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Titel :
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DEU-Gülzow-Prüzen - Erstellung von Druckvorlagen auf Grundlage des Corporate Design
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025111308142089323 / 960379-2025
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Veröffentlicht :
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13.11.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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01.12.2025
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Angebotsabgabe bis :
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01.12.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Vertragstyp :
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Lieferauftrag
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Verfahrensart :
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Offenes Verfahren
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Unterteilung des Auftrags :
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Gesamtangebot
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Zuschlagkriterien :
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Wirtschaftlichstes Angebot
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Produkt-Codes :
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22000000 - Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse
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Erstellung von Druckvorlagen auf Grundlage des Corporate Design des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei MV
Herrn Roman Bode
Dorfplatz 1/OT Gülzow
18276 Gülzow-Prüzen
Landesforschungsanstalt
für Landwirtschaft und Fischerei MV
-LeistungsbeschreibungBezug: Angebotsabfrage zur Erstellung von Druck-Vorlagen für 2026/2027
Erstellung von Druckvorlagen auf Grundlage des Corporate Design des Landes MecklenburgVorpommern
(https://www.mv-tut-gut.de/markenportal/landesmarke/markenhandbuch)
für
Mitteilungshefte
Jahresberichte sowie
Flyer, Einladungen u. ä.
der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei.
Texte, Bilder, Grafik- und Tabellenvorlagen (docx, xlsx, jpg, tiff) werden vom AG elektronisch
geliefert. Beispiele der Druckerzeugnisse können auf der Homepage der LFA eingesehen
werden (https://www.lfamv.de/Landesforschungsanstalt/LFA-Mitteilungen/).
Der Druck erfolgt über die Druckerei des Landesamtes für Innere Verwaltung MV und ist nicht
Bestandteil der Ausschreibung.
Leistungsumfang
Geplant sind jeweils für 2026 und 2027
(garantiert) 1 x Jahresbericht jeweils ca. 100 Seiten, A4, 4/4-farbig (CMYK, Euroskala)
(garantiert) 1 x Mitteilungshefte jeweils ca. 120 Seiten, A4, 4/4-farbig (CMYK, Euroskala)
(bei Bedarf) 1 x Flyer o.ä. A4, 2x gefaltet, 4/4-farbig (CMYK, Euroskala)
Pos. Leistung Preis/Seite
1 Jahresbericht, Umschlag und Innenseiten
(Auftragserfüllung inkl. Korrekturgänge innerhalb von 12 Wochen nach Zugang
der Daten. (Der Auftrag fällt in der Regel in die Zeit von Januar bis April.))
Satz und Reinzeichnung
Einbinden von Bildern, Grafiken, Tabellen
Bildbearbeitung
Aufbereitung von Tabellen/Grafiken
Einarbeitung Autorenkorrekturen
(mind. zwei Korrekturgänge)
Erstellung Druck-pdf für Druckerei
Erstellung barrierefreie Online-pdf mind. PDF/UA, zudem WCAG 2.1 Level AA
(allerdings Zielgruppenorientiert und u. Berücks. d. CD des Land MV)
Erstellung einer Archiv-ZIP (IDD-Projekt einschl. aller be-/erarbeiteten
Zusatzdateien, etc.) für AG
2
2 Mitteilungshefte, Umschlag und Innenseiten
(Auftragserfüllung inkl. Korrekturgänge innerhalb von 12 Wochen nach Zugang
der Daten. (Der Auftrag fällt in der Regel in die Zeit von April bis Dezember.))
Satz und Reinzeichnung
Einbinden von Bildern, Grafiken, Tabellen
Bildbearbeitung
Aufbereitung von Tabellen/Grafiken
Einarbeitung Autorenkorrekturen
(mind. zwei Korrekturgänge)
Erstellung Druck-pdf für Druckerei
Erstellung barrierefreie Online-pdf mind. PDF/UA, zudem WCAG 2.1 Level AA
(allerdings Zielgruppenorientiert und u. Berücks. d. CD des Land MV)
Erstellung einer Archiv-ZIP (IDD-Projekt einschl. aller be-/erarbeiteten
Zusatzdateien, etc.) für AG
3 Flyer, Einladungen u. ä.
(Auftragserfüllung inkl. Korrekturgänge innerhalb von max. 3 Wochen nach
Zugang der Daten. (Der Auftrag wird i.d.R. 2 Wochen vorab angekündigt.))
Layout Gestaltung
Bildbearbeitung
Erstellung Druck-pdf für Druckerei
Druckbetreuung
Erstellung barrierefreie Online-pdf mind. PDF/UA, zudem WCAG 2.1 Level AA
(allerdings Zielgruppenorientiert und u. Berücks. d. CD des Land MV)
Erstellung einer Archiv-ZIP (IDD-Projekt einschl. aller be-/erarbeiteten
Zusatzdateien, etc.) für AG
Fristen
Angebotsfrist: 01.12.2025 15:00 Uhr
Frist für Rückfragen: 25.11.2025 bis 12:00 Uhr
Bindefrist: 31.12.2025
Zuschlagserteilung: 16.12.2025
Angebotsabgabe:
Die Angebote sind bis spätestens 01. Dezember 2025, 15:00 Uhr in einem verschlossenen und
mit der Aufschrift Angebot gekennzeichneten Umschlag per Post oder persönlich an
Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei MV
Herrn Roman Bode
Dorfplatz 1/OT Gülzow
18276 Gülzow-Prüzen
zu senden/abzugeben.
3
Fachliche Fragen, die im Rahmen der Angebotserstellung auftreten, werden bis 25.11.2025
durch Herrn Roman Bode; E-Mail: r.bode@lfa.mvnet.de, bearbeitet und beantwortet.
Beurteilung der Bewerber
Zur Beurteilung des Bewerbers werden folgende Eignungskriterien festgelegt und sind
gegenüber dem Auftraggeber in den Angebotsunterlagen nachzuweisen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie Zuverlässigkeit und Gesetzestreue:
Eigenerklärungen zur Eignung, Anlage 1
Erklärungen des Unternehmens nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz
Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V), Anlage 2, Anlage 2a
Erklärung zur Unternehmensgröße, Anlage 3
Fachkunde
- Der Bieter bzw. seine eventuellen Unterauftragnehmer müssen in den letzten Jahren
vergleichsweise Arbeiten/Aufträge in vergleichbarem Bearbeitungsumfang bearbeitet
haben (Referenzen).
- Nachweis der Qualifikationen (Berufsabschlüsse, Zertifikate etc.) des eingesetzten
Personals, die für die Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlich sind
Zuschlagskriterien:
Der Zuschlag erfolgt auf den Angebotspreis.
Der Angebotspreis (brutto) muss sich im Rahmen des geplanten Mittelbudgets bewegen.
Im Auftrag
Roman Bode
Anlagen: 1 Eigenerklärungen
2 Erklärungen des Unternehmens nach TVgG M-V und MinArbV M-V
2a Verpflichtungen des Unternehmens nach TVgG M-V
3 Feststellung KMU
4 Vertragsentwurf
4
Mit einem verbindlichen Angebot einzureichende Unterlagen
ANLAGE 1
Eigenerklärungen zur Eignung
Ausschreibung bzw. Leistung
Erstellung von Druckvorlagen auf Grundlage des Corporate Design des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Firmenbezeichnung/Kontaktdaten
Name:
Rechtsform:
Straße:
PLZ, Ort:
Ansprechpartner:
Telefon/Fax:
E-Mail-Adresse:
Angaben zu Arbeitskräften
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur
Verfügung stehen.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir nicht wegen illegaler Beschäftigung rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von
mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße
von wenigstens 2.500,00 Euro belegt worden bin/sind. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt
sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
Eintragung in ein Berufs- /Unternehmensregister
Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen.
Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Ich bin/Wir sind eingetragen bei:
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften,
der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei
Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 belegt
worden bin/sind.
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes
Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse
abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
5
Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
1. Zwingende Ausschlussgründe (nach 123 GWB)
Ich/Wir erkläre/erklären, dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen
ist, nach den folgenden Tatbeständen rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen keine
Geldbuße nach 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen
Straftat nach:
89c Strafgesetzbuch: Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder
wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine
Tat nach 89a Absatz 2 Nummer 2 Strafgesetzbuch zu begehen
108e Strafgesetzbuch: Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern
129 Strafgesetzbuch: Bildung krimineller Vereinigungen
129a Strafgesetzbuch: Bildung terroristischer Vereinigungen
129b Strafgesetzbuch: kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland
den 232, 232a Absatz 1 bis 5, 232b bis 233a des Strafgesetzbuches: Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
Freiheitsberaubung)
261 Strafgesetzbuch: Geldwäsche Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte
263 Strafgesetzbuch: Betrug, soweit sich die Straftat den Haushalt der Europäischen Union oder
gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder ihrem Auftrag verwaltet werden
264 Strafgesetzbuch: Subventionsbetrug, soweit sich die Straftat gegen einen öffentlichen Haushalt
richtet (einschließlich Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden)
299 Strafgesetzbuch: Bestechung im geschäftlichen Verkehr, 299a und 299b des
Strafgesetzbuches (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
den 333 und 334 Strafgesetzbuch: Vorteilsgewährung ( 333 StGB), Bestechung ( 334 StGB),
jeweils auch in Verbindung mit 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete)
Artikel 2 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
Mir/Uns ist bekannt, dass einer Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße im vorstehenden Sinne
einer Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten
gleichstehen.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt
habe/haben.
2. Fakultative Ausschlussgründe nach 124 GWB
Ich/Wir erkläre/erklären, dass
mein/unser Unternehmen bei der Ausführung der öffentlichen Aufträge nicht nachweislich gegen
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
6
mein/unser Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere
Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität bzw. die Zuverlässigkeit des Unternehmens infrage
gestellt wird.
mein/unser Unternehmen keine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
mein/unser Unternehmen keine wesentlichen Anforderungen bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
Beendigung, zu Schadenersatz oder zu einer vergleichenden Rechtsfolge geführt hat.
in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen
oder Auskünfte zurückgehalten wurden.
nicht versucht wurde,
a) die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren
erlangt werden konnten
c) keine fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Information zu übermitteln, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnte, oder versucht
wurde, solche Informationen zu übermitteln
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Wir sind seit _________________ Mitglied folgenden Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung
(Berufsgenossenschaft, Unfallkasse, Knappschaft u.a.):
_________________________________________________________________________________________
Wir sind noch nicht Mitglied eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung, sichern jedoch
rechtsverbindlich zu, dafür im Auftragsfalle unverzüglich zu sorgen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und
mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb
dieser Frist vorgelegt werden.
Mir/Uns ist bewusst, dass wissentlich falsche Angaben in der vorstehenden Erklärung
meinen/unseren Ausschluss von der Auftragserteilung gemäß 31 Abs. 1 UVgO i.V.m. 124 Abs. 1
Nr. 8 GWB
im Falle der Auftragserteilung eine fristlose Kündigung
zur Folge haben kann.
(Ort, Datum, Unterschrift)
7
ANLAGE 2
Erklärungen des Unternehmens nach dem
Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) und der
Mindestarbeitsbedingungenverordnung (MinArbV M-V)
Erklärung nach 5 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V - Mindestarbeitsbedingungen nach
Maßgabe von repräsentativen Tarifverträgen (VOM AUFTRAGGEBER
ANZUKREUZEN)
Mein Unternehmen verpflichtet sich, den bei der Ausführung dieser Leistung
beschäftigten Arbeitnehmenden die Arbeitsbedingungen des/der nachstehenden, in
der Mindestarbeitsbedingungenverordnung (MinArbV M-V) für repräsentativ erklärten
Tarifvertrages/Tarifverträge zu gewähren:
Schienenpersonennahverkehr
Tarifverträge zwischen Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und
Verkehrsdienstleister e.V. (AGV MOVE) und der Eisenbahn- und
Verkehrsgewerkschaft (EVG), 1 Absatz 1 Nummer 1 MinArbV M-V, Anhang I
Buchstabe A Nummer 1 der MinArbV M-V
Tarifverträge zwischen dem Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der
Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e.V. (AGV MOVE) und der Gewerkschaft
Deutscher Lokomotivführer (GDL), 1 Absatz 1 Nummer 2 MinArbV M-V, Anhang
I Buchstabe A Nummer 2 der MinArbV M-V
Tarifverträge mit Bezug auf die Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG), 1 Absatz
1 Nummer 3 MinArbV M-V, Anhang I Buchstabe A Nummer 3 der MinArbV M-V
Sonstiger öffentlicher Personennahverkehr
Spartentarifvertrag der Nahverkehrsbetriebe (TV-N Mecklenburg-Vorpommern)
zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Mecklenburg-Vorpommern
e.V. (KAV) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) vom 18. März
2003 in der Fassung des 7. Änderungstarifvertrages vom 12.März 2024, 1
Absatz 2 Nummer 1 MinArbV M-V, Anhang I Buchstabe B der MinArbV M-V
Erklärung nach 6 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V - Mindestarbeitsbedingungen nach
Maßgabe von Branchentarifverträgen - (VOM AUFTRAGGEBER ANZUKREUZEN)
Mein Unternehmen verpflichtet sich, den Arbeitnehmenden bei der Ausführung der
Leistung mindestens die Arbeitsbedingungen auf Grundlage der Branchentarifverträge
folgender Tarifbereiche zu gewähren:
Baugewerbe, 2 Absatz 1 Nummer 1 MinArbV M-V, Anhang II Nummer 1 der
MinArbV M-V
Gebäudereinigerhandwerk, 2 Absatz 1 Nummer 2 MinArbV M-V, Anhang II
Nummer 2 der MinArbV M-V
8
Metall- und Elektroindustrie, 2 Absatz 1 Nummer 3 MinArbV M-V, Anhang II
Nummer 3 der MinArbV M-V
Wach- und Sicherheitsgewerbe, 2 Absatz 1 Nummer 4 MinArbV M-V, Anhang II
Nummer 4 der MinArbV M-V
IT-Dienstleistungen, 2 Absatz 1 Nummer 5 MinArbV M-V. Anhang II Nummer 5
der MinArbV M-V
Umweltschutz und Industrieservice, 2 Absatz 1 Nummer 6 MinArbV M-V,
Anhang II Nummer 6 der MinArbV M-V
Erklärung nach 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V - Vergaberechtlicher Mindestlohn
Soweit nach der MinArbV M-V keine Pflichten zur Gewährung von
Mindestarbeitsbedingungen nach Maßgabe von repräsentativen Tarifverträgen oder
Branchentarifverträgen bestehen, verpflichtet mein Unternehmen sich, den
Arbeitnehmenden bei der Ausführung der Leistung einen vergaberechtlichen
Mindestlohn von 13,98 Euro (brutto) pro Stunde zu zahlen.
Erklärung nach 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V - Nachunternehmen)
Mein Unternehmen verpflichtet sich, dem/den Nachunternehmen die für das
Unternehmen geltenden Pflichten aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten
durch das/die Nachunternehmen zu überwachen.
Datum, Unterschrift , Firmenstempel
9
Anlage 2a
Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach dem
Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V)
Soweit das Unternehmen eine Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen im Sinne des
14 Satz 1 TVgG M-V abgegeben hat, gelten mit dem Zuschlag folgende Bestimmungen:
- nach Maßgabe von 15 TVgG M-V (Kontrollen):
Das Unternehmen verpflichtet sich, mit Nachunternehmen folgende Befugnisse und
Pflichten zu vereinbaren:
Das Unternehmen hat als prüfende Stelle die Befugnis, Kontrollen bei seinen
Nachunternehmen durchzuführen, um die Einhaltung der Pflichten zu
überprüfen, die nach Maßgabe der abgegebenen Erklärung zu
Mindestarbeitsbedingungen bestehen.
Für diese Kontrollen haben die Nachunternehmen vollständige und prüffähige
Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen der prüfenden Stelle vorzulegen
oder elektronisch zu übermitteln; auf Befragen haben sie zu den Unterlagen
Auskünfte zu erteilen. Dies umfasst insbesondere Entgelt- und
Meldeunterlagen, Aufzeichnungen und andere Geschäftsunterlagen, aus
denen Art, Umfang, Dauer und tatsächliche Entlohnung sowie
Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmenden hervorgehen oder abgeleitet
werden können. Die Nachunternehmen haben personenbezogene
Beschäftigtendaten in den Unterlagen zu anonymisieren; sie haben die
Anonymisierung aufzuheben, soweit die prüfende Stelle konkrete
Anhaltspunkte für einen Verstoß darlegt. Die Arbeitnehmenden sind von ihren
Arbeitgebenden auf die Möglichkeit dieser Kontrollen hinzuweisen.
Die Nachunternehmen treffen den vorstehenden Punkten entsprechende
Vereinbarungen mit ihren eigenen Nachunternehmen. Sie verpflichten diese,
ihrerseits entsprechende Vereinbarungen mit Nachunternehmen auf weiteren
Stufen der Vertragshierarchie zu treffen.
Verleiher nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und
Werkvertragsunternehmen gelten als Nachunternehmen.
- nach Maßgabe von 16 TVgG M-V (Sanktionen):
Für jeden schuldhaften Verstoß gegen Pflichten, die nach der abgegebenen
Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen bestehen, verwirkt das
Unternehmen eine Vertragsstrafe in Höhe von
4 Prozent des Auftragswertes. Bei mehreren Verstößen darf die Summe der
Vertragsstrafen
10
10 Prozent des Auftragswertes erreichen.
Der Auftragswert wird bei Zuschlagserteilung mitgeteilt.
Die schuldhafte Nichterfüllung der nach der abgegebenen Erklärung zu
Mindestarbeitsbedingungen bestehenden Pflichten durch das Unternehmen
berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Eigenhändige Unterzeichnung durch Namensunterschrift des Ausstellers
11
ANLAGE 3
Diese Erklärung dient der Feststellung, ob es sich bei Ihrem Unternehmen um ein
Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) handelt.
Definition der KMU
Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die
- weniger als 10 Mitarbeiter und
- einen Jahresumsatz oder Jahresbilanz von höchstens 2 Mio. EUR haben.
Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die
- weniger als 50 Mitarbeiter und
- einen Jahresumsatz oder Jahresbilanz von höchstens 10 Mio. EUR haben.
Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die
- weniger als 250 Mitarbeiter und
- einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanz von
höchstens 43Mio.EUR haben.
Die Mitarbeiterzahl entspricht der Zahl der Jahresarbeitseinheiten (JAE), d. h. der Anzahl der
während eines Jahres beschäftigten Vollzeitarbeitnehmer. Teilzeitbeschäftigte und
Saisonarbeiter werden nur entsprechend ihres Anteils an den JAE berücksichtigt.
Auszubildende sind nicht zu berücksichtigen. In die Mitarbeiterzahl gehen ein: Lohn- und
Gehaltsempfänger, für das Unternehmen tätige Personen, die in einem Unterordnungsverhältnis zu diesem stehen und nach
nationalem Recht Arbeitnehmern gleichgestellt sind
sowie mitarbeitende Eigentümer und Teilhaber, die eine regelmäßige Tätigkeit in dem
Unternehmen ausüben und finanzielle Vorteile aus dem Unternehmen ziehen
Unternehmen
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
Rechtsverbindlich
Handelnde/Handelnder
Unternehmenstyp
Eigenständiges Unternehmen
Partnerunternehmen
Verbundenes Unternehmen
12
Angaben zur Ermittlung der Größenklasse Ihres Unternehmens
Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahlen und der finanziellen Schwellenwerte sind die
Verflechtungen mit anderen Unternehmen zu berücksichtigen.
Jahresabschluss Stand: von: bis:
Mitarbeiterzahl
Umsatz in Euro
Bilanzsumme in Euro
Ich versichere/Wir versichern die Richtigkeit der in dieser Erklärung gemachten Angaben.
Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift
13
Anlage 4
- VERTRAG (ENTWURF)
Zwischen dem
Land Mecklenburg-Vorpommern,
endvertreten durch den Direktor der Landesforschungsanstalt
für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern,
Herrn Dr. Peter Sanftleben
Dorfplatz 1 OT Gülzow
18276 Gülzow-Prüzen
- Auftraggeber
und
xxxx
- Auftragnehmer
wird folgender Vertrag geschlossen:
14
1
Vertragsgegenstand
Entsprechend der Leistungsbeschreibung sind vom Auftragnehmer die Leistungen und
Aufgaben für die
Erstellung von Druckvorlagen auf Grundlage des Corporate Design des Landes MecklenburgVorpommern
(https://www.mv-tut-gut.de/markenportal/landesmarke/markenhandbuch)
für
Mitteilungshefte
Jahresberichte sowie
Flyer, Einladungen u. ä.
zu übernehmen.
2
Vertragsbestandteile
Bestandteile des vorliegenden Vertrages sind:
1. die Leistungsbeschreibung, gemäß der Ausschreibungsunterlagen
2. das Angebot des Auftragsnehmers vom xx.xx.202x
3. die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
3
Ansprechpartner und Kontaktdaten
(1) Auftragnehmer
Herr/Frau
Telefon:
E-Mail:
Fax:
(2) Auftraggeber
Herr/Frau
Telefon:
E-Mail:
Fax:
Vertreter
Herr/Frau
Telefon:
E-Mail:
(3) Rechnungsadresse Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und
Fischerei
Mecklenburg-Vorpommern
Dorfplatz 1/Ortsteil Gülzow
18276 Gülzow-Prüzen
15
4
Leistungsumfang
(1) Zur Erfüllung der in 1 genannten Aufgabe hat der Auftragnehmer die Leistungen gemäß
der im Ausschreibungsverfahren am xx. xx. 202x zugesendeten/veröffentlichten
Leistungsbeschreibung im Zeitraum xx. xx. 202x bis zum xx. xx. 202x zu erbringen.
(2) Abweichungen von der Leistung sowie vom Leistungsumfang sind zeitnah anzuzeigen und
bedürfen ausdrücklich der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
(3) Fälle von möglicher Interessenkollision sind unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen.
(4) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber die ausschließlichen Nutzungs- und
Verwertungsrechte an der vereinbarten Leistung ein.
5
Vergütung und Zahlung
(1) Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer die für die Wahrnehmung der Aufgabe
gemäß 1 entstehenden tatsächlichen Ausgaben. Als Höchstbetrag werden
xxxx Euro inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
gemäß Angebot vom xx. xx. 202x (Anlage ..) vereinbart.
(2) Grundlage für die Kostenerstattung ist die detaillierte schriftliche Rechnungslegung der
Aufwendungen für die einzelnen Tätigkeiten bzw. verbrauchten Sachmittel durch den
Auftragnehmer gemäß Angebot (Anlage ..). Nach Erbringung von Teilleistungen können
Abschlagsrechnungen gestellt werden. Eine Vorleistungspflicht des Auftraggebers
besteht nicht. Die Schlussrechnung erfolgt spätestens zum xx. xx 202x unter
Berücksichtigung der gegebenenfalls gezahlten Abschläge.
(3) Gemäß Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen
Auftragswesen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (E-Rechnungsverordnung
Mecklenburg-Vorpommern ERechVO M-V) vom 21.10.2021 sind Rechnungen
ausschließlich in elektronischer Form auszustellen und zu übermitteln. Hierzu ist das OZGRE Portal unter
https://xrechnung-bdr.de zu nutzen. Im Feld Buyer Reference (BT-10) ist
folgende Leitweg-ID anzugeben: 13-L62110001000-73
(4) Mit der Gewährung der Schlusszahlung sind sämtliche Aufwendungen abgegolten.
Voraussetzung für die Zahlungsanweisung ist die ordnungsgemäße Durchführung sowie
die mängelfreie Abnahme der Leistung.
(5) Der Zahlungsverkehr erfolgt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem
Auftragnehmer.
16
6
Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die
Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm
alle Informationen erteilt werden und er von allen für die Erbringung der geschuldeten
Leistung bedeutsamen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch
für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des
Auftragnehmers bekannt werden.
7
Datenschutz und Geheimhaltung
(1) Die Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG M-V) bleiben unberührt.
(2) Beide Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche ihnen bekannt gewordenen Geschäftsund Betriebsgeheimnisse sowie
sonstige geschäftliche bzw. betriebliche Tatsachen
geheim zu halten. Diese Geheimhaltungspflicht geht über die Dauer dieses Vertrages
hinaus und gilt auch noch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses auf unbestimmte
Dauer.
(3) Die Vertragsparteien vereinbaren darüber hinaus, auch von ihnen für die Erbringung von
Teilleistungen herangezogene Dritte entsprechend zur Verschwiegenheit zu verpflichten.
8
Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen, Sachmitteln
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und
Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, sorgsam einzusetzen und
insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht darüber verfügen können. Die zur
Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung,
nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Auftraggeber zurückzugeben.
9
Mängelhaftung
(1) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate und beginnt mit der
Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber.
(2) Bei der Abnahme festgestellte Mängel hat der Auftragnehmer innerhalb einer
angemessenen Frist zu beseitigen. Mängel, die bei der Abnahme nicht festgestellt wurden
oder vom Auftragnehmer innerhalb der angemessenen Frist nicht beseitigt wurden,
müssen vom Auftragnehmer auch zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der
Gewährleistung kostenlos beseitigt werden.
(3) Bei erforderlichen Nachbesserungen, die nicht zur Verzögerung der Abnahme führen,
behält sich der Auftraggeber vor, einen angemessenen Teil des Honorars bis zur
vollständigen Erbringung der vertraglichen Leistung zurückzubehalten.
17
(4) Können Mängel innerhalb der Frist nicht nachgebessert werden, gilt die Leistung als nicht
vertragsgemäß erbracht. Anzuwenden sind in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen
über Rücktritt, Minderung, Schadensersatz oder Ersatz für vergebliche Aufwendungen.
10
Vertragsdauer
(1) Der Vertrag beginnt mit Datum der Zuschlagserteilung und endet am xx. xx 202x.
(2) Eine Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund ist möglich, insbesondere wenn
der Auftragnehmer keine hinreichende Gewähr für eine ordnungsgemäße Erfüllung der
Aufgaben mehr bietet. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
(3) Im Falle der Kündigung steht dem Auftragnehmer für seine bis dahin erbrachte und
nachgewiesene Leistung eine Vergütung zu, sofern die erbrachte Leistung für den
Auftraggeber verwertbar ist. Über die Verwertbarkeit der Leistung entscheidet der
Auftraggeber.
11
Anwendung des Vergaberechts
(1) Bei der Beschaffung von Sachmitteln und der Beauftragung von Nachunternehmern ist
das zum Zeitpunkt gültige Vergaberecht (Land M-V, Bund und EU-Vergaberichtlinien)
anzuwenden.
(2) Die Beschaffung von Sachmitteln und die Beauftragung von Nachunternehmern durch
den Auftragnehmer sind mit dem Auftraggeber abzustimmen.
13
Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(3) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in
diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem
wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten
kommt.
(4) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Güstrow.
Gülzow, den xxxx, den
_____________________________ ______________________________
Dr. Peter Sanftleben
für den Auftraggeber für den Auftragnehmer
18
ANLAGEN
Source: 4
https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Landesforschungsanstalt-fuer-Landwirtschaft-und-Fischerei-Mecklenburg-Vor
pommern/2025/11/6279860.html
Data Acquisition via: p8000000
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