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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Salzgitter - Deutschland Abfalltonnen Lieferung und Erstverteilung von Abfall- und Wertstoffbehältern 240 und 1.100 Liter für die Fraktion LVP (Leichtverpackungen) zur Einführung der Gelben Tonne im Stadtgebiet Salzgitter
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025053000452768519 / 347857-2025
Veröffentlicht :
30.05.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
31.12.2025
Angebotsabgabe bis :
30.06.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
44616200 - Abfalltonnen
DEU-Salzgitter: Deutschland Abfalltonnen Lieferung und Erstverteilung
von Abfall- und Wertstoffbehältern 240 und 1.100 Liter für die Fraktion LVP
(Leichtverpackungen) zur Einführung der Gelben Tonne im Stadtgebiet Salzgitter

2025/S 103/2025 347857

Deutschland Abfalltonnen Lieferung und Erstverteilung von Abfall- und Wertstoffbehältern
240 und 1.100 Liter für die Fraktion LVP (Leichtverpackungen) zur Einführung der Gelben Tonne
im Stadtgebiet Salzgitter
OJ S 103/2025 30/05/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Salzgitter
E-Mail: submission@stadt.salzgitter.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Lieferung und Erstverteilung von Abfall- und Wertstoffbehältern 240 und 1.100 Liter für
die Fraktion LVP (Leichtverpackungen) zur Einführung der Gelben Tonne im Stadtgebiet
Salzgitter
Beschreibung: Lieferung und Erstverteilung von Abfall- und Wertstoffbehältern 240 und 1.100
Liter
Kennung des Verfahrens: 6953fbb0-fc54-4624-840d-da649c0196d7
Interne Kennung: 2025-0117-(L)
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44616200 Abfalltonnen

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Salzgitter
Land, Gliederung (NUTS): Salzgitter, Kreisfreie Stadt (DE912)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXUAYYDYTEQL4FRW Mit
Angebotsabgabe sind im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens Ansichtsexemplare der
konkret angebotenen Behälter bis spätestens 30.06.2025 auf dem Betriebshof der Städtischen
Regiebetriebes Salzgitter, Korbmacherweg 5, 38226 Salzgitter kostenlos anzuliefern.
Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bieters sowohl als Allgemeine
Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Klauseln werden nicht
Vertragsbestandteil. Ein verfristetes Angebot wird ausgeschlossen. Ein Angebot gilt als
verfristet, wenn der Bindefristverlängerung in der vorgegebenen Frist nicht aktiv zugestimmt
wird.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Im
Rahmen seines Ermessens kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Korruption: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen nach § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8
oder 9 GWB vom Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen wegen einer Straftat nach §
299, §§ 299a und 299b, §108 e, § 108f oder §§ 333 und 334 jeweils auch i.V.m. § 335a des
Strafgesetzbuches oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung rechtskräftig verurteilt oder eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen nach § 123 Abs. 1 Nr.1 GWB vom Vergabeverfahren aus, wenn das
Unternehmen wegen einer Straftat nach §§ 129, 129a oder 129b des Strafgesetzbuches
(Bildung krimineller Vereinigungen) rechtskräftig verurteilt oder eine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Im
Rahmen seines Ermessens kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom
Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber nach § 124 Abs. 1 Nr. 4
GWB über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen
Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat,
die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder
bewirken.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Im Rahmen seines Ermessens kann der
öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
Unternehmen nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
hat.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 GWB vom Vergabeverfahren aus, wenn das
Unternehmen wegen einer Straftat nach § 261 (Geldwäsche) oder §§ 89c oder 89a Abs. 2 Nr.
2 (Terrorismusfinanzierung) des Strafgesetzbuches rechtskräftig verurteilt oder eine Geldbuße
nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
Betrugsbekämpfung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen nach § 123 Abs. 1
Nr. 4 oder 5 GWB vom Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen wegen einer Straftat
nach § 263 (Betrug) oder § 264 (Subventionsbetrug) des Strafgesetzbuches rechtskräftig
verurteilt oder eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen nach § 123 Abs. 1 Nr.10 GWB vom Vergabeverfahren aus, wenn das
Unternehmen wegen einer Straftat nach §§ 232, 232a Abs. 1 - 5, §§ 232b - 233a
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) des Strafgesetzbuches rechtskräftig
verurteilt oder eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist.

Zahlungsunfähigkeit: Im Rahmen seines Ermessens kann der öffentliche Auftraggeber ein
Unternehmen vom Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen nach § 124 Abs.
1 Nr. 2 GWB zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Im Rahmen seines
Ermessens kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB zahlungsunfähig ist,
über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels
Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet
oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Im Rahmen seines Ermessens kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB in
Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung
begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen
Nachweise zu übermitteln.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Im Rahmen seines
Ermessens kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom Vergabeverfahren
ausschließen, wenn nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB ein Interessenkonflikt bei der Durchführung
des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Im Rahmen
seines Ermessens kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom Vergabeverfahren
ausschließen, wenn nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB eine Wettbewerbsverzerrung daraus
resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Im Rahmen seines Ermessens
kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom Vergabeverfahren ausschließen,
wenn das Unternehmen nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Im Rahmen
seines Ermessens kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB eine wesentliche
Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen nach § 123 Abs. 4 S. 1 GWB vom Vergabeverfahren aus, wenn das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur

Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder eine Verletzung auf
sonstige geeignete Weise nachgewiesen werden kann.
Entrichtung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen nach § 123
Abs. 4 S. 1 GWB vom Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen
zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder eine Verletzung auf sonstige geeignete
Weise nachgewiesen werden kann.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Lieferung und Erstverteilung von Abfall- und Wertstoffbehältern 240 und 1.100 Liter für
die Fraktion LVP (Leichtverpackungen) zur Einführung der Gelben Tonne im Stadtgebiet
Salzgitter
Beschreibung: Lieferung und Erstverteilung von Abfall- und Wertstoffbehältern 240 und 1.100
Liter für die Fraktion LVP (Leichtverpackungen) zur Einführung der Gelben Tonne im
Stadtgebiet Salzgitter
Interne Kennung: 2025-0117-(L)

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44616200 Abfalltonnen

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Salzgitter
Land, Gliederung (NUTS): Salzgitter, Kreisfreie Stadt (DE912)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 03/11/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Diese Ausschreibung und die Beauftragung erfolgt unter der
aufschiebenden Bedingung, dass ein entsprechender Vertrag durch die Dualen Systeme mit
dem SRB Salzgitter abgeschlossen wird.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Beschreibung: Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgt
durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe - über das
Vermögen weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches geregeltes
Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch den Bieter
gestellt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde, - der Bieter sich nicht in
Liquidation befindet, - der Bieter keine schweren Vergehen begangen hat, - der Bieter seiner
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beträge zur Zahlung
gesetzlicher Sozialversicherung nachgekommen ist und - durch Angabe des Umsatzes für
nach Art und Umfang ausgeschriebenen Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre.
Einzureichende Unterlagen: - Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot
mittels Dritterklärung vorzulegen)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Datenblätter mit Beschreibung der angebotenen
Leistung (mit dem Angebot vorzulegen) - Mit dem Angebot ist eine Ersatzteilliste mit
Preisangaben für sämtliche an den Behältern vorhandenen Einzelteilen (z.B. Deckel, Achsen,
Räder) vorzulegen (mit dem Angebot vorzulegen)

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Auf Verlangen sind dem Auftraggeber Referenznachweise mit den im Formblatt
Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben vorzulegen. Einzureichende Unterlagen: -
Nachweis, dass der/die angebotene(n) AWB die technischen Anforderungen der DIN EN 840
oder gleichwertig in allen Teilen vollumfänglich erfüllt (mit dem Angebot mittels Dritterklärung
vorzulegen): Der Nachweis, dass der/die angebotene(n) AWB die technischen Anforderungen
der DIN EN 840 oder gleichwertig in allen Teilen vollumfänglich erfüllt, ist vom Bieter mit dem
Angebot durch Bescheinigungen, insbesondere Testberichte oder Zertifizierungen, einer
akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle vorzulegen. Der Nachweis, dass der/die
angebotene(n) AWB die technischen Anforderungen der DIN EN 840 oder gleichwertig in
allen Teilen vollumfänglich erfüllt, kann auch durch Vorlage des RAL-Gütezeichens RAL-GZ
951/1, oder gleichwertiger Gütezeichen, oder Nachweisen erfolgen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preiskriterium für Niedrigster Preis (ohne Kriterien)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/06/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXUAYYDYTEQL4FRW/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXUAYYDYTEQL4FRW

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXUAYYDYTEQL4FRW
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2025 09:30:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gem. § 56
Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf
einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die
Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen der Auftraggeberin. Die Bieter sollten daher
im wohlverstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem
Angebot einreichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. §
56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Dies gilt gem. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV nicht für
Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise
den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht
beeinträchtigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/06/2025 09:30:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: keine besonderen Bedingungen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes
Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB).
Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134
Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Salzgitter
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Salzgitter
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Salzgitter
Registrierungsnummer: t:053418393542
Postanschrift: Joachim-Campe-Straße 6-8
Stadt: Salzgitter
Postleitzahl: 38226
Land, Gliederung (NUTS): Salzgitter, Kreisfreie Stadt (DE912)
Land: Deutschland
E-Mail: submission@stadt.salzgitter.de
Telefon: +49 5341839-3542
Fax: +49 5341839-4960
Internetadresse: https://www.salzgitter.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 413115-2943
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 96ed803e-46ae-4dd2-bde1-fc49ccfbb5f3 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/05/2025 14:55:33 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 103/2025
Datum der Veröffentlichung: 30/05/2025

Referenzen:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXUAYYDYTEQL4FRW
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXUAYYDYTEQL4FRW/documents
https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersach
sen-144803.html
https://www.salzgitter.de/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202505/ausschreibung-347857-2025-DEU.txt

 
 
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