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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Potsdam - Deutschland Dienstleistungen von Organisationen und Vereinen Abschluss einer Leistungs- und Vergütungsvereinbarung für ein Angebot der niederschwelligen Teilhabe für Menschen mit einer psychischen Erkrankung als temporäres Übergangsangebot in der LHP
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025070701114563890 / 440733-2025
Veröffentlicht :
07.07.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
29.07.2025
Angebotsabgabe bis :
05.08.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
85121271 - Dienstleistungen von Einrichtungen für psychisch Kranke
98100000 - Dienstleistungen von Organisationen und Vereinen
DEU-Potsdam: Deutschland Dienstleistungen von Organisationen und Vereinen
Abschluss einer Leistungs- und Vergütungsvereinbarung für ein Angebot der
niederschwelligen Teilhabe für Menschen mit einer psychischen Erkrankung als
temporäres Übergangsangebot in der LHP

2025/S 127/2025 440733

Deutschland Dienstleistungen von Organisationen und Vereinen Abschluss einer Leistungs-
und Vergütungsvereinbarung für ein Angebot der niederschwelligen Teilhabe für Menschen mit
einer psychischen Erkrankung als temporäres Übergangsangebot in der LHP
OJ S 127/2025 07/07/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
E-Mail: zentrale-vergabestelle@rathaus.potsdam.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Abschluss einer Leistungs- und Vergütungsvereinbarung für ein Angebot der
niederschwelligen Teilhabe für Menschen mit einer psychischen Erkrankung als temporäres
Übergangsangebot in der LHP
Beschreibung: Es ist beabsichtigt einen Betreibervertrag abzuschließen, um den Betrieb eines
temporären Übergangsangebots als besonders niederschwelligen Teilhabe für Menschen mit
psychischen Erkrankungen in der LHP zu gewährleisten. Das Übergangsangebot ist eine für
die Teilnehmenden mit einer psychischen Erkrankung kostenlose, besonders niederschwellige
und unbürokratische Möglichkeit, Teilhabe in sog. Wartephasen wahrzunehmen. Langfristig
dient dieses Angebot auch der Prävention von chronifizierten psychischen Erkrankungen, um
die Inanspruchnahme von Sozialleistungen (wie Eingliederungshilfe) reduzieren und die
Rückkehr auf den allgemeinen Arbeitsmarkt oder die (Wieder-)Aufnahme einer beruflichen
Ausbildung/Hochschulausbildung fördern zu können. Das sog. niederschwellige
Übergangsangebot ist mit seinem Angebot gemeindenaher und bedarfsorientierter
psychosozialer Hilfen Teil des regionalen gemeindepsychiatrischen Versorgungsnetzes für
Menschen mit einer psychischen Erkrankung, für Menschen aus ihrem sozialen Umfeld und
die allgemeine Öffentlichkeit. Die Leistungen des sog. niederschwelligen Übergangsangebotes
werden durch die LHP an den Auftragnehmenden / die Auftragnehmende übertragen. Das
Angebot wird im nachfolgenden verkürzt als niederschwelliges Übergangsangebot
bezeichnet. Die Abgrenzung des niederschwelligen Übergangsangebotes zu anderen
Angeboten ist folgendermaßen einzuordnen. - Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch (SGB)
II: Leistungen nach dem SGB II sollen Erhaltung oder Wiedererlangung der
Beschäftigungsfähigkeit fördern, als Beispiel kann die Arbeitsgelegenheit mit
Mehraufwandsentschädigung (AGH-Maßnahme) (vgl. § 16d SGB II) genannt werden.
Inanspruchnahme ist ebenfalls hochschwellig und oftmals sind die Klienten/Klientinnen für die
entsprechende AGH-Maßnahme nicht ausreichend belastbar. - Leistungen aus dem SGB V:
Leistungen nach dem SGB V, wie Psychiatrie, Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung
oder Tagesklinik, haben vorrangig einen Behandlungsauftrag für die zu behandelnden
Patienten/Patientinnen. - Leistungen aus dem SGB IX: Leistungen der Eingliederungshilfe
(EGH) bedürfen einen schriftlichen Antrag der Klienten/Klientinnen und sind besonders
hochschwellig. Nach § 102 SGB IX beinhaltet die EGH Leistungen zur medizinischen

Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe an Bildung
und Leistungen zur Sozialen Teilhabe. - Gemeindepsychiatrische Angebote im Rahmen des
BbgGDG: Die Kontakt- und Beratungsstelle für Menschen mit psychischen Erkrankungen
(KBS) ist zwar niederschwellig und unbürokratisch, beinhaltet aber keine arbeitsmarktnahen
(Teilhabe-)Angebote. 1.2 Zielgruppe Der/die Auftragnehmende verpflichtet sich, seine
Leistungen ausschließlich für Menschen zwischen 18 und 65 Jahren, die einen Wohnsitz in
der Landeshauptstadt Potsdam haben, zu erbringen, insbesondere für: - Menschen, die eine
psychische Erkrankung mit ärztlicher Diagnose aufweisen, - Menschen, die aufgrund ihrer
psychischen Erkrankung wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft
eingeschränkt sind oder von einer solchen wesentlichen seelischen Behinderung bedroht sind,
- Menschen mit sog. Doppeldiagnosen (z. B. Suchterkrankung kombiniert mit einer oder
mehreren anderen psychischen Erkrankungen), - Menschen ohne Krankheitseinsicht.
Grundsätzlich handelt es sich bei der o.g. Zielgruppe um Menschen mit einer psychischen
Erkrankung, die sich aktuell in einer sog. Warte-, Orientierungs- bzw. Überbrückungsphase
befinden. Ausschlusskriterien der Zielgruppe sind Menschen mit einer akuten Psychose und
Menschen mit selbst- und fremdgefährdendem Verhalten sowie die Inanspruchnahme von
anderen Hilfe- und Unterstützungsleistungen, wie EGH oder Leistungen anderer
sozialpsychiatrischer Arbeits- oder Beschäftigungsmaßnahmen. Menschen, die außerhalb der
LHP wohnhaft sind, sind von diesem Angebot ausgeschlossen. Auch eine Fremdfinanzierung
durch andere Landkreise oder kreisfreie Städte im Land Brandenburg oder anderen
Bundesländern ermöglicht keine Teilnahme. Minderjährige Kinder von psychisch- und / oder
suchtbelasteten Eltern (KipsE) sind keine Zielgruppe. Jedoch sind KipsE eine besonders
vulnerable Zielgruppe, die im besonderen Maße zu beachten und zu berücksichtigen sind.
Dabei ist von dem/der Auftragnehmenden abzuklären, inwieweit bezogen z. B. auf den Schutz
der Kinder und Jugendlichen ein etwaiger Handlungsbedarf besteht. Außerdem muss
sichergestellt werden, dass Eltern die notwendigen und weiterführenden Hilfen außerhalb des
niederschwelligen Übergangsangebotes erhalten. Hierfür sind entsprechende verbindliche
tragfähige Kooperationen mit den relevanten Angeboten der Gemeindepsychiatrie und der
weiteren Angebotslandschaft im Bereich des SGB VIII zu schließen. Ein explizites Angebot für
KipsE in dem niederschwelligen Übergangsangebot ist nicht vorzuhalten. 2.1
Leistungsgegenstand Ab dem 01.01.2026 vereinbart die LHP mit dem/der Auftragnehmenden
die Schaffung und den Betrieb eines Übergangsangebotes mit besonders niederschwelliger
Teilhabe für Menschen mit psychischen Erkrankungen in der LHP mit 20 Plätzen. Die Inhalte
des niederschwelligen Übergangsangebotes werden im nachfolgenden exemplarisch und in
Auszügen aufgelistet. Die Beschreibungen sind nicht abschließend. Die Grundlage des
Leistungsangebotes des Übergangsangebotes ist ein zeitlich begrenztes besonders
niederschwelliges, unbürokratisches und kostenloses Angebot für Menschen mit psychischen
Erkrankungen in sog. Warte-, Orientierungs- bzw. Überbrückungsphasen. Ziel ist es, über
Teilhabe, sinnstiftende, tagesstrukturierende und arbeitsmarktnahe Tätigkeiten
Chronifizierungen, dem Verlust vorangegangener (Therapie-)Erfolge oder erneuten Krisen
vorzubeugen. Darüber hinaus soll eine alters- und bedarfsgerechte Stabilisierung stattfinden,
um für die Teilnehmenden einen weiteren Schritt in eine Arbeits- oder Ausbildungssituation auf
dem allgemeinen oder dem geschützten Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Kennung des Verfahrens: acce0680-fba1-47a1-bfa3-aa833b6f2841
Interne Kennung: OV-L-33-184-25
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 98100000 Dienstleistungen von Organisationen und Vereinen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85121271 Dienstleistungen von Einrichtungen für psychisch
Kranke

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 79/81
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14469
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRH4C8 I. Hinweis: (1) Die
Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über
den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz
zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren
müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da
dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle
informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet
werden. (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der
der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum
Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu
informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch
ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder
weitere Bekanntmachungen. (3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom
Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten
Vordrucke/Formblätter zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formblätter sind -
soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum
Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und
Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (4) Beteiligt sich eine Gruppe von
Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und
Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der
ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich
der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den
veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (5) Bei der Erarbeitung und Übersendung
des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten: 1. Die Bieter haben unter Beachtung des
genannten Schlusstermins das Angebot über den Vergabemarktplatz Brandenburg
einzureichen. 2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.
Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit
beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 3. Es sollen nur die geforderten
Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung
allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese
werden nicht berücksichtigt. 4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot
in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken
die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 5. Die geforderten
Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der
Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der
Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen
(Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden

können. (6). Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine
Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten. (7). Im Fall von
inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen
Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement
zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. II. In Bezug auf das
hiesige Vergabeverfahren sind folgende Vergabeunterlagen zu beachten: - Allgemeine
Bewerbungsbedingungen VgV - Informationsblatt Datenverarbeitung LHP Vergaben
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123
ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die
Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer
Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für
jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB
(Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die
Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer
Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für
jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Betrug: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB
(Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die
Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Korruption: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff.
GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die
Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Eigenerklärung über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer
Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für
jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Eigenerklärung über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer

Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für
jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB
(Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die
Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer
Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für
jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer
Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für
jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer
Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für
jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Zahlungsunfähigkeit: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§
123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über
das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist
die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Eigenerklärung über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer
Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für
jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer
Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für
jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB
(Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die
Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer
Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für
jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB
(Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das

Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die
Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Eigenerklärung über
das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle
einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der
Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Eigenerklärung
über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im
Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der
Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB
(Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die
Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB
(Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die
Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Abschluss einer Leistungs- und Vergütungsvereinbarung für ein Angebot der
niederschwelligen Teilhabe für Menschen mit einer psychischen Erkrankung als temporäres
Übergangsangebot in der LHP
Beschreibung: weiter mit Leistungsgegenstand: Ein weiteres Ziel ist das Erreichen einer
Verbesserung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität der jeweiligen Teilnehmenden.
Grundsätzlich erfolgt die Ausrichtung des niederschwelligen Übergangsangebotes gemäß der
Orientierung der Teilnehmenden und ihrer Teilhabe (sog. Klienten- und Teilhabeorientierung),
auch im Sinne der UN-BRK und des SGB IX. Weitere Inhalte des niederschwelligen
Übergangsangebotes sind unter anderem: - Förderung der Selbstwirksamkeit, - Stärkung des
Genesungspotentials, der kognitiven und sozialen Fertigkeiten (Recovery), - Förderung von
Empowerment sowie - Förderung von Coping. Für die Nutzung des niederschwelligen
Übergangsangebotes ist kein Antragsverfahren und somit auch keine Bescheiderteilung oder
Zustimmung durch einen Kostenträger erforderlich. Ziel ist, dass die Teilnehmenden das
niederschwellige Übergangsangebot innerhalb kurzer Zeit in Anspruch nehmen können. Vorab
ist ein Erstgespräch mit dem Interessenten / der Interessentin erforderlich. Dies ist innerhalb
von maximal 14 Tagen nach erstmaliger Kontaktaufnahme zu führen. Das Erstgespräch ist
auch dann zu führen, wenn aktuell keine freien Kapazitäten vorhanden sind, auch um den
Interessenten / der Interessentin über Alternativen innerhalb der Potsdamer
Gemeindepsychiatrischen Angebotslandschaft zu informieren. Die Vergütung des
Erstgespräches ist in der monatlichen Pauschale enthalten. Die Teilnehmenden können das
niederschwellige Übergangsangebot einmalig bis zu maximal acht Monaten in Anspruch
nehmen. Ausfallzeiten sind innerhalb dieser acht Monate inkludiert und werden grundsätzlich
nicht als Verlängerung im Anschluss zugerechnet. Die Teilnehmenden können das Angebot

mindestens 4h/Woche bis maximal zu 25h/Woche an maximal fünf Tagen/Woche nutzen.
Während der Teilnahmedauer ist eine Erhöhung der Stundenzahl entsprechend der
individuellen Möglichkeiten der Teilnehmenden anzustreben. Eine Vergütung ist den
Teilnehmenden nicht zu bezahlen. Beschäftigungsangebote können unter anderem in den
folgenden Bereichen erfolgen und sollten ein möglichst breites Angebotsspektrum darstellen.
Die folgende Auflistung ist exemplarisch und nicht abschließend: - Manuelle handwerkliche
Tätigkeiten - Verwaltungstätigkeiten (z. B. im Büro) - Dienstleistungstätigkeiten Die/der
Auftragnehmende hat eine bedarfsgerechte und individuelle Anleitung und Unterstützung der
Teilnehmenden, auch in Bezug auf soziale Interaktionen, sicherzustellen. Die hierfür
eingesetzten Trainer unterstützen die Optimierung und den Ausbau der Fähigkeiten und der
Belastbarkeit der Teilnehmenden und stehen diesen beim Erkennen-Lernen ihrer Bedürfnisse,
bei der Erarbeitung und Erreichung von Zielen im Rahmen der Teilnahme und bei der
Entwicklung persönlicher und beruflicher Perspektiven für die Zeit nach der Beendigung der
zeitlich befristeten Teilnahme zur Seite. Die Beschäftigungsangebote können im Rahmen der
Organisation des/der Auftragnehmenden oder bei externen Kooperationspartnern
/Kooperationspartnerinnen erfolgen. Eine verlässliche und kontinuierliche Begleitung,
Beratung und Betreuung muss durch den Auftragnehmer / die Auftragnehmerin, unabhängig
vom Ort des Angebotes, gewährleistet werden. Das niederschwellige Übergangsangebot
umfasst bei Bedarf auch eine allgemeine Sozialberatung sowie eine Beratung zur
psychiatrischen/gesundheitlichen Versorgung und zum übrigen gemeindepsychiatrischen
Hilfesystem. Durch Vermittlung an hierfür in Frage kommende, niedrigschwellige externe
Stellen kann die Beratung ausgelagert werden. Eine weitere Aufgabe des niederschwelligen
Übergangsangebotes ist die Krisenarbeit. Bei etwaiger Eigen- oder Fremdgefährdung (nach
BbbPsychKG, BGB) ist die zuständige Institution, wie der Sozialpsychiatrischen Dienst (SpDi)
oder der Rettungsdienst, mündlich und im Nachgang unverzüglich schriftlich zu informieren.
Der/Die Auftragnehmende hat als Anlage auch ein nachvollziehbares Konzept für (akute
psychische) Krisen (z. B. Fremd- und Eigengefährdung) zu verfassen. In diesem Konzept sind
darüber hinaus Maßnahmen zur Krisenprävention zu berücksichtigen, um die vorzeitige
Beendigung des niederschwelligen Überbrückungsangebotes zu reduzieren. Zielerreichung
und Zufriedenheit: - Die von den Teilnehmenden formulierten Ziele sind monatlich mit dem
aktuellen Stand abzugleichen. Daraus sind entsprechende Rückschlüsse für die weiteren
Inhalte und Ausgestaltung der Arbeit vorzunehmen. - Grundsätzlich ist mindestens einmal pro
Jahr eine Befragung der Teilnehmenden zur allgemeinen Zufriedenheit des Angebotes
vorzunehmen, ggfs. sind Verbesserungsvorschläge abzuleiten. Die Ergebnisse sind in den
Sachbericht aufzunehmen und zu erläutern. - Zusätzlich ist allen Teilnehmenden nach
Beendigung des niederschwelligen Überbrückungsangebotes ein Evaluationsgespräch zu
ihrer Teilnahme anzubieten. 2.2 Antistigma-Aktivitäten Entsprechend der UN-BRK hat jeder
Mensch ein Recht auf Inklusion. Voraussetzung ist es, die bestehenden Vorurteile gegenüber
Menschen mit psychischen Erkrankungen und deren Angehörigen abzubauen, um Exklusion
zu vermeiden und Teilhabe zu ermöglichen. Der/die Auftragnehmende unterstützt
ehrenamtliches Engagement, denn dieses steigert das Selbstwertgefühl, Begegnungen mit
anderen Menschen können nachweislich Stigmatisierungen in der Gesellschaft reduzieren und
unterstützen die Selbstwirksamkeit.
Interne Kennung: OV-L-33-184-25

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98100000 Dienstleistungen von Organisationen und Vereinen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85121271
Dienstleistungen von Einrichtungen für psychisch Kranke

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 79/81
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14469
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag beginnt zum 01.01.2026. Bei späterer
Zuschlagserteilung erst mit dem Zuschlag und gilt bis zum 31.12.2027. Die Vertragslaufzeit
verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht die Landeshauptstadt
Potsdam sechs Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres kündigt. Der Vertrag läuft maximal bis
zum 31.12.2029.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Fortführung Beschreibung der Beschaffung, weiter zu 2.2
Antistigma-Aktivitäten: Folgende Arbeitsschwerpunkte sind den Antistigma-Aktivitäten
zuzuordnen. Die Aufzählung ist nicht abschließend: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Gestaltung von öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen: Die Öffentlichkeitsarbeit wird durch
den/die Auftragnehmende durchgeführt und soll dazu beitragen, das niederschwellige
Übergangsangebot bekannt zu machen und die Akzeptanz für die Lebenssituation der
Zielgruppen zu erhöhen. Insbesondere die durch die Auftragnehmende / den
Auftragnehmenden organisierten öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen sind entsprechend zu
bewerben, um die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit zu erlangen. Weiterhin sollen
Maßnahmen und Informationen an das Fachpublikum und die allgemeine Öffentlichkeit
gerichtet werden, z. B. über die Teilnahme an Netzwerkveranstaltungen oder die regelmäßige
Durchführung eines Tages der offenen Tür. Der/die Auftragnehmende legt in seinem Konzept
dar, wie die Bekanntheit des Angebotes gestärkt wird. Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen
sind im Vorfeld der Umsetzung immer mit dem Fachbereich Öffentlicher Gesundheitsdienst
der LHP abzustimmen. Alle öffentlichkeitswirksamen Materialien müssen mit der
eingetragenen Wort-Bild-Marke mit der Registernummer 011847647 der LHP versehen sein.
Diese Wort-Bild-Marke wird von der LHP zur Verfügung gestellt. Der/die Auftragnehmende ist
berechtigt, diese Wort-Bild-Marke für Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen. Beispiele für
Öffentlichkeitsarbeit sind insbesondere Flyer, Banner, Aufsteller, Social-Media,
Litfaßsäulenwerbung und Newsletter. Materialien für Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Flyer und
Website) sind auch in einfacher Sprache zu formulieren. Der/die Auftragnehmende sorgt für
eine Internetpräsenz des niederschwelligen Übergangsangebotes. Diese ist nach dem
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten. Der/die
Auftragnehmende ist für die Erstellung, Gestaltung und kontinuierliche Unterhaltung
verantwortlich, er ist insbesondere inhaltlich und datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Im
Rahmen der bundesweiten Woche der Seelischen Gesundheit, die um den Welttag für
psychische Gesundheit (jährlich am 10. Oktober) stattfindet, ist die/der Auftragnehmende
verpflichtet, mindestens eine Veranstaltung, eine Aktion oder Ähnliches zu organisieren und

auszurichten. Zielgruppen für diese Veranstaltung sind, neben der Gemeindepsychiatrie, auch
und vor allem die Potsdamer EinwohIm ner und Einwohnerinnen. Entsprechende
öffentlichkeitswirksame Maßnahmen, um die Veranstaltung ausreichend zu bewerben, werden
vorausgesetzt. Falls die PSAG entscheidet, eine gemeinsame Veranstaltung im Rahmen der
Woche der Seelischen Gesundheit zu organisieren, ist der/die Auftragnehmende ein aktives
Mitglied im Vorbereitungsgremium. Im Rahmen von Antistigma-Aktivitäten wird auch eine
aktive Teilnahme an den in der LHP regelmäßig, meistens alle zwei Jahre, stattfindenden
Inklusionstagen vorausgesetzt. Ziel der Inklusionstage ist es, aufzuzeigen, wie vielfältig
Potsdam ist. Zugleich kann eine Möglichkeit geschaffen werden, gemeinsam darüber ins
Gespräch zu kommen, wie Barrieren beseitigt werden können. Die Organisation der
Inklusionstage erfolgt durch das Büro für Chancengleichheit und Vielfalt der LHP.
Einbeziehung des Sozialraumes als Begegnungsfeld und soziales Lernfeld: Die Grundlage für
die erfolgreiche Arbeit sind Kooperationen und Vernetzungen zwischen den Einrichtungen und
Diensten der freien Wohlfahrtspflege, der lokalen Wirtschaft, der kommunalen Verwaltung, der
Wohnungswirtschaft, Bildungseinrichtungen, Kirchengemeinden und weitere
zivilgesellschaftliche Initiativen. Die entsprechenden Einrichtungen, Institutionen und ggf.
Einzelpersonen sollen den Teilnehmenden als Begegnungsfeld und soziales Lernfeld dienen.
Die Ziele sind die Kontaktaufnahme und -pflege, um das Verständnis für die Zielgruppen und
ihre Lebenssituation zu verbessern sowie die Inklusion zu fördern. Zudem unterstützen
Kontakte im Sozialraum die Teilnehmenden dabei, das Selbstvertrauen zu steigern und
soziale Ängste abzubauen. 3. Strukturelle Rahmenbedingungen Unter den strukturellen
Rahmenbedingungen und somit auch unter Strukturqualität werden die auf Dauer angelegten
Rahmenbedingungen (personelle, räumliche und sächliche) verstanden, die vorgehalten
werden müssen, so dass die Leistungen nach fachlichen Standards und gesetzlichen
Vorgaben erbracht werden können. Die Öffnungszeiten richten sich nach dem Bedarf, dem
Versorgungsauftrag und den vorhandenen personellen Ressourcen. Das Angebot ist von
Montag bis Freitag zu öffnen. Der/die Auftragnehmende verpflichtet sich, wöchentliche
Öffnungszeiten von insgesamt mindestens 30 Stunden pro Woche (mindestens 6 Stunden
/Tag) zu gewährleisten. Während der Öffnungszeiten ist das Angebot telefonisch und per E-
Mail erreichbar. Außerhalb der Öffnungszeiten ist ein Anrufbeantworter zu schalten, der auf
die Notfallkontakte in der LHP verweist und im E-Mail-Programm ist eine automatische
Abwesenheitsnotiz mit Notfallkontakten einzurichten. 3.1 Personal Der/die Auftragnehmende
versichert über die Leistungserbringung erforderliche personelle Ausstattung zu verfügen. Er
sichert die Urlaubsvertretung sowie andere Ausfälle entsprechend der Kalkulation im Entgelt
ab. Das Unterstützungsverhältnis zwischen dem Auftragnehmenden / der Auftragnehmenden
und den Teilnehmenden wird in einem rechtsverbindlichen Betreuungsvertrag geregelt. Der
Betrieb des niederschwelligen Übergangsangebotes ist durch den Einsatz entsprechender
Fachkräfte in ausreichendem Umfang zu gewährleisten, wobei für bis zu 9 Teilnehmenden
eine volle Personalstelle vorgehalten werden muss. Als Fachkraft (sog. Trainer) gelten
insbesondere Psychologen/Psychologinnen, Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen,
Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen, Gesundheits- und Krankenpfleger/Gesundheits- und
Krankenpflegerinnen mit psychiatrischer Zusatzausbildung, Ergotherapeuten
/Ergotherapeutinnen, Heilpädagogen/Heilpädagoginnen, Heilerziehungspfleger
/Heilerziehungspflegerinnen, pädagogisches Personal mit sozialpsychiatrischer
Zusatzausbildung und Facharbeiter/Facharbeiterinnen mit sozialpsychiatrischer/pädagogische
Zusatzqualifikation. Die beschäftigten Fachkräfte weisen neben der erforderlichen fachlichen
und sozialen Kompetenz, einschlägige Berufserfahrung (Erfahrung in der Arbeit mit Menschen
mit psychischen Erkrankungen bzw. seelischen Behinderungen) sowie einen in Deutschland
staatlich anerkannten berufsspezifischen bzw. Fachschul- bzw. Hochschulabschluss vor. Bei
Einsatz von Personal mit einem vergleichbaren Abschluss, muss im Vorfeld die schriftliche

Bestätigung durch die LHP erfolgen. Bei Übernahme der Leitungsfunktion ist neben der
Qualifikation als Fachkraft entsprechend einschlägige Berufserfahrung von mindestens 3
Jahren erforderlich. Psychiatrieerfahrene mit abgeschlossener Qualifikation zum
Genesungsbegleiter/Genesungsbegleiterin können die Fachkräfte in maximaler Höhe von 0,15
VK unterstützen und die trialogische Zusammenarbeit innerhalb des Angebotes fördern.
Vereinzelt können auch Honorarkräfte eingesetzt werden. Die fachlichen Voraussetzungen für
Honorarkräfte sind die gleichen wie bei den Fachkräften.Grundsätzlich erfolgt die Festlegung
auf einen festen Bezugs-Trainer, bei den unterschiedlichen Arbeitsprojekten/-bereichen
können dann verschiedene Trainer für die direkte Betreuung bei der Tätigkeit zuständig sein.
Vor Leistungsbeginn sowie bei Neueinstellungen sind dem Fachbereich Öffentlicher
Gesundheitsdienst der LHP Informationen über die Qualifikation aller Mitarbeitenden
eigenständig zu übermitteln. Diesbezügliche Änderungen während der Vertragslaufzeit sind
dem Fachbereich Öffentlicher Gesundheitsdienst innerhalb von zwei Wochen nach
Bekanntwerden schriftlich mitzuteilen. Des Weiteren ist der/die Auftragnehmende in der
Pflicht, für die einzustellenden Mitarbeitenden und eingesetzten Honorarkräfte alle zwei Jahre
erweiterte Führungszeugnisse einzuholen und diese eigenständig zu prüfen. Das Ergebnis der
Prüfung ist der LHP in Form einer unterzeichneten Eigenerklärung zu übersenden. Diese ist
der LHP vor dem Leistungsbeginn, bei Neueinstellungen sowie regelhaft alle zwei Jahre bis
zum 31.12 des jeweiligen Jahres zur Verfügung zu stellen. Die LHP behält sich das Recht vor,
eine Prüfung der Führungszeugnisse vorzunehmen. Der/die Auftragnehmende hat ein
Sicherheitskonzept für die Mitarbeitenden und Honorarkräfte sowie ein Kurzkonzept zur
Prüfung einer Kindeswohlgefährdung bei im Haushalt der Zielgruppe lebenden Kindern zu
entwickeln. Beide sind dem Gesamtkonzept als Anlagen beizufügen. 3.2 Lage u. Ausstattung
der Einrichtung Das niederschwellige Übergangsangebot ist für die Teilnehmenden in
weitestgehend diskriminierungs- und barrierefreien Räumlichkeiten gemäß dem Gesetz des
Landes Brandenburg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
(Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz) vorzuhalten und liegt im Potsdamer
Stadtgebiet. Ein rollstuhlgerechter Zugang sollte, wenn möglich, vorhanden sein. Zudem muss
das Angebot in der Nähe zu Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs liegen. Die
Entfernung zwischen dem Angebot und der Haltestelle sollte nicht mehr als 15 Gehminuten
betragen. Ein Wegeleitsystem am und im Gebäude muss vorgehalten werden. Die vom
Konzept ausgehend erforderliche Möblierung, technische Ausstattung sowie Ausstattung mit
Arbeits- und Büromaterialien müssen gegeben sein. Ein Aufenthaltsraum sowie
entsprechende behindertengerechte Toiletten sind erforderlich. Die Büros, Aufenthaltsräume
des Personals sowie die Personaltoiletten sind zu den Räumlichkeiten der Teilnehmenden
separat. Im Übrigen wird zu folgenden Punkten und den Erläuterungen auf die
Leistungsbeschreibung verwiesen: - Netzwerk- und Gremienarbeit (Pkt. 2.3) -
Leistungszeitraum u. Vergütung (Pkt. 4) - Berichtspflichten u. Berichtswesen (Pkt. 5)

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit
Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: Eigenerklärung über
mindestens eine unternehmensbezogene geeignete Referenz (Formular 4.6) aus den letzten 5
Jahren (beginnend ab Angebotsfrist), die nach Art und Umfang mit dem Auftragsgegenstand
vergleichbar ist: Als vergleichbare Leistung wird angesehen: Das Betreiben eines

gemeindepsychiatrischen Angebotes. Hinweis: Als Referenz wird auch der Leistungszeitraum
gewertet, der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht abgeschlossen ist, aber die
wesentlichen, mit dem hiesigen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen, erbracht
wurden. Den Nachweis hat der Bieter durch eigene Erklärungen zu führen. Folgende Angaben
innerhalb der Eigenerklärung sind zu tätigen: - Auftragsgegenstand - Leistungszeitraum -
Beschreibung der Leistung - Auftraggeber Bei einer Bietergemeinschaft genügt es, wenn die
Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die unternehmerische Referenz für die Bietergemeinschaft
insgesamt durch Bündelung der Kapazitäten nachgewiesen wird. Alternativ ist die Vorlage
einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: I. Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit
Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über
Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU), sofern
einschlägig. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter
Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche
Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in
Anspruch zu nehmen (sofern einschlägig). - Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der
wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen
wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens in Form einer
Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). - Sofern eine Nachunternehmerschaft
vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des Nachunternehmers in
Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). Alternativ ist die Vorlage einer
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich. Auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten Unterauftragnehmer /
Eignungsverleiher separat einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1) - Verpflichtungserklärung anderer
Unternehmen (Formular 4.4) - Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer
/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder
Verleihern (Formular 5.4). Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen, finanziellen,
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen
Eignungsnachweise des anderen Unternehmens in Form einer Eigenerklärung beizulegen
(sofern einschlägig). Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Eigenerklärung über die Unternehmensdarstellung (Bieter) mit folgenden
Angaben: Name des Unternehmens, Rechtsform, Registerart, Nummer der Eintragung,
Registergericht, Genehmigungsnummer/-behörde, Unternehmensträger (z.B. Inhaber,
Gesellschafter), Stammmkapital (soweit einschlägig), Vertretungsberechtigte Personen bzw.
Organe (z.B. Geschäftsführer) sowie Geschäftsfelder des Unternehmens (Formular 4.5). Im
Falle einer Bietergemeinschaft muss die Erklärung zur Unternehmensdarstellulng von jedem
Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis

Beschreibung: Bei der Wertung des Preises wird der Preis in Punkte umgerechnet und mit 50
% gewichtet. Dabei erhält das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis 100 Punkte und ein
Angebot mit einem Preis in Höhe des Doppelten des niedrigsten Angebotspreises 0 Punkte.
Der Gesamtpreis entspricht dem Bruttopreis gem. Preisblatt (Formular 3.5) Die Ermittlung der
Punkte für die anderen Angebote erfolgt an Hand folgender Formel: Preispunkte = (100 - 100
x (Gesamtpreis Bieter - Gesamtpreis niedrigstes Angebot) / Gesamtpreis niedrigstes
Angebot)) Ergibt sich bei der Berechnung der Preispunkte ein Minusergebnis, erhält dieses
Angebot auch 0 Punkte. Es können maximal 100 Punkte erreicht werden. Der Bieter mit der
höchsten Punktzahl erhält 100 Preispunkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins
Verhältnis gesetzt. Die berechnete Punktzahl wird kaufmännisch auf die zweite Kommastelle
gerundet und anschließend mit dem Faktor von 0,5 (gemäß Gewichtung der Hauptkriterien)
gewichtet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsqualität
Beschreibung: Mit dem Angebot ist ein entsprechendes Konzept einzureichen. Das Konzept
ist inhaltlich an die Leistungsbeschreibung, in die Kriterien und Unterkriterien aufzugliedern
und entsprechend der weitergehenden Erläuterungen in der Bewertungsmatrix inhaltlich
auszurichten. Für die Qualität des Konzeptes sind unter Berücksichtigung der
Untergewichtungen maximal 4,0 Wertungspunkte zu erreichen. Die ermittelte
Wertungspunktzahl wird kaufmännisch auf die zweite Kommastelle gerundet. Ein Angebot
dessen Wertungspunktzahl für die Qualität unter 2,0 Punkten liegt, wird nicht für den Zuschlag
vorgesehen. Der Bieter mit der höchsten Wertungspunktzahl erhält 100 Leistungspunkte.
Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. Anschließend werden die
ermittelten Leistungspunkte eines jeden Angebotes mit dem Faktor 0,5 (gemäß Gewichtung
der Hauptkriterien) gewichtet. Dies ergibt für jeden Bieter die erreichte Leistungspunktzahl für
das Kriterium Leistungsqualität. Das Kriterium Wertung der Leistungsqualität gliedert sich in
die folgenden Unterkriterien auf. Das Konzept sollte zu folgenden Inhalten eine Aussage
treffen: 2a Leitungsumfang (Gewichtung: 70 Prozent) 1. Zielgruppen (Beschreibung der
unterschiedlichen Zielgruppen und der ggfs. zu berücksichtigen den Besonderheiten,
Beschreibung, wie der niederschwellige Zugang für diese Zielgruppen zum Angebot gesichert
werden kann, Abgrenzung von Zielgruppen zu anderen Angeboten wie der KBS) 2.
Aufnahmesituation und Clearing (Beschreibung des Aufnahme- und Kennlernprozesses,
Entwicklung der persönlichen Ziele (kurz- und mittelfristig) im Anschluss an das
Überbrückungsangebot, Im Kennlernprozess ist ein individueller Krisen- und Notfallplan zu
erstellen, Konzept zur Überprüfung einer Kindeswohlgefährdung Beschreibungen unter
Berücksichtigung der EU-DSGVO) 3. an dieTeilnehmenden anspruchsvolle,
abwechslungsreiche und angepasste Tätigkeitsmöglichkeiten (Beschreibung der Inhalte und
Ausgestaltung der unterschiedlichen Beschäftigungsbereiche (auch bei externen Anbietern),
Beschreibungen unter Berücksichtigung der EU-DSGVO) 4. weitergehendes Hilfesystem und
Aktivierung von fallunspezifischen sozialraumorientierten nichtpsyatrischen Hilfen
(Beschreibung wie diese weitergehende Hilfe- und Unterstützungssystem genutzt werden
kann, Beschreibung, wie die nicht-psychiatrischen sozialraumorientierten Angebote von den
Besucherxinnen genutzt werden können, in ihre Tagesstruktur eingebunden werden können)
5. Beratung ( Beschreibung, wie die individuelle Beratung regelhaft und an die individuellen
Bedürfnisse und Bedarfe angepasst wird. Beschreibung, wie die Gruppenangebote außerhalb
der Beschäftigungsangebote gestaltet werden. Beschreibung, wie auf verschiedene
Gruppendynamiken reagiert und interagiert werden. Beschreibung wie auf akute Krisen (auf

individueller sowie Gruppenebene) reagiert wird. 6. Anti-Stigma-Aktivitäten (Beschreibung der
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Gestaltung von öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen;
auch unter Berücksichtigung von Social Media sowie unter Berücksichtigung der
verschiedenen Zielgruppen (Klienten, Angehörige und Fachkräfte), barrierefreie Homepage) 7.
Netzwerk- und Gremienarbeit (Nennung von Netzwerkpartnerxinnen und verbindlichen
Kooperationsstrukturen, die bereits bestehen bzw. angestrebt werden, Beschreibung wie
diese Netzwerke intitiiert, entwickelt und umgesetzt werden sollen, Beschreibung von
Schnittstellenproblematiken und den dazugehörigen Lösungen, Beschreibung der Vermittlung
von Besuchenden der KBS an Netzwerkpartner bzw. andere Einrichtungen/Institutionen im
(gemeindepsychiatrischen) Versorgungssystem, Beschreibung der Gremienarbeit und aktiven
Beteiligung und Übernahme von Verantwortlichkeiten in Gremien bzw. Netzwerken) 2b
Personalorganisation (Gewichtung: 15 Prozent) 1. Arbeitsabläufe (Ansätze zu
ressourcenschonenden Arbeitsabläufen, Dokumentationsmanagement, standardisierte
Prozessabläufe und QM-System vorhanden, Konzept für die Personalsicherheit) 2.
Fortbildung und Supervision (Sicherstellung der Fortbildung, Fachtagungen, Kenntnise zu
gesetzlichen Neuerungen und Veränderungen, Sicherstellung von Inter- und Supervision
(Einzel- und in Gruppenform) 2c Qualitätsdimension (Gewichtung: 15 Prozent) 1.
Räumlichkeiten und Ausstattung (Beschreibung der Größe und Ausstattung der
Räumlichkeiten des Angebotes) 2. Prozessqualität (Beschreibung, in welchem Rahmen die
Prozesse mit Blick auf ihre Zielstellung evaluiert werden (z. B. QM-System), hier ist vor allem
der Fokus auf die Kernprozesse der Leistungserbringung (siehe Leistungsumfang in der
Leistungsbeschreibung) zu legen) 3. Ergebnisqualität (Beschreibung, in welchen Rahmen die
Bedarfe, Bedürfnisse und Zielsetzungen der Teilnehmenden erfasst werden und wie die
Zielerreichung sowie die Zufriedenheit gemessen wird (z. B. Zufriedenheitsbefragung)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 29/07/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de
/VMPSatellite/notice/CXP9YCRH4C8/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Kommunikation in Bezug auf dieses Ausschreibungsverfahren erfolgt
ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg
(VMP).
URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRH4C8

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice
/CXP9YCRH4C8
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit

Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 78 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Vergabeunterlagen gemäß § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/08/2025 10:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: I. Mit dem Angebot sind mittels Eigenerklärung
einzureichen: - Eigenerklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft (Formular 4.2 EU) (sofern
einschlägig). - Eigenerklärung restriktive Maßnahmen (Formular 4.12). Im Falle einer
Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung restriktive Maßnahmen für jedes Mitglied separat
einzureichen. - Vereinbarung Mindestanforderung BbgVergG (Formular 5.3). Im Falle einer
Bietergemeinschaft ist die Vereinbarung Mindestanforderung BbgVergG für jedes Mitglied
separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung nach § 50 VgV möglich. II. Sonstige zu den Vergabeunterlagen zugehörige
Dokumente: - Infoblatt Datenverarbeitung LHP Verträge - Auftragsverarbeitungsvereinbarung
(Anlage 8 der Leistungs- und Vergütungsvereinbarung) - Leistungs- und
Vergütungsvereinbarung
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die
zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte
Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte
Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die

aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die
Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter
einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge
sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen
Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich
Vergabemanagement

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Registrierungsnummer: 12-12992262150119-98
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str.79/81
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14469
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
E-Mail: zentrale-vergabestelle@rathaus.potsdam.de
Telefon: +49 331289-0
Internetadresse: https://www.potsdam.de/de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer@MWAEK.Brandenburg.de
Telefon: +49 331866-1610
Fax: +49 331866-1652
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5213f634-0b65-45dd-8318-a37a81558798 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/07/2025 15:09:38 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 127/2025
Datum der Veröffentlichung: 07/07/2025

Referenzen:
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRH4C8
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRH4C8/documents
https://www.potsdam.de/de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202507/ausschreibung-440733-2025-DEU.txt

 
 
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