Titel :
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DEU-Bad - Deutschland Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens Soziale Beratungsleistungen im Kreis Segeberg -Schwangerschaftskonfliktberatung
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025031001405867726 / 154413-2025
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Veröffentlicht :
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10.03.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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28.03.2025
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Angebotsabgabe bis :
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08.04.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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85000000 - Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
85300000 - Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
85310000 - Dienstleistungen des Sozialwesens
85312300 - Orientierungs- und Beratungsdienste
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DEU-Bad: Deutschland Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Soziale Beratungsleistungen im Kreis Segeberg -Schwangerschaftskonfliktberatung
2025/S 48/2025 154413
Deutschland Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens Soziale
Beratungsleistungen im Kreis Segeberg - Schwangerschaftskonfliktberatung
OJ S 48/2025 10/03/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreis Segeberg - Der Landrat
E-Mail: vergabestelle@segeberg.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Soziale Beratungsleistungen im Kreis Segeberg - Schwangerschaftskonfliktberatung
Beschreibung: Gegenstand des offenen Verfahrens sind soziale Beratungsleistungen in der
Schwangerschaftskonfliktberatung nach §§ 2, 5 SchKG, das Gesetz zur Förderung von
Beratungsstellen in freier Trägerschaft nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz Schleswig-
Holstein und das GDG SH ausgeschrieben, die den Betrieb einer Beratungsstelle bzw. die
Durchführung von Außensprechstunden an mehreren Standorten im Kreis Segeberg
beinhaltet. Die Vertragsdauer beträgt 5 Jahre mit Beginn 01.01.2026 bis Ende 31.12.2030.
Kennung des Verfahrens: 2920b790-42ec-4c3f-827d-e52fe55491ab
Interne Kennung: SE30.00.20250008
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige
Dienstleistungen, 85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens, 85312300 Orientierungs-
und Beratungsdienste
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Beratungsleistungen sind an mehreren Standorten im
Kreisgebiet Segeberg anzubieten und durchzuführen.
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QYT56WNE0A Im Zusammenhang
mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-
Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und
seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und
Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und
Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die
in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter
Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10
und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10
4 / 6 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21
Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter
Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende
Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen
Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische
Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen,
Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder
Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter
Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische
Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der
unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als
10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren
Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch
genommen werden (Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist
durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: gemäß §§ 123,124 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: gemäß §§
123,124 GWB
Korruption: gemäß §§ 123,124 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: gemäß §§ 123,124 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: gemäß
§§ 123,124 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: gemäß §§ 123,124 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: gemäß §§ 123,124 GWB
Betrugsbekämpfung: gemäß §§ 123,124 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: gemäß §§ 123,124 GWB
Zahlungsunfähigkeit: gemäß §§ 123,124 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: gemäß §§ 123,124 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: gemäß §§ 123,124 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
gemäß §§ 123,124 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: gemäß §§ 123,124
GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: gemäß §§
123,124 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: gemäß §§ 123,124 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: gemäß §§
123,124 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: gemäß §§ 123,124 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: gemäß §§ 123,124 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: gemäß §§ 123,124 GWB
Entrichtung von Steuern: gemäß §§ 123,124 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
gemäß §§ 123,124 GWB
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Soziale Beratungsleistungen im Kreis Segeberg - Schwangerschaftskonfliktberatung
Beschreibung: Gegenstand des offenen Verfahrens sind soziale Beratungsleistungen in der
Schwangerschaftskonfliktberatung nach §§ 2, 5 SchKG, das Gesetz zur Förderung von
Beratungsstellen in freier Trägerschaft nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz Schleswig-
Holstein und das GDG SH ausgeschrieben, die den Betrieb einer Beratungsstelle bzw. die
Durchführung von Außensprechstunden an mehreren Standorten im Kreis Segeberg
beinhaltet. Die Vertragsdauer beträgt 5 Jahre mit Beginn 01.01.2026 bis Ende 31.12.2030.
Interne Kennung: SE30.00.20250008
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85300000
Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen, 85310000
Dienstleistungen des Sozialwesens, 85312300 Orientierungs- und Beratungsdienste
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Beratungsleistungen sind an mehreren Standorten im
Kreisgebiet Segeberg anzubieten und durchzuführen.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 60 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales Ziel: Zugang für alle, Gleichstellung von ethnischen Gruppen,
Gleichstellung der Geschlechter
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage 01) über den Umsatz des
Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dies Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Nachweis der
wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters erfolgt durch eigene
Erklärungen des Bieters. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist,
dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus
dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde
am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-
Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes
Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-
Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist
es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der
Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3,
Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und
14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 4 / 6 Buchstaben b bis f und
h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i,
Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f
bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder
Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder
Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland
niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b)
juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 %
unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen
gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder
Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b
genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts
entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der
Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden
(Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit
Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung (Anlage 05) zu erklären. Eigenerklärung (unter
Verwendung der Anlage 01), dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
mindestens in Höhe von 5.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden und 200.000,00
EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall besteht oder Erklärung, eine solche für den Fall
der Zuschlagserteilung abzuschließen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Unter Verwendung der Vordrucke ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass
zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung
des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist,
wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften
oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor
Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum
auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer
derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß
nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder
durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch ei-ne bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und
in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen
hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein
Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet
wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist
sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht
vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren
Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123
Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren
vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung
begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach
Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass
der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich
oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen
Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der
Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausend-
fünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten
ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB
oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten
fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit
einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10,
10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als
drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt
worden ist; 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten
Verstöße begangen hat; 13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang
verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter
Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies
im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden
entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender
Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14.
der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig
festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22
Abs. 2 LkSG belegt worden ist. Falls eine oder mehrere Ausschlussgründe nach §§ 123 oder
124 GWB grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe
konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer
abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur
Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von
Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen
ist. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete
Erklärung abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im
Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren
und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der
bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als
Gesamtschuldner haften.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von mindestens drei Referenzen (unter
Verwendung der Anlage 01) zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen
Umfangs der letzten drei Jahre mit Angaben zum Auftragsjahr und -umfang sowie zu
Auftraggeber mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer. Der Bieter gilt als technisch und
beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse
und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/03/2025 23:59:59 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice
/CXS0Y6QYT56WNE0A/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QYT56WNE0A
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QYTYQFDRU4
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 08/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 114 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, im Einzelfall weitere Nachweise
für die vorgenannten Eigenerklärungen und Angaben zu fordern bzw. einzuholen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 08/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung über
die Mitgliedschaft in einem Wohlfahrtsverband oder vergleichbar einzureichen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Siehe Vergabeunterlagen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit,
Technologie und Tourismus des Landes Schleswig- Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis
Segeberg - Der Landrat
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kreis Segeberg - Der Landrat
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kreis Segeberg - Der Landrat
Registrierungsnummer: 010600000
Postanschrift: Hamburger Straße 30
Stadt: Bad Segeberg
Postleitzahl: 23795
Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@segeberg.de
Telefon: +49 45519519618
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit,
Technologie und Tourismus des Landes Schleswig- Holstein
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 431988-4542
Fax: +49 431988-4702
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2f9df138-792e-45e9-9121-88463e82135d - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/03/2025 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 48/2025
Datum der Veröffentlichung: 10/03/2025
Referenzen:
https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QYTYQFDRU4
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QYT56WNE0A
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QYT56WNE0A/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202503/ausschreibung-154413-2025-DEU.txt
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