Titel :
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DEU-Oranienburg - Deutschland Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen Neubau Rettungswache Schönfließ: Verkehrs- und Freianlagenplanung
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025050602113407912 / 288922-2025
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Veröffentlicht :
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06.05.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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28.05.2027
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Angebotsabgabe bis :
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04.06.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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71240000 - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros
71320000 - Planungsleistungen im Bauwesen
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DEU-Oranienburg: Deutschland Dienstleistungen von Architektur- und
Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen Neubau Rettungswache
Schönfließ: Verkehrs- und Freianlagenplanung
2025/S 87/2025 288922
Deutschland Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene
Leistungen Neubau Rettungswache Schönfließ: Verkehrs- und Freianlagenplanung
OJ S 87/2025 06/05/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Oberhavel
E-Mail: vergabestelle@oberhavel.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Neubau Rettungswache Schönfließ: Verkehrs- und Freianlagenplanung
Beschreibung: Die Kreisverwaltung des Landkreises Oberhavel, als Träger des
bodengebundenen Rettungsdienstes, beabsichtigt den klimagerechten Neubau einer
Rettungswache.
Kennung des Verfahrens: 8cdffc1f-48bd-4449-bc86-a40b8655abcd
Interne Kennung: RWSB.01.734.02.OV011.25
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71320000
Planungsleistungen im Bauwesen
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Bergfelder Chaussee 11
Stadt: Mühlenbecker Land
Postleitzahl: 16567
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5HHGG
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Siehe
sämtliche Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach §
129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt
oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des
Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung)
oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder
teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz
2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und wegen einer Straftat nach § 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
Betrugsbekämpfung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und wegen einer Straftat nach § 264 des
Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden.
Korruption: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen
ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder
gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis
5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Siehe § 123
Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat.
Zahlungsunfähigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe §
124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schweres berufliches Fehlverhalten: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
wird.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Siehe
§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der
öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Siehe § 124 Abs. 1
Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Siehe § 124
Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung
daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Siehe § 124
Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung
des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende
Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die
erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Neubau Rettungswache Schönfließ: Verkehrs- und Freianlagenplanung
Beschreibung: Der Standort für den Neubau der Rettungswache befindet sich in der
Gemeinde Mühlenbecker Land, Ortsteil Schönfließ, Bergfelder Chaussee 11. Das Gebäude
der Rettungswache ist entsprechend den Anforderungen aus dem Klimaschutzkonzept des
Landkreises Oberhavel für Neubauten, mit dem Ziel der DGNB-Zertifizierung in Silber zu
planen und zu errichten. In diesem Sinne sind die baulichen Maßnahmen nachhaltig und
ökonomisch (wirtschaftlich) zu planen. Eingriffe in das ökologische System sind mit der
Planung entsprechend zu minimieren sowie soziokulturelle Aspekte zu berücksichtigen und
umzusetzen. Das Gebäude muss in der ganzheitlichen Betrachtung Prozess- und technische
Qualitäten erfüllen, die einen störungsfreien und über den gesamten Lebenszyklus optimierten
Betrieb ermöglichen. Der Auftraggeber fordert über den gesamten Planungsprozess und in
allen Teilplanungsbereichen, die Berücksichtigung und den Einsatz nachhaltiger Roh- und
Baustoffe. Es sind nur technisch notwendige Anlagen zu planen. Die Gebäudeautomation ist
auf ein notwendiges Maß zu beschränken. Für die verkehrstechnische Erschließung des
Grundstücks und seiner Ausfahrt auf die Bergfelder Chaussee liegt die Grundlagenermittlung
und die Vorplanung vor. Die Planung soll auf dieser Basis fortgeführt werden. Die Freianlagen
sind entsprechend der Vorgaben aus dem Bebauungsplan zu errichten und in die
Flächenbilanz der möglichen Bebauung einzubeziehen. Grundsätzlich gilt auch hier im
Rahmen der Nachhaltigkeit den Pflege- und Unterhaltungsaufwand der Grünflächen zu
minimieren und die Ausgestaltung mit Pflanzungen der Umgebung anzupassen. Die
Versiegelung der Flächen ist auf ein Minimum zu beschränken.
Interne Kennung: RWSB.01.734.02.OV011.25
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71320000
Planungsleistungen im Bauwesen
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Bergfelder Chaussee 11
Stadt: Mühlenbecker Land
Postleitzahl: 16567
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 28/05/2027
5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Bindefristende: 15.07.2025 2. Hinweis zu bietereigenen AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt
werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters
führt zum Angebotsausschluss.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit
Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen
keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder
liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf
Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der
Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages
mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das
Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde,
ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Mittels dem Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen
werden folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass (eine) (projekt-)verantwortliche
Person(en) des Unternehmens zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur bzw.
Landschaftsarchitekt befugt ist/sind und das Unternehmen befähigt ist/sind, die
ausgeschriebenen Leistungen auszuüben. - Nachweis über die Berechtigung zur Führung der
Berufsbezeichnung Ingenieur gemäß § 75 Abs. 1 Vergabeordnung (VgV) bzw. für juristische
Personen nach § 75 Abs. 3 VgV ist mit dem Angebot vorzulegen Die Angaben sind von jedem
Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert zu erklären / erbringen. Unternehmen, die
außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben,
geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das
Unternehmen ansässig ist, ab.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Mittels dem Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen
werden folgende Angaben gefordert: - Angaben zum Umsatz: Gesamtnettoumsatz des
Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Gesamtumsatz darf
hierbei 100.000,00 EUR netto je abgeschlossenes Geschäftsjahr nicht unterschreiten. Bei
einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h.
ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. Auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner
Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der
Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Mittels dem Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen
werden folgende Angaben gefordert: - Angabe und Erklärung der in den letzten drei (3)
Kalenderjahren durchschnittlich Beschäftigten und Führungskräfte im Unternehmen. Auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner
Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von
jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der
Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der
Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit
Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese
ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Mittels dem Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen
werden folgende Angaben gefordert: - Erklärung und Angaben zu Leistungen, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es sind mindestens zwei (2) vergleichbare
Referenzen für die Verkehrsplanung und mindestens zwei (2) vergleichbare für die
Freianlagenplanung nachzuweisen. Dabei sind mindestens folgende Anforderungen zu
erfüllen: - Jede Referenz muss nach dem 01.01.2020 ausgeführt worden sein. - Bei jeder
Referenz müssen mindestens die Leistungsphasen 1 - 8 abgeschlossen sein. - Mindestens
eine (1) Referenz für Verkehrsplanung und mindestens eine (1) Referenz für
Freianlagenplanung muss eine Neuanlage sein. - Hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen
mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Zum Nachweis der o.g.
Mindestanforderungen sind mit dem Angebot mittels Formular 4.5 (Unternehmensreferenzen)
folgende Angaben zu erbringen: - Projektbezeichnung, - Projektbeschreibung (Kurzform), -
Beschreibung der Leistung (Komplexität/Anforderungsgrad, Besonderheiten), - Name und
Anschrift Auftraggeber, - Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten, -
Ausführungszeitraum, - Angabe zu den abgeschlossenen Leistungsphasen im Projekt jeweils
für die Verkehrs- und Freianlagenplanung. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des
Auftraggebers sind zur Bestätigung Nachweise vorzulegen. Diese sind von den Mitgliedern
einer Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied kann die Defizite eines
anderen Mitglieds ausgleichen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der
Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Mittels dem Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen
werden folgende Angaben gefordert: - Erklärung und Nachweis über das Bestehen einer
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung von 1.500.000 EUR für Personenschäden und 300.000
EUR für sonstige Schäden (zweifach maximiert) oder eine Erklärung, dass eine Berufs-
/Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen abgeschlossen und ein
entsprechender Versicherungsnachweis spätestens vor Zuschlagserteilung vorgelegt wird.
Mindestbedingung: Vorlage Eigenerklärung und Versicherungsbescheinigung in Kopie mit
folgenden (Mindest-)Deckungssummen je Versicherungsfall: Personenschäden: 1.500.000
EUR Sonstige Schäden: 300.000 EUR oder: Erklärung, dass eine Berufs-
/Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen im Fall der
Zuschlagserteilung abgeschlossen und ein entsprechender Versicherungsnachweis
spätestens vor Zuschlagserteilung vorgelegt wird. Die Angaben sind von jedem Mitglied einer
Bietergemeinschaft gesondert zu erklären / erbringen. Ein aktueller Nachweis des
Haftpflichtversicherers über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung in der
geforderten Höhe (zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 6 Monate) ist spätestens vor
Zuschlagserteilung vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der
Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung: Mittels dem Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen
werden folgende Angaben gefordert: - Erklärung zur technischen Ausstattung mit einer
geeigneten CAD-Software und ggf. zu einer vorhandenen Schnittstelle zur CAD-Software des
Auftraggebers (AutoCAD oder Sprit CAD) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des
Auftraggebers sind zur Bestätigung Nachweise vorzulegen. Diese sind von den Mitgliedern
einer Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied kann die Defizite eines
anderen Mitglieds ausgleichen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der
Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Herangezogen für die Preisbewertung werden die vom Bieter in den
Preisblättern für die Verkehrs- und Freianlagenplanung angebotenen Honorarsätze,
Stundensätze sowie die angebo- tenen Gesamtwertungssummen in Euro unter
Berücksichtigung einer ggf. zu entrichtenden Umsatzsteuer sowie eines ggf. gewährten
Nachlasses ohne Bedingungen, wie sie sich nach erfolgter Preisprüfung durch den
Auftraggeber darstellt. Mit dem Angebot sind die Preisblätter vollständig ausgefüllt
einzureichen. Angebote mit einer 0,00 EUR Preisangabe bei den anzugebenden
Stundensätzen werden wegen offenkundiger Unterschreitung des Vergabemindestlohnes als
unzulässig bewertet wird. Sollten Bieter für verschiedenen Personenkategorien einheitliche
Stundensätze kalkuliert haben, ist der betreffende Stundensatz unter allen hiervon betroffenen
Personenkategorien auszuweisen. Die zur Berechnung der Wertungspreise angegebenen
Berechnungsparameter (z.B. Prozentsätze zur Bewertung der einzelnen Teilleistungen,
Zuschläge u.s.w.) werden vertragsgegenständlich! Es werden im Rahmen der Preisbewertung
nur die verbliebenen wertbaren Angebote berücksichtigt, d. h. Angebote, die die verbindlichen
Vorgaben aus den Vergabeunterlagen erfüllen. Das Kriterium Preis unterteilt sich in 2
Wertungskriterien wie folgt: I. Preisbewertung zu Honorar, Nebenkosten und Zuschlägen
Anhand der angebotenen Parameter zur Honorarberechnung des Bieters sind gemäß
Preisblatt nach den Ermittlungsgrundsätzen der HOAI Angebotspreise zu a. den jeweiligen
Honoraren für die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9, b. Nebenkosten, c. ggf.
gewährte Nachlässe bzw. geltend gemachte Zuschläge, d. Gesamtpreis (netto), e.
Umsatzsteuer, f. Gesamtangebotssumme (brutto) = Wertungspreis anzugeben. Die Höhe der
anrechenbaren Kosten ist in den Preisblättern aufgeführt. Die Ermittlung der
Bewertungspunkte für das Kriterium P.I (Preis- Honorarsätze, Nebenkosten und
Honorarzuschläge) erfolgt nach folgendem Schlüssel: - 148 Punkte erhält das Angebot mit
dem niedrigsten Wertungspreis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des
niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegendem Wertungspreis erhalten ebenfalls 0
Punkte. - Die Punkteermittlung für Angebote mit dazwischenliegenden Wertungspreisen
erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
(Berechnungsformel: [(2xPreisBest - PreisAngebot)/PreisBest)] x 148 Punkte) II.
Preisbewertung Stundensätze Anhand des Angebots des Bieters gemäß Preisblatt werden die
angebotenen Stundensätze zu a. projektbearbeitender Person, b. Mitarbeiter nach folgendem
Schlüssel bewertet: - 26 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Stundensatz für die
projektbearbeitende Person. - 26 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Stundensatz
für Mitarbeiter. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des jeweiligen
niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit jeweils darüber liegendem Stundensatz erhalten
ebenfalls 0 Punkte. - Die Punkteermittlung für Angebote mit dazwischenliegenden
Stundensätzen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem
Komma. (Berechnungsformel: [(2xPreisBest - PreisAngebot)/PreisBest )] x 26) Die
errechneten Wertungspunkte werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Für das Zuschlagskriterium Preis können insgesamt maximal 200 Punkte erreicht werden.
Die Punkte gehen in die Gesamtwertung ein. Nähere Angaben vgl. Verfahrensbedingungen
unter Punkt 4 Prüfung und Wertung der Angebote sowie Vergabeunterlagen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Bei der Wertung der Qualität/Leistung übt der Auftraggeber seinen
Beurteilungsspielraum aus und nimmt eine entsprechende Bewertung der eingereichten
Unterlagen (vgl. oben Punkt 3.4; Qualifikationsnachweise und Referenzen) vor. Die Angebote
werden durch ein Gremium des Auftraggebers, bestehend aus zwei (2) Prüfern, beurteilt.
Diese prüfen und bewerten jedes Angebot unabhängig voneinander. Sie vergeben für jedes
Angebot ihre Punkte pro Wertungskriterium nach folgenden Maßgaben: Kriterium Q
Bewertung der Qualität und Erfahrung des mit der Auftragsdurchführung betrauten Person 1.
Anhand der eingereichten Unterlagen des Bieters zur Qualifikation, des beruflichen
Werdegangs und einschlägigen Berufserfahrung (z.B. Kurzvita/tabellarischer Lebenslauf,
Nachweise) bewerten die Prüfer des Auftraggebers die durch einschlägige berufliche
Ausbildung, Tätigkeiten und ggf. durchlaufene Fort-/Weiterbildungen nachgewiesenen
fachlichen Kompetenzen und beruflichen Erfahrungen der angebotenen projektbearbeitenden
Personen. Maßgeblich für die abgestufte Bewertung ist Umfang, Vielseitigkeit,
Qualifikationsniveau und Dauer der nachgewiesenen fachlichen Kompetenzen und beruflichen
Erfahrungen. Bewertet wird dabei, inwieweit anhand der nachgewiesenen fachlichen
Kompetenzen und beruflichen Erfahrungen eine fachkundige, effiziente, qualitativ hochwertige
und zielorientierte Durchführung der Leistungen des AG erwartet werden kann. 2. Anhand der
eingereichten zwei (2) vergleichbaren persönlichen Referenzen bewerten die Prüfer des
Auftraggebers Umfang und Qualität der nachgewiesenen spezifischen Erfahrungen des
angebotenen Verkehrs- bzw. Freianlagenplaners bei der Planung vergleichbarer Projekte.
Maßgeblich für die abgestufte Bewertung ist der Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten
Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung, insbesondere im Hinblick auf: erbrachten
Leistungsinhalt (Art und Größe, Komplexität), Schwierigkeitsgrad und Vielfalt der planerischen
Anforderungen sowie die Nachvollziehbarkeit der Referenz. Positiv bewertet wird dabei, wenn
anhand der angegebenen Referenz/en eine fachkundige, effiziente, qualitativ hochwertige und
zielorientierte Durchführung der Leistungen des AG erwartet werden kann. Des Weiteren wird
positiv bewertet, wenn aus der Referenz hervorgeht, dass mehrere Baumaßnahmen
gleichzeitig betreut wurden. Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel zu dem
Kriterium Q. Die erreichten Punkte gem. Bewertungsschlüssel werden mit dem
ausgewiesenen Gewichtungsfaktor multipliziert. Bewertungsschlüssel zu dem Kriterium Q: Für
die Bewertung zum Zuschlagskriterium Q erfolgt die Punkteverteilung analog dem
Schulnotensystem. Die Punktevergabe reicht hierbei von 10 Punkten für hervorragende bis zu
0 Punkten für unzureichende Darstellungen/Aussagen zum jeweiligen Thema. 10 =
hervorragende Aussagen/Darstellung, 9 = sehr gute Aussagen / Darstellung, 7 = gute
Aussagen / Darstellung, 4 = mäßige bis durchschnittlich gute Aussagen / Darstellung, 1 =
mangelhafte Aussagen / Darstellung, 0 = unzureichende Aussagen / Darstellung. Aus den
Punkten pro Wertungskriterium der zwei (2) Prüfer wird der Punktemittelwert (=arithmetisches
Mittel) des jeweiligen Wertungskriteriums errechnet. Dieser wird bis auf zwei (2)
Nachkommastellen berechnet. Die Punktemittelwerte werden addiert, die Summe geht in die
Gesamtwertung ein. Es können für die Qualitätsbewertung insgesamt maximal 200
Bewertungspunkte erreicht werden. Nähere Angaben vgl. Verfahrensbedingungen unter Punkt
4 Prüfung und Wertung der Angebote sowie Vergabeunterlagen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de
/VMPSatellite/notice/CXP9YB5HHGG/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5HHGG
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice
/CXP9YB5HHGG
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/06/2025 08:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 42 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/06/2025 08:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Zusätzliche Informationen: keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Geschäftssprache: Deutsch, 2. Das
Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich
mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG.
Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem
Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00
Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im
Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die
Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten
Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die
Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform
abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der
alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli
2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet
auszugsweise: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle
(Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs.
3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der
Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller
Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass
sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es im
Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165
Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile
kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die
Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren
vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Oberhavel
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Oberhavel
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Oberhavel
Registrierungsnummer: 12-12992262160023-68
Postanschrift: Adolf-Dechert-Str. 1
Stadt: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Leitungsstab, StB Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@oberhavel.de
Telefon: +49 3301601-3500
Fax: +49 3301601-3519
Internetadresse: https://www.oberhavel.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mwaek.brandenburg
Telefon: +49 3318661719
Fax: +49 3318661652
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7dc84295-61c4-4d50-a58e-5455b80763ce - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/05/2025 15:10:10 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 87/2025
Datum der Veröffentlichung: 06/05/2025
Referenzen:
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5HHGG
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5HHGG/documents
https://www.oberhavel.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202505/ausschreibung-288922-2025-DEU.txt
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