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Titel :
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DEU-Jülich - Rahmenvereinbarung über CAD und BIM-Leistungen
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026022607475049208 / 2016120-2026
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Veröffentlicht :
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26.02.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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25.03.2026
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Angebotsabgabe bis :
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25.03.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Vertragstyp :
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Dienstleistungsauftrag
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Verfahrensart :
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Offenes Verfahren
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Unterteilung des Auftrags :
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Gesamtangebot
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Zuschlagkriterien :
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Wirtschaftlichstes Angebot
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Produkt-Codes :
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71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros
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Rahmenvereinbarung über CAD und BIM-Leistungen
JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich
Nordrhein-Westfalen
Leistungsbeschreibung
1 Ausgangssituaon und Zielsetzung
Die JEN mbH plant und realisiert u. a. den Rückbau kerntechnischer Anlagen. Die Planung erfolgt nach
dem Stand von Wissenscha und Technik, wobei verstärkt die digitale Planungsmethode Building
Informaon Modeling (BIM) eingesetzt wird, um Kosten-, Qualitäts- und Terminsicherheit zu erhöhen.
Bereits im Jahr 2020 wurden erste Gebäude miels 3D-Laserscanning erfasst und in digitale Modelle
überführt. Punktwolken und Bestandsmodelle liegen teilweise vor. Weitere Bauwerke sollen
sukzessive in digitale Modelle überführt oder bestehende Modelle fortgeschrieben werden.
Die internen Prozesse der JEN sind darauf ausgelegt, dass nur wenige eigene Mitarbeiter vorwiegend
koordinierende und strategische Aufgaben übernehmen, während die fachliche Bearbeitung
(Autorenwerkzeuge, Modellierung, Vermessung) weitgehend von externen Auragnehmern (AN)
erfolgt.
Ziel dieser Leistungsbeschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für CAD- und BIMLeistungen,
um bei Bedarf:
Vermessungs- und Digitalisierungsleistungen (inkl. Scan-to-BIM)
CAD-/BIM-Modellierungs-, Bereinigungs- und Supportleistungen
Fachliche BIM-Beratungsleistungen
Unterstützung bei der Erstellung BIM-Leistungsbeschreibungen
abrufen zu können.
2 Vertragsgegenstand und Laufzeit
2.1 Vertragsgegenstand
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Erbringung von CAD- und BIM-Leistungen gemäß Kapitel
5 im Einzelabruf-Verfahren. Der AN erbringt die Leistungen eigenverantwortlich, unter Beachtung der
Vorgaben des AG.
2.2 Laufzeit und Aufwandschätzung
Vertragslaufzeit: 24 Monate ab Zuschlagserteilung.
Der AG ist nicht verpflichtet, das volle Konngent abzurufen.
Einzelabrufe, die zum Zeitpunkt des Auslaufens der RV noch nicht abgeschlossen sind,
werden nach den vertraglichen Besmmungen dieser RV bis zu ihrer vollständigen
Fergstellung weitergeführt.
3 Aufwandsschätzung, Überwachung und
Berichterstaung
Für jeden Abruf schätzt der AN den erforderlichen Stundenaufwand und smmt diesen vor
Beauragung mit dem AG ab.
Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des beauragten Höchstwertes oder mit
Ablauf der Vertragslaufzeit.
Eine absehbare Überschreitung ist durch den AN unverzüglich, spätestens bei 80 % der in der
Rahmenvereinbarung beauragten Höchstwert (Gesamtneoangebot), schrilich anzuzeigen
und zu begründen.
Erforderliche Mehrstunden werden nur nach vorheriger schrilicher Bestägung durch den
AG erbracht.
Der AN legt dem AG monatlich Leistungsnachweise/Stundennachweise zur Freigabe vor.
Diese sind der Rechnung beizufügen. Ohne freigezeichnete Nachweise ist eine
Rechnungsprüfung und Zahlung durch den AG ausgeschlossen.
4 Organisaon, Ansprechpartner und Kommunikaon
Der AN benennt bei Angebotsabgabe einen Projektverantwortlichen als zentralen
Ansprechpartner, der bevollmächgt ist, Weisungen der AG-Vertreter umzusetzen.
Der Projektverantwortliche steht den zuständigen Vertretern des AG für alle Fragen der
Koordinaon, Leistungserbringung und Abrechnung während der Vertragslaufzeit zur
Verfügung.
Kommunikaonssprache ist Deutsch. Protokolle, Berichte und Dokumentaonen werden in
deutscher Sprache erstellt, sofern im Einzelabruf nichts anderes besmmt wird.
5 Leistungsumfang
Die nachfolgenden Einzelleistungen werden im Rahmen der Abrufe in Art und Umfang konkresiert.
AIA (Auraggeber-Informaonsanforderungen), LOIN, Detaillierungsgrade, BIM-Anwendungsfälle,
Ergebnisformate etc. werden je Abruf festgelegt.
Der AN stellt sicher, dass
Aufmaßleistungen im Bereich 3D-Laserscanning von unterwiesenen Fachkräen für das 3DLaserscanning
erbracht werden,
BIM-Fachberatungsleistungen von Personen mit mehrjähriger Projekterfahrung in der BIMImplemen
erung und -Koordinaon im Bereich Bestandsbau/Rückbau erbracht werden,
die eingesetzten CAD-/BIM-Fachkräe über praksche Erfahrung in der Modellierung auf
Basis von Punktwolken und in der Arbeit mit entsprevchenden Sowareprodukten verfügen.
Der AG ist berechgt, entsprechende Nachweise (z. B. Projektlisten, Referenzen, Zerfikate)
anzufordern.
5.1 BIM-Fachberatung und Prozessunterstützung
Leistungen u. a.:
Fachliche Beratung zu BIM-Strategie, BIM-Prozesslandscha und Rollenkonzepten innerhalb
der JEN.
Unterstützung bei der Definion und Fortschreibung von
o BIM-Anwendungsfällen,
o Organisaonsinformaonsanforderungen (OIR), Projeknformaonsanforderungen
(PIR), Asset-Informaons-Anforderungen (AIR) und Auraggeber-
Informaonsanforderungen (AIA),
o LOIN und LOA/LOI/LOG-Vorgaben,
o Informaons- und Datenstrukturen (z. B. Aributkataloge).
Unterstützung bei der Konzepon und Weiterentwicklung der CDE-Struktur und
Datenmanagementprozesse.
5.2 Vermessung und Bestandsdatenerfassung (3D-Scan, Scan-to-BIMVorbereitung)
Leistungen u. a.:
1. Vorbereitung und Begehung
Durchführen der erforderlichen radiologischen Eingangs- und Ausgangsmessungen,
Unterweisungen, usw.
Vorabbesichgung der Gebäude/Bereiche inkl. Kontrollbereich, ggf. unter
Berücksichgung strahlenschutz- und sicherheitsrelevanter Vorgaben des AG.
Absmmung der Termine zur Sicherstellung eines ungestörten Anlagenbetriebs.
Festlegung der zu vermessenden Bereiche und Zugangswege in Absmmung mit dem AG.
2. Durchführung der Vermessung
Durchführung von 3D-Laserscans und ggf. ergänzenden Verfahren (z. B. Photogrammetrie,
mobile Mapping), mit Geräten des AN.
Nutzung des vorhandenen Koordinatensystems des AG, sofern vorhanden; bei Bedarf
Erstellung/Erweiterung von Passpunkeldern (Umfang je Abruf).
Dokumentaon der verwendeten Messmethoden und Randbedingungen.
3. Datenverarbeitung und Punktwolkenbereitstellung
Registrierung und Zusammenführung der Scans in ein globales Koordinatensystem.
Filterung, Bereinigung und ggf. Farbzuweisung (RGB) zur Erstellung hochqualitaver
Punktwolken für die weitere Planung.
Punktwolkenauflösung:
o Der Zielfunkons-Punktabstand wird im Abruf festgelegt.
o Als Orienerungswert dient ein effekver Punktabstand im Bereich Level of
Accuracy (LOA) 20 (5 cm-15 mm)/30 (15 mm-5 mm) nach USIBD.
Der konkrete Ziel-Punktabstand wird je Abruf in Abhängigkeit von der Aufgabe
und den Anforderungen an Genauigkeit und Dateigröße festgelegt.
Übergabe der Punktwolken in gängigen, mit der beim AG eingesetzten BIM/CAD-Soware
kompablen Formaten (z. B. E57, RCP/RCS, o. Ä., je Abruf definiert).
4. Messprotokolle und Dokumentaon
Erstellung von Messprotokollen, soweit aufgrund der Messmethode sinnvoll oder im
Abruf gefordert (z. B. Angaben zu Genauigkeit, verwendete Instrumente, Passpunkte,
Kontrollmessungen).
Übergabe sämtlicher Rohdaten und abgeleiteter Daten in den Besitz des AG (auf durch
AG akzepertem Massenspeicher oder über sichere Datenaustauschplaorm).
5.3 Modellierung und Bestandsmodelle (CAD/BIM)
Leistungen u. a.:
Erstellung, Ergänzung und Aktualisierung von 3D-Bestandsmodellen auf Grundlage von
Punktwolken, Bestandsunterlagen (2D-Pläne, Schemata, Dokumentaon) und Vor-Ort-
Informaonen.
Modellierung in vom AG vorgegebener Sowareumgebung (z. B. Autodesk Revit oder
kompable Soware).
Einhaltung der AG-CAD- und BIM-Standards (Layer, Familien-/Bauteilkataloge, Parametrik,
Klassifikaonssysteme, Namenskonvenonen, Modellstruktur).
Definion von Modellierungsumfang und -efe (Geometrie und Informaon, LOD/LOG,
LOI/LOIN) je Abruf.
Erstellung und Pflege von Bauteilkatalogen/Familien, soweit erforderlich und im Abruf
vorgesehen.
Modellbereinigung bestehender Modelle, u. a.:
o Konsolidierung von Geometrien,
o Strukturierung entsprechend AG-Standards,
o Enernen überflüssiger Elemente,
o Vorbereitung für weitere Planungsphasen (z. B. Fachkoordinaonsmodelle),
o Ergänzung fehlender Elemente und/oder Elemennformaonen.
Revisionsdokumentaon (z. B. Kennzeichnung von Änderungen zum Bestand,
Änderungsprotokolle) je Abruf.
Ableitung von 2D-Plänen und Sichten aus dem Modell (Grundrisse, Schnie, Ansichten,
Auswertungen) nach Abrufvorgabe.
5.4 Unterstützung bei öffentlichen Vergabeverfahren im Bereich
BIM/CAD
Leistungen u. a.:
Erstellung und Überarbeitung von Leistungsbeschreibungen und Vergabeunterlagen für BIMbezogene
Liefer- und Dienstleistungen, insbesondere für öffentliche Auraggeber.
Unterstützung bei der Ausarbeitung von
o Auraggeber-Informaonsanforderungen (AIA),
o BIM-Anwendungsfällen,
o Bewertungs- und Zuschlagskriterien (inkl. qualitaver Kriterien),
o Vertragsbedingungen zu BIM (z. B. Modelllieferpflichten, Datenformate,
Kollisionsprüfung).
Die Entscheidungshoheit und formale Kommunikaon im Vergabeverfahren verbleibt beim
AG.
6 Einzelabruf-Verfahren
Die Leistungen werden in Einzelabrufen (Arbeitspaketen) auf Basis eines standardisierten Formblas
abgerufen. Für jeden Abruf legt der AG mindestens fest:
Beschreibung der zu erbringenden Leistung(en), inkl. konkreter BIM-Anwendungsfälle, AIA,
LOIN, Modellelemente, Detaillierungsgrade, gewünschter Datenformate.
Art und Umfang der Ergebnisdokumentaon (Modelle, Pläne, Berichte, Protokolle).
Termin für die Fergstellung und ggf. Zwischentermine (Meilensteine).
Eine eindeuge Abrufnummer.
Voraussichtlicher Aufwand des AN in Arbeitsstunden, aufgeschlüsselt nach Qualifikaons-
/Rollenprofilen, soweit erforderlich.
Der Abruf wird verbindlich, sobald er von den benannten technischen/kaufmännischen
Ansprechpartnern des AG unterzeichnet ist.
7 Datenformate, Übergabe und Nutzungsrechte
Die zu liefernden Datenformate (z. B. Revit-Dateien, IFC, E57, DWG, PDF) werden je Abruf
festgelegt.
Der AN überträgt dem AG die zur unbeschränkten Nutzung der Arbeitsergebnisse im Rahmen
der Aufgaben des AG erforderlichen Nutzungsrechte, einschließlich der Berechgung zur
Bearbeitung und Weitergabe an Drie (z. B. Fachplaner).
Rohdaten (Punktwolken, Scandaten) sind dem AG vollständig zu übergeben. Der AG erhält
das unbeschränkte Nutzungsrecht.
Sofern in den Abrufen nichts anderes vorgegeben wird, erfolgt die Bereitstellung und Ablage
der Arbeitsergebnisse in der vom AG bereitgestellten Datenaustauschplaorm.
8 Preisbla
Die Vergütung der im Rahmen dieser Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen erfolgt
auf Basis von abrechenbaren Leistungsstunden nach Qualifikaons- bzw. Funkonskategorien
sowie
auf Basis von Pauschalen für den Reiseaufwand je Tageseinsatz vor Ort.
Der Bieter hat im nachfolgenden Preisbla
für jede Qualifikaons- bzw. Leistungskategorie die angebotenen Stundensätze (neo) sowie auf
Basis der vom Auraggeber vorgegebenen Stundenmengen den daraus resulerenden
Gesamtpreis (neo) und
für jede ausgewiesene Reisekostenpauschale je Tageseinsatz vor Ort den angebotenen
Pauschalpreis (neo) sowie auf Basis der vorgegebenen Anzahl Tageseinsätze den daraus
resulerenden Gesamtpreis (neo)
anzugeben.
Die im Preisbla ausgewiesenen Stundenmengen pro Qualifikaons-/Leistungskategorie
(Gesamtumfang 1.500 Stunden) sowie die Anzahl der Tageseinsätze (Reisekostenpauschalen) sind
Schätzmengen zur Ermilung des Angebotspreises.
Der tatsächliche Abruf während der Vertragslaufzeit kann von diesen Mengen abweichen, ohne dass
hieraus ein Anspruch des Auragnehmers auf Mindestabruf oder ein Anspruch des Auraggebers auf
Ausschöpfung der Mengen entsteht.
Sämtliche mit der Leistungserbringung verbundenen Aufwendungen (z. B. allgemeine
Geschäskosten, Arbeitsmiel, übliche Dokumentaon) gelten mit den angebotenen Stundensätzen
als abgegolten.
Reiseaufwand bei Einsätzen vor Ort (insbesondere Fahrtkosten, Reisezeiten und Reisenebenkosten
wie Bodycounter, Sicherheitsunterweisungen, Zutriskontrollen, Park- und Mautgebühren sowie ggf.
erforderliche Übernachtungs- und Verpflegungsmehraufwendungen) wird ausschließlich über die im
Preisbla vorgesehenen Reisekostenpauschalen je Tageseinsatz vor Ort vergütet.
Die im Preisbla ausgewiesenen Stundenmengen stellen reine Leistungsstunden dar. Reise- und
Wegezeiten sowie Reisenebenkosten dürfen nicht als Stundenmenge abgerechnet werden. Der Bieter
hat die ihm entstehenden Reise- und Wegezeiten sowie Reisenebenkosten vollständig in die
angebotenen Reisekostenpauschalen je Tageseinsatz vor Ort einzukalkulieren.
Source: 4
https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/JEN-Juelicher-Entsorgungsgesellschaft-fuer-Nuklearanlagen-mbH/2026/02/641
1321.html
Data Acquisition via: p8000000
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