Titel :
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DEU-Braunschweig - Interessenbekundung Aufbau und Betrieb einer E-Ladeinfrastruktur
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025050814111217355 / 953982-2025
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Veröffentlicht :
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08.05.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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30.05.2025
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Angebotsabgabe bis :
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30.05.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Vertragstyp :
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Lieferauftrag
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Verfahrensart :
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Offenes Verfahren
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Unterteilung des Auftrags :
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Gesamtangebot
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Zuschlagkriterien :
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Wirtschaftlichstes Angebot
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Produkt-Codes :
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31682000 - Bedarf für die Stromversorgung
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Interessenbekundung Aufbau und Betrieb einer E-Ladeinfrastruktur
Gemeinde Adendorf vertreten durch die NSI Consult
Taubenstr. 8
38106 Braunschweig
bvm@nsi-consult.com
Bekanntmachung Interessenbekundungsverfahren
Aufbau und Betrieb einer E-Ladeinfrastruktur (in Eigenverantwortung) im Gemeindegebiet der
Gemeinde Adendorf
Interessenbekundungsverfahren mit anschl. Vergabe der Sondernutzungserlaubnis
Vergabenummer: 025-GAD-03
Die Gemeinde Adendorf fördert die Elektromobilität, indem sie den Ausbau der ELadeinfrastruktur in einem
Interessenbekundungsverfahren aufruft.
Für diese, im öffentlichen Straßenraum befindlichen Standorte, werden interessierte
Unternehmen gesucht, die dort eigenwirtschaftlich und ohne finanzielle Beteiligung der
Gemeinde Adendorf eine Ladeinfrastruktur errichten und betreiben.
Mit dem Ergebnis des Verfahrens wird die Erteilung von straßen- und wegerechtlichen
Sondernutzungserlaubnissen zur Errichtung und Betrieb von Ladestationen an den zum Zuge
gekommenen Anbieter erteilt. Der Anbieter hat mit dem Bau der Normalladestandort/Schnellladestandorte im Gemeindegebiet binnen
6 Monaten nach Erteilung der
Sondernutzung zu beginnen.
Termine Fristen
voraussichtliche Ausführungs-/Lieferfristen
Beginn: 6 Monate nach Erteilung der Sondernutzung
Ende: 12 Monate nach Erteilung der Sondernutzung
Bewerbungsfrist Teilnahmewettbewerb: 16.05.2025 11:00 Uhr
Ablauf der Abgabefrist für die Bewertungsunterlagen: 30.05.2024 11:00 Uhr
Bindefrist: 27.06.2025
Sondernutzung
Die Erlaubnis wird zunächst für 10 Jahre mit der Option auf Verlängerung erteilt.
Sondernutzungsgebühr: 25,- /je Monat/je Stellplatz Normalladestandort
30,- /je Monat/je Stellplatz Schnellladestandort
Etwaige Mehrkosten für erforderliche Infrastruktur über die Ladesäule hinaus sind in dieser
Gebühr nicht enthalten.
Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/asp/2025/04/182205.html
Data Acquisition via: p8000000
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