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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Rosenheim - Deutschland Reinigung von Schulen Unterhalts- und Glasreinigung für die Philipp Neri Schule in Rosenheim
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025050700573112717 / 293661-2025
Veröffentlicht :
07.05.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
31.08.2028
Angebotsabgabe bis :
10.06.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
90919300 - Reinigung von Schulen
DEU-Rosenheim: Deutschland Reinigung von Schulen Unterhalts- und
Glasreinigung für die Philipp Neri Schule in Rosenheim

2025/S 88/2025 293661

Deutschland Reinigung von Schulen Unterhalts- und Glasreinigung für die Philipp Neri
Schule in Rosenheim
OJ S 88/2025 07/05/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V. - Philipp
Neri Schule
E-Mail: info@moeller-rae.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches
Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Unterhalts- und Glasreinigung für die Philipp Neri Schule in Rosenheim
Beschreibung: Gebäudereinigung der Philipp Neri Schule in 83022 Rosenheim.
Kennung des Verfahrens: a3adcb6f-64a0-4152-a6d5-a3337737aa42
Interne Kennung: 452/25
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90919300 Reinigung von Schulen

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Philipp Neri Schule, Ebersbergerstr. 32b
Stadt: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land, Gliederung (NUTS): Rosenheim, Kreisfreie Stadt (DE213)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0Y60YTBZSQ4XQ Die
Wertungsmethode je Los ergibt sich aus der Vergabeunterlage A.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Es
handelt sich um die nachfolgend genannten Ausschlussgründe nach dem GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 123 Abs. 1 Nr. 1GWB lautet: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtkräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig
festgesetzt worden ist wegen Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: §
123 Abs. 1 Nr. 1 lautet: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtkräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetztes
über Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig festgesetzt worden ist wegen Straftat nach § 129 des
Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129 a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 123 Abs. 1 GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber
schießen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtkräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig festgesetzt worden
ist wegen Straftat nach Nr. 3 § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) Nr. 2 § 89c des
Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat
oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzielle Mittel in Kenntnis dessen, dass dies
finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen,
eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
Betrugsbekämpfung: § 123 Abs. 1 GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber schießen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtkräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30
des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig festgesetzt worden ist wegen Straftat
nach Nr. 4 § 263 des Strafgesetzbuchs (betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt
der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder
in ihrem Auftrag verwaltet werden Nr. 5 § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug),
soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Korruption: § 123 Abs. 1 GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber schießen ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtkräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig festgesetzt worden ist wegen Straftat nach Nr.6 § 299
des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299 a
und 299 b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) Nr.7
§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) Nr.8 den
§§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in

Verbindung mit § 355a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete)
Nr.9 Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 123 Abs. 1 GWB lautet: Öffentliche
Auftraggeber schießen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtkräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig
festgesetzt worden ist wegen Straftat nach Nr. 10 den §§ 232,232a, Absatz 1 bis 5, den §§
232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,
Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung und Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: § 123 Abs. 4 Satz 1 GWB lautet:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn Nr. 1 das Unternehmen seinen
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung
nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder Nr. 2 die öffentlichen Auftraggeber auf
sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen
können.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: § 123 Abs. 4
Satz 1 GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn Nr. 1 das Unternehmen seinen
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung
nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder Nr. 2 die öffentlichen Auftraggeber auf
sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen
können.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB lautet: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB lautet: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1Nr. 1 GWB lautet: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat.
Zahlungsunfähigkeit: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt ist, die

Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
lautet: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt
oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt
worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt ist.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB lautet: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt ist.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: § 124 Abs.
1 Nr. 2 GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt
oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt
worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt ist.
Schweres berufliches Fehlverhalten: § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
wird; § 123 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden;
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: § 124
Abs. 1 Nr. 4 GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der
öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen hat oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 124 Abs. 1 Nr. 5
GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 124 Abs. 1
Nr. 6 GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der

Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverletzung
daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch anderer, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 124 Abs. 1
Nr. 7 GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauern mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitgien Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende
Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die
erforderlichen Nachweise zu übermitteln. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB lautet: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen a) versucht hat, die
Entscheidungsfindung des öffentliches Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Information zu erhalten, durch die es unzulässig Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung der öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Unterhaltsreinigung sowie Ferienreinigung und Reinigungsarbeiten auf Regie
Beschreibung: Art und Inhalt der Reinigungsleistungen ergeben sich sämtlich aus den
beigefügten Vergabe- und Vertragsunterlagen.
Interne Kennung: 1

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90919300 Reinigung von Schulen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optionaler Abruf der Ferienreinigung sowie von
Reinigungsarbeiten auf Regie durch den Auftraggeber im Rahmen der Unterhaltsreinigung.

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Philipp Neri Schule, Ebersbergerstr. 32b
Stadt: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land, Gliederung (NUTS): Rosenheim, Kreisfreie Stadt (DE213)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Je Los besteht für den Auftraggeber eine einseitige Verlängerungsoption
des Vertrages um je ein weiteres Schuljahr. Näheres hierzu ergibt sich jeweils aus dem
Unterhalts- bzw. Glasreinigungsvertrag.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Je nach Ausüben der Vertragsverlängerungsoption durch den Auftraggeber
erfolgen möglicherweise Auftragsbekanntmachungen für zukünftig erforderlich werdende
Aufträge.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# Die Vergabe- und
Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Sie sind unter
dem in der Auftragsbekanntmachung aufgeführten Link abrufbar. Dort stehen sämtliche
Vergabe- und Vertragsunterlagen je Los in elektronischer Form unentgeltlich,
uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download für den Bieter zur Verfügung. Die
Abgabe der Angebote erfolgt elektronisch, d.h. in Textform gemäß § 126 b BGB oder
elektronisch mit qualifizierter Signatur oder elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer
Signatur mithilfe elektronischer Mittel (vgl. § 53 Abs. 1 VgV) über die eingesetzte
Vergabeplattform https://www.dtvp.de/ . Die Übermittlung und Abgabe von Angeboten auf
anderem Wege und in anderer Form, z.B. Übermittlung der Angebote an die Kontaktstelle auf
postalischem Weg in Papierform oder auf Datenträger, per einfacher E-Mail oder per Telefax
ist nicht zulässig. Für die Erstellung und elektronische Abgabe von elektronischen Angeboten
ist eine kostenlose Registrierung auf https://www.dtvp.de/) erforderlich. Bieter haben bei der
elektronischen Abwicklung der Vergabe die Anforderungen der Plattform an die bieterseitigen
erforderlichen technischen Voraussetzungen zu beachten. Insbesondere haben Bieter
sicherzustellen, dass das abgegebene Angebot dem jeweiligen Bieter zweifelsfrei zugeordnet
werden kann. Eine unzweifelhafte Zuordnung ist z.B. nicht möglich, wenn die Angebotsabgabe
nicht über das Bieterkonto des Bieters sondern über das Bieterkonto eines Dritten (z.B.
Muttergesellschaft / Konzernmutter) erfolgt. Ohne Angabe einer E-Mail-Adresse ist eine
Registrierung als Bieter nicht möglich. Der Bieter hat im eigenen Interesse den E-Mail-Eingang
regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob Mitteilungen der Kontaktstelle vorliegen, da es sich
hierbei auch um fristgebundene Nachrichten handeln kann. Abwesenheitsnotizen des Bieters
werden von der Kontaktstelle nicht berücksichtigt. Der Bieter hat außerdem sicherzustellen,
dass sein Bieterkonto nur von denjenigen Personen seines Geschäftsbetriebs genutzt werden
kann, die die Befugnis dazu haben (Sicherung der Zugangsdaten etc.). Mit Registrierung auf
dem Vergabeportal werden die Bieter automatisch per E-Mail über Fristverlängerungen,
Änderungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen, Bieterfragen etc. der jeweiligen Vergabe
informiert. Sollten sich Bieter erst kurz vor Ablauf der Angebotsfrist auf der Plattform
registrieren, müssen sie sich bis dahin stets eigenverantwortlich über den aktuellen Stand des

Verfahrens informieren. Bieterfragen sind vorrangig über die eingesetzte Plattform zu stellen.
Der oben genannte Auftraggeber hat die Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB,
Mühlbachbogen 1a, 83022 Rosenheim, mit der gesamten Abwicklung dieses Verfahrens von
dem Zeitpunkt der Veröffentlichung bis zur Zuschlagserteilung beauftragt. Die Kanzlei Möller
Rechtsanwälte PartG mbB vertritt den Auftraggeber in Bezug auf alle rechtserheblichen
Maßnahmen, die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens getroffen werden. Die Kanzlei ist in
diesem Sinne alleinige Kontaktstelle gegenüber den Bietern. Eine direkte Kontaktaufnahme
des Bieters zu dem unter Ziffer 1.1 angegebenen Auftraggeber, sei es schriftlicher,
telefonischer oder sonstiger Art hat unter allen Umständen zu unterbleiben und kann zum
Ausschluss des Bieters vom Verfahren führen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Formblatt B 1 Anschreiben des Bieters (Mit dem Angebot; Mittels
Eigenerklärung):

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Formblatt B 2 Eigenerklärung des Bieters (Mit dem Angebot; Mittels
Eigenerklärung):

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Formblatt B4 Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels
Eigenerklärung):

Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Formblatt B8 Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den mit der
Durchführung von Unterhalts- bzw. Glasreinigung erzielten Umsatz (Mit dem Angebot; Mittels
Eigenerklärung):

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Formblatt B3 Erklärung einer Bietergemeinschaft sowie gesamtschuldnerischer
Haftung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Formblatt B5 Eigenerklärung über das Einhalten tariflicher Regelungen (Mit
dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Formblatt B9 Eigenerklärung zur Gesamtzahl des Personals (Mit dem Angebot;
Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Formblatt B10 Referenzabfrage (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe

Beschreibung: Formblatt B11 Erklärung über den Einsatz von Nachunternehmen (Mit dem
Angebot; Mittels Eigenerklärung):

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice
/CXS0Y60YTBZSQ4XQ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y60YTBZSQ4XQ

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y60YTBZSQ4XQ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/06/2025 08:59:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 52 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 Abs. 3 VgV lautet: Die Nachforderung von
leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand
der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es
sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht
verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Bitte
beachten Sie, dass bei diesem Verfahren bezüglich Los 1 neben dem Preis ein weiteres
Zuschlagskriterium besteht (Zuschlagskriterium Qualität ), siehe Vergabeunterlage A Ziffer
5.2. Wertungserhebliche Unterlagen können gem. § 56 Abs. 3 VgV nicht nachgefordert
werden. Alle leistungsbezogenen Angaben des Bieters müssen daher mit Angebotsabgabe
vorliegen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 10/06/2025 09:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Sämtliche Bedingungen ergeben sich aus den
beigefügten Vergabe- und Vertragsunterlagen-
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bieter können insbesondere für den Fall, dass
einer berechtigten Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer Südbayern einen
Nachprüfungsantrag stellen, § 160 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt
(§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB) 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160
Abs. 3 Nr. 3 GWB) 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 130 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.1 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Darüber hinaus endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V. - Philipp Neri Schule
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Caritasverband der Erzdiözese München
und Freising e.V. - Philipp Neri Schule

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Glasreinigung
Beschreibung: Art und Inhalt der Reinigungsleistungen ergeben sich sämtlich aus den
beigefügten Vergabe- und Vertragsunterlagen.
Interne Kennung: 2

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90919300 Reinigung von Schulen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optionaler Abruf der Ferienreinigung sowie von
Reinigungsarbeiten auf Regie durch den Auftraggeber im Rahmen der Unterhaltsreinigung.

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Philipp Neri Schule, Ebersbergerstr. 32b
Stadt: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land, Gliederung (NUTS): Rosenheim, Kreisfreie Stadt (DE213)

Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Je Los besteht für den Auftraggeber eine einseitige Verlängerungsoption
des Vertrages um je ein weiteres Schuljahr. Näheres hierzu ergibt sich jeweils aus dem
Unterhalts- bzw. Glasreinigungsvertrag.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Je nach Ausüben der Vertragsverlängerungsoption durch den Auftraggeber
erfolgen möglicherweise Auftragsbekanntmachungen für zukünftig erforderlich werdende
Aufträge.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# Die Vergabe- und
Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Sie sind unter
dem in der Auftragsbekanntmachung aufgeführten Link abrufbar. Dort stehen sämtliche
Vergabe- und Vertragsunterlagen je Los in elektronischer Form unentgeltlich,
uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download für den Bieter zur Verfügung. Die
Abgabe der Angebote erfolgt elektronisch, d.h. in Textform gemäß § 126 b BGB oder
elektronisch mit qualifizierter Signatur oder elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer
Signatur mithilfe elektronischer Mittel (vgl. § 53 Abs. 1 VgV) über die eingesetzte
Vergabeplattform https://www.dtvp.de/ . Die Übermittlung und Abgabe von Angeboten auf
anderem Wege und in anderer Form, z.B. Übermittlung der Angebote an die Kontaktstelle auf
postalischem Weg in Papierform oder auf Datenträger, per einfacher E-Mail oder per Telefax
ist nicht zulässig. Für die Erstellung und elektronische Abgabe von elektronischen Angeboten
ist eine kostenlose Registrierung auf https://www.dtvp.de/) erforderlich. Bieter haben bei der
elektronischen Abwicklung der Vergabe die Anforderungen der Plattform an die bieterseitigen
erforderlichen technischen Voraussetzungen zu beachten. Insbesondere haben Bieter
sicherzustellen, dass das abgegebene Angebot dem jeweiligen Bieter zweifelsfrei zugeordnet
werden kann. Eine unzweifelhafte Zuordnung ist z.B. nicht möglich, wenn die Angebotsabgabe
nicht über das Bieterkonto des Bieters sondern über das Bieterkonto eines Dritten (z.B.
Muttergesellschaft / Konzernmutter) erfolgt. Ohne Angabe einer E-Mail-Adresse ist eine
Registrierung als Bieter nicht möglich. Der Bieter hat im eigenen Interesse den E-Mail-Eingang
regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob Mitteilungen der Kontaktstelle vorliegen, da es sich
hierbei auch um fristgebundene Nachrichten handeln kann. Abwesenheitsnotizen des Bieters
werden von der Kontaktstelle nicht berücksichtigt. Der Bieter hat außerdem sicherzustellen,
dass sein Bieterkonto nur von denjenigen Personen seines Geschäftsbetriebs genutzt werden
kann, die die Befugnis dazu haben (Sicherung der Zugangsdaten etc.). Mit Registrierung auf
dem Vergabeportal werden die Bieter automatisch per E-Mail über Fristverlängerungen,
Änderungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen, Bieterfragen etc. der jeweiligen Vergabe

informiert. Sollten sich Bieter erst kurz vor Ablauf der Angebotsfrist auf der Plattform
registrieren, müssen sie sich bis dahin stets eigenverantwortlich über den aktuellen Stand des
Verfahrens informieren. Bieterfragen sind vorrangig über die eingesetzte Plattform zu stellen.
Der oben genannte Auftraggeber hat die Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB,
Mühlbachbogen 1a, 83022 Rosenheim, mit der gesamten Abwicklung dieses Verfahrens von
dem Zeitpunkt der Veröffentlichung bis zur Zuschlagserteilung beauftragt. Die Kanzlei Möller
Rechtsanwälte PartG mbB vertritt den Auftraggeber in Bezug auf alle rechtserheblichen
Maßnahmen, die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens getroffen werden. Die Kanzlei ist in
diesem Sinne alleinige Kontaktstelle gegenüber den Bietern. Eine direkte Kontaktaufnahme
des Bieters zu dem unter Ziffer 1.1 angegebenen Auftraggeber, sei es schriftlicher,
telefonischer oder sonstiger Art hat unter allen Umständen zu unterbleiben und kann zum
Ausschluss des Bieters vom Verfahren führen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Formblatt B 1 Anschreiben des Bieters (Mit dem Angebot; Mittels
Eigenerklärung):

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Formblatt B 2 Eigenerklärung des Bieters (Mit dem Angebot; Mittels
Eigenerklärung):

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Formblatt B4 Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels
Eigenerklärung):

Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Formblatt B8 Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den mit der
Durchführung von Unterhalts- bzw. Glasreinigung erzielten Umsatz (Mit dem Angebot; Mittels
Eigenerklärung):

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Formblatt B3 Erklärung einer Bietergemeinschaft sowie gesamtschuldnerischer
Haftung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Formblatt B5 Eigenerklärung über das Einhalten tariflicher Regelungen (Mit
dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Formblatt B9 Eigenerklärung zur Gesamtzahl des Personals (Mit dem Angebot;
Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Formblatt B10 Referenzabfrage (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Formblatt B11 Erklärung über den Einsatz von Nachunternehmen (Mit dem
Angebot; Mittels Eigenerklärung):

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice
/CXS0Y60YTBZSQ4XQ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y60YTBZSQ4XQ

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y60YTBZSQ4XQ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/06/2025 08:59:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 52 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 Abs. 3 VgV lautet: Die Nachforderung von
leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand
der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es
sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht
verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Bitte
beachten Sie, dass bei diesem Verfahren bezüglich Los 1 neben dem Preis ein weiteres
Zuschlagskriterium besteht (Zuschlagskriterium Qualität ), siehe Vergabeunterlage A Ziffer
5.2. Wertungserhebliche Unterlagen können gem. § 56 Abs. 3 VgV nicht nachgefordert
werden. Alle leistungsbezogenen Angaben des Bieters müssen daher mit Angebotsabgabe
vorliegen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 10/06/2025 09:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Sämtliche Bedingungen ergeben sich aus den
beigefügten Vergabe- und Vertragsunterlagen-
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken

Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bieter können insbesondere für den Fall, dass
einer berechtigten Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer Südbayern einen
Nachprüfungsantrag stellen, § 160 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt
(§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB) 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160
Abs. 3 Nr. 3 GWB) 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 130 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.1 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Darüber hinaus endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V. - Philipp Neri Schule
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Caritasverband der Erzdiözese München
und Freising e.V. - Philipp Neri Schule

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V. - Philipp
Neri Schule
Registrierungsnummer: DE129522447
Postanschrift: Ebersbergerstr. 32b
Stadt: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land, Gliederung (NUTS): Rosenheim, Kreisfreie Stadt (DE213)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Möller Rechtsanwälte PartG mbB, Mühlbachbogen 1a, 83022 Rosenheim
E-Mail: info@moeller-rae.de
Telefon: +49 803140824211
Fax: +49 803140824290
Rollen dieser Organisation:

Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer: DE811335517
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
Stadt: München
Postleitzahl: 80534
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz
/vergabekammer/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6bd156bf-93cd-4c68-8c48-ec964e82b358 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/05/2025 14:45:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 88/2025
Datum der Veröffentlichung: 07/05/2025

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y60YTBZSQ4XQ
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y60YTBZSQ4XQ/documents
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202505/ausschreibung-293661-2025-DEU.txt

 
 
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