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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Hannover - Deutschland Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit Arbeitsmedizinische (Los 1) und sicherheitstechnische (Los 2) Betreuung gem. ASiG und DGUV V2 für das Niedersächsische Kultusministerium
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024111211054090908 / 686644-2024
Veröffentlicht :
12.11.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
04.12.2024
Angebotsabgabe bis :
16.12.2024
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
71317200 - Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
71317210 - Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit
85120000 - Dienstleistungen von Arztpraxen und zugehörige Dienstleistungen
85121000 - Dienstleistungen von Arztpraxen
85141000 - Dienstleistungen von medizinischem Personal
85147000 - Betriebliche Gesundheitsfürsorge
DEU-Hannover: Deutschland Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit
Arbeitsmedizinische (Los 1) und sicherheitstechnische (Los 2) Betreuung gem.
ASiG und DGUV V2 für das Niedersächsische Kultusministerium

2024/S 220/2024 686644

Deutschland Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit Arbeitsmedizinische (Los 1)
und sicherheitstechnische (Los 2) Betreuung gem. ASiG und DGUV V2 für das Niedersächsische
Kultusministerium
OJ S 220/2024 12/11/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Niedersächsische Kultusministerium
E-Mail: serge.roettinger@lzn.de
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Arbeitsmedizinische (Los 1) und sicherheitstechnische (Los 2) Betreuung gem. ASiG und
DGUV V2 für das Niedersächsische Kultusministerium
Beschreibung: Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von
arbeitsmedizinischen (Los 1) und sicherheitstechnischen (Los 2) Leistungen gem. ASiG und
DGUV V2 für die Mitarbeitenden des MK an den Dienststellen innerhalb von Hannovers. Der
Auftrag umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und
andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetzt - ASiG) die Aufgaben wahr,
die sich aus den §§ 3 und 6 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des
Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: 3416055f-dc55-4c95-990b-6041173c9bd1
Interne Kennung: 0095-DLG/2024-03.231
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71317210 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge, 71317200
Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit, 85121000
Dienstleistungen von Arztpraxen, 85120000
Dienstleistungen von Arztpraxen und zugehörige Dienstleistungen, 85141000
Dienstleistungen von medizinischem Personal

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Hans-Böckler-Allee 1 bis 5a
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30173

Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Bertastraße 11
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland

2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 208 000,00 EUR

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRDQ9
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Arbeitsmedizinische Betreuung gem. ASiG und DGUV V2 für das Niedersächsische
Kultusministerium
Beschreibung: Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von
arbeitsmedizinischen (Los 1) und sicherheitstechnischen (Los 2) Leistungen gem. ASiG und
DGUV V2 für die Mitarbeitenden des MK an den Dienststellen innerhalb von Hannovers. Der
Auftrag umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und
andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetzt - ASiG) die Aufgaben wahr,
die sich aus den §§ 3 und 6 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des
Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 1

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71317210 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge, 71317200
Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit, 85121000
Dienstleistungen von Arztpraxen, 85120000
Dienstleistungen von Arztpraxen und zugehörige Dienstleistungen, 85141000
Dienstleistungen von medizinischem Personal

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Hans-Böckler-Allee 1 bis 5a
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30173
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Bertastraße 11
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)

Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Monate

5.1.4. Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. März 2025. Sollte der Zuschlag
später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung
folgenden Werktag. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 12 Monaten sowie optional drei
einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren
Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weitere 12 Monate, wenn
er nicht vom Auftraggeber drei Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet
automatisch spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den
Auftraggeber bedarf.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 124 000,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung
der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit
Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1,
5, 6 und 7 der Auflistung der Bieter-nachweise geforderten Angaben jeweils von allen
Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung der
Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) der Auflistung der
Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren
erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar
sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie
des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende
Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten.
Los 1: Der Auftragnehmer entspricht in seiner Ausstattung den Grundsätzen über Ärzte,
Hilfspersonal, Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel für überbetriebliche
arbeitsmedizinische Dienste (BGG 963 bzw. ZH 1/529). Der Auftragnehmer ist im Besitz einer
mobilen Ausstattung für augenärztliche Untersuchungen (G37). Diese stellt der Auftragnehmer
für die Durchführung der augenärztlichen Untersuchungen in den Räumen des Auftraggebers
zur Verfügung. Der Auftragnehmer versichert, dass die eingesetzte BÄ oder der eingesetzte
BA neben der Fachkunde nach § 3 DGUV Vorschrift 2 auch über die erforderlichen
Ermächtigungen für die vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen verfügt. Der Bieter hat für
jede betreuende Betriebsärztin (BÄ)/ jeden betreuenden Betriebsarzt (BA) einen Nachweis
(nicht beglaubigte Kopie) der Approbation als Ärztin/ Arzt sowie eine Urkunde (nicht
beglaubigte Kopie) über die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin oder die Facharzturkunde
für Arbeitsmedizin vorzulegen. Im Falle eines Arztwechsels, der während der Vertragslaufzeit
von dem Auftragnehmer oder vom Auftraggeber veranlasst wurde, sind entsprechende
Nachweise ebenfalls vorzulegen. Die betreuende BÄ / der betreuende BA verfügt über eine
mindestens einjährige Berufserfahrung als BÄ/ BA. Darüber hinaus müssen die betreuenden
Ärztinnen/ Ärzte zur Durchführung der in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B)
genannten Aufgaben befähigt sein bzw. über fundierte Kenntnisse auf den genannten
Gebieten für die betriebsspezifische Betreuung verfügen. Die unter der Nr. 9 der Auflistung der
Bieternachweise aufgeführte Eigenerklärung (Eigenerklärung hinsichtlich der Befähigung und
Ausstattung der betreuenden Ärzte) ist den Vergabeunterlagen beigefügt und mit dem
Angebot einzureichen. Die arbeitsmedizinische Betreuung kann auch durch
Weiterbildungsassistentinnen/ Weiterbildungsassistenten (Ärztinnen/ Ärzten in Weiterbildung
zur Arbeitsmedizinerin/ zum Arbeitsmediziner) erbracht werden. Hierbei sind die
Bestimmungen der Weiterbildungsordnung der zuständigen Ärztekammer in der aktuellen
Fassung zu beachten. Sollten Weiterbildungsassistentinnen/ Weiterbildungsassistenten
eingesetzt werden, ist für jede dieser Ärztinnen/ jeden dieser Ärzte in Weiterbildung die
Approbation als Ärztin/ Arzt vorzulegen. Des Weiteren ist in den Angebotsunterlagen der
Name der/ des jeweiligen Weiterbildungsberechtigten anzugeben und für diese/ diesen
zusätzlich der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) über die Ermächtigung zur Weiterbildung
durch die zuständige Ärztekammer vorzulegen. Eine entsprechende Eigenerklärung ist den
Vergabeunterlagen beigefügt und mit dem Angebot vorzulegen. Los 2: Jede betreuende
Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) gem. § 7 ASiG verfügt über die Qualifikation als
Sicherheitsingenieur, Sicherheitstechniker oder Sicherheitsmeister. Dem Auftraggeber ist ein
entspre-chender Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) innerhalb von zwei Wochen nach
Zuschlagserteilung vorzulegen. Ebenfalls hat der Bieter für jede betreuende SiFa einen
Nachweis über die Qualifikation/ Fortbildung als Fachkraft für Arbeitssicherheit innerhalb von
zwei Wochen vorzulegen. Der Auftragnehmer versichert, dass die eingesetzte SiFa über die
Fachkunde nach § 4 DGUV Vorschrift 2 verfügt. Die unter der Nr. 12 der Auflistung der
Bieternachweise aufgeführte Eigenerklärung (Eigenerklärung hinsichtlich der Befähigung und
Ausstattung der betreuenden Sicherheitsfachkraft) ist den Vergabeunterlagen beigefügt und
mit dem Angebot einzureichen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern
entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart,
die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen
Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des
Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt
werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende
Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur
Firma und zum Firmenprofil des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service-
und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des
Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-
Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage
in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen,
die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer
Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der
Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im
Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. §
57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter
(mit den Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von
3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens
100.000,00 EUR für Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den
Vergabeunterlagen beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei
Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung: Der Zuschlag für Los 1 wird im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot
erteilt. Der Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Die Wirtschaftlichkeit der Angebote für
Los 1 wird anhand folgender Zuschlagkriterien bewertet: 1. Preis pro Einsatzstunde für die
arbeitsmedizinische Betreuung - 60 % (Position 1 des Angebotsvordrucks für Los 1) Das
Angebot mit dem niedrigsten Preis je Einsatzstunde erhält 600 Punkte. Ausgehend hiervon
erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen
Punktewert je einem Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Preis als
bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d.
h. das Angebot erhält bei der Wertung des Preises 540 Punkte von 600 möglichen Punkten. 2.
Preis für die Bildschirmarbeitsplatzuntersuchungen - 20 % (Position 3 des Angebotsvordrucks
für Los 1) Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Bildschirmplatzuntersuchungen erhält
200 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem
Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um
10 % höheren Preis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal
erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Preises 180 Punkte von
200 möglichen Punkten. 3. Preis für die Durchführung von Impfungen - 20 % (Position 4 des

Angebotsvordrucks für Los 1) Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Durchführung
von Impfungen erhält 200 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein
Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Preis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug
von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des
Preises 180 Punkte von 200 möglichen Punkten. Die jeweils erzielten Punkte der Kriterien 1
bis 3 werden addiert. Das wirtschaftlichste Angebot für Los 1 ist das Angebot mit der höchsten
erzielten Punktzahl. Es können insgesamt 1.000 Punkte erreicht werden. Sollten mehrere
Angebote die gleiche Gesamtpunktzahl erreicht haben, wird der Zuschlag für das Los 1 auf
das Angebot mit dem niedrigeren Stundensatz für die arbeitsmedizinische Betreuung (Pos. 1)
erteilt. Bei Gleichheit von Preisen für die arbeitsmedizinische Betreuung entscheidet ein
Losverfahren. Der Zuschlag für Los 2 wird im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten
Preis pro Einsatzstunde für die sicherheitstechnische Betreuung (Pos. 1 des
Angebotsvordrucks zu Los 2) (netto) erteilt. Sollten mehrere Angebote den gleichen Preis pro
Einsatzstunde für Los 2 angeboten haben, entscheidet das Losverfahren. Im Übrigen wird
bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/12/2024 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRDQ9/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRDQ9

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRDQ9
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/12/2024 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht

von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Niedersächsische Kultusministerium
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Sicherheitstechnische Betreuung gem. ASiG und DGUV V2 für das Niedersächsische
Kultusministerium
Beschreibung: Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von
arbeitsmedizinischen (Los 1) und sicherheitstechnischen (Los 2) Leistungen gem. ASiG und
DGUV V2 für die Mitarbeitenden des MK an den Dienststellen innerhalb von Hannovers. Der
Auftrag umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und
andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetzt - ASiG) die Aufgaben wahr,
die sich aus den §§ 3 und 6 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des
Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 2

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71317210 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge, 71317200
Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Hans-Böckler-Allee 1 bis 5a
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30173
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Bertastraße 11
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Monate

5.1.4. Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. März 2025. Sollte der Zuschlag
später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung

folgenden Werktag. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 12 Monaten sowie optional drei
einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren
Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weitere 12 Monate, wenn
er nicht vom Auftraggeber drei Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet
automatisch spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den
Auftraggeber bedarf.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 84 000,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung
der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit
Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1,
5, 6 und 7 der Auflistung der Bieter-nachweise geforderten Angaben jeweils von allen
Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung der
Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) der Auflistung der
Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren
erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar
sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie
des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende
Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten.
Los 1: Der Auftragnehmer entspricht in seiner Ausstattung den Grundsätzen über Ärzte,
Hilfspersonal, Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel für überbetriebliche
arbeitsmedizinische Dienste (BGG 963 bzw. ZH 1/529). Der Auftragnehmer ist im Besitz einer
mobilen Ausstattung für augenärztliche Untersuchungen (G37). Diese stellt der Auftragnehmer

für die Durchführung der augenärztlichen Untersuchungen in den Räumen des Auftraggebers
zur Verfügung. Der Auftragnehmer versichert, dass die eingesetzte BÄ oder der eingesetzte
BA neben der Fachkunde nach § 3 DGUV Vorschrift 2 auch über die erforderlichen
Ermächtigungen für die vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen verfügt. Der Bieter hat für
jede betreuende Betriebsärztin (BÄ)/ jeden betreuenden Betriebsarzt (BA) einen Nachweis
(nicht beglaubigte Kopie) der Approbation als Ärztin/ Arzt sowie eine Urkunde (nicht
beglaubigte Kopie) über die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin oder die Facharzturkunde
für Arbeitsmedizin vorzulegen. Im Falle eines Arztwechsels, der während der Vertragslaufzeit
von dem Auftragnehmer oder vom Auftraggeber veranlasst wurde, sind entsprechende
Nachweise ebenfalls vorzulegen. Die betreuende BÄ / der betreuende BA verfügt über eine
mindestens einjährige Berufserfahrung als BÄ/ BA. Darüber hinaus müssen die betreuenden
Ärztinnen/ Ärzte zur Durchführung der in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B)
genannten Aufgaben befähigt sein bzw. über fundierte Kenntnisse auf den genannten
Gebieten für die betriebsspezifische Betreuung verfügen. Die unter der Nr. 9 der Auflistung der
Bieternachweise aufgeführte Eigenerklärung (Eigenerklärung hinsichtlich der Befähigung und
Ausstattung der betreuenden Ärzte) ist den Vergabeunterlagen beigefügt und mit dem
Angebot einzureichen. Die arbeitsmedizinische Betreuung kann auch durch
Weiterbildungsassistentinnen/ Weiterbildungsassistenten (Ärztinnen/ Ärzten in Weiterbildung
zur Arbeitsmedizinerin/ zum Arbeitsmediziner) erbracht werden. Hierbei sind die
Bestimmungen der Weiterbildungsordnung der zuständigen Ärztekammer in der aktuellen
Fassung zu beachten. Sollten Weiterbildungsassistentinnen/ Weiterbildungsassistenten
eingesetzt werden, ist für jede dieser Ärztinnen/ jeden dieser Ärzte in Weiterbildung die
Approbation als Ärztin/ Arzt vorzulegen. Des Weiteren ist in den Angebotsunterlagen der
Name der/ des jeweiligen Weiterbildungsberechtigten anzugeben und für diese/ diesen
zusätzlich der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) über die Ermächtigung zur Weiterbildung
durch die zuständige Ärztekammer vorzulegen. Eine entsprechende Eigenerklärung ist den
Vergabeunterlagen beigefügt und mit dem Angebot vorzulegen. Los 2: Jede betreuende
Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) gem. § 7 ASiG verfügt über die Qualifikation als
Sicherheitsingenieur, Sicherheitstechniker oder Sicherheitsmeister. Dem Auftraggeber ist ein
entspre-chender Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) innerhalb von zwei Wochen nach
Zuschlagserteilung vorzulegen. Ebenfalls hat der Bieter für jede betreuende SiFa einen
Nachweis über die Qualifikation/ Fortbildung als Fachkraft für Arbeitssicherheit innerhalb von
zwei Wochen vorzulegen. Der Auftragnehmer versichert, dass die eingesetzte SiFa über die
Fachkunde nach § 4 DGUV Vorschrift 2 verfügt. Die unter der Nr. 12 der Auflistung der
Bieternachweise aufgeführte Eigenerklärung (Eigenerklärung hinsichtlich der Befähigung und
Ausstattung der betreuenden Sicherheitsfachkraft) ist den Vergabeunterlagen beigefügt und
mit dem Angebot einzureichen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern
entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart,
die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen
Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des
Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt

werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende
Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur
Firma und zum Firmenprofil des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service-
und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des
Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-
Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage
in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen,
die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer
Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der
Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im
Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. §
57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter
(mit den Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von
3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens
100.000,00 EUR für Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den
Vergabeunterlagen beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei
Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung: Der Zuschlag für Los 1 wird im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot
erteilt. Der Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Die Wirtschaftlichkeit der Angebote für
Los 1 wird anhand folgender Zuschlagkriterien bewertet: 1. Preis pro Einsatzstunde für die
arbeitsmedizinische Betreuung - 60 % (Position 1 des Angebotsvordrucks für Los 1) Das
Angebot mit dem niedrigsten Preis je Einsatzstunde erhält 600 Punkte. Ausgehend hiervon
erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen
Punktewert je einem Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Preis als
bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d.
h. das Angebot erhält bei der Wertung des Preises 540 Punkte von 600 möglichen Punkten. 2.
Preis für die Bildschirmarbeitsplatzuntersuchungen - 20 % (Position 3 des Angebotsvordrucks
für Los 1) Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Bildschirmplatzuntersuchungen erhält
200 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem
Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um
10 % höheren Preis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal
erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Preises 180 Punkte von
200 möglichen Punkten. 3. Preis für die Durchführung von Impfungen - 20 % (Position 4 des
Angebotsvordrucks für Los 1) Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Durchführung
von Impfungen erhält 200 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein
Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Preis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug
von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des
Preises 180 Punkte von 200 möglichen Punkten. Die jeweils erzielten Punkte der Kriterien 1
bis 3 werden addiert. Das wirtschaftlichste Angebot für Los 1 ist das Angebot mit der höchsten
erzielten Punktzahl. Es können insgesamt 1.000 Punkte erreicht werden. Sollten mehrere
Angebote die gleiche Gesamtpunktzahl erreicht haben, wird der Zuschlag für das Los 1 auf
das Angebot mit dem niedrigeren Stundensatz für die arbeitsmedizinische Betreuung (Pos. 1)

erteilt. Bei Gleichheit von Preisen für die arbeitsmedizinische Betreuung entscheidet ein
Losverfahren. Der Zuschlag für Los 2 wird im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten
Preis pro Einsatzstunde für die sicherheitstechnische Betreuung (Pos. 1 des
Angebotsvordrucks zu Los 2) (netto) erteilt. Sollten mehrere Angebote den gleichen Preis pro
Einsatzstunde für Los 2 angeboten haben, entscheidet das Losverfahren. Im Übrigen wird
bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/12/2024 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRDQ9/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRDQ9

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRDQ9
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/12/2024 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Niedersächsische Kultusministerium
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Niedersächsische Kultusministerium
Registrierungsnummer: ID 3-0170000000-49
Postanschrift: Hans-Böckler-Allee 5
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30173
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
E-Mail: serge.roettinger@lzn.de
Telefon: +49 51189848211
Fax: +49 51189848199
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: f:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9936b8a0-ce84-4308-afa4-80d95cc68654 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/11/2024 13:24:18 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 220/2024
Datum der Veröffentlichung: 12/11/2024

Referenzen:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRDQ9
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRDQ9/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202411/ausschreibung-686644-2024-DEU.txt

 
 
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