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Titel :
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DEU-Hannover - Deutschland Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste Beseitigung tierischer Nebenprodukte
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026012001095351622 / 42266-2026
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Veröffentlicht :
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20.01.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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09.02.2026
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Angebotsabgabe bis :
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19.02.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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90000000 - Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
90500000 - Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
90524300 - Beseitigung von biologischen Abfällen
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DEU-Hannover: Deutschland Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs-
und Umweltschutzdienste Beseitigung tierischer Nebenprodukte
2026/S 13/2026 42266
Deutschland Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Beseitigung tierischer Nebenprodukte
OJ S 13/2026 20/01/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover
E-Mail: Stefan.Mayerhofer@region-hannover.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Beseitigung tierischer Nebenprodukte
Beschreibung: Gemäß § 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierische
Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (AGTierNebG) in Verbindung mit §§ 2, 3 Absatz 1 Satz 2
des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) sind innerhalb
Niedersachsens grundsätzlich die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, 1. tierische
Nebenprodukte der Kategorie 1 im Sinne von Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, 2.
tierische Nebenprodukte der Kategorie 2 im Sinne von Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1069
/2009, ausgenommen Gülle, Guano, Magen- und Darminhalt, Milch, Milcherzeugnisse,
Kolostrum sowie Eier und Eiprodukte, sowie 3. Folgeprodukte aus den in den Nummern 1
oder 2 genannten tierischen Nebenprodukten, die in ihrem Gebiet anfallen, nach Maßgabe der
in § 1 TierNebG genannten unmittelbar geltenden Rechtsakte, des TierNebG und der auf
Grund des TierNebG erlassenen Rechtsvorschriften abzuholen, zu sammeln, zu
kennzeichnen, zu befördern, zu lagern, zu behandeln, zu verarbeiten, zu verwenden und zu
beseitigen. Für die Landkreise Goslar, Göttingen, Hildesheim, Holzminden, Northeim,
Wolfenbüttel, die Region Hannover sowie die Städte Göttingen, Braunschweig und Salzgitter
(gemeinsam Verbandsmitglieder) hat der Zweckverband für Tierkörperbeseitigung
Südniedersachsen/Hannover (Zweckverband) diese Aufgabe übernommen.
Dementsprechend ist dessen Aufgabe gemäß § 3 der Zweckverbandsordnung die
ordnungsgemäße Erledigung der Tierkörperbeseitigung für das Gebiet der Verbandsmitglieder
(Verbandsgebiet). Derzeit werden die betreffenden Leistungen von einem privaten
Unternehmen erbracht, dem die betreffende Pflicht gemäß § 3 Absatz 3 TierNebG im
Beleihungswege übertragen worden ist. Die Übertragung endet am 31.8.2026. Mit dem
gegenständlichen Vergabeverfahren soll ein Unternehmen ausgewählt werden, das die
betreffenden Leistungen künftig erbringt. Auch dem künftigen Auftragnehmer soll die Pflicht
gemäß § 3 Absatz 3 TierNebG im Beleihungswege übertragen werden. Die Leistungen, die
den Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens bilden, sollen dementsprechend ab
dem 01.09.2026 erbracht werden.
Kennung des Verfahrens: 01df2339-6cc0-4e05-ac21-792151d5752c
Interne Kennung: 1/26
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und
Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs-
und anderen Abfällen, 90524300 Beseitigung von biologischen Abfällen
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Hauptort der Ausführung: Region Hannover/Südniedersachsen
30169
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YGAMMZ2# 1. Bietergemeinschaft
Zwei oder mehr Unternehmen können sich zum Zwecke der gemeinsamen Erstellung und
Abgabe eines Angebots und der daran anschließenden gemeinsamen Ausführung des
Auftrags im Falle des Zuschlags zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem
Fall müssen die Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinsam die
Bietergemeinschaftserklärung (gemäß Anlage A.5 zu Teil A (Verfahrensbedingungen)
abgeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen folgende Unterlagen für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft vorgelegt werden: - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen(gemäß Anlage A.1 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) - Erklärung über
die Jahresumsätze (gemäß Anlage A.2 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) - Erklärung über
die Anzahl der Mitarbeiter (gemäß Anlage A.3 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) - Erklärung
gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG (gemäß Anlage A.9 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) -
Eigenerklärung im Hinblick auf Unternehmen und Personen mit Russland-Bezug gemäß Art.
5k der Verordnung (EU) 833/2014 (gemäß Anlage A.10 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) Im
Hinblick auf die Erfüllung der vorgegebenen Mindestanforderungen werden die Angaben der
Mitglieder der Bietergemeinschaft zusammengezählt. Der Nachweis einer Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung kann auch für nur ein Mitglied der Bietergemeinschaft
eingereicht werden. Wird die Erklärung über geeignete Referenzleistungen (gemäß Anlage A.
4 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) für mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft
eingereicht, werden die angegebenen Referenzen im Hinblick auf die Erfüllung der
vorgegebenen Mindestanforderungen zusammengezählt. Die übrigen Unterlagen sind von der
Bietergemeinschaft - bzw. durch den bevollmächtigten Vertreter für die Bietergemeinschaft -
beizubringen. 2. Unterauftragnehmer Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann die Ausführung
von Teilen des Auftrages durch Unterauftragnehmer im Sinne von § 36 Abs. 1 VgV vorsehen.
In diesem Fall muss der Bieter/die Bietergemeinschaft angeben, welche(n) Teil(e) der vom
Auftrag erfassten Leistungen er/sie an andere Unternehmen weiterzugeben beabsichtigt.
Darüber hinaus muss der Bieter/die Bietergemeinschaft die beabsichtigten
Unterauftragnehmer im Angebot (gemäß Anlage A.6 zu Teil A (Verfahrensbedingungen)
angeben. Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss für jeden vorgesehenen
Unterauftragnehmer folgende Unterlagen einreichen: - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen (gemäß Anlage A.1 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) - Erklärung
gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG (gemäß Anlage A.9 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) -
Eigenerklärung im Hinblick auf Unternehmen und Personen mit Russland-Bezug gemäß Art.
5k der Verordnung (EU) 833/2014 (gemäß Anlage A.10 zu Teil A (Verfahrensbedingungen)
Der für die Zuschlagserteilung vorgesehene Bieter hat nach Aufforderung durch Vorlage von
entsprechenden Verpflichtungserklärungen (gemäß Anlage A.8 zu Teil A
(Verfahrensbedingungen) den Nachweis zu erbringen, dass ihm die erforderlichen Mittel des
Unterauftragnehmers für die Durchführung der jeweiligen Teilleistungen zur Verfügung stehen.
3. Eignungsleihe Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann insbesondere im Hinblick auf die
vorgegebenen Mindestanforderungen an die Eignung des Bieters/der Bietergemeinschaft von
dem Institut der Eignungsleihe Gebrauch machen (vgl. § 47 VgV). Im Wege der Eignungsleihe
kann ein Bieter/eine Bietergemeinschaft für den Nachweis, dass er/sie die wirtschaftlichen,
finanziellen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren
erfüllt, auf die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (insbesondere eines
Unterauftragnehmers im Sinne von § 36 Abs. 1 VgV - Dritte ) verweisen. In diesem Fall hat
der Bieter/die Bietergemeinschaft diese Dritten im Angebot zu benennen (gemäß Anlage A.7
zu Teil A (Verfahrensbedingungen). Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat für jeden der
benannten Dritten die folgenden Unterlagen einzureichen: - Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (gemäß Anlage A.1 zu Teil A
(Verfahrensbedingungen) - Aussagekräftige Unternehmenspräsentation mit Bezug auf das
allgemeinen Leistungsangebot und die Tätigkeitsschwerpunkte - Erklärung gemäß § 4 Abs. 1
NTVergG (gemäß Anlage A.9 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) - Eigenerklärung im Hinblick
auf Unternehmen und Personen mit Russland-Bezug gemäß Art. 5k der Verordnung (EU) 833
/2014 (gemäß Anlage A.10 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) Darüber hinaus hat der Bieter
/die Bietergemeinschaft mit seinem/ihrem Angebot eine unterschriebene
Verpflichtungserklärung (gemäß Anlage A.8 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) von jedem der
genannten Dritten beizubringen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Verstoß gegen Ausschlussgründe verankerten Verpflichtungen in § 21 des
Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG), §
21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 98c des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gemäß § 123 Abs. Nr. 1 und Abs. 2, 3 GWB: §
129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), oder § 129b des
Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Gemäß § 123 Abs. Nr. 1 und Abs. 2, 3 GWB: § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen), oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 und Abs. 2, 3
GWB: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an
einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu
begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
Betrug: Gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 und Abs. 2, 3 GWB: § 263 des Strafgesetzbuchs
(Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen
Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, §
264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt
der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder
in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Korruption: Gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, Nr. 7, Nr. 8 und Nr. 9 und Abs. 2, 3 GWB: § 299 des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und
299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e
des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des
Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des
Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a
des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des
Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 und Abs.
2, 3 GWB: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Gemäß § 123 Abs. 4 GWB: der
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch
eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt
wurde oder der öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer
Verpflichtung nachweisen kann. Dies gilt nicht, wenn das Unternehmen seinen
Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur
Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen
verpflichtet hat.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Gemäß §
123 Abs. 4 GWB: der Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder der öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen kann. Dies gilt nicht, wenn
das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung
vorgenommen oder sich zur Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich
Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Das
Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende
umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Das
Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende
sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Das
Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Zahlungsunfähigkeit: Gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Das Unternehmen zahlungsunfähig ist.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB: Über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet
worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich
das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Das Unternehmen
seine Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Gemäß §
124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Über das Vermögen des Unternehmens ein mit einem
Insolvenzverfahren vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im
Verfahren der Liquidation befindet.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Das
Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung
begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3
ist entsprechend anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Der öffentliche Auftraggeber über hinreichende
Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gemäß § 124 Abs. 1
Nr. 5 GWB: Ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der
die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person
bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere,
weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Gemäß § 124
Abs. 1 Nr. 6 GWB: Eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen
bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt
werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Gemäß § 124
Abs. 1 Nr. 7 GWB: das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines
früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 GWB: Das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe
oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte
zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
oder oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Beseitigung tierischer Nebenprodukte
Beschreibung: 1. Gemäß § 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierische
Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (AGTierNebG) in Verbindung mit §§ 2, 3 Absatz 1 Satz 2
des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) sind innerhalb
Niedersachsens grundsätzlich die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, 1) tierische
Nebenprodukte der Kategorie 1 im Sinne von Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, 2)
tierische Nebenprodukte der Kategorie 2 im Sinne von Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1069
/2009, ausgenommen Gülle, Guano, Magen- und Darminhalt, Milch, Milcherzeugnisse,
Kolostrum sowie Eier und Eiprodukte, sowie 3) Folgeprodukte aus den in den Nummern 1
oder 2 genannten tierischen Nebenprodukten, die in ihrem Gebiet anfallen, nach Maßgabe der
in § 1 TierNebG genannten unmittelbar geltenden Rechtsakte, des TierNebG und der auf
Grund des TierNebG erlassenen Rechtsvorschriften abzuholen, zu sammeln, zu
kennzeichnen, zu befördern, zu lagern, zu behandeln, zu verarbeiten, zu verwenden und zu
beseitigen. Für die Landkreise Goslar, Göttingen, Hildesheim, Holzminden, Northeim,
Wolfenbüttel, die Region Hannover sowie die Städte Göttingen, Braunschweig und Salzgitter
(gemeinsam Verbandsmitglieder) hat der Zweckverband für Tierkörperbeseitigung
Südniedersachsen/Hannover (Zweckverband) diese Aufgabe übernommen. 2. Der
Auftragnehmer hat sämtliche 1) tierischen Nebenprodukte der Kategorie 1 im Sinne von Artikel
8 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, 2) tierischen Nebenprodukte der Kategorie 2 im Sinne
von Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, ausgenommen Gülle, Guano, Magen- und
Darminhalt, Milch, Milcherzeugnisse, Kolostrum sowie Eier und Eiprodukte, sowie 3)
Folgeprodukte aus den in den Nummern 1 oder 2 genannten tierischen Nebenprodukten,
(gemeinsam auch tierische Nebenprodukte) die in dem Verbandsgebiet anfallen, abzuholen,
zu sammeln, zu kennzeichnen, zu befördern, zu lagern, zu behandeln, zu verarbeiten, zu
verwenden und zu beseitigen, soweit keine Ausnahmen gemäß der VO (EG) Nr. 1069/2009,
dem TierNebG, dem AG TierNebG Nds sowie allen weiteren einschlägigen Rechtsvorschriften
und aufgrund dieser erlassenen Rechtsverordnungen bestehen. Die Verarbeitung hat dabei
nach der Verarbeitungsmethode 1 gemäß Kapitel III Buchstabe A Ziffer 1 des Anhangs IV zu
VO (EU) Nr. 142/2011 zu erfolgen. Der Fleischbrei ist im Anschluss grundsätzlich in derselben
Anlage zu Tiermehl/Schilfer und Fett zu verarbeiten. Für den Tierseuchenkrisenfall kann das
Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) eine
Ausnahme hiervon genehmigen. Zur Klarstellung: Im Einklang mit § 3 Absätze 1, 3 TierNebG
umfasst die Pflicht des Auftragnehmers die Abholung, Sammlung, Kennzeichnung,
Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung, Verwendung und Beseitigung (umfassend
auch Beseitigung) der betreffenden tierischen Nebenprodukte/Pflichtmaterialien. Der
Auftragnehmer hat die Beseitigung der betreffenden tierischen Nebenprodukte ausschließlich
in einer Tierkörperbeseitigungseinrichtung vorzunehmen, deren Besitzer der Auftragnehmer
selbst ist. Die Beseitigung hat ausschließlich in der vom Auftragnehmer in seinem Angebot
benannten Tierkörperbeseitigungseinrichtung zu erfolgen. 3. Dem Auftragnehmer soll die
Pflicht zur Beseitigung der betreffenden tierischen Nebenprodukte im Beleihungswege
vollständig gemäß § 3 Absatz 3 TierNebG übertragen werden. 4. Einzelheiten zu den zu
vergebenden Leistungen sind in den Vergabeunterlagen und insbesondere Teil B
(Leistungsbeschreibung) und Teil C (Beseitigungsvertrag) der Vergabeunterlagen zu
entnehmen.
Interne Kennung: 1/26
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und
Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs-
und anderen Abfällen, 90524300 Beseitigung von biologischen Abfällen
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Hauptort der Ausführung: Region Hannover/Südniedersachsen
30169
5.1.3. Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Zuschlagskriterium Die Zuschlagskriterien sind in den
Vergabeunterlagen aufgeführt. Vertragslaufzeit Die Vertragslaufzeit wird zunächst auf 5 Jahre
(60 Monate) - gerechnet ab dem Beginn des Leistungszeitraums (01.09.2026) - befristet; nach
aktueller Planung endet die vertragliche Grundlaufzeit damit mit Ablauf des 31.8.2031. Der
Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 5 Jahre, wenn er nicht ein Jahr vor
dem jeweiligen Ablauf von dem Auftraggeber oder dem Auftragnehmer schriftlich gekündigt
wird.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze
Beschreibung der Eignungskriterien: 1. Referenzen: Erklärung über geeignete
Referenzleistungen (gemäß Anlage A.4 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) Beschreibung der
erbrachten Leistungen, einschließlich - deren Art - des Umfangs , - des Leistungszeitraum, -
der Erklärung, ob die Leistungen als Auftragnehmer, Unterauftragnehmer oder Mitglied einer
Arbeitsgemeinschaft erbracht wurden. Mindestanforderung: Die Referenzen müssen laufende
oder in den vergangenen drei Jahren gerechnet ab Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossene
Aufträge betreffen. Mindestens zwei Referenzen müssen Leistungen nachweisen, die nach Art
und Umfang mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags vergleichbar sind. Die
Vergleichbarkeit muss anhand der Angaben des Bieters überprüfbar sein. 2. Nachweis der
Zulassung als Verarbeitungsbetrieb für Material der Kategorie 1, 3. Erklärung über die Anzahl
der Mitarbeiter (gemäß Anlage A.3 zu Teil A (Verfahrensbedingungen), 4. Spezifizierung und
Beschreibung der für die Beseitigung vorgesehenen Beseitigungseinrichtung, 5. Erklärung
zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (gemäß Anlage A.1 zu Teil A
(Verfahrensbedingungen), 6. Erklärung gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG (gemäß Anlage A.9 zu
Teil A (Verfahrensbedingungen), 7. Eigenerklärung im Hinblick auf Unternehmen und
Personen mit Russland-Bezug gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 833/2014 (gemäß Anlage A.
10 zu Teil A (Verfahrensbedingungen)
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Mindestanforderung: Deckungssummen von jeweils mindestens 2 Mio. Euro für Personen-,
Sach-, Vermögens- und Umweltschäden je Schadensfall. Mindestens zweifach maximiert pro
Kalenderjahr.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Erklärung über Jahresumsätze (Gesamtumsatz) in Bezug auf die letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre (gemäß Anlage A.2 zu Teil A (Verfahrensbedingungen),
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 09/02/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YGAMMZ2
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YGAMMZ2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YGAMMZ2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/02/2026 14:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht
nach § 56 Abs. 2 VgV unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes Gebrauch zu
machen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/02/2026 14:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für
Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Überprüfungsstelle: Vergabekammer
Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen Für etwaige Bieter
besteht die Möglichkeit, die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 GWB zu
beantragen. Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Zweckverband für Tierkörperbeseitigung
Südniedersachsen/Hannover
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover
Registrierungsnummer: -
Postanschrift: Hildesheimer Straße 20
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Stefan Mayerhofer
E-Mail: Stefan.Mayerhofer@region-hannover.de
Telefon: +4951161628-070
Fax: +495116261123113
Internetadresse: http://www.tierkoerperbeseitigung-zweckverband-
suedniedersachsenhannover.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium
für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 413115-3306
Fax: +49 413115-2943
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/uber_uns/aufsicht_und_recht
/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a138a5ef-1eaa-4efd-b31b-0ed4b1fd2952 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/01/2026 14:01:44 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 13/2026
Datum der Veröffentlichung: 20/01/2026
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YGAMMZ2
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YGAMMZ2/documents
https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/uber_uns/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
http://www.tierkoerperbeseitigung-zweckverband-suedniedersachsenhannover.de/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202601/ausschreibung-42266-2026-DEU.txt
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