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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Koblenz - Deutschland Auftausalz Lieferung von Auftausalz 2025/2026 und 2026/2027
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025070800455065356 / 442397-2025
Veröffentlicht :
08.07.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
30.04.2027
Angebotsabgabe bis :
12.08.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
34927100 - Auftausalz
DEU-Koblenz: Deutschland Auftausalz Lieferung von Auftausalz 2025/2026
und 2026/2027

2025/S 128/2025 442397

Deutschland Auftausalz Lieferung von Auftausalz 2025/2026 und 2026/2027
OJ S 128/2025 08/07/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
E-Mail: zbl@lbm.rlp.de
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Lieferung von Auftausalz 2025/2026 und 2026/2027
Beschreibung: Beschaffung und Lieferung von Auftausalz für den Winterdienst 2025/2026 und
2026/2027 im Amtsbereich des LBM Rheinland-Pfalz - Gesamtmenge 66.000 Tonnen -
unterteilt in 15 Lose
Kennung des Verfahrens: 31b713dc-c5dc-4c00-87de-e032a49e2c0d
Interne Kennung: Z.25-0030
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34927100 Auftausalz

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland

2.1.2. Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Die Empfangsstellen der Meisterei sind die jeweiligen Hallen und
Siloanlagen in der Meisterei und an den Stützpunkten. Die Adressen der Meistereien sind
unter www.LBM.rlp.de ersichtlich Regionale Dienststellen: LBM Bad Kreuznach LBM Cochem
Koblenz LBM Diez LBM Gerolstein LBM Trier LBM Kaiserslautern LBM Speyer LBM Worms

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YTCTF8HYJ Das
Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten Vergabemarktplatz
Rheinland-Pfalz durchgeführt. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer
Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die
Suchfunktion ( Bekanntmachungen finden ) und Eingabe der unten stehenden
Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung - unentgeltlich,
uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der

Vergabeunterlagen (z.B. per E-Mail) erfolgt nicht. Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend
eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des
Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV). Zugelassen sind
ausschließlich elektronische Angebote. Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem
Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV). Es sind
folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen: - Textform
( einfache elektronische Signatur) - Fortgeschrittene elektronische Signatur - Qualifizierte
elektronische Signatur Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig! Fragen zu
den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens
bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden
Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen. Die Einzelheiten sind den
elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 15
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 15

2.1.6. Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB. Für weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Für weitere Informationen siehe
Vergabeunterlagen
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Für
weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB. Für weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Für weitere
Informationen siehe Vergabeunterlagen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Für weitere Informationen siehe
Vergabeunterlagen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB. Für weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB. Für weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Für weitere Informationen siehe
Vergabeunterlagen
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB. Für weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Für weitere Informationen siehe
Vergabeunterlagen

Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Für weitere Informationen siehe
Vergabeunterlagen
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Für weitere
Informationen siehe Vergabeunterlagen
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Für weitere Informationen siehe
Vergabeunterlagen
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Für weitere Informationen siehe
Vergabeunterlagen
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Für weitere Informationen siehe
Vergabeunterlagen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Für weitere Informationen siehe
Vergabeunterlagen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Für weitere Informationen siehe
Vergabeunterlagen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB. Für weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB. Für weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB. Für weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Für weitere
Informationen siehe Vergabeunterlagen

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: LBM Bad Kreuznach
Beschreibung: Lieferung 11.100 Tonnen und Einlagerung 11.100 Tonnen
Interne Kennung: 01

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34927100 Auftausalz
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Restmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30.
April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum
angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres
in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen. Für den Fall, dass der Auftragnehmer für
die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der

Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den
übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem
vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Alzeyer Straße 27
Stadt: Bad Kreuznach
Postleitzahl: 55543
Land, Gliederung (NUTS): Bad Kreuznach (DEB14)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: SM Bad Kreuznach SM Bad Sobernheim SM Birkenfeld SM
Kastellaun SM Kirchberg MSM Kirn MSM Simmern

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung
bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.04.2027) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April
des dritten Folgejahres (30.04.2028)

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 989 454,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Lieferung und Einlagerung von Auftausalz

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zur Eignung ausgefüllt vorzulegen
und Angaben zu machen über: - das Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123
und 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) - die Eintragung in das Berufsregister - die
ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung - Insolvenzverfahren und Liquidation Bietergemeinschaften legen die HVA
L-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vor. Im Fall der Unterauftragsvergabe sind die
HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung
Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch
bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Mit dem Angebot ist die
Eigenerklärung zur Eignung ausgefüllt vorzulegen und folgende Angaben zu machen: a)
Benennung geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in
den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen b) Angabe, welche
Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden; im Fall der Unterauftragsvergabe sind
die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung
Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch
bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/07/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YY5YTCTF8HYJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YY5YTCTF8HYJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 80 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und
Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den
Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser
Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert
werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen,
die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind,
können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit
Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von
leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand
der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:

Eröffnungsdatum: 12/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter
die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen an. Der Teil B der Vergabe- und
Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) wird Vertragsbestandteil. Bieter, Mitglieder einer
Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes
die Anlage Tariftreueerklärung vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des
Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz -
LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-
aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten. Fehlt die Erklärung bei
Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot
von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG). Die Einzelheiten
sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen
gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de
/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die
Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb
/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher
Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg
oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§
134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber
kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentrale
Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-
Pfalz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabeprüfstelle beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes
Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0002
Titel: LBM Cochem-Koblenz
Beschreibung: Lieferung 11.300 Tonnen
Interne Kennung: 02

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34927100 Auftausalz
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Restmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30.
April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum
angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres
in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen. Für den Fall, dass der Auftragnehmer für
die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der
Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den
übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem
vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Ravenéstraße 50
Stadt: Cochem
Postleitzahl: 56812
Land, Gliederung (NUTS): Cochem-Zell (DEB1C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: SM Adenau SM Alf MSM Cochem SM Dierdorf SM Koblenz SM
Kruft SM Linz SM Mayen MSM Neuwied MSM Sinzig

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung
bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.04.2027) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April
des dritten Folgejahres (30.04.2028)

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 926 600,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Folgende Unterlagen sind zusätzlich mit dem Angebot
einzureichen: - Produktbeschreibung für Natriumchlorid-Tausalz (NaCl) - Nachweise
(Analyseprotokolle) eines zertifizierten Prüflabors (auf eigener Anlage) - Ergebnis der
Bestimmung der Rieselfähigkeit (auf eigener Anlage) Die Einzelheiten sind den elektronisch
bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zur Eignung ausgefüllt vorzulegen
und Angaben zu machen über: - das Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123
und 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) - die Eintragung in das Berufsregister - die
ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung - Insolvenzverfahren und Liquidation Bietergemeinschaften legen die HVA
L-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vor. Im Fall der Unterauftragsvergabe sind die
HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung
Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch
bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Mit dem Angebot ist die
Eigenerklärung zur Eignung ausgefüllt vorzulegen und folgende Angaben zu machen: a)
Benennung geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in
den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen b) Angabe, welche
Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden; im Fall der Unterauftragsvergabe sind
die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung
Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch
bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/07/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YY5YTCTF8HYJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YY5YTCTF8HYJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 80 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und
Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den
Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser
Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert
werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen,
die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind,
können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit
Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von
leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand
der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter
die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen an. Der Teil B der Vergabe- und
Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) wird Vertragsbestandteil. Bieter, Mitglieder einer
Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes
die Anlage Tariftreueerklärung vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des
Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz -
LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-
aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten. Fehlt die Erklärung bei
Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot

von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG). Die Einzelheiten
sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen
gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de
/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die
Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb
/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher
Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg
oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§
134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber
kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentrale
Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-
Pfalz

Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabeprüfstelle beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes
Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0003
Titel: LBM Diez
Beschreibung: Lieferung 11.700 Tonnen
Interne Kennung: 03

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34927100 Auftausalz
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Restmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30.
April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum
angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres
in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen. Für den Fall, dass der Auftragnehmer für
die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der
Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den
übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem
vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Goethestraße 9
Stadt: Diez
Postleitzahl: 65582
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Lahn-Kreis (DEB1A)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung
bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.04.2027) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April
des dritten Folgejahres (30.04.2028)

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 959 400,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Lieferung von Auftausalz

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zur Eignung ausgefüllt vorzulegen
und Angaben zu machen über: - das Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123
und 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) - die Eintragung in das Berufsregister - die
ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung - Insolvenzverfahren und Liquidation Bietergemeinschaften legen die HVA
L-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vor. Im Fall der Unterauftragsvergabe sind die
HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung
Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch
bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Mit dem Angebot ist die
Eigenerklärung zur Eignung ausgefüllt vorzulegen und folgende Angaben zu machen: a)
Benennung geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in
den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen b) Angabe, welche
Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden; im Fall der Unterauftragsvergabe sind
die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung
Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch
bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/07/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YY5YTCTF8HYJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YY5YTCTF8HYJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit

Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 80 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und
Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den
Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser
Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert
werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen,
die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind,
können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit
Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von
leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand
der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter
die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen an. Der Teil B der Vergabe- und
Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) wird Vertragsbestandteil. Bieter, Mitglieder einer
Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes
die Anlage Tariftreueerklärung vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des
Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz -
LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-
aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten. Fehlt die Erklärung bei
Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot
von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG). Die Einzelheiten
sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen
gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de

/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die
Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb
/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher
Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg
oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§
134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber
kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentrale
Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-
Pfalz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabeprüfstelle beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes
Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0004
Titel: LBM Gerolstein
Beschreibung: Lieferung von 10.900 Tonnen
Interne Kennung: 04

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34927100 Auftausalz
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Restmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30.
April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum
angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres
in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen. Für den Fall, dass der Auftragnehmer für

die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der
Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den
übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem
vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Brunnenstraße 1
Stadt: Gerolstein
Postleitzahl: 54568
Land, Gliederung (NUTS): Vulkaneifel (DEB24)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: SM Arzfeld MSM Bitburg MSM Daun SM Gerolstein SM Irrel SM
Kylburg MSM Prüm SM Kelberg

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung
bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.04.2027) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April
des dritten Folgejahres (30.04.2028)

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 893 800,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Lieferung von Auftausalz

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zur Eignung ausgefüllt vorzulegen
und Angaben zu machen über: - das Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123
und 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) - die Eintragung in das Berufsregister - die
ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung - Insolvenzverfahren und Liquidation Bietergemeinschaften legen die HVA
L-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vor. Im Fall der Unterauftragsvergabe sind die
HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung
Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch
bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Mit dem Angebot ist die
Eigenerklärung zur Eignung ausgefüllt vorzulegen und folgende Angaben zu machen: a)
Benennung geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in
den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen b) Angabe, welche
Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden; im Fall der Unterauftragsvergabe sind
die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung
Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch
bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/07/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YY5YTCTF8HYJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YY5YTCTF8HYJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 80 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und
Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den
Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser
Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert
werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen,
die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind,
können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit
Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von
leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand
der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:

Eröffnungsdatum: 12/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter
die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen an. Der Teil B der Vergabe- und
Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) wird Vertragsbestandteil. Bieter, Mitglieder einer
Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes
die Anlage Tariftreueerklärung vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des
Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz -
LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-
aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten. Fehlt die Erklärung bei
Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot
von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG). Die Einzelheiten
sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen
gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de
/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die
Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb
/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher
Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg
oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§
134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber
kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentrale
Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-
Pfalz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabeprüfstelle beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes
Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0005
Titel: LBM Trier
Beschreibung: Lieferung 7.600 Tonnen und Einlagerung 7.600 Tonnen
Interne Kennung: 05

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34927100 Auftausalz
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Restmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30.
April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum
angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres
in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen. Für den Fall, dass der Auftragnehmer für
die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der
Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den
übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem
vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Dasbachstraße 15c
Stadt: Trier
Postleitzahl: 54292
Land, Gliederung (NUTS): Trier, Kreisfreie Stadt (DEB21)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: SM Bernkastel MSM Hermeskeil SM Manderscheid SM Saarburg
SM Thalfang SM Trier MSM Wittlich

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung
bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.04.2027) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April
des dritten Folgejahres (30.04.2028)

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 677 464,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Lieferung und Einlagerung von Auftausalz

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zur Eignung ausgefüllt vorzulegen
und Angaben zu machen über: - das Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123
und 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) - die Eintragung in das Berufsregister - die
ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung - Insolvenzverfahren und Liquidation Bietergemeinschaften legen die HVA
L-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vor. Im Fall der Unterauftragsvergabe sind die
HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung
Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch
bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Mit dem Angebot ist die
Eigenerklärung zur Eignung ausgefüllt vorzulegen und folgende Angaben zu machen: a)
Benennung geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in
den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen b) Angabe, welche
Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden; im Fall der Unterauftragsvergabe sind
die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung
Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch
bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/07/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YY5YTCTF8HYJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YY5YTCTF8HYJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 80 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und
Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den
Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser
Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert
werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen,
die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind,
können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit
Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von
leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand
der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter
die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen an. Der Teil B der Vergabe- und
Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) wird Vertragsbestandteil. Bieter, Mitglieder einer
Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes
die Anlage Tariftreueerklärung vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des
Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz -
LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-
aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten. Fehlt die Erklärung bei
Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot
von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG). Die Einzelheiten
sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich

Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen
gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de
/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die
Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb
/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher
Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg
oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§
134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber
kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentrale
Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-
Pfalz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabeprüfstelle beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes
Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz

TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0006
Titel: LBM Kaiserslautern
Beschreibung: Lieferung 5.000 Tonnen und Einlagerung 2.500 Tonnen
Interne Kennung: 06

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34927100 Auftausalz
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Restmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30.
April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum
angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres
in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen. Für den Fall, dass der Auftragnehmer für
die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der
Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den
übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem
vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Eckelstraße 6
Stadt: Kaiserslautern
Postleitzahl: 67655
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: SM Dahn SM Kaiserslautern MSM Kusel SM Landstuhl MSM
Waldfischbach SM Wolfstein

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung
bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.04.2027) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April
des dritten Folgejahres (30.04.2028)

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 427 850,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Lieferung und Einlagerung von Auftausalz

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zur Eignung ausgefüllt vorzulegen
und Angaben zu machen über: - das Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123
und 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) - die Eintragung in das Berufsregister - die
ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung - Insolvenzverfahren und Liquidation Bietergemeinschaften legen die HVA
L-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vor. Im Fall der Unterauftragsvergabe sind die
HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung
Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch
bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Mit dem Angebot ist die
Eigenerklärung zur Eignung ausgefüllt vorzulegen und folgende Angaben zu machen: a)
Benennung geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in
den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen b) Angabe, welche
Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden; im Fall der Unterauftragsvergabe sind
die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung
Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch
bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/07/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YY5YTCTF8HYJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YY5YTCTF8HYJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 80 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und
Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den
Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser
Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert
werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen,
die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind,
können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit
Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von
leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand
der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter
die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen an. Der Teil B der Vergabe- und
Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) wird Vertragsbestandteil. Bieter, Mitglieder einer
Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes
die Anlage Tariftreueerklärung vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des
Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz -
LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-
aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten. Fehlt die Erklärung bei
Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot
von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG). Die Einzelheiten
sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen
gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de
/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein

Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die
Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb
/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher
Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg
oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§
134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber
kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentrale
Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-
Pfalz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabeprüfstelle beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes
Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0007
Titel: LBM Speyer
Beschreibung: Lieferung 1.600 Tonnen und Einlagerung 1.600 Tonnen
Interne Kennung: 07

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34927100 Auftausalz
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Restmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30.
April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum
angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres
in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen. Für den Fall, dass der Auftragnehmer für
die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der
Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den

übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem
vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: St. Guido-Straße 17
Stadt: Speyer
Postleitzahl: 67346
Land, Gliederung (NUTS): Speyer, Kreisfreie Stadt (DEB38)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: SM Annweiler SM Grünstadt SM Kandel MSM Landau MSM
Neustadt SM Speyer

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung
bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.04.2027) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April
des dritten Folgejahres (30.04.2028)

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 142 624,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Lieferung und Einlagerung von Auftausalz

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zur Eignung ausgefüllt vorzulegen
und Angaben zu machen über: - das Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123
und 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) - die Eintragung in das Berufsregister - die
ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung - Insolvenzverfahren und Liquidation Bietergemeinschaften legen die HVA
L-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vor. Im Fall der Unterauftragsvergabe sind die
HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung
Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch
bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium:

Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Mit dem Angebot ist die
Eigenerklärung zur Eignung ausgefüllt vorzulegen und folgende Angaben zu machen: a)
Benennung geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in
den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen b) Angabe, welche
Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden; im Fall der Unterauftragsvergabe sind
die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung
Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch
bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/07/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YY5YTCTF8HYJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YY5YTCTF8HYJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 80 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und
Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den
Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser
Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert
werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen,
die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind,
können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit
Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von
leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand
der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit

Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter
die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen an. Der Teil B der Vergabe- und
Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) wird Vertragsbestandteil. Bieter, Mitglieder einer
Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes
die Anlage Tariftreueerklärung vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des
Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz -
LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-
aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten. Fehlt die Erklärung bei
Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot
von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG). Die Einzelheiten
sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen
gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de
/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die

Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb
/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher
Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg
oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§
134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber
kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentrale
Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-
Pfalz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabeprüfstelle beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes
Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0008
Titel: LBM Worms
Beschreibung: Lieferung 4.800 Tonnen und Einlagerung 3.800 Tonnen
Interne Kennung: 08

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34927100 Auftausalz
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Restmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30.
April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum
angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres
in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen. Für den Fall, dass der Auftragnehmer für
die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der
Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den
übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem
vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Schönauer Straße 5
Stadt: Worms
Postleitzahl: 67547
Land, Gliederung (NUTS): Worms, Kreisfreie Stadt (DEB39)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: SM Bingen MSM Erbes-Büdesheim SM Mainz SM Rockenhausen
SM Worms

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1

Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung
bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.04.2027) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April
des dritten Folgejahres (30.04.2028)

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 350 848,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Lieferung und Einlagerung von Auftausalz

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zur Eignung ausgefüllt vorzulegen
und Angaben zu machen über: - das Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123
und 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) - die Eintragung in das Berufsregister - die
ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung - Insolvenzverfahren und Liquidation Bietergemeinschaften legen die HVA
L-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vor. Im Fall der Unterauftragsvergabe sind die
HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung
Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch
bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Mit dem Angebot ist die
Eigenerklärung zur Eignung ausgefüllt vorzulegen und folgende Angaben zu machen: a)
Benennung geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in
den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen b) Angabe, welche
Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden; im Fall der Unterauftragsvergabe sind
die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung
Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch
bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/07/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YY5YTCTF8HYJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YY5YTCTF8HYJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 80 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und
Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den
Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser
Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert
werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen,
die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind,
können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit
Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von
leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand
der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter
die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen an. Der Teil B der Vergabe- und
Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) wird Vertragsbestandteil. Bieter, Mitglieder einer
Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes
die Anlage Tariftreueerklärung vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des
Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz -
LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-
aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten. Fehlt die Erklärung bei
Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot
von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG). Die Einzelheiten
sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen
gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de
/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die
Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb
/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher
Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg
oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§
134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber
kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentrale
Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-
Pfalz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabeprüfstelle beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes
Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0009
Titel: LBM Cochem-Koblenz SILO
Beschreibung: Lieferung 800 Tonnen für Silo mit Einlagerung
Interne Kennung: 09

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34927100 Auftausalz
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Restmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30.
April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum
angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres
in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen. Für den Fall, dass der Auftragnehmer für
die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der
Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den
übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem
vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Ravenéstraße 50
Stadt: Cochem
Postleitzahl: 56812
Land, Gliederung (NUTS): Cochem-Zell (DEB1C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: MSM Cochem SM Mayen MSM Neuwied SM Adenau

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung
bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.04.2027) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April
des dritten Folgejahres (30.04.2028)

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 80 000,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Lieferung von Auftausalz für Silo mit Einlagerung

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:

Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zur Eignung ausgefüllt vorzulegen
und Angaben zu machen über: - das Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123
und 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) - die Eintragung in das Berufsregister - die
ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung - Insolvenzverfahren und Liquidation Bietergemeinschaften legen die HVA
L-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vor. Im Fall der Unterauftragsvergabe sind die
HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung
Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch
bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Mit dem Angebot ist die
Eigenerklärung zur Eignung ausgefüllt vorzulegen und folgende Angaben zu machen: a)
Benennung geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in
den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen b) Angabe, welche
Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden; im Fall der Unterauftragsvergabe sind
die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung
Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch
bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/07/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YY5YTCTF8HYJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YY5YTCTF8HYJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 80 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und
Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den
Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser
Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert
werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen,
die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind,
können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit
Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von
leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand
der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter
die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen an. Der Teil B der Vergabe- und
Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) wird Vertragsbestandteil. Bieter, Mitglieder einer
Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes
die Anlage Tariftreueerklärung vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des
Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz -
LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-
aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten. Fehlt die Erklärung bei
Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot
von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG). Die Einzelheiten
sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen
gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de
/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen

Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die
Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb
/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher
Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg
oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§
134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber
kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentrale
Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-
Pfalz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabeprüfstelle beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes
Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0010
Titel: LBM Diez SILO
Beschreibung: Lieferung 200 Tonen für Silo mit Einlagerung
Interne Kennung: 10

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34927100 Auftausalz
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Restmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30.
April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum
angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres
in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen. Für den Fall, dass der Auftragnehmer für
die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der
Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den
übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem
vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Goethestraße 9
Stadt: Diez
Postleitzahl: 65582
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Lahn-Kreis (DEB1A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: MSM Betzdorf

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung
bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.04.2027) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April
des dritten Folgejahres (30.04.2028)

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 20 000,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Lieferung von Auftausalz für Silo mit Einlagerung

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zur Eignung ausgefüllt vorzulegen
und Angaben zu machen über: - das Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123
und 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) - die Eintragung in das Berufsregister - die
ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung - Insolvenzverfahren und Liquidation Bietergemeinschaften legen die HVA
L-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vor. Im Fall der Unterauftragsvergabe sind die
HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung
Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch
bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Mit dem Angebot ist die
Eigenerklärung zur Eignung ausgefüllt vorzulegen und folgende Angaben zu machen: a)

Benennung geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in
den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen b) Angabe, welche
Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden; im Fall der Unterauftragsvergabe sind
die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung
Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch
bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/07/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YY5YTCTF8HYJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YY5YTCTF8HYJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 80 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und
Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den
Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser
Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert
werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen,
die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind,
können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit
Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von
leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand
der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter
die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen an. Der Teil B der Vergabe- und
Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) wird Vertragsbestandteil. Bieter, Mitglieder einer
Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes
die Anlage Tariftreueerklärung vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des
Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz -
LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-
aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten. Fehlt die Erklärung bei
Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot
von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG). Die Einzelheiten
sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen
gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de
/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die
Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb
/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher

Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg
oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§
134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber
kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentrale
Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-
Pfalz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabeprüfstelle beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes
Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0011
Titel: LBM Gerolstein SILO
Beschreibung: Lieferung 650 Tonnen für Silo mit Einlagerung
Interne Kennung: 11

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34927100 Auftausalz
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Restmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30.
April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum
angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres
in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen. Für den Fall, dass der Auftragnehmer für
die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der
Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den
übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem
vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Brunnenstraße 1
Stadt: Gerolstein
Postleitzahl: 54568
Land, Gliederung (NUTS): Vulkaneifel (DEB24)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: SM Irrel SM Prüm SM Kyllburg

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung
bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.04.2027) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April
des dritten Folgejahres (30.04.2028)

5.1.5. Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt.: 65 000,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Lieferung von Auftausalz für Silo mit Einlagerung

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zur Eignung ausgefüllt vorzulegen
und Angaben zu machen über: - das Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123
und 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) - die Eintragung in das Berufsregister - die
ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung - Insolvenzverfahren und Liquidation Bietergemeinschaften legen die HVA
L-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vor. Im Fall der Unterauftragsvergabe sind die
HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung
Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch
bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Mit dem Angebot ist die
Eigenerklärung zur Eignung ausgefüllt vorzulegen und folgende Angaben zu machen: a)
Benennung geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in
den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen b) Angabe, welche
Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden; im Fall der Unterauftragsvergabe sind
die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung
Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch
bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/07/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YY5YTCTF8HYJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YY5YTCTF8HYJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 80 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und
Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den
Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser
Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert
werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen,
die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind,
können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit
Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von
leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand
der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter
die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen an. Der Teil B der Vergabe- und
Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) wird Vertragsbestandteil. Bieter, Mitglieder einer
Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes
die Anlage Tariftreueerklärung vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des
Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz -
LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-
aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten. Fehlt die Erklärung bei
Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot
von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG). Die Einzelheiten
sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen
gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de
/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die
Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb
/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher
Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg
oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§
134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber
kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentrale
Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-
Pfalz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabeprüfstelle beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes
Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0012
Titel: LBM Trier SILO
Beschreibung: Lieferung 600 Tonnen für Silo mit Einlagerung

Interne Kennung: 12

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34927100 Auftausalz
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Restmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30.
April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum
angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres
in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen. Für den Fall, dass der Auftragnehmer für
die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der
Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den
übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem
vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Dasbachstraße 15c
Stadt: Trier
Postleitzahl: 54292
Land, Gliederung (NUTS): Trier, Kreisfreie Stadt (DEB21)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: MSM Hermeskeil SM Wittlich

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung
bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.04.2027) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April
des dritten Folgejahres (30.04.2028)

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 60 000,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Lieferung von Auftausalz für Silo mit Einlagerung

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung

Beschreibung: Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zur Eignung ausgefüllt vorzulegen
und Angaben zu machen über: - das Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123
und 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) - die Eintragung in das Berufsregister - die
ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung - Insolvenzverfahren und Liquidation Bietergemeinschaften legen die HVA
L-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vor. Im Fall der Unterauftragsvergabe sind die
HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung
Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch
bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Mit dem Angebot ist die
Eigenerklärung zur Eignung ausgefüllt vorzulegen und folgende Angaben zu machen: a)
Benennung geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in
den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen b) Angabe, welche
Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden; im Fall der Unterauftragsvergabe sind
die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung
Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch
bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/07/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YY5YTCTF8HYJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YY5YTCTF8HYJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 80 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und
Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den
Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser

Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert
werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen,
die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind,
können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit
Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von
leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand
der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter
die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen an. Der Teil B der Vergabe- und
Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) wird Vertragsbestandteil. Bieter, Mitglieder einer
Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes
die Anlage Tariftreueerklärung vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des
Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz -
LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-
aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten. Fehlt die Erklärung bei
Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot
von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG). Die Einzelheiten
sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen
gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de
/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist

unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die
Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb
/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher
Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg
oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§
134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber
kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentrale
Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-
Pfalz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabeprüfstelle beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes
Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0013
Titel: LBM Kaiserslautern SILO
Beschreibung: Lieferung 300 Tonnen für Silo mit Einlagerung
Interne Kennung: 13

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34927100 Auftausalz
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Restmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30.
April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum
angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres
in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen. Für den Fall, dass der Auftragnehmer für
die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der
Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den
übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem
vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Morlauterer Straße 20
Stadt: Kaiserslautern

Postleitzahl: 67657
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: MSM Waldfischbach SM Wolfstein

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung
bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.04.2027) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April
des dritten Folgejahres (30.04.2028)

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 30 000,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Lieferung von Auftausalz für Silo mit Einlagerung

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zur Eignung ausgefüllt vorzulegen
und Angaben zu machen über: - das Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123
und 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) - die Eintragung in das Berufsregister - die
ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung - Insolvenzverfahren und Liquidation Bietergemeinschaften legen die HVA
L-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vor. Im Fall der Unterauftragsvergabe sind die
HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung
Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch
bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Mit dem Angebot ist die
Eigenerklärung zur Eignung ausgefüllt vorzulegen und folgende Angaben zu machen: a)
Benennung geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in
den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen b) Angabe, welche
Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden; im Fall der Unterauftragsvergabe sind

die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung
Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch
bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/07/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YY5YTCTF8HYJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YY5YTCTF8HYJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 80 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und
Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den
Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser
Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert
werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen,
die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind,
können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit
Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von
leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand
der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter
die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen an. Der Teil B der Vergabe- und
Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) wird Vertragsbestandteil. Bieter, Mitglieder einer
Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes

die Anlage Tariftreueerklärung vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des
Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz -
LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-
aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten. Fehlt die Erklärung bei
Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot
von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG). Die Einzelheiten
sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen
gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de
/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die
Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb
/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher
Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg
oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§

134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber
kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentrale
Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-
Pfalz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabeprüfstelle beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes
Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0014
Titel: LBM Worms SILO
Beschreibung: Lieferung 50 Tonnen für Silo mit Einlagerung
Interne Kennung: 14

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34927100 Auftausalz
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Restmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30.
April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum
angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres
in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen. Für den Fall, dass der Auftragnehmer für
die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der
Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den
übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem
vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Alzeyer Straße 27
Stadt: Worms
Postleitzahl: 67547
Land, Gliederung (NUTS): Worms, Kreisfreie Stadt (DEB39)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: SM Mainz

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung
bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.04.2027) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April
des dritten Folgejahres (30.04.2028)

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 5 000,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Lieferung von Auftausalz für Silo mit Einlagerung

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zur Eignung ausgefüllt vorzulegen
und Angaben zu machen über: - das Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123
und 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) - die Eintragung in das Berufsregister - die
ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung - Insolvenzverfahren und Liquidation Bietergemeinschaften legen die HVA
L-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vor. Im Fall der Unterauftragsvergabe sind die
HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung
Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch
bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Mit dem Angebot ist die
Eigenerklärung zur Eignung ausgefüllt vorzulegen und folgende Angaben zu machen: a)
Benennung geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in
den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen b) Angabe, welche
Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden; im Fall der Unterauftragsvergabe sind
die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung
Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch
bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/07/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YY5YTCTF8HYJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YY5YTCTF8HYJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 80 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und
Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den
Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser
Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert
werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen,
die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind,
können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit
Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von
leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand
der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter
die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen an. Der Teil B der Vergabe- und
Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) wird Vertragsbestandteil. Bieter, Mitglieder einer
Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes
die Anlage Tariftreueerklärung vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des
Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz -
LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-
aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten. Fehlt die Erklärung bei
Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot
von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG). Die Einzelheiten
sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen
gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de
/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die
Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb
/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher
Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg
oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§
134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber
kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentrale
Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-
Pfalz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabeprüfstelle beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes
Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0015
Titel: LBM Bad Kreuznach SILO
Beschreibung: Lieferung 200 Tonnen für Silo mit Einlagerung
Interne Kennung: 15

5.1.1. Zweck

Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34927100 Auftausalz
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Restmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30.
April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum
angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres
in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen. Für den Fall, dass der Auftragnehmer für
die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der
Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den
übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem
vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Alzeyer Straße 27
Stadt: Bad Kreuznach
Postleitzahl: 55543
Land, Gliederung (NUTS): Bad Kreuznach (DEB14)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: SM Bad Kreuznach SM Bad Sobernheim SM Simmern

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung
bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.04.2027) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April
des dritten Folgejahres (30.04.2028)

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 20 000,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Lieferung von Auftausalz für Silo mit Einlagerung

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zur Eignung ausgefüllt vorzulegen
und Angaben zu machen über: - das Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123
und 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) - die Eintragung in das Berufsregister - die

ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung - Insolvenzverfahren und Liquidation Bietergemeinschaften legen die HVA
L-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vor. Im Fall der Unterauftragsvergabe sind die
HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung
Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch
bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Mit dem Angebot ist die
Eigenerklärung zur Eignung ausgefüllt vorzulegen und folgende Angaben zu machen: a)
Benennung geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in
den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen b) Angabe, welche
Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden; im Fall der Unterauftragsvergabe sind
die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung
Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch
bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/07/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YY5YTCTF8HYJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YY5YTCTF8HYJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 80 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und
Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den
Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser
Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert
werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen,

die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind,
können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit
Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von
leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand
der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter
die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen an. Der Teil B der Vergabe- und
Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) wird Vertragsbestandteil. Bieter, Mitglieder einer
Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes
die Anlage Tariftreueerklärung vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des
Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz -
LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-
aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten. Fehlt die Erklärung bei
Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot
von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG). Die Einzelheiten
sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen
gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de
/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die

aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die
Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb
/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher
Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg
oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§
134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber
kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentrale
Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-
Pfalz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabeprüfstelle beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes
Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Registrierungsnummer: t:026130291777
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
E-Mail: zbl@lbm.rlp.de
Telefon: +49 26130291777
Fax: +49 261291411500
Internetadresse: https://zbl.rlp.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002

Offizielle Bezeichnung: Vergabeprüfstelle beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Registrierungsnummer: t:026130290
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabeprüfstelle
E-Mail: lbm@lbm.rlp.de
Telefon: +49 2613029-0
Fax: +49 26129141-1107
Internetadresse: https://www.lbm.rlp.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer: t:06131162234
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Kontaktperson: -
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Internetadresse: https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 52e6706a-b960-4430-9949-5e791c0ddfbb - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung

Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/07/2025 10:39:56 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 128/2025
Datum der Veröffentlichung: 08/07/2025

Referenzen:
https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ
https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ/documents
https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer
https://www.lbm.rlp.de
https://zbl.rlp.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202507/ausschreibung-442397-2025-DEU.txt

 
 
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