Titel :
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DEU-Hansestadt - Deutschland Post- und Kurierdienste Postdienstleistungen für den Landkreis Stendal 2026
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025050700491111812 / 292685-2025
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Veröffentlicht :
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07.05.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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31.12.2026
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Angebotsabgabe bis :
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11.06.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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64100000 - Post- und Kurierdienste
64112000 - Briefpostdienste
64113000 - Paketpostdienste
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DEU-Hansestadt: Deutschland Post- und Kurierdienste
Postdienstleistungen für den Landkreis Stendal 2026
2025/S 88/2025 292685
Deutschland Post- und Kurierdienste Postdienstleistungen für den Landkreis Stendal 2026
OJ S 88/2025 07/05/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Stendal, Rechtsamt/ Vergabestelle
E-Mail: Vergabestelle@Landkreis-Stendal.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Postdienstleistungen für den Landkreis Stendal 2026
Beschreibung: Los 1 - Briefsendungen (national und international); Los 2 - förmliche
Postzustellungausträge (PZA); Los 3 - Pakete (national und international)
Kennung des Verfahrens: bb1c45d2-570e-4e23-a498-99f29368118a
Interne Kennung: 10.01/01/2025
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64100000 Post- und Kurierdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 64112000 Briefpostdienste, 64113000 Paketpostdienste
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Stendal
Postleitzahl: 39576
Land, Gliederung (NUTS): Stendal (DEE0D)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Ausführungsfristen: 01.01.2026 - 31.12.2026 Bemerkung zur
Ausführungsfrist siehe Mustervertrag: § 5 (4) Das Vertragsverhältnis verlängert sich
stillschweigend um ein Jahr, sofern nicht 3 Monate vor Vertragsende gekündigt wird. § 5 (5)
Sofern von der Verlängerung Gebrauch gemacht wird, endet der Vertrag in jedem Falle am
31.12.2029.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: nach den
einschlägigen vergaberechtlichen Rechtsgrundlagen. §§ 123, 124 GWB.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Los 1 - Briefsendungen (national und international)
Beschreibung: Abholung, Frankierung, Beförderung sowie die nationale und internationale
Zustellung von Briefsedungen. Jahresaufkommen ca. 118.500 Stück
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64100000 Post- und Kurierdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: siehe Mustervertrag: § 5 (4) Das Vertragsverhältnis verlängert
sich stillschweigend um ein Jahr, sofern nicht 3 Monate vor Vertragsende gekündigt wird. § 5
(5) Sofern von der Verlängerung Gebrauch gemacht wird, endet der Vertrag in jedem Falle am
31.12.2029.
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Stendal
Postleitzahl: 39576
Land, Gliederung (NUTS): Stendal (DEE0D)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#Ab einem geschätzten
Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist der Auftraggeber verpflichtet für den
Bieter/ jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt
werden soll, gemäß § 6 Abs. 1 WRegG eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim
Bundeskartellamt zu tätigen. Unter einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne
Umsatzsteuer) behält sich der Auftraggeber vor, die Abfrage beim Bundeskartellamt gemäß §
6 Abs. 2 WRegG zu tätigen.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben it ihrem Angebot eine Erklärung (Erklärung Bieter-
/Arbeitsgemeinschaft - Formblatt 234) aller Mitglieder in Textform abzugeben. Der Bieter/
jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat eine Eigenerklärung zur Eignung abzugeben.
Inhalt: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Angaben zur
Eintragung in das Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur. Angabe zur
Entgeltgenehmigung. Angabe zu Referenzen (Ausführung von 3 vergleichbarer Leistungen)
bei einem öffentlichen Auftraggeber in den letzten 3 Jahren mit Nettoumsatzvolumen von
mindestens für Los 1: 78.000 /Jahr; für Los 2: 26.000 /Jahr und Los 3: 5.000 /Jahr).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Auf gesondertes Verlangen sind vom Bieter 3 Referenzen öffentlicher
Auftraggeber mit einem Nettoumsatzvolumen für Los 1 i.H.v. 78.000 /Jahr, Los 2 i.H.v.
26.000 /Jahr, Los 3 i.H.v. 5.000 mit mindestens Angabe von Ansprechpartner, Art der
ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum einzureichen. Die
Referenzen sind nur für das Los / die Lose einzureichen für das / die das wirtschaftlichste
Angebot vorliegt. Sollte eine Referenz für mehrere Lose zutreffend sein, wird diese für die
zutreffenden Lose gewertet. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Referenzen
gemeinsam zu erbringen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen
(Eignungsleihe), wenn er nachweist, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur
Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung
dieser Unternehmen vorlegt. Die Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) ist auf gesondertes
Verlangen zu einem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt zu erbringen. Ein Bieter
kann jedoch im Hinblick auf die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer
Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese
Kapazitäten benötigt werden. Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zur Eignung
(Eigenerklärung bei §§ 36,47 VgV - Angabe Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§
123, 124 GWB) für die Eignungsverleiher einzureichen und die Eignungsleihe mittels
Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen - Formblatt 235 anzuzeigen
und die Namen der Eignungsverleiher zu benennen. Gemäß § 47 VgV überprüft der
öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, die vom
Bieter als Eignungsverleiher benannt wurden, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen
und ob Ausschlussgründe vorliegen. Sofern die Einheitliche Europäische Eigenerklärung zur
Eignung vorgelegt wird, müssen alle für die Eignungsprüfung erforderlichen Angaben daraus
hervorgehen. Sofern ein Unternehmen, das als Eignungsverleiher benannt wurde, nicht die
erforderliche Eignung besitzt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB
vorliegen, muss dieses ersetzt werden. Sofern ein Unternehmen als Eignungsverleiher
benannt wurde, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, muss
dieses ersetzt werden.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Die Eignung, kann durch die Eigenerklärung zur Eignung, Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (gem. § 50 VgV) mit allen zur Eignungsprüfung benannten
Angaben oder auch durch Teilnahme an Präqualifizierungssystemen, die den Anforderungen
des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, durch Einreichung des
entsprechenden Zertifikates/Bescheinigung über die Eintragung des präqualifizierten
Unternehmens, erbracht werden. Das entsprechende Zertifikat/Bescheinigung ist vom Bieter
/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und Eignungsverleihern mit dem Angebot
einzureichen. Unterauftragnehmer erfüllen die gestellten Eignungsanforderungen, wenn das
Zertifikat eines v.g. Präqualifizierungssystems auf gesondertes Verlangen zu einem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt eingereicht wird. Geforderte Unterlagen, die in der
Präqualifizierung nicht niedergelegt sind oder die geforderten Anforderungen nicht oder nicht
hinreichend belegen/erfüllen, sind von dem jeweiligen Unternehmen zusätzlich einzureichen.
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist mit dem Angebot das Verzeichnis der
Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen - Formblatt 235 einzureichen und die Namen
der Unterauftragnehmer mit Angebotsabgabe zu benennen; auf gesondertes Verlangen ist die
Eigenerklärung zur Eignung (Eigenerklärung bei §§ 36, 47 VgV - Angabe zum Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen gem. §§ 123,124 GWB) zu erbringen. Gemäß § 36 VgV überprüft der
öffentliche Auftraggeber vor Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des
Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der
öffentliche Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer
Ausschlussgründe kann der öffentliche Auftraggeber verlangen, dass dieser ersetzt wird.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Informationsabgleich
Beschreibung: Siehe Anlage Los 1. Berechnung: (Geringste Anzahl Tage Aktualisierung x 20)
/Anzahl Tage Aktualisierung Bieter
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Rücklaufzeit Briefe
Beschreibung: Siehe Anlage Los 1. Berechnung (geringste Rücklaufzeit x 15) / Rücklaufzeit
Bieter
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zustellzeit
Beschreibung: siehe Anlage Los 1. Punktevergabe entsprechend Anlage.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Siehe Anlage Los 1. Maximal 60 Punkte. Berechnung: (Niedrigster Preis x 60)/
Preis Bieter.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 60,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-
1969f2dfff0-294d762dfa3dd9b8
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 09:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 80 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen gemäß einschlägiger vergaberechtlicher
Rechtsgrundlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 09:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Zusätzliche Informationen: Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen)
sind bis spätestens 02.06.2025 über die Vergabeplattform evergabe.de an die Vergabestelle
zu richten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Vom Bieter/jedem Mitglied einer
Bietergemeinschaft sind mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen einzureichen:
>Eigenerklärung, dass der Bieter nicht zu den Personen/ Unternehmen gehört, die einen
Bezug zu Russland aufweisen _Verordnung (EU) 2022/576. >Verpflichtung Wahrung
Postgeheimnis und Datenschutz > Einhaltung Vorgaben Saubere-Fahrzeuge-
Beschaffungsgesetz. Darüber hinaus ist von jedem Bieter/ Mitglied einer Bietergemeinschaft
auf gesondertes Verlangen eine Eingenerklärung zum Nachunternehmereinsatz gemäß § 14
TVergG LSA zu einem von der Vergabestele bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Die
Eigenerklärung liegt den Vergabeunterlagen bei, sie kann vorab eingesehen werden unter:
https://www.landkreis-stendal.de/de/datei/anzeigen/id/1264765,1037
/eigenerklaerung_zum_nachunternehmereinsatz.pdf
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren
nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag unzulässig, wenn: - der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GWB), - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 GWB), - mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind; das heißt, ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird,
muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
einlegen (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB). Gemäß § 135 Absatz 2 GWB ist die
Unwirksamkeit eines Auftrages im Sinne von § 135 Absatz 1 GWB in einem
Nachprüfungsverfahren fristgerecht geltend zu machen: - innerhalb von 30 Kalendertagen ab
Information der betroffenen Bieter oder Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über
den Abschluss des Vertrages (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 1 GWB), - ohne
Kenntniserlangung innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss (§ 135 Absatz 2 Satz 1
Halbsatz 2 GWB), - wenn der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht hat, 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung (§ 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Es wird darauf hingewiesen, dass ein
Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Stendal, Rechtsamt/ Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Stendal, Rechtsamt/
Vergabestelle
5.1. Los: LOT-0002
Titel: Los 2 - förmliche Postzustellungaufträge
Beschreibung: Abholung, Frankierung, Beförderung sowie die nationale und internationale
Zustellung von Postzustellungsaufträgen. Jahresaufkommen ca. 10.000 Stück.
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64112000 Briefpostdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: siehe Mustervertrag: § 5 (4) Das Vertragsverhältnis verlängert
sich stillschweigend um ein Jahr, sofern nicht 3 Monate vor Vertragsende gekündigt wird. § 5
(5) Sofern von der Verlängerung Gebrauch gemacht wird, endet der Vertrag in jedem Falle am
31.12.2029.
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Stendal
Postleitzahl: 39576
Land, Gliederung (NUTS): Stendal (DEE0D)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#Ab einem geschätzten
Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist der Auftraggeber verpflichtet für den
Bieter/ jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt
werden soll, gemäß § 6 Abs. 1 WRegG eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim
Bundeskartellamt zu tätigen. Unter einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne
Umsatzsteuer) behält sich der Auftraggeber vor, die Abfrage beim Bundeskartellamt gemäß §
6 Abs. 2 WRegG zu tätigen.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben it ihrem Angebot eine Erklärung (Erklärung Bieter-
/Arbeitsgemeinschaft - Formblatt 234) aller Mitglieder in Textform abzugeben. Der Bieter/
jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat eine Eigenerklärung zur Eignung abzugeben.
Inhalt: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Angaben zur
Eintragung in das Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur. Angabe zur
Entgeltgenehmigung. Angabe zu Referenzen (Ausführung von 3 vergleichbarer Leistungen)
bei einem öffentlichen Auftraggeber in den letzten 3 Jahren mit Nettoumsatzvolumen von
mindestens für Los 1: 78.000 /Jahr; für Los 2: 26.000 /Jahr und Los 3: 5.000 /Jahr).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Auf gesondertes Verlangen sind vom Bieter 3 Referenzen öffentlicher
Auftraggeber mit einem Nettoumsatzvolumen für Los 1 i.H.v. 78.000 /Jahr, Los 2 i.H.v.
26.000 /Jahr, Los 3 i.H.v. 5.000 mit mindestens Angabe von Ansprechpartner, Art der
ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum einzureichen. Die
Referenzen sind nur für das Los / die Lose einzureichen für das / die das wirtschaftlichste
Angebot vorliegt. Sollte eine Referenz für mehrere Lose zutreffend sein, wird diese für die
zutreffenden Lose gewertet. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Referenzen
gemeinsam zu erbringen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen
(Eignungsleihe), wenn er nachweist, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur
Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung
dieser Unternehmen vorlegt. Die Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) ist auf gesondertes
Verlangen zu einem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt zu erbringen. Ein Bieter
kann jedoch im Hinblick auf die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer
Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese
Kapazitäten benötigt werden. Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zur Eignung
(Eigenerklärung bei §§ 36,47 VgV - Angabe Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§
123, 124 GWB) für die Eignungsverleiher einzureichen und die Eignungsleihe mittels
Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen - Formblatt 235 anzuzeigen
und die Namen der Eignungsverleiher zu benennen. Gemäß § 47 VgV überprüft der
öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, die vom
Bieter als Eignungsverleiher benannt wurden, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen
und ob Ausschlussgründe vorliegen. Sofern die Einheitliche Europäische Eigenerklärung zur
Eignung vorgelegt wird, müssen alle für die Eignungsprüfung erforderlichen Angaben daraus
hervorgehen. Sofern ein Unternehmen, das als Eignungsverleiher benannt wurde, nicht die
erforderliche Eignung besitzt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB
vorliegen, muss dieses ersetzt werden. Sofern ein Unternehmen als Eignungsverleiher
benannt wurde, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, muss
dieses ersetzt werden.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Die Eignung, kann durch die Eigenerklärung zur Eignung, Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (gem. § 50 VgV) mit allen zur Eignungsprüfung benannten
Angaben oder auch durch Teilnahme an Präqualifizierungssystemen, die den Anforderungen
des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, durch Einreichung des
entsprechenden Zertifikates/Bescheinigung über die Eintragung des präqualifizierten
Unternehmens, erbracht werden. Das entsprechende Zertifikat/Bescheinigung ist vom Bieter
/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und Eignungsverleihern mit dem Angebot
einzureichen. Unterauftragnehmer erfüllen die gestellten Eignungsanforderungen, wenn das
Zertifikat eines v.g. Präqualifizierungssystems auf gesondertes Verlangen zu einem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt eingereicht wird. Geforderte Unterlagen, die in der
Präqualifizierung nicht niedergelegt sind oder die geforderten Anforderungen nicht oder nicht
hinreichend belegen/erfüllen, sind von dem jeweiligen Unternehmen zusätzlich einzureichen.
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist mit dem Angebot das Verzeichnis der
Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen - Formblatt 235 einzureichen und die Namen
der Unterauftragnehmer mit Angebotsabgabe zu benennen; auf gesondertes Verlangen ist die
Eigenerklärung zur Eignung (Eigenerklärung bei §§ 36, 47 VgV - Angabe zum Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen gem. §§ 123,124 GWB) zu erbringen. Gemäß § 36 VgV überprüft der
öffentliche Auftraggeber vor Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des
Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der
öffentliche Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer
Ausschlussgründe kann der öffentliche Auftraggeber verlangen, dass dieser ersetzt wird.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Informationsabgleich
Beschreibung: Siehe Anlage Los 2. Berechnung: (Geringste Anzahl Tage Aktualisierung x 20)
/ Anzahl Tage Aktualisierung Bieter
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Rücklaufzeit Postzustellungauftrag
Beschreibung: Siehe Anlage Los 2. Berechnung (Geringste Rücklaufzeit x 10) / Rücklaufzeit
Bieter
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zustellzeit
Beschreibung: siehe Anlage 2. Punktevergabe entsprechend Anlage.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Niederlegungsstellen Postzustellungsauftrag
Beschreibung: Siehe Anlage Los 2. Berechnung (Anzahl Niederlegungsstellen Bieter x5)/
Höchste Anzahl Niederlegungsstellen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Siehe Anlage Los 2. Maximal 60 Punkte. Berechnung: (Niedrigster Preis x 60)/
Preis Bieter.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 60,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-
1969f2dfff0-294d762dfa3dd9b8
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 09:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 80 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen gemäß einschlägiger vergaberechtlicher
Rechtsgrundlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 09:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Zusätzliche Informationen: Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen)
sind bis spätestens 02.06.2025 über die Vergabeplattform evergabe.de an die Vergabestelle
zu richten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Vom Bieter/jedem Mitglied einer
Bietergemeinschaft sind mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen einzureichen:
>Eigenerklärung, dass der Bieter nicht zu den Personen/ Unternehmen gehört, die einen
Bezug zu Russland aufweisen _Verordnung (EU) 2022/576. >Verpflichtung Wahrung
Postgeheimnis und Datenschutz > Einhaltung Vorgaben Saubere-Fahrzeuge-
Beschaffungsgesetz. Darüber hinaus ist von jedem Bieter/ Mitglied einer Bietergemeinschaft
auf gesondertes Verlangen eine Eingenerklärung zum Nachunternehmereinsatz gemäß § 14
TVergG LSA zu einem von der Vergabestele bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Die
Eigenerklärung liegt den Vergabeunterlagen bei, sie kann vorab eingesehen werden unter:
https://www.landkreis-stendal.de/de/datei/anzeigen/id/1264765,1037
/eigenerklaerung_zum_nachunternehmereinsatz.pdf
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren
nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag unzulässig, wenn: - der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GWB), - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 GWB), - mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind; das heißt, ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird,
muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
einlegen (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB). Gemäß § 135 Absatz 2 GWB ist die
Unwirksamkeit eines Auftrages im Sinne von § 135 Absatz 1 GWB in einem
Nachprüfungsverfahren fristgerecht geltend zu machen: - innerhalb von 30 Kalendertagen ab
Information der betroffenen Bieter oder Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über
den Abschluss des Vertrages (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 1 GWB), - ohne
Kenntniserlangung innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss (§ 135 Absatz 2 Satz 1
Halbsatz 2 GWB), - wenn der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht hat, 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung (§ 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Es wird darauf hingewiesen, dass ein
Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Stendal, Rechtsamt/ Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Stendal, Rechtsamt/
Vergabestelle
5.1. Los: LOT-0003
Titel: Los 3 - Pakete (national und international)
Beschreibung: Abholung, Frankierung, Beförderung sowie die nationale und internationale
Zustellung von Paketen. Jahresaufkommen ca. 1.050 Stück.
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64113000 Paketpostdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: siehe Mustervertrag: § 5 (4) Das Vertragsverhältnis verlängert
sich stillschweigend um ein Jahr, sofern nicht 3 Monate vor Vertragsende gekündigt wird. § 5
(5) Sofern von der Verlängerung Gebrauch gemacht wird, endet der Vertrag in jedem Falle am
31.12.2029.
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Stendal
Postleitzahl: 39576
Land, Gliederung (NUTS): Stendal (DEE0D)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#Ab einem geschätzten
Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist der Auftraggeber verpflichtet für den
Bieter/ jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt
werden soll, gemäß § 6 Abs. 1 WRegG eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim
Bundeskartellamt zu tätigen. Unter einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne
Umsatzsteuer) behält sich der Auftraggeber vor, die Abfrage beim Bundeskartellamt gemäß §
6 Abs. 2 WRegG zu tätigen.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben it ihrem Angebot eine Erklärung (Erklärung Bieter-
/Arbeitsgemeinschaft - Formblatt 234) aller Mitglieder in Textform abzugeben. Der Bieter/
jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat eine Eigenerklärung zur Eignung abzugeben.
Inhalt: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Angaben zur
Eintragung in das Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur. Angabe zur
Entgeltgenehmigung. Angabe zu Referenzen (Ausführung von 3 vergleichbarer Leistungen)
bei einem öffentlichen Auftraggeber in den letzten 3 Jahren mit Nettoumsatzvolumen von
mindestens für Los 1: 78.000 /Jahr; für Los 2: 26.000 /Jahr und Los 3: 5.000 /Jahr).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Auf gesondertes Verlangen sind vom Bieter 3 Referenzen öffentlicher
Auftraggeber mit einem Nettoumsatzvolumen für Los 1 i.H.v. 78.000 /Jahr, Los 2 i.H.v.
26.000 /Jahr, Los 3 i.H.v. 5.000 mit mindestens Angabe von Ansprechpartner, Art der
ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum einzureichen. Die
Referenzen sind nur für das Los / die Lose einzureichen für das / die das wirtschaftlichste
Angebot vorliegt. Sollte eine Referenz für mehrere Lose zutreffend sein, wird diese für die
zutreffenden Lose gewertet. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Referenzen
gemeinsam zu erbringen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen
(Eignungsleihe), wenn er nachweist, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur
Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung
dieser Unternehmen vorlegt. Die Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) ist auf gesondertes
Verlangen zu einem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt zu erbringen. Ein Bieter
kann jedoch im Hinblick auf die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer
Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese
Kapazitäten benötigt werden. Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zur Eignung
(Eigenerklärung bei §§ 36,47 VgV - Angabe Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§
123, 124 GWB) für die Eignungsverleiher einzureichen und die Eignungsleihe mittels
Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen - Formblatt 235 anzuzeigen
und die Namen der Eignungsverleiher zu benennen. Gemäß § 47 VgV überprüft der
öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, die vom
Bieter als Eignungsverleiher benannt wurden, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen
und ob Ausschlussgründe vorliegen. Sofern die Einheitliche Europäische Eigenerklärung zur
Eignung vorgelegt wird, müssen alle für die Eignungsprüfung erforderlichen Angaben daraus
hervorgehen. Sofern ein Unternehmen, das als Eignungsverleiher benannt wurde, nicht die
erforderliche Eignung besitzt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB
vorliegen, muss dieses ersetzt werden. Sofern ein Unternehmen als Eignungsverleiher
benannt wurde, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, muss
dieses ersetzt werden.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Die Eignung, kann durch die Eigenerklärung zur Eignung, Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (gem. § 50 VgV) mit allen zur Eignungsprüfung benannten
Angaben oder auch durch Teilnahme an Präqualifizierungssystemen, die den Anforderungen
des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, durch Einreichung des
entsprechenden Zertifikates/Bescheinigung über die Eintragung des präqualifizierten
Unternehmens, erbracht werden. Das entsprechende Zertifikat/Bescheinigung ist vom Bieter
/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und Eignungsverleihern mit dem Angebot
einzureichen. Unterauftragnehmer erfüllen die gestellten Eignungsanforderungen, wenn das
Zertifikat eines v.g. Präqualifizierungssystems auf gesondertes Verlangen zu einem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt eingereicht wird. Geforderte Unterlagen, die in der
Präqualifizierung nicht niedergelegt sind oder die geforderten Anforderungen nicht oder nicht
hinreichend belegen/erfüllen, sind von dem jeweiligen Unternehmen zusätzlich einzureichen.
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist mit dem Angebot das Verzeichnis der
Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen - Formblatt 235 einzureichen und die Namen
der Unterauftragnehmer mit Angebotsabgabe zu benennen; auf gesondertes Verlangen ist die
Eigenerklärung zur Eignung (Eigenerklärung bei §§ 36, 47 VgV - Angabe zum Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen gem. §§ 123,124 GWB) zu erbringen. Gemäß § 36 VgV überprüft der
öffentliche Auftraggeber vor Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des
Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der
öffentliche Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer
Ausschlussgründe kann der öffentliche Auftraggeber verlangen, dass dieser ersetzt wird.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Informationsabgleich
Beschreibung: Siehe Anlage Los 3. Berechnung: (Geringste Anzahl Tage Aktualisierung x20)/
Anzahl Tage Aktualisierung Bieter
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Rücklaufzeit Pakete
Beschreibung: Siehe Anlage Los 3. Berechnung: (Geringste Rücklaufzeit x 15) / Rücklaufzeit
Bieter
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zustellzeit
Beschreibung: siehe Anlage Los 3. Punktevergabe entsprechend Anlage
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Siehe Anlage Los 3. Maximal 60 Punkte. Berechnung: (Niedrigster Preis x 60)/
Preis Bieter.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 60,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-
1969f2dfff0-294d762dfa3dd9b8
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 09:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 80 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen gemäß einschlägiger vergaberechtlicher
Rechtsgrundlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 09:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Zusätzliche Informationen: Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen)
sind bis spätestens 02.06.2025 über die Vergabeplattform evergabe.de an die Vergabestelle
zu richten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Vom Bieter/jedem Mitglied einer
Bietergemeinschaft sind mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen einzureichen:
>Eigenerklärung, dass der Bieter nicht zu den Personen/ Unternehmen gehört, die einen
Bezug zu Russland aufweisen _Verordnung (EU) 2022/576. >Verpflichtung Wahrung
Postgeheimnis und Datenschutz > Einhaltung Vorgaben Saubere-Fahrzeuge-
Beschaffungsgesetz. Darüber hinaus ist von jedem Bieter/ Mitglied einer Bietergemeinschaft
auf gesondertes Verlangen eine Eingenerklärung zum Nachunternehmereinsatz gemäß § 14
TVergG LSA zu einem von der Vergabestele bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Die
Eigenerklärung liegt den Vergabeunterlagen bei, sie kann vorab eingesehen werden unter:
https://www.landkreis-stendal.de/de/datei/anzeigen/id/1264765,1037
/eigenerklaerung_zum_nachunternehmereinsatz.pdf
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren
nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag unzulässig, wenn: - der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GWB), - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 GWB), - mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind; das heißt, ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird,
muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
einlegen (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB). Gemäß § 135 Absatz 2 GWB ist die
Unwirksamkeit eines Auftrages im Sinne von § 135 Absatz 1 GWB in einem
Nachprüfungsverfahren fristgerecht geltend zu machen: - innerhalb von 30 Kalendertagen ab
Information der betroffenen Bieter oder Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über
den Abschluss des Vertrages (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 1 GWB), - ohne
Kenntniserlangung innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss (§ 135 Absatz 2 Satz 1
Halbsatz 2 GWB), - wenn der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht hat, 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung (§ 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Es wird darauf hingewiesen, dass ein
Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Stendal, Rechtsamt/ Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Stendal, Rechtsamt/
Vergabestelle
8. Organisationen
8.1. ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Stendal, Rechtsamt/ Vergabestelle
Registrierungsnummer: keine vorhanden
Postanschrift: Postansschrift: Hospitalstr. 1-2
Stadt: Hansestadt Stendal
Postleitzahl: 39576
Land, Gliederung (NUTS): Stendal (DEE0D)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Rechtsamt/Vergabestelle
E-Mail: Vergabestelle@Landkreis-Stendal.de
Telefon: +49 3931 607973
Fax: +49 3931 607948
Internetadresse: https://www.landkreis-stendal.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-
Anhalt
Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: efb6e1ee-163b-4900-86dd-80593e448ae5 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/05/2025 15:38:38 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 88/2025
Datum der Veröffentlichung: 07/05/2025
Referenzen:
https://www.landkreis-stendal.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202505/ausschreibung-292685-2025-DEU.txt
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