 % der Brutto-
Auftragssumme. Bei Bietergemeinschaften ist die Bereitschaftserklärung für die
Bietergemeinschaft und nicht für einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben.

Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und
Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
gefordert): - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszüge i. S. v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV; -
Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem
Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, § 45
Abs. 4 Nr. 3 VgV.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Auf Aufforderung vorzulegende Angaben und
Nachweise:Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem
Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes
bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Aktueller
Handelsregisterauszug oder entsprechender Firmenregisterauszug, jeweils nicht älter als 6
Monate (§ 44 Abs. 1 VgV).

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Nach § 58 Abs. 1 VgV wird der Zuschlag getrennt für das jeweilige Los nach
Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (bestes Preis-Leistungs-
Verhältnis, § 58 Abs. 2 Satz 1 VgV). Das wirtschaftlichste Angebot wird vorliegend allein
anhand des niedrigsten Leistungsentgelts ermittelt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.had.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19c51f16621-
28ef309b83288d58

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.had.de

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 4 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Allgemeine Hinweise: Ein Bieter kann sich - ggf. auch als Mitglied
einer Bietergemeinschaft -der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des
rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden
Verbindungen (§ 47 Abs. 1 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die
erforderlichen MIttel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer /
Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende
Verpflichtungserklärung vorgelegt wird. Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8
VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über
eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24
/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer des amtlichen Verzeichnisses
präqualifizierter Unternehmen sowie den dazugehörigen Zugangscode für den Liefer- und
Dienstleistungsbereich (AVPQ), der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V., der DIHK Service
GmbH oder einer vergleichbaren Stelle anzugeben (siehe § 15 Abs. 2 HVTG) anzugeben. Ein
Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und
Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens
waren. Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Bieter können eine
bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische
Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen
Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle
bei der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit
während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49
VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des
Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der öffentliche
Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten
Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3
VgV wird Bezug genommen. Die Angabe eines sog. Globalvermerks, wonach der Bieter
pauschal erklärt, alle festgelegten Eignungskriterien zu erfüllen (ohne weitere Angabe zu
einzelnen Kriterien), ist nicht ausreichend. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle
gem. § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige
leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden Nachfrist
nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers.
Ein Anspruch auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht. Die Bieter sollten daher im
wohlverstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem
Angebot einreichen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:

Eröffnungstermin: 30/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Eröffnungstermin Beschreibung: Die Öffnung der Angebote erfolgt unverzüglich nach
Ablauf der Angebotsfrist durch zwei Vertreter des EAW (einschl. Niederschrift). Bieter sind zur
Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -Die Vorgaben zu Tariftreue und Mindestentgelt
bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) sind
einzuhalten. - Die für den Transport eingesetzten Fahrzeuge müssen mindestens EURO-Norm
6 erfüllen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB lautet auszugsweise: (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere
unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und
nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1
Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller
Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass
sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in
seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2
GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile

kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations, Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die
Vergabekammer wenden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-
Taunus-Kreis

5.1. Los: LOT-0006
Titel: Bauschutt
Beschreibung: Gegenstand der Leistung ist die Gestellung von Containern zur Erfassung von
Bauschutt auf den Wertstoffhöfen im Rheingau-Taunus-Kreis (mit Aus-nahme der Standorte
Taunusstein-Orlen, Idstein und dem neuen Wertstoffhof in Oestrich-Winkel), der Transport der
Container und die Verwertung der Abfälle ab 01.07.2027.
Interne Kennung: LOT-0006

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und
Umweltschutzdienste

5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2034

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Supply-Chain-Management
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
gefordert): - Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung
(EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2026/124 der
Kommission vom 14.01.2026; - Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der
Ausschlussgründe nach § 123 GWB; - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der

Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und
Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
gefordert): - Nachweis (nicht älter als sechs Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur
Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die
meisten Arbeitnehmer versichert sind), § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV; - Nachweis (nicht älter als
sechs Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben.
Die Pflicht zur Vorlage besteht nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche
Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist, § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV. -
Auszug aus einem einschlägigen Register - insbesondere ein Führungszeugnis aus dem
Bundeszentralregister - oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige
Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands
oder des Niederlassungsstaats des Bieters als Beleg für das Nichtvorliegen der
Ausschlussgründe in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (§ 48 Abs. 4 VgV). - Bescheinigung der
zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaats des Bieters i. S. v.
§ 48 Abs. 5 VgV als Nachweis dafür, dass die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124
Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht vorliegen - ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben,
die vorläufig über die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachgewiesen wurden; -
ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben aus der Präqualifizierung.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
gefordert): Angabe von mindestens zwei Referenzen in Bezug auf mit der ausgeschriebenen
Leistung vergleichbare Containergestellungs- und Transportleistungen sowie - für die Lose 1
bis 4 und 6 - Verwertungsleistungen des Auftragnehmers nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1
VgV. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss jeweils innerhalb der letzten drei
Jahren vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Sofern der Bieter
(noch) nicht über hinreichende Referenzen im Bereich der abfallwirtschaftlichen Leistungen
verfügt ( Newcomer ), kann er weitere Angaben machen, warum er sein Unternehmen für
ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen hält.
Hierzu muss er weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall
sind die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen zu benennen. Diese
müssen über persönliche Referenzen in den letzten drei Jahren verfügen, die sich auf
vergleichbare Leistungen beziehen und geeignet sind, die Referenzen des Bieters zu
ergänzen oder zu ersetzen. Hierauf kann nur verzichtet werden, wenn sich die Fachkunde aus
anderen unternehmensbezogenen Angaben zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit in
vergleichbarer Weise ergibt. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: -
Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer) - Beschreibung
des Leistungsumfanges - Auftragssumme (netto) - Ausführungszeitraum Die nachfolgend
genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte
Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben
/Nachweise für alle Lose gefordert): Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu allen
angegebenen Referenzen.

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose

gefordert): - ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft nach Maßgabe der
Vergabeunterlagen; - ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der
Leistungsbereiche Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind
von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts
anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Benennung von
Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an
Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden. -
Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom
Unterauftragnehmer

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -
standards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
gefordert): - Nachweis der Zertifizierung gemäß § 56 KrWG als Entsorgungsfachbetrieb in
Bezug auf die konkret angebotene Umsetzung des zu vergebenden Entsorgungsauftrags oder
entsprechende Einzelnachweise der Zertifizierungsvoraussetzungen/Fachkunde nach der
Entsorgungsfachbetriebeverordnung

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und
Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
gefordert): - Nachweis eines Versicherers, im Zuschlagsfall mit dem Auftragnehmer für den
Leistungszeitraum eine Betriebs- und eine Umwelthaftpflichtversicherung sowie für die Lose 1
bis 4 sowie Los 6 Sachversicherungen mit den in den Besonderen Vertragsbedingungen
genannten Deckungssummen abzuschließen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
gefordert): - Qualifizierte, d.h. ausdrücklich für den hier zu vergebenden Auftrag ausgestellte
Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 5 % der Brutto-
Auftragssumme. Bei Bietergemeinschaften ist die Bereitschaftserklärung für die
Bietergemeinschaft und nicht für einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben.

Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und
Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
gefordert): - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszüge i. S. v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV; -
Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem
Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, § 45
Abs. 4 Nr. 3 VgV.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Auf Aufforderung vorzulegende Angaben und
Nachweise:Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem

Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes
bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Aktueller
Handelsregisterauszug oder entsprechender Firmenregisterauszug, jeweils nicht älter als 6
Monate (§ 44 Abs. 1 VgV).

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Nach § 58 Abs. 1 VgV wird der Zuschlag getrennt für das jeweilige Los nach
Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (bestes Preis-Leistungs-
Verhältnis, § 58 Abs. 2 Satz 1 VgV). Das wirtschaftlichste Angebot wird vorliegend allein
anhand des niedrigsten Leistungsentgelts ermittelt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.had.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19c51f16621-
28ef309b83288d58

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.had.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 4 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Allgemeine Hinweise: Ein Bieter kann sich - ggf. auch als Mitglied
einer Bietergemeinschaft -der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des
rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden
Verbindungen (§ 47 Abs. 1 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die
erforderlichen MIttel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer /
Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende
Verpflichtungserklärung vorgelegt wird. Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8
VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über
eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24
/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer des amtlichen Verzeichnisses
präqualifizierter Unternehmen sowie den dazugehörigen Zugangscode für den Liefer- und
Dienstleistungsbereich (AVPQ), der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V., der DIHK Service
GmbH oder einer vergleichbaren Stelle anzugeben (siehe § 15 Abs. 2 HVTG) anzugeben. Ein
Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und
Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens

waren. Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Bieter können eine
bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische
Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen
Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle
bei der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit
während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49
VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des
Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der öffentliche
Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten
Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3
VgV wird Bezug genommen. Die Angabe eines sog. Globalvermerks, wonach der Bieter
pauschal erklärt, alle festgelegten Eignungskriterien zu erfüllen (ohne weitere Angabe zu
einzelnen Kriterien), ist nicht ausreichend. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle
gem. § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige
leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden Nachfrist
nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers.
Ein Anspruch auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht. Die Bieter sollten daher im
wohlverstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem
Angebot einreichen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Eröffnungstermin Beschreibung: Die Öffnung der Angebote erfolgt unverzüglich nach
Ablauf der Angebotsfrist durch zwei Vertreter des EAW (einschl. Niederschrift). Bieter sind zur
Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -Die Vorgaben zu Tariftreue und Mindestentgelt
bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) sind
einzuhalten. - Die für den Transport eingesetzten Fahrzeuge müssen mindestens EURO-Norm
6 erfüllen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt

Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB lautet auszugsweise: (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere
unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und
nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1
Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller
Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass
sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in
seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2
GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile
kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations, Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die
Vergabekammer wenden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-
Taunus-Kreis

8. Organisationen

8.1. ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis
Registrierungsnummer: t:06124510443
Postanschrift: Scheidertalstraße 1
Stadt: Aarbergen
Postleitzahl: 65326
Land, Gliederung (NUTS): Rheingau-Taunus-Kreis (DE71D)
Land: Deutschland
E-Mail: Christian.Stoermer@rheingau-taunus.de
Telefon: +49 6124510393
Fax: +49 6124510300
Internetadresse: https://www.eaw-rheingau-taunus.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt
Registrierungsnummer: t:06151126603
Postanschrift: Luisenplatz 2
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 615112-6603
Fax: +49 611 327 648534
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: cdc11e81-a319-46b1-97b9-65a7999242e4 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/03/2026 10:19:17 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 56/2026
Datum der Veröffentlichung: 20/03/2026

Referenzen:
https://www.eaw-rheingau-taunus.de
https://www.had.de
https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19c51f16621-28ef309b83288d58
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202603/ausschreibung-195483-2026-DEU.txt

 
 
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