Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Saarbrücken - Deutschland Allgemeine und berufliche Bildung Pädagogische Fördermaßnahmen im Bereich der Beruflichen Schulen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025070900571670170 / 447406-2025
Veröffentlicht :
09.07.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
26.06.2026
Angebotsabgabe bis :
26.06.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
80000000 - Allgemeine und berufliche Bildung
DEU-Saarbrücken: Deutschland Allgemeine und berufliche Bildung
Pädagogische Fördermaßnahmen im Bereich der Beruflichen Schulen

2025/S 129/2025 447406

Deutschland Allgemeine und berufliche Bildung Pädagogische Fördermaßnahmen im
Bereich der Beruflichen Schulen
OJ S 129/2025 09/07/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Bildung und Kultur
E-Mail: vergabe@bildung.saarland.de
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Pädagogische Fördermaßnahmen im Bereich der Beruflichen Schulen
Beschreibung: Die vorliegende Beschreibung erstreckt sich ausschließlich auf den Bereich der
öffentlichen Beruflichen Schulen des Saarlandes. Um Jugendliche und junge Erwachsene
speziell im Übergang Schule - Beruf und in der beruflichen Erstqualifizierung zu unterstützen,
wurde die Unterstützung pädagogischer Maßnahmen beschlossen. In Umsetzung dessen ist
vorliegend durch das Ministerium für Bildung und Kultur beabsichtigt, integrative und additive
Förderangebote für Schülerinnen und Schüler in den Schulformen Ausbildungsvorbereitung,
Berufsfachschule und Fachoberschule sowie dem beruflichen Oberstufengymnasium an den
beruflichen Schulen im Saarland zur Verfügung zu stellen. Die einzelnen Schulen entscheiden
individuell ob, und in welcher Form während des Schuljahres 2025/26 von diesem Angebot
Gebrauch machen; es besteht keine Verpflichtung zum Abruf. Hierfür haben sich die Schulen
an das ihnen vom Ministerium für Bildung und Kultur zugewiesene Budget zu halten. Insofern
kann durch das Ministerium für Bildung und Kultur gegenüber dem Rahmenvertragspartner
kein Abruf dem Grunde nach oder der Höhe nach garantiert werden. Eine Vergütung erfolgt
nur für durch die Schulen tatsächlich aus dem angebotenen Kontingent abgerufene
Unterrichtseinheiten.
Kennung des Verfahrens: a2059d83-35f5-4e49-abe2-2f4a7a6ee982
Interne Kennung: Z2407X
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Das vorliegende Verfahren wird nicht im
Anwendungsbereich des Vergaberechts, insbesondere der RL 2014/24/EU oder des GWB
oder der VgV oder der UVgO durchgeführt. Vorliegend findet kein Offenes Verfahren oder ein
anderes Vergabeverfahren gemäß §§ 14-19 VgV oder §§ 8-14 UVgO statt. Entgegenstehende
Angaben, insbesondere im Bereich der eVergabeplattform, sind ggf. technisch bedingt und
unbeachtlich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht direkt aus dem AEUV und aus der
einschlägigen Rechtsprechung des EuGH folgen, ist damit nicht verbunden. Unter Vorgabe
einheitlicher Vertragsbedingungen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen die
Teilnahmebedingungen (s. u.) erfüllenden und interessierten Bietern der Abschluss jeweils
eines Rahmenvertrages angeboten.

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80000000 Allgemeine und berufliche Bildung

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Trierer Straße 33
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66111
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Je nach Abruf durch die berechtigten öffentlichen Beruflichen
Schulen des Saarlandes am jeweiligen Schulstandort, siehe https://www.saarland.de/mbk/DE
/portale/bildungsserver/schulen-und-bildungswege/beruflicheschulen/standorte-berufe-
schulformen

2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 320 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 320 000,00 EUR

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YS55U6U Die Vergabestelle ist im
Falle von Nachprüfungsverfahren verpflichtet die Vergabeakten, die auch die abgegebenen
Angebote enthalten, an die Prüfinstanz weiterzuleiten. Die Beiteligten haben ein Recht auf
Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns bitte ggf. mit
Angebotsabgabe konkret mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
zu behandeln sind.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Pädagogische Fördermaßnahmen im Bereich der Beruflichen Schulen
Beschreibung: Die Lernangebote beziehen sich auf die Förderung von Basiskompetenzen und
die Unterstützung in der fachlichen Kompetenzentwicklung in den Schulformen der
Ausbildungsvorbereitung, Berufsfachschule, Fachoberschule und der beruflichen
Oberstufengymnasien. Darüber hinaus ist auch eine Förderung in den Bereichen BNE
/Globales Lernen, Sprachbildung, Teambildung und Demokratiebildung möglich. Die
Leistungserbringung findet während des Schuljahres 2025/2026 statt. Als Förderangebote
können sowohl integrative als auch unterrichtsergänzende Fördermaßnahmen,
Zusatzangebote und Projekte entwickelt und umgesetzt werden. Die Fördermaßnahmen und
die Angebotsschwerpunkte werden vom Rahmenvertragspartner in Abstimmung mit der
Schule und ggf. den Subpartnern beim Ministerium für Bildung und Kultur beantragt. Eine
enge Abstimmung der Schule mit dem Rahmenvertragspartner/Subpartner erfolgt auch in
Fragen der Organisation und Durchführung. Das eingesetzte Personal für die
Fördermaßnahmen und die Lehrkräfte der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler stimmen
sich zu den konkreten Inhalten, dem erforderlichen Lehr- und Lernmaterial und den Methoden

ab. Bei der Auswahl der Maßnahmen ist auf eine Abgrenzung zum Aufgabengebiet der
Schulsozialarbeit im Rahmen des Programms Soziale Arbeit in den öffentlichen
Berufsbildungszentren im Saarland zu achten. Förderangebote können in Abhängigkeit der
individuellen Konzeption integrativ, während der Schulzeit oder additiv, etwa im
Nachmittagsbereich, stattfinden. Die Förderangebote finden als schulische Veranstaltung in
der Verantwortung der jeweiligen Schule statt. Das integrative und additive Förderangebot
wird vom Ministerium für Bildung und Kultur finanziert. Die Schulen entscheiden über die
Räumlichkeiten, in denen das Angebot stattfindet. Der Rahmenvertragspartner stellt das für
die Durchführung des Förderangebots erforderliche geeignete und qualifizierte Personal
(beispielsweise auch pädagogische Fachkräfte, (Lehramt-)studierende, Lernpaten und
Honorarkräfte) entweder selbst oder durch Kooperation mit anderen Partnern ( Subpartnern ).
Subpartner können zum Beispiel Vereine, Verbände, Solo-künstlerinnen und Solokünstler
sowie Anbieter kreativer Praxis sein. Bedient sich der Rahmenvertragspartner Subpartnern, so
bleibt dennoch er Ansprechpartner und Vertragspartner des Ministeriums für Bildung und
Kultur und ist diesem gegenüber für die ordnungsgemäße Leistungsausführung verantwortlich.
Ihm obliegt auch die notwendige interne Koordination zu seinem Subpartner oder seinen
Subpartnern. Ebenso obliegt es Rahmenvertragspartner und Subpartner, eigenständig im
Innenverhältnis geltende Regelungen ihrer Zusammenarbeit vorzunehmen, was die
Regelungen zur Vergütung einschließt. Jedoch darf die grundlegende Vergütungssystematik
dieses Vertrages nicht beeinträchtigt werden, insbesondere hinsichtlich des festgesetzten
Betrages für eine Unterrichtseinheit. Der Rahmenvertragspartner darf nur auf solche
Subpartner zurückgreifen, die die qualitativen Teilnahmebedingungen gemäß Nr. 4.1 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe erfüllen. Lokale Untergliederungen des
Rahmenvertragspartners sind dabei grundsätzlich als Subpartner zugelassen. Die Vergütung
je tatsächlich durchgeführter Unterrichtseinheit beträgt: - bei Durchführung durch eine
Dozentin oder einen Dozenten mit einschlägiger akademischer Qualifikation: 38,00 Euro - bei
Durchführung durch eine Dozentin oder einen Dozenten ohne einschlägige akademische
Qualifikation: 28,00 Euro Eine Unterrichtseinheit beträgt 45 Minuten. In der Vergütung je
tatsächlich durchgeführter Unterrichtseinheit enthalten ist das Honorar für die eingesetzte
Dozentin oder den eingesetzten Dozenten sowie sämtlicher Aufwand des
Rahmenvertragspartners, samt Belegführung und Abrechnung gegenüber dem Ministerium für
Bildung und Kultur. Jede darüberhinausgehende Vergütung ist ausgeschlossen. Der
Rahmenvertragspartner ist zur Weiterleitung der vom Ministerium für Bildung und Kultur
erhaltenen Zahlungen entsprechend der internen Regelung mit seinem Subpartner
verpflichtet. Der Rahmenvertragspartner verpflichtet sich zur Weiterleitung der an ihn durch
das Ministerium für Bildung und Kultur ausgezahlten Honorare an die eingesetzten
Dozentinnen und Dozenten, beziehungsweise an ggf. eingesetzte Subpartner. Der
Rahmenvertragspartner beziehungsweise der Subpartner ist für die arbeits- und
sozialrechtliche Ausgestaltung und Abwicklung der Arbeitsverhältnisse des eingesetzten
Personals allein verantwortlich. Der Rahmenvertragspartner ist verpflichtet, vor dem
erstmaligen Einsatz der Person entsprechend den Regelungen des Erlasses betreffend die
Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses im schulischen Bereich vom 26. Juni 2014
(Amtsblatt II, S. 571) sich das erweiterte Führungszeugnis vorlegen zu lassen und zu prüfen.
Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Personen, deren Führungszeugnis der
Beschäftigung entgegenstehende Eintragungen aufweist, dürfen nicht eingesetzt werden (s.
Nr. V des o. g. Erlasses). Dem Ministerium für Bildung und Kultur sowie der jeweiligen
Schulleitung ist auf Anforderung Einsicht in die Führungszeugnisse eingesetzter Personen zu
gewähren. Nach Abschluss des Suchverfahrens informiert das Ministerium für Bildung und
Kultur die Schulen über die zur Verfügung stehenden Rahmenvertragspartner und deren
Angebote, und bittet diese auf die Rahmenvertragspartner zuzugehen. Auch potenziell

interessierte Honorarkräfte können über zur Verfügung stehende Rahmenvertragspartner
informiert werden. Der Rahmenvertragspartner informiert ggf. vorgesehene Subpartner,
beispielsweise seine Untergliederungen, und bittet diese ebenfalls den Kontakt zu den
Schulen im Einzugsbereich zu suchen. Das Recht zur Auswahl eines rahmenvertraglichen
Förderangebots obliegt der einzelnen Schule.
Interne Kennung: Z2407X

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80000000 Allgemeine und berufliche Bildung

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Trierer Straße 33
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66111
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Je nach Abruf durch die berechtigten öffentlichen Beruflichen
Schulen des Saarlandes am jeweiligen Schulstandort, siehe https://www.saarland.de/mbk/DE
/portale/bildungsserver/schulen-und-bildungswege/beruflicheschulen/standorte-berufe-
schulformen

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 07/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 26/06/2026

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Gemäß Vergabeunterlagen um die Dauer des
Schuljahres 2025/2026.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:
other-sme# Das vorliegende Verfahren wird nicht im Anwendungsbereich des Vergaberechts,
insbesondere der RL 2014/24/EU oder des GWB oder der VgV oder der UVgO durchgeführt.
Vorliegend findet kein Offenes Verfahren oder ein anderes Vergabeverfahren gemäß §§ 14-19
VgV oder §§ 8-14 UVgO statt. Entgegenstehende Angaben, insbesondere im Bereich der
eVergabeplattform, sind ggf. technisch bedingt und unbeachtlich. Eine weitergehende
Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie
nicht direkt aus dem AEUV und aus der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH folgen, ist
damit nicht verbunden. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen sowie eines
einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen die Teilnahmebedingungen (s. u.) erfüllenden und
interessierten Bietern der Abschluss jeweils eines Rahmenvertrages angeboten.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Siehe Vergabeunterlagen

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Siehe Beschreibung
Beschreibung: Die obenstehende Angabe hinsichtlich eines Kritieriums/einer Selektivität
zwischen den eingegangenen Angeboten ist technisch bedingt und nicht zutreffend.
Tatsächlich wird vorliegend unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen sowie eines
einheitlichen Zugangsverfahrens allen die Teilnahmebedingungen erfüllenden und
interessierten Bietern der Abschluss jeweils eines Rahmenvertrages angeboten. Jeder Bieter,
der die Teilnahmebedingungen erfüllt beziehungsweise nachweist, sowie die vorgegebenen
Vertragsinhalte akzeptiert und dies jeweils durch Angebotsabgabe dokumentiert, kann durch
Vorlage eines Angebotes, nach entsprechender Angebotsprüfung, als Rahmenvertragspartner
beitreten. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss erfolgt für alle Rahmenvertragspartner zu
den gleichen Bedingungen. Individuelle Verhandlungen werden nicht geführt; es gelten
einheitliche Konditionen, s. Leistungsbeschreibung. Die vorgegebenen Vergütungen sind zu
akzeptieren.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien
ausgedrückt werden kann: Die obenstehende Angabe hinsichtlich Kriterien/einer Selektivität
zwischen den eingegangenen Angeboten ist technisch bedingt und nicht zutreffend.
Tatsächlich wird vorliegend unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen sowie eines
einheitlichen Zugangsverfahrens allen die Teilnahmebedingungen erfüllenden und
interessierten Bietern der Abschluss jeweils eines Rahmenvertrages angeboten. Jeder Bieter,
der die Teilnahmebedingungen erfüllt beziehungsweise nachweist, sowie die vorgegebenen
Vertragsinhalte akzeptiert und dies jeweils durch Angebotsabgabe dokumentiert, kann durch
Vorlage eines Angebotes, nach entsprechender Angebotsprüfung, als Rahmenvertragspartner
beitreten. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss erfolgt für alle Rahmenvertragspartner zu
den gleichen Bedingungen. Individuelle Verhandlungen werden nicht geführt; es gelten
einheitliche Konditionen, s. Leistungsbeschreibung. Die vorgegebenen Vergütungen sind zu
akzeptieren.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/06/2026 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YS55U6U
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation zwischen Unternehmen und Vergabestelle
nur über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform DTVP.de zulässig ist, die
Kommunikation per Telefon oder eMail ist nicht möglich.
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YS55U6U

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig

Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist:

Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
Beschreibung: Kein Offenes Verfahren, kein Vergabeverfahren nach VgV oder UVgO, sondern
Open-House-Verfahren. Technisch bedingt ist keine elektronische Angebotseinreichung
möglich. Angebotsabgabe stattdessen in Papierform. Die Angabe einer Angebotsfrist ist
technisch bedingt, tatsächlich können Angebote zu jedem Zeitpunkt bis zum unter
Angebotsfrist genannten Termin abgegeben werden, diese werden unmittelbar nach
jeweiligem Eingang eröffnet. Hierdurch wird die notwendige jederzeitige Zutrittsmöglichkeit im
Rahmen des Open House Verfahrens hergestellt.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/06/2026 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen ergehen unter Fristsetzung von grundsätzlich
sechs Kalendertagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/06/2026 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort: Nichtöffentliche Angebotsöffnung; Öffnungsort: Ministerium für Bildung und Kultur, Ref. A3
/Zentrale Vergabestelle, Trierer Straße 33, 66111 Saarbrücken
Zusätzliche Informationen: Keine anbieterseitig zur Teilnahme am Öffnungstermin befugten
Personen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vergabeunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Entfällt

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 20
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Saarlandes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB: Informations- und Wartepflicht (1)
Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,

über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die
Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten
Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für
Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax
versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in
Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge
können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die
Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit
die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere
Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen
von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen
könnte. § 160 GWB: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Ministerium für Bildung und Kultur
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Ministerium
für Bildung und Kultur
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Ministerium für Bildung und Kultur

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Bildung und Kultur
Registrierungsnummer: 10000000-00106010000001-57
Postanschrift: Trierer Straße 33
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66111

Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
Kontaktperson: A 3 / Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabe@bildung.saarland.de
Telefon: +49 681501-00
Internetadresse: http://www.bildung.saarland.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Bildung und Kultur
Registrierungsnummer: 100000000010601000000157
Postanschrift: Trierer Straße 33
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66111
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
Kontaktperson: A 3 / Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabe@bildung.saarland.de
Telefon: +49 681501-00
Internetadresse: http://www.bildung.saarland.de/
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Saarlandes
Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de
Telefon: +49 681501-4994
Fax: +49 681501-3506
Internetadresse: https://www.saarland.de/3339.htm
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland

E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 16456495-983c-4e9b-9f1a-2b77bc64e0d1 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/07/2025 15:57:38 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 129/2025
Datum der Veröffentlichung: 09/07/2025

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YS55U6U
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YS55U6U/documents
https://www.saarland.de/3339.htm
http://www.bildung.saarland.de/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202507/ausschreibung-447406-2025-DEU.txt

 
 
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau