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Titel :
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DEU-Vechta - Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe von Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Südkreis
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025111000480878004 / 743412-2025
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Veröffentlicht :
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10.11.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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31.07.2031
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Angebotsabgabe bis :
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09.12.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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60112000 - Öffentlicher Verkehr (Straße)
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DEU-Vechta: Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe von
Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Südkreis
2025/S 216/2025 743412
Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe von Personenbeförderungsleistungen mit
Kraftfahrzeugen im Linienbündel Südkreis
OJ S 216/2025 10/11/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Vechta
E-Mail: 2552@landkreis-vechta.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel
Südkreis
Beschreibung: Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit
Bussen im Linienbündel Südkreis des Landkreises Vechta.
Kennung des Verfahrens: 924360f0-d321-4791-b5ea-cd253058eae3
Interne Kennung: K-LKV-2025-0259
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Ravensberger Str. 20
Stadt: Vechta
Postleitzahl: 49377
Land, Gliederung (NUTS): Vechta (DE94F)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Kommunikation erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Der Nachweis über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters,
dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen
ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen
Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor
Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum
auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer
derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß
nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder
durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und
in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen
hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein
Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet
wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist
sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht
vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren
Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123
Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren
vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung
begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander
abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht
wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro
belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach
Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor
Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße
von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bieter
keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der
Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung
seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1
LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Zudem
hat der Bieter hat eine Eigenerklärung in Hinblick den Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833
/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der
Ukraine destabilisieren abzugeben.
5. Los
5.1. Los: LOT-0000
Titel: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel
Südkreis
Beschreibung: Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit
Bussen im Linienbündel Südkreis des Landkreises Vechta Der vom Landkreis Vechta
ausgeschriebene öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst die folgenden, zu einem
Linienbündel zusammengefassten Linien: 620, 621, 622, 623, 650, 670, 671, 672 und 696 Die
Leistung hat einen Umfang von ca. 350.000 Fahrplankilometern/Jahr. Die Betriebsaufnahme
hat am 13.08.2026 zu erfolgen. Betriebsende ist am 31.07.2031.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: 1. Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht
am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber
verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung
einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen
aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen. 2.
Der Auftraggeber hat eine einseitige Option zur Verlängerung des
Leistungserbringungszeitraums um fünf Jahre bis zum 31.07.2036. Die Wahrnehmung der
Option ist spätestens 6 Monate vor dem regulären Ende des Betriebszeitraums schriftlich
gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2031
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Es gelten die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Vorgaben
(insbesondere die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen) nach dem
Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG).
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie
ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn
sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der
gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis
hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich
beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht,
dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung
stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht)
bzw. dass der Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen
kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein
Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige
berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der
Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit
den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen
Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal entsprechend den Regelungen des §
3 Abs. 4 Verkehrsvertrag bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die
Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden
können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu
entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten
des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen
Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem
Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag
erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der
Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der
Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und
Erklärungen nach diesem Abschnitt und dem Abschnitt 2.1.6 sind dem Angebot in diesem Fall
auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende
Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne
der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen
innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu ersetzen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom
Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen. Der Bieter gilt als technisch
und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen
Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-
Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die
Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung
geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden
und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften
beachtet. Mindestbedingung für die Teilnahme am Verfahren ist darüber hinaus, dass der
Bieter mindestens eine Referenz über Verkehrsleistungen im Linienverkehr nach § 42 PBefG
(nicht: § 42a und §§ 43 - 49 PBefG!) vorweisen kann. Als Referenzverkehre sind nur Verkehre
zugelassen, die vom Bieter über mindestens 3 abgeschlossene Jahre ohne Unterbrechung
(zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) durchgeführt wurden.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Der Bewerber/Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über
wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner
laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung
und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers
durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV
unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist,
dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus
dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-
LKV-2025-0259
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-LKV-2025-
0259
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/12/2025 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 62 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf die Vorschrift des § 56 VgV wird hingewiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/12/2025 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort: Landkreis Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
5.1.16 genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Vechta
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Vechta
8. Organisationen
8.1. ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Vechta
Registrierungsnummer: 03460-0-88
Postanschrift: Ravensberger Str. 20
Stadt: Vechta
Postleitzahl: 49377
Land, Gliederung (NUTS): Vechta (DE94F)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Landkreis Vechta - Zentrale Vergabestelle
E-Mail: 2552@landkreis-vechta.de
Telefon: +49 44418982552
Fax: +49 44418984552
Internetadresse: https://www.landkreis-vechta.de
Profil des Erwerbers: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131150
Fax: +49 4131152943
Internetadresse: https://www.mv.niedersachsen.de/startseite
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fd6ac472-7ba7-4c74-926c-2d29cbb3a9fd - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/11/2025 10:21:21 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 216/2025
Datum der Veröffentlichung: 10/11/2025
Referenzen:
https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de
https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-LKV-2025-0259
https://www.landkreis-vechta.de
https://www.mv.niedersachsen.de/startseite
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202511/ausschreibung-743412-2025-DEU.txt
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