Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Jülich - Rahmenvereinbarung: Externer Dienstleister für wiederkehrende Prüfungen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026031207150886284 / 2019585-2026
Veröffentlicht :
12.03.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
03.04.2026
Angebotsabgabe bis :
03.04.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Dienstleistungsauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
50000000 - Reparatur- und Wartungsdienste
Rahmenvereinbarung: Externer Dienstleister für wiederkehrende Prüfungen

JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich
1. Leistungsbeschreibung
1. Allgemeine Beschreibung
1.1 Über uns und Arbeitsort
Kernaufgabe der Julicher Entsorgungsgesellschaft fur Nuklearanlagen mbH (JEN) ist die Beseitigung der nuklearen Altlasten aus
der öffentlich
betriebenen kerntechnischen Forschung und Entwicklung in Julich. Die Gebäude der JEN liegen im Stetternicher Forst mit Zufahrt
von der Stadt
Julich uber die Leo-Brandt-/Wilhelm-Johnen-Straße.
Die Leistungserbringung wird auf dem Gelände und in den Gebäuden (12.ff, 09.25, 09.29) im Zuständigkeitsbereich der
Hauptabteilung
Dekontamination und Entsorgung (HA D) stattfinden.
1.2 Kurzbeschreibung der Maßnahme
In den Betriebs- und Lagergebäuden der Hauptabteilung Dekontamination und Entsorgung (HA D) der JEN werden sowohl verschiedene
prufpflichtige Arbeitsmittel, u.a. gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und gemäß den technischen Regeln fur
Betriebssicherheit
(TRBS) sowie persönliche Schutzausrustung gemäß der Verordnung uber Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung
persönlicher
Schutzausrustungen (PSA-BV) verwendet.
Im Rahmen dieses Vertrages sind die erforderlichen wiederkehrende Prufungen an den Arbeitsmitteln und der persönlichen
Schutzausrustung
durchzufuhren.
2. Leistungsumfang
2.1 Leistungen des Auftragnehmers
Die Prufungen durch den AN beinhalten alle erforderlichen Prufungsarten (z.B. Sichtprufung, Funktionsprufung, Messungen, etc.),
die die
Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel und sicherer persönlicher Schutzausrustung gemäß den aktuell gultigen Vorschriften
(siehe Kap. 3) erfordern.
- Im Bereich der Arbeitsmittelprufung fuhrt der Auftragnehmer folgende Leistungen aus:
- Wiederkehrende Prufungen
- Prufungen vor erstmaliger Inbetriebnahme
- Prufungen nach wesentlichen Änderungen
- Außerordentliche Prufungen
- Im Bereich der Prufung von persönlicher Schutzausrustung fuhrt der Auftragnehmer folgende Leistungen aus:
- Wiederkehrende Prufungen
- Prufungen vor erstmaliger Benutzung
Der Auftragnehmer ist zuständig fur die jeweils zuvor genannten Leistungen fur folgende Arbeitsmittel und persönliche
Schutzausrustung und stellt
fur jede Prufung eine geeignete zur Prufung befähigte Person mit der jeweils erforderlichen Qualifikation (Sach- bzw.
Fachkunde) zur Verfugung:
- Absturzsicherungen
- Persönliche Schutzausrustung gegen Absturz (PSAgA)
- Sicherungssets und -gurte
- Anschlagmittel
- Flurförderzeuge
- Flussigkeitsstrahler
- Geruste und Fahrgeruste
- Hebezeuge (Winden, Hub und Zuggeräte)
- Hubarbeitsbuhnen (mobile)
- Regalanlagen / systeme
- Gefahrstoff und Sicherheitsschränke
- Lastaufnahmemittel
- Leitern und Tritte (u.a. auch Podestleitern, fahrbare Arbeitsbuhnen, Treppenpodeste, usw.)
- Hebebuhnen bzw. Scherenhubtische
- Kraftbetätigte Turen und Tore
- Zurrmittel
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z.B. Messlehren, Messgeräte,
etc.) und Hilfsstoffe (z.B.
Reinigungsmittel, etc.) zu stellen bzw. zu liefern.
Erkennt der Auftragnehmer, dass wegen Änderung der Nutzung, von gesetzlichen Bestimmungen bzw. allgemein anerkannten Regeln
der Technik
oder aufgrund der nach einer mehrjährigen Betriebsdauer gesammelten Erfahrungen andere Prufungsintervalle notwendig werden,
hat er den
Auftraggeber darauf hinzuweisen.
2.2 Ausfuhrung der Leistung
Der Auftragnehmer hat die ausgefuhrten Leistungen sowie den Zustand der Prufobjekte in einer durch den AG zur Verfugung
gestellten Liste zu
Questionnaire2000203662 Exported on 03 Mar 2026 (Tue), 13:26 1/3
dokumentieren und die ordnungsgemäße Durchfuhrung der Prufung mit seiner Unterschrift zu bestätigen. Übersichtslisten uber
die zu prufenden
Prufobjekte können von den JEN-Mitarbeitenden aus einer Datenbank erstellt werden. Die gepruften und mangelfreien Prufobjekte
sind vom
Auftragnehmer mit einer entsprechenden Prufplakette zu kennzeichnen.
Nach erfolgreich abgeschlossener wiederkehrender Prufung erfolgt die Unterzeichnung des jeweilig zugehörigen
Leistungsnachweises, der mit der
Rechnungsstellung beim Auftraggeber mit einzureichen ist.
Der Zeitpunkt der Durchfuhrung der Prufungsleistungen ist mit dem Beauftragten des Auftraggebers rechtzeitig vor Beginn
abzustimmen und
innerhalb der betriebsublichen Arbeitszeit durchzufuhren.
Die Prufungen sind gemäß den im jeweiligen Regelwerk vorgeschriebenen Prufintervallen durchzufuhren.
Je nach Art der Prufung, sind die vom Auftraggeber erstellten Prufanweisungen bzw. Checklisten, die sich an den jeweiligen
gesetzlichen Vorgaben
orientieren, zu befolgen. Die Prufanweisungen und Checklisten werden zum Zeitpunkt der Prufung vom AG zur Verfugung gestellt.
2.3 Anordnungen durch den Auftraggeber
Die JEN ist befugt, unter Wahrung der dem Auftragnehmer zustehenden Leitung, Anordnungen zu treffen, die zur vertragsgemäßen
und
sicherheitskonformen Ausfuhrung der Leistung notwendig sind. Derartige Anordnungen werden vom zuständigen Mitarbeitenden der
JEN getroffen.
Sollte der AN Anordnungen Dritter ausfuhren, trägt der AN selbst die Kosten fur diese Maßnahme.
3. Vorschriften
3.1 Normen, Richtlinien und sonstige Vorschriften
Grundlage dieser Ausschreibung, der Angebotskalkulation sowie der späteren Vertragserfullung im Falle eines Zuschlages auf das
Angebot sind
zusätzlich der in den Ausschreibungsunterlagen aufgefuhrten Vertragsbedingungen, alle fur die in den Leistungsverzeichnissen
aufgefuhrten
Leistungen zutreffenden Normen, Richtlinien und sonstige Vorschriften.
Neben den anerkannten Regeln der Technik mussen bei der Ausfuhrung vom AN auch folgende Vorschriften, Bestimmungen usw. in ihrer
letztgultigen Fassung eingehalten werden:
- VDE- Bestimmungen und -Leitlinien (DIN-VDE-Norm)
- VDMA-Merkblätter
- VDI-Richtlinien
- VdS-Richtlinien
- EN-/ISO-Normen
- DIN-Normen des Deutschen Institutes fur Normung
- Vorschriften der DGUV (Unfallverhutungsvorschriften (UVV))
- Arbeitsstättenverordnung
- Arbeitsstättenrichtlinien
- Betriebssicherheitsverordnung
- Technische Regeln fur Betriebssicherheit
- Auflagen der weisungsberechtigten Behörden wie: Feuerwehr, Staatliches Amt fur Arbeitsschutz, Bauaufsicht
- Wasserhaushaltsgesetz
- Bereichsspezifische Genehmigungen der JEN gem. AtG bzw. StrlSchG
- Verordnung uber Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrustungen (PSA-BV)
4. Kalkulationshinweise
4.1 Prufungspauschale
Der gesamte Aufwand im Rahmen der Prufungstätigkeiten wird auf Basis der jeweiligen Prufungspauschale aus dem Angebot
abgerechnet. Darin
eingeschlossen ist auch der Zeitaufwand fur die notwendigen Sicherheits- und Anlagenunterweisungen, etc.
Der jeweilige Prufungsaufwand ist schriftlich in einem Leistungsnachweis zu dokumentieren und dem zuständigen Mitarbeitenden
der JEN bis zum
Ende der Arbeitswoche in doppelter Ausfertigung zur Anerkennung vorzulegen.
Die schriftlichen Leistungsnachweise mussen dabei fur jeden Kalendertag getrennt ausgestellt werden und eindeutig erkennen
lassen:
- Welche Arbeiten ausgefuhrt wurden: Was wurde gepruft und welche Stuckzahl
- Wo die Prufungen durchgefuhrt wurden (Gebäudenummer)
- Wer diese Arbeiten ausgefuhrt hat (Vor- und Zuname, Berufsbezeichnung)
- Unternehmensname und Anschrift
- Datum, Uhrzeit Beginn und Uhrzeit Ende
Mit der Prufungspauschale sind alle Zuschläge fur Gemeinkosten wie z.B. Wagnis, Gewinn, sowie Fahrtkosten,
Unterweisungszeiten, usw.
abgegolten.
Die Aufforderung vom Auftraggeber zur Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt bedarfsweise auf Abruf und kann auch
kurzfristig mit
einer Vorlaufzeit von ein bis drei Werktagen erfolgen.
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen der zu prufenden Arbeitsmittel und der zu prufenden persönlichen
Schutzausrustung gegen
Absturz sind geschätzt, es besteht kein Anspruch auf Abruf der genannten Mengen und des angegebenen Wertes.
5. Sonstige Bedingungen
5.1 Schutz des Betriebes
Die bestehenden Gebäude bleiben während der gesamten Maßnahme in Betrieb. Um den reibungslosen Gebäudebetrieb zu
gewährleisten, ist der
Lärm-, Staub- und Vibrationseintrag zu begrenzen. Vor Beginn der Arbeit sind die Schutzmaßnahmen hierzu mit dem AG
abzustimmen.
5.2 Arbeitszeiten
Arbeiten außerhalb der ublichen Dienstzeit (Mo.-Do. 6:30-15:30 Uhr und Fr. 6:30-13:00 Uhr) sind gesondert bei dem AG zu
beantragen.
5.3 Einweisung und Koordination
Nach Vertragsabschluss und vor Aufnahme der Arbeiten ist der erforderliche Arbeitssicherungsschein zu unterzeichnen. Die darin
enthaltenen
Auflagen sind zu beachten.
Es wird auf die Verpflichtung des AN zur Einhaltung der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, hiermit besonders hingewiesen
(insbesondere
Questionnaire2000203662 Exported on 03 Mar 2026 (Tue), 13:26 2/3
DGUV Vorschrift 1 und 3).
Vor Beginn der Arbeiten vor Ort wird vom AG eine Unterweisung des verantwortlichen Personals des AN durchgefuhrt. Der AN hat
dafur zu sorgen,
dass das vorgesehene Personal, sowie eigene Nachunternehmer entsprechend eingewiesen werden. Weitere Koordinationsgespräche
finden nach
Erfordernis statt. Aufwand, der uber die Erstunterweisung hinausgeht, wird nicht gesondert vergutet.
5.4 Ausweise
Beschäftigte des AN erhalten nur Zutritt zum Gelände der JEN, wenn sie im Besitz eines vom AG ausgestellten Ausweises sind.
Der AN hat die
Ausweise rechtzeitig beim AG oder bei der vom AG benannten Stelle anzufordern. Der Anforderung ist eine Liste mit Zunamen,
Vornamen,
Geburtstagen, Wohnsitzen und Nummern der Personalausweise beizufugen. Fur die Kraftfahrzeuge des Auftragnehmers sind
zusätzlich das
polizeiliche Kennzeichen und der Fahrzeugtyp anzugeben. Nicht mehr benötigte Ausweise sind unverzuglich an die Ausgabestelle
zuruckzugeben.
Dort ist auch unverzuglich der Verlust eines Ausweises anzuzeigen.
5.5 Zugang zu Gebäuden
Verkehrs- und Rettungswege zu den Gebäuden sind freizuhalten. Der Aufenthalt in den Gebäuden und/oder auf den Grundstucken
der JEN ist nur
zur bestimmungsgemäßen Durchfuhrung der beauftragten Arbeiten gestattet.
5.6 Gewährleistung notwendiger Kenntnisse des AN-Personals
Die Mitarbeitenden des AN werden vor Beginn der Arbeiten durch den AG hinsichtlich sicherheitsbezogener Kenntnisse der
jeweiligen
kerntechnischen Anlage unterrichtet. Diese jährlich zu wiederholende Maßnahme, die zu den Arbeitszeiten des AN stattfindet,
dauert pro Person
und Jahr ca. 2 Stunden. Die Kenntnisvermittlung, die in der Regel in einem Anlagenteil des AG stattfindet, gilt als Arbeitszeit
und muss in die
Prufungspauschalen mit eingerechnet werden.
5.7 Persönliche Schutzausrustung und Dosimetrie
Das vom AN eingesetzte Personal verpflichtet sich, den Sicherheitsanweisungen der JEN-Mitarbeitenden Folge zu leisten und die
fur den jeweiligen
Bereich erforderliche persönliche Schutzausrustung, z.B. das Tragen von Sicherheitsschuhen, Dosimetern, Schutzkitteln, usw. im
Kontrollbereich
und in Werkstätten, zu tragen. Sicherheitsschuhe und das amtliche Filmdosimeter sind vom eingesetzten Personal des AN selbst
mitzubringen.
Schutzkittel, elektronische Dosimeter, usw. werden vom AG bereitgestellt.
5.8 Abgrenzungsvertrag
Der AN muss mit der JEN einen Abgrenzungsvertrag fur den Strahlenschutz abschließen.
Questionnaire2000203662 Exported on 03 Mar 2026 (Tue), 13:26 3/3

Source: 4
https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/JEN-Juelicher-Entsorgungsgesellschaft-fuer-Nuklearanlagen-mbH/2026/03/642
0962.html
Data Acquisition via: p8000000

 
 
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau