Titel :
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DEU-Landshut - Deutschland Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen Energetische Modernisierung, Umbau und Aufstockung Sozialgebäude Stadtwerke Landshut Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (HLS), Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 anteilig, LPH 5, 6 und 7 anteilig, 8 bis einschließlich 9 gemäß Paragraf 55 Abs. 1 HOAI
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025071000433672555 / 449282-2025
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Veröffentlicht :
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10.07.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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31.08.2027
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Angebotsabgabe bis :
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08.08.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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71240000 - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
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DEU-Landshut: Deutschland Dienstleistungen von Architektur- und
Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen Energetische
Modernisierung, Umbau und Aufstockung Sozialgebäude Stadtwerke Landshut
Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (HLS), Anlagengruppen 1
bis 3 und 8 anteilig, LPH 5, 6 und 7 anteilig, 8 bis einschließlich 9 gemäß
Paragraf 55 Abs. 1 HOAI
2025/S 130/2025 449282
Deutschland Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene
Leistungen Energetische Modernisierung, Umbau und Aufstockung Sozialgebäude Stadtwerke
Landshut Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (HLS), Anlagengruppen 1
bis 3 und 8 anteilig, LPH 5, 6 und 7 anteilig, 8 bis einschließlich 9 gemäß Paragraf 55 Abs. 1 HOAI
OJ S 130/2025 10/07/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Landshut
E-Mail: vergabestelle@stadtwerke-landshut.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes
öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers: Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Energetische Modernisierung, Umbau und Aufstockung Sozialgebäude Stadtwerke
Landshut Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (HLS), Anlagengruppen 1
bis 3 und 8 anteilig, LPH 5, 6 und 7 anteilig, 8 bis einschließlich 9 gemäß Paragraf 55 Abs. 1
HOAI
Beschreibung: Die Stadtwerke Landshut beabsichtigen, die energetische Modernisierung
sowie Aufstockung des auf ihrem Betriebsgelände in der Christoph-Dorner-Straße 9 in
Landshut gelegenen Sozialgebäudes.
Kennung des Verfahrens: e0488092-b65b-4b11-9cd5-5a8b12b70aef
Interne Kennung: 2024-072-DL
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
planungsbezogene Leistungen
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Landshut
Postleitzahl: 84028
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person,
deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und
Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und
Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung
von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und
Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale
Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr).
Betrug: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person,
deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Be trug) oder 264 StGB
(Subventionsbetrug).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er
Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §
129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er
Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §
261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach
§ 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder
wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen,
eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der öffentliche Auftraggeber schließt
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er
Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den
§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Der öffentliche Auftraggeber
schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen kann.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Der öffentliche Auftraggeber
kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Der öffentliche
Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Der
öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich
oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Der öffentliche Auftraggeber kann unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
wird.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat,
die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen
Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu
übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Der
öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
durch eine rechtskräftige Gerichts oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt
wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer
Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der
öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über
hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Der öffentliche
Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und
diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
beseitigt werden kann.
5. Los
5.1. Los: LOT-0000
Titel: Energetische Modernisierung, Umbau und Aufstockung des Sozialgebäudes,
Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (HLS), Anlagengruppen 1 bis 3 und
8 anteilig, LPH 5, 6 und 7 anteilig, 8 bis 9 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI
Beschreibung: Die Stadtwerke Landshut beabsichtigen, die energetische Modernisierung
sowie Auf-stockung des auf ihrem Betriebsgelände in der Christoph-Dorner-Straße 9 in
Landshut gelegenen Sozialgebäudes.
Interne Kennung: 2024-072-DL
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Die Leistungsstufen
gliedern sich wie folgt: Stufe 1: Lph. 5 - 7; Stufe 2: Lph. 8 - 9. Leistungsstufen, die der
Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden
Bedingung, dass der Auftraggeber sie später abruft. Der Auftraggeber behält sich vor, die
Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen / Leistungsphasen oder auf
einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Landshut
Postleitzahl: 84028
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2027
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Erklärung über den Umsatz (netto) des Unternehmens jeweils bezogen auf die
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023 und 2024) in dem Tätigkeitsbereich
des Auftrags unter Einschluss des Anteils von gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Aufträgen. Sofern das Unternehmen noch keine drei Geschäftsjahre am Markt
tätig ist, beschränkt sich die Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung über den Umsatz auf
den Zeitraum der bestehenden Geschäftstätigkeit. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss
in den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 mindestens 500.000,00 Euro netto pro
Geschäftsjahr betragen (Mindestkri- terium). Wird das Mindestkriterium nicht erfüllt, hat dies
den Angebotsausschluss zur Folge.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs oder
Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen
Haftpflichtversicherer für Personenschäden sowie für Sach und Vermögensschäden mit den
Deckungssummen je Schadensfall von jeweils mindestens: Personenschäden: 1.500.000
EUR; Sach und Vermögensschäden: 1.500.000 EUR. Der vorgenannte Versicherungsschutz
muss mindestens für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags bestehen. Die
Maximierung der Schadensregulierung muss innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das
2fache der geforderten Deckungssummen betragen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist
von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Erklärung über das
Bestehen einer Versicherung zu den o. g. Bedingungen vorzulegen. Bei einer ARGE muss der
Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende
Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von
jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus
enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem
Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem
Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Bei Erteilung des Auftrags muss der
gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Der Bieter muss in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) im
Jahresdurch- schnitt über mindestens 3 fest angestellten technische Mitarbeiter inkl.
Führungskräfte im Tätigkeitsbereich des Auftrages verfügen (Mindestkriterium). Der Nachweis
ist mittels Eigenerklärung im Angebotsformular zu führen. Wird das Mindestkriterium nicht
erfüllt, hat dies den Ausschluss der Bewerbung zur Folge.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Eigenerklärungen über Referenzen (Die Angaben sind im Formblatt
Angebotsformular TGA-HLS Sozialgebäude zu machen): Jeder Bieter hat mindestens drei
Referenzen (Mindestkriterium) des Unternehmens anzugeben, die den nachfolgend
genannten Kriterien (kumulativ) entsprechen: Eine Referenz wird nur dann gewertet, wenn
sie mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist, was bedeutet, dass o mindestens
die Anlagengruppen 1 bis einschließlich 3 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI und die HOAI-
Leistungsphasen 5 und 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI beauftragt und zusammenhängend
erbracht wurden o mit Baukosten (KG 300-400) von mind. 4 Mio. EUR netto o für einen
öffentlichen Auftraggeber und die TGA-Fachplanung (HLS) einer Neubau-, Sanierungs-,
Umbau- oder Erweiterungsmaßnahme betrifft, wobei die HOAI-Leistungsphasen 5 und 8
gemäß § 55 Abs. 1 HOAI in dem Zeitraum vom 06/2015 bis zum Ablauf der
Angebotsabgabefrist begonnen und abgeschlossen (= alle Grundleistungen der HOAI-
Leistungsphase 8 erbracht) wurden. Es sind jeweils anzugeben: Auftraggeber einschl.
Ansprechpartner, Gegenstand und Umfang der Leistungen einschließlich einer Erläuterung
dazu, aus welchen Gründen die Anforderungen des Referenzprojekts mit den Anforderungen
des zu vergebenden Auftrages vergleichbar sind, Baukosten Ausführungszeit..
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt auf Grundlage der nachfolgend
benannten Zuschlags(unter)kriterien und deren Gewichtung: 1. Schriftliches Konzept Der
Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin möglichst
detailliert, strukturiert und aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Her- angehensweise
zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hin- blick auf nachstehenden
Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Einschätzung und Analyse der ausgeschriebenen
Planungsleistungen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der bisherigen
Planungsgrundlagen aus den LPH 1-4 im Hinblick auf: a) Projektspezifische Besonderheiten
und Herausforde- rungen (1 bis 5 10fach) b) Herangehensweise und Organisation (1 bis 5
10fach) c) Kostensteuerung und -verfolgung (1 bis 5 5fach) d) Terminplanung und -einhaltung
(1 bis 5 5fach) e) Berücksichtigung der Schnittstellen zu weiteren Projektbeteiligten (1 bis 5
5fach) f) Qualitätssicherung im Rahmen der Planung (1 bis 5 5fach) Die genannten (Unter-)
Kriterien werden jeweils mit Punkten von 1 bis 5 bewertet und wie dargestellt faktoriert (Faktor
5/10/60). Die Punkte werden wie folgt ermittelt: - 5 Punkte: Das Kriterium wird sehr gut erfüllt. -
4 Punkte: Das Kriterium wird gut erfüllt. - 3 Punkte: Das Kriterium wird befriedigend erfüllt - 2
Punkte: Das Kriterium wird ausreichend erfüllt. - 1 Punkt: Das Kriterium wird mangelhaft erfüllt.
Es können insg. max. 200 Punkte erreicht werden.
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 2. Honorarangebot (Die Angaben zum Honorarangebot sind im Formblatt
Honorarangebot TGA-HLS Sozialgebäude zu machen): Im Hinblick auf die gewünschten
Angaben und der Wertung des Honorarangebotes wird auf Folgendes hingewiesen: - Für die
Bewertung des Honorars für die Grundleistungen der Fachplanung der Technischen
Gebäudeausrüstung (HLS) wird von einer fiktiven Summe von anrechenbaren Kosten für die
Kostengruppen 410 bis 430 sowie 480 in Höhe von EUR 1.400.000 netto ausgegangen, die
sich wie folgt aufgliedert: Kostengruppe 410: 253.000,00 EUR Kostengruppe 420:
188.000,00 EUR Kostengruppe 430: 575.000,00 EUR Kostengruppe 480: 284.000,00 EUR.
- Ausgehend von der vorgenannten Summe von anrechenbaren Kosten wird anhand der im
Vertrag vorgegebenen und im Honorarangebot angegebenen Honorarparameter das Honorar
für die Grundleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (HLS) einschließlich
Nebenkosten als konkrete Zahl zu Wertungszwecken ermittelt. Als Bezugsgröße für die
Berechnung des konkreten Wertungsbetrages für die Nebenkosten wird das Netto-
Grundleistungshonorar einschl. Zu- bzw. Abschlägen zzgl. ggf. Honorar für Besondere
Leistungen (ohne Wertungsbetrag für Stundensätze) zugrunde gelegt; - Die angegebenen
Stundensätze werden jeweils mit 50 multipliziert. Der so ermittelte Eurobetrag fließt in die
Wertung ein. Die so ermittelten, vorgenannten Honorarbestandteile, d.h. - das Honorar für die
Grundleistungen einschließlich Nebenkosten und - die Wertungssumme für die angebotenen
Stundensätze werden zu Wertungszwecken addiert. Diese Summe ist die
Bewertungsgrundlage für das Honorarangebot. Das niedrigste Honorarangebot erhält 5
Punkte. Jedes weitere zu wertende Honorar- angebot wird in der Weise interpoliert, dass das
Verhältnis zwischen dem niedrigsten Honorar und dem zu wertenden Honorar mit der
maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. Die
so ermittelte Einzelpunktzahl wird je Angebot mit 60 multipliziert. Das niedrigste
Honorarangebot erhält somit 300 Punkte. Insgesamt können mit beiden Zuschlagskriterien
max. 500 Punkte erreicht werden.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/07/2025 10:00:00 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/266910
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 08/08/2025 10:30:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 56 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung richtet sich nach § 51 Abs. 2 5 SektVO.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 08/08/2025 10:31:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten die gesetzlichen
Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung
oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren -gem. § 21
Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder -gem. § 98c Aufenthaltsgesetz oder -gem. § 19
Mindestlohngesetz oder -gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Der Bieter hat anzugeben,
inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die Eigenerklaerung-
Russland auszufüllen und als Teil des Angebots abzugeben. Diese Erklärung ist auch für
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der
Erklärung abzugeben.
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: .
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Stadtwerke Landshut - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160
Abs. 3 GWB), soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Stadtwerke Landshut
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Landshut
Registrierungsnummer: 0000
Stadt: Landshut
Postleitzahl: 84028
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@stadtwerke-landshut.de
Telefon: +49 871 1436 2014
Sonstige Kontaktpersonen:
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Stadt: München
Postleitzahl: 80534
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fb384279-2a9b-49ca-9c2c-f24d8100dfbd - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/07/2025 15:10:00 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 130/2025
Datum der Veröffentlichung: 10/07/2025
Referenzen:
https://www.meinauftrag.rib.de
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/266910
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202507/ausschreibung-449282-2025-DEU.txt
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