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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Magdeburg - Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung BMS LSA Vergabe von Prozessarchitektenleistungen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025112001024307183 / 772257-2025
Veröffentlicht :
20.11.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
10.12.2025
Angebotsabgabe bis :
19.12.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
72130000 - Beratung bei der Planung von Computeranlagen
72212100 - Entwicklung von branchenspezifischer Software
72224000 - Beratung im Bereich Projektleitung
72240000 - Systemanalyse und Programmierung
DEU-Magdeburg: Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung,
Internet und Hilfestellung BMS LSA Vergabe von Prozessarchitektenleistungen

2025/S 224/2025 772257

Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung BMS LSA
Vergabe von Prozessarchitektenleistungen
OJ S 224/2025 20/11/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
E-Mail: vergabeverfahren@abante.de
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: BMS LSA Vergabe von Prozessarchitektenleistungen
Beschreibung: Gesucht werden Beratungsleistungen für die Weiterentwicklung der fachlichen
Prozessarchitektur des Bildungsmanagementsystems Sachsen-Anhalt (BMS-LSA) in
Verbindung mit dem Serviceportal Schule (SPS).
Kennung des Verfahrens: 9fc237fd-8e26-4aba-b454-dda2582ee8ad
Interne Kennung: 522/25
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72212100 Entwicklung von branchenspezifischer Software,
72224000 Beratung im Bereich Projektleitung, 72240000 Systemanalyse und Programmierung
, 72130000 Beratung bei der Planung von Computeranlagen

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Turmschanzenstraße 32
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39114
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland

2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 204 000,00 EUR

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0MMD7Z#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Rein nationale Ausschlussgründe vgl. § 123 Abs. 2 GWB: § 21 des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des
Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des
Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: vgl.
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. §
129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des
Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat
oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261
des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
Betrug: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...)
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit
sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,
die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Korruption: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §

30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung
und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische
und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10.
den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: vgl. § 123
Abs. 4 S. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem

Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Zahlungsunfähigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: vgl. § 124
Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen
Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: vgl. §
124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4.
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken

Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: vgl. § 124 Abs. 1 Nr.
5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und
Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung
des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: vgl. § 124 Abs.
1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: vgl. § 124
Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8.
das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der
Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat,
die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen
Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu
übermitteln.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: BMS LSA Vergabe von Prozessarchitektenleistungen
Beschreibung: Im Zuge des Aufbaus des BMS-LSA in enger Verzahnung mit dem SPS findet
eine Harmonisierung und Optimierung aller schulbezogenen Abläufe und Prozesse bei den
daran Beteiligten statt. Die Prozesse werden durch IT-Unterstützung unterstützt und
beschleunigt. Die Verantwortlichkeiten sind eindeutig und transparent definiert und BMS-LSA
ermöglicht eine einfache Kontrolle und Steuerung der Abläufe. Das BMS-LSA bietet
umfangreiche Unterstützungsfunktionen und Steuerungsmöglichkeiten für alle an schulischen
Bildungsprozessen Beteiligte (z. B. für die Absicherung der Unterrichtsversorgung und für den
Wechsel von Schülerinnen und Schülern an weiterführende Schulen). Selbstverständlich sind

Verwaltungsvereinfachung und Reduktion von Verwaltungsaufwänden an den Schulen (z. B.
bei zahlreichen Erhebungen) und Schulbehörden. Das BMS-LSA ist das maßgebliche
Fachverfahren im Schulwesen Sachsen-Anhalt. D. h. es wird entweder vorhandene
Fachverfahren aufnehmen/ablösen oder für diese Service-Aufgaben übernehmen. Mit BMS-
LSA können die an schulischen Bildungsprozessen Beteiligten normiert und systematisch
miteinander kommunizieren. Darüber stellt das BMS-LSA allen an schulischen
Bildungsprozessen Beteiligten einheitliche und aktuelle Informationen bereit. Über das SPS
werden externen Nutzern Informationen bereitgestellt und Dienstleistungen zur Nutzung
angeboten. Alle Prozesse laufen medienbruchfrei ab, die Mehrfacherfassung von Daten
entfällt. Damit sind die Informationen schneller und in sehr hoher Qualität verfügbar. Der Kern
des BMS-LSA ist ein ebenenübergreifendes Informationsmanagement. Als Basis für alle
Prozesse der Schulorganisation stehen einheitliche Daten zur Verfügung. Daten werden dort
erfasst, wo sie anfallen und wo die Verantwortung und die Hoheit für die Daten liegen.
Plausibilisierungen finden immer so früh wie möglich, vorzugsweise direkt bei der Erfassung,
statt. Durch den Einsatz und die Nutzung des BMS-LSA werden folgende Kernziele verfolgt: -
Steuerungsmöglichkeiten verbessern - Ebenenübergreifendes Zusammenwirken erleichtern -
Prozessorientierung etablieren - Flexible Verfügbarkeit ermöglichen - Schulische
Eigenständigkeit fördern - Datenschutz und Datensicherheit gewährleisten - Anpassbarkeit
und Erweiterbarkeit sicherstellen - Fachliche Ausrichtung: prozessorientierte Steuerungs- und
Serviceleistungen - Unterstützungsfunktionen: Information, Kommunikation, Transaktion Die
Unterstützungsfunktionen, die sowohl das BMS-LSA als auch in Teilen das SPS für diesen
fachlichen Bezugsrahmen anbieten und künftig anbieten werden, lassen sich in drei
übergreifende Bereiche strukturieren, die für die verschiedenen Prozesse in jeweils
spezifischer Weise ausgeprägt werden: - Bereitstellung verlässlicher operativer und
statistischer Informationen - Ermöglichung digitaler Kommunikation zwischen den Akteuren
des Schulwesens - Gestaltung digitalisierter und automatisierter Transaktionen Der
Dienstleister hat die Aufgabe, die Beschreibung der Prozesse des BMS-LSA/SPS auf Basis
einer bestehenden Prozesslandkartefortzuführen, miteinander in Beziehung zu setzen und für
die Umsetzung vorzubereiten. Die fachlichen Anforderungen werden in Fachworkshops mit
ausgewählten Nutzergruppen erarbeitet. Hier soll der Prozessarchitekt sowohl seine
Erfahrungen in der Fachlichkeit Bildungsmanagement als auch seine Erfahrungen in der
Strukturierung und Dokumentation der Anforderungen einbringen. Der AG wird im Rahmen
der Prozesslandkarte die Aufgaben thematisch priorisieren, mit dem Prozessarchitekten
abstimmen, um ihm die nötigen Informationen zur inhaltlichen und Aufwandsplanung zu
geben. Auf dieser Basis soll der Prozessarchitekt eine themenbezogene Planung bzgl. Inhalt
und Struktur der Workshops entwickeln und mit dem AG abstimmen. Hier wird ebenfalls eine
Aufwandsschätzung erwartet. Es wird erwartet, dass der Prozessarchitekt in Zusammenarbeit
mit dem AG die Fachworkshops inhaltlich vorbereitet und die Durchführung steuert. Außerdem
soll der Prozessarchitekt den AG bei der Dokumentation der Ergebnisse und damit der
fachlichen Anforderungen unterstützen. Hier kann der Prozessarchitekt geeignete Vorschläge
zur Umsetzung der Aufgaben machen.
Interne Kennung: 522/25

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72212100 Entwicklung von branchenspezifischer Software,
72224000 Beratung im Bereich Projektleitung, 72240000 Systemanalyse und Programmierung
, 72130000 Beratung bei der Planung von Computeranlagen

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Turmschanzenstraße 32
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39114
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Jahre

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:
other-sme#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz: Der Bieter, die Mitglieder der
Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen
Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden
Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen,
Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung,
Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Dies ist nachzuweisen durch
Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Auszügen aus dem
Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für
den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für
den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen,
außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung
mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge
Beschreibung: Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB: Der Bieter, die Mitglieder der
Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine
Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie
Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine
Selbstreinigung nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der
AG u. a. die Anforderungen von Registerauszügen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist
/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte
Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich

Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf
Anforderung einzureichen.

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge
Beschreibung: Mitglieder und Leistungsteile der Bietergemeinschaft: Falls das Angebot von
einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die
jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche
Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der
Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot
einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Leistungen der Unterauftragnehmer:
Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an
Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen.
Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft. Leistungen der Eignungsleihgeber: Falls eine Eignungsleihe vorgesehen
ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies
vorgesehen ist. Auch muss der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. muss
der Eignungsleihgeber angeben, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche
Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei
Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt,
und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit - die
gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die
Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft
sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht/verleihen, bzw. den
Eignungsleihgeber.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Unternehmensumsatz im Tätigkeitsbereich gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV: Der
Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die
Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen sowohl seinen/ihren
jeweiligen Gesamtumsatz (netto) als auch seinen/ihren jeweiligen Umsatz (netto) im
Tätigkeitsbereich dieser Ausschreibung für öffentliche Auftraggeber in den Geschäftsjahren
2022, 2023 und 2024 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben.
Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre vor der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung an. Der Nachweis erfolgt
durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Gewinn- und
Verlustrechnungen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für
den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer,
der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den
Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Versicherungsnachweis gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Der Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-
finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab
Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender
Deckung nachweisen: Personenschäden mindestens 3.300.000 EUR, Sachschäden
mindestens 1.000.000 EUR, Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch
Sachschäden entstanden sind, mindestens 1.000.000 EUR. Als versicherte Risiken müssen

alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem
ausgeschriebenen Vertrag erbringt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich
der AG u. a. die Anforderungen der Versicherungspolice oder einer Versicherungsbestätigung
vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-
finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller
Hinsicht.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Referenzen - § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft,
der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht
/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil
selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens zwei Referenzaufträge aus den letzten
vier Jahren, gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU-weiten Veröffentlichung,
nachweisen. Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum Referenznehmer (wer
hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die
vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die
vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die
erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu
beschreiben. Vergleichbare Referenzleistungen liegen vor, wenn es sich um
Softwareentwicklungsleistungen handelt, welche die folgenden Mindestanforderungen erfüllt: 1.
Beide Referenzaufträge müssen einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne der §§ 99f. GWB
als Referenzgeber vorweisen. Der Bieter kann auch als Subunternehmer in einem
Referenzprojekt eines öffentlichen Auftraggebers tätig geworden sein; der Referenzgeber
muss dann versichern können, dass die Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber
erbracht worden sind. 2. Beide Referenzaufträge müssen in der Erstellung einer fachlichen
Prozessarchitektur oder in der Weiterentwicklung einer vorhandenen fachlichen
Prozessarchitektur für Software im Bereich der Bildungsverwaltung unter Verwendung einer
grafischen Sprache zur Darstellung von Geschäftsprozessen (z.B. BPMN od. gw.) bestanden
haben. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung
von Referenzbestätigungen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen
für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die
Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/die
Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die
Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG
einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der
Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem
Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Verschwiegenheitspflicht: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der
/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen alle ihm/ihnen seitens des
Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein
zugänglichen Daten vertraulich behandeln (Verschwiegenheitspflicht) und dürfen sie nur zur
Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und
/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu verarbeiten. Der Nachweis erfolgt durch
Eigenerklärungen, wobei sich der AG vorbehält, Nachweise zu den
Datensicherheitsmaßnahmen zu verlangen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot
einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die
Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung

des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in
diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Russland-Erklärung : Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der
/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1
der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022
/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ( Russland-Erklärung ). Der Nachweis erfolgt
durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den
Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den
/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer
der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit
dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Eigenerklärungen nach Landesrecht (TVergG LSA) : Der Bieter und alle
Mitglieder der Bietergemeinschaft geben die Eigenerklärung zu Tariftreue,
Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA) und die Eigenerklärung zum
Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und 4 TVergG LSA) ab. Der Nachweis erfolgt durch
Eigenerklärungen (Anlagen D. 3 und D.4). Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot
einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die
Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung
des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in
diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Zur Vermeidung von Dumpingpreisen darf der Preis nicht niedriger als 700
Euro netto je Tag sein. Angebote, die diese Grenze unterschreiten, werden ausgeschlossen.
Der Preis wird mit 40% berücksichtigt. Die Umrechnung in Punkte geschieht wie folgt: Die
Angebote werden nach einem Punktsystem bewertet. Hierbei können maximal 1000 Punkte
erzielt werden. Davon entfallen auf den Preis maximal 400 Punkte. Die genaue Darstellung
sämtlicher Zuschlagskriterien befindet sich in B2.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (dezimal, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 0,40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Der Bieter soll sein allgemeines Vorgehen zur Weiterentwicklung der
Prozesslandkarte beschreiben. Wie führt der Bieter die Analyse und Dokumentation der
fachlichen Geschäftsprozesse durch? Die Beschreibung wird Vertragsbestandteil und legt das
geschuldete Niveau der Leistungsausführung verbindlich fest.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (dezimal, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 0,30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität

Beschreibung: Der Bieter soll seine Methodik zur Analyse und Beschreibung der fachlichen
Anforderungen beschreiben. Wie plant der Bieter die Erarbeitung bzw. Vertiefung und
Beschreibung der fachlichen Anforderungen? Die Beschreibung wird Vertragsbestandteil und
legt das geschuldete Niveau der Leistungsausführung verbindlich fest.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (dezimal, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 0,30

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/12/2025 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0MMD7Z
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0MMD7Z

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0MMD7Z
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/12/2025 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 63 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/12/2025 12:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Ergänzende Vertragsbedingungen zu
den §§ 11, 12, 13, 14, 17 und 18 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt
(TVergG LSA) unter D.5.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Ministerium für Bildung des Landes
Sachsen-Anhalt

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: 000
Postanschrift: Turmschanzenstraße 32
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39114
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
Kontaktperson: abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
E-Mail: vergabeverfahren@abante.de
Telefon: +49 89244135-180
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: abante Rechtsanwälte Kins Lohmann PartG mbB
Registrierungsnummer: USt-IdNr DE294948107
Postanschrift: Ganghoferstraße 68a
Stadt: München
Postleitzahl: 80339
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)

Land: Deutschland
Kontaktperson: abante Rechtsanwälte Kins Lohmann PartG mbB
E-Mail: info@abante.de
Telefon: +49 341238203-00
Internetadresse: https://abante.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: 000
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Stadt: Halle
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer Sachsen-Anhalt
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Telefon: +49 345514-1529
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3aca5238-845f-4b28-b6f4-b9a25e4cf1c9 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/11/2025 20:16:07 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 224/2025
Datum der Veröffentlichung: 20/11/2025

Referenzen:
https://abante.de/
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0MMD7Z
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0MMD7Z/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202511/ausschreibung-772257-2025-DEU.txt

 
 
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