Titel :
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DEU-Braunschweig - Deutschland Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche für die Standorte Braunschweig und Oldenburg der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2024111101175284907 / 683668-2024
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Veröffentlicht :
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11.11.2024
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Anforderung der Unterlagen bis :
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26.11.2024
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Angebotsabgabe bis :
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09.12.2024
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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98000000 - Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
98312000 - Textilreinigung
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DEU-Braunschweig: Deutschland Sonstige gemeinschaftliche, soziale und
persönliche Dienste Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche für die
Standorte Braunschweig und Oldenburg der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
(LAB NI)
2024/S 219/2024 683668
Deutschland Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste Textilreinigung
von Haus- und Objektwäsche für die Standorte Braunschweig und Oldenburg der
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)
OJ S 219/2024 11/11/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
E-Mail: chris.feuerstb@lzn.de
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche für die Standorte Braunschweig und
Oldenburg der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)
Beschreibung: Der Auftragnehmer soll für die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach
Maßgabe und Vorgaben der Landesaufnahmebehörde an den Standorten Braunschweig und
Oldenburg- (im Folgenden Dienstleistungsnehmer genannt) mit Plätzen für zurzeit gesamt bis
zu 1.661 (Braunschweig ca. 980, Oldenburg 681.) anspruchsberechtigten Personen die in der
Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) beschriebene Sachgemäße Textilreinigung
von Haus- und Objektwäsche übernehmen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der
ausgeschriebenen Leistungen für die Lose 1 und 2 sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung
- Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Die Übertragung von Teilen der Leistung ist nur
zulässig, wenn der Auftragnehmer diese aus fachlichen oder technischen Gründen nicht
erbringen kann und der Auftraggeber der Übertragung zustimmt.
Kennung des Verfahrens: 58034e46-866a-4b2e-bc3f-73f3ab5c6576
Interne Kennung: 0104-DLG/2024-03.232
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98312000 Textilreinigung
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Braunschweig
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 1
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Oldenburg
Land, Gliederung (NUTS): Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt (DE943)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 2
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRDGX
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrugsbekämpfung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Entrichtung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Sachgemäße Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche am Standort Braunschweig
Beschreibung: Der Auftragnehmer soll für die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach
Maßgabe und Vorgaben der Landesaufnahmebehörde an den Standorten Braunschweig und
Oldenburg- (im Folgenden Dienstleistungsnehmer genannt) mit Plätzen für zurzeit gesamt bis
zu 1.661 (Braunschweig ca. 980, Oldenburg 681.) anspruchsberechtigten Personen die in der
Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) beschriebene Sachgemäße Textilreinigung
von Haus- und Objektwäsche übernehmen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der
ausgeschriebenen Leistungen für die Lose 1 und 2 sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung
- Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Die Übertragung von Teilen der Leistung ist nur
zulässig, wenn der Auftragnehmer diese aus fachlichen oder technischen Gründen nicht
erbringen kann und der Auftraggeber der Übertragung zustimmt.
Interne Kennung: Los 01
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98312000 Textilreinigung
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Braunschweig
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 1
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Oldenburg
Land, Gliederung (NUTS): Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt (DE943)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 2
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4. Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Vertragsbeginn für das Los 1 Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche
für den Standort Braunschweig ist der 01.03.2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen,
beginnt die Vertragslaufzeit eine Woche nach dem auf den Tag der Zuschlagserteilung
folgenden Werktag. Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von zwei Jahren (bis 28.02.2027)
und verlängert sich durch aktives Ziehen der Option einmal um zwei Jahre, sowie zweimal um
jeweils 12 Monate. Die Optionsziehung erfolgt bis spätestens 6 Monate vor Ablauf des
Vertrages. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 28.02.2031, ohne dass es einer
Kündigung bedarf. Vertragsbeginn für das Los 2 Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche
für den Standort Oldenburg ist der 01.02.2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt
die Vertragslaufzeit eine Woche nach dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden
Werktag. Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von zwei Jahren (bis 31.01.2027) und
verlängert sich durch aktives Ziehen der Option einmal um zwei Jahre, sowie zweimal um
jeweils 12 Monate. Die Optionsziehung erfolgt bis spätestens 6 Monate vor Ablauf des
Vertrages. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.01.2031, ohne dass es einer
Kündigung bedarf.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung
der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit
Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1,
5, 6 und Nr. 9 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen
Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung der
Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) sowie 7, 8 und 10
der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem
bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2
und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf
Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Der Bieter hat einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Landes in der europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-
Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, oder einen gleichwertigen Nachweis
zum Gewerbebetrieb einzureichen, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister
eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser -
unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der
geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im
Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb
für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten
Personen sind, einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter muss einen Hygienebeauftragten beschäftigen bzw. jederzeit auf
diesen Rückgriff nehmen können. Es ist nicht erforderlich, dass die/der Hygienebeauftragte/-r
in einem Beschäftigungsverhältnis mit dem Bieter steht. Dies hat der Bieter in dem Vordruck
Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht verbindlich
zu zusichern. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt vorzulegen.
Berücksichtigung finden nur Angebote von Bietern, die alle in dieser Eigenerklärung
aufgeführten Punkte erfüllen. Bei Nichterfüllung von nur einer Anforderung wird das Angebot
von der Wertung ausgeschlossen. Die folgenden Nachweise sind bereits mit dem Angebot
durch den Auftragnehmer einzureichen: - Zertifikat über die Qualifizierung eines
Hygienebeauftragten im Bereich der Textilpflege
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegen-stand
der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum
Firmenprofil des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und
Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu
machen. Der Bieter hat für die angebotene Dienstleistung in dem Vordruck Eigenerklärung
zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht verbindlich zu erklären,
dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgender
Mindestdeckung verfügt oder im Falle einer Auftragserteilung eine entsprechende
Versicherung abschließen wird: 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder
Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für Vermögensschäden Darüber hinaus versichert der
Bieter, dass bei einer bereits bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung die
Höchstersatzleistung der Haftpflichtversicherung bisher nicht über die genannte
Deckungssumme in Anspruch genommen wurde. Der Versicherungsschutz ist unverzüglich
nach Zuschlagserteilung nachzuweisen. Bei Angebotsabgabe reicht die Vorlage einer
entsprechenden Eigenerklärung, die im o. g. Vordruck enthalten ist. Im Übrigen wird
hinsichtlich des Versicherungsschutzes auch auf Ziff. 2.8 dieser Leistungsbeschreibung
verwiesen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April
2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen
Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der
Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der
Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1
Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Der Bieter hat in dem Vordruck
Angaben zur Firma und zum Firmenprofil des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße,
zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen zu machen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Los 1: Der Zuschlag in Los 1 wird im Vergabefall auf das Angebot mit dem
niedrigsten Gesamtpreis (brutto) gem. den Positionen 1.1 - 1.10 zzgl. Position 2.1 und 3.1
erteilt. Bei Gleichheit von Gesamtpreisen wird der Zuschlag im Vergabefall auf das Angebot
mit dem niedrigsten Preis bei Position 1.9 des Angebotsvordrucks erteilt. Sollte der Preis für
Position 1.9 des Angebotsvordrucks ebenfalls gleich sein, entscheidet ein Losverfahren. Die
Position 4.1 auf dem Angebotsvordruck zu Los 1 dient lediglich als Information für die LAB NI
und ist nicht bewertungsrelevant. Los 2: Der Zuschlag in Los 2 wird im Vergabefall auf das
Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto) gem. den Positionen 1.1 - 1.12 zzgl.
Position 2.1 erteilt. Bei Gleichheit von Gesamtpreisen wird der Zuschlag im Vergabefall auf
das Angebot mit dem niedrigsten Preis bei Position 1.9 des Angebotsvordrucks erteilt. Sollte
der Preis für Position 1.9 des Angebotsvordrucks ebenfalls gleich sein, entscheidet ein
Losverfahren. Die Position 3.1 auf dem Angebotsvordruck zu Los 1 dient lediglich als
Information für die LAB NI und ist nicht bewertungsrelevant.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Los 1:
Der Zuschlag in Los 1 wird im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis
(brutto) gem. den Positionen 1.1 - 1.10 zzgl. Position 2.1 und 3.1 erteilt. Bei Gleichheit von
Gesamtpreisen wird der Zuschlag im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis
bei Position 1.9 des Angebotsvordrucks erteilt. Sollte der Preis für Position 1.9 des
Angebotsvordrucks ebenfalls gleich sein, entscheidet ein Losverfahren. Die Position 4.1 auf
dem Angebotsvordruck zu Los 1 dient lediglich als Information für die LAB NI und ist nicht
bewertungsrelevant. Los 2: Der Zuschlag in Los 2 wird im Vergabefall auf das Angebot mit
dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto) gem. den Positionen 1.1 - 1.12 zzgl. Position 2.1 erteilt.
Bei Gleichheit von Gesamtpreisen wird der Zuschlag im Vergabefall auf das Angebot mit dem
niedrigsten Preis bei Position 1.9 des Angebotsvordrucks erteilt. Sollte der Preis für Position
1.9 des Angebotsvordrucks ebenfalls gleich sein, entscheidet ein Losverfahren. Die Position
3.1 auf dem Angebotsvordruck zu Los 1 dient lediglich als Information für die LAB NI und ist
nicht bewertungsrelevant.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRDGX/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRDGX
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRDGX
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/12/2024 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für
interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften
bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB
hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0002
Titel: Sachgemäße Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche am Standort Oldenburg
Beschreibung: Der Auftragnehmer soll für die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach
Maßgabe und Vorgaben der Landesaufnahmebehörde an den Standorten Braunschweig und
Oldenburg- (im Folgenden Dienstleistungsnehmer genannt) mit Plätzen für zurzeit gesamt bis
zu 1.661 (Braunschweig ca. 980, Oldenburg 681.) anspruchsberechtigten Personen die in der
Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) beschriebene Sachgemäße Textilreinigung
von Haus- und Objektwäsche übernehmen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der
ausgeschriebenen Leistungen für die Lose 1 und 2 sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung
- Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Die Übertragung von Teilen der Leistung ist nur
zulässig, wenn der Auftragnehmer diese aus fachlichen oder technischen Gründen nicht
erbringen kann und der Auftraggeber der Übertragung zustimmt.
Interne Kennung: Los 02
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98312000 Textilreinigung
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Braunschweig
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 1
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Oldenburg
Land, Gliederung (NUTS): Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt (DE943)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 2
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4. Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Vertragsbeginn für das Los 1 Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche
für den Standort Braunschweig ist der 01.03.2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen,
beginnt die Vertragslaufzeit eine Woche nach dem auf den Tag der Zuschlagserteilung
folgenden Werktag. Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von zwei Jahren (bis 28.02.2027)
und verlängert sich durch aktives Ziehen der Option einmal um zwei Jahre, sowie zweimal um
jeweils 12 Monate. Die Optionsziehung erfolgt bis spätestens 6 Monate vor Ablauf des
Vertrages. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 28.02.2031, ohne dass es einer
Kündigung bedarf. Vertragsbeginn für das Los 2 Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche
für den Standort Oldenburg ist der 01.02.2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt
die Vertragslaufzeit eine Woche nach dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden
Werktag. Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von zwei Jahren (bis 31.01.2027) und
verlängert sich durch aktives Ziehen der Option einmal um zwei Jahre, sowie zweimal um
jeweils 12 Monate. Die Optionsziehung erfolgt bis spätestens 6 Monate vor Ablauf des
Vertrages. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.01.2031, ohne dass es einer
Kündigung bedarf.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung
der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit
Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1,
5, 6 und Nr. 9 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen
Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung der
Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) sowie 7, 8 und 10
der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem
bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2
und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf
Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Der Bieter hat einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Landes in der europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-
Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, oder einen gleichwertigen Nachweis
zum Gewerbebetrieb einzureichen, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister
eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser -
unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der
geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im
Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb
für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten
Personen sind, einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter muss einen Hygienebeauftragten beschäftigen bzw. jederzeit auf
diesen Rückgriff nehmen können. Es ist nicht erforderlich, dass die/der Hygienebeauftragte/-r
in einem Beschäftigungsverhältnis mit dem Bieter steht. Dies hat der Bieter in dem Vordruck
Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht verbindlich
zu zusichern. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt vorzulegen.
Berücksichtigung finden nur Angebote von Bietern, die alle in dieser Eigenerklärung
aufgeführten Punkte erfüllen. Bei Nichterfüllung von nur einer Anforderung wird das Angebot
von der Wertung ausgeschlossen. Die folgenden Nachweise sind bereits mit dem Angebot
durch den Auftragnehmer einzureichen: - Zertifikat über die Qualifizierung eines
Hygienebeauftragten im Bereich der Textilpflege
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegen-stand
der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum
Firmenprofil des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und
Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu
machen. Der Bieter hat für die angebotene Dienstleistung in dem Vordruck Eigenerklärung
zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht verbindlich zu erklären,
dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgender
Mindestdeckung verfügt oder im Falle einer Auftragserteilung eine entsprechende
Versicherung abschließen wird: 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder
Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für Vermögensschäden Darüber hinaus versichert der
Bieter, dass bei einer bereits bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung die
Höchstersatzleistung der Haftpflichtversicherung bisher nicht über die genannte
Deckungssumme in Anspruch genommen wurde. Der Versicherungsschutz ist unverzüglich
nach Zuschlagserteilung nachzuweisen. Bei Angebotsabgabe reicht die Vorlage einer
entsprechenden Eigenerklärung, die im o. g. Vordruck enthalten ist. Im Übrigen wird
hinsichtlich des Versicherungsschutzes auch auf Ziff. 2.8 dieser Leistungsbeschreibung
verwiesen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April
2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen
Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der
Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der
Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1
Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Der Bieter hat in dem Vordruck
Angaben zur Firma und zum Firmenprofil des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße,
zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen zu machen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Los 1: Der Zuschlag in Los 1 wird im Vergabefall auf das Angebot mit dem
niedrigsten Gesamtpreis (brutto) gem. den Positionen 1.1 - 1.10 zzgl. Position 2.1 und 3.1
erteilt. Bei Gleichheit von Gesamtpreisen wird der Zuschlag im Vergabefall auf das Angebot
mit dem niedrigsten Preis bei Position 1.9 des Angebotsvordrucks erteilt. Sollte der Preis für
Position 1.9 des Angebotsvordrucks ebenfalls gleich sein, entscheidet ein Losverfahren. Die
Position 4.1 auf dem Angebotsvordruck zu Los 1 dient lediglich als Information für die LAB NI
und ist nicht bewertungsrelevant. Los 2: Der Zuschlag in Los 2 wird im Vergabefall auf das
Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto) gem. den Positionen 1.1 - 1.12 zzgl.
Position 2.1 erteilt. Bei Gleichheit von Gesamtpreisen wird der Zuschlag im Vergabefall auf
das Angebot mit dem niedrigsten Preis bei Position 1.9 des Angebotsvordrucks erteilt. Sollte
der Preis für Position 1.9 des Angebotsvordrucks ebenfalls gleich sein, entscheidet ein
Losverfahren. Die Position 3.1 auf dem Angebotsvordruck zu Los 1 dient lediglich als
Information für die LAB NI und ist nicht bewertungsrelevant.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Los 1:
Der Zuschlag in Los 1 wird im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis
(brutto) gem. den Positionen 1.1 - 1.10 zzgl. Position 2.1 und 3.1 erteilt. Bei Gleichheit von
Gesamtpreisen wird der Zuschlag im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis
bei Position 1.9 des Angebotsvordrucks erteilt. Sollte der Preis für Position 1.9 des
Angebotsvordrucks ebenfalls gleich sein, entscheidet ein Losverfahren. Die Position 4.1 auf
dem Angebotsvordruck zu Los 1 dient lediglich als Information für die LAB NI und ist nicht
bewertungsrelevant. Los 2: Der Zuschlag in Los 2 wird im Vergabefall auf das Angebot mit
dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto) gem. den Positionen 1.1 - 1.12 zzgl. Position 2.1 erteilt.
Bei Gleichheit von Gesamtpreisen wird der Zuschlag im Vergabefall auf das Angebot mit dem
niedrigsten Preis bei Position 1.9 des Angebotsvordrucks erteilt. Sollte der Preis für Position
1.9 des Angebotsvordrucks ebenfalls gleich sein, entscheidet ein Losverfahren. Die Position
3.1 auf dem Angebotsvordruck zu Los 1 dient lediglich als Information für die LAB NI und ist
nicht bewertungsrelevant.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRDGX/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRDGX
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRDGX
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/12/2024 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für
interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften
bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB
hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Registrierungsnummer: 03-0003300000-59
Postanschrift: Petzvalstraße 18
Stadt: Braunschweig
Postleitzahl: 38104
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
Land: Deutschland
E-Mail: chris.feuerstb@lzn.de
Telefon: +49 51189848102
Fax: +49 51189848199
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d676043b-b1ee-46e5-91db-a5750bc2538a - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/11/2024 12:16:28 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 219/2024
Datum der Veröffentlichung: 11/11/2024
Referenzen:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRDGX
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRDGX/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202411/ausschreibung-683668-2024-DEU.txt
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