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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Wiesbaden - Deutschland Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln Leasing von HessenPC-Hardware für das Land Hessen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025070700405860663 / 437652-2025
Veröffentlicht :
07.07.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
23.10.2026
Angebotsabgabe bis :
05.08.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
30100000 - Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln
DEU-Wiesbaden: Deutschland Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör,
außer Computern, Druckern und Möbeln Leasing von HessenPC-Hardware für
das Land Hessen

2025/S 127/2025 437652

Deutschland Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und
Möbeln Leasing von HessenPC-Hardware für das Land Hessen
OJ S 127/2025 07/07/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für
Datenverarbeitung
E-Mail: vergabestelle@hzd.hessen.de
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Leasing von HessenPC-Hardware für das Land Hessen
Beschreibung: Leasing von HessenPC-Hardware für das Land Hessen
Kennung des Verfahrens: 0645b6cf-26b5-42b5-afeb-c7b8ee5ffc27
Interne Kennung: VG-3000-2024-0117
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30100000 Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer
Computern, Druckern und Möbeln

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland

2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 127 784 652,32 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 153 341 582,78 EUR

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an
Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung
geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden
Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu
Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien Eigenerklaerung_Par_123_GWB und
Eigenerklaerung_Par_124_GWB ). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der
Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz

von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen
in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833
/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei
Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014 ) ausgefüllt mit seinem Angebot
einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die
Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei
Erklaerung_Unternehmensdaten ). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie
stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe-
und Tariftreue-gesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie
(eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei
Verpflichtungserklaerung_oeff_AG ). (5) Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten
im Auftrag verarbeiten. Hierzu wird eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung
geschlossen (Datei Vereinbarung_Auftragsverarbeitung ). Der Bieter füllt die mit den
Vergabeunterlagen veröffentlichte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung an den
vorgesehenen Stellen aus (gelb markiert); insbesondere fügt der Bieter die erforderlichen
technisch-organisatorischen Maßnahmen seinem Angebot bei. Die Vergabestelle weist darauf
hin, dass für diesen Auftrag keine besonderen Anforderungen an die technisch-
organisatorischen Maßnahmen gestellt werden. Die Vergabestelle weist an dieser Stelle
bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die
Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten
Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei
der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main,
vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter
gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus
dem Wettbewerbsregister angefordert. Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem
wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis und die Leistung als Zuschlagskriterium.
Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der erweiterten Richtwertmethode gemäß der
Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB 2018.04, April
2018) des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Inneren (http://www.cio.bund.de)
gebildet. Dabei wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender
Formel aus dem Preis (P) und den Leistungspunkten (L) ermittelt: Z=L/P. Die Vergabestelle
hat einen Schwankungsbereich (SB) von 5 % (fünf Prozent) in Abweichung vom führenden
Wert Z festgelegt. Unter den Angeboten, bei denen das Leistungs-Preis-Verhältnis Z nicht
mehr als 5 % vom führenden Angebot abweicht, entscheidet die Summe der gewichteten
Leistungspunkte in dem Kriterienkatalog. Sollte auch die Leistungspunktzahl zweier Angebote
identisch sein, entscheidet der Preis. Ist auch dieser identisch, entscheidet das Los. Details
zur konkreten Bewertung ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe
Dateien Eigenerklaerung_Par_123_GWB und Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Korruption: Siehe Dateien Eigenerklaerung_Par_123_GWB und
Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Siehe Dateien
Eigenerklaerung_Par_123_GWB und Eigenerklaerung_Par_124_GWB

Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Siehe
Dateien Eigenerklaerung_Par_123_GWB und Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Siehe Dateien
Eigenerklaerung_Par_123_GWB und Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Siehe Dateien Eigenerklaerung_Par_123_GWB
und Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Betrug: Siehe Dateien Eigenerklaerung_Par_123_GWB und
Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Siehe Dateien
Eigenerklaerung_Par_123_GWB und Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Zahlungsunfähigkeit: Siehe Dateien Eigenerklaerung_Par_123_GWB und
Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Siehe Dateien
Eigenerklaerung_Par_123_GWB und Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Siehe Dateien
Eigenerklaerung_Par_123_GWB und Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Siehe Dateien Eigenerklaerung_Par_123_GWB und Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Siehe Dateien
Eigenerklaerung_Par_123_GWB und Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Siehe Dateien
Eigenerklaerung_Par_123_GWB und Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Siehe Dateien
Eigenerklaerung_Par_123_GWB und Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Siehe Dateien
Eigenerklaerung_Par_123_GWB und Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Siehe Dateien
Eigenerklaerung_Par_123_GWB und Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Siehe
Dateien Eigenerklaerung_Par_123_GWB und Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Siehe Dateien Eigenerklaerung_Par_123_GWB und
Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Siehe Dateien
Eigenerklaerung_Par_123_GWB und Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Siehe Dateien Eigenerklaerung_Par_123_GWB und Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Siehe Dateien Eigenerklaerung_Par_123_GWB und
Eigenerklaerung_Par_124_GWB

5. Los

5.1. Los: LOT-0000
Titel: Leasing von HessenPC-Hardware für das Land Hessen
Beschreibung: Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages
- mit einer Laufzeit von einem Jahr mit einer dreimaligen automatischen Verlängerung um
jeweils ein weiteres Jahr, d.h. maximal vier Jahre - über 1. das Leasing (im Rahmen von
Leasing-Projekten) von HessenPC-Hardware (PC, Notebooks, Tablets, Monitore, Zubehör)
inklusive der Transportdienstleistung zur Abholung der Leasingobjekte 2. die Abholung von

HessenPC-Hardware im Eigentum des Landes Hessen inklusive der zertifizierten
Datenlöschung der Clients durch einen entsprechend zertifizierten Prozess. Die zu leasende
IT-Hardware (Hessen PC-Hardware) wurde bzw. wird über andere Beschaffungsvorhaben
abgedeckt. Die entsprechend beschaffte IT-Hardware (Hessen PC-Hardware) soll von dem
Auftragnehmer abgenommen und an die HZD verleast werden. Für das Jahr 2026 ist es
geplant, die überwiegende Anzahl der in diesem Jahr benötigten HessenPC-Systeme zu
leasen. Für die Jahre 2027, 2028 und 2029 steht die Entscheidung diesbezüglich noch aus. In
der Vergangenheit wurden die folgenden Geräte über einen Rahmenvertrag geleast: Aktuell
ist das Land Hessen mit 86.986 Clients ausgestattet, welche rollierend alle fünf Jahre
ausgetauscht werden. Bezüglich der Verteilung der Hardwaretypen kann von folgenden
Anteilen ausgegangen werden: - Desktops ca. 15% - Notebooks 75% - Tablets ca. 10% Die
Geräte-Typen und die geschätzten Mengen können nicht zugesagt werden. Eine
Abnahmeverpflichtung besteht weder für die Geräte noch für die jeweiligen Mengen. Nach
aktuellem Stand wird die Hardware des HessenPC (Desktop, Notebook, Tablet, Monitore
sowie Zubehör) überwiegend geleast. Bei den Leasinggeräten beträgt der Leasing-Zeitraum
aktuell fünf Jahre. Der Umfang / das Volumen für die Leasingverlängerung der Geräte nach
der Leasingdauer von 5 Jahren wird auf 12% des voraussichtlichen Investitionsvolumens
geschätzt, das Volumen für einen evtl. Rauskauf von Geräten (Desktop, Notebook, Tablet)
nach der Leasingdauer auf ca. 10% und von Monitoren auf 30 %. Außerdem sind im Volumen
der Ausschreibung Dienstleistungen für den Transport und die sichere Datenlöschung von
Kaufgeräten, ausgebauten Festplatten und die Abholung der Systeme am Arbeitsplatz statt
von einem Sammelraum enthalten. Bezüglich der erwarteten Mengen der abzuholenden
Kaufgeräte ist zwischen zwei Szenarien zu unterscheiden: 1. Abholung von Kaufgeräten im
Rahmen der Abholung von Leasinggeräten 2. Ausschließliche Abholung von Kaufgeräten
Leistungsumfang der Leasingraten In den Finanzierungskosten des Leasings (angegeben als
Leasingfaktor bezogen auf das Investitionsvolumen) sind enthalten: - Kosten des
Leasinggebers für mit den Geräten verleaste OEM-Betriebssystem-Software (in der Regel
Microsoft Windows ) Dienstleistungen 1. Ausbringung der neuen Leasing-Hardware
(HessenPC-Rollout) 2. Abholung der alten Leasing- und Kauf-Hardware (Roll-Back) 3.
Prozess der zertifizierten Datenlöschung - Nach Rückführung der Geräte zum Leasinggeber
müssen alle Daten auf allen Speichermedien (Hard Disk Drive [HDD], Solid State Drive [SSD])
durch den Leasinggeber zertifiziert gelöscht werden. Die Datenlöschung muss den im
folgenden beschriebenen Anforderungen entsprechen und von einem unabhängigen Institut (z.
B. TÜV gemäß BSI-Grundschutz oder vergleichbar) zertifiziert worden sein. 4. Löschen
/Rücksetzen von BIOS Passwörtern Zusätzliche Dienstleistungen für Geräte im Eigentum des
Landes Hessen 1. Abholung von Kauf-Hardware 2. Zertifizierte Datenlöschung bei Nicht-
Leasinggeräten 3. Abholung der Hardware vom Arbeitsplatz anstatt von einem Sammelraum
4. Abholung und zertifizierte Datenlöschung von ausgebauten Festplatten
Rahmenbedingungen zur Leasingverlängerung und zum Kauf der Hardware Die HessenPC-
Hardware muss nach dem Ende der Nutzungsdauer an den Leasinggeber zurückgegeben
werden. Eine Verlängerung des Leasings bzw. ein Rauskauf der Hardware ist nicht
vorgesehen, allerdings können diese Maßnahmen aufgrund nicht vorhersehbarer
Entwicklungen auf Anforderungen des Leasingnehmers erforderlich werden. Leistungsorte Die
Orte der Leistungserbringung für die Abholung der HessenPC-Hardware (geleaste Geräte
nach dem Ende der Leasinglaufzeit und Altgeräte im Eigentum des Landes Hessen) sind die
derzeitigen und zukünftigen Standorte der HZD in Wiesbaden, Mainz und Hünfeld, die
Standorte aller Dienststellen des Landes Hessen, die Standorte der Hessischen
Landesvertretungen in Berlin und Brüssel und der Standort der Föderalen IT-Kooperation
(FITKO).
Interne Kennung: LOT-0000

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30100000
Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der
Vertrag dreimalig automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (max. 48 Monate).

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Walter-Hallstein-Straße 20
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55130
Land, Gliederung (NUTS): Mainz-Bingen (DEB3J)
Land: Deutschland

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Zum Laurenburger Hof 76
Stadt: Frankfurt
Postleitzahl: 60594
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Mackenzeller Str. 3
Stadt: Hünfeld
Postleitzahl: 36088
Land, Gliederung (NUTS): Fulda (DE732)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 24/10/2025
Enddatum der Laufzeit: 23/10/2026

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 127 784 652,32 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 153 341 582,78 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem
Höchstwert von 153.341.582,78 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren
abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass
es einer gesonderten Kündigung bedarf.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Mindestanforderungen: Darstellung von mindestens zwei geeigneten
Referenzen (jeweils eine pro Forderung) aus den letzten drei Jahren (Stichtag Ablauf der
Angebotsfrist ), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen
entsprechen. Die beiden Forderungen dürfen nicht durch die gleiche Referenz nachgewiesen
werden: Forderung 1: Je Referenz müssen alle aufgeführten Anforderungen erfüllt werden. a)
Rollout von mindestens 500 geleasten PC, Notebooks oder Servern. Die technische
Durchführung des Rollouts kann durch den Kunden bzw. durch den Lieferanten der Hardware
durchgeführt worden sein, durch den Leasinggeber muss allerdings der störungsfreie Ablauf,
insbesondere hinsichtlich der Rechnungsstellung des Lieferanten, sichergestellt sein. b)
Rollback von mindestens 500 geleasten PC, Notebooks oder Servern, inklusive
Datenlöschung der zurückgenommenen Geräte im Rahmen eines zertifizierten Prozesses (z.
B. durch TÜV). Die Organisation des Rollbacks erfolgt vollständig durch den Leasinggeber in
Abstimmung mit dem für die Leasingclients verantwortlichen Ansprechpartner beim Kunden.
Forderung 2: Je Referenz müssen alle aufgeführten Anforderungen erfüllt werden. a) Rollout
von mindestens 2.000 geleasten PC, Notebooks oder Servern. Die technische Durchführung
des Rollouts kann durch den Kunden bzw. durch den Lieferanten der Hardware durchgeführt
worden sein, durch den Leasinggeber muss allerdings der störungsfreie Ablauf, insbesondere
hinsichtlich der Rechnungsstellung des Lieferanten, sichergestellt sein. b) Rollback von
mindestens 2.000 geleasten PC, Notebooks oder Servern, inklusive Datenlöschung der
zurückgenommenen Geräte im Rahmen eines zertifizierten Prozesses (z.B. durch TÜV). Die
Organisation des Rollbacks erfolgt vollständig durch den Leasinggeber in Abstimmung mit
dem für die Leasingclients verantwortlichen Ansprechpartner beim Kunden.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistung
Beschreibung: Kriterienkatalog
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.hessen.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1933e70d8df-
67b7cbeeefec2a4d

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.hessen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum
Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher
vor, Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle
gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren
oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu
vervollständigen. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu
korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht oder nicht formgerecht innerhalb der Nachfrist bei
der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Angebots vom weiteren
Vergabeverfahren, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen
Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um
unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern
oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 56 Abs. 3
VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter
sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei
Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei
Verpflichtungserklaerung_off_AG ) zur Tariftreue und zum Mindestentgeld nach dem
Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBI. S. 338) mit dem
Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte,
die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt
sind und die Leistungen im EU-Ausland beziehen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer
leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,
das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land
Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Hessen, vertreten durch die
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung

8. Organisationen

8.1. ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für
Datenverarbeitung
Registrierungsnummer: 06-25153000-14
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@hzd.hessen.de
Telefon: +49 611340-0
Fax: +49 611340-1150
Internetadresse: https://vergabe.hessen.de
Profil des Erwerbers: https://vergabe.hessen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt
Registrierungsnummer: DE 812056745
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 6151-126603
Fax: +49 611 327648534
Internetadresse: https://www.rp-darmstadt.hessen.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6f2ceb02-157d-44e2-91f1-f05863ef7be1 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/07/2025 06:05:13 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 127/2025
Datum der Veröffentlichung: 07/07/2025

Referenzen:
https://vergabe.hessen.de
https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1933e70d8df-67b7cbeeefec2
a4d
https://www.rp-darmstadt.hessen.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202507/ausschreibung-437652-2025-DEU.txt

 
 
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