Titel :
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DEU-Borken - Personenverkehrsdiensten
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025071007425875174 / 956043-2025
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Veröffentlicht :
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10.07.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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15.08.2025
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Angebotsabgabe bis :
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15.08.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Vertragstyp :
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Dienstleistungsauftrag
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Verfahrensart :
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Offenes Verfahren
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Unterteilung des Auftrags :
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Gesamtangebot
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Zuschlagkriterien :
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Wirtschaftlichstes Angebot
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Produkt-Codes :
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60112000 - Öffentlicher Verkehr (Straße)
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Personenverkehrsdiensten
VergabeNr.: 00.11.9908552
Bezeichnung des Verfahrens: Vergabe von Personenverkehrsdiensten im ASTVerkehr im Linienbündel BOR 12
1. Art der Vergabe
Öffentliche Ausschreibung nach 9 UVgO
2. Bezeichnung der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle
Bezeichnung
Kreis Borken Fachbereich 36
Postanschrift
Burloer Str. 93, 46325 Borken
TelefonNummer:
TelefaxNummer:
EMailAdresse: vergabeplattform@kreisborken.de
URL: www.kreisborken.de
UmsatzsteuerIdentifikationsnummer:
3. Bezeichnung der den Zuschlag erteilenden Stelle
wie Ziffer 2
folgende Adresse
Bezeichnung
Postanschrift
TelefonNummer:
TelefaxNummer:
EMailAdresse:
UmsatzsteuerIdentifikationsnummer:
4. Bezeichnung der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind
wie Ziffer 2
folgende Adresse
Bezeichnung
Postanschrift
TelefonNummer:
1 03.07.2025 11:55 Uhr VMP
VHB NRW Formular 412
01/2020 Auftragsbekanntmachung Öffentliche Ausschreibung
TelefaxNummer:
EMailAdresse:
UmsatzsteuerIdentifikationsnummer:
Elektronische Angebote werden über den Vergabemarktplatz des Landes NRW eingereicht.
5. Form der Angebote
Zugelassen ist die Abgabe
elektronischer Angebote ausschließlich unter www.evergabe.nrw.de
Elektronisch in Textform
der Angebote in Schriftform
6. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung
Vergabe von Personenverkehrsdiensten im ASTVerkehr (AnrufSammelTaxi) in Borken und Raesfeld im
Linienbündel BOR 12.
7. ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose
Der Auftrag wird nicht in Lose aufgeteilt.
8. ggf. Zulassung von Nebenangeboten
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
9. etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Beginn: 07.01.2026 Ende: 06.01.2028
10. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die
Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können
Adresse zum elektronischen Abruf:
https://www.vergabewestfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRPL9AD/documents
Hinweise zu Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit sind den Nutzungsbedingungen des Vergabemartkplatzes
NRW zu entnehmen
Anschrift der Stelle
wie Ziffer 2
folgende Adresse
Bezeichnung
Postanschrift
TelefonNummer:
TelefaxNummer:
EMailAdresse:
UmsatzsteuerIdentifikationsnummer:
2 03.07.2025 11:55 Uhr VMP
VHB NRW Formular 412
01/2020 Auftragsbekanntmachung Öffentliche Ausschreibung
Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit
auf die Vergabeunterlagen:
11. Ablauf der Angebotsfrist
15.08.2025 12:00 Uhr
12. Ablauf der Bindefrist
10.10.2025
13. Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
14. Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind
Zahlungsbedingungen gem. VOL/B
15. Angabe der Eignungskriterien und der mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen zur Beurteilung der Eignung
Eignungskriterien zur
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Als relevante repräsentative Tarifverträge i.S. v 2 Abs. 2 TVgGNRW und Nr. 1 b) der besonderen
Vertragsbedingungen, nach denen sich das Entgelt für die Ausführung der Leistungen im Bereich des öffentlichen
Personenverkehrs zu richten hat, gelten: (siehe auch: https://www.tarifregister.nrw.de/tarifinformationen/
RepraesentativeTarifvertraegeimOePNV) 1.1 und 1.2 Kommunaler Arbeitgeberverband NordrheinWestfalen
(KAV NW und Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) und Deutsche Angestellten
Gewerkschaft (DAG) [heute: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di]. Der Tarifvertrag (1.2) mit der DBBTarifunion ist
textgleich Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe NW (TVN NW) vom 25.05.2001 in der
Fassung des 15. Änderungstarifvertrages vom 1.3.2022 (PDF) 1.1.1 und 1.2.1 Kommunaler Arbeitgeberverband
NordrheinWestfalen (KAV NW) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sowie textgleicher
Tarifvertrag mit der DBBTarifunion Landesbezirklicher Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung
der gestiegenen Verbraucherpreise für die Arbeitnehmer in nordrheinwestfälischen Nahverkehrsbetrieben (TV
Inflationsausgleich Nahverkehr NW 2023) vom 22. Mai 2023 (PDF) 1.3 Verband NordrheinWestfälischer
Omnibusunternehmen e.V. (NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Manteltarifvertrag für
die Arbeitnehmer des privaten Omnisbusgewerbes des Landes NordrheinWestfalen vom 15. Dezember 2015
in der Fassung vom 9. November 2020 (PDF) 1.4 Verband NordrheinWestfälischer Omnibusunternehmen e.V.
(NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer
des privaten Omnisbusgewerbes des Landes NordrheinWestfalen vom 9. November 2020 (PDF) 1.5 Verband
NordrheinWestfälischer Omnibusunternehmen e.V. (NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
ver.di Gehaltstarifvertrag für die kaufmännischen und technischen Angestellten sowie die Auszubildenden
des privaten Omnibusgewerbes des Landes NordrheinWestfalen vom 9. November 2020 (PDF) 1.6 Verband
NordrheinWestfälischer Omnibusunternehmen e.V. (NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
Ergänzungstarifvertrag zu 24 (7) Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes
des Landes Nordrhein Westfalen vom 15. Dezember 2015, 6 (3) Lohntarifvertrag für die gewerblichen
Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein Westfalen vom 15. Dezember 2015, 6 (3)
Gehaltstarifvertrag für die kaufmännischen und technischen Angestellten sowie die Auszubildenden des privaten
Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein Westfalen vom 15. Dezember 2015 vom 4. Februar 2016 (PDF) 1.7
Verband NordrheinWestfälischer Omnibusunternehmen e.V. (NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
ver.di Zusatzvereinbarung vom 9. November 2020 zum Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer des privaten
Omnibusgewerbes des Landes NordrheinWestfalen vom 15. Dezember 2015 (PDF) 1.8 Verband NordrheinWestfälischer
Omnibusunternehmen e.V. (NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Tarifvertrag
über Inflationsausgleichsprämien (TV IAP 2022) vom 22. Dezember 2022 (PDF)
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters,
dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe. 1) keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens
verantwortlich Handeln der nach 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in 123 Abs.
1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5
Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine
Geldbuße nach 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist
2) der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets
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VHB NRW Formular 412
01/2020 Auftragsbekanntmachung Öffentliche Ausschreibung
ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabewederdurch eine
rechtskräftige Gerichts noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde 3) der Bieter
bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen
beachtet und in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat 4)
der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein
vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens
mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe
nicht vorgelegen haben 5) der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt
hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben
6) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmensverantwortlich
Handelnder nach 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten 3 Jahren
vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat 7)
der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen
hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbsbezwecken oderbewirken 8) dass
nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht Der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung
des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte 9) dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei
der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen
erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat 10) der Bieter nicht wegen eines Verstoßes
nach 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder 23ArbeitnehmerEntsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von
wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist 11) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmensverantwortlich Handelnder nach 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz
Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe nach 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes
Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt oder nach den 10, 10a oder 11des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr
als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist 12) der Bieter keinen der in 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV
aufgezählten Verstöße begangen hat 13) der Bieter über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt,
dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
Auftrag ausreichenwerden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung
der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender
Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. B) Bieter können sich
nach Maßgabe des 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die
entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeittatsächlich und unwiderruflich
zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die
einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die
mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen
oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der
Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch
nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen
vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) sind dem
Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende
Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der 123 und 124
GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber
zu setzenden Frist zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung
und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach den Ziffern III.1.1) und III.1.2)
für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen)für mindestens ein Mitglied der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden
Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft beider hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen
vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte
Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung
zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben.
Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte
Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) auch für die
bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung nach 50 VgV Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren
erbrachte Nahverkehrsleistungen. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist,
dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV4 03.07.2025
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Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines
Busunternehmensunter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die
Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn
einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Sonstige
16. Angabe der Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
17. Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsbetriebe
Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte
oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie
das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter
der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern
angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung
des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die
bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten
mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
18. Sonstiges
BekanntmachungsID: CXPWYRPL9AD
Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/vmp-westfalen/2025/07/50940170.html
Data Acquisition via: p8000001
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