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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Braunschweig - Deutschland Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung Diverse Dienstleistungen für den Betrieb der Notunterkunft (NUK) Ahlhorn der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) in dem Objekt Wohnpark Ahlhorn
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026032001003807923 / 195143-2026
Veröffentlicht :
20.03.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
15.07.2028
Angebotsabgabe bis :
21.04.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
55500000 - Kantinen- und Verpflegungsdienste
75110000 - Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung
85000000 - Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
85311300 - Kinder- und Jugendfürsorgeleistungen
98312000 - Textilreinigung
DEU-Braunschweig: Deutschland Dienstleistungen der allgemeinen
öffentlichen Verwaltung Diverse Dienstleistungen für den Betrieb der
Notunterkunft (NUK) Ahlhorn der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)
in dem Objekt Wohnpark Ahlhorn

2026/S 56/2026 195143

Deutschland Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung Diverse
Dienstleistungen für den Betrieb der Notunterkunft (NUK) Ahlhorn der Landesaufnahmebehörde
Niedersachsen (LAB NI) in dem Objekt Wohnpark Ahlhorn
OJ S 56/2026 20/03/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
E-Mail: chris.feuerstab@lzn.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Diverse Dienstleistungen für den Betrieb der Notunterkunft (NUK) Ahlhorn der
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) in dem Objekt Wohnpark Ahlhorn
Beschreibung: Für die LAB NI soll der Betrieb der NUK Ahlhorn mit bis zu 500
Unterkunftsplätzen nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI in diversen Losen vergeben
werden. Die Auftragnehmer sollen die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister bei dem
Betrieb der NUK Ahlhorn mit den in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) - zu
den Losen 1 bis 6 genannten Leistungen unterstützen. Die Organisation und Verwaltung der
Einrichtung sowie die Koordination sämtlicher in der Notunterkunft eingesetzter Dienstleister
erfolgt entweder direkt durch Mitarbeiten-de der LAB NI oder einen externen Auftragnehmer,
so dass sich diverse Schnittstellen ergeben. Die Notunterkunft hat eine maximale
Unterbringungskapazität von 500 Personen. In begründeten Ausnahmefällen können
Vorgaben des Landes darüber hinaus dazu führen, dass weitere Personen über die maximale
Aufnahmekapazität hinaus aufgenommen werden. Aufgrund von regelmäßigen
Schwankungen kann keine genaue Angabe zur täglichen Anzahl von Zugängen und
Abgängen und somit zur Anzahl der regelmäßig zu versorgenden Personen gemacht werden.
Die zu vergebenden Dienstleistungen umfassen: Los 1 - Betrieb eines Infopoints sowie die
Durchführung des Belegungsmanagements - optional mit Unterkunftsleitung (Koordination und
Organisation) Los 2 - Soziale Dienste, Freizeitpädagogisches Angebot und optional
Wegweiserkurse Los 3 - Med. Versorgung in Form einer Sanitätsstation mit ärztlicher
Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung, ggf. unter Einsatz von Telemedizin Los 4
- Ganztägliche Verpflegung in Form von Anlieferung und Ausgabe der Verpflegung sowie
Betrieb des Speisesaals Los 5 - Dienstleistungen im Bereich der Textilreinigung (Haus- und
Objektwäsche) Los 6 - Stellung eines Brandschutzbeauftragten Nähere Einzelheiten zu Art
und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen -
Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 6 zu entnehmen. Eine Versorgung ist auch bei
temporärer Überbelegung (vorübergehende Überschreitung der Unterbringungskapazität um

max. 5 % für bis zu zwei Wochen) und/oder in besonderen Fällen zu gewähr-leisten. In diesen
Fällen besteht kein Anspruch auf eine höhere Vergütung. Ein Anspruch auf höhere Vergütung
besteht erst nach Überschreitung der o. g. Grenzen (5%/zwei Wochen).
Kennung des Verfahrens: ca91013b-be84-4c33-8dd0-1ffc6e6d501a
Interne Kennung: 0026-DLG/2026-03.232
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75110000 Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
, 55500000 Kantinen- und Verpflegungsdienste, 85311300 Kinder- und
Jugendfürsorgeleistungen, 98312000 Textilreinigung

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Am Scheidewald 1
Stadt: Großenkneten
Postleitzahl: 26197
Land, Gliederung (NUTS): Oldenburg, Landkreis (DE94D)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRLWQ#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 6
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 6

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Betrieb eines Infopoints sowie die Durchführung des Belegungsmanagements -optional
mit Unterkunftsleistung (Koordination und Organisation)
Beschreibung: Für die LAB NI soll der Betrieb der NUK Ahlhorn mit bis zu 500
Unterkunftsplätzen nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI in diversen Losen vergeben
werden. Die Auftragnehmer sollen die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister bei dem
Betrieb der NUK Ahlhorn mit den in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) - zu
den Losen 1 bis 6 genannten Leistungen unterstützen. Die Organisation und Verwaltung der
Einrichtung sowie die Koordination sämtlicher in der Notunterkunft eingesetzter Dienstleister
erfolgt entweder direkt durch Mitarbeiten-de der LAB NI oder einen externen Auftragnehmer,
so dass sich diverse Schnittstellen ergeben. Die Notunterkunft hat eine maximale
Unterbringungskapazität von 500 Personen. In begründeten Ausnahmefällen können
Vorgaben des Landes darüber hinaus dazu führen, dass weitere Personen über die maximale

Aufnahmekapazität hinaus aufgenommen werden. Aufgrund von regelmäßigen
Schwankungen kann keine genaue Angabe zur täglichen Anzahl von Zugängen und
Abgängen und somit zur Anzahl der regelmäßig zu versorgenden Personen gemacht werden.
Die zu vergebenden Dienstleistungen umfassen: Los 1 - Betrieb eines Infopoints sowie die
Durchführung des Belegungsmanagements - optional mit Unterkunftsleitung (Koordination und
Organisation) Los 2 - Soziale Dienste, Freizeitpädagogisches Angebot und optional
Wegweiserkurse Los 3 - Med. Versorgung in Form einer Sanitätsstation mit ärztlicher
Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung, ggf. unter Einsatz von Telemedizin Los 4
- Ganztägliche Verpflegung in Form von Anlieferung und Ausgabe der Verpflegung sowie
Betrieb des Speisesaals Los 5 - Dienstleistungen im Bereich der Textilreinigung (Haus- und
Objektwäsche) Los 6 - Stellung eines Brandschutzbeauftragten Nähere Einzelheiten zu Art
und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen -
Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 6 zu entnehmen. Eine Versorgung ist auch bei
temporärer Überbelegung (vorübergehende Überschreitung der Unterbringungskapazität um
max. 5 % für bis zu zwei Wochen) und/oder in besonderen Fällen zu gewähr-leisten. In diesen
Fällen besteht kein Anspruch auf eine höhere Vergütung. Ein Anspruch auf höhere Vergütung
besteht erst nach Überschreitung der o. g. Grenzen (5%/zwei Wochen).
Interne Kennung: 1

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75110000 Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Am Scheidewald 1
Stadt: Großenkneten
Postleitzahl: 26197
Land, Gliederung (NUTS): Oldenburg, Landkreis (DE94D)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 15/07/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsbeginn für die Lose 1 bis 6 ist
voraussichtlich der 01.10.2026. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die
Vertragslaufzeit eine Woche nach dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden
Werktag. In diesem Zusammenhang ist es für die Lose 1, 3 und 4 unabdingbar, dass die
Vertragslaufzeit am selben Tag beginnt. Für die Lose 2, 5 und 6 gilt daher: Sollte der Zuschlag
für eines der Lose später erfolgen, beginnt die Dienstleistung für diese Lose insgesamt sieben
Tage nach letzter Zuschlagserteilung. Das Vertragsverhältnis für Los 1-5 endet mit Wirkung
zum Ablauf des 15.07.2028, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem
freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des
Vertrages um jeweils bis zu einem Jahr Gebrauch macht. Die Ausübung des
Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform und
wird spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit
ausgeübt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Der
Vertrag endet somit spätestens mit Ablauf des 15.07.2030 ohne dass es einer Kündigung
bedarf. Das Vertragsverhältnis für Los 6 endet zunächst entsprechend dem Mietvertrag mit

Wirkung zum Ablauf des 31.07.2028. Die o.g. Verlängerungsoptionen gelten analog, wobei die
max. Vertragslaufzeit zum Ablauf des 31.07.2030 endet. In diesem Zusammenhang wird
explizit auf die unter Ziff. 3.5.5 erwähnte Rückbauplanung mit der sich daraus ergebenen
Phase mit der Möglichkeit ersparter Aufwendungen hingewiesen.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet
für:other-sme# Gemäß den Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen
(ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit
einem bevollmächtigten Vertreter.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
(Fachkunde) Lose 1 bis 4 und 6 Zum Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit (Fachkunde) hat der Bieter für die Lose 1 bis 4 und 6 jeweils mindestens
drei Referenzen einer vergleichbaren Tätigkeit des Unternehmens und der vor Ort
eingesetzten Führungskräfte (Arbeit mit Flüchtlingen, Asylbegehrenden oder mit Personen mit
sonstigem Migrationshintergrund) in den letzten drei Jahren, unter Angabe des
Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl.
Ansprechpartner und Telefonnummer zu benennen. Hierbei werden einzelne
Referenzschreiben und keine tabellarische Aufstellung verlangt. Darüber hinaus müssen
folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Lose 1 bis 6 Darüber hinaus ist zur Erfüllung der
Leistung nur qualifiziertes/ausgebildetes, erfahrenes und zuverlässiges Personal in dem
Umfang entsprechend der Vorgaben der jeweiligen Leistungsbeschreibung -Fachlicher Teil
(Teil B) einzusetzen. Dies hat der Bieter in dem Vordruck Eigenerklärung zum Personal, zum
Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht für das/die angebotene/n Los/e verbindlich
zuzusichern. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt vorzulegen.
Berücksichtigung finden nur Angebote von Bietern, die alle in der jeweiligen Eigenerklärung
aufgeführten Punkte erfüllen. Bei Nichterfüllung von nur einer Anforderung wird das Angebot
von der Wertung ausgeschlossen. Näheres dazu ist den jeweiligen Leistungsbeschreibungen -
Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Die folgenden Nachweise sind mit dem Angebot
einzureichen: Los 4: - HACCP-Zertifikat oder gleichwertiges Zertifikat oder Eigenerklärung,
dass das HACCP-Konzept eingehalten wird - Bestätigung über die Einhaltung der
Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, die für die Zubereitung der
Speisen zu beachten sind (DGE-Qualitätsstandard). - Qualifizierungsnachweis
Hygienebeauftragter Lebensmittelbranche (Qualifizierung nach HACCP). Der
Hygienebeauftragte muss nur auf Abruf zur Verfügung stehen Los 5: - Eigenerklärung zur
sachgemäßen Textilreinigung - Hygienekonzept und Hygieneplan des Betriebes Die folgenden
Nachweise sind nicht mit dem Angebot, sondern nach Zuschlagserteilung und vor Aufnahme
der Dienstleistung durch den Auftragnehmer einzureichen: Lose 1 bis 4 und 6 - erweiterte

Führungszeugnisse (Belegart OE zur Vorlage bei einer Behörde) für das gesamte in der
Liegenschaft eingesetzte Personal (Die LAB NI behält sich vor, Mitarbeitende mit
Eintragungen im Führungszeugnis von der Dienstleistung auszuschließen.). Näheres ist unter
Ziff. 3.3.4 geregelt. - Nachweis über das Vorliegen eines Masernschutzes entsprechend Ziff.
3.3.6 Los 5: Der Auftragnehmer muss während der gesamten Vertragsdauer einen
Hygienebeauftragten im Bereich Textilpflege zur Verfügung stellen. Die Beauftragung eines
externen Hygienebeauftragten im Bereich Textilpflege wird als ausreichend angesehen. -
Zertifikat über die Qualifizierung eines Hygienebeauftragten im Bereich der Textilpflege

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Zur
Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem
Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch Angaben
hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der
finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der
Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und
der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind -
des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegen-stand der Vergabe ist sowie
Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die
vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum
Firmenprofil des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und
Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu
machen. Der Bieter hat für das/die angebotene/n Los/e 1 bis 6 in dem Vordruck
Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht verbindlich
zu erklären, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit
folgender Mindestdeckung verfügt oder im Falle einer Auftragserteilung eine entsprechende
Versicherung abschließen wird. - Los 1: 5.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder
Sachschäden sowie 1.500.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 2: 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden - Los 3: 5.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder
Sachschäden sowie 1.500.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 4: 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden - Los 5: 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder
Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 6: 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden Darüber hinaus versichert der Bieter, dass bei einer bereits bestehenden
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung die Höchstersatzleistung der
Haftpflichtversicherung bisher nicht über die genannte Deckungssumme in Anspruch
genommen wurde. Der Versicherungsschutz ist unverzüglich nach Zuschlagserteilung
nachzuweisen. Bei Angebotsabgabe reicht die Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung,
die im o. g. Vordruck enthalten ist. Im Übrigen wird hinsichtlich des Versicherungsschutzes
auch auf Ziff. 2.6 dieser Leistungsbeschreibung verwiesen. Aufgrund des Art. 5k der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU)
Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen
Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im
Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie
jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten

Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein
Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben,
wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den
Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung der Bieternachweise genannten
Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle
einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5 und Nr. 6 der Auflistung der
Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den
Nrn. 2, 3 (beide bei Be-darf) sowie 7, 9, 10 (Eigenerklärung Textilreinigung), 16, 17 und 18 der
Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten
Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Der Bieter hat
einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften
des Landes in der europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in
dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, oder einen gleichwertigen Nachweis zum
Gewerbebetrieb einzureichen, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen
ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom
Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist
zur Abgabe der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder
Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter
keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind,
einzureichen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Los 1
Beschreibung: Los 1: 100 % Preis Der Zuschlag wird im Vergabefall jeweils auf das Angebot
mit dem niedrigsten kombinierten Pauschal-preis (brutto) pro Monat gemäß Angebotsvordruck
erteilt. Gewichtung: Teilbereich 1.1 - 40% Teilbereich 1.2 - 40% Teilbereich 1.2.1 - 10%
Teilbereich 1.3 - 10% Bei Preisgleichheit erhält das Angebot den Zuschlag welches den
niedrigsten Gesamtpauschalpreis (brutto) der Teilbereiche 1.1 und 1.2 aufweist. Sollte dieser
wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Los. Los 2: 50 % Preis und 50 % Konzept 1. Preis
50 % (500 Punkte) Pos 1. (250 Punkte) Pos 2. (150 Punkte) Pos 3. (100 Punkte) Die
Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der unter den oben
angegebenen Gewichtungen zu den Positionen 1 bis 3 des Angebotsblattes (brutto). Das
Angebot mit dem niedrigsten Preis in der jeweiligen Position erhält die volle Punktzahl.
Ausgehend hiervon erfolgt für alle anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom
maximalen Punktewert je ein Prozent höherem Bewertungspreis. 2. Konzept 50 % (500
Punkte) Unterkriterium Pos. 1: (200 Punkte) Unterkriterium Pos. 2: (100 Punkte)
Unterkriterium Pos. 3: (100 Punkte) Unterkriterium Pos. 4: (100 Punkte) Die Bewertung mit 0
Punkten bei einem Wertungsbereich im Rahmenkonzept führt zum Ausschluss des Angebots.
Angebote, bei denen die Summe der Punkte nicht mindestens 50% der Gesamtpunkt-zahl

beträgt (das entspricht 250 Punkte in der Bewertung des Rahmenkonzeptes), werden von der
weiteren Wertung ausgeschlossen. Beispiel Unterkriterium 3: Die Bewertung mit 0 Punkten bei
einem Unterkriterium im Rahmenkonzept führt zum Ausschluss des Angebots. Angebote, bei
denen die Summe der Punkte nicht mindestens 50% der Gesamtpunktzahl beträgt (das
entspricht 250 Punkte in der Bewertung des Rahmenkonzeptes), werden von der weite-ren
Wertung ausgeschlossen. Die Bewertung erfolgt durch eine Jury von mind. 3 Personen aus
unterschiedlichen Bereichen der LAB NI. Aus den Einzelbewertungen wird kein Durchschnitt
gebildet, sondern die bewertenden Personen finden in einer Beratung einen Konsens und
einigen sich auf eine abschließende Gesamtbewertung. Los 3: 60 % Preis und 40 % Konzept
1. Preis: 60% (600 Punkte) Unterkriterium Pos. 1a: 50% (300 Punkte) Unterkriterium Pos. 1b:
33% (200 Punkte) Unterkriterium Pos. 2: 17% (100 Punkte) Die Gewichtung des
Zuschlagskriterium Preis beträgt 60% mit einer maximalen Punktevergabe von 600 Punkten.
Innerhalb der Gewichtung des Zuschlagskriterium Preis erfolgt die Bewertung in drei
Unterkriterien: Das Angebot mit dem niedrigsten Pauschalpreis (brutto) erhält für: Position 1a:
300 Punkte Position 1b: 200 Punkte Position 2: 100 Punkte Ausgehend hiervon erfolgt (je
Position) für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen
Punktewert je ein Prozent höherem Bewertungspreis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren
Bewertungspreis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal
erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält als Bsp. für Pos. 1a bei der Wertung des
Bewertungspreises 270 Punkte von 300 möglichen Punkten. 2. Konzept: 40% (400 Punkte)
Unterkriterium a. Umgang mit Krisensituationen : 25% (100 Punkte) Unterkriterium b. Med.
Versorgung infektiöser Personen : 25% (100 Punkte) Unterkriterium c. Qualitätssicherung :
50% (200 Punkte) Sollten die Unterkriterien a, b oder c des Konzepts in der Bewertung 0
Punkte erhalten, wird das An-gebot gänzlich von der Bewertung ausgeschlossen. Die
Bewertung erfolgt durch eine Jury von mind. 3 Personen aus unterschiedlichen Bereichen der
LAB NI. Aus den Einzelbewertungen wird kein Durchschnitt gebildet, sondern die bewertenden
Personen finden in einer Beratung einen Konsens und einigen sich auf eine abschließende
Gesamtbewertung. Los 4: 100 % Preis Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto)
pro Tag aus Pos. 1 (Einzelpreis Frühstück + Einzelpreis Mittagessen + Einzelpreis
Abendessen + Preis für die Versorgung pro Personen mit Ge-tränken pro Tag) erhält den
Zuschlag. Sollte dieser wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Los. Los 5: 100 % Preis
Der Zuschlag wird im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis
(brutto) erteilt. Der Gesamtpreis (brutto) berechnet sich durch Addition der Einzelpositionen
des Teilbereiches 1 (Pos. 1.1 bis 1.12), wobei dafür der jeweilige Stückpreis mit der Menge zu
multiplizieren ist und des Teilbereiches 2 (Pos. 2.1), wobei der Gesamtpreis aus dem
Teilbereich 1 mit 90 % und der Position 2.1 mit 10 % bewertet wird. Bei Gleichheit von
Gesamtpreisen wird der Zuschlag im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten
Gesamtpreis (brutto) für eine Garnitur (Pos. 1.5+Pos. 1.7+Pos. 1.9) des Angebotsvordrucks
erteilt. Sollte dieser wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Los. Los 6: 100 % Preis Der
Zuschlag wird im Vergabefall auf das Angebot mit den niedrigsten gewichteten Gesamtpreis
(brutto) erteilt. Die Monatspreise (brutto) werden für die Angebotsauswertung wie folgt
gewichtet: 1. Jahr: 60%, ab dem 2. Jahr: 40%. Bei Gleichheit des Preises wird der Zuschlag
im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten gewichteten Gesamtpreis für das 1. Jahr
erteilt. Sollte dieser wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Los. Für alle Lose gilt: Im
Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV
verwiesen. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum 03. Juli 2026. Bis zu diesem Zeitpunkt
bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden. Die Vergabestelle behält sich vor, das
Vergabeverfahren nach § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV insgesamt aufzuheben, wenn für die Lose 3-5
für die NUK Ahlhorn insgesamt oder vereinzelt keine wertbaren Angebote abgegeben werden
oder der Zuschlag aus anderen Gründen nicht zeitnah erteilt werden kann. Dies ist dem

Umstand geschuldet, dass die Unterbringung und Versorgung der anspruchsberechtigten
Personen nur mit einer zeitgleichen Beauftragung der ......
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRLWQ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRLWQ

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRLWQ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 73 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 21/04/2026 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Erfüllung Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) - Allgemeine
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche
Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der
Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. - Es besteht ein Zuschlagsverbot
gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für
interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften
bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB
hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Soziale Dienste, Freizeitpädagogisches Angebot und optional Wegweiserkurse
Beschreibung: Für die LAB NI soll der Betrieb der NUK Ahlhorn mit bis zu 500
Unterkunftsplätzen nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI in diversen Losen vergeben
werden. Die Auftragnehmer sollen die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister bei dem
Betrieb der NUK Ahlhorn mit den in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) - zu
den Losen 1 bis 6 genannten Leistungen unterstützen. Die Organisation und Verwaltung der
Einrichtung sowie die Koordination sämtlicher in der Notunterkunft eingesetzter Dienstleister
erfolgt entweder direkt durch Mitarbeiten-de der LAB NI oder einen externen Auftragnehmer,
so dass sich diverse Schnittstellen ergeben. Die Notunterkunft hat eine maximale
Unterbringungskapazität von 500 Personen. In begründeten Ausnahmefällen können
Vorgaben des Landes darüber hinaus dazu führen, dass weitere Personen über die maximale
Aufnahmekapazität hinaus aufgenommen werden. Aufgrund von regelmäßigen
Schwankungen kann keine genaue Angabe zur täglichen Anzahl von Zugängen und
Abgängen und somit zur Anzahl der regelmäßig zu versorgenden Personen gemacht werden.
Die zu vergebenden Dienstleistungen umfassen: Los 1 - Betrieb eines Infopoints sowie die
Durchführung des Belegungsmanagements - optional mit Unterkunftsleitung (Koordination und
Organisation) Los 2 - Soziale Dienste, Freizeitpädagogisches Angebot und optional
Wegweiserkurse Los 3 - Med. Versorgung in Form einer Sanitätsstation mit ärztlicher
Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung, ggf. unter Einsatz von Telemedizin Los 4
- Ganztägliche Verpflegung in Form von Anlieferung und Ausgabe der Verpflegung sowie
Betrieb des Speisesaals Los 5 - Dienstleistungen im Bereich der Textilreinigung (Haus- und
Objektwäsche) Los 6 - Stellung eines Brandschutzbeauftragten Nähere Einzelheiten zu Art
und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen -
Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 6 zu entnehmen. Eine Versorgung ist auch bei
temporärer Überbelegung (vorübergehende Überschreitung der Unterbringungskapazität um
max. 5 % für bis zu zwei Wochen) und/oder in besonderen Fällen zu gewähr-leisten. In diesen
Fällen besteht kein Anspruch auf eine höhere Vergütung. Ein Anspruch auf höhere Vergütung
besteht erst nach Überschreitung der o. g. Grenzen (5%/zwei Wochen).
Interne Kennung: 2

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85311300 Kinder- und Jugendfürsorgeleistungen

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Am Scheidewald 1
Stadt: Großenkneten
Postleitzahl: 26197
Land, Gliederung (NUTS): Oldenburg, Landkreis (DE94D)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 15/07/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsbeginn für die Lose 1 bis 6 ist
voraussichtlich der 01.10.2026. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die
Vertragslaufzeit eine Woche nach dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden

Werktag. In diesem Zusammenhang ist es für die Lose 1, 3 und 4 unabdingbar, dass die
Vertragslaufzeit am selben Tag beginnt. Für die Lose 2, 5 und 6 gilt daher: Sollte der Zuschlag
für eines der Lose später erfolgen, beginnt die Dienstleistung für diese Lose insgesamt sieben
Tage nach letzter Zuschlagserteilung. Das Vertragsverhältnis für Los 1-5 endet mit Wirkung
zum Ablauf des 15.07.2028, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem
freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des
Vertrages um jeweils bis zu einem Jahr Gebrauch macht. Die Ausübung des
Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform und
wird spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit
ausgeübt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Der
Vertrag endet somit spätestens mit Ablauf des 15.07.2030 ohne dass es einer Kündigung
bedarf. Das Vertragsverhältnis für Los 6 endet zunächst entsprechend dem Mietvertrag mit
Wirkung zum Ablauf des 31.07.2028. Die o.g. Verlängerungsoptionen gelten analog, wobei die
max. Vertragslaufzeit zum Ablauf des 31.07.2030 endet. In diesem Zusammenhang wird
explizit auf die unter Ziff. 3.5.5 erwähnte Rückbauplanung mit der sich daraus ergebenen
Phase mit der Möglichkeit ersparter Aufwendungen hingewiesen.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet
für:other-sme# Gemäß den Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen
(ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit
einem bevollmächtigten Vertreter.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
(Fachkunde) Lose 1 bis 4 und 6 Zum Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit (Fachkunde) hat der Bieter für die Lose 1 bis 4 und 6 jeweils mindestens
drei Referenzen einer vergleichbaren Tätigkeit des Unternehmens und der vor Ort
eingesetzten Führungskräfte (Arbeit mit Flüchtlingen, Asylbegehrenden oder mit Personen mit
sonstigem Migrationshintergrund) in den letzten drei Jahren, unter Angabe des
Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl.
Ansprechpartner und Telefonnummer zu benennen. Hierbei werden einzelne
Referenzschreiben und keine tabellarische Aufstellung verlangt. Darüber hinaus müssen
folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Lose 1 bis 6 Darüber hinaus ist zur Erfüllung der
Leistung nur qualifiziertes/ausgebildetes, erfahrenes und zuverlässiges Personal in dem
Umfang entsprechend der Vorgaben der jeweiligen Leistungsbeschreibung -Fachlicher Teil
(Teil B) einzusetzen. Dies hat der Bieter in dem Vordruck Eigenerklärung zum Personal, zum
Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht für das/die angebotene/n Los/e verbindlich
zuzusichern. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt vorzulegen.
Berücksichtigung finden nur Angebote von Bietern, die alle in der jeweiligen Eigenerklärung

aufgeführten Punkte erfüllen. Bei Nichterfüllung von nur einer Anforderung wird das Angebot
von der Wertung ausgeschlossen. Näheres dazu ist den jeweiligen Leistungsbeschreibungen -
Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Die folgenden Nachweise sind mit dem Angebot
einzureichen: Los 4: - HACCP-Zertifikat oder gleichwertiges Zertifikat oder Eigenerklärung,
dass das HACCP-Konzept eingehalten wird - Bestätigung über die Einhaltung der
Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, die für die Zubereitung der
Speisen zu beachten sind (DGE-Qualitätsstandard). - Qualifizierungsnachweis
Hygienebeauftragter Lebensmittelbranche (Qualifizierung nach HACCP). Der
Hygienebeauftragte muss nur auf Abruf zur Verfügung stehen Los 5: - Eigenerklärung zur
sachgemäßen Textilreinigung - Hygienekonzept und Hygieneplan des Betriebes Die folgenden
Nachweise sind nicht mit dem Angebot, sondern nach Zuschlagserteilung und vor Aufnahme
der Dienstleistung durch den Auftragnehmer einzureichen: Lose 1 bis 4 und 6 - erweiterte
Führungszeugnisse (Belegart OE zur Vorlage bei einer Behörde) für das gesamte in der
Liegenschaft eingesetzte Personal (Die LAB NI behält sich vor, Mitarbeitende mit
Eintragungen im Führungszeugnis von der Dienstleistung auszuschließen.). Näheres ist unter
Ziff. 3.3.4 geregelt. - Nachweis über das Vorliegen eines Masernschutzes entsprechend Ziff.
3.3.6 Los 5: Der Auftragnehmer muss während der gesamten Vertragsdauer einen
Hygienebeauftragten im Bereich Textilpflege zur Verfügung stellen. Die Beauftragung eines
externen Hygienebeauftragten im Bereich Textilpflege wird als ausreichend angesehen. -
Zertifikat über die Qualifizierung eines Hygienebeauftragten im Bereich der Textilpflege

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Zur
Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem
Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch Angaben
hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der
finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der
Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und
der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind -
des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegen-stand der Vergabe ist sowie
Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die
vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum
Firmenprofil des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und
Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu
machen. Der Bieter hat für das/die angebotene/n Los/e 1 bis 6 in dem Vordruck
Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht verbindlich
zu erklären, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit
folgender Mindestdeckung verfügt oder im Falle einer Auftragserteilung eine entsprechende
Versicherung abschließen wird. - Los 1: 5.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder
Sachschäden sowie 1.500.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 2: 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden - Los 3: 5.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder
Sachschäden sowie 1.500.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 4: 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden - Los 5: 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder
Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 6: 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für

Vermögensschäden Darüber hinaus versichert der Bieter, dass bei einer bereits bestehenden
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung die Höchstersatzleistung der
Haftpflichtversicherung bisher nicht über die genannte Deckungssumme in Anspruch
genommen wurde. Der Versicherungsschutz ist unverzüglich nach Zuschlagserteilung
nachzuweisen. Bei Angebotsabgabe reicht die Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung,
die im o. g. Vordruck enthalten ist. Im Übrigen wird hinsichtlich des Versicherungsschutzes
auch auf Ziff. 2.6 dieser Leistungsbeschreibung verwiesen. Aufgrund des Art. 5k der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU)
Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen
Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im
Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie
jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten
Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein
Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben,
wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den
Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung der Bieternachweise genannten
Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle
einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5 und Nr. 6 der Auflistung der
Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den
Nrn. 2, 3 (beide bei Be-darf) sowie 7, 9, 10 (Eigenerklärung Textilreinigung), 16, 17 und 18 der
Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten
Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Der Bieter hat
einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften
des Landes in der europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in
dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, oder einen gleichwertigen Nachweis zum
Gewerbebetrieb einzureichen, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen
ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom
Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist
zur Abgabe der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder
Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter
keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind,
einzureichen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Los 1
Beschreibung: Los 1: 100 % Preis Der Zuschlag wird im Vergabefall jeweils auf das Angebot
mit dem niedrigsten kombinierten Pauschal-preis (brutto) pro Monat gemäß Angebotsvordruck
erteilt. Gewichtung: Teilbereich 1.1 - 40% Teilbereich 1.2 - 40% Teilbereich 1.2.1 - 10%
Teilbereich 1.3 - 10% Bei Preisgleichheit erhält das Angebot den Zuschlag welches den

niedrigsten Gesamtpauschalpreis (brutto) der Teilbereiche 1.1 und 1.2 aufweist. Sollte dieser
wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Los. Los 2: 50 % Preis und 50 % Konzept 1. Preis
50 % (500 Punkte) Pos 1. (250 Punkte) Pos 2. (150 Punkte) Pos 3. (100 Punkte) Die
Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der unter den oben
angegebenen Gewichtungen zu den Positionen 1 bis 3 des Angebotsblattes (brutto). Das
Angebot mit dem niedrigsten Preis in der jeweiligen Position erhält die volle Punktzahl.
Ausgehend hiervon erfolgt für alle anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom
maximalen Punktewert je ein Prozent höherem Bewertungspreis. 2. Konzept 50 % (500
Punkte) Unterkriterium Pos. 1: (200 Punkte) Unterkriterium Pos. 2: (100 Punkte)
Unterkriterium Pos. 3: (100 Punkte) Unterkriterium Pos. 4: (100 Punkte) Die Bewertung mit 0
Punkten bei einem Wertungsbereich im Rahmenkonzept führt zum Ausschluss des Angebots.
Angebote, bei denen die Summe der Punkte nicht mindestens 50% der Gesamtpunkt-zahl
beträgt (das entspricht 250 Punkte in der Bewertung des Rahmenkonzeptes), werden von der
weiteren Wertung ausgeschlossen. Beispiel Unterkriterium 3: Die Bewertung mit 0 Punkten bei
einem Unterkriterium im Rahmenkonzept führt zum Ausschluss des Angebots. Angebote, bei
denen die Summe der Punkte nicht mindestens 50% der Gesamtpunktzahl beträgt (das
entspricht 250 Punkte in der Bewertung des Rahmenkonzeptes), werden von der weite-ren
Wertung ausgeschlossen. Die Bewertung erfolgt durch eine Jury von mind. 3 Personen aus
unterschiedlichen Bereichen der LAB NI. Aus den Einzelbewertungen wird kein Durchschnitt
gebildet, sondern die bewertenden Personen finden in einer Beratung einen Konsens und
einigen sich auf eine abschließende Gesamtbewertung. Los 3: 60 % Preis und 40 % Konzept
1. Preis: 60% (600 Punkte) Unterkriterium Pos. 1a: 50% (300 Punkte) Unterkriterium Pos. 1b:
33% (200 Punkte) Unterkriterium Pos. 2: 17% (100 Punkte) Die Gewichtung des
Zuschlagskriterium Preis beträgt 60% mit einer maximalen Punktevergabe von 600 Punkten.
Innerhalb der Gewichtung des Zuschlagskriterium Preis erfolgt die Bewertung in drei
Unterkriterien: Das Angebot mit dem niedrigsten Pauschalpreis (brutto) erhält für: Position 1a:
300 Punkte Position 1b: 200 Punkte Position 2: 100 Punkte Ausgehend hiervon erfolgt (je
Position) für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen
Punktewert je ein Prozent höherem Bewertungspreis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren
Bewertungspreis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal
erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält als Bsp. für Pos. 1a bei der Wertung des
Bewertungspreises 270 Punkte von 300 möglichen Punkten. 2. Konzept: 40% (400 Punkte)
Unterkriterium a. Umgang mit Krisensituationen : 25% (100 Punkte) Unterkriterium b. Med.
Versorgung infektiöser Personen : 25% (100 Punkte) Unterkriterium c. Qualitätssicherung :
50% (200 Punkte) Sollten die Unterkriterien a, b oder c des Konzepts in der Bewertung 0
Punkte erhalten, wird das An-gebot gänzlich von der Bewertung ausgeschlossen. Die
Bewertung erfolgt durch eine Jury von mind. 3 Personen aus unterschiedlichen Bereichen der
LAB NI. Aus den Einzelbewertungen wird kein Durchschnitt gebildet, sondern die bewertenden
Personen finden in einer Beratung einen Konsens und einigen sich auf eine abschließende
Gesamtbewertung. Los 4: 100 % Preis Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto)
pro Tag aus Pos. 1 (Einzelpreis Frühstück + Einzelpreis Mittagessen + Einzelpreis
Abendessen + Preis für die Versorgung pro Personen mit Ge-tränken pro Tag) erhält den
Zuschlag. Sollte dieser wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Los. Los 5: 100 % Preis
Der Zuschlag wird im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis
(brutto) erteilt. Der Gesamtpreis (brutto) berechnet sich durch Addition der Einzelpositionen
des Teilbereiches 1 (Pos. 1.1 bis 1.12), wobei dafür der jeweilige Stückpreis mit der Menge zu
multiplizieren ist und des Teilbereiches 2 (Pos. 2.1), wobei der Gesamtpreis aus dem
Teilbereich 1 mit 90 % und der Position 2.1 mit 10 % bewertet wird. Bei Gleichheit von
Gesamtpreisen wird der Zuschlag im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten
Gesamtpreis (brutto) für eine Garnitur (Pos. 1.5+Pos. 1.7+Pos. 1.9) des Angebotsvordrucks

erteilt. Sollte dieser wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Los. Los 6: 100 % Preis Der
Zuschlag wird im Vergabefall auf das Angebot mit den niedrigsten gewichteten Gesamtpreis
(brutto) erteilt. Die Monatspreise (brutto) werden für die Angebotsauswertung wie folgt
gewichtet: 1. Jahr: 60%, ab dem 2. Jahr: 40%. Bei Gleichheit des Preises wird der Zuschlag
im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten gewichteten Gesamtpreis für das 1. Jahr
erteilt. Sollte dieser wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Los. Für alle Lose gilt: Im
Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV
verwiesen. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum 03. Juli 2026. Bis zu diesem Zeitpunkt
bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden. Die Vergabestelle behält sich vor, das
Vergabeverfahren nach § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV insgesamt aufzuheben, wenn für die Lose 3-5
für die NUK Ahlhorn insgesamt oder vereinzelt keine wertbaren Angebote abgegeben werden
oder der Zuschlag aus anderen Gründen nicht zeitnah erteilt werden kann. Dies ist dem
Umstand geschuldet, dass die Unterbringung und Versorgung der anspruchsberechtigten
Personen nur mit einer zeitgleichen Beauftragung der ......
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRLWQ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRLWQ

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRLWQ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 73 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 21/04/2026 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Erfüllung Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) - Allgemeine
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche
Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der
Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. - Es besteht ein Zuschlagsverbot
gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für
interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften
bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB
hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,

verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen

5.1. Los: LOT-0003
Titel: Med. Versorgung in Form einer Sanitätsstation mit ärztlicher Versorgung analog einer
hausärztlichen Versorgung
Beschreibung: Für die LAB NI soll der Betrieb der NUK Ahlhorn mit bis zu 500
Unterkunftsplätzen nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI in diversen Losen vergeben
werden. Die Auftragnehmer sollen die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister bei dem
Betrieb der NUK Ahlhorn mit den in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) - zu
den Losen 1 bis 6 genannten Leistungen unterstützen. Die Organisation und Verwaltung der
Einrichtung sowie die Koordination sämtlicher in der Notunterkunft eingesetzter Dienstleister
erfolgt entweder direkt durch Mitarbeiten-de der LAB NI oder einen externen Auftragnehmer,
so dass sich diverse Schnittstellen ergeben. Die Notunterkunft hat eine maximale
Unterbringungskapazität von 500 Personen. In begründeten Ausnahmefällen können
Vorgaben des Landes darüber hinaus dazu führen, dass weitere Personen über die maximale
Aufnahmekapazität hinaus aufgenommen werden. Aufgrund von regelmäßigen
Schwankungen kann keine genaue Angabe zur täglichen Anzahl von Zugängen und
Abgängen und somit zur Anzahl der regelmäßig zu versorgenden Personen gemacht werden.
Die zu vergebenden Dienstleistungen umfassen: Los 1 - Betrieb eines Infopoints sowie die
Durchführung des Belegungsmanagements - optional mit Unterkunftsleitung (Koordination und
Organisation) Los 2 - Soziale Dienste, Freizeitpädagogisches Angebot und optional
Wegweiserkurse Los 3 - Med. Versorgung in Form einer Sanitätsstation mit ärztlicher
Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung, ggf. unter Einsatz von Telemedizin Los 4
- Ganztägliche Verpflegung in Form von Anlieferung und Ausgabe der Verpflegung sowie
Betrieb des Speisesaals Los 5 - Dienstleistungen im Bereich der Textilreinigung (Haus- und
Objektwäsche) Los 6 - Stellung eines Brandschutzbeauftragten Nähere Einzelheiten zu Art
und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen -
Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 6 zu entnehmen. Eine Versorgung ist auch bei
temporärer Überbelegung (vorübergehende Überschreitung der Unterbringungskapazität um
max. 5 % für bis zu zwei Wochen) und/oder in besonderen Fällen zu gewähr-leisten. In diesen
Fällen besteht kein Anspruch auf eine höhere Vergütung. Ein Anspruch auf höhere Vergütung
besteht erst nach Überschreitung der o. g. Grenzen (5%/zwei Wochen).
Interne Kennung: 3

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens

5.1.2. Erfüllungsort

Postanschrift: Am Scheidewald 1
Stadt: Großenkneten
Postleitzahl: 26197
Land, Gliederung (NUTS): Oldenburg, Landkreis (DE94D)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 15/07/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsbeginn für die Lose 1 bis 6 ist
voraussichtlich der 01.10.2026. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die
Vertragslaufzeit eine Woche nach dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden
Werktag. In diesem Zusammenhang ist es für die Lose 1, 3 und 4 unabdingbar, dass die
Vertragslaufzeit am selben Tag beginnt. Für die Lose 2, 5 und 6 gilt daher: Sollte der Zuschlag
für eines der Lose später erfolgen, beginnt die Dienstleistung für diese Lose insgesamt sieben
Tage nach letzter Zuschlagserteilung. Das Vertragsverhältnis für Los 1-5 endet mit Wirkung
zum Ablauf des 15.07.2028, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem
freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des
Vertrages um jeweils bis zu einem Jahr Gebrauch macht. Die Ausübung des
Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform und
wird spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit
ausgeübt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Der
Vertrag endet somit spätestens mit Ablauf des 15.07.2030 ohne dass es einer Kündigung
bedarf. Das Vertragsverhältnis für Los 6 endet zunächst entsprechend dem Mietvertrag mit
Wirkung zum Ablauf des 31.07.2028. Die o.g. Verlängerungsoptionen gelten analog, wobei die
max. Vertragslaufzeit zum Ablauf des 31.07.2030 endet. In diesem Zusammenhang wird
explizit auf die unter Ziff. 3.5.5 erwähnte Rückbauplanung mit der sich daraus ergebenen
Phase mit der Möglichkeit ersparter Aufwendungen hingewiesen.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet
für:other-sme# Gemäß den Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen
(ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit
einem bevollmächtigten Vertreter.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
(Fachkunde) Lose 1 bis 4 und 6 Zum Nachweis der technischen und beruflichen

Leistungsfähigkeit (Fachkunde) hat der Bieter für die Lose 1 bis 4 und 6 jeweils mindestens
drei Referenzen einer vergleichbaren Tätigkeit des Unternehmens und der vor Ort
eingesetzten Führungskräfte (Arbeit mit Flüchtlingen, Asylbegehrenden oder mit Personen mit
sonstigem Migrationshintergrund) in den letzten drei Jahren, unter Angabe des
Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl.
Ansprechpartner und Telefonnummer zu benennen. Hierbei werden einzelne
Referenzschreiben und keine tabellarische Aufstellung verlangt. Darüber hinaus müssen
folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Lose 1 bis 6 Darüber hinaus ist zur Erfüllung der
Leistung nur qualifiziertes/ausgebildetes, erfahrenes und zuverlässiges Personal in dem
Umfang entsprechend der Vorgaben der jeweiligen Leistungsbeschreibung -Fachlicher Teil
(Teil B) einzusetzen. Dies hat der Bieter in dem Vordruck Eigenerklärung zum Personal, zum
Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht für das/die angebotene/n Los/e verbindlich
zuzusichern. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt vorzulegen.
Berücksichtigung finden nur Angebote von Bietern, die alle in der jeweiligen Eigenerklärung
aufgeführten Punkte erfüllen. Bei Nichterfüllung von nur einer Anforderung wird das Angebot
von der Wertung ausgeschlossen. Näheres dazu ist den jeweiligen Leistungsbeschreibungen -
Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Die folgenden Nachweise sind mit dem Angebot
einzureichen: Los 4: - HACCP-Zertifikat oder gleichwertiges Zertifikat oder Eigenerklärung,
dass das HACCP-Konzept eingehalten wird - Bestätigung über die Einhaltung der
Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, die für die Zubereitung der
Speisen zu beachten sind (DGE-Qualitätsstandard). - Qualifizierungsnachweis
Hygienebeauftragter Lebensmittelbranche (Qualifizierung nach HACCP). Der
Hygienebeauftragte muss nur auf Abruf zur Verfügung stehen Los 5: - Eigenerklärung zur
sachgemäßen Textilreinigung - Hygienekonzept und Hygieneplan des Betriebes Die folgenden
Nachweise sind nicht mit dem Angebot, sondern nach Zuschlagserteilung und vor Aufnahme
der Dienstleistung durch den Auftragnehmer einzureichen: Lose 1 bis 4 und 6 - erweiterte
Führungszeugnisse (Belegart OE zur Vorlage bei einer Behörde) für das gesamte in der
Liegenschaft eingesetzte Personal (Die LAB NI behält sich vor, Mitarbeitende mit
Eintragungen im Führungszeugnis von der Dienstleistung auszuschließen.). Näheres ist unter
Ziff. 3.3.4 geregelt. - Nachweis über das Vorliegen eines Masernschutzes entsprechend Ziff.
3.3.6 Los 5: Der Auftragnehmer muss während der gesamten Vertragsdauer einen
Hygienebeauftragten im Bereich Textilpflege zur Verfügung stellen. Die Beauftragung eines
externen Hygienebeauftragten im Bereich Textilpflege wird als ausreichend angesehen. -
Zertifikat über die Qualifizierung eines Hygienebeauftragten im Bereich der Textilpflege

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Zur
Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem
Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch Angaben
hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der
finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der
Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und
der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind -
des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegen-stand der Vergabe ist sowie
Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die
vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum
Firmenprofil des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und

Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu
machen. Der Bieter hat für das/die angebotene/n Los/e 1 bis 6 in dem Vordruck
Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht verbindlich
zu erklären, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit
folgender Mindestdeckung verfügt oder im Falle einer Auftragserteilung eine entsprechende
Versicherung abschließen wird. - Los 1: 5.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder
Sachschäden sowie 1.500.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 2: 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden - Los 3: 5.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder
Sachschäden sowie 1.500.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 4: 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden - Los 5: 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder
Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 6: 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden Darüber hinaus versichert der Bieter, dass bei einer bereits bestehenden
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung die Höchstersatzleistung der
Haftpflichtversicherung bisher nicht über die genannte Deckungssumme in Anspruch
genommen wurde. Der Versicherungsschutz ist unverzüglich nach Zuschlagserteilung
nachzuweisen. Bei Angebotsabgabe reicht die Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung,
die im o. g. Vordruck enthalten ist. Im Übrigen wird hinsichtlich des Versicherungsschutzes
auch auf Ziff. 2.6 dieser Leistungsbeschreibung verwiesen. Aufgrund des Art. 5k der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU)
Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen
Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im
Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie
jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten
Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein
Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben,
wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den
Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung der Bieternachweise genannten
Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle
einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5 und Nr. 6 der Auflistung der
Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den
Nrn. 2, 3 (beide bei Be-darf) sowie 7, 9, 10 (Eigenerklärung Textilreinigung), 16, 17 und 18 der
Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten
Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Der Bieter hat
einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften
des Landes in der europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in
dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, oder einen gleichwertigen Nachweis zum
Gewerbebetrieb einzureichen, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen
ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom

Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist
zur Abgabe der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder
Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter
keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind,
einzureichen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Los 1
Beschreibung: Los 1: 100 % Preis Der Zuschlag wird im Vergabefall jeweils auf das Angebot
mit dem niedrigsten kombinierten Pauschal-preis (brutto) pro Monat gemäß Angebotsvordruck
erteilt. Gewichtung: Teilbereich 1.1 - 40% Teilbereich 1.2 - 40% Teilbereich 1.2.1 - 10%
Teilbereich 1.3 - 10% Bei Preisgleichheit erhält das Angebot den Zuschlag welches den
niedrigsten Gesamtpauschalpreis (brutto) der Teilbereiche 1.1 und 1.2 aufweist. Sollte dieser
wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Los. Los 2: 50 % Preis und 50 % Konzept 1. Preis
50 % (500 Punkte) Pos 1. (250 Punkte) Pos 2. (150 Punkte) Pos 3. (100 Punkte) Die
Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der unter den oben
angegebenen Gewichtungen zu den Positionen 1 bis 3 des Angebotsblattes (brutto). Das
Angebot mit dem niedrigsten Preis in der jeweiligen Position erhält die volle Punktzahl.
Ausgehend hiervon erfolgt für alle anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom
maximalen Punktewert je ein Prozent höherem Bewertungspreis. 2. Konzept 50 % (500
Punkte) Unterkriterium Pos. 1: (200 Punkte) Unterkriterium Pos. 2: (100 Punkte)
Unterkriterium Pos. 3: (100 Punkte) Unterkriterium Pos. 4: (100 Punkte) Die Bewertung mit 0
Punkten bei einem Wertungsbereich im Rahmenkonzept führt zum Ausschluss des Angebots.
Angebote, bei denen die Summe der Punkte nicht mindestens 50% der Gesamtpunkt-zahl
beträgt (das entspricht 250 Punkte in der Bewertung des Rahmenkonzeptes), werden von der
weiteren Wertung ausgeschlossen. Beispiel Unterkriterium 3: Die Bewertung mit 0 Punkten bei
einem Unterkriterium im Rahmenkonzept führt zum Ausschluss des Angebots. Angebote, bei
denen die Summe der Punkte nicht mindestens 50% der Gesamtpunktzahl beträgt (das
entspricht 250 Punkte in der Bewertung des Rahmenkonzeptes), werden von der weite-ren
Wertung ausgeschlossen. Die Bewertung erfolgt durch eine Jury von mind. 3 Personen aus
unterschiedlichen Bereichen der LAB NI. Aus den Einzelbewertungen wird kein Durchschnitt
gebildet, sondern die bewertenden Personen finden in einer Beratung einen Konsens und
einigen sich auf eine abschließende Gesamtbewertung. Los 3: 60 % Preis und 40 % Konzept
1. Preis: 60% (600 Punkte) Unterkriterium Pos. 1a: 50% (300 Punkte) Unterkriterium Pos. 1b:
33% (200 Punkte) Unterkriterium Pos. 2: 17% (100 Punkte) Die Gewichtung des
Zuschlagskriterium Preis beträgt 60% mit einer maximalen Punktevergabe von 600 Punkten.
Innerhalb der Gewichtung des Zuschlagskriterium Preis erfolgt die Bewertung in drei
Unterkriterien: Das Angebot mit dem niedrigsten Pauschalpreis (brutto) erhält für: Position 1a:
300 Punkte Position 1b: 200 Punkte Position 2: 100 Punkte Ausgehend hiervon erfolgt (je
Position) für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen
Punktewert je ein Prozent höherem Bewertungspreis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren
Bewertungspreis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal
erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält als Bsp. für Pos. 1a bei der Wertung des
Bewertungspreises 270 Punkte von 300 möglichen Punkten. 2. Konzept: 40% (400 Punkte)
Unterkriterium a. Umgang mit Krisensituationen : 25% (100 Punkte) Unterkriterium b. Med.
Versorgung infektiöser Personen : 25% (100 Punkte) Unterkriterium c. Qualitätssicherung :
50% (200 Punkte) Sollten die Unterkriterien a, b oder c des Konzepts in der Bewertung 0
Punkte erhalten, wird das An-gebot gänzlich von der Bewertung ausgeschlossen. Die

Bewertung erfolgt durch eine Jury von mind. 3 Personen aus unterschiedlichen Bereichen der
LAB NI. Aus den Einzelbewertungen wird kein Durchschnitt gebildet, sondern die bewertenden
Personen finden in einer Beratung einen Konsens und einigen sich auf eine abschließende
Gesamtbewertung. Los 4: 100 % Preis Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto)
pro Tag aus Pos. 1 (Einzelpreis Frühstück + Einzelpreis Mittagessen + Einzelpreis
Abendessen + Preis für die Versorgung pro Personen mit Ge-tränken pro Tag) erhält den
Zuschlag. Sollte dieser wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Los. Los 5: 100 % Preis
Der Zuschlag wird im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis
(brutto) erteilt. Der Gesamtpreis (brutto) berechnet sich durch Addition der Einzelpositionen
des Teilbereiches 1 (Pos. 1.1 bis 1.12), wobei dafür der jeweilige Stückpreis mit der Menge zu
multiplizieren ist und des Teilbereiches 2 (Pos. 2.1), wobei der Gesamtpreis aus dem
Teilbereich 1 mit 90 % und der Position 2.1 mit 10 % bewertet wird. Bei Gleichheit von
Gesamtpreisen wird der Zuschlag im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten
Gesamtpreis (brutto) für eine Garnitur (Pos. 1.5+Pos. 1.7+Pos. 1.9) des Angebotsvordrucks
erteilt. Sollte dieser wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Los. Los 6: 100 % Preis Der
Zuschlag wird im Vergabefall auf das Angebot mit den niedrigsten gewichteten Gesamtpreis
(brutto) erteilt. Die Monatspreise (brutto) werden für die Angebotsauswertung wie folgt
gewichtet: 1. Jahr: 60%, ab dem 2. Jahr: 40%. Bei Gleichheit des Preises wird der Zuschlag
im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten gewichteten Gesamtpreis für das 1. Jahr
erteilt. Sollte dieser wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Los. Für alle Lose gilt: Im
Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV
verwiesen. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum 03. Juli 2026. Bis zu diesem Zeitpunkt
bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden. Die Vergabestelle behält sich vor, das
Vergabeverfahren nach § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV insgesamt aufzuheben, wenn für die Lose 3-5
für die NUK Ahlhorn insgesamt oder vereinzelt keine wertbaren Angebote abgegeben werden
oder der Zuschlag aus anderen Gründen nicht zeitnah erteilt werden kann. Dies ist dem
Umstand geschuldet, dass die Unterbringung und Versorgung der anspruchsberechtigten
Personen nur mit einer zeitgleichen Beauftragung der ......
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRLWQ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRLWQ

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRLWQ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 21/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 73 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 21/04/2026 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Erfüllung Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) - Allgemeine
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche
Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der
Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. - Es besteht ein Zuschlagsverbot
gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für
interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften
bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB
hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen

5.1. Los: LOT-0004
Titel: Ganztägliche Verpflegung in Form von Anlieferung und Ausgabe der Verpflegung sowie
Betrieb des Speisesaals
Beschreibung: Für die LAB NI soll der Betrieb der NUK Ahlhorn mit bis zu 500
Unterkunftsplätzen nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI in diversen Losen vergeben
werden. Die Auftragnehmer sollen die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister bei dem
Betrieb der NUK Ahlhorn mit den in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) - zu
den Losen 1 bis 6 genannten Leistungen unterstützen. Die Organisation und Verwaltung der
Einrichtung sowie die Koordination sämtlicher in der Notunterkunft eingesetzter Dienstleister
erfolgt entweder direkt durch Mitarbeiten-de der LAB NI oder einen externen Auftragnehmer,
so dass sich diverse Schnittstellen ergeben. Die Notunterkunft hat eine maximale
Unterbringungskapazität von 500 Personen. In begründeten Ausnahmefällen können
Vorgaben des Landes darüber hinaus dazu führen, dass weitere Personen über die maximale
Aufnahmekapazität hinaus aufgenommen werden. Aufgrund von regelmäßigen
Schwankungen kann keine genaue Angabe zur täglichen Anzahl von Zugängen und
Abgängen und somit zur Anzahl der regelmäßig zu versorgenden Personen gemacht werden.
Die zu vergebenden Dienstleistungen umfassen: Los 1 - Betrieb eines Infopoints sowie die
Durchführung des Belegungsmanagements - optional mit Unterkunftsleitung (Koordination und
Organisation) Los 2 - Soziale Dienste, Freizeitpädagogisches Angebot und optional
Wegweiserkurse Los 3 - Med. Versorgung in Form einer Sanitätsstation mit ärztlicher
Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung, ggf. unter Einsatz von Telemedizin Los 4
- Ganztägliche Verpflegung in Form von Anlieferung und Ausgabe der Verpflegung sowie

Betrieb des Speisesaals Los 5 - Dienstleistungen im Bereich der Textilreinigung (Haus- und
Objektwäsche) Los 6 - Stellung eines Brandschutzbeauftragten Nähere Einzelheiten zu Art
und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen -
Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 6 zu entnehmen. Eine Versorgung ist auch bei
temporärer Überbelegung (vorübergehende Überschreitung der Unterbringungskapazität um
max. 5 % für bis zu zwei Wochen) und/oder in besonderen Fällen zu gewähr-leisten. In diesen
Fällen besteht kein Anspruch auf eine höhere Vergütung. Ein Anspruch auf höhere Vergütung
besteht erst nach Überschreitung der o. g. Grenzen (5%/zwei Wochen).
Interne Kennung: 4

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55500000 Kantinen- und Verpflegungsdienste

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Am Scheidewald 1
Stadt: Großenkneten
Postleitzahl: 26197
Land, Gliederung (NUTS): Oldenburg, Landkreis (DE94D)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 15/07/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsbeginn für die Lose 1 bis 6 ist
voraussichtlich der 01.10.2026. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die
Vertragslaufzeit eine Woche nach dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden
Werktag. In diesem Zusammenhang ist es für die Lose 1, 3 und 4 unabdingbar, dass die
Vertragslaufzeit am selben Tag beginnt. Für die Lose 2, 5 und 6 gilt daher: Sollte der Zuschlag
für eines der Lose später erfolgen, beginnt die Dienstleistung für diese Lose insgesamt sieben
Tage nach letzter Zuschlagserteilung. Das Vertragsverhältnis für Los 1-5 endet mit Wirkung
zum Ablauf des 15.07.2028, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem
freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des
Vertrages um jeweils bis zu einem Jahr Gebrauch macht. Die Ausübung des
Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform und
wird spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit
ausgeübt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Der
Vertrag endet somit spätestens mit Ablauf des 15.07.2030 ohne dass es einer Kündigung
bedarf. Das Vertragsverhältnis für Los 6 endet zunächst entsprechend dem Mietvertrag mit
Wirkung zum Ablauf des 31.07.2028. Die o.g. Verlängerungsoptionen gelten analog, wobei die
max. Vertragslaufzeit zum Ablauf des 31.07.2030 endet. In diesem Zusammenhang wird
explizit auf die unter Ziff. 3.5.5 erwähnte Rückbauplanung mit der sich daraus ergebenen
Phase mit der Möglichkeit ersparter Aufwendungen hingewiesen.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet
für:other-sme# Gemäß den Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen
(ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit
einem bevollmächtigten Vertreter.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
(Fachkunde) Lose 1 bis 4 und 6 Zum Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit (Fachkunde) hat der Bieter für die Lose 1 bis 4 und 6 jeweils mindestens
drei Referenzen einer vergleichbaren Tätigkeit des Unternehmens und der vor Ort
eingesetzten Führungskräfte (Arbeit mit Flüchtlingen, Asylbegehrenden oder mit Personen mit
sonstigem Migrationshintergrund) in den letzten drei Jahren, unter Angabe des
Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl.
Ansprechpartner und Telefonnummer zu benennen. Hierbei werden einzelne
Referenzschreiben und keine tabellarische Aufstellung verlangt. Darüber hinaus müssen
folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Lose 1 bis 6 Darüber hinaus ist zur Erfüllung der
Leistung nur qualifiziertes/ausgebildetes, erfahrenes und zuverlässiges Personal in dem
Umfang entsprechend der Vorgaben der jeweiligen Leistungsbeschreibung -Fachlicher Teil
(Teil B) einzusetzen. Dies hat der Bieter in dem Vordruck Eigenerklärung zum Personal, zum
Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht für das/die angebotene/n Los/e verbindlich
zuzusichern. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt vorzulegen.
Berücksichtigung finden nur Angebote von Bietern, die alle in der jeweiligen Eigenerklärung
aufgeführten Punkte erfüllen. Bei Nichterfüllung von nur einer Anforderung wird das Angebot
von der Wertung ausgeschlossen. Näheres dazu ist den jeweiligen Leistungsbeschreibungen -
Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Die folgenden Nachweise sind mit dem Angebot
einzureichen: Los 4: - HACCP-Zertifikat oder gleichwertiges Zertifikat oder Eigenerklärung,
dass das HACCP-Konzept eingehalten wird - Bestätigung über die Einhaltung der
Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, die für die Zubereitung der
Speisen zu beachten sind (DGE-Qualitätsstandard). - Qualifizierungsnachweis
Hygienebeauftragter Lebensmittelbranche (Qualifizierung nach HACCP). Der
Hygienebeauftragte muss nur auf Abruf zur Verfügung stehen Los 5: - Eigenerklärung zur
sachgemäßen Textilreinigung - Hygienekonzept und Hygieneplan des Betriebes Die folgenden
Nachweise sind nicht mit dem Angebot, sondern nach Zuschlagserteilung und vor Aufnahme
der Dienstleistung durch den Auftragnehmer einzureichen: Lose 1 bis 4 und 6 - erweiterte
Führungszeugnisse (Belegart OE zur Vorlage bei einer Behörde) für das gesamte in der
Liegenschaft eingesetzte Personal (Die LAB NI behält sich vor, Mitarbeitende mit
Eintragungen im Führungszeugnis von der Dienstleistung auszuschließen.). Näheres ist unter
Ziff. 3.3.4 geregelt. - Nachweis über das Vorliegen eines Masernschutzes entsprechend Ziff.
3.3.6 Los 5: Der Auftragnehmer muss während der gesamten Vertragsdauer einen
Hygienebeauftragten im Bereich Textilpflege zur Verfügung stellen. Die Beauftragung eines
externen Hygienebeauftragten im Bereich Textilpflege wird als ausreichend angesehen. -
Zertifikat über die Qualifizierung eines Hygienebeauftragten im Bereich der Textilpflege

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Zur
Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem
Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch Angaben
hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der
finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der
Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und
der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind -
des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegen-stand der Vergabe ist sowie
Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die
vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum
Firmenprofil des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und
Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu
machen. Der Bieter hat für das/die angebotene/n Los/e 1 bis 6 in dem Vordruck
Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht verbindlich
zu erklären, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit
folgender Mindestdeckung verfügt oder im Falle einer Auftragserteilung eine entsprechende
Versicherung abschließen wird. - Los 1: 5.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder
Sachschäden sowie 1.500.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 2: 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden - Los 3: 5.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder
Sachschäden sowie 1.500.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 4: 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden - Los 5: 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder
Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 6: 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden Darüber hinaus versichert der Bieter, dass bei einer bereits bestehenden
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung die Höchstersatzleistung der
Haftpflichtversicherung bisher nicht über die genannte Deckungssumme in Anspruch
genommen wurde. Der Versicherungsschutz ist unverzüglich nach Zuschlagserteilung
nachzuweisen. Bei Angebotsabgabe reicht die Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung,
die im o. g. Vordruck enthalten ist. Im Übrigen wird hinsichtlich des Versicherungsschutzes
auch auf Ziff. 2.6 dieser Leistungsbeschreibung verwiesen. Aufgrund des Art. 5k der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU)
Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen
Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im
Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie
jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten
Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein
Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben,
wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den

Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung der Bieternachweise genannten
Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle
einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5 und Nr. 6 der Auflistung der
Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den
Nrn. 2, 3 (beide bei Be-darf) sowie 7, 9, 10 (Eigenerklärung Textilreinigung), 16, 17 und 18 der
Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten
Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Der Bieter hat
einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften
des Landes in der europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in
dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, oder einen gleichwertigen Nachweis zum
Gewerbebetrieb einzureichen, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen
ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom
Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist
zur Abgabe der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder
Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter
keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind,
einzureichen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Los 1
Beschreibung: Los 1: 100 % Preis Der Zuschlag wird im Vergabefall jeweils auf das Angebot
mit dem niedrigsten kombinierten Pauschal-preis (brutto) pro Monat gemäß Angebotsvordruck
erteilt. Gewichtung: Teilbereich 1.1 - 40% Teilbereich 1.2 - 40% Teilbereich 1.2.1 - 10%
Teilbereich 1.3 - 10% Bei Preisgleichheit erhält das Angebot den Zuschlag welches den
niedrigsten Gesamtpauschalpreis (brutto) der Teilbereiche 1.1 und 1.2 aufweist. Sollte dieser
wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Los. Los 2: 50 % Preis und 50 % Konzept 1. Preis
50 % (500 Punkte) Pos 1. (250 Punkte) Pos 2. (150 Punkte) Pos 3. (100 Punkte) Die
Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der unter den oben
angegebenen Gewichtungen zu den Positionen 1 bis 3 des Angebotsblattes (brutto). Das
Angebot mit dem niedrigsten Preis in der jeweiligen Position erhält die volle Punktzahl.
Ausgehend hiervon erfolgt für alle anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom
maximalen Punktewert je ein Prozent höherem Bewertungspreis. 2. Konzept 50 % (500
Punkte) Unterkriterium Pos. 1: (200 Punkte) Unterkriterium Pos. 2: (100 Punkte)
Unterkriterium Pos. 3: (100 Punkte) Unterkriterium Pos. 4: (100 Punkte) Die Bewertung mit 0
Punkten bei einem Wertungsbereich im Rahmenkonzept führt zum Ausschluss des Angebots.
Angebote, bei denen die Summe der Punkte nicht mindestens 50% der Gesamtpunkt-zahl
beträgt (das entspricht 250 Punkte in der Bewertung des Rahmenkonzeptes), werden von der
weiteren Wertung ausgeschlossen. Beispiel Unterkriterium 3: Die Bewertung mit 0 Punkten bei
einem Unterkriterium im Rahmenkonzept führt zum Ausschluss des Angebots. Angebote, bei
denen die Summe der Punkte nicht mindestens 50% der Gesamtpunktzahl beträgt (das
entspricht 250 Punkte in der Bewertung des Rahmenkonzeptes), werden von der weite-ren
Wertung ausgeschlossen. Die Bewertung erfolgt durch eine Jury von mind. 3 Personen aus
unterschiedlichen Bereichen der LAB NI. Aus den Einzelbewertungen wird kein Durchschnitt
gebildet, sondern die bewertenden Personen finden in einer Beratung einen Konsens und
einigen sich auf eine abschließende Gesamtbewertung. Los 3: 60 % Preis und 40 % Konzept

1. Preis: 60% (600 Punkte) Unterkriterium Pos. 1a: 50% (300 Punkte) Unterkriterium Pos. 1b:
33% (200 Punkte) Unterkriterium Pos. 2: 17% (100 Punkte) Die Gewichtung des
Zuschlagskriterium Preis beträgt 60% mit einer maximalen Punktevergabe von 600 Punkten.
Innerhalb der Gewichtung des Zuschlagskriterium Preis erfolgt die Bewertung in drei
Unterkriterien: Das Angebot mit dem niedrigsten Pauschalpreis (brutto) erhält für: Position 1a:
300 Punkte Position 1b: 200 Punkte Position 2: 100 Punkte Ausgehend hiervon erfolgt (je
Position) für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen
Punktewert je ein Prozent höherem Bewertungspreis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren
Bewertungspreis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal
erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält als Bsp. für Pos. 1a bei der Wertung des
Bewertungspreises 270 Punkte von 300 möglichen Punkten. 2. Konzept: 40% (400 Punkte)
Unterkriterium a. Umgang mit Krisensituationen : 25% (100 Punkte) Unterkriterium b. Med.
Versorgung infektiöser Personen : 25% (100 Punkte) Unterkriterium c. Qualitätssicherung :
50% (200 Punkte) Sollten die Unterkriterien a, b oder c des Konzepts in der Bewertung 0
Punkte erhalten, wird das An-gebot gänzlich von der Bewertung ausgeschlossen. Die
Bewertung erfolgt durch eine Jury von mind. 3 Personen aus unterschiedlichen Bereichen der
LAB NI. Aus den Einzelbewertungen wird kein Durchschnitt gebildet, sondern die bewertenden
Personen finden in einer Beratung einen Konsens und einigen sich auf eine abschließende
Gesamtbewertung. Los 4: 100 % Preis Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto)
pro Tag aus Pos. 1 (Einzelpreis Frühstück + Einzelpreis Mittagessen + Einzelpreis
Abendessen + Preis für die Versorgung pro Personen mit Ge-tränken pro Tag) erhält den
Zuschlag. Sollte dieser wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Los. Los 5: 100 % Preis
Der Zuschlag wird im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis
(brutto) erteilt. Der Gesamtpreis (brutto) berechnet sich durch Addition der Einzelpositionen
des Teilbereiches 1 (Pos. 1.1 bis 1.12), wobei dafür der jeweilige Stückpreis mit der Menge zu
multiplizieren ist und des Teilbereiches 2 (Pos. 2.1), wobei der Gesamtpreis aus dem
Teilbereich 1 mit 90 % und der Position 2.1 mit 10 % bewertet wird. Bei Gleichheit von
Gesamtpreisen wird der Zuschlag im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten
Gesamtpreis (brutto) für eine Garnitur (Pos. 1.5+Pos. 1.7+Pos. 1.9) des Angebotsvordrucks
erteilt. Sollte dieser wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Los. Los 6: 100 % Preis Der
Zuschlag wird im Vergabefall auf das Angebot mit den niedrigsten gewichteten Gesamtpreis
(brutto) erteilt. Die Monatspreise (brutto) werden für die Angebotsauswertung wie folgt
gewichtet: 1. Jahr: 60%, ab dem 2. Jahr: 40%. Bei Gleichheit des Preises wird der Zuschlag
im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten gewichteten Gesamtpreis für das 1. Jahr
erteilt. Sollte dieser wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Los. Für alle Lose gilt: Im
Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV
verwiesen. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum 03. Juli 2026. Bis zu diesem Zeitpunkt
bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden. Die Vergabestelle behält sich vor, das
Vergabeverfahren nach § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV insgesamt aufzuheben, wenn für die Lose 3-5
für die NUK Ahlhorn insgesamt oder vereinzelt keine wertbaren Angebote abgegeben werden
oder der Zuschlag aus anderen Gründen nicht zeitnah erteilt werden kann. Dies ist dem
Umstand geschuldet, dass die Unterbringung und Versorgung der anspruchsberechtigten
Personen nur mit einer zeitgleichen Beauftragung der ......
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRLWQ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRLWQ

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRLWQ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 73 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 21/04/2026 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Erfüllung Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) - Allgemeine
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche
Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der
Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. - Es besteht ein Zuschlagsverbot
gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für
interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften
bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB
hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen

5.1. Los: LOT-0005
Titel: Dienstleistungen im Bereich der Textilreinigung (Haus- und Objektwäsche)
Beschreibung: Für die LAB NI soll der Betrieb der NUK Ahlhorn mit bis zu 500
Unterkunftsplätzen nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI in diversen Losen vergeben
werden. Die Auftragnehmer sollen die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister bei dem
Betrieb der NUK Ahlhorn mit den in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) - zu
den Losen 1 bis 6 genannten Leistungen unterstützen. Die Organisation und Verwaltung der
Einrichtung sowie die Koordination sämtlicher in der Notunterkunft eingesetzter Dienstleister

erfolgt entweder direkt durch Mitarbeiten-de der LAB NI oder einen externen Auftragnehmer,
so dass sich diverse Schnittstellen ergeben. Die Notunterkunft hat eine maximale
Unterbringungskapazität von 500 Personen. In begründeten Ausnahmefällen können
Vorgaben des Landes darüber hinaus dazu führen, dass weitere Personen über die maximale
Aufnahmekapazität hinaus aufgenommen werden. Aufgrund von regelmäßigen
Schwankungen kann keine genaue Angabe zur täglichen Anzahl von Zugängen und
Abgängen und somit zur Anzahl der regelmäßig zu versorgenden Personen gemacht werden.
Die zu vergebenden Dienstleistungen umfassen: Los 1 - Betrieb eines Infopoints sowie die
Durchführung des Belegungsmanagements - optional mit Unterkunftsleitung (Koordination und
Organisation) Los 2 - Soziale Dienste, Freizeitpädagogisches Angebot und optional
Wegweiserkurse Los 3 - Med. Versorgung in Form einer Sanitätsstation mit ärztlicher
Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung, ggf. unter Einsatz von Telemedizin Los 4
- Ganztägliche Verpflegung in Form von Anlieferung und Ausgabe der Verpflegung sowie
Betrieb des Speisesaals Los 5 - Dienstleistungen im Bereich der Textilreinigung (Haus- und
Objektwäsche) Los 6 - Stellung eines Brandschutzbeauftragten Nähere Einzelheiten zu Art
und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen -
Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 6 zu entnehmen. Eine Versorgung ist auch bei
temporärer Überbelegung (vorübergehende Überschreitung der Unterbringungskapazität um
max. 5 % für bis zu zwei Wochen) und/oder in besonderen Fällen zu gewähr-leisten. In diesen
Fällen besteht kein Anspruch auf eine höhere Vergütung. Ein Anspruch auf höhere Vergütung
besteht erst nach Überschreitung der o. g. Grenzen (5%/zwei Wochen).
Interne Kennung: 5

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98312000 Textilreinigung

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Am Scheidewald 1
Stadt: Großenkneten
Postleitzahl: 26197
Land, Gliederung (NUTS): Oldenburg, Landkreis (DE94D)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 15/07/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsbeginn für die Lose 1 bis 6 ist
voraussichtlich der 01.10.2026. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die
Vertragslaufzeit eine Woche nach dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden
Werktag. In diesem Zusammenhang ist es für die Lose 1, 3 und 4 unabdingbar, dass die
Vertragslaufzeit am selben Tag beginnt. Für die Lose 2, 5 und 6 gilt daher: Sollte der Zuschlag
für eines der Lose später erfolgen, beginnt die Dienstleistung für diese Lose insgesamt sieben
Tage nach letzter Zuschlagserteilung. Das Vertragsverhältnis für Los 1-5 endet mit Wirkung
zum Ablauf des 15.07.2028, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem
freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des
Vertrages um jeweils bis zu einem Jahr Gebrauch macht. Die Ausübung des
Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform und

wird spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit
ausgeübt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Der
Vertrag endet somit spätestens mit Ablauf des 15.07.2030 ohne dass es einer Kündigung
bedarf. Das Vertragsverhältnis für Los 6 endet zunächst entsprechend dem Mietvertrag mit
Wirkung zum Ablauf des 31.07.2028. Die o.g. Verlängerungsoptionen gelten analog, wobei die
max. Vertragslaufzeit zum Ablauf des 31.07.2030 endet. In diesem Zusammenhang wird
explizit auf die unter Ziff. 3.5.5 erwähnte Rückbauplanung mit der sich daraus ergebenen
Phase mit der Möglichkeit ersparter Aufwendungen hingewiesen.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet
für:other-sme# Gemäß den Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen
(ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit
einem bevollmächtigten Vertreter.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
(Fachkunde) Lose 1 bis 4 und 6 Zum Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit (Fachkunde) hat der Bieter für die Lose 1 bis 4 und 6 jeweils mindestens
drei Referenzen einer vergleichbaren Tätigkeit des Unternehmens und der vor Ort
eingesetzten Führungskräfte (Arbeit mit Flüchtlingen, Asylbegehrenden oder mit Personen mit
sonstigem Migrationshintergrund) in den letzten drei Jahren, unter Angabe des
Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl.
Ansprechpartner und Telefonnummer zu benennen. Hierbei werden einzelne
Referenzschreiben und keine tabellarische Aufstellung verlangt. Darüber hinaus müssen
folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Lose 1 bis 6 Darüber hinaus ist zur Erfüllung der
Leistung nur qualifiziertes/ausgebildetes, erfahrenes und zuverlässiges Personal in dem
Umfang entsprechend der Vorgaben der jeweiligen Leistungsbeschreibung -Fachlicher Teil
(Teil B) einzusetzen. Dies hat der Bieter in dem Vordruck Eigenerklärung zum Personal, zum
Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht für das/die angebotene/n Los/e verbindlich
zuzusichern. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt vorzulegen.
Berücksichtigung finden nur Angebote von Bietern, die alle in der jeweiligen Eigenerklärung
aufgeführten Punkte erfüllen. Bei Nichterfüllung von nur einer Anforderung wird das Angebot
von der Wertung ausgeschlossen. Näheres dazu ist den jeweiligen Leistungsbeschreibungen -
Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Die folgenden Nachweise sind mit dem Angebot
einzureichen: Los 4: - HACCP-Zertifikat oder gleichwertiges Zertifikat oder Eigenerklärung,
dass das HACCP-Konzept eingehalten wird - Bestätigung über die Einhaltung der
Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, die für die Zubereitung der
Speisen zu beachten sind (DGE-Qualitätsstandard). - Qualifizierungsnachweis
Hygienebeauftragter Lebensmittelbranche (Qualifizierung nach HACCP). Der

Hygienebeauftragte muss nur auf Abruf zur Verfügung stehen Los 5: - Eigenerklärung zur
sachgemäßen Textilreinigung - Hygienekonzept und Hygieneplan des Betriebes Die folgenden
Nachweise sind nicht mit dem Angebot, sondern nach Zuschlagserteilung und vor Aufnahme
der Dienstleistung durch den Auftragnehmer einzureichen: Lose 1 bis 4 und 6 - erweiterte
Führungszeugnisse (Belegart OE zur Vorlage bei einer Behörde) für das gesamte in der
Liegenschaft eingesetzte Personal (Die LAB NI behält sich vor, Mitarbeitende mit
Eintragungen im Führungszeugnis von der Dienstleistung auszuschließen.). Näheres ist unter
Ziff. 3.3.4 geregelt. - Nachweis über das Vorliegen eines Masernschutzes entsprechend Ziff.
3.3.6 Los 5: Der Auftragnehmer muss während der gesamten Vertragsdauer einen
Hygienebeauftragten im Bereich Textilpflege zur Verfügung stellen. Die Beauftragung eines
externen Hygienebeauftragten im Bereich Textilpflege wird als ausreichend angesehen. -
Zertifikat über die Qualifizierung eines Hygienebeauftragten im Bereich der Textilpflege

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Zur
Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem
Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch Angaben
hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der
finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der
Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und
der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind -
des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegen-stand der Vergabe ist sowie
Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die
vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum
Firmenprofil des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und
Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu
machen. Der Bieter hat für das/die angebotene/n Los/e 1 bis 6 in dem Vordruck
Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht verbindlich
zu erklären, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit
folgender Mindestdeckung verfügt oder im Falle einer Auftragserteilung eine entsprechende
Versicherung abschließen wird. - Los 1: 5.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder
Sachschäden sowie 1.500.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 2: 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden - Los 3: 5.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder
Sachschäden sowie 1.500.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 4: 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden - Los 5: 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder
Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 6: 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden Darüber hinaus versichert der Bieter, dass bei einer bereits bestehenden
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung die Höchstersatzleistung der
Haftpflichtversicherung bisher nicht über die genannte Deckungssumme in Anspruch
genommen wurde. Der Versicherungsschutz ist unverzüglich nach Zuschlagserteilung
nachzuweisen. Bei Angebotsabgabe reicht die Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung,
die im o. g. Vordruck enthalten ist. Im Übrigen wird hinsichtlich des Versicherungsschutzes
auch auf Ziff. 2.6 dieser Leistungsbeschreibung verwiesen. Aufgrund des Art. 5k der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU)

Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen
Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im
Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie
jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten
Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein
Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben,
wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den
Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung der Bieternachweise genannten
Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle
einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5 und Nr. 6 der Auflistung der
Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den
Nrn. 2, 3 (beide bei Be-darf) sowie 7, 9, 10 (Eigenerklärung Textilreinigung), 16, 17 und 18 der
Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten
Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Der Bieter hat
einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften
des Landes in der europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in
dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, oder einen gleichwertigen Nachweis zum
Gewerbebetrieb einzureichen, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen
ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom
Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist
zur Abgabe der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder
Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter
keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind,
einzureichen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Los 1
Beschreibung: Los 1: 100 % Preis Der Zuschlag wird im Vergabefall jeweils auf das Angebot
mit dem niedrigsten kombinierten Pauschal-preis (brutto) pro Monat gemäß Angebotsvordruck
erteilt. Gewichtung: Teilbereich 1.1 - 40% Teilbereich 1.2 - 40% Teilbereich 1.2.1 - 10%
Teilbereich 1.3 - 10% Bei Preisgleichheit erhält das Angebot den Zuschlag welches den
niedrigsten Gesamtpauschalpreis (brutto) der Teilbereiche 1.1 und 1.2 aufweist. Sollte dieser
wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Los. Los 2: 50 % Preis und 50 % Konzept 1. Preis
50 % (500 Punkte) Pos 1. (250 Punkte) Pos 2. (150 Punkte) Pos 3. (100 Punkte) Die
Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der unter den oben
angegebenen Gewichtungen zu den Positionen 1 bis 3 des Angebotsblattes (brutto). Das
Angebot mit dem niedrigsten Preis in der jeweiligen Position erhält die volle Punktzahl.
Ausgehend hiervon erfolgt für alle anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom
maximalen Punktewert je ein Prozent höherem Bewertungspreis. 2. Konzept 50 % (500

Punkte) Unterkriterium Pos. 1: (200 Punkte) Unterkriterium Pos. 2: (100 Punkte)
Unterkriterium Pos. 3: (100 Punkte) Unterkriterium Pos. 4: (100 Punkte) Die Bewertung mit 0
Punkten bei einem Wertungsbereich im Rahmenkonzept führt zum Ausschluss des Angebots.
Angebote, bei denen die Summe der Punkte nicht mindestens 50% der Gesamtpunkt-zahl
beträgt (das entspricht 250 Punkte in der Bewertung des Rahmenkonzeptes), werden von der
weiteren Wertung ausgeschlossen. Beispiel Unterkriterium 3: Die Bewertung mit 0 Punkten bei
einem Unterkriterium im Rahmenkonzept führt zum Ausschluss des Angebots. Angebote, bei
denen die Summe der Punkte nicht mindestens 50% der Gesamtpunktzahl beträgt (das
entspricht 250 Punkte in der Bewertung des Rahmenkonzeptes), werden von der weite-ren
Wertung ausgeschlossen. Die Bewertung erfolgt durch eine Jury von mind. 3 Personen aus
unterschiedlichen Bereichen der LAB NI. Aus den Einzelbewertungen wird kein Durchschnitt
gebildet, sondern die bewertenden Personen finden in einer Beratung einen Konsens und
einigen sich auf eine abschließende Gesamtbewertung. Los 3: 60 % Preis und 40 % Konzept
1. Preis: 60% (600 Punkte) Unterkriterium Pos. 1a: 50% (300 Punkte) Unterkriterium Pos. 1b:
33% (200 Punkte) Unterkriterium Pos. 2: 17% (100 Punkte) Die Gewichtung des
Zuschlagskriterium Preis beträgt 60% mit einer maximalen Punktevergabe von 600 Punkten.
Innerhalb der Gewichtung des Zuschlagskriterium Preis erfolgt die Bewertung in drei
Unterkriterien: Das Angebot mit dem niedrigsten Pauschalpreis (brutto) erhält für: Position 1a:
300 Punkte Position 1b: 200 Punkte Position 2: 100 Punkte Ausgehend hiervon erfolgt (je
Position) für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen
Punktewert je ein Prozent höherem Bewertungspreis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren
Bewertungspreis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal
erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält als Bsp. für Pos. 1a bei der Wertung des
Bewertungspreises 270 Punkte von 300 möglichen Punkten. 2. Konzept: 40% (400 Punkte)
Unterkriterium a. Umgang mit Krisensituationen : 25% (100 Punkte) Unterkriterium b. Med.
Versorgung infektiöser Personen : 25% (100 Punkte) Unterkriterium c. Qualitätssicherung :
50% (200 Punkte) Sollten die Unterkriterien a, b oder c des Konzepts in der Bewertung 0
Punkte erhalten, wird das An-gebot gänzlich von der Bewertung ausgeschlossen. Die
Bewertung erfolgt durch eine Jury von mind. 3 Personen aus unterschiedlichen Bereichen der
LAB NI. Aus den Einzelbewertungen wird kein Durchschnitt gebildet, sondern die bewertenden
Personen finden in einer Beratung einen Konsens und einigen sich auf eine abschließende
Gesamtbewertung. Los 4: 100 % Preis Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto)
pro Tag aus Pos. 1 (Einzelpreis Frühstück + Einzelpreis Mittagessen + Einzelpreis
Abendessen + Preis für die Versorgung pro Personen mit Ge-tränken pro Tag) erhält den
Zuschlag. Sollte dieser wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Los. Los 5: 100 % Preis
Der Zuschlag wird im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis
(brutto) erteilt. Der Gesamtpreis (brutto) berechnet sich durch Addition der Einzelpositionen
des Teilbereiches 1 (Pos. 1.1 bis 1.12), wobei dafür der jeweilige Stückpreis mit der Menge zu
multiplizieren ist und des Teilbereiches 2 (Pos. 2.1), wobei der Gesamtpreis aus dem
Teilbereich 1 mit 90 % und der Position 2.1 mit 10 % bewertet wird. Bei Gleichheit von
Gesamtpreisen wird der Zuschlag im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten
Gesamtpreis (brutto) für eine Garnitur (Pos. 1.5+Pos. 1.7+Pos. 1.9) des Angebotsvordrucks
erteilt. Sollte dieser wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Los. Los 6: 100 % Preis Der
Zuschlag wird im Vergabefall auf das Angebot mit den niedrigsten gewichteten Gesamtpreis
(brutto) erteilt. Die Monatspreise (brutto) werden für die Angebotsauswertung wie folgt
gewichtet: 1. Jahr: 60%, ab dem 2. Jahr: 40%. Bei Gleichheit des Preises wird der Zuschlag
im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten gewichteten Gesamtpreis für das 1. Jahr
erteilt. Sollte dieser wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Los. Für alle Lose gilt: Im
Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV
verwiesen. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum 03. Juli 2026. Bis zu diesem Zeitpunkt

bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden. Die Vergabestelle behält sich vor, das
Vergabeverfahren nach § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV insgesamt aufzuheben, wenn für die Lose 3-5
für die NUK Ahlhorn insgesamt oder vereinzelt keine wertbaren Angebote abgegeben werden
oder der Zuschlag aus anderen Gründen nicht zeitnah erteilt werden kann. Dies ist dem
Umstand geschuldet, dass die Unterbringung und Versorgung der anspruchsberechtigten
Personen nur mit einer zeitgleichen Beauftragung der ......
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRLWQ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRLWQ

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRLWQ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 73 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 21/04/2026 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Erfüllung Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) - Allgemeine
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche
Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der
Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. - Es besteht ein Zuschlagsverbot

gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für
interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften
bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB
hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen

5.1. Los: LOT-0006
Titel: Stellung eines Brandschutzbeauftragten
Beschreibung: Für die LAB NI soll der Betrieb der NUK Ahlhorn mit bis zu 500
Unterkunftsplätzen nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI in diversen Losen vergeben
werden. Die Auftragnehmer sollen die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister bei dem
Betrieb der NUK Ahlhorn mit den in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) - zu
den Losen 1 bis 6 genannten Leistungen unterstützen. Die Organisation und Verwaltung der
Einrichtung sowie die Koordination sämtlicher in der Notunterkunft eingesetzter Dienstleister
erfolgt entweder direkt durch Mitarbeiten-de der LAB NI oder einen externen Auftragnehmer,
so dass sich diverse Schnittstellen ergeben. Die Notunterkunft hat eine maximale
Unterbringungskapazität von 500 Personen. In begründeten Ausnahmefällen können
Vorgaben des Landes darüber hinaus dazu führen, dass weitere Personen über die maximale
Aufnahmekapazität hinaus aufgenommen werden. Aufgrund von regelmäßigen
Schwankungen kann keine genaue Angabe zur täglichen Anzahl von Zugängen und
Abgängen und somit zur Anzahl der regelmäßig zu versorgenden Personen gemacht werden.
Die zu vergebenden Dienstleistungen umfassen: Los 1 - Betrieb eines Infopoints sowie die
Durchführung des Belegungsmanagements - optional mit Unterkunftsleitung (Koordination und
Organisation) Los 2 - Soziale Dienste, Freizeitpädagogisches Angebot und optional
Wegweiserkurse Los 3 - Med. Versorgung in Form einer Sanitätsstation mit ärztlicher
Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung, ggf. unter Einsatz von Telemedizin Los 4
- Ganztägliche Verpflegung in Form von Anlieferung und Ausgabe der Verpflegung sowie
Betrieb des Speisesaals Los 5 - Dienstleistungen im Bereich der Textilreinigung (Haus- und
Objektwäsche) Los 6 - Stellung eines Brandschutzbeauftragten Nähere Einzelheiten zu Art
und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen -
Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 6 zu entnehmen. Eine Versorgung ist auch bei
temporärer Überbelegung (vorübergehende Überschreitung der Unterbringungskapazität um
max. 5 % für bis zu zwei Wochen) und/oder in besonderen Fällen zu gewähr-leisten. In diesen
Fällen besteht kein Anspruch auf eine höhere Vergütung. Ein Anspruch auf höhere Vergütung
besteht erst nach Überschreitung der o. g. Grenzen (5%/zwei Wochen).
Interne Kennung: 6

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75110000 Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Am Scheidewald 1
Stadt: Großenkneten
Postleitzahl: 26197
Land, Gliederung (NUTS): Oldenburg, Landkreis (DE94D)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2026

Enddatum der Laufzeit: 15/07/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsbeginn für die Lose 1 bis 6 ist
voraussichtlich der 01.10.2026. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die
Vertragslaufzeit eine Woche nach dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden
Werktag. In diesem Zusammenhang ist es für die Lose 1, 3 und 4 unabdingbar, dass die
Vertragslaufzeit am selben Tag beginnt. Für die Lose 2, 5 und 6 gilt daher: Sollte der Zuschlag
für eines der Lose später erfolgen, beginnt die Dienstleistung für diese Lose insgesamt sieben
Tage nach letzter Zuschlagserteilung. Das Vertragsverhältnis für Los 1-5 endet mit Wirkung
zum Ablauf des 15.07.2028, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem
freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des
Vertrages um jeweils bis zu einem Jahr Gebrauch macht. Die Ausübung des
Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform und
wird spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit
ausgeübt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Der
Vertrag endet somit spätestens mit Ablauf des 15.07.2030 ohne dass es einer Kündigung
bedarf. Das Vertragsverhältnis für Los 6 endet zunächst entsprechend dem Mietvertrag mit
Wirkung zum Ablauf des 31.07.2028. Die o.g. Verlängerungsoptionen gelten analog, wobei die
max. Vertragslaufzeit zum Ablauf des 31.07.2030 endet. In diesem Zusammenhang wird
explizit auf die unter Ziff. 3.5.5 erwähnte Rückbauplanung mit der sich daraus ergebenen
Phase mit der Möglichkeit ersparter Aufwendungen hingewiesen.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet
für:other-sme# Gemäß den Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen
(ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit
einem bevollmächtigten Vertreter.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
(Fachkunde) Lose 1 bis 4 und 6 Zum Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit (Fachkunde) hat der Bieter für die Lose 1 bis 4 und 6 jeweils mindestens
drei Referenzen einer vergleichbaren Tätigkeit des Unternehmens und der vor Ort
eingesetzten Führungskräfte (Arbeit mit Flüchtlingen, Asylbegehrenden oder mit Personen mit
sonstigem Migrationshintergrund) in den letzten drei Jahren, unter Angabe des
Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl.
Ansprechpartner und Telefonnummer zu benennen. Hierbei werden einzelne
Referenzschreiben und keine tabellarische Aufstellung verlangt. Darüber hinaus müssen

folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Lose 1 bis 6 Darüber hinaus ist zur Erfüllung der
Leistung nur qualifiziertes/ausgebildetes, erfahrenes und zuverlässiges Personal in dem
Umfang entsprechend der Vorgaben der jeweiligen Leistungsbeschreibung -Fachlicher Teil
(Teil B) einzusetzen. Dies hat der Bieter in dem Vordruck Eigenerklärung zum Personal, zum
Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht für das/die angebotene/n Los/e verbindlich
zuzusichern. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt vorzulegen.
Berücksichtigung finden nur Angebote von Bietern, die alle in der jeweiligen Eigenerklärung
aufgeführten Punkte erfüllen. Bei Nichterfüllung von nur einer Anforderung wird das Angebot
von der Wertung ausgeschlossen. Näheres dazu ist den jeweiligen Leistungsbeschreibungen -
Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Die folgenden Nachweise sind mit dem Angebot
einzureichen: Los 4: - HACCP-Zertifikat oder gleichwertiges Zertifikat oder Eigenerklärung,
dass das HACCP-Konzept eingehalten wird - Bestätigung über die Einhaltung der
Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, die für die Zubereitung der
Speisen zu beachten sind (DGE-Qualitätsstandard). - Qualifizierungsnachweis
Hygienebeauftragter Lebensmittelbranche (Qualifizierung nach HACCP). Der
Hygienebeauftragte muss nur auf Abruf zur Verfügung stehen Los 5: - Eigenerklärung zur
sachgemäßen Textilreinigung - Hygienekonzept und Hygieneplan des Betriebes Die folgenden
Nachweise sind nicht mit dem Angebot, sondern nach Zuschlagserteilung und vor Aufnahme
der Dienstleistung durch den Auftragnehmer einzureichen: Lose 1 bis 4 und 6 - erweiterte
Führungszeugnisse (Belegart OE zur Vorlage bei einer Behörde) für das gesamte in der
Liegenschaft eingesetzte Personal (Die LAB NI behält sich vor, Mitarbeitende mit
Eintragungen im Führungszeugnis von der Dienstleistung auszuschließen.). Näheres ist unter
Ziff. 3.3.4 geregelt. - Nachweis über das Vorliegen eines Masernschutzes entsprechend Ziff.
3.3.6 Los 5: Der Auftragnehmer muss während der gesamten Vertragsdauer einen
Hygienebeauftragten im Bereich Textilpflege zur Verfügung stellen. Die Beauftragung eines
externen Hygienebeauftragten im Bereich Textilpflege wird als ausreichend angesehen. -
Zertifikat über die Qualifizierung eines Hygienebeauftragten im Bereich der Textilpflege

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Zur
Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem
Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch Angaben
hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der
finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der
Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und
der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind -
des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegen-stand der Vergabe ist sowie
Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die
vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum
Firmenprofil des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und
Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu
machen. Der Bieter hat für das/die angebotene/n Los/e 1 bis 6 in dem Vordruck
Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht verbindlich
zu erklären, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit
folgender Mindestdeckung verfügt oder im Falle einer Auftragserteilung eine entsprechende
Versicherung abschließen wird. - Los 1: 5.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder
Sachschäden sowie 1.500.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 2: 3.000.000,00 EUR

pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden - Los 3: 5.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder
Sachschäden sowie 1.500.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 4: 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden - Los 5: 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder
Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 6: 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden Darüber hinaus versichert der Bieter, dass bei einer bereits bestehenden
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung die Höchstersatzleistung der
Haftpflichtversicherung bisher nicht über die genannte Deckungssumme in Anspruch
genommen wurde. Der Versicherungsschutz ist unverzüglich nach Zuschlagserteilung
nachzuweisen. Bei Angebotsabgabe reicht die Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung,
die im o. g. Vordruck enthalten ist. Im Übrigen wird hinsichtlich des Versicherungsschutzes
auch auf Ziff. 2.6 dieser Leistungsbeschreibung verwiesen. Aufgrund des Art. 5k der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU)
Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen
Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im
Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie
jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten
Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein
Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben,
wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den
Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung der Bieternachweise genannten
Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle
einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5 und Nr. 6 der Auflistung der
Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den
Nrn. 2, 3 (beide bei Be-darf) sowie 7, 9, 10 (Eigenerklärung Textilreinigung), 16, 17 und 18 der
Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten
Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Der Bieter hat
einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften
des Landes in der europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in
dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, oder einen gleichwertigen Nachweis zum
Gewerbebetrieb einzureichen, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen
ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom
Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist
zur Abgabe der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder
Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter
keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind,
einzureichen.

5.1.10. Zuschlagskriterien

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Los 1
Beschreibung: Los 1: 100 % Preis Der Zuschlag wird im Vergabefall jeweils auf das Angebot
mit dem niedrigsten kombinierten Pauschal-preis (brutto) pro Monat gemäß Angebotsvordruck
erteilt. Gewichtung: Teilbereich 1.1 - 40% Teilbereich 1.2 - 40% Teilbereich 1.2.1 - 10%
Teilbereich 1.3 - 10% Bei Preisgleichheit erhält das Angebot den Zuschlag welches den
niedrigsten Gesamtpauschalpreis (brutto) der Teilbereiche 1.1 und 1.2 aufweist. Sollte dieser
wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Los. Los 2: 50 % Preis und 50 % Konzept 1. Preis
50 % (500 Punkte) Pos 1. (250 Punkte) Pos 2. (150 Punkte) Pos 3. (100 Punkte) Die
Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der unter den oben
angegebenen Gewichtungen zu den Positionen 1 bis 3 des Angebotsblattes (brutto). Das
Angebot mit dem niedrigsten Preis in der jeweiligen Position erhält die volle Punktzahl.
Ausgehend hiervon erfolgt für alle anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom
maximalen Punktewert je ein Prozent höherem Bewertungspreis. 2. Konzept 50 % (500
Punkte) Unterkriterium Pos. 1: (200 Punkte) Unterkriterium Pos. 2: (100 Punkte)
Unterkriterium Pos. 3: (100 Punkte) Unterkriterium Pos. 4: (100 Punkte) Die Bewertung mit 0
Punkten bei einem Wertungsbereich im Rahmenkonzept führt zum Ausschluss des Angebots.
Angebote, bei denen die Summe der Punkte nicht mindestens 50% der Gesamtpunkt-zahl
beträgt (das entspricht 250 Punkte in der Bewertung des Rahmenkonzeptes), werden von der
weiteren Wertung ausgeschlossen. Beispiel Unterkriterium 3: Die Bewertung mit 0 Punkten bei
einem Unterkriterium im Rahmenkonzept führt zum Ausschluss des Angebots. Angebote, bei
denen die Summe der Punkte nicht mindestens 50% der Gesamtpunktzahl beträgt (das
entspricht 250 Punkte in der Bewertung des Rahmenkonzeptes), werden von der weite-ren
Wertung ausgeschlossen. Die Bewertung erfolgt durch eine Jury von mind. 3 Personen aus
unterschiedlichen Bereichen der LAB NI. Aus den Einzelbewertungen wird kein Durchschnitt
gebildet, sondern die bewertenden Personen finden in einer Beratung einen Konsens und
einigen sich auf eine abschließende Gesamtbewertung. Los 3: 60 % Preis und 40 % Konzept
1. Preis: 60% (600 Punkte) Unterkriterium Pos. 1a: 50% (300 Punkte) Unterkriterium Pos. 1b:
33% (200 Punkte) Unterkriterium Pos. 2: 17% (100 Punkte) Die Gewichtung des
Zuschlagskriterium Preis beträgt 60% mit einer maximalen Punktevergabe von 600 Punkten.
Innerhalb der Gewichtung des Zuschlagskriterium Preis erfolgt die Bewertung in drei
Unterkriterien: Das Angebot mit dem niedrigsten Pauschalpreis (brutto) erhält für: Position 1a:
300 Punkte Position 1b: 200 Punkte Position 2: 100 Punkte Ausgehend hiervon erfolgt (je
Position) für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen
Punktewert je ein Prozent höherem Bewertungspreis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren
Bewertungspreis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal
erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält als Bsp. für Pos. 1a bei der Wertung des
Bewertungspreises 270 Punkte von 300 möglichen Punkten. 2. Konzept: 40% (400 Punkte)
Unterkriterium a. Umgang mit Krisensituationen : 25% (100 Punkte) Unterkriterium b. Med.
Versorgung infektiöser Personen : 25% (100 Punkte) Unterkriterium c. Qualitätssicherung :
50% (200 Punkte) Sollten die Unterkriterien a, b oder c des Konzepts in der Bewertung 0
Punkte erhalten, wird das An-gebot gänzlich von der Bewertung ausgeschlossen. Die
Bewertung erfolgt durch eine Jury von mind. 3 Personen aus unterschiedlichen Bereichen der
LAB NI. Aus den Einzelbewertungen wird kein Durchschnitt gebildet, sondern die bewertenden
Personen finden in einer Beratung einen Konsens und einigen sich auf eine abschließende
Gesamtbewertung. Los 4: 100 % Preis Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto)
pro Tag aus Pos. 1 (Einzelpreis Frühstück + Einzelpreis Mittagessen + Einzelpreis
Abendessen + Preis für die Versorgung pro Personen mit Ge-tränken pro Tag) erhält den
Zuschlag. Sollte dieser wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Los. Los 5: 100 % Preis

Der Zuschlag wird im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis
(brutto) erteilt. Der Gesamtpreis (brutto) berechnet sich durch Addition der Einzelpositionen
des Teilbereiches 1 (Pos. 1.1 bis 1.12), wobei dafür der jeweilige Stückpreis mit der Menge zu
multiplizieren ist und des Teilbereiches 2 (Pos. 2.1), wobei der Gesamtpreis aus dem
Teilbereich 1 mit 90 % und der Position 2.1 mit 10 % bewertet wird. Bei Gleichheit von
Gesamtpreisen wird der Zuschlag im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten
Gesamtpreis (brutto) für eine Garnitur (Pos. 1.5+Pos. 1.7+Pos. 1.9) des Angebotsvordrucks
erteilt. Sollte dieser wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Los. Los 6: 100 % Preis Der
Zuschlag wird im Vergabefall auf das Angebot mit den niedrigsten gewichteten Gesamtpreis
(brutto) erteilt. Die Monatspreise (brutto) werden für die Angebotsauswertung wie folgt
gewichtet: 1. Jahr: 60%, ab dem 2. Jahr: 40%. Bei Gleichheit des Preises wird der Zuschlag
im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten gewichteten Gesamtpreis für das 1. Jahr
erteilt. Sollte dieser wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Los. Für alle Lose gilt: Im
Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV
verwiesen. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum 03. Juli 2026. Bis zu diesem Zeitpunkt
bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden. Die Vergabestelle behält sich vor, das
Vergabeverfahren nach § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV insgesamt aufzuheben, wenn für die Lose 3-5
für die NUK Ahlhorn insgesamt oder vereinzelt keine wertbaren Angebote abgegeben werden
oder der Zuschlag aus anderen Gründen nicht zeitnah erteilt werden kann. Dies ist dem
Umstand geschuldet, dass die Unterbringung und Versorgung der anspruchsberechtigten
Personen nur mit einer zeitgleichen Beauftragung der ......
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRLWQ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRLWQ

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRLWQ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 73 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung

/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 21/04/2026 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Erfüllung Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) - Allgemeine
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche
Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der
Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. - Es besteht ein Zuschlagsverbot
gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für
interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften
bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB
hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen

Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Registrierungsnummer: 03-0003300000-59
Postanschrift: Petzvalstraße 18
Stadt: Braunschweig
Postleitzahl: 38104
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
Land: Deutschland
E-Mail: chris.feuerstab@lzn.de
Telefon: +49 51189848102
Fax: +49 51189848199
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland

E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 932edb8c-5538-47e1-b4ba-c5839edd0afe - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/03/2026 10:04:16 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 56/2026
Datum der Veröffentlichung: 20/03/2026

Referenzen:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRLWQ
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRLWQ/documents
https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersach
sen-144803.html
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202603/ausschreibung-195143-2026-DEU.txt

 
 
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