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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Geldern - Deutschland Rohbauarbeiten Erd-, Mauer- und Betonarbeiten
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026013001074481123 / 71057-2026
Veröffentlicht :
30.01.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
24.02.2026
Angebotsabgabe bis :
03.03.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
45000000 - Bauarbeiten
45210000 - Bauleistungen im Hochbau
45214000 - Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten
45214200 - Bauarbeiten für Schulgebäude
45214210 - Bau von Grundschulen
45223220 - Rohbauarbeiten
45262200 - Fundamentierungsarbeiten und Brunnenbohrungen
45262210 - Fundamentierungsarbeiten
45262300 - Betonarbeiten
45262310 - Stahlbetonarbeiten
45262500 - Maurerarbeiten
45262521 - Verblendmauerwerk
45262522 - Mauerwerksarbeiten
DEU-Geldern: Deutschland Rohbauarbeiten Erd-, Mauer- und Betonarbeiten

2026/S 21/2026 71057

Deutschland Rohbauarbeiten Erd-, Mauer- und Betonarbeiten
OJ S 21/2026 30/01/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gelderner Bau Gesellschaft mbH
E-Mail: vergabe@geldern-bau.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes
öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Erd-, Mauer- und Betonarbeiten
Beschreibung: Erd-, Mauer- und Betonarbeiten für den Umbau und Erweiterung der St.-
Martinischule in Veert.
Kennung des Verfahrens: f4286405-43ed-4a6d-ae8a-591387ff677e
Interne Kennung: EU-2026-001-GBG
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45223220 Rohbauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten, 45210000 Bauleistungen im Hochbau,
45262500 Maurerarbeiten, 45262521 Verblendmauerwerk, 45262522 Mauerwerksarbeiten,
45262200 Fundamentierungsarbeiten und Brunnenbohrungen, 45262210
Fundamentierungsarbeiten, 45262300 Betonarbeiten, 45262310 Stahlbetonarbeiten, 45214000
Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten, 45214200 Bauarbeiten für Schulgebäude
, 45214210 Bau von Grundschulen

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Schulstraße 18
Stadt: Geldern
Postleitzahl: 47608
Land, Gliederung (NUTS): Kleve (DEA1B)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXPTY65D36F#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: 1. Gemäß Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert
durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023, dürfen öffentliche
Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen
vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies
umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder
Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent gemessen am Auftragswert,
beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Ein Bezug zu Russland im
Sinne der Vorschrift besteht a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder die
Niederlassung des Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder
eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a) zutrifft, am Bieter über das
Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 Prozent, c) durch das Handeln der Bieter im
Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der
Buchstaben a) und/oder b) zutreffen. Vor diesem Hintergrund müssen die Bieter erklären,
dass sie keinen Bezug zu Russland in diesem Sinne aufweisen. Hierzu ist zwingend das in
den Angebotsunterlagen enthaltene Formblatt 6 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines
Bezugs zu Russland zu verwenden. Bei Bietergemeinschaften ist diese Erklärung von jedem
Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. 2. Es dürfen keine Ausschlussgründe vorliegen,
auf die in § 124 Abs. 2 GWB verwiesen wird (§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c
des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes). Der
Nachweis ist wie folgt zu erbringen: a. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein
gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. b.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen das Formblatt 2 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen (endgültiger Nachweis) ausgefüllt einzureichen. Selbiges gilt für
präqualifizierte Unternehmen, soweit entsprechende Bescheinigungen/Erklärungen nicht in
dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind. c. Im Falle einer
Bietergemeinschaft gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben für jedes
Bietergemeinschaftsmitglied. d. Im Falle der Eignungsleihe gelten die unter lit. a. und b.
genannten Vorgaben entsprechend für das / die eignungsverleihende(n) Unternehmen. e. Bei
Einsatz von Nachunternehmen gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben
entsprechend für das/die Nachunternehmen. Die Nachweise sind jedoch nur auf gesondertes
Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bildung krimineller Vereinigungen Der Nachweis
ist wie folgt zu erbringen: a. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein
gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. b.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen das Formblatt 2 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen (endgültiger Nachweis) ausgefüllt einzureichen. Selbiges gilt für
präqualifizierte Unternehmen, soweit entsprechende Bescheinigungen/Erklärungen nicht in
dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind. c. Im Falle einer
Bietergemeinschaft gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben für jedes
Bietergemeinschaftsmitglied. d. Im Falle der Eignungsleihe gelten die unter lit. a. und b.

genannten Vorgaben entsprechend für das / die eignungsverleihende(n) Unternehmen. e. Bei
Einsatz von Nachunternehmen gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben
entsprechend für das/die Nachunternehmen. Die Nachweise sind jedoch nur auf gesondertes
Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. f. Sofern ein Bieter / Bietergemeinschaftsmitglied /
eignungsverleihendes Unternehmen / Nachunternehmen einen der in § 6e VOB/A-EU
genannten Ausschlussgründe verwirklicht, kann dieses nach Maßgabe des § 6f VOB/A-EU
den Nachweis dafür erbringen, dass er/es ausreichende Maßnahmen getroffen hat, dass trotz
des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt.
Hierzu ist das Formblatt 5: Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen zu verwenden .
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Bildung terroristischer Vereinigungen Der Nachweis ist wie folgt zu erbringen: a.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges
Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. b. Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen das Formblatt 2 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen (endgültiger Nachweis) ausgefüllt einzureichen. Selbiges gilt für
präqualifizierte Unternehmen, soweit entsprechende Bescheinigungen/Erklärungen nicht in
dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind. c. Im Falle einer
Bietergemeinschaft gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben für jedes
Bietergemeinschaftsmitglied. d. Im Falle der Eignungsleihe gelten die unter lit. a. und b.
genannten Vorgaben entsprechend für das / die eignungsverleihende(n) Unternehmen. e. Bei
Einsatz von Nachunternehmen gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben
entsprechend für das/die Nachunternehmen. Die Nachweise sind jedoch nur auf gesondertes
Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. f. Sofern ein Bieter / Bietergemeinschaftsmitglied /
eignungsverleihendes Unternehmen / Nachunternehmen einen der in § 6e VOB/A-EU
genannten Ausschlussgründe verwirklicht, kann dieses nach Maßgabe des § 6f VOB/A-EU
den Nachweis dafür erbringen, dass er/es ausreichende Maßnahmen getroffen hat, dass trotz
des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt.
Hierzu ist das Formblatt 5: Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen zu verwenden .
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Der
Nachweis ist wie folgt zu erbringen: a. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein
gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. b.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen das Formblatt 2 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen (endgültiger Nachweis) ausgefüllt einzureichen. Selbiges gilt für
präqualifizierte Unternehmen, soweit entsprechende Bescheinigungen/Erklärungen nicht in
dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind. c. Im Falle einer
Bietergemeinschaft gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben für jedes
Bietergemeinschaftsmitglied. d. Im Falle der Eignungsleihe gelten die unter lit. a. und b.
genannten Vorgaben entsprechend für das / die eignungsverleihende(n) Unternehmen. e. Bei
Einsatz von Nachunternehmen gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben
entsprechend für das/die Nachunternehmen. Die Nachweise sind jedoch nur auf gesondertes
Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. f. Sofern ein Bieter / Bietergemeinschaftsmitglied /
eignungsverleihendes Unternehmen / Nachunternehmen einen der in § 6e VOB/A-EU
genannten Ausschlussgründe verwirklicht, kann dieses nach Maßgabe des § 6f VOB/A-EU
den Nachweis dafür erbringen, dass er/es ausreichende Maßnahmen getroffen hat, dass trotz

des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt.
Hierzu ist das Formblatt 5: Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen zu verwenden .
Betrug: Betrug oder Subventionsbetrug Der Nachweis ist wie folgt zu erbringen: a.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges
Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. b. Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen das Formblatt 2 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen (endgültiger Nachweis) ausgefüllt einzureichen. Selbiges gilt für
präqualifizierte Unternehmen, soweit entsprechende Bescheinigungen/Erklärungen nicht in
dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind. c. Im Falle einer
Bietergemeinschaft gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben für jedes
Bietergemeinschaftsmitglied. d. Im Falle der Eignungsleihe gelten die unter lit. a. und b.
genannten Vorgaben entsprechend für das / die eignungsverleihende(n) Unternehmen. e. Bei
Einsatz von Nachunternehmen gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben
entsprechend für das/die Nachunternehmen. Die Nachweise sind jedoch nur auf gesondertes
Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. f. Sofern ein Bieter / Bietergemeinschaftsmitglied /
eignungsverleihendes Unternehmen / Nachunternehmen einen der in § 6e VOB/A-EU
genannten Ausschlussgründe verwirklicht, kann dieses nach Maßgabe des § 6f VOB/A-EU
den Nachweis dafür erbringen, dass er/es ausreichende Maßnahmen getroffen hat, dass trotz
des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt.
Hierzu ist das Formblatt 5: Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen zu verwenden .
Korruption: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Der Nachweis ist wie folgt zu
erbringen: a. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges
Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. b. Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen das Formblatt 2 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen (endgültiger Nachweis) ausgefüllt einzureichen. Selbiges gilt für
präqualifizierte Unternehmen, soweit entsprechende Bescheinigungen/Erklärungen nicht in
dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind. c. Im Falle einer
Bietergemeinschaft gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben für jedes
Bietergemeinschaftsmitglied. d. Im Falle der Eignungsleihe gelten die unter lit. a. und b.
genannten Vorgaben entsprechend für das / die eignungsverleihende(n) Unternehmen. e. Bei
Einsatz von Nachunternehmen gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben
entsprechend für das/die Nachunternehmen. Die Nachweise sind jedoch nur auf gesondertes
Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. f. Sofern ein Bieter / Bietergemeinschaftsmitglied /
eignungsverleihendes Unternehmen / Nachunternehmen einen der in § 6e VOB/A-EU
genannten Ausschlussgründe verwirklicht, kann dieses nach Maßgabe des § 6f VOB/A-EU
den Nachweis dafür erbringen, dass er/es ausreichende Maßnahmen getroffen hat, dass trotz
des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt.
Hierzu ist das Formblatt 5: Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen zu verwenden .
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Der Nachweis ist wie folgt zu erbringen: a.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges
Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. b. Nicht

präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen das Formblatt 2 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen (endgültiger Nachweis) ausgefüllt einzureichen. Selbiges gilt für
präqualifizierte Unternehmen, soweit entsprechende Bescheinigungen/Erklärungen nicht in
dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind. c. Im Falle einer
Bietergemeinschaft gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben für jedes
Bietergemeinschaftsmitglied. d. Im Falle der Eignungsleihe gelten die unter lit. a. und b.
genannten Vorgaben entsprechend für das / die eignungsverleihende(n) Unternehmen. e. Bei
Einsatz von Nachunternehmen gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben
entsprechend für das/die Nachunternehmen. Die Nachweise sind jedoch nur auf gesondertes
Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. f. Sofern ein Bieter / Bietergemeinschaftsmitglied /
eignungsverleihendes Unternehmen / Nachunternehmen einen der in § 6e VOB/A-EU
genannten Ausschlussgründe verwirklicht, kann dieses nach Maßgabe des § 6f VOB/A-EU
den Nachweis dafür erbringen, dass er/es ausreichende Maßnahmen getroffen hat, dass trotz
des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt.
Hierzu ist das Formblatt 5: Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen zu verwenden .
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Verstöße gegen Verpflichtungen
zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Der Nachweis ist wie folgt zu erbringen: a.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges
Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. b. Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen das Formblatt 2 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen (endgültiger Nachweis) ausgefüllt einzureichen. Selbiges gilt für
präqualifizierte Unternehmen, soweit entsprechende Bescheinigungen/Erklärungen nicht in
dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind. c. Im Falle einer
Bietergemeinschaft gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben für jedes
Bietergemeinschaftsmitglied. d. Im Falle der Eignungsleihe gelten die unter lit. a. und b.
genannten Vorgaben entsprechend für das / die eignungsverleihende(n) Unternehmen. e. Bei
Einsatz von Nachunternehmen gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben
entsprechend für das/die Nachunternehmen. Die Nachweise sind jedoch nur auf gesondertes
Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. f. Sofern ein Bieter / Bietergemeinschaftsmitglied /
eignungsverleihendes Unternehmen / Nachunternehmen einen der in § 6e VOB/A-EU
genannten Ausschlussgründe verwirklicht, kann dieses nach Maßgabe des § 6f VOB/A-EU
den Nachweis dafür erbringen, dass er/es ausreichende Maßnahmen getroffen hat, dass trotz
des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt.
Hierzu ist das Formblatt 5: Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen zu verwenden .
ternehmen gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben entsprechend für das/die
Nachunternehmen. Die Nachweise sind jedoch nur auf gesondertes Verlangen des
Auftraggebers vorzulegen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Verstöße
gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Der Nachweis ist wie
folgt zu erbringen: a. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis des Nichtvorliegens
von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges
Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. b. Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen das Formblatt 2 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen (endgültiger Nachweis) ausgefüllt einzureichen. Selbiges gilt für

präqualifizierte Unternehmen, soweit entsprechende Bescheinigungen/Erklärungen nicht in
dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind. c. Im Falle einer
Bietergemeinschaft gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben für jedes
Bietergemeinschaftsmitglied. d. Im Falle der Eignungsleihe gelten die unter lit. a. und b.
genannten Vorgaben entsprechend für das / die eignungsverleihende(n) Unternehmen. e. Bei
Einsatz von Nachunternehmen gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben
entsprechend für das/die Nachunternehmen. Die Nachweise sind jedoch nur auf gesondertes
Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. f. Sofern ein Bieter / Bietergemeinschaftsmitglied /
eignungsverleihendes Unternehmen / Nachunternehmen einen der in § 6e VOB/A-EU
genannten Ausschlussgründe verwirklicht, kann dieses nach Maßgabe des § 6f VOB/A-EU
den Nachweis dafür erbringen, dass er/es ausreichende Maßnahmen getroffen hat, dass trotz
des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt.
Hierzu ist das Formblatt 5: Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen zu verwenden .
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen umweltrechtliche
Verpflichtungen Der Nachweis ist wie folgt zu erbringen: a. Präqualifizierte Unternehmen
führen den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer
Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. b. Nicht präqualifizierte Unternehmen
haben als Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen das Formblatt 2
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (endgültiger Nachweis)
ausgefüllt einzureichen. Selbiges gilt für präqualifizierte Unternehmen, soweit entsprechende
Bescheinigungen/Erklärungen nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis
enthalten sind. c. Im Falle einer Bietergemeinschaft gelten die unter lit. a. und b. genannten
Vorgaben für jedes Bietergemeinschaftsmitglied. d. Im Falle der Eignungsleihe gelten die
unter lit. a. und b. genannten Vorgaben entsprechend für das / die eignungsverleihende(n)
Unternehmen. e. Bei Einsatz von Nachunternehmen gelten die unter lit. a. und b. genannten
Vorgaben entsprechend für das/die Nachunternehmen. Die Nachweise sind jedoch nur auf
gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. f. Sofern ein Bieter /
Bietergemeinschaftsmitglied / eignungsverleihendes Unternehmen / Nachunternehmen einen
der in § 6e VOB/A-EU genannten Ausschlussgründe verwirklicht, kann dieses nach Maßgabe
des § 6f VOB/A-EU den Nachweis dafür erbringen, dass er/es ausreichende Maßnahmen
getroffen hat, dass trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht
zur Anwendung kommt. Hierzu ist das Formblatt 5: Eigenerklärung zu
Selbstreinigungsmaßnahmen zu verwenden .
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen sozialrechtliche
Verpflichtungen Der Nachweis ist wie folgt zu erbringen: a. Präqualifizierte Unternehmen
führen den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer
Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. b. Nicht präqualifizierte Unternehmen
haben als Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen das Formblatt 2
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (endgültiger Nachweis)
ausgefüllt einzureichen. Selbiges gilt für präqualifizierte Unternehmen, soweit entsprechende
Bescheinigungen/Erklärungen nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis
enthalten sind. c. Im Falle einer Bietergemeinschaft gelten die unter lit. a. und b. genannten
Vorgaben für jedes Bietergemeinschaftsmitglied. d. Im Falle der Eignungsleihe gelten die
unter lit. a. und b. genannten Vorgaben entsprechend für das / die eignungsverleihende(n)
Unternehmen. e. Bei Einsatz von Nachunternehmen gelten die unter lit. a. und b. genannten
Vorgaben entsprechend für das/die Nachunternehmen. Die Nachweise sind jedoch nur auf

gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. f. Sofern ein Bieter /
Bietergemeinschaftsmitglied / eignungsverleihendes Unternehmen / Nachunternehmen einen
der in § 6e VOB/A-EU genannten Ausschlussgründe verwirklicht, kann dieses nach Maßgabe
des § 6f VOB/A-EU den Nachweis dafür erbringen, dass er/es ausreichende Maßnahmen
getroffen hat, dass trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht
zur Anwendung kommt. Hierzu ist das Formblatt 5: Eigenerklärung zu
Selbstreinigungsmaßnahmen zu verwenden .
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen arbeitsrechtliche
Verpflichtungen Der Nachweis ist wie folgt zu erbringen: a. Präqualifizierte Unternehmen
führen den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer
Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. b. Nicht präqualifizierte Unternehmen
haben als Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen das Formblatt 2
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (endgültiger Nachweis)
ausgefüllt einzureichen. Selbiges gilt für präqualifizierte Unternehmen, soweit entsprechende
Bescheinigungen/Erklärungen nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis
enthalten sind. c. Im Falle einer Bietergemeinschaft gelten die unter lit. a. und b. genannten
Vorgaben für jedes Bietergemeinschaftsmitglied. d. Im Falle der Eignungsleihe gelten die
unter lit. a. und b. genannten Vorgaben entsprechend für das / die eignungsverleihende(n)
Unternehmen. e. Bei Einsatz von Nachunternehmen gelten die unter lit. a. und b. genannten
Vorgaben entsprechend für das/die Nachunternehmen. Die Nachweise sind jedoch nur auf
gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. f. Sofern ein Bieter /
Bietergemeinschaftsmitglied / eignungsverleihendes Unternehmen / Nachunternehmen einen
der in § 6e VOB/A-EU genannten Ausschlussgründe verwirklicht, kann dieses nach Maßgabe
des § 6f VOB/A-EU den Nachweis dafür erbringen, dass er/es ausreichende Maßnahmen
getroffen hat, dass trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht
zur Anwendung kommt. Hierzu ist das Formblatt 5: Eigenerklärung zu
Selbstreinigungsmaßnahmen zu verwenden .
Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit Der Nachweis ist wie folgt zu erbringen: a.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges
Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. b. Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen das Formblatt 2 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen (endgültiger Nachweis) ausgefüllt einzureichen. Selbiges gilt für
präqualifizierte Unternehmen, soweit entsprechende Bescheinigungen/Erklärungen nicht in
dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind. c. Im Falle einer
Bietergemeinschaft gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben für jedes
Bietergemeinschaftsmitglied. d. Im Falle der Eignungsleihe gelten die unter lit. a. und b.
genannten Vorgaben entsprechend für das / die eignungsverleihende(n) Unternehmen. e. Bei
Einsatz von Nachunternehmen gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben
entsprechend für das/die Nachunternehmen. Die Nachweise sind jedoch nur auf gesondertes
Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. f. Sofern ein Bieter / Bietergemeinschaftsmitglied /
eignungsverleihendes Unternehmen / Nachunternehmen einen der in § 6e VOB/A-EU
genannten Ausschlussgründe verwirklicht, kann dieses nach Maßgabe des § 6f VOB/A-EU
den Nachweis dafür erbringen, dass er/es ausreichende Maßnahmen getroffen hat, dass trotz
des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt.
Hierzu ist das Formblatt 5: Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen zu verwenden .

Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Insolvenz Der Nachweis ist
wie folgt zu erbringen: a. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein
gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. b.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen das Formblatt 2 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen (endgültiger Nachweis) ausgefüllt einzureichen. Selbiges gilt für
präqualifizierte Unternehmen, soweit entsprechende Bescheinigungen/Erklärungen nicht in
dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind. c. Im Falle einer
Bietergemeinschaft gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben für jedes
Bietergemeinschaftsmitglied. d. Im Falle der Eignungsleihe gelten die unter lit. a. und b.
genannten Vorgaben entsprechend für das / die eignungsverleihende(n) Unternehmen. e. Bei
Einsatz von Nachunternehmen gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben
entsprechend für das/die Nachunternehmen. Die Nachweise sind jedoch nur auf gesondertes
Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. f. Sofern ein Bieter / Bietergemeinschaftsmitglied /
eignungsverleihendes Unternehmen / Nachunternehmen einen der in § 6e VOB/A-EU
genannten Ausschlussgründe verwirklicht, kann dieses nach Maßgabe des § 6f VOB/A-EU
den Nachweis dafür erbringen, dass er/es ausreichende Maßnahmen getroffen hat, dass trotz
des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt.
Hierzu ist das Formblatt 5: Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen zu verwenden .
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Der Nachweis ist
wie folgt zu erbringen: a. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein
gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. b.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen das Formblatt 2 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen (endgültiger Nachweis) ausgefüllt einzureichen. Selbiges gilt für
präqualifizierte Unternehmen, soweit entsprechende Bescheinigungen/Erklärungen nicht in
dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind. c. Im Falle einer
Bietergemeinschaft gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben für jedes
Bietergemeinschaftsmitglied. d. Im Falle der Eignungsleihe gelten die unter lit. a. und b.
genannten Vorgaben entsprechend für das / die eignungsverleihende(n) Unternehmen. e. Bei
Einsatz von Nachunternehmen gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben
entsprechend für das/die Nachunternehmen. Die Nachweise sind jedoch nur auf gesondertes
Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. f. Sofern ein Bieter / Bietergemeinschaftsmitglied /
eignungsverleihendes Unternehmen / Nachunternehmen einen der in § 6e VOB/A-EU
genannten Ausschlussgründe verwirklicht, kann dieses nach Maßgabe des § 6f VOB/A-EU
den Nachweis dafür erbringen, dass er/es ausreichende Maßnahmen getroffen hat, dass trotz
des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt.
Hierzu ist das Formblatt 5: Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen zu verwenden .
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Mit
Insolvenz vergleichbares Verfahren Der Nachweis ist wie folgt zu erbringen: a. Präqualifizierte
Unternehmen führen den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer
Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. b. Nicht präqualifizierte Unternehmen
haben als Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen das Formblatt 2
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (endgültiger Nachweis)

ausgefüllt einzureichen. Selbiges gilt für präqualifizierte Unternehmen, soweit entsprechende
Bescheinigungen/Erklärungen nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis
enthalten sind. c. Im Falle einer Bietergemeinschaft gelten die unter lit. a. und b. genannten
Vorgaben für jedes Bietergemeinschaftsmitglied. d. Im Falle der Eignungsleihe gelten die
unter lit. a. und b. genannten Vorgaben entsprechend für das / die eignungsverleihende(n)
Unternehmen. e. Bei Einsatz von Nachunternehmen gelten die unter lit. a. und b. genannten
Vorgaben entsprechend für das/die Nachunternehmen. Die Nachweise sind jedoch nur auf
gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. f. Sofern ein Bieter /
Bietergemeinschaftsmitglied / eignungsverleihendes Unternehmen / Nachunternehmen einen
der in § 6e VOB/A-EU genannten Ausschlussgründe verwirklicht, kann dieses nach Maßgabe
des § 6f VOB/A-EU den Nachweis dafür erbringen, dass er/es ausreichende Maßnahmen
getroffen hat, dass trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht
zur Anwendung kommt. Hierzu ist das Formblatt 5: Eigenerklärung zu
Selbstreinigungsmaßnahmen zu verwenden .
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Schwere Verfehlung Der Nachweis ist wie folgt
zu erbringen: a. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges
Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. b. Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen das Formblatt 2 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen (endgültiger Nachweis) ausgefüllt einzureichen. Selbiges gilt für
präqualifizierte Unternehmen, soweit entsprechende Bescheinigungen/Erklärungen nicht in
dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind. c. Im Falle einer
Bietergemeinschaft gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben für jedes
Bietergemeinschaftsmitglied. d. Im Falle der Eignungsleihe gelten die unter lit. a. und b.
genannten Vorgaben entsprechend für das / die eignungsverleihende(n) Unternehmen. e. Bei
Einsatz von Nachunternehmen gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben
entsprechend für das/die Nachunternehmen. Die Nachweise sind jedoch nur auf gesondertes
Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. f. Sofern ein Bieter / Bietergemeinschaftsmitglied /
eignungsverleihendes Unternehmen / Nachunternehmen einen der in § 6e VOB/A-EU
genannten Ausschlussgründe verwirklicht, kann dieses nach Maßgabe des § 6f VOB/A-EU
den Nachweis dafür erbringen, dass er/es ausreichende Maßnahmen getroffen hat, dass trotz
des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt.
Hierzu ist das Formblatt 5: Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen zu verwenden .
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Der Nachweis ist wie folgt zu erbringen: a.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges
Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. b. Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen das Formblatt 2 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen (endgültiger Nachweis) ausgefüllt einzureichen. Selbiges gilt für
präqualifizierte Unternehmen, soweit entsprechende Bescheinigungen/Erklärungen nicht in
dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind. c. Im Falle einer
Bietergemeinschaft gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben für jedes
Bietergemeinschaftsmitglied. d. Im Falle der Eignungsleihe gelten die unter lit. a. und b.
genannten Vorgaben entsprechend für das / die eignungsverleihende(n) Unternehmen. e. Bei
Einsatz von Nachunternehmen gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben

entsprechend für das/die Nachunternehmen. Die Nachweise sind jedoch nur auf gesondertes
Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. f. Sofern ein Bieter / Bietergemeinschaftsmitglied /
eignungsverleihendes Unternehmen / Nachunternehmen einen der in § 6e VOB/A-EU
genannten Ausschlussgründe verwirklicht, kann dieses nach Maßgabe des § 6f VOB/A-EU
den Nachweis dafür erbringen, dass er/es ausreichende Maßnahmen getroffen hat, dass trotz
des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt.
Hierzu ist das Formblatt 5: Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen zu verwenden .
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Interessenkonflikt
Der Nachweis ist wie folgt zu erbringen: a. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis
des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein
gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. b.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen das Formblatt 2 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen (endgültiger Nachweis) ausgefüllt einzureichen. Selbiges gilt für
präqualifizierte Unternehmen, soweit entsprechende Bescheinigungen/Erklärungen nicht in
dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind. c. Im Falle einer
Bietergemeinschaft gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben für jedes
Bietergemeinschaftsmitglied. d. Im Falle der Eignungsleihe gelten die unter lit. a. und b.
genannten Vorgaben entsprechend für das / die eignungsverleihende(n) Unternehmen. e. Bei
Einsatz von Nachunternehmen gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben
entsprechend für das/die Nachunternehmen. Die Nachweise sind jedoch nur auf gesondertes
Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. f. Sofern ein Bieter / Bietergemeinschaftsmitglied /
eignungsverleihendes Unternehmen / Nachunternehmen einen der in § 6e VOB/A-EU
genannten Ausschlussgründe verwirklicht, kann dieses nach Maßgabe des § 6f VOB/A-EU
den Nachweis dafür erbringen, dass er/es ausreichende Maßnahmen getroffen hat, dass trotz
des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt.
Hierzu ist das Formblatt 5: Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen zu verwenden .
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Der Nachweis ist wie folgt zu erbringen: a.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges
Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. b. Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen das Formblatt 2 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen (endgültiger Nachweis) ausgefüllt einzureichen. Selbiges gilt für
präqualifizierte Unternehmen, soweit entsprechende Bescheinigungen/Erklärungen nicht in
dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind. c. Im Falle einer
Bietergemeinschaft gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben für jedes
Bietergemeinschaftsmitglied. d. Im Falle der Eignungsleihe gelten die unter lit. a. und b.
genannten Vorgaben entsprechend für das / die eignungsverleihende(n) Unternehmen. e. Bei
Einsatz von Nachunternehmen gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben
entsprechend für das/die Nachunternehmen. Die Nachweise sind jedoch nur auf gesondertes
Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. f. Sofern ein Bieter / Bietergemeinschaftsmitglied /
eignungsverleihendes Unternehmen / Nachunternehmen einen der in § 6e VOB/A-EU
genannten Ausschlussgründe verwirklicht, kann dieses nach Maßgabe des § 6f VOB/A-EU
den Nachweis dafür erbringen, dass er/es ausreichende Maßnahmen getroffen hat, dass trotz
des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt.
Hierzu ist das Formblatt 5: Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen zu verwenden .

Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mangelhafte
Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Der Nachweis ist wie folgt zu erbringen: a.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges
Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. b. Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen das Formblatt 2 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen (endgültiger Nachweis) ausgefüllt einzureichen. Selbiges gilt für
präqualifizierte Unternehmen, soweit entsprechende Bescheinigungen/Erklärungen nicht in
dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind. c. Im Falle einer
Bietergemeinschaft gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben für jedes
Bietergemeinschaftsmitglied. d. Im Falle der Eignungsleihe gelten die unter lit. a. und b.
genannten Vorgaben entsprechend für das / die eignungsverleihende(n) Unternehmen. e. Bei
Einsatz von Nachunternehmen gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben
entsprechend für das/die Nachunternehmen. Die Nachweise sind jedoch nur auf gesondertes
Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. f. Sofern ein Bieter / Bietergemeinschaftsmitglied /
eignungsverleihendes Unternehmen / Nachunternehmen einen der in § 6e VOB/A-EU
genannten Ausschlussgründe verwirklicht, kann dieses nach Maßgabe des § 6f VOB/A-EU
den Nachweis dafür erbringen, dass er/es ausreichende Maßnahmen getroffen hat, dass trotz
des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt.
Hierzu ist das Formblatt 5: Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen zu verwenden .
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Täuschung oder
unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung Der Nachweis ist wie folgt
zu erbringen: a. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges
Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. b. Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen das Formblatt 2 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen (endgültiger Nachweis) ausgefüllt einzureichen. Selbiges gilt für
präqualifizierte Unternehmen, soweit entsprechende Bescheinigungen/Erklärungen nicht in
dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind. c. Im Falle einer
Bietergemeinschaft gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben für jedes
Bietergemeinschaftsmitglied. d. Im Falle der Eignungsleihe gelten die unter lit. a. und b.
genannten Vorgaben entsprechend für das / die eignungsverleihende(n) Unternehmen. e. Bei
Einsatz von Nachunternehmen gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben
entsprechend für das/die Nachunternehmen. Die Nachweise sind jedoch nur auf gesondertes
Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. f. Sofern ein Bieter / Bietergemeinschaftsmitglied /
eignungsverleihendes Unternehmen / Nachunternehmen einen der in § 6e VOB/A-EU
genannten Ausschlussgründe verwirklicht, kann dieses nach Maßgabe des § 6f VOB/A-EU
den Nachweis dafür erbringen, dass er/es ausreichende Maßnahmen getroffen hat, dass trotz
des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt.
Hierzu ist das Formblatt 5: Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen zu verwenden .

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Erd-, Mauer- und Betonarbeiten

Beschreibung: Aufnahme und Entsorgung von ca. 920qm Pflasterfläche inkl. Unterbau, ca.
600 cbm Füllkies und ca. 400 cbm Kalksteinschotter liefern und einbauen 380m KG- Rohr inkl.
Gräben und Formteile, Fettabscheider ca. 290cbm Fundamente inkl. Schalung, ca. 750qm
Sauberkeitsschicht, ca. 510qm Perimeterdämmung, ca. 1.135qm Stb- Bodenplatte d= 20cm
39 cbm Stahlbetonstützen inkl. Schalung, ca. 463 Stb.- Doppelwände d= 25cm, ca. 56 cbm.
Stb.- Balken und -Unter-/Überzüge inkl. Schalung ca. 1.820 qm Stb.- Decke d= 28cm, ca. 245
qm Stb.- Decke d= 24cm, ca. 156 t Bewehrung ca. 140qm KS- Mwk d= 24cm, ca. 180qm KS-
Mwk d= 17,5cm, ca. 790qm Verblendmauerwerk inkl. Verfugung
Interne Kennung: EU-2026-001-GBG

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45223220 Rohbauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten, 45210000 Bauleistungen im Hochbau,
45262500 Maurerarbeiten, 45262521 Verblendmauerwerk, 45262522 Mauerwerksarbeiten,
45262200 Fundamentierungsarbeiten und Brunnenbohrungen, 45262210
Fundamentierungsarbeiten, 45262300 Betonarbeiten, 45262310 Stahlbetonarbeiten, 45214000
Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten, 45214200 Bauarbeiten für Schulgebäude
, 45214210 Bau von Grundschulen

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Schulstraße 18
Stadt: Geldern
Postleitzahl: 47608
Land, Gliederung (NUTS): Kleve (DEA1B)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 31 Wochen

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet
für:other-sme# 1. Angebote sind unter Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen
Formblätter sowie unter Beifügung der geforderten Nachweise, Unterlagen etc. vollständig
ausgefüllt elektronisch über das in dieser Auftragsbekanntmachung benannte Auftragsportal
einzureichen. Formlose, unvollständige, nicht entsprechend den Vorgaben in den
Erklärungsfeldern ausgefüllte, auf anderen Kommunikationswegen oder nicht fristgerecht
eingereichte Angebote führen zum Angebotsausschluss. 2. Die Kommunikation mit dem
Auftraggeber (bspw. Fragen) ist ausschließlich elektronisch über das in dieser
Auftragsbekanntmachung benannte Auftragsportal zu führen. 3. Der Auftrag kann an
Einzelunternehmen oder an Bietergemeinschaften vergeben werden. Bietergemeinschaften
haben mit dem Angebot die von allen Mitgliedern ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung
gemäß Formblatt 3 abzugeben. Die Bildung einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der
Angebotsfrist ist ausgeschlossen. 4. Bietergemeinschaften füllen ein gemeinsames, durch ihr

vertretungsberechtigtes Mitglied in Textform gekennzeichnetes Angebotsschreiben gemäß
Formblatt 1 der Angebotsunterlagen aus. Im Übrigen sind von jedem einzelnen
Bietergemeinschaftsmitglied in jedem Fall die Formblätter 2, 3 und 6 und sowie - soweit
einschlägig - die Formblätter 5, 7, 8 und 11 entsprechend auszufüllen und rechtsverbindlich in
Textform gemeinsam mit dem Angebot der Bietergemeinschaft einzureichen. 5. Will der Bieter
für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen
(sog. Eignungsleihe), so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, welche in Anspruch
genommen werden sollen, gemäß Formblatt 7 der Angebotsunterlagen zu benennen und
entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen gemäß Formblatt 8
einzureichen. 6. Beabsichtigt ein Bieter, im Rahmen der Auftragsdurchführung
Nachunternehmer einzusetzen, so hat er dazu zwingend die Nachunternehmererklärung
gemäß Formblatt 9 der Angebotsunterlagen auszufüllen. 7. Sofern zwischen dem Bieter bzw.
einem Bietergemeinschaftsmitglied wirtschaftliche und rechtliche Verknüpfungen zu einem
anderen Unternehmen bestehen, sind diese unter Verwendung des Formblatts 11 der
Angebotsunterlagen zu erläutern. 8. Rückfragen zur Angebotsabgabe werden bis 7
Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erbeten. 9. Erläuterung zu Anforderungen an die
Textform: Zur Wahrung der Textform ist in dem jeweils vorgegebenen Erklärungsfeld in den
Formblättern der/die Vor- und Nachname(n) der für das Unternehmen mit Vertretungsmacht
erklärenden Person(en) anzugeben. Die Unterschrift ist nicht erforderlich. 10. Hinweis auf
Abfrage des Wettbewerbsregisters: Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 EUR ohne
Umsatzsteuer wird der Auftraggeber bei der Registerbehörde abfragen, ob im
Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag
erteilt werden soll, gespeichert sind. Im Falle der Unterschreitung der vorgenannten
Wertgrenze behält der Auftraggeber sich dies im Ermessen vor. 11. Nebenangebote sind nicht
zugelassen. 12. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen. 13. Der öffentliche
Auftraggeber behält sich vor, von denjenigen Bietern, deren Angebote in die engere Wahl
kommen, und ggf. von deren eignungsverleihenden Unternehmen / Nachunternehmen zur
Bestätigung der in den Eigenerklärungen (endgültige Nachweise) gemachten Angaben
folgende Bescheinigungen zu verlangen: a) Eintragung in der Handwerksrolle
(Handwerkskarte), b) Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über das Bestehen einer
Betriebshaftpflichtversicherung mit den hier geforderten Deckungssummen bzw. Bestätigung
darüber, dass die Versicherungsgesellschaft bereit ist, im Auftragsfall eine bereits bestehende
Betriebshaftpflichtversicherung auf die hier geforderten Deckungssummen aufzustocken, c)
Referenzbescheinigungen, d) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, e)
Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen, f) Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes gemäß § 48b
EstG, g) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, h)
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 10), h) Aufgliederung der
Einheitspreise (Formblatt 223 VHB), i) Urkalkulation. 14. Ausführungsbeginn: Gemäß § 5
Absatz 2 VOB/B Ausführungsende: 31 Wochen nach Leistungsbeginn 15. Eine durchgehende
Ausführung kann nicht grundsätzlich vorausgesetzt werden. Ergänzend und eventuell
abweichend hierzu behält sich der Bauherr vor, Ausführungsunterbrechungen anzuordnen,
sofern dies aus Unterrichtsgründen (Prüfungen, Aufführungen, ö. ä.) erforderlich wird. Diese
Unterbrechungen sind zeitlich auf maximal 2 Tage begrenzt und werden so wenig wie
notwendig angeordnet. Sie stellen für den AN jedoch keinen Anspruch auf zusätzliche
Vergütung dar. 16. Spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung hat der AN auf Basis des
Bauzeitenplanes einen detaillierten Baufristenplan im Einvernehmen mit der Bauleitung zu
erstellen und genehmigen zu lassen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Jeder Bieter bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglied
hat mit dem Angebot zu belegen, über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit
Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden sowie mindestens jeweils
3 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden zu verfügen. Die Ersatzleistung der
Versicherung muss jeweils mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen
pro Jahr betragen. Liegt eine entsprechende Versicherung zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe vor, muss nachgewiesen werden, dass die Versicherungsgesellschaft bereit
ist, im Auftragsfall eine bereits bestehende Betriebshaftpflichtversicherung auf die
vorgenannten Summen aufzustocken. Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die
Betriebshaftpflichtversicherung von nur einem Mitglied abgeschlossen wird, sofern
sichergestellt ist, dass sich die Versicherung auf alle nach dem abzuschließenden Vertrag
geschuldeten Leistungen der Bietergemeinschaft bezieht. 2. Die unter Ziffer 1 genannte
Anforderung kann wie folgt nachgewiesen werden: Der Nachweis kann durch von dem
Auftraggeber direkt abrufbare Eintragungen in die Liste des Vereins für Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer
Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen) erfolgen. Darüber hinaus kann der
Nachweis über das Formblatt 3 dort unter Ziffer 1 (endgültiger Nachweis) erbracht werden.
Zudem akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE). 3. Der Auftraggeber behält sich vor, von denjenigen
Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, zur Bestätigung der Angaben unter
Ziffer 2 des Formblatts 3 die Vorlage entsprechender Bestätigungen der
Versicherungsgesellschaft zu fordern.

Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Jeder Bieter bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglied
hat mit dem Angebot zu belegen, über einen spezifischen durchschnittlichen Jahresumsatz
bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025; Angabe zu
2022 nur zulässig, sofern Zahlen für 2025 nicht vorliegen) in Höhe von 2 Mio. EUR netto zu
verfügen. 2. Die unter Ziffer 1 genannte Anforderung kann wie folgt nachgewiesen werden:
Der Nachweis kann durch von dem Auftraggeber direkt abrufbare Eintragungen in die Liste
des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (die Eintragung in ein
gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen)
erfolgen. Darüber hinaus kann der Nachweis über das Formblatt 3 dort unter Ziffer 1
(endgültiger Nachweis) erbracht werden. Zudem akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen
Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Jeder Bieter bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglied
hat mit dem Angebot zu belegen, über mindestens zwei mit dem vorliegend ausgeschriebenen
Auftrag vergleichbare Referenzen, dh. es müssen jeweils folgende Leistungen erbracht
worden sein: - mind. 700 m² Verblendmauerwerk, - mind. 700 m² Bodenplatte, - mind. 800 m²
Stahlbetonwände und - mind. 1.400 m² Stahlbetondecken mit einem Auftragswert je
Referenzprojekt von mindestens 1 Mio. EUR (netto) jeweils aus den letzten fünf
abgeschlossenen Kalenderjahren (Jahre 2021-2025) zu verfügen. 2. Die unter Ziffer 1

genannte Anforderung kann wie folgt nachgewiesen werden: Der Nachweis kann durch von
dem Auftraggeber direkt abrufbare Eintragungen in die Liste des Vereins für Präqualifikation
von Bauunternehmen e. V. (die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer
Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen) erfolgen. Darüber hinaus kann der
Nachweis über das Formblatt 3 dort unter Ziffer 3 erbracht werden. Zudem akzeptiert der
Auftraggeber als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung
(EEE). 3. Der Auftraggeber wird entsprechend § 6a Nr. 3 lit. a) VOB/A-EU von denjenigen
Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen bzgl. der von ihnen in der
Eigenerklärung angegebenen Referenzen die Vorlage von Bescheinigungen über die
ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis verlangen.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Jeder Bieter bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglied
hat mit dem Angebot zu belegen, in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2023,
2024, 2025) jahresdurchschnittlich über mindestens 10 Arbeitskräfte verfügt zu haben. 2. Die
unter Ziffer 1 genannte Anforderung hat nach Angaben über die Zahl der in den letzten drei
abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert
nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, zu erfolgen.
Der Nachweis kann durch von dem Auftraggeber direkt abrufbare Eintragungen in die Liste
des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (die Eintragung in ein
gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen)
erfolgen. Darüber hinaus kann der Nachweis über das Formblatt 3 dort unter Ziffer 4
(endgültiger Nachweis) erbracht werden. Zudem akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen
Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Jeder Bieter bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglied
hat mit dem Angebot zu belegen, für die auszuführenden Leistungen der Mauer- und
Betonarbeiten in die Handwerksrolle eingetragen zu sein. 2. Die unter Ziffer 1 genannte
Anforderung kann wie folgt nachgewiesen werden: Der Nachweis kann durch von dem
Auftraggeber direkt abrufbare Eintragungen in die Liste des Vereins für Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer
Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen) erfolgen. Darüber hinaus kann der
Nachweis über das Formblatt 3 dort unter Ziffer 5 (endgültiger Nachweis) erbracht werden.
Zudem akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE). 3. Der Auftraggeber behält sich vor, von denjenigen
Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, zur Bestätigung der Angaben unter
Ziffer 5 des Formblatts 3 die Vorlage der Handwerkskarte zu fordern.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Jeder Bieter bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglied
hat mit dem Angebot zu belegen, Mitglied bei der Berufsgenossenschaft zu sein. 2. Die unter
Ziffer 1 genannte Anforderung kann wie folgt nachgewiesen werden: Der Nachweis kann
durch von dem Auftraggeber direkt abrufbare Eintragungen in die Liste des Vereins für
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis
anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen) erfolgen. Darüber hinaus kann
der Nachweis über das Formblatt 3 dort unter Ziffer 6 (endgültiger Nachweis) erbracht werden.
Zudem akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE). 3. Der Auftraggeber behält sich vor, von denjenigen
Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, zur Bestätigung der Angaben unter

Ziffer 6 des Formblatts 3 die Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft zu fordern.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Der Zuschlag ergeht auf das wirtschaftlichste Angebot. Einziges
Zuschlagskriterium ist der Preis
Beschreibung: Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die
Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/02/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice
/CXPTY65D36F/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten
und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind.
URL: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTY65D36F

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTY65D36F
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: a) Der Auftragnehmer hat Sicherheit für die
Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (incl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge)
zu leisten, soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.
b) Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der
Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Frist für den Eingang der Angebote: 03/03/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 57 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung erfolgt gem. §16a VOB/A EU. § 16a Abs. 1 S. 1
VOB/A EU lautet wie folgt: Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in
Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise -
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige

leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben
oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung), es sei denn, er
hat von seinem Recht aus Absatz 3 Gebrauch gemacht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/03/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Elektronisch über den Vergabemarktplatz Rheinland.
Eröffnungstermin Beschreibung: Elektronische Angebotseröffnung auf Vergabeplattform.
Nur Vertreter des AG.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Abrechnung erfolgt nach § 13b UStG. Hinsichtlich der
wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen wird auf § 16 VOB/B verwiesen.
Abrechnung erfolgt in Euro.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach
§ 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Absatz 1 GWB: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 135 Absatz 2 GWB: Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,

jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gelderner
Bau Gesellschaft mbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Gelderner Bau Gesellschaft mbH

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gelderner Bau Gesellschaft mbH
Registrierungsnummer: HRB 15549
Postanschrift: Glockengasse 5
Stadt: Geldern
Postleitzahl: 47608
Land, Gliederung (NUTS): Kleve (DEA1B)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabe@geldern-bau.de
Telefon: +49 2831913040
Fax: +49 28319130199
Internetadresse: https://www.geldern-bau.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsstelle der Vergabekammer Münster
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de
Telefon: +49 251 411-1604
Fax: +49 251 411-2165
Internetadresse: https://www.bezreg-muenster.de/themen/wirtschaft-kultur-und-kommunales
/vergabekammer-westfalen
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83

Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e7212739-a77d-480c-83e2-a68b23899123 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/01/2026 15:44:03 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 21/2026
Datum der Veröffentlichung: 30/01/2026

Referenzen:
https://www.bezreg-muenster.de/themen/wirtschaft-kultur-und-kommunales/vergabekammer-westfalen
https://www.geldern-bau.de
https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTY65D36F
https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTY65D36F/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202601/ausschreibung-71057-2026-DEU.txt

 
 
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