|
Titel :
|
DEU-Duisburg - Deutschland Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 2025-0768 Objekt- und Tragwerksplanung für die Instandsetzung der Stützwand an der Essen-Steeler Straße
|
|
Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
|
2025112101052910896 / 775554-2025
|
|
Veröffentlicht :
|
21.11.2025
|
|
Anforderung der Unterlagen bis :
|
30.05.2029
|
|
Angebotsabgabe bis :
|
20.01.2026
|
|
Dokumententyp :
|
Ausschreibung
|
|
Produkt-Codes :
|
71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros
|
DEU-Duisburg: Deutschland Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions-
und Ingenieurbüros und Prüfstellen 2025-0768 Objekt- und Tragwerksplanung
für die Instandsetzung der Stützwand an der Essen-Steeler Straße
2025/S 225/2025 775554
Deutschland Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und
Prüfstellen 2025-0768 Objekt- und Tragwerksplanung für die Instandsetzung der Stützwand an
der Essen-Steeler Straße
OJ S 225/2025 21/11/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
E-Mail: t.schwend@wb-duisburg.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: 2025-0768 Objekt- und Tragwerksplanung für die Instandsetzung der Stützwand an der
Essen-Steeler Straße
Beschreibung: Objekt- und Tragwerksplanung für die Instandsetzung der Stützwand an der
Essen-Steeler Straße
Kennung des Verfahrens: ca763b0b-7024-46f3-8d17-f439936acfd2
Interne Kennung: 2025-0768
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Stützwand Essen-Steeler-Straße
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTZNNBN46# Die
Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole
Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung
von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der
Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind
daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig
auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Bieter deren Firmensitz sich nicht in Deutschland oder einem anderen EU-
Mitgliedsstaat, sondern in einem Drittstaat befindet, werden gemäß Urteil C-652/22 vom
22.10.2024 des EuGH (Europäischer Gerichtshof) vom Verfahren ausgeschlossen, falls der
Drittstaat nicht zu den Unterzeichnern des GPA-Beschaffungsübereinkommens (Government
Procurement Agreement) gehört und kein Freihandelsabkommen zwischen der EU oder der
Bundesrepublik Deutschland mit dem Drittstaat existiert, weil für Bieter aus diesen Staaten die
vergaberechtlichen Bestimmungen der EU keine Anwendung finden. Bieter mit Eintragungen
wegen schwerwiegender Wettbewerbsverstöße im Wettbewerbsregister der Bundesrepublik
Deutschland werden vom Verfahren ausgeschlossen. Bei Eintragungen wegen leichter
Wettbewerbsverstöße behält sich der Auftraggeber im Rahmen seines Ermessensspielraums
vor, den Bieter trotz der Eintragung zum Verfahren zuzulassen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach §
129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung in Deutschland
oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Ausland
rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen
Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen
sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus
fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der
Bildung einer terroristischer Vereinigung in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der
Bildung einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt wurden und die nicht
zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
(1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
ausgeschlossen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB
(Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer
solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die
nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1)
Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
ausgeschlossen.
Betrug: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs,
soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen
Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet
werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den
Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt
wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur
Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in
Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. §
123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Korruption: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 299 des StGB (Strafgesetzbuch)
wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder nach §108e StGB
wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern oder nach §§ 333 und 334 StGB
wegen Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB
(Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 1 des EU-Gesetzes zur
Bekämpfung internationaler Bestechung sowie Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei
belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
(Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
gem. § 123 Abs. (1) Nr. 6 - 9 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Bieter die in den letzten 5 Jahren
nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder
Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder
Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen
können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
ausgeschlossen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Bieter bei denen in den letzten 5
Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen
Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen
sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus
fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Bieter bei
denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen
können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
ausgeschlossen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder
für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der
Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass
sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1
GWB von der Wertung ausgeschlossen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem
Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Zahlungsunfähigkeit: Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers
zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung
resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen,
sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der
ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen
Leistungsfähigkeit verhilft.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Bieter über deren Vermögen
ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens
mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund
mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren
ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher
benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur
erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche
Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1)
Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Bieter die
in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren,
außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem.
§ 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom
Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer
gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen
ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender
Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Bieter
deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch
die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht
oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer
wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse
vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur
Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Bieter bei denen ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere
Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren
ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw.
nicht mehr existiert.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Bieter bei
denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124
Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können,
dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen
können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Bieter die in
den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt
haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber,
Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender
Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger
Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich
beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht
zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
(1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124
Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. §
124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: 2025-0768 Objekt- und Tragwerksplanung für die Instandsetzung der Stützwand an der
Essen-Steeler Straße
Beschreibung: Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Objekt- und Tragwerksplanung
gemäß §43 HOAI bzw. §51 HOAI sowie weiterer zusätzlicher Planungsleistungen zur
Instandsetzung der Stützwand Essen-Steeler Straße. Um eine fundierte Entscheidung über
die zukünftige Vorgehensweise bezüglich der Stützwand zu treffen, soll eine
Machbarkeitsstudie im Rahmen der Leistungsphasen 1 und 2 gemäß HOAI durchgeführt
werden. Diese Machbarkeitsstudie soll verschiedene Varianten der Instandsetzung
untersuchen und eine detaillierte Bewertung der technischen, wirtschaftlichen und zeitlichen
Aspekte liefern. Dabei sollen alle wesentlichen Bauphasen sowie notwendige Bauzustände
und Maßnahmen berücksichtigt und geplant werden. Dabei sind die allgemein anerkannten
Regeln der Technik , die Vorschriften und Regelwerke sowie die landes- und
regionalspezifischen Regelungen und gesetzlichen Bestimmungen zu berücksichtigen. Bei der
Erbringung der Planungsleistungen sind neben den Aspekten der Standsicherheit und der
Gebrauchstauglichkeit insbesondere die ökologischen sowie wirtschaftlichen Gesichtspunkte
zu berücksichtigen und weitgehend umzusetzen.
Interne Kennung: 2025-0768
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Stützwand Essen-Steeler-Straße
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/05/2029
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit a) Benennung und Beschreibung der erbrachten vergleichbaren
Leistungen: Die vergleichbaren Leistungen müssen mindestens die folgenden Leistungen
enthalten: 1. Planungsleistung gemäß LPH 1-8 §43 HOAI / LPH 1-6 §51 HOAI eines
vergleichbaren Ingenieurbauwerks Für diesen Bereich sind mindestens zwei Referenzen aus
den letzten 5 Jahren darzulegen. Aus der Beschreibung der Referenz muss eindeutig
hervorgehen, dass das oben genannte Kriterium erfüllt wird. b) Eigenerklärung des / der
Bieters /-in zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert
ausgewiesenen festangestellten Bauingenieurxinnen in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren. Im jährlichen Durchschnitt müssen in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren mindestens 3 Bauingenieurxinnen in den Leistungsbildern Objektplanung
Ingenieurbauwerke, §43 HOAI beschäftigt worden sein. c) Eigenerklärung zur
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte der Bieterin, die die technische Leitung innehaben,
inklusive der beruflichen Befähigung. Es sind mindestens ein verantwortlicher Projektleiter
sowie mindestens ein Vertreter zu benennen. Der verantwortliche Projektleiter muss
mindestens eine abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur haben. Dies ist durch Studien-
und Ausbildungsnachweise nachzuweisen.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Befähigung zur Berufsausübung - Die Eignung der Bieterin wird anhand der
folgenden Eignungskriterien gem. §§ 42 - -47 VgV und dem Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gem. § 48 VgV geprüft. Zum Nachweis der Eignung sind mit der
Angebotsabgabe durch die Bieterin die bereits in der EU-Auftragsbekanntmachung
geforderten Eignungskriterien vollständig zu erfüllen. Hierzu übermittelt die Bieterin
insbesondere das Dokument Eigenerklärung zur Eignung . Die geforderten Eignungskriterien
lauten wie folgt: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV) a) Eigenerklärung
zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes oder sonstiger
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung (§44 Abs. 1, S. 1 VgV). Dies ist durch die
Gewerbeanmeldung, die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder Ähnliches
nachzuweisen. Präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen Eine präqualifizierte
Bieterin führt den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung gem. § 48 Abs. 8
VgV durch den Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis, das den Anforderungen des Artikels
64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen
unabhängigen Stellen, die von der Präqualifizierung nicht umfasst sind. Eine präqualifizierte
Bieterin kann den Nachweis ihrer Eignung auch gem. § 50 VgV durch die Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen
unabhängigen Stellen, die von der EEE nicht umfasst sind, erbringen. Beim Einsatz von
anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert
sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils
zuständigen unabhängigen Stellen. Eine nicht präqualifizierte Bieterin hat als Nachweis der
Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder anhand der den
Vergabeunterlagen beiliegenden Vordrucke, insbesondere der Eigenerklärung zur Eignung
inkl. Anlagen, jeweils (Eigen-)Erklärungen für die einzelnen Eignungskriterien, - oder eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils
zuständigen unabhängigen Stellen vorzulegen. Die Bieterin darf sich in Teil IV der EEE nicht
darauf beschränken nur Abschnitt ? auszufüllen. Beim Einsatz von anderen Unternehmen sind
die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die
Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - - Eigenerklärung des / der
Bieters /-in zum Gesamtumsatz des Unternehmens (mind. 1.000.000 EUR pro Jahr) sowie
dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist (mind.
300.000 EUR pro Jahr), bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre -
Eigenerklärung zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der
Versicherungsgebers /-in und der Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen-,
min. 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 1.000.000,- Euro für Vermögensschäden betragen
muss.. (§ 45 Abs. 1, Nr. 3 VgV). Dies ist durch die Kopie der Versicherungspolice oder
Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche
abgeschlossen wird, nachzuweisen (§ 45 Abs. 4 VgV).
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung: Sonstige Eigungsbedingungen - Nachweis über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.v. § 123
Abs. 1 - 3 GWB und den im Dokument Eigenerklärung zur Eignung aufgeführten Gründen i.S.
v. § 124 GWB. b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.v. § 123
Abs. 4 GWB über die Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung durch
eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats der
Bieterin ausgestellte Bescheinigung zu ersetzen (§ 48 Abs. 5 VgV). c) Eigenerklärung, dass
die Bieterin nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder §
19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von
wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist. Sofern das Angebot in die engere
Wahl kommt, ist die Erklärung durch einen Auszug aus einem einschlägigen Register, wie z.B.
dem Bundeszentral- oder Wettbewerbsregister, oder eine gleichwertige Bescheinigung einer
zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des
Niederlassungsstaats der Bieterin zu ersetzen (§ 48 Abs. 4 VgV). Ein öffentlicher Auftraggeber
nach § 99 GWB ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die
Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro netto bei
der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen
Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert
sind (§ 6 Abs. 1 WRegG). Gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO sind öffentliche Auftraggeber im
Sinne des § 99 GWB - bis zum 31.05.2025 (vgl. Art. 2 Abs. 3 und 3 Abs. 2 S. 4 des Gesetzes
zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen) - ferner berechtigt, für die Vorbereitung von vergaberechtlichen
Entscheidungen Auskunft aus dem Gewerbezentralregister über strafgerichtliche
Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 und
2 MiLoG, § 5 Abs. 1 oder 2 AEntG in der bis zum 23.04.2009 geltenden Fassung, § 23 Abs. 1
und 2 AEntG und § 81 Abs. 1 bis 3 GWB zu verlangen. Im Übrigen bleibt die Anforderung von
Nachweisen hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von Bewerbern
vorbehalten. Kapazitäten anderer Unternehmen/Bietergemeinschaften a) Erklärung der
Bieterin zur Bildung einer Bietergemeinschaft (§ 43 VgV) Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem
Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer
Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der
für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der
bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt
und - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. ? Erklärung Bieter-
/Arbeitsgemeinschaft b) Sofern Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen
werden sollen, d.h. die Bieterin sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen möchte (Eignungsleihe), richtet sich dies
nach den Regelungen des § 47 VgV. Die hierfür vorgesehenen Leistungen sind zu benennen
und ein Nachweis, dass die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen tatsächlich
zur Verfügung stehen werden, beispielsweise durch Vorlage entsprechender
Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen, ist zu erbringen. ? Verzeichnis anderer
Unternehmen (Eignungsleihe), Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Die Inanspruchnahme
der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Leistungsfähigkeit oder die berufliche
Erfahrung ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Leistungen erbringen, für die diese
Kapazitäten benötigt werden. Die AG überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die
Unternehmen, deren Kapazitäten die Bieterin für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in
Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe vorliegen. Die Bieterin hat ein Unternehmen, das eine einschlägige
Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe vorliegen, innerhalb einer
von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. Sofern Kapazitäten anderer Unternehmen
im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch
genommen werden, haften die Bieterin und diese Unternehmen gemeinsam für die
Auftragsausführung.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite
/notice/CXS0YRTYTZNNBN46/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTZNNBN46
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice
/CXS0YRTYTZNNBN46
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 20/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 43 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden nachgefordert soweit dies nach VgV zulässig ist
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 20/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Auftragserteilung wird gemäß § 2 Abs. 6
des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher
Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) vom 22.03.2018
davon abhängig gemacht, dass die AN bei der Ausführung des Auftrags die vertraglichen
Regelungen der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur
Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und
Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) einhält, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt
sind und im Falle der Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden. Eigenerklärung Russland-
Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (Anlage zum
BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: siehe Ziffer 5 der kaufmännischen Vorbemerkungen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3
Satz 1 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2)
genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, - mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten
Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine
wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der
Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot
angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in
Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand
per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135
Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch
nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Registrierungsnummer: +49 2032832980
Postanschrift: Schifferstr. 190
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
E-Mail: t.schwend@wb-duisburg.de
Telefon: +49 2032832980
Internetadresse: https://www.wb-duisburg.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer Rheinland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur
/vergabekammer-rheinland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
Registrierungsnummer: 05112-31001-91
Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Straße 96 (15. Etage)
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47051
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zi. 1507 - 1510
E-Mail: submissionsstelle@stadt-duisburg.de
Telefon: +49 203283986469
Internetadresse: https://www.duisburg.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 72629c33-ca54-4b06-952f-
5dccbce598b4-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
10.1. Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Beschreibung der Änderungen: Verschiebung der Submission auf den 20.01.2026
Änderung der Auftragsunterlagen am: 20/11/2025
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5ecc86c1-32e9-46c6-803c-fca7553548c1 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/11/2025 06:50:27 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 225/2025
Datum der Veröffentlichung: 21/11/2025
Referenzen:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur/vergabekammer-rheinland
https://www.duisburg.de
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTZNNBN46
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTZNNBN46/documents
https://www.wb-duisburg.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202511/ausschreibung-775554-2025-DEU.txt
|
|