Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Hamburg - Deutschland Spezielle Telefonnetzdienste für Geschäftsanwendungen Call Center Reha 2025- 37
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025050700371910556 / 291385-2025
Veröffentlicht :
07.05.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
05.06.2025
Angebotsabgabe bis :
05.06.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
64214000 - Spezielle Telefonnetzdienste für Geschäftsanwendungen
DEU-Hamburg: Deutschland Spezielle Telefonnetzdienste für
Geschäftsanwendungen Call Center Reha 2025- 37

2025/S 88/2025 291385

Deutschland Spezielle Telefonnetzdienste für Geschäftsanwendungen Call Center Reha 2025-
37
OJ S 88/2025 07/05/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
(BGW)
E-Mail: vergabestelle@bgw-online.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Call Center Reha 2025-37
Beschreibung: Maßgebliche Anrufer/-innen sind Versicherte, Unternehmer/-innen und
Beschäftigte der BGW-Mitgliedsbetriebe. A.) Der Ablauf Call Centers gestaltet sich wie folgt:
1) Entgegennahme des Telefonats. 2) ggf. Entgegennahme der Beschwerde und Beruhigen
von aufgebrachten Anrufenden nach allgemeingültigenden Kommunikations- und
Deeskalationsregeln. 3) Aufnahme und fachliches Sortieren des Anliegens/der Fragen.
Fachfremde Anliegen, z. B. Fragen zum Beitrag oder zur Prävention erkennen und auf andere
Kontaktmöglichkeiten verweisen (z. B. weitere Durchwahl- bzw. Servicenummern der BGW).
4) Durchführen der allgemeinen Auskunft durch bedarfsgerechte Beantwortung und
ausreichende Information nach allgemeingültigen Kommunikationsregeln. 5) ggf. Weiterleiten
darüber hinausgehender und tiefgreifenderer Anliegen bzw. Fragen (inkl. Betriebs- und
personenbezogener Daten) an die Auftraggeberin. Das Call Center ist für die Anrufer/-innen
montags bis donnerstags von 07:30 bis 16.00 Uhr und freitags 07:30-14:00 erreichbar. Die
eingehenden Anrufe sind in dieser Zeit nach dem vorgenannten telefonischen
Fachberatungsablauf entgegenzunehmen und telefonisch zu beraten bzw. zu bearbeiten.
Stark frequentierte Zeiten, wie während der Mittagszeit 12.00 bis 13.30 Uhr sowie bei
gesonderten Aktionen werden abgedeckt bzw. zusätzlich unterstützt. Außerhalb der
vorgenannten Zeiten ist in jedem Fall eine mit der Auftraggeberin abgestimmte Bandansage
einzusetzen und zu schalten. B.) Für Das Call Center und dessen Schnittstellen zur
Auftraggeberin sind durch den/die Auftragnehmer/-in regelmäßig (IT-)Technische
Anpassungen vorzunehmen.
Kennung des Verfahrens: c8bac13b-76e2-4b33-9388-6dc3ab716844
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64214000 Spezielle Telefonnetzdienste für Geschäftsanwendungen

2.1.2. Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Call Center Reha
Beschreibung: Maßgebliche Anrufer/-innen sind Versicherte, Unternehmer/-innen und
Beschäftigte der BGW-Mitgliedsbetriebe. A.) Der Ablauf Call Centers gestaltet sich wie folgt:
1) Entgegennahme des Telefonats. 2) ggf. Entgegennahme der Beschwerde und Beruhigen
von aufgebrachten Anrufenden nach allgemeingültigenden Kommunikations- und
Deeskalationsregeln. 3) Aufnahme und fachliches Sortieren des Anliegens/der Fragen.
Fachfremde Anliegen, z. B. Fragen zum Beitrag oder zur Prävention erkennen und auf andere
Kontaktmöglichkeiten verweisen (z. B. weitere Durchwahl- bzw. Servicenummern der BGW).
4) Durchführen der allgemeinen Auskunft durch bedarfsgerechte Beantwortung und
ausreichende Information nach allgemeingültigen Kommunikationsregeln. 5) ggf. Weiterleiten
darüber hinausgehender und tiefgreifenderer Anliegen bzw. Fragen (inkl. Betriebs- und
personenbezogener Daten) an die Auftraggeberin. Das Call Center ist für die Anrufer/-innen
montags bis donnerstags von 07:30 bis 16.00 Uhr und freitags 07:30-14:00 erreichbar. Die
eingehenden Anrufe sind in dieser Zeit nach dem vorgenannten telefonischen
Fachberatungsablauf entgegenzunehmen und telefonisch zu beraten bzw. zu bearbeiten.
Stark frequentierte Zeiten, wie während der Mittagszeit 12.00 bis 13.30 Uhr sowie bei
gesonderten Aktionen werden abgedeckt bzw. zusätzlich unterstützt. Außerhalb der
vorgenannten Zeiten ist in jedem Fall eine mit der Auftraggeberin abgestimmte Bandansage
einzusetzen und zu schalten. B.) Für Das Call Center und dessen Schnittstellen zur
Auftraggeberin sind durch den/die Auftragnehmer/-in regelmäßig (IT-)Technische
Anpassungen vorzunehmen.
Interne Kennung: 2025-37

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64214000 Spezielle Telefonnetzdienste für Geschäftsanwendungen

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Kriterium:
Art: Qualität

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E66673477

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E66673477
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich vor, auf eine Nachforderung gemäß
§ 56 Abs. 2 VgV zu verzichten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht
eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160
Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten
insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§
134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt
werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden
soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt
auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur
Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg
oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag
nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1)
Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: -
gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; -
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
(BGW)
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 993-8002510900-04
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37

Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bgw-online.de
Telefon: 040202071537
Internetadresse: http://www.bgw-online.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
Dienstleistungen vergibt/abschließt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: 991-02380-92
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +4922894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b43a92d0-bb4b-4050-b462-ba393361edcb - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/05/2025 11:08:48 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

ABl. S Nummer der Ausgabe: 88/2025
Datum der Veröffentlichung: 07/05/2025

Referenzen:
https://www.subreport.de/E66673477
http://www.bgw-online.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202505/ausschreibung-291385-2025-DEU.txt

 
 
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau