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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e. V. - Elektrobefischungen Monitoring und Evaluierung der Aalbestände in NRW
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025071007431875315 / 956204-2025
Veröffentlicht :
10.07.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
01.08.2025
Angebotsabgabe bis :
01.08.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Dienstleistungsauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros
77850000 - Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Elektrobefischungen Monitoring und Evaluierung der Aalbestände in NRW
Monitoring und Evaluierung der Aalbestände in NRW
EMFAF-Projekt NW-00802
Durchführungszeitraum: August 2025 bis Ende 2026
Hintergrund
Dem Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V. obliegt die Leitung über das für vier Jahre
angesetzte Projekt Monitoring und Evaluierung der Aalbestände in NRW. Ziel des Projektes ist
es, ein umfassendes Bild der Aalbestände in NRW zu gewinnen, eventuelle Defizite
aufzuzeichnen und Maßnahmenvorschläge für eine Optimierung zu entwerfen. Neben der
Auswertung von Altdaten, Reusenbefischungen, Steigaalrinnenmonitoring, Sonar- und
Schokkeruntersuchungen sind aktuelle Daten zum Aalbestand durch umfangreiche
Elektrobefischungen in vier Fließgewässern zu generieren. Bestandteil der vorliegenden
Ausschreibung sind Elektrobefischungen, jeweils im Spätsommer/Herbst der Jahre 2025 und
2026, die sich in zwei Lose gliedern. Ein Los beinhaltet die Elektrobefischungen von zwei
Fließgewässern für beide Befischungsjahre.
Leistungsumfang
Im Rahmen des EMFAF-geförderten Projektes sollen in den Jahren 2025 und 2026
Fischbestandserhebungen anhand von Elektrobefischungen in den Fließgewässern Weser,
Ems, Eifelrur und Lippe durchgeführt werden.
Die Befischungen umfassen eine Erhebung der Gesamtfischfauna anhand einer ElektroStreckenbefischung, Ausfüllen des Feldbogens
für Fließgewässers pro Strecke
(FischInfo_Feldbogen_Fließgewässer), die digitale Erfassung dieser Daten in Form einer
Exceltabelle für den Auftraggeber sowie die Eintragung der Ergebnisse in einer
Landesdatenbank (FischInfo NRW). Die Abgabe eines digitalen Belegfotos der Strecke ist
ebenfalls verpflichtend.
In den beiden Jahren 2025 und 2026 ist die Befischung von insgesamt ca. 88 Probestrecken
geplant, von denen jeweils ca. 44 Strecken (16 in der Lippe, 11 in der Ems, 8 in der Weser und
9 in der Eifelrur) pro Jahr befischt werden.
Die Aufteilung der Strecken gliedert sich in zwei Lose:
Los 1: 16 Strecken pro Jahr in der Lippe (Fließgewässer km 0 bis 211,7) & 9 Strecken pro Jahr
in der Eifelrur (Fließgewässer km 21,8 bis 82,7)
Los 2: 11 Strecken pro Jahr in der Ems (Fließgewässer km 206,5 bis 343) & 8 Strecken pro Jahr
in der Weser (Fließgewässer km 45,1 bis 242,3)
Auftragnehmer können aufgrund der Vielzahl der Strecken und des engen zeitlichen Rahmens
für nur ein Los pro Befischungsteam den Zuschlag erhalten.
Die Liste der genauen Lage der Probestrecken für das Jahr 2025 wird für jedes Los dem
Auftragnehmer bei Auftragserteilung zur Verfügung gestellt, die genaue Liste für das Jahr 2026
wird spätesten im April 2026 übermittelt.
Für einige Strecken kann eine Wat- oder Treidelbefischungen erforderlich sein, für alle
anderen ist ein motorisiertes Boot notwendig, ggf. mit zusätzlichen Watbefischungen von
flachen Bereichen. Über die jeweils zu wählende Technik entscheidet der Auftragnehmer
basierend auf Vorgaben für WRRL-Befischungen.
Bedingungen für die Elektrobefischungen
Befischung allgemein
Alle Befischungen sollen in dem Zeitraum vom 15. August bis 15. Oktober durchgeführt
werden.
Die Befischungen müssen bei geeigneten Bedingungen durchgeführt werden, d.h. keine
deutlich erhöhte Wasserführung, keine Eintrübung, Wassertemperatur > 5C.
Die Befischungen werden als durchgehende Streckenbefischungen bearbeitet, das heißt, es
wird durchgehend die gesamte vorgeschriebene Strecke bei gleicher Befischungsintensität
befischt ohne einzelne Abschnitte auszulassen oder hervorzuheben.
Die Erfassung aller Fische und Neunaugen erfolgt nach Art, Individuenanzahl und Totallänge
(Längenhäufigkeitsklassen). Aale sind auf den cm genau zu messen und zu wiegen [g], zudem
ist das Stadium (Gelb- oder Blankaal) zu notieren.
Von nicht eindeutig identifizierbaren Fischarten oder unerwarteten Vorkommen von Arten sind
Fotobelege vorzulegen.
Die Maschenweite der Kescher muss den Nachweis von 0+-Individuen sowie
Neunaugenquerdern gewährleisten ( 4 mm).
Der Auftragnehmer stellt die Befischungsgerätschaften und trägt die Verantwortung für die
Kontrolle und Wartung, die rechtzeitig sicherzustellen ist. Die erforderlichen Bescheinigungen
sind für die Vorlage bei der Genehmigungsbehörde dem Auftraggeber durch den
Auftragnehmer bereitzustellen.
Durch den stellenweisen hohen Salzgehalt (insbesondere Weser) und der damit
einhergehenden hohen Leitfähigkeit wird auf ein ausreichend leistungsstarkes E-Gerät
bestanden (Ausgangsleistung stationäre Geräte 4000 Watt oder höher).
An jeder Probestelle sind die Wasserparameter Temperatur und Leitfähigkeit vor der
Befischung zu messen. Die Messung des pH-Werts sowie des Sauerstoffgehaltes ist optional.
Grundlegende Abweichungen der in der Losbeschreibung vorgegebenen
Befischungsmethode müssen mit dem Auftraggeber im Vorfeld abgesprochen werden.
Watbefischung
Die Befischung muss watend gegen die Strömung durchgeführt werden.
Die Befischung muss auf kompletter Gewässerbreite durchgeführt werden.
Ab 5 m Gewässerbreite sind zwei, ab 8 m Gewässerbreite drei E-Geräte und Befischer/innen
einzusetzen, ggf. muss in tieferen Bereichen ein leistungsstärkeres Gerät auf einem Boot
hinterher gezogen werden (Treidelbefischung).
Aale müssen auch bei der Watbefischung dem Gewässer kurzfristig entnommen und in
belüfteten Behältern zwischengehältert werden, die Vermessung erfolgt für die
Gesamtstrecke wie oben aufgeführt.
Bootsbefischung
Die Befischung erfolgt stromaufwärts an beiden Ufern.
An Strecken mit dichten, über das Wasser ragenden Ufergehölzen ist bei jeder Möglichkeit
unter die Äste zu fahren und möglichst auch in Ufernähe zu fischen.
Die Bootsgröße muss so gewählt werden, dass der Gewässergröße entsprechend die
notwendigen Manövrierungen problemlos möglich sind.
Die Fische werden dem Gewässer entnommen, zwischengehältert und anschließend
protokolliert. Eine Belüftung der Hälterungsgefäße ist vorzuhalten und ggf. einzusetzen.
Fische, die nicht gekeschert, aber zweifelsfrei erkannt wurden, werden direkt protokolliert und
deren Größe geschätzt.
Befischungsstrecken
Die Länge der zu befischenden Strecken beträgt 400 m.
Die grobe Lage der Befischungsstrecken wird vom Auftraggeber vorgegeben. Der
Auftragnehmer wird dazu ermächtigt, geringfügige Abweichungen vorzunehmen, wenn das
Habitat oder Booteinsatzstellen dies vorgeben.
Für jede Strecke ist der Anfangspunkt als GPS-Koordinate zu notieren, die Streckenlänge ist
vor Ort auszumessen.
Sollte im Feld erkennbar sein, dass eine vorgegebene Strecke aus gravierenden Gründen nicht
befischbar, bzw. nicht sinnvoll zu befischen ist, ist das weitere Vorgehen mit dem Auftraggeber
telefonisch zu klären.
Feldprotokoll und Dateneingabe
Die Befischung muss im vorgegebenen Feldbogen zur Erfassung der Fischfauna protokolliert
werden (FischInfo_Feldbogen_Fließgewässer). Dabei werden die Fische für die beiden Ufer
getrennt voneinander aufgenommen.
Von jeder Strecke ist ein Belegfoto in digitaler Form mit eindeutiger Zuordnung (z.B.
Stationierungsangabe) zu erstellen. Fotos von Sonderstrukturen sind erwünscht.
Die Datenlieferung erfolgt zum einen über die ausgehändigten Feldbögen, zum anderen digital
durch die Eingabe der Daten in eine Exceltabelle und in das FischInfo NRW System des LANUK.
Die Auslieferung der Daten muss jeweils Ende November des jeweiligen Befischungsjahres
erfolgen.
Tierschutz
Ein sorgfältiger Umgang mit den Fischen unter Vermeidung von Verletzungen, unnötigem
Stress etc. wird vorausgesetzt.
Die Tiere müssen in geeigneten, belüfteten Behältern zwischengehältert und sobald als
möglich schonend ins Gewässer zurückgesetzt werden.
Eine Entnahme der Fische aus dem Gewässer bleibt zeitlich auf das notwendige Minimum
beschränkt.
In fischreichen Strecken kann es insbesondere bei hohen Temperaturen erforderlich sein eine
Zwischenmessung durchzuführen, bevor die Befischung der Strecke fortgeführt wird.
Erforderliche Genehmigungen, Weitergabe von Befischungsdaten und Informationen
Der Auftraggeber setzt im Vorfeld die Fischereirechtsinhaber über die Befischung gemäß 10
LFischVO ins Benehmen und stellt dem Auftragnehmer die Kontaktdaten der Ansprechpartner
zur Verfügung.
Sofern der Fischereirechtsinhaber oder eine Vertretungsperson über den Befischungstermin
in Kenntnis gesetzt werden möchte, ist dies vom Auftragnehmer zu leisten.
Falls Fischereirechtsinhaber die Befischungen im Gelände begleiten wollen, sollte Ihnen
hierzu die Möglichkeit eingeräumt werden, sofern dies mit dem Zeitplan der Auftragnehmer zu
vereinbaren ist.
Eine Teilnahme von Dritten an einer Befischung kann nach Ermessen des Auftragnehmers
erfolgen. Die Dritten sind vom Auftragnehmer im Gelände über die potenziellen Gefahren einer
Elektrobefischung in Kenntnis zu setzen.
Der Auftraggeber bemüht sich um die Genehmigungen der Unteren Fischereibehörden und der
Fischereigenossenschaften und händigt diese rechtzeitig an die Auftragnehmer aus.
Vor den Befischungen ist ein Zeitplan der Befischungstermine an den Auftraggeber
weiterzugeben und Änderungen sind zeitnah mit dem Auftraggeber abzustimmen, um eine
Begleitung der Feldarbeiten durch den Auftraggeber zu ermöglichen.
Die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme im Feld muss gewährleistet werden (Angabe
Mobilfunknummer).
Gespräche mit dem Auftraggeber in der Geschäftsstelle in Münster oder per Videokonferenz
1 Einführungstermin: Besprechung der Techniken und Vorgehensweise sowie der digitalen
Datenerfassung, Abstimmung und Eichung der Teams, Übergabe notwendiger Unterlagen,
Klärung von Fragen.
2 Abschlusstermine (November 2025 & 2026): Termine zur Datenabgabe, detaillierte
Besprechung der Befischungen und Ergebnisse.
Nebenangebote
Nebenangebote sind grundsätzlich zugelassen. Sie müssen im Angebot kenntlich gemacht
werden und müssen mindestens die qualitativen und quantitativen Kriterien der
ausgeschriebenen Leistung erfüllen.
Bewerbungsbedingungen - Elektrobefischungen
Monitoring und Evaluierung der Aalbestände in NRW
EMFAF-Projekt NW-00802
Durchführungszeitraum: August 2025 bis Ende 2026
Hintergrund
Dem Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V. obliegt die Leitung über das für vier Jahre
angesetzte Projekt Monitoring und Evaluierung der Aalbestände in NRW. Ziel des Projektes ist
es, ein umfassendes Bild der Aalbestände in NRW zu gewinnen, eventuelle Defizite
aufzuzeichnen und Maßnahmenvorschläge für eine Optimierung zu entwerfen. Neben der
Auswertung von Altdaten, Reusenbefischungen, Steigaalrinnenmonitoring, Sonar- und
Schokkeruntersuchungen sind aktuelle Daten zum Aalbestand durch umfangreiche
Elektrobefischungen in vier Fließgewässern zu generieren. Bestandteil der vorliegenden
Ausschreibung sind Elektrobefischungen, jeweils im Spätsommer/Herbst der Jahre 2025 und
2026, die sich in zwei Lose gliedern. Ein Los beinhaltet die Elektrobefischungen von zwei
Fließgewässern für beide Befischungsjahre.
Als Vergabeverfahren wurde eine öffentliche Ausschreibung gewählt.
Leistungsumfang
Im Rahmen des EMFAF-geförderten Projektes sollen in den Jahren 2025 und 2026
Fischbestandserhebungen anhand von Elektrobefischungen in den Fließgewässern Weser,
Ems, Eifelrur und Lippe durchgeführt werden.
Die Befischungen umfassen eine Erhebung der Gesamtfischfauna anhand einer ElektroStreckenbefischung, Ausfüllen des Feldbogens
für Fließgewässers pro Strecke
(FischInfo_Feldbogen_Fließgewässer), die digitale Erfassung dieser Daten in Form einer
Exceltabelle für den Auftraggeber sowie die Eintragung der Ergebnisse in einer
Landesdatenbank (FischInfo NRW). Die Abgabe eines digitalen Belegfotos der Strecke ist
ebenfalls verpflichtend.
In den beiden Jahren 2025 und 2026 ist die Befischung von insgesamt ca. 88 Probestrecken
geplant, von denen jeweils ca. 44 Strecken (16 in der Lippe, 11 in der Ems, 8 in der Weser und 9
in der Eifelrur) pro Jahr befischt werden.
Die Aufteilung der Strecken gliedert sich in zwei Lose:
Los 1: 16 Strecken pro Jahr in der Lippe (Fließgewässer km 0 bis 211,7) & 9 Strecken pro Jahr in der
Eifelrur (Fließgewässer km 21,8 bis 82,7)
Los 2: 11 Strecken pro Jahr in der Ems (Fließgewässer km 206,5 bis 343) & 8 Strecken pro Jahr in der
Weser (Fließgewässer km 45,1 bis 242,3)
Auftragnehmer können aufgrund der Vielzahl der Strecken und des engen zeitlichen Rahmens
für nur ein Los pro Befischungsteam den Zuschlag erhalten.
Die Liste der genauen Lage der Probestrecken für das Jahr 2025 wird für jedes Los dem
Auftragnehmer bei Auftragserteilung zur Verfügung gestellt, die genaue Liste für das Jahr 2026
wird spätesten im April 2026 übermittelt.
Für einige Strecken kann eine Wat- oder Treidelbefischungen erforderlich sein, für alle anderen ist ein
motorisiertes Boot notwendig, ggf. mit zusätzlichen Watbefischungen von flachen Bereichen. Über die
jeweils zu wählende Technik entscheidet der Auftragnehmer basierend auf Vorgaben für WRRLBefischungen.
Vergabebedingungen
Es ist möglich, auf beide Lose zu bieten. Der Zuschlag wird für maximal ein Los pro Befischungsteam
erteilt. Stehen dem Bieter mehrere Befischungsteams zur Verfügung, so kann die Anzahl der Lose
entsprechend erhöht werden. Die Anzahl der Befischungsteams ist bei der Angebotsabgabe unter
dem Punkt Leistungsfähigkeit anzugeben.
Der Auftrag wird an den wirtschaftlichsten Bieter erteilt, der alle materiellen und personellen
Voraussetzungen erfüllt und langjährige Erfahrungen in dem Bereich der Elektrobefischungen
nachweisen kann.
Der Bieter fügt seinem Angebot eine detaillierte Liste seiner personellen und technischen
Voraussetzungen bei sowie eine Eigenerklärung der Erfüllung der folgenden Eignungskriterien:
Fachkunde Elektrobefischungen und fischereiliche Gutachten (obligat)
Technische und personelle Voraussetzungen laut Leistungsbeschreibung (obligat)
Sehr gute Kenntnisse der heimischen und nicht heimischen Fischfauna (obligat)
Zeitliche Flexibilität (obligat)
Kenntnisse der Flusssysteme Lippe, Rur, Ems und Weser (optional)
Alle Angebote können postalisch oder per Email (storm@lfv-westfalen.de) eingereicht werden.
Nach Prüfung der Eignungskriterien erfolgt der Zuschlag hinsichtlich des wirtschaftlichsten
Angebotes.
Eine Prüfung der Angebote findet nach Ablauf der Eingangsfrist (01.08.2025) zeitgleich von
mindestens zwei Mitarbeitenden des Auftraggebers statt. Die Angebote werden vertraulich
behandelt.
Die Zuschlagsfrist endet aufgrund der Dringlichkeit am 08.08.2025.

Source: 4
https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Landesfischereiverband-Westfalen-und-Lippe-e-V/2025/07/6110340.html
Data Acquisition via: p8000001

 
 
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