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Titel :
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DEU-Zeven - Deutschland Bauarbeiten SG Zeven -KuBiZ Zeven - Gerüstarbeiten
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026022301081938302 / 127258-2026
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Veröffentlicht :
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23.02.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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16.03.2026
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Angebotsabgabe bis :
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23.03.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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45000000 - Bauarbeiten
45262100 - Gerüstarbeiten
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DEU-Zeven: Deutschland Bauarbeiten SG Zeven -KuBiZ Zeven -
Gerüstarbeiten
2026/S 37/2026 127258
Deutschland Bauarbeiten SG Zeven - KuBiZ Zeven - Gerüstarbeiten
OJ S 37/2026 23/02/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Samtgemeinde Zeven
E-Mail: vergabestelle@bbt-kanzlei.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: SG Zeven - KuBiZ Zeven - Gerüstarbeiten
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung sind Gerüstarbeiten. Material und Mengen
(ca.-Angaben): Arbeitsgerüste Fassadengerüstfläche ca. 2.160 m2 Raumgerüstvolumen ca.
1.200 m3 Ausführungsfristen: gemäß Bauzeitenplan
Kennung des Verfahrens: 0d5d9db6-0bee-4ac1-bf16-65d2f379ea55
Interne Kennung: 1027-25
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung erfolgt
im Rahmen eines EU-weiten offenen Verfahrens gemäß den Vorschriften des Abschnitts 1
und 2, Unterabschnitts 2 der Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. Teil A Abschnitt 2 der Vergabe-
und Vertragsordnung für Bauleistungen - Ausgabe 2019 (VOB/A - EU). Das offene Verfahren
ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von
Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Der Zuschlag wird auf das
wirtschaftlichste Angebot erteilt.
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45262100 Gerüstarbeiten
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Klostergang 4
Stadt: Zeven
Postleitzahl: 27404
Land, Gliederung (NUTS): Rotenburg (Wümme) (DE937)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JMBZC#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A: Ausschlussgründe
wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB
(kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: §
6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 129 des
Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen
im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A: Ausschlussgründe
wegen einer Straftat nach: § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme
an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in
Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden
oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. §
6e EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 261 StGB
(Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).
Betrug: § 6e EU Abs. 1 Nr. 4 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 263
StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder
gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden. § 6e EU Abs. 1 Nr. 5 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 264
StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden.
Korruption: § 6e EU Abs. 1 Nr. 6 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 299
StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB
(Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). § 6e EU Abs. 1 Nr. 7 VOB/A:
Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung
von Mandatsträgern). § 6e EU Abs. 1 Nr. 8 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat
nach: den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in
Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete). § 6e EU Abs. 1
Nr. 9 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur
Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 6e EU Abs. 1 Nr. 10 VOB/A:
Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b
bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: § 6e EU Abs. 4 EU VOB/A:
1Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. 2Satz 1 findet keine
Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist,
dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge
zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: § 6e EU
Abs. 4 EU VOB/A: 1Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme
an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur
Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist
und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. 2Satz 1 findet keine
Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist,
dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge
zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A: Der öffentliche
Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A: Der öffentliche
Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A: Der öffentliche
Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat.
Zahlungsunfähigkeit: § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB
/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A: Der öffentliche
Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: § 6e EU
Abs. 6 Nr. 2 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A: Der öffentliche
Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: § 6e
EU Abs. 6 Nr. 4 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der
öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 6e EU Abs. 6 Nr. 5
VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 6e EU Abs. 6
Nr. 6 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung
daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 6e EU Abs.
6 Nr. 7 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich
oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: § 6e EU Abs. 6 Nr.
8 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug
auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen,
Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des
öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: SG Zeven - KuBiZ Zeven - Gerüstarbeiten
Beschreibung: Die ehemalige Grundschule Klostergang wird zu einem Kultur- und
Bildungszentrum (KuBiZ) mit Bibliothek, Volkshochschule, Archiv, Aula und zentralem Foyer
umgebaut. Ein neuer gemeinsamer Haupteingang führt in das mittig angeordnete Foyer, das
beide Gebäude verbindet. Durch große Verglasungen öffnet sich dieser Bereich zum Platz hin
und bildet einen hellen, kommunikativen Mittelpunkt des Ensembles. Der Holländertrakt wird
zu einer zweigeschossigen Bibliothek umfunktioniert. Die vorhandene Struktur bleibt
weitgehend erhalten, die Dachkonstruktion wird erneuert und die Fassade gedämmt und mit
einer neuen Klinkerriemchen-WDVS-Fassade versehen. Bodentiefe Fenster schaffen einen
direkten Bezug zum Außenraum. Entlang der Fassaden entstehen Lese- und
Aufenthaltsbereiche, die den Blick auf die umliegende Umgebung ermöglichen. Eine zentrale
Innentreppe mit Luftraum verbindet Erdgeschoss und Souterrain und optimiert die räumliche
Nutzung. Im Gebäude der ehemaligen Schule Klostergang entstehen die Räume für die
Volkshochschule und das Museumsarchiv. Das bestehende Ziegelmauerwerk wird gereinigt
und instandgesetzt. Die alten Fenster werden durch thermisch getrennte Stahlfenster mit
schmalen Profilen und einer vertikalen Teilung ersetzt, die die historische Gliederung
aufgreifen und zugleich ein zeitgemäßes Erscheinungsbild ermöglichen. Das Treppenhaus
wird erweitert, um die brandschutztechnischen Anforderungen zu erfüllen. Ein verglaster
Verbindungsgang im Erdgeschoss stellt die direkte Anbindung an das neue Foyer her. Der
Außenbereich wird neu gestaltet und zu einem nutzungsorientierten Garten entwickelt, der
unmittelbar an Foyer, Aula und Bibliothek anschließt. Ein Lesegarten, ein Schachbereich,
Spielflächen und Grünzonen schaffen vielfältige Aufenthaltsmöglichkeiten. Der zentrale Platz
zwischen Klosterkirche, Museum, Kindergarten und KuBiZ erhält durch eine neue
Baumgruppe eine klar definierte Mitte und stärkt die räumliche Verbindung innerhalb des
historischen Umfelds. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Gerüstarbeiten.
Interne Kennung: 1027-25
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45262100 Gerüstarbeiten
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Klostergang 4
Stadt: Zeven
Postleitzahl: 27404
Land, Gliederung (NUTS): Rotenburg (Wümme) (DE937)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der Befähigung und
Erlaubnis zur Berufsausübung folgende Erklärungen/Unterlagen nach Maßgabe des § 6a EU
Nr. 1 VOB/A beizufügen: - die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der
Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes. Mit dem Angebot sind die Nachweise zu
erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die
allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den
Ausschreibungsunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) oder
eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen
Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des
Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind
zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen: - Aktuelle Gewerbeanmeldung,
Handelsregisterauszug (Auszug nicht älter als 13 Monate zum Submissionszeitpunkt) und
Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und
Handelskammer.
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen
und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen nach § 6a EU
Nr. 2 VOB/A abzugeben: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf
die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024), soweit es Bauleistungen
und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Mit
dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen
Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig
entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung
(Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus
anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise
des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen des Auftraggebers
sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen: Bestätigung eines vereidigten
Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder
entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen. Beruft sich das Unternehmen zur
Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für
diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer
Unternehmen in Anspruch, behält sich der Auftraggeber vor, zu verlangen, dass Bieter und
diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Bescheinigungen, die nicht
in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen
und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen nach § 6a EU
Nr. 2 VOB/A abzugeben: 1. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf
Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in
Liquidation befindet. 2. Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig
bestätigt wurde. 3. Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der
Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. 4. Erklärung, dass das
Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Mit dem Angebot sind die Nachweise zu
erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die
allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den
Ausschreibungsunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) oder
eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen
Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des
Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind
zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen: 1. Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter
Insolvenzplan. 2. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse - nicht älter als
13 Monate zum Submissionszeitpunkt - (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist),
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen -
nicht älter als 13 Monate zum Submissionszeitpunkt (soweit das Finanzamt derartige
Bescheinigungen ausstellt) sowie eine gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. 3.
Aktuell gültige, qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des
für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Beruft
sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen,
ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen
und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nimmt
der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, behält sich der Auftraggeber vor, zu
verlangen, dass Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die
deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Erklärungen/Unterlagen nach Maßgabe des § 6a EU
Nr. 3 VOB/A beizufügen: Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten bis zu 5
abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind. Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch
die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den
Ausschreibungsunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) oder
eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen
Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des
Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind
zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen: Mindestens 3 Referenzen über die
Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit
der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen
Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g.
Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Erklärungen/Unterlagen nach Maßgabe des § 6a EU
Nr. 3 VOB/A beizufügen: Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der
Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Mit dem Angebot sind die
Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare
Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den
Ausschreibungsunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) oder
eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen
Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des
Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind
zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen: Angaben über die Zahl der in den letzten 3
abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert
nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal. Beruft sich
das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die
jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und
Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die
deutsche Sprache beizufügen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 0,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 16/03/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JMBZC
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JMBZC
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JMBZC
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/03/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gilt die Regelung des § 16a EU VOB/A: (1) Der öffentliche
Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der
Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben
oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder
unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und
sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung),
es sei denn, er hat von seinem Recht aus Absatz 3 Gebrauch gemacht. Es sind nur
Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren. (2) Fehlende
Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Angebote, die den Bestimmungen des § 13
EU Absatz 1 Nummer 3 nicht entsprechen, sind auszuschließen. Dies gilt nicht für Angebote,
bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl
durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge
nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten
Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger
Nebenangebote abgestellt. Der öffentliche Auftraggeber fordert den Bieter nach Maßgabe von
Absatz 1 auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen. Die Sätze 3 bis 5 gelten nicht, wenn
der öffentliche Auftraggeber das Nachfordern von Preisangaben gemäß Absatz 3
ausgeschlossen hat. (3) Der öffentliche Auftraggeber kann in der Auftragsbekanntmachung
oder den Vergabeunterlagen festlegen, dass er keine Unterlagen oder Preisangaben
nachfordern wird. (4) Die Unterlagen oder fehlenden Preisangaben sind vom Bewerber oder
Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen,
nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Frist soll sechs Kalendertage nicht
überschreiten. (5) Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt,
ist das Angebot auszuschließen. (6) Die Absätze 1, 3, 4 und 5 gelten für den
Teilnahmewettbewerb entsprechend.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 23/03/2026 11:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch durch mindestens 2
Vertreter des öffentlichen Auftraggebers.
Eröffnungstermin Beschreibung: Die elektronische Öffnung der Angebote findet ohne die
Beteiligung von Bietern statt (§ 14 EU VOB/A).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Unterbeauftragungen sind zugelassen. Die
Regelungen zur Tariftreue werden Vertragsbestandteil und gelten entsprechend für sämtliche
Unterbeauftragungen. Mit dem Angebot ist von dem Auftragnehmer die Erklärung nach § 4
Abs. 1 NTVergG vorzulegen. Bei Auftragserteilung besteht die Verpflichtung, die in seinem
Unternehmen mit der Ausführung des Auftragsgegenstands beschäftigten Personen
mindestens ein Entgelt nach Maßgabe des MiLoG zu zahlen. Sofern der Auftragnehmer
beabsichtigt, Unteraufträge zu erteilen, sind diese dem Auftraggeber spätestens vor
Auftragserteilung namentlich zu benennen. Von den benannten Unterauftragnehmern ist vor
Auftragserteilung die Erklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG sowie den Nachweis nach § 8 Abs.
2 NTVergG (Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung, der nicht älter als ein Jahr sein darf) abzuverlangen und dem
Auftraggeber vorzulegen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für
Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen
Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird,
ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer
Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und
Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg zulässig. Nach § 161 GWB ist der Antrag
schriftlich bei der Kammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes
Begehren enthalten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: bbt
Rechts- und Steuerkanzlei GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Samtgemeinde Zeven
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Samtgemeinde Zeven
Registrierungsnummer: 033575408-0-20
Postanschrift: Am Markt 4
Stadt: Zeven
Postleitzahl: 27404
Land, Gliederung (NUTS): Rotenburg (Wümme) (DE937)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bbt-kanzlei.de
Telefon: +49 511-220074-66
Internetadresse: https://www.zeven.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: bbt Rechts- und Steuerkanzlei GmbH
Registrierungsnummer: DE259528735
Postanschrift: Theaterstraße 16
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@bbt-kanzlei.de
Telefon: +49 511220074-66
Fax: +49 511220074-99
Internetadresse: http://www.bbt-kanzlei.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium
für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131-153306
Fax: +49 4131-152943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d04e2be8-2c22-4f10-b129-baf90226e785 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/02/2026 09:50:49 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 37/2026
Datum der Veröffentlichung: 23/02/2026
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JMBZC
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JMBZC/documents
https://www.zeven.de/
http://www.bbt-kanzlei.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202602/ausschreibung-127258-2026-DEU.txt
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