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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Traunstein - Deutschland Bedarfspersonenbeförderung NachtExpress -NEX
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026031900575103742 / 191215-2026
Veröffentlicht :
19.03.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
07.04.2026
Angebotsabgabe bis :
07.04.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
60140000 - Bedarfspersonenbeförderung
DEU-Traunstein: Deutschland Bedarfspersonenbeförderung NachtExpress
-NEX

2026/S 55/2026 191215

Deutschland Bedarfspersonenbeförderung NachtExpress - NEX
OJ S 55/2026 19/03/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Traunstein
E-Mail: mobilitaet@traunstein.bayern
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: NachtExpress - NEX
Beschreibung: Als zuständige Behörde beabsichtigt der Landkreis Traunstein die Vergabe
eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für Verkehrsleistungen als Nachtexpress. Als
Bediengebiet wird der Landkreis Traunstein festgelegt. Die Verkehrsdurchführung erfolgt als
Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG. Der NEX bedient physische Haltestellen und
virtuelle Einstiegs- und Ausstiegspunkte. Um das NEX-Angebot langfristig fortsetzen zu
können, wird diese Leistung neu vergeben.
Kennung des Verfahrens: 3a36992b-f643-4d39-83cf-2f2f03e6346e
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Der bestehende Verkehrsvertrag endet mit
Ablauf des Monats Juni 2026. Es handelt sich um öffentlichen Personanenahverkehr und
damit um einen unverzichtbaren Beitrag zur öffentlichen Daseinsvorsorge. Aus diesem Grund
darf es nicht zu einer Unterbrechung der Verkehrsbedienung kommen. Aus diesem Grund
wurde entschieden, die Angebotsfrist gemäß § 15 Abs. 3 VgV zu verkürzen.

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Traunstein (DE21M)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung

Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Es gelten die Ausschlussgründe der §§ 123, 124
GWB. Darüber hinaus berücksichtigt der Auftraggeber die §§ 19 Abs. 3 MiLoG, 21 Abs. 3
AEntG, 21 SchwarzArbG, 98c AufenthaltsG und 22 LkSG, nach denen Unternehmen von der
Teilnahme an Wettbewerben zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden
können. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3
PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat. Daneben ist nach Art. 5 k) VO (EU) Nr. 833
/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 16 der Verordnung (EU) 2025/2033 des Rates vom 23. Oktober
2025 (nachfolgend VO (EU) Nr. 833/2014) die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an
Unternehmen, die ihren Sitz in Russland haben oder einen anderweitigen dortigen Bezug zu
Russland aufweisen, angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren, seit dem 09.04.2022 verboten. Angebote von Bietern, die einen in Art. 5 k) VO
(EU) Nr. 833/2014 genannten Bezug zu Russland aufweisen, werden daher vom
Vergabeverfahren ausgeschlossen. Zu diesen Ausschlussgründen haben Bieter Erklärungen
abzugeben. Hierfür haben die Bieter die den Vergabeunterlagen beiliegenden Formblätter
ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen
von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis
seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
auf einen Dritten, sind die Formblätter auch bezogen auf den Dritten auszufüllen, vom Dritten
zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: NachtExpress - NEX
Beschreibung: Als zuständige Behörde beabsichtigt der Landkreis Traunstein m die Vergabe
eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für Verkehrsleistungen als Nachtexpress. Als
Bediengebiet wird der Landkreis Traunstein festgelegt. Die Verkehrsdurchführung erfolgt als
Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG. Der NEX bedient physische Haltestellen und
virtuelle Einstiegs- und Ausstiegspunkte. Um das NEX-Angebot langfristig fortsetzen zu
können, wird diese Leistung neu vergeben.
Interne Kennung: LOT-0001 E75336219

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Traunstein (DE21M)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Laufzeit: 3 Jahre

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der AG hat das einseitige Recht, den Vertrag, ggf.
auch mehrmals, um insgesamt bis zu drei Jahre zu verlängern. Die Option ist jeweils in
Textform bis spätestens sechs Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit (Eingang beim
AN) auszuüben.

5.1.6. Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet
für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestvoraussetzung für die Teilnahme am Verfahren
ist, dass der Bieter, gerechnet zum Tag der Angebotsfrist, über mindestens drei Referenzen
im Gebiet der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz
und/oder des Vereinigten Königreichs verfügt, die jeweils folgende Voraussetzungen erfüllen: -
Es muss sich um eine softwarebasierte On-Demand-Verkehrsleistung handeln. Eine solche
liegt vor, wenn die Buchung der Fahrten bzw. Anmeldung der Fahrtwünsche und die
Distribution der Fahrzeuge mittels eines voll oder über Schnittstellen integrierten IT-Systems
erfolgt, bei dem die Buchung/Fahrtwunschanmeldung mindestens durch eine
smartphonebasierte Buchungsapp für die Fahrgäste vorgenommen werden kann, und das
innerhalb eines bestimmten Bediengebietes automatisch dynamische Fahrtrouten unabhängig
von vorab festgelegten (Linien-)Fahrplänen oder vorgegebenen Fahrtzeiten aufgrund der
Fahrtwünsche vorgibt und automatisch und dynamisch mehrere Fahrtwünsche zu einer Fahrt
zusammenfasst. - Es muss sich bei den durchgeführten Verkehrsleistungen (Referenzen) um
solche, die gemäß § 44 PBefG oder § 2 Abs. 6 oder Abs. 7 PBefG genehmigt worden sind,
handeln. - Der Ausführungszeitraum der jeweiligen Referenz muss überwiegend innerhalb der
letzten drei Jahre vor Angebotsfrist gelegen haben. Bei mindestens einer der Referenzen
müssen während des Drei-Jahres-Zeitraums mindestens 5 Fahrzeuge gleichzeitig in der
Spitze eingesetzt worden sein. Der Bieter muss dabei nicht zwingend selbst das IT-System
betrieben haben. Ausreichend ist, wenn es ihm beigestellt wurde. Weiterhin ist es unerheblich,
ob der Bieter den Verkehr als Unternehmer oder Betriebsführer i. S. d. PBefG oder als
Subunternehmer eines Dritten betrieben hat.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären,
dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung
seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des

Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen
unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen
und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die
Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen
Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur
Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf
dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten
zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag
erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die
Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter
beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass
das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte
Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal
entsprechend den Regelungen des § 10 Verkehrsvertrag bei der hiesigen Leistung
einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht
einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw.
der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich
der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls
unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung
gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den
Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot
beizufügen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft
der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten
der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und
Erklärungen nach diesem Abschnitt und dem Abschnitt 2.1.6 sind dem Angebot in diesem Fall
auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende
Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne
der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen
innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu ersetzen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E75336219

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E75336219
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 54 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
Unterlagen oder Angaben nach Maßgabe des § 56 VgV nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 07/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines
Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 GWB wird hingewiesen,
namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: (3) Der
Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit

des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der
Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu
begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landratsamt Traunstein
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landratsamt
Traunstein
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Traunstein
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landratsamt Traunstein

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Traunstein
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00003204
Postanschrift: Papst-Benedikt-XVI.-Platz
Stadt: Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land, Gliederung (NUTS): Traunstein (DE21M)
Land: Deutschland
E-Mail: mobilitaet@traunstein.bayern
Telefon: 49 8 61 58-594
Internetadresse: http://www.traunstein.com
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 49 89 2176-2411
Stadt: München
Postleitzahl: 80534
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 89 2176-2411
Fax: +49 89 2176-2847
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns
/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn

Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c8f1a9fe-0864-413a-a586-2bcd6eb4ee35 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/03/2026 16:59:02 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 55/2026
Datum der Veröffentlichung: 19/03/2026

Referenzen:
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
https://www.subreport.de/E75336219
http://www.traunstein.com
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202603/ausschreibung-191215-2026-DEU.txt

 
 
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