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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Eschborn - Deutschland Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung Innovationstouren im Rahmen des BMWE-Markterschließungsprogramms für KMU 2026, 3. Tranche
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026032000494306500 / 193981-2026
Veröffentlicht :
20.03.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
21.04.2026
Angebotsabgabe bis :
22.04.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
75131000 - Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
DEU-Eschborn: Deutschland Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Innovationstouren im Rahmen des BMWE-Markterschließungsprogramms für KMU
2026, 3. Tranche

2026/S 56/2026 193981

Deutschland Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung Innovationstouren im Rahmen
des BMWE-Markterschließungsprogramms für KMU 2026, 3. Tranche
OJ S 56/2026 20/03/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
E-Mail: mep@bafa.bund.de
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Innovationstouren im Rahmen des BMWE-Markterschließungsprogramms für KMU
2026, 3. Tranche
Beschreibung: Das BMWE-Markterschließungsprogramm soll kleinen und mittleren
Unternehmen (KMU), Selbstständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogenen
Freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern mit Geschäftsbetrieb in Deutschland den
Einstieg in neue Märkte erleichtern und zu weiteren Erfolgen der Exporttätigkeit führen. Das
Modul Innovationstour soll deutsche KMU unterstützen, sowohl neue Technologien und
innovative Geschäftsmodelle als auch moderne Methoden und Lösungen vor Ort in den
weltweiten Innovationszentren kennenzulernen, zu verstehen, weiterzuentwickeln und für ihre
eigenen Produkte und Unternehmen anzuwenden. Das Ziel ist die Geschäftsfeldentwicklung
deutscher KMU durch Einbindung relevanter innovativer Unternehmen sowie Organisationen
in globalen Innovationszentren. Es soll den Teilnehmenden ermöglichen, einen Know-how-
Transfer zu erzielen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und auszubauen. Für die
Projektumsetzung gelten die Vorgaben gem. Anlage 1_ABD und des Leitfadens.
Kennung des Verfahrens: 0c02ccda-d747-4353-b5f6-1c52f5896a11
Interne Kennung: 414-06010301-2026/3 IT
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches
Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen
Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-

Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit Anwendungen bezeichneten Menüpunkte auf
www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der
Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische
Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten
elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen
Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und
Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der
Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende
Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Grundsätzlich ist die
Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote
werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten. Es ist
nicht zulässig, mehrere Hauptangebote abzugeben. Sollte ein Bieter/eine Bieterin dennoch
mehrere Hauptangebote einreichen, werden alle Angebote von der Wertung ausgeschlossen,
sofern nicht ausnahmsweise das eine Hauptangebot das andere Hauptangebot ersetzt. Das
Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen.
Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren
ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des §
57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen
Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bietenden eine Änderung der
Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und
Schriftverkehr. Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner
zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften:
IT_NrLos_NameFirma.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Vorlage der Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung
(EU) Nr. 2022/576) bezüglich der restriktiven Maßnahmen der EU im Zusammenhang mit der
Verhaltensweise Russlands zur Destabilisierung in der Ukraine; Vorlage einer Erklärung gem.
§ 123 Abs. 1-4 und § 124 Abs. 1 und 2 GWB, dass keiner der in §§ 123 und 124 GWB
genannten Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu zählen insbesondere: strafrechtliche
Verurteilungen gemäß § 123 GWB, Verstöße gegen arbeits-, sozialversicherungs- oder
steuerrechtliche Pflichten, Insolvenz oder Liquidation, sonstige schwere berufliche
Verfehlungen, wettbewerbsverzerrendes Verhalten oder Interessenkonflikte, insbesondere
aus früherer Beratungstätigkeit. Bei Bieter- oder Bewerbergemeinschaften ist für die Prüfung
des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen jeder einzelne Teilnehmer maßgeblich. Die
entsprechenden Eigenerklärungen sind für sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft getrennt
abzugeben. Sollte bei einem oder mehreren Teilnehmern ein Ausschlusstatbestand gemäß §§
123 oder 124 GWB vorliegen, ist dies in einer gesonderten Anlage unter Angabe des

betroffenen Teilnehmers zu erläutern. Gleichzeitig ist darzulegen, warum eine Teilnahme an
dem Vergabeverfahren trotz des Ausschlussgrundes zulässig sein soll (z. B. durch
Selbstreinigung gemäß § 125 GWB). Das Datenblatt ist vollständig auszufüllen, da seit dem
01.06.2022 eine Abfragepflicht im Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gemäß § 6
Abs. 1 WRegG für den Auftraggebenden besteht. Die Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung
und dient der Prüfung etwaiger Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Eine
unvollständige oder fehlerhafte Angabe kann gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV zum Ausschluss
vom Vergabeverfahren führen. Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts
uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es
vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die
Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die
Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bietenden eine
Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen
Ausschlussgrund darstellt. Im Falle der Angebotsabgabe durch eine Arbeitsgemeinschaft
(Bietergemeinschaft) ist im Angebot anzugeben: die Mitglieder der Bietergemeinschaft, deren
Rechtsform, sowie ein bevollmächtigter Vertreter zur rechtsverbindlichen Vertretung
gegenüber der Vergabestelle und zur Durchführung des Vertrags. Sofern eine dieser Angaben
im Angebot fehlt, ist sie spätestens vor Zuschlagserteilung auf Anforderung der Vergabestelle
nachzureichen. Andernfalls kann der Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV erfolgen. Das
Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und
Schriftverkehr. Nicht form- und fristgerecht eingehende Angebote finden bei der Auswertung
keine Berücksichtigung. Vorlage einer Erklärung nach - § 19 Abs. 3 MiLoG, dass die
Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen, - § 21 Abs. 3 AEntG, dass
die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen. Hinweis: Die Abgabe
unzutreffender oder fehlender Eigenerklärungen kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren
führen.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Los 1 - Norwegen
Beschreibung: Innovationstour für deutsche Unternehmen im Bereich CO2 Management
entlang der Wertschöpfungskette: Capture-CO2 Logistik Offshore Speicherung Zielland:
Norwegen Branche: Chemische Industrie / Prozesstechnik Möglicher Veranstaltungsort: Offen
Möglicher Termin: 2026 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der
Projektumsetzung anzuwenden.
Interne Kennung: 414-06010301-2026/3 IT Los 1

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Monate

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung über Anzahl der insgesamt derzeit
Beschäftigter, sowie die Anzahl der davon als freie Mitarbeiter beschäftigten Personen -
Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre sowie über
die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, aufgeteilt nach Geschäftsfeldern. -
Formfreie Eigenerklärung über maximal zehn Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft
über ausgeführte vergleichbare Projekte der letzten drei Jahre in Form einer Liste, unter
Angabe des Auftragsgegenstands, des Nettoauftragswerts oder der Einordnung des
Nettoauftragswerts (z.B. > 50 T ; > 100 T und > 500 T oder ähnlich grobe Einordnung),
des Leistungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers -
Ausbildungsnachweise und Nachweise von Sprachkenntnissen der für das Projekt
vorgesehenen Projektleitung und Projektmitglieder - Formfreie Eigenerklärung, dass die
Projektleitung während der Laufzeit des Projekts in nicht mehr als maximal drei weiteren
vergleichbaren Projekten zeitgleich als Projektleitung oder für andere Aufgaben zeitgleich mit
einer vergleichbaren Arbeitsbelastung eingesetzt wird und die Projektleitung für das Projekt
auf noch zumindest einen weiteren, fest angestellten Beschäftigten zugreifen kann

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität des Umsetzungskonzeptes
Beschreibung: Qualität
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 70
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 30

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
html?id=846780

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=736310

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/04/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach §56 Abs. (2) VgV können unter Einhaltung der Grundsätze
der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachgefordert werden. Nicht nachgefordert
werden können leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 22/04/2026 07:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung der Vergabe durch die
Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat,
ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der
Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der
Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist
von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer
Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134
GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden.

Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen
Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Los 02 - Vereinigtes Königreich
Beschreibung: Innovationstour für deutsche Unternehmen im Bereich KI in der
Gesundheitswirtschaft Zielland: Vereinigtes Königreich Branche: Gesundheitswirtschaft
(Exportinitiative) Möglicher Veranstaltungsort: Offen Möglicher Termin: 2026 Die im Leitfaden
beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Interne Kennung: 414-06010301-2026/3 IT Los 2

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Monate

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung über Anzahl der insgesamt derzeit
Beschäftigter, sowie die Anzahl der davon als freie Mitarbeiter beschäftigten Personen -
Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre sowie über
die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, aufgeteilt nach Geschäftsfeldern. -
Formfreie Eigenerklärung über maximal zehn Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft
über ausgeführte vergleichbare Projekte der letzten drei Jahre in Form einer Liste, unter
Angabe des Auftragsgegenstands, des Nettoauftragswerts oder der Einordnung des
Nettoauftragswerts (z.B. > 50 T ; > 100 T und > 500 T oder ähnlich grobe Einordnung),

des Leistungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers -
Ausbildungsnachweise und Nachweise von Sprachkenntnissen der für das Projekt
vorgesehenen Projektleitung und Projektmitglieder - Formfreie Eigenerklärung, dass die
Projektleitung während der Laufzeit des Projekts in nicht mehr als maximal drei weiteren
vergleichbaren Projekten zeitgleich als Projektleitung oder für andere Aufgaben zeitgleich mit
einer vergleichbaren Arbeitsbelastung eingesetzt wird und die Projektleitung für das Projekt
auf noch zumindest einen weiteren, fest angestellten Beschäftigten zugreifen kann

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität des Umsetzungskonzeptes
Beschreibung: Qualität
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 70
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 30

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
html?id=846780

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=736310
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/04/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach §56 Abs. (2) VgV können unter Einhaltung der Grundsätze
der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachgefordert werden. Nicht nachgefordert
werden können leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 22/04/2026 07:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung der Vergabe durch die
Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat,
ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der
Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der
Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist
von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer
Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134
GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden.
Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen
Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1. Los: LOT-0003
Titel: Los 03 - Vereinigte Staaten (USA)
Beschreibung: Innovationstour für deutsche Unternehmen im Bereich KI: Manufacturing and
Physical AI Vereinigte Staaten (USA) Branche: Digitalisierung / Industrie 4.0 / KI / IKT
Möglicher Veranstaltungsort: Westküste, Silicon Valley Möglicher Termin: 2026 Die im
Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Interne Kennung: 414-06010301-2026/3 IT Los 3

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Monate

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung über Anzahl der insgesamt derzeit
Beschäftigter, sowie die Anzahl der davon als freie Mitarbeiter beschäftigten Personen -
Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre sowie über
die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, aufgeteilt nach Geschäftsfeldern. -
Formfreie Eigenerklärung über maximal zehn Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft
über ausgeführte vergleichbare Projekte der letzten drei Jahre in Form einer Liste, unter
Angabe des Auftragsgegenstands, des Nettoauftragswerts oder der Einordnung des
Nettoauftragswerts (z.B. > 50 T ; > 100 T und > 500 T oder ähnlich grobe Einordnung),
des Leistungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers -
Ausbildungsnachweise und Nachweise von Sprachkenntnissen der für das Projekt
vorgesehenen Projektleitung und Projektmitglieder - Formfreie Eigenerklärung, dass die
Projektleitung während der Laufzeit des Projekts in nicht mehr als maximal drei weiteren
vergleichbaren Projekten zeitgleich als Projektleitung oder für andere Aufgaben zeitgleich mit
einer vergleichbaren Arbeitsbelastung eingesetzt wird und die Projektleitung für das Projekt
auf noch zumindest einen weiteren, fest angestellten Beschäftigten zugreifen kann

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität des Umsetzungskonzeptes
Beschreibung: Qualität
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 70
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 30

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
html?id=846780

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=736310
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/04/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach §56 Abs. (2) VgV können unter Einhaltung der Grundsätze
der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachgefordert werden. Nicht nachgefordert
werden können leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 22/04/2026 07:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung der Vergabe durch die
Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat,
ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der
Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der
Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist

von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer
Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134
GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden.
Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen
Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Registrierungsnummer: 991-01692-22
Abteilung: Referat 414
Stadt: Eschborn
Postleitzahl: 65760
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat 414
E-Mail: mep@bafa.bund.de
Telefon: 000
Internetadresse: http://www.bafa.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 022894990
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003

Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 99c75547-f605-4bea-8029-296274b16c93 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/03/2026 09:10:15 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 56/2026
Datum der Veröffentlichung: 20/03/2026

Referenzen:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=736310
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=846780
http://www.bafa.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202603/ausschreibung-193981-2026-DEU.txt

 
 
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