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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Düsseldorf - Deutschland Blitzschutzarbeiten Gemeinde Schermbeck -Neubau Zentraler Grundschulstandort Schermbeck -Errichtung Grundschule mit Sporthalle - Blitzschutz und Fundamenterder
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026030201065455939 / 144363-2026
Veröffentlicht :
02.03.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
01.04.2026
Angebotsabgabe bis :
01.04.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
45312310 - Blitzschutzarbeiten
DEU-Düsseldorf: Deutschland Blitzschutzarbeiten Gemeinde Schermbeck
-Neubau Zentraler Grundschulstandort Schermbeck -Errichtung Grundschule mit
Sporthalle - Blitzschutz und Fundamenterder

2026/S 42/2026 144363

Deutschland Blitzschutzarbeiten Gemeinde Schermbeck - Neubau Zentraler
Grundschulstandort Schermbeck - Errichtung Grundschule mit Sporthalle - Blitzschutz und
Fundamenterder
OJ S 42/2026 02/03/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Schermbeck
E-Mail: thomas.nuebel@schermbeck.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Gemeinde Schermbeck - Neubau Zentraler Grundschulstandort Schermbeck - Errichtung
Grundschule mit Sporthalle - Blitzschutz und Fundamenterder
Beschreibung: Das Bauvorhaben beinhaltet den Neubau einer 5-zügigen Grundschule im
östlichen Teil des Grundstücks und einer Zweifeld-Sporthalle im westlichen Teil. Das geplante
Schulgebäude ist ein zweigeschossiger Holzbau ohne Unterkellerung, mit geneigten Dächern
über den vier Lernhäusern und einem Mittelteil mit Flachdach. Die Gründung erfolgt über
Einzel- und Streifenfundamente. Die Sporthalle ist ebenerdig angeordnet, hat ein Flachdach,
keine Unterkellerung und wird mit einer Bodenplatte gegründet. Ziel des Bauherrn ist es das
Objekt in der Planung, Entwicklung und Ausführung nach DGNB (Gebäude-Zertifizierung der
Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) und QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges
Gebäude) zertifizieren zu lassen. Angestrebt wird das Zertifikat DGNB-Silber und
Fördermittel des Bundes zu erhalten. Vorliegend werden die arbeiten zum Blitzschutz und
Fundamenterder ausgeschrieben. Beide Gebäude erhalten eine Blitzschutzanlage der Klasse
III nach VDE 0185-305. Die Einstufung in die Blitzschutzklasse III erfolgt nach VdS 2010 als
Öffentlich zugängliches Gebäude mit Publikumsverkehr. Für das Schulgebäude und die
Sporthalle wird ein Fundamenterder vorgesehen, bestehend aus einem
Funktionspotentialausgleichsleiter aus verzinktem Bandeisen 30 x 3,5 mm in den
Bodenplatten und einem Ringerder aus V4A-Rundstahl unter den Bodenplatten und
miteinander verbunden. Anschlussfahnen für Ableitungen werden in Abständen von ca. 20 m
vorgesehen. In allen Technikräumen im EG werden Anschlussfahnen für den
Potentialausgleich vorgesehen. Die Ableitungen werden als 8-mm-Rundstahl ausgeführt. Der
Anschluss wird bis über Dach geführt. Am Fußpunkt wird die Ableitung mit dem
Fundamenterder verbunden, während die Verbindung zum Dach über einen Anschluss im
Bereich der Attika realisiert wird. Die Auffangleitungen werden mit einer Maschenweite kleiner
/gleich 15 m verlegt. Verwendung finden 10 mm starke Leitungen als Alu-Quetschlegierung.
Alle auf der Dachfläche befindlichen Geräte, wie Lüftungshauben, PV-Unterkonstruktionen
und sonstige Geräte werden in die Erdungsmaßnahme mit einbezogen. Größe Aufbauten
werden über Erdungsstangen abgesichert. Alle Attikastoßstellen sind mit starren oder flexiblen

Überbrückungsseilen angeschlossen. Baustellenadresse: Weseler Straße 16, 46514
Schermbeck Südlich wird das Grundstück durch die Weseler Straße begrenzt, nördlich durch
den Tiefen Weg. Östlich schließt eine Grundschule, ein Wohnhaus und eine Grünfläche an.
Westlich setzt sich die vorherige Ackerfläche fort.
Kennung des Verfahrens: fbf0c813-ee2f-4d0d-bc79-d8ee75a9c498
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45312310 Blitzschutzarbeiten

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Weseler Straße 16
Stadt: Schermbeck
Postleitzahl: 46514
Land, Gliederung (NUTS): Wesel (DEA1F)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Südlich wird das Grundstück durch die Weseler Straße begrenzt,
nördlich durch den Tiefen Weg. Östlich schließt eine Grundschule, ein Wohnhaus und eine
Grünfläche an. Westlich setzt sich die vorherige Ackerfläche fort.

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform https://www.
subreport.de/ unter der zuvor genannten Nummer herunterladbar. Es ist vom Bieter eine E-
Mail-Adresse für die Kommunikation anzugeben. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und -
dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die
Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt,
rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bieter weitergegeben werden. Wir empfehlen
die Vergabeunterlagen frühzeitig von vorgenannter Plattform herunterzuladen. Bieter, die die
Vergabeunterlagen spät herunterladen und bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine
Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und dass der
Auftraggeber auf ihre Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine
ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der
Bieter nicht mehr erfolgen kann. Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten,
die der Bieter erkennt oder erkennen kann, so hat er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich
über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den
Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen
unverzüglich bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Angebote sind
ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform an die in den
Vergabeunterlagen angegebene Adresse, zu senden. Aufwendungen der Angebotserstellung
und Angebotsversendung werden nicht vergütet.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Ausschlussgründe gemäß §123 GWB: (1)
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine

Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129
des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland), 2.§ 89c des Strafgesetzbuchs
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3.§ 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),, 4.
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit
sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäische Union oder gegen Haushalte richtet, die
von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und
299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. §
108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§
333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in
Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der
Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die
Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3)
Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen,
wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat;
dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von
Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht
anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist,
dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge
zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
(5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus
zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Voneinem Ausschluss nach
Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des
öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre.
§ 125 bleibt unberührt.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB: (1) Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem

Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat, das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens
ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist,
die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, das
Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung
begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3
ist entsprechend anzuwenden, der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte
dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen
oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung
oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus
resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche
Anforderung bei der Ausführung

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Bauleistung - Blitzschutz und Fundamenterder
Beschreibung: Das Bauvorhaben beinhaltet den Neubau einer 5-zügigen Grundschule im
östlichen Teil des Grundstücks und einer Zweifeld-Sporthalle im westlichen Teil. Das geplante
Schulgebäude ist ein zweigeschossiger Holzbau ohne Unterkellerung, mit geneigten Dächern
über den vier Lernhäusern und einem Mittelteil mit Flachdach. Die Gründung erfolgt über
Einzel- und Streifenfundamente. Die Sporthalle ist ebenerdig angeordnet, hat ein Flachdach,
keine Unterkellerung und wird mit einer Bodenplatte gegründet. Ziel des Bauherrn ist es das
Objekt in der Planung, Entwicklung und Ausführung nach DGNB (Gebäude-Zertifizierung der
Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) und QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges
Gebäude) zertifizieren zu lassen. Angestrebt wird das Zertifikat DGNB-Silber und
Fördermittel des Bundes zu erhalten. Vorliegend werden die arbeiten zum Blitzschutz und
Fundamenterder ausgeschrieben. Beide Gebäude erhalten eine Blitzschutzanlage der Klasse
III nach VDE 0185-305. Die Einstufung in die Blitzschutzklasse III erfolgt nach VdS 2010 als
Öffentlich zugängliches Gebäude mit Publikumsverkehr. Für das Schulgebäude und die
Sporthalle wird ein Fundamenterder vorgesehen, bestehend aus einem
Funktionspotentialausgleichsleiter aus verzinktem Bandeisen 30 x 3,5 mm in den
Bodenplatten und einem Ringerder aus V4A-Rundstahl unter den Bodenplatten und
miteinander verbunden. Anschlussfahnen für Ableitungen werden in Abständen von ca. 20 m
vorgesehen. In allen Technikräumen im EG werden Anschlussfahnen für den
Potentialausgleich vorgesehen. Die Ableitungen werden als 8-mm-Rundstahl ausgeführt. Der
Anschluss wird bis über Dach geführt. Am Fußpunkt wird die Ableitung mit dem
Fundamenterder verbunden, während die Verbindung zum Dach über einen Anschluss im
Bereich der Attika realisiert wird. Die Auffangleitungen werden mit einer Maschenweite kleiner
/gleich 15 m verlegt. Verwendung finden 10 mm starke Leitungen als Alu-Quetschlegierung.
Alle auf der Dachfläche befindlichen Geräte, wie Lüftungshauben, PV-Unterkonstruktionen
und sonstige Geräte werden in die Erdungsmaßnahme mit einbezogen. Größe Aufbauten

werden über Erdungsstangen abgesichert. Alle Attikastoßstellen sind mit starren oder flexiblen
Überbrückungsseilen angeschlossen. Baustellenadresse: Weseler Straße 16, 46514
Schermbeck Südlich wird das Grundstück durch die Weseler Straße begrenzt, nördlich durch
den Tiefen Weg. Östlich schließt eine Grundschule, ein Wohnhaus und eine Grünfläche an.
Westlich setzt sich die vorherige Ackerfläche fort.
Interne Kennung: LOT-0001 E12675423

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45312310 Blitzschutzarbeiten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Beginn Werk- und Montageplanung : spätestens 12 Werktage
nach Zugang des Auftragsschreibens Beginn Ausführung Fundamenterder: 08.06.2026

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Weseler Straße 16
Stadt: Schermbeck
Postleitzahl: 46514
Land, Gliederung (NUTS): Wesel (DEA1F)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Südlich wird das Grundstück durch die Weseler Straße begrenzt,
nördlich durch den Tiefen Weg. Östlich schließt eine Grundschule, ein Wohnhaus und eine
Grünfläche an. Westlich setzt sich die vorherige Ackerfläche fort.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 08/06/2026
Andere Laufzeit: Unbekannt

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet
für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: I. Formular VHB_124 - Eigenerklärung zur Eignung II.
Eigenerklärung Russland (entsprechend Verordnung (EU) 2022/576)

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: IV. Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6
Monate)

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis zur Betriebshaftpflichtversicherung
(Haftpflichtversicherung) mittels Eigenerklärung o für Personenschäden 1.500.000,00 , o
Sach- und Vermögensschäden 500.000,00 zweifach maximiert pro Jahr

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: 100 % Preis Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes
Netto-Gesamtpreis. Der niedrigste Preis wird mit der höchsten Punktzahl (100 Punkte)
bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P =
100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist
P die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 100 Punkte erhält das für den Zuschlag
zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis für das jeweilige Los. 0 Punkte erhalten
Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste für
die Wertung zugelassene Angebot sind.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E12675423

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E12675423
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unter den nachfolgenden Bedingungen nicht nachgefordert
werden: Referenzen Nach der neueren Rechtsprechung des im Vergaberecht für ganz NRW
zuständigen OLG Düsseldorf (Beschl. v. 7.11.2018 Verg 39/18) wurden die Vorgaben für die
Nachforderung von Referenzen verschärft: Danach darf der öffentliche Auftraggeber Bieter
nicht dazu auffordern, inhaltlich nicht den Anforderungen genügende, vorgelegte Referenzen
durch ausreichende, bisher nicht vorgelegte Referenzen zu ersetzen. Fehlende Referenzen
werden demnach nicht nachgefordert. Das eingereichte Angebot ist in diesem Fall mangels
Eignung auszuschließen. Reicht ein Bieter keine Referenzen ein und verweist dafür auf seine
Präqualifikation, können nur die dort vorhandenen Referenzen geprüft werden. Sind diese für
den konkreten Auftrag nicht geeignet, darf der Auftraggeber keine anderen Referenzen
nachfordern (Vergabekammer Hamburg, Beschluss vom 03.01.2020 - 60.29- 319/2019.005).
Die Bieter sind darum angehalten, die in der PQ hinterlegten Referenzen dahingehend zu
prüfen, ob die o.a. Mindestvoraussetzungen erfüllt werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:

Eröffnungstermin: 01/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf § 160 (3) Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160
Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße
gegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Bitte beachten Sie: Zum 1. Januar 2027 wird die Vergabekammer Nordrhein-Westfalen bei der
Bezirksregierung Münster eingerichtet und übernimmt ab diesem Zeitpunkt landesweit alle
Nachprüfungsverfahren; anhängige Verfahren der bisherigen Vergabekammern Westfalen und
Rheinland gehen automatisch zum 01.01.2027 auf sie über. Bereits ab dem 1. Januar 2026
gilt eine gestufte Übergangsregelung: Für Neueingänge von Nachprüfungsanträgen ist die
Vergabekammer Westfalen ab diesem Datum für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold,
Münster und Düsseldorf zuständig. Die Vergabekammer Rheinland bleibt bis zum 30. Juni
2026 weiterhin zuständig für Neueingänge aus dem Regierungsbezirk Köln; diese
Zuständigkeit endet mit Ablauf dieses Datums (30.06.2026). Ab dem 1. Juli 2026 übernimmt
die Vergabekammer Westfalen auch die Neueingänge aus dem Regierungsbezirk Köln und ist
damit ab diesem Zeitpunkt für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in
Nordrhein#Westfalen bis zum 31.12.2026 zuständig. Die Vergabekammer Rheinland bleibt im
Jahr 2026 lediglich für die von ihr vor den jeweiligen Stichtagen (30.06.2026) eingeleiteten
Verfahren zuständig.

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: KoPart eG

Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00007243
Postanschrift: Kaiserswerther Str. 199-201
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
E-Mail: info@kopart.de
Telefon: 004921159895755
Internetadresse: http://www.kopart.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Schermbeck
Registrierungsnummer: 051700036036-31001-95
Postanschrift: Weseler Straße 2
Stadt: Schermbeck
Postleitzahl: 46514
Land, Gliederung (NUTS): Wesel (DEA1F)
Land: Deutschland
E-Mail: thomas.nuebel@schermbeck.de
Telefon: 00492853910340
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de
Telefon: 00492514112165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8f482fb0-906f-441a-a22b-cf9b1fa59c99 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/02/2026 13:02:43 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 42/2026
Datum der Veröffentlichung: 02/03/2026

Referenzen:
https://www.subreport.de/E12675423
http://www.kopart.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202603/ausschreibung-144363-2026-DEU.txt

 
 
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