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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Duisburg - Deutschland Landschaftsgärtnerische Arbeiten 2025-0032 Durchführung von Bauleistungen für das Projekt 1. BA Stadtpark Hochheide -GaLa-Bauarbeiten
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025020301364983332 / 72208-2025
Veröffentlicht :
03.02.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
30.04.2026
Angebotsabgabe bis :
04.03.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
45112700 - Landschaftsgärtnerische Arbeiten
45112710 - Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen
45112720 - Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Sport- und Freizeitanlagen
DEU-Duisburg: Deutschland Landschaftsgärtnerische Arbeiten 2025-0032
Durchführung von Bauleistungen für das Projekt 1. BA Stadtpark Hochheide
-GaLa-Bauarbeiten

2025/S 23/2025 72208

Deutschland Landschaftsgärtnerische Arbeiten 2025-0032 Durchführung von Bauleistungen
für das Projekt 1. BA Stadtpark Hochheide - GaLa-Bauarbeiten
OJ S 23/2025 03/02/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistung

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DEG Duisburger Einkaufsgesellschaft mbH
E-Mail: m.andersohn@deg-duisburg.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: 2025-0032 Durchführung von Bauleistungen für das Projekt 1. BA Stadtpark Hochheide
- GaLa-Bauarbeiten
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung von GaLa-Bauarbeiten
für den 1. BA Stadtpark Hochheide.
Kennung des Verfahrens: 40f94089-ec3a-4547-89ae-00dfdfef047f
Interne Kennung: 2025-0032
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45112700 Landschaftsgärtnerische Arbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45112710
Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen, 45112720
Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Sport- und Freizeitanlagen

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 18
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47198
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTRCZ4376 Fristen für die
Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB.
Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die
Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB: §§ 134, 135,
160 GWB.
Rechtsgrundlage:

Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

2.1.6. Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Bieter deren Firmensitz sich nicht in Deutschland oder
einem anderen EU-Mitgliedsstaat, sondern in einem Drittstaat befindet, werden gemäß Urteil
C-652/22 vom 22.10.2024 des EuGH (Europäischer Gerichtshof) vom Verfahren
ausgeschlossen, falls der Drittstaat nicht zu den Unterzeichnern des GPA-
Beschaffungsübereinkommens (Government Procurement Agreement) gehört und kein
Freihandelsabkommen zwischen der EU oder der Bundesrepublik Deutschland mit dem
Drittstaat existiert, weil für Bieter aus diesen Staaten die vergabechtlichen Bestimmungen der
EU keine Anwendung finden. Bieter mit Eintragungen wegen schwerwiegender
Wettbewerbsverstöße im Wettbewerbsregister der Bundesrepublik Deutschland werden vom
Verfahren ausgeschlossen. Bei Eintragungen wegen leichter Wettbewerbsverstöße behält sich
der Auftraggeber im Rahmen seines Ermessensspielraums vor, den Bieter trotz der
Eintragung zum Verfahren zuzulassen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Bieter die
in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren,
außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem.
§ 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom
Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer
gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft.
Korruption: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 299 des StGB (Strafgesetzbuch)
wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder nach §108e StGB
wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern oder nach §§ 333 und 334 StGB
wegen Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB
(Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 1 des EU-Gesetzes zur
Bekämpfung internationaler Bestechung sowie Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei
belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
(Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
gem. § 123 Abs. (1) Nr. 6 - 9 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach §
129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer krimineller Vereinigungen in
Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigungen im
Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie
allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Bieter
deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch
die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht
oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer
wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse
vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur
Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden

gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder
für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der
Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass
sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung,
resutlierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB
(Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer
solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die
nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1)
Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
ausgeschlossen.
Betrugsbekämpfung: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch)
wegen Betrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften
oder in deren Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs,
soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen
Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet
werden, rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie
allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden in Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in
Bezug auf Subventionsbetrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Bieter die in den letzten 5 Jahren
nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder
Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder
Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen
können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
ausgeschlossen.
Zahlungsunfähigkeit: Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers
zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung
resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen,
sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der
ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen
Leistungsfähigkeit verhilft.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem
Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt

nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Bieter über deren Vermögen
ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens
mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund
mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren
ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher
benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur
erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger
Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich
beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht
zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
(1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124
Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. §
124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Bieter bei denen ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere
Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren
ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw.
nicht mehr existiert..
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Bieter bei
denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124
Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können,
dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen
können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Bieter die in den letzten 3 Jahren im
Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben
und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung
nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1)
Nr. 3 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder
fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Bieter die in
den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt
haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber,
Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB

aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender
Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1
GWB von der Wertung ausgeschlossen.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine
rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde,
dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen
zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche
Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1)
Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Entrichtung von Steuern: Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige
Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen sind und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB
wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
ausgeschlossen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der
Bildung einer terroristischer Vereinigungen in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der
Bildung einer terroristischen Vereinigungen im Ausland verurteilt wurden und die nicht
zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
(1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
ausgeschlossen.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: 2025-0032 Durchführung von Bauleistungen für das Projekt 1. BA Stadtpark Hochheide
- GaLa-Bauarbeiten
Beschreibung: Die DEG Duisburger Einkaufsgesellschaft mbH führt diese Ausschreibung im
Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg Umweltamt 31-21 Friedrich-Wilhelm-Str. 96
47051 Duisburg durch. Inhalt dieser Ausschreibung ist die Durchführung von GaLa-
Bauarbeiten für den 1. BA Stadtpark Hochheide. Der geplante Stadtpark Hochheide befindet
sich im Duisburger Quartier Wohnpark Hochheide . Dieser ist geprägt von bis zu 20-
geschossigen Hochhäusern aus den 70er Jahren. Nach Erstellung eines Integrierten
Stadtentwicklungskonzeptes im Jahr 2013 wurde unter Einbeziehung der Einwohnerschaft
eine die Planung des Stadtparks Hochheide erarbeitet, welcher die Grundlage der
vorliegenden Ausschreibung bildet. Der Park setzt sich aus drei Bereichen mit verschiedenen

Themenschwerpunkten zusammen und umfasst insgesamt eine Fläche von rund 8,5ha, wobei
sich ein großer Teil der Planungsfläche auf der Rückbaufläche von drei Hochhäusern und
einer Tiefgarage befindet. Teilbereichübergreifend sind vor allem die Themen Klimaschutz und
-anpassung, Barrierefreiheit und Umweltbildung relevant. Ein innovatives Energiekonzept sieht
vor, dass die gesamte im Park verbrauchte Energie auch im Park aus erneuerbaren Energien
generiert wird. Insgesamt stehen für das Gesamtprojekt rund 6 Millionen Euro aus
verschiedenen Fördertöpfen zur Verfügung. Entsprechend der Teilbereiche des Parks sind
auch die Bauabschnitte des Projektes aufgeteilt. Die vorliegende Ausschreibung umfasst
Bauabschnitt 1 und damit den westlichen Aktivteil des Parks. Dieser besitzt eine Fläche von
rund 22.500m2 und wird als erster Baustein realisiert. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung
befindet sich in den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 2025-0032

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45112700 Landschaftsgärtnerische Arbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45112710
Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen, 45112720
Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Sport- und Freizeitanlagen

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 18
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47198
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2026

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Beurteilung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit sind mit der
Angebotsabgabe durch den Bieter folgende Nachweise beizubringen: - Eigenerklärung über
den jährlichen spezifischen Umsatz des Unternehmens bezogen auf Projekte, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind, und bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre =>

Vordruck VHB 124 - Eigenerklärung über den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz des
Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre => Vordruck VHB 124 -
Eigenerklärung, dass für Ihr Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren weder eröffnet noch die Eröffnung beantragt worden ist oder
der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftigt bestätigt
wurde => Vordruck VHB 124 - Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung
begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt => Vordruck VHB 124 -
Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde => Vordruck VHB 124 -
Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Haftpflicht-Deckungssumme
über mindestens 2,5 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je
Schaden und Geschäftsjahr. => Vordruck VHB 124 SOFERN DAS ANGEBOT IN DIE
ENGERE WAHL KOMMT, SIND NUR AUF GESONDERTE ANFORDERUNG DES AG
FOLGENDE NACHWEISE BEIZUBRINGEN (vgl. § 6b (2) EU VOB/A): - Bescheinigung in
Steuersachen (nicht älter als 6 Monate), eine aktuell gültige Freistellungsbescheinigung
gemäß § 48b Absatz 1 Satz 1 EStG, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
Sozialkasse sowie eine aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen
Sozialversicherungsträger. Nachweisführung zur Eignung Präqualifizierte Unternehmen
können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung gem. § 6b (1) EU VOB/A
durch eine für den Auftraggeber direkt abrufbare und kostenfrei zugängliche Eintragung in ein
Präqualifikationsverzeichnis (z.B. Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V.), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen, die von der
Präqualifizierung nicht umfasst sind, erbringen. Die Präqualifikationsunterlagen dürfen dabei
die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben.
Nicht präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Vorlage der den
Vergabeunterlagen beiliegenden Vordrucke mit dem Angebot, ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils
zuständigen Stellen.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Zur Beurteilung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit sind mit der
Angebotsabgabe durch den Bieter folgende Nachweise beizubringen: - Eigenerklärung über
die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes => Vordruck VHB 124 -
Eigenerklärung über die Mitgliedschaft Ihres Unternehmens bei der Berufsgenossenschaft =>
Vordruck VHB 124 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen VHB 233 (falls relevant) -
Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft VHB 234 (falls relevant) - Verzeichnis der Leistungen
/Kapazitäten anderer Unternehmen VHB 235 (falls relevant) - Verpflichtungserklärung anderer
Unternehmen VHB 236 (falls relevant) - Eigenerklärung Russland-Sanktionen im Bereich der
Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen SOFERN DAS ANGEBOT IN DIE ENGERE
WAHL KOMMT, SIND NUR AUF GESONDERTE ANFORDERUNG DES AG FOLGENDE
NACHWEISE BEIZUBRINGEN (vgl. § 6b (2) EU VOB/A): - Nachweis der Befähigung und
Erlaubnis zur Berufsausführung durch Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder
Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer - Qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft und
darüber, dass keine Beitragszahlungsrückstände bestehen (ein Bieter, der seinen Sitz nicht in
der Bundesrepublik Deutschland hat, hat eine Bescheinigung des für sie zuständigen
Versicherungsträgers vorzulegen) Nachweisführung zur Eignung Präqualifizierte Unternehmen

können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung gem. § 6b (1) EU VOB/A
durch eine für den Auftraggeber direkt abrufbare und kostenfrei zugängliche Eintragung in ein
Präqualifikationsverzeichnis (z.B. Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V.), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen, die von der
Präqualifizierung nicht umfasst sind, erbringen. Die Präqualifikationsunterlagen dürfen dabei
die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben.
Nicht präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Vorlage der den
Vergabeunterlagen beiliegenden Vordrucke mit dem Angebot, ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils
zuständigen Stellen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Beurteilung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit sind mit der
Angebotsabgabe durch den Bieter folgende Nachweise beizubringen: - Eigenerklärung, dass
mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung
stehen => Vordruck VHB 124 - Erklärung über die in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (gegliedert nach
Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal) => Vordruck VHB 124 -
Eigenerklärung zu vergleichbaren Leistungen in den letzten fünf abgeschlos- senen
Geschäftsjahren =>Vordruck VHB 124 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind
auf Anforderung der AG mindestens 2 Referenznachweise der letzten 5 Jahre, gerechnet ab
dem Zeit- punkt der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens, gemäß den Vorgaben in
Vordruck VHB 124 über früher ausgeführte Aufträge vorzulegen. Geeignet sind
Referenzprojekte mit einem vergleichbaren Leistungsumfang sowie einer Auftragssumme von
mind. 500.000 EUR netto. Vergleichbar sind hierbei GaLa-Bauarbeiten bezogen auf den
Ausbau öffentlicher Parkanlagen mit Spiel- und Sportangebot. Nachweisführung zur Eignung
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende
Leistung gem. § 6b (1) EU VOB/A durch eine für den Auftraggeber direkt abrufbare und
kostenfrei zugängliche Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis (z.B. Liste des Vereins
für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.), ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils
zuständigen Stellen, die von der Präqualifizierung nicht umfasst sind, erbringen. Die
Präqualifikationsunterlagen dürfen dabei die von der Präqualifikationsstelle festgelegte
Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Nicht präqualifizierte Unternehmen führen den
Nachweis der Eignung durch Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Vordrucke mit
dem Angebot, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preiskriterium für Niedrigster Preis (ohne Kriterien)
Gewichtung (Punkte, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/02/2025 23:59:59 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite
/notice/CXS0YRTYTRCZ4376/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTRCZ4376

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice
/CXS0YRTY1PM1K9JS
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Siehe Ziffer 11.0 der BVB Bau zu den
Ausschreibungsunterlagen.
Frist für den Eingang der Angebote: 04/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 98 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen zur Eignungsprüfung werden nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Auftragserteilung wird gemäß § 2 Abs. 6
des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher
Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) vom 22.03.2018
davon abhängig gemacht, dass die AN bei der Ausführung des Auftrags die vertraglichen
Regelungen der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur
Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und
Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) einhält, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt
sind und im Falle der Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden. Eigenerklärung Russland-
Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (Anlage zum
BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Siehe
Ziffer 1.5 der Vergabebedingungen zu den Ausschreibungsunterlagen.
Finanzielle Vereinbarung: Siehe Ziffer 10.0 der BVB Bau zu den Ausschreibungsunterlagen.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Duisburg - Submissionsstelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DEG Duisburger Einkaufsgesellschaft
mbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DEG Duisburger Einkaufsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: +49 203 604 3423
Postanschrift: Heerstr. 20
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47053
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
E-Mail: m.andersohn@deg-duisburg.de
Telefon: +49 203 604 3423
Internetadresse: http://einkaufsportal.duisburg.de
Profil des Erwerbers: http://einkaufsportal.duisburg.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
Registrierungsnummer: +49 203 2833144 3199
Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Straße 96 (15. Etage)
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47051
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zi. 1507 - 1510
E-Mail: submissionsstelle@stadt-duisburg.de
Telefon: +49 203 2833144 3199
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: +49 203 283 4390
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de

Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 910363a1-caf0-4ffc-9758-1e2249fba89b - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 31/01/2025 13:10:16 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 23/2025
Datum der Veröffentlichung: 03/02/2025

Referenzen:
http://einkaufsportal.duisburg.de
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTY1PM1K9JS
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTRCZ4376
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTRCZ4376/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202502/ausschreibung-72208-2025-DEU.txt

 
 
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