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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Ochtrup - Dienstleistungsauftrag zur Einführung eines Carsharing-Angebotes
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025111308143489425 / 960490-2025
Veröffentlicht :
13.11.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
03.12.2025
Angebotsabgabe bis :
03.12.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Dienstleistungsauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
60000000 - Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
60100000 - Straßentransport/-beförderung
75100000 - Dienstleistungen der Verwaltung
Dienstleistungsauftrag zur Einführung eines Carsharing-Angebotes in der Stadt Ochtrup

VHB NRW
Formular 412
01/2020
Auftragsbekanntmachung Öffentliche Ausschreibung
Auftragsbekanntmachung
VergabeNr.: 3001.59.0617009Ö
Bezeichnung des Verfahrens: Dienstleistungsauftrag zur Einführung eines CarsharingAngebotes in der Stadt Ochtrup
1. Art der Vergabe
Öffentliche Ausschreibung nach 9 UVgO
2. Bezeichnung der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle
Bezeichnung
Stadt Ochtrup
Postanschrift
Hinterstr. 20, 48607 Ochtrup
Kontaktstelle: Zentrale Vergabestelle des Kreises Steinfurt
TelefonNummer: 02551/691291
TelefaxNummer: 02551/6991291
EMailAdresse: vergabestelle@kreissteinfurt.de
UmsatzsteuerIdentifikationsnummer:
3. Bezeichnung der den Zuschlag erteilenden Stelle wie Ziffer 2 folgende Adresse
Bezeichnung
Postanschrift
TelefonNummer:
TelefaxNummer:
EMailAdresse:
UmsatzsteuerIdentifikationsnummer:
4. Bezeichnung der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind wie Ziffer 2 folgende Adresse
Bezeichnung
Postanschrift
TelefonNummer:
1
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VHB NRW
Formular 412
01/2020
Auftragsbekanntmachung Öffentliche Ausschreibung
TelefaxNummer:
EMailAdresse:
UmsatzsteuerIdentifikationsnummer:
Elektronische Angebote werden über den Vergabemarktplatz des Landes NRW eingereicht.
5. Form der Angebote
Zugelassen ist die Abgabeelektronischer Angebote ausschließlich unter www.evergabe.nrw.de
Elektronisch in Textform
Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur
Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signaturder Angebote in Schriftform
6. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung
Die Stadt Ochtrup hat einen Zuwendungsbescheid über die Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement (FöRiMM Richtlinien zur
Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements) erhalten, wodurch die Einführung eines
CarsharingAngebotes in Ochtrup unterstützt wird. Im Rahmen dieser Förderung soll der Aufbau eines CarsharingDienstes
schnellstmöglich erfolgen. Die Stadt Ochtrup beabsichtigt, den Auftrag für das Modellprojekt zur Einführung eines
CarsharingAngebotes in der Stadt Ochtrup zu vergeben. Das Konzept für eine 2,5jährige Modellphase (Einführung) sieht drei
Fahrzeuge an zwei Standorten vor. Die Fahrzeugflotte muss verschiedene Fahrzeugtypen vorweisen, wobei in der Modellphase die
Fahrzeugtypen "Kleinwagen" (Anzahl: 2) und "Kombi" (Anzahl: 1) bereitzustellen sind. In der Einführungsphase müssen die
Fahrzeuge einen Verbrennungsmotor (Benzin/Super) haben, um durch größere Reichweiten und Vermeidung von Ausfällen durch
Ladezeiten ein attraktives Angebot zur Verfügung stellen zu können. Da für die Modellphase ein einheitliches Angebot
entstehen soll, werden keine Lose für einzelne Fahrzeuge erstellt. Als Standorte sind der Bahnhof Ochtrup, der zukünftig zur
Mobilstation entwickelt werden soll, sowie der Bereich Marktplatz (ZOB) als sehr zentraler Standort vorgesehen. Das Angebot
muss durch private als auch gewerbliche Kunden genutzt werden. Der künftige Anbieter des Carsharings agiert wirtschaftlich
selbstständig. Er trägt das wirtschaftliche Risiko des Vorhabens und leistet die Administration und Disposition. Der Anbieter
sorgt seinerseits für ein wirksames Marketing des CarsharingAngebotes. Das Carsharing erfolgt standortgebunden/
stationsbasiert. Die Stadt Ochtrup stellt drei vorgeprüfte Stellplätze an zwei Standorten im öffentlichen Straßenraum für
das Carsharing zur Verfügung. Auf den Stellplätzen muss für die Dauer des Modellprojektes dauerhaft ein CarsharingAngebot
betrieben werden. Die Auswahl des CarsharingAnbieters erfolgt entsprechend den Vorgaben des Gesetzes zur Bevorrechtigung des
Carsharings (Carsharinggesetz CsgG) im Wege eines diskriminierungsfreien und transparenten Auswahlverfahrens. Hierfür muss der
Anbieter die geforderten Anforderungen gemäß der Leistungsbeschreibung und die genannten Eignungskriterien erfüllen.
Erfüllungsort
Stadt Ochtrup, Bahnhof Ochtrup (Standort 1), 48607 Ochtrup
Ergänzende/Abweichende Angaben zum Erfüllungsort
Stadt Ochtrup, Markplatz Ochtrup (Standort 2)
7. ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose
Der Auftrag wird nicht in Lose aufgeteilt.
8. ggf. Zulassung von Nebenangeboten
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
9. etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Beginn: 01.02.2026Ende: 31.07.2028
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Formular 412
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Auftragsbekanntmachung Öffentliche Ausschreibung
10. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der
Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden könnenAdresse zum elektronischen Abruf:
https://www.vergabewestfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYY2LLT4/documents
Hinweise zu Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit sind den Nutzungsbedingungen des Vergabemartkplatzes NRW zu
entnehmenAnschrift der Stellewie Ziffer 2folgende Adresse
Bezeichnung
Postanschrift
TelefonNummer:
TelefaxNummer:
EMailAdresse:
UmsatzsteuerIdentifikationsnummer: Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der
Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen:
11. Ablauf der Angebotsfrist
03.12.2025 11:00 Uhr
12. Ablauf der Bindefrist
22.12.2025
13. Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
keine
14. Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind
Es erfolgt eine monatsweise Spitzabrechnung, die kumuliert für jeweils drei vollständige aufeinanderfolgende Betriebsmonate
erstellt wird (vier Rechnungen pro Betriebsjahr). Eine entsprechende Abrechnung über drei Kalendermonate ist ebenfalls
zulässig. Die Rechnung wird der Auftraggeberin spätestens 14 Tage nach Ablauf der drei Betriebsbzw. Kalendermonate vorgelegt.
Die Zahlung durch die Auftraggeberin erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung.
15. Angabe der Eignungskriterien und der mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen zur Beurteilung der Eignung
Eignungskriterien zurBefähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Handelsregisterauszug wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Betriebshaftpflichtversicherung oder entsprechende Bankerklärung in Höhe von mind.
5.000.000 EUR pro Schadensfall
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Formular 412
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Auftragsbekanntmachung Öffentliche Ausschreibungtechnischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.
Referenzen: Mindestens ein aktives, vergleichbares Angebot in einer Kommunen / mehreren Kommune(n) mit weniger als 50.000
Einwohnern (bei kreisweiten Angeboten zählen die Orte der Leistung einzeln) und mehr als einem Fahrzeug, das mindestens zwei
Jahre Laufzeit vorweist Technische Ausstattung: Ein verfügbares ITSystem für den Betrieb von Carsharing, das eine Nutzung
über die gängigen SmartphoneBetriebssysteme (mindestens Android und iOS) ermöglicht Eignungskriterien der Anlage zu 5
Absatz 4 Satz 3 des Gesetzes zur Bevorrechtigung des Carsharings (Carsharinggesetz CsgG) Nr. 1.1 CarsharingAnbieter gewähren
im Rahmen der vorhandenen Kapazität grundsätzlich jeder volljährigen Person mit einer für das entsprechende Kraftfahrzeug
gültigen und vorgelegten Fahrerlaubnis diskriminierungsfrei eine Teilnahmeberechtigung. Einschränkungen hinsichtlich der
Dauer des Besitzes der Fahrerlaubnis, des Mindestalters sowie einer Bonitätsprüfung sind möglich. Nr. 1.2 CarsharingAnbieter
bieten ihren Kunden folgenden Mindestleistungsumfang: Nr. 1.2.1 Die Fahrzeugbuchung, abholung und rückgabe ist an 24 Stunden
täglich möglich. Nr. 1.2.3 Die Berücksichtigung von Freikilometern ist mit Ausnahme der Wege für die Tankund
Batteriebeladung, der Fahrzeugpflege oder für Maßnahmen der Kundenbindung oder der Kundengewinnung nicht zulässig. Die
Betriebsmittelkosten je Kilometer müssen über den marktüblichen Energiekosten (Kraftstoff und Strom) liegen. Nr. 1.2.4 Die
Wartung der Fahrzeuge wird regelmäßig, entsprechend den Herstellerempfehlungen durchgeführt. Nr. 1.2.5 Den Kunden sollen
Informationen über umweltschonende und lärmarme Fahrweise für die Fahrer und Fahrerinnen zur Verfügung gestellt werden, in
dem CarsharingAnbieter mittels ihrer Internetseite oder auf anderen geeigneten Informationsmaterialien auf die Möglichkeit von
Schulungen zur umweltschonenden Fahrweise (etwas von Fahrschulen oder anderen Anbietern) hinweisen. Nr. 1.5 Soweit der Schutz
geistigen Eigentums sowie von Betriebsoder Geschäftsgeheimnissen nicht entgegenstehen, sollen zum Zwecke der Förderung der
Multimodalität Daten bezüglich des Status von CarsharingFahrzeugen freigegeben werden. Personenbezogene Daten dürfen nicht
freigegeben werden. mit folgenden Abweichungen vom Teil 1 der Anlage gemäß Teil 3 ebendieser: Nr. 1.2.2 Kurzzeitnutzungen ab
einer Stunde sind möglich, der Stundentarif darf 10 Prozent des Tagespreises nicht überschreiten. Nr. 1.2.6 wird ersatzlos
gestrichenNr. 1.3 wird ersatzlos gestrichenNr. 1.4 wird ersatzlos gestrichenSonstige
keine
16. Angabe der Zuschlagskriterien
Folgende Kriterien
Kriterium
Gewichtung
Preis
100
Weitere Informationen zu den Kriterien:
Der angebotene Preis (Fehlbedarfsfinanzierung) wird als alleiniges Zuschlagskriterium für die Wahl des wirtschaftlichsten
Angebotes zugrunde gelegt. Der Angebotspreis umfasst die Bereitstellung der Fahrzeuge, alle notwendigen Dienstleistungen und
Nebenkosten sowie Kosten für die einmalige betriebliche und technische Implementierung der Fahrzeuge.
17. Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsbetriebe
Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen
Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten
wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt.
Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem
Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung
der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der
Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
18. Sonstiges
Die Stadt Ochtrup beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben. Sie hat mit der
Durchführung des Vergabeverfahrens den Kreis Steinfurt beauftragt. Federführend und Ansprechpartner für die Auftraggeber und
damit Vertragspartner ist Stadt Ochtrup Hinterstr. 20 48607 Ochtrup
______________________________________________________________________________________________ Auf gesonderte Aufforderung sind
folgende Unterlagen vorzulegen: Störungsmanagementplan/ Notfallkonzept unter Angabe o eines/ mehrerer Notfallkontakte(s) des
CarsharingAnbieters (jeweils mindestens Name/ Bezeichnung und Telefonnummer) sowie o des Vorgehens von Nutzenden und
CarsharingAnbieter bei technischen Störungen
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Formular 412
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Auftragsbekanntmachung Öffentliche Ausschreibung
(Reifenpanne, technische Fehlfunktionen etc.), o des Vorgehens von Nutzenden und CarsharingAnbietern bei Unfällen und o der
Vorbeugung und Behebung von Fahrzeugausfällen durch den CarsharingAnbieter
BekanntmachungsID: CXPWYY2LLT4
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Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/vmp-westfalen/2025/11/52788157.html
Data Acquisition via: p8000000

 
 
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