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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Duisburg - Deutschland Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte 2025-0758 WBD Bereitstellung von Leiharbeitnehmern in der Abfallwirtschaft für das Jahr 2026
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025111200392183595 / 749081-2025
Veröffentlicht :
12.11.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
31.12.2026
Angebotsabgabe bis :
12.12.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
79620000 - Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
DEU-Duisburg: Deutschland Überlassung von Personal einschließlich
Zeitarbeitskräfte 2025-0758 WBD Bereitstellung von Leiharbeitnehmern in
der Abfallwirtschaft für das Jahr 2026

2025/S 218/2025 749081

Deutschland Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte 2025-0758 WBD
Bereitstellung von Leiharbeitnehmern in der Abfallwirtschaft für das Jahr 2026
OJ S 218/2025 12/11/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
E-Mail: p.wunsch@wb-duisburg.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: 2025-0758 WBD Bereitstellung von Leiharbeitnehmern in der Abfallwirtschaft für das
Jahr 2026
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist der zeitlich befristete Einsatz von
Leiharbeitnehmern in der Abfallwirtschaft für das Jahr 2026. Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg
- AöR benötigen zusätzliches Personal für die Bereiche WBD-A21, A22 und A23, verteilt auf
die Betriebshöfe Hochfeld und Hamborn. Die Aufgaben umfassen das Einsammeln von
Sperrgut, Abfallsäcken und Schrott, das Entleeren von Abfallbehältern sowie
Unterstützungsleistungen für das Fahrpersonal. Der gesamte Einsatzumfang beträgt ca.
28.000 Arbeitsstunden. Die Vergabe erfolgt an die drei wirtschaftlichsten Anbieter.
Kennung des Verfahrens: e356106d-0421-46b7-95bb-a53cf89728c9
Interne Kennung: 2025-0758
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Schifferstr. 190
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort für alle Leistungen und Lieferungen im Rahmen
dieses Vertrags ist der jeweils vereinbarte Standort. Im vorliegenden Fall sind dies die
Betriebshöfe Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg, und Hamborn, Schlachthofstraße
8, 47167 Duisburg. Erfüllungsort für alle sonstigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der
Sitz des / der AG, Schifferstr. 190, in 47059 Duisburg des / der AG.

2.1.4. Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTZ6CXD0C# Gem. § 160 Abs
3 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss der Antrag auf
Nachprüfung innerhalb von 15 Tagen nach Zugang der Mitteilung, dass der Rüge nicht
abgeholfen wird, an die Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, Zeughausstraße 2-
10, 50667 Köln, Deutschland, gestellt werden. Ein verspäteter Antrag oder ein Antrag ohne
vorhergehende Rüge ist unzulässig.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Es sind alle im § 123 - 126 GWB genannten Ausschussgründe wirksam. Der
Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen
einzureichen. Das entsprechende Formular ( Erklärung des Bieters ) ist in Formblatt F5
Anlage 3 der Vergabeunterlagen enthalten.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach §
129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung in Deutschland
oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Ausland
rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen
Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen
sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus
fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der
Bildung einer terroristischer Vereinigung in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der
Bildung einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt wurden und die nicht
zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
(1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
ausgeschlossen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB
(Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer
solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die
nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1)
Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
ausgeschlossen.
Betrug: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs,
soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen
Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet
werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den
Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt

wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur
Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in
Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. §
123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Korruption: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 299 des StGB (Strafgesetzbuch)
wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder nach §108e StGB
wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern oder nach §§ 333 und 334 StGB
wegen Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB
(Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 1 des EU-Gesetzes zur
Bekämpfung internationaler Bestechung sowie Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei
belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
(Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
gem. § 123 Abs. (1) Nr. 6 - 9 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Bieter die in den letzten 5 Jahren
nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder
Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder
Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen
können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
ausgeschlossen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Bieter bei denen in den letzten 5
Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen
Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen
sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus
fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Bieter bei
denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen
können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
ausgeschlossen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder
für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der
Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass
sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die

nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1
GWB von der Wertung ausgeschlossen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem
Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Zahlungsunfähigkeit: Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers
zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung
resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen,
sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der
ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen
Leistungsfähigkeit verhilft.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Bieter über deren Vermögen
ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens
mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund
mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren
ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher
benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur
erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche
Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1)
Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Bieter die
in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren,
außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem.
§ 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom
Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer
gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen
ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender
Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Bieter
deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch
die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht
oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer
wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse
vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur
Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.

Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Bieter bei denen ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere
Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren
ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw.
nicht mehr existiert.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Bieter bei
denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124
Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können,
dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen
können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Bieter die in
den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt
haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber,
Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender
Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger
Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich
beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht
zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
(1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124
Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. §
124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: 2025-0758 WBD Bereitstellung von Leiharbeitnehmern in der Abfallwirtschaft für das
Jahr 2026
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist der zeitlich begrenzte Einsatz von
Leiharbeitnehmern in der Abfallwirtschaft für das Jahr 2026.Der Auftrag wird an die drei
wirtschaftlichsten Angebote vergeben, die nach der Bewertung die höchsten Punktzahlen
erreichen. Der gesamte Personaleinsatz wird mit ca. 40.000 Arbeitsstunden pro Jahr
veranschlagt. Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR benötigen zusätzliches Personal, um
Auftragsspitzen zu bewältigen. Das Personal wird in den Bereichen WBD-A21, A22 und A23
an den Betriebshöfen Hochfeld und Hamborn eingesetzt, wobei die Verteilung voraussichtlich

20 % für A21, 30 % für A22 und 50 % für A23 beträgt. Zu den Aufgaben der Leiharbeitnehmer
gehören das Einsammeln von Sperrgut, Schrott, E-Schrott, Abfallsäcken und Papierbündeln
sowie das Entleeren von Abfallbehältern und das Erbringen von Vollserviceleistungen. Dazu
zählen auch Tätigkeiten wie das Aufladen und Heraustragen von Sperrgut aus Wohnungen im
Rahmen von Zusatzservices oder Entrümpelungen. Weitere Aufgaben umfassen die
Reinigung des Arbeitsplatzes, die Bedienung der Fahrzeugschüttung, das Melden besonderer
Vorkommnisse, die Bearbeitung von Reklamationen sowie die Unterstützung des
Fahrpersonals bei Rückwärtsfahrten und Wartungsarbeiten am Fahrzeug. Die Dateneingabe
erfolgt über ein mobiles Endgerät. Die Qualifikationen der Leiharbeitnehmer sind im
Leistungsverzeichnis festgelegt.
Interne Kennung: 2025-0758

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Schifferstr. 190
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort für alle Leistungen und Lieferungen im Rahmen
dieses Vertrags ist der jeweils vereinbarte Standort. Im vorliegenden Fall sind dies die
Betriebshöfe Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg, und Hamborn, Schlachthofstraße
8, 47167 Duisburg. Erfüllungsort für alle sonstigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der
Sitz des / der AG, Schifferstr. 190, in 47059 Duisburg des / der AG.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026

5.1.6. Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 10.2025
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge

Beschreibung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Die Bieter:innen müssen ihre
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen. Hierzu ist eine aktuelle
Bescheinigung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft sowie die
Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Finanzverwaltung und der
Sozialversicherungsträger erforderlich. Zudem ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit
ausreichender Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nachzuweisen.
Auf Verlangen sind Jahresabschlüsse oder betriebswirtschaftliche Auswertungen der letzten
drei Geschäftsjahre vorzulegen, soweit deren Veröffentlichung nach Handelsrecht
vorgeschrieben ist. Ferner sind Angaben zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz im Bereich
Fahrschultätigkeiten und Berufskraftfahrerweiterbildung in den letzten drei Geschäftsjahren zu
machen.

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge
Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Die Bieter:innen müssen über
eine ausreichende fachliche Qualifikation und Zulassung als Fahrschule verfügen. Es sind
geeignete Fahrzeuge der Klassen B, C und CE sowie Schulungsräume für mindestens 12
Teilnehmende nachzuweisen. Eingesetzte Fahrlehrer:innen müssen über die erforderlichen
Fahrerlaubnisklassen und gültige Fahrlehrererlaubnisse verfügen. Zudem ist darzulegen, dass
ausreichend Personal und organisatorische Kapazitäten vorhanden sind, um die Leistungen
termingerecht und innerhalb von zehn Werktagen nach Abruf zu erbringen. Erfahrungen aus
vergleichbaren Fahrschul- und Weiterbildungsvorhaben der letzten drei Jahre sind durch
Referenzen nachzuweisen, die digitale Bereitstellung der Teilnahmebescheinigungen nach § 6
BKrFQV ist sicherzustellen. Bestehende Qualitätsmanagementsysteme wie DIN EN ISO 9001
oder gleichwertige Maßnahmen sind anzugeben.

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge
Beschreibung: Zuverlässigkeit - Die Bieter:innen müssen ihre Zuverlässigkeit durch
Eigenerklärungen und Nachweise belegen. Hierzu gehören insbesondere die Bestätigungen,
dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen, alle steuerlichen und
sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt werden und keine
Verstöße gegen das Mindestlohngesetz oder sonstige arbeitsrechtliche Vorschriften vorliegen.
Zudem ist die Einhaltung geltender gesetzlicher Vorschriften, insbesondere im Bereich der
Fahrschulausbildung und der Berufskraftfahrerqualifikation, sicherzustellen. Der Auftraggeber
behält sich vor, ergänzende Nachweise anzufordern und öffentliche Register (z. B.
Gewerbezentralregister, Präqualifikationsdatenbank) einzusehen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/12/2025 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite
/notice/CXS0YRTYTZ6CXD0C/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTZ6CXD0C

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice
/CXS0YRTYTZ6CXD0C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/12/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 49 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es werden Unterlagen nachgefordert soweit dies nach §56 VgV
zulässig ist.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/12/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die
Angaben der Bieter zu ihrer Eignung bis zur Zuschlagserteilung zu verifizieren, Erkundungen
bei den Referenzgebern anzustellen oder weit Die Auftragserteilung wird gemäß § 2 Abs. 6
des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher
Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) vom 22.03.2018
davon abhängig gemacht, dass die AN bei der Ausführung des Auftrags die vertraglichen
Regelungen der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur
Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und
Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) einhält, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt
sind und im Falle der Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden. d) Eigenerklärung, der
Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022
/576 vom 08.04.2022 --> Nachweis: Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen
richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor

Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg - Submissionsstelle

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Registrierungsnummer: DE252359155
Postanschrift: Schifferstr. 190
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
E-Mail: p.wunsch@wb-duisburg.de
Telefon: +49 203 283 2832
Internetadresse: https://www.wb-duisburg.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur
/vergabekammer-rheinland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Schlichtungsstelle

8.1. ORG-0003

Offizielle Bezeichnung: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
Registrierungsnummer: 05112-31001-91
Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Straße 96 (15. Etage)
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47051
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zi. 1507 - 1510
E-Mail: submissionsstelle@stadt-duisburg.de
Telefon: +49 2032833144
Internetadresse: https://www.duisburg.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 15594905-665f-44b4-af7d-00771ed297d9 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/11/2025 08:01:32 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 218/2025
Datum der Veröffentlichung: 12/11/2025

Referenzen:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur/vergabekammer-rheinland
https://www.duisburg.de
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTZ6CXD0C
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTZ6CXD0C/documents
https://www.wb-duisburg.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202511/ausschreibung-749081-2025-DEU.txt

 
 
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