Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Osnabrück - Deutschland Gebäudereinigung Unterhaltsreinigung an 19 Liegenschaften des Landkreises Osnabrück
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024111101164384705 / 683443-2024
Veröffentlicht :
11.11.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
04.11.2024
Angebotsabgabe bis :
14.11.2024
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
90911200 - Gebäudereinigung
DEU-Osnabrück: Deutschland Gebäudereinigung Unterhaltsreinigung an 19
Liegenschaften des Landkreises Osnabrück

2024/S 219/2024 683443

Deutschland Gebäudereinigung Unterhaltsreinigung an 19 Liegenschaften des Landkreises
Osnabrück
OJ S 219/2024 11/11/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabe@Lkos.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Unterhaltsreinigung an 19 Liegenschaften des Landkreises Osnabrück
Beschreibung: Unterhaltsreinigung an 19 Liegenschaften des Landkreises Osnabrück
Kennung des Verfahrens: a75329e7-fb6d-480b-af62-5609071708ad
Interne Kennung: LKOS 2024 - 295
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Melle
Postleitzahl: 49324
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Bissendorf
Postleitzahl: 49143
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Georgsmarienhütte
Postleitzahl: 49124
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Bad Iburg
Postleitzahl: 49186

Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Bad Essen
Postleitzahl: 49152
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Bohmte
Postleitzahl: 49163
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Belm
Postleitzahl: 49191
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Osnabrück
Postleitzahl: 49090
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Osnabrück
Postleitzahl: 49088
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Osnabrück
Postleitzahl: 49080
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDY17TNN685 Enthalten die
Teilnahme- / Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten,
Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor
Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV
grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die
Vergabeunterlagen ist nicht gestattet. Bewerber- / Bieterfragen sind bis spätestens 04.11.2024
ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die
Vergabeplattform vergabe.Niedersachsen zu richten. Die Abgabe eines Teilnahmeantrages /
Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich
Kommunikation der Vergabeplattform ist nicht zulässig! Im Auftragsfall wird der Vertrag
ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen

geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden
auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird
(Abwehrklausel). Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Sofern Sie in diesem
Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder
Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiterxinnen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle
des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Erhebung der
personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des
Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Im Falle der
Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens
hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von
10 Jahren gespeichert. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit
erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.
de/information-dsgvo .
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 19
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 12

2.1.6. Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Außenstelle Melle
Beschreibung: Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der
Unterhaltsreinigung an insgesamt 19 Liegenschaften des Landkreises Osnabrück beginnend
ab dem 01.01.2025. Für die Auftragsvergabe wurden anhand der Lage der Liegenschaften
innerhalb des Kreisgebietes zwei Losgruppen gebildet. Es erfolgt eine losgruppenweise
Vergabe. Angebote haben somit alle Lose zumindest einer Losgruppe zu umfassen. Sofern
ein Bieter das wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 1 abgegeben hat, wird
diese insgesamt an ihn vergeben. Sofern ein anderer Bieter das dann wirtschaftlichste
Angebot für alle Lose der Losgruppe 2 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben.
Es wird je Losgruppe einen Auftragnehmer geben, ein Losgruppen übergreifender Zuschlag ist
ausgeschlossen (Zuschlagslimitierung). Bei der Angebotswertung werden neben dem Preis
(Gewichtung: 40 %) auch Qualitätskriterien mit einer Gewichtung von insgesamt 60 %
berücksichtigt, die sowohl konzeptionelle Lösungen zum Qualitätsmanagement als auch
konkrete Leistungskennzahlen, wie die eingebrachten Objektleiter- und Vorarbeiterstunden
pro Monat, beinhalten. Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-
Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden. Zur Beurteilung
der objektbezogenen Erforderlichkeiten, insbesondere der einzusetzenden Maschinen, ist eine
Objektbesichtigung unabdingbar. Angebote, die ohne objektseitig unterzeichneten Nachweis
eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Dieses gilt nicht für Bewerber, die
zum Einreichungstermin in den ausgeschriebenen Objekten mit den ausgeschriebenen
Arbeiten tätig sind. Anmeldungen für die Objektbesichtigungen sind bis spätestens 16.10.2024
bzw. 23.10.2024 jeweils um 23:59 Uhr als Kommunikationsnachricht über die
Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.
Interne Kennung: 1

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Dienstgebäude Melle Wallgarten 1
Stadt: Melle
Postleitzahl: 49324
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Vertrag wird zunächst für eine Probezeit von 6 Monaten abgeschlossen.
Während der Probezeit kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit ohne Angabe von
Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird das Vertragsverhältnis nicht
spätestens einen Monat vor Ablauf der Probezeit gekündigt, so läuft es stillschweigend auf
unbestimmte Zeit weiter. Nach Ablauf der Probezeit kann mit einer Frist von sechs Monaten
zum Monatsende gekündigt werden.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-
Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. §
123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/11/2024 23:59:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXTBYYDY17TNN685/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDY17TNN685

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXTBYYDY17TNN685
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 36 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5
VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Kreishaus Osnabrück
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der
Angebote zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Bei der Reinigung dürfen lediglich
Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist,
eingesetzt werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen
gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich
der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. §
160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die
Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen

(Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird
gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information
darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per
Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134
GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber,
§ 134 GWB.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3
Zentrale Vergabestelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0002
Titel: KSM Süd
Beschreibung: Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der
Unterhaltsreinigung an insgesamt 19 Liegenschaften des Landkreises Osnabrück beginnend
ab dem 01.01.2025. Für die Auftragsvergabe wurden anhand der Lage der Liegenschaften
innerhalb des Kreisgebietes zwei Losgruppen gebildet. Es erfolgt eine losgruppenweise
Vergabe. Angebote haben somit alle Lose zumindest einer Losgruppe zu umfassen. Sofern
ein Bieter das wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 1 abgegeben hat, wird
diese insgesamt an ihn vergeben. Sofern ein anderer Bieter das dann wirtschaftlichste
Angebot für alle Lose der Losgruppe 2 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben.
Es wird je Losgruppe einen Auftragnehmer geben, ein Losgruppen übergreifender Zuschlag ist
ausgeschlossen (Zuschlagslimitierung). Bei der Angebotswertung werden neben dem Preis
(Gewichtung: 40 %) auch Qualitätskriterien mit einer Gewichtung von insgesamt 60 %
berücksichtigt, die sowohl konzeptionelle Lösungen zum Qualitätsmanagement als auch
konkrete Leistungskennzahlen, wie die eingebrachten Objektleiter- und Vorarbeiterstunden
pro Monat, beinhalten. Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-
Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden. Zur Beurteilung
der objektbezogenen Erforderlichkeiten, insbesondere der einzusetzenden Maschinen, ist eine
Objektbesichtigung unabdingbar. Angebote, die ohne objektseitig unterzeichneten Nachweis
eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Dieses gilt nicht für Bewerber, die
zum Einreichungstermin in den ausgeschriebenen Objekten mit den ausgeschriebenen
Arbeiten tätig sind. Anmeldungen für die Objektbesichtigungen sind bis spätestens 16.10.2024
bzw. 23.10.2024 jeweils um 23:59 Uhr als Kommunikationsnachricht über die
Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.
Interne Kennung: 2

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kreisstraßenmeisterei Süd Auf dem Specken 2
Stadt: Bissendorf
Postleitzahl: 49143
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Vertrag wird zunächst für eine Probezeit von 6 Monaten abgeschlossen.
Während der Probezeit kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit ohne Angabe von
Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird das Vertragsverhältnis nicht
spätestens einen Monat vor Ablauf der Probezeit gekündigt, so läuft es stillschweigend auf
unbestimmte Zeit weiter. Nach Ablauf der Probezeit kann mit einer Frist von sechs Monaten
zum Monatsende gekündigt werden.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-
Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. §
123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/11/2024 23:59:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXTBYYDY17TNN685/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDY17TNN685

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXTBYYDY17TNN685
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 36 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5
VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Kreishaus Osnabrück
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der
Angebote zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Bei der Reinigung dürfen lediglich
Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist,
eingesetzt werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen
gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich
der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. §
160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die
Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines

Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen
(Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird
gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information
darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per
Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134
GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber,
§ 134 GWB.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3
Zentrale Vergabestelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0003
Titel: FTZ Süd
Beschreibung: Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der
Unterhaltsreinigung an insgesamt 19 Liegenschaften des Landkreises Osnabrück beginnend
ab dem 01.01.2025. Für die Auftragsvergabe wurden anhand der Lage der Liegenschaften
innerhalb des Kreisgebietes zwei Losgruppen gebildet. Es erfolgt eine losgruppenweise
Vergabe. Angebote haben somit alle Lose zumindest einer Losgruppe zu umfassen. Sofern
ein Bieter das wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 1 abgegeben hat, wird
diese insgesamt an ihn vergeben. Sofern ein anderer Bieter das dann wirtschaftlichste
Angebot für alle Lose der Losgruppe 2 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben.
Es wird je Losgruppe einen Auftragnehmer geben, ein Losgruppen übergreifender Zuschlag ist
ausgeschlossen (Zuschlagslimitierung). Bei der Angebotswertung werden neben dem Preis
(Gewichtung: 40 %) auch Qualitätskriterien mit einer Gewichtung von insgesamt 60 %
berücksichtigt, die sowohl konzeptionelle Lösungen zum Qualitätsmanagement als auch
konkrete Leistungskennzahlen, wie die eingebrachten Objektleiter- und Vorarbeiterstunden
pro Monat, beinhalten. Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-
Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden. Zur Beurteilung
der objektbezogenen Erforderlichkeiten, insbesondere der einzusetzenden Maschinen, ist eine
Objektbesichtigung unabdingbar. Angebote, die ohne objektseitig unterzeichneten Nachweis
eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Dieses gilt nicht für Bewerber, die
zum Einreichungstermin in den ausgeschriebenen Objekten mit den ausgeschriebenen
Arbeiten tätig sind. Anmeldungen für die Objektbesichtigungen sind bis spätestens 16.10.2024
bzw. 23.10.2024 jeweils um 23:59 Uhr als Kommunikationsnachricht über die
Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.
Interne Kennung: 3

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Feuerwehrtechnische Zentrale Süd Lübecker Straße 1 - 3
Stadt: Georgsmarienhütte
Postleitzahl: 49124
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Vertrag wird zunächst für eine Probezeit von 6 Monaten abgeschlossen.
Während der Probezeit kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit ohne Angabe von
Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird das Vertragsverhältnis nicht
spätestens einen Monat vor Ablauf der Probezeit gekündigt, so läuft es stillschweigend auf
unbestimmte Zeit weiter. Nach Ablauf der Probezeit kann mit einer Frist von sechs Monaten
zum Monatsende gekündigt werden.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-
Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. §
123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/11/2024 23:59:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXTBYYDY17TNN685/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDY17TNN685

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXTBYYDY17TNN685
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 36 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5
VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Kreishaus Osnabrück
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der
Angebote zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Bei der Reinigung dürfen lediglich
Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist,
eingesetzt werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen
gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich
der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. §
160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die

Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen
(Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird
gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information
darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per
Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134
GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber,
§ 134 GWB.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3
Zentrale Vergabestelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0004
Titel: Gymnasium Bad Iburg
Beschreibung: Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der
Unterhaltsreinigung an insgesamt 19 Liegenschaften des Landkreises Osnabrück beginnend
ab dem 01.01.2025. Für die Auftragsvergabe wurden anhand der Lage der Liegenschaften
innerhalb des Kreisgebietes zwei Losgruppen gebildet. Es erfolgt eine losgruppenweise
Vergabe. Angebote haben somit alle Lose zumindest einer Losgruppe zu umfassen. Sofern
ein Bieter das wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 1 abgegeben hat, wird
diese insgesamt an ihn vergeben. Sofern ein anderer Bieter das dann wirtschaftlichste
Angebot für alle Lose der Losgruppe 2 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben.
Es wird je Losgruppe einen Auftragnehmer geben, ein Losgruppen übergreifender Zuschlag ist
ausgeschlossen (Zuschlagslimitierung). Bei der Angebotswertung werden neben dem Preis
(Gewichtung: 40 %) auch Qualitätskriterien mit einer Gewichtung von insgesamt 60 %
berücksichtigt, die sowohl konzeptionelle Lösungen zum Qualitätsmanagement als auch
konkrete Leistungskennzahlen, wie die eingebrachten Objektleiter- und Vorarbeiterstunden
pro Monat, beinhalten. Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-
Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden. Zur Beurteilung
der objektbezogenen Erforderlichkeiten, insbesondere der einzusetzenden Maschinen, ist eine
Objektbesichtigung unabdingbar. Angebote, die ohne objektseitig unterzeichneten Nachweis
eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Dieses gilt nicht für Bewerber, die
zum Einreichungstermin in den ausgeschriebenen Objekten mit den ausgeschriebenen
Arbeiten tätig sind. Anmeldungen für die Objektbesichtigungen sind bis spätestens 16.10.2024
bzw. 23.10.2024 jeweils um 23:59 Uhr als Kommunikationsnachricht über die
Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.
Interne Kennung: 4

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Gymnasium Bad Iburg Bielefelder Straße 15
Stadt: Bad Iburg
Postleitzahl: 49186
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Vertrag wird zunächst für eine Probezeit von 6 Monaten abgeschlossen.
Während der Probezeit kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit ohne Angabe von
Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird das Vertragsverhältnis nicht
spätestens einen Monat vor Ablauf der Probezeit gekündigt, so läuft es stillschweigend auf
unbestimmte Zeit weiter. Nach Ablauf der Probezeit kann mit einer Frist von sechs Monaten
zum Monatsende gekündigt werden.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-
Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. §
123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/11/2024 23:59:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXTBYYDY17TNN685/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDY17TNN685

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXTBYYDY17TNN685
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 36 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5
VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Kreishaus Osnabrück
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der
Angebote zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Bei der Reinigung dürfen lediglich
Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist,
eingesetzt werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen
gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich
der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. §
160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die

Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen
(Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird
gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information
darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per
Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134
GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber,
§ 134 GWB.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3
Zentrale Vergabestelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0005
Titel: Gymnasium Oesede
Beschreibung: Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der
Unterhaltsreinigung an insgesamt 19 Liegenschaften des Landkreises Osnabrück beginnend
ab dem 01.01.2025. Für die Auftragsvergabe wurden anhand der Lage der Liegenschaften
innerhalb des Kreisgebietes zwei Losgruppen gebildet. Es erfolgt eine losgruppenweise
Vergabe. Angebote haben somit alle Lose zumindest einer Losgruppe zu umfassen. Sofern
ein Bieter das wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 1 abgegeben hat, wird
diese insgesamt an ihn vergeben. Sofern ein anderer Bieter das dann wirtschaftlichste
Angebot für alle Lose der Losgruppe 2 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben.
Es wird je Losgruppe einen Auftragnehmer geben, ein Losgruppen übergreifender Zuschlag ist
ausgeschlossen (Zuschlagslimitierung). Bei der Angebotswertung werden neben dem Preis
(Gewichtung: 40 %) auch Qualitätskriterien mit einer Gewichtung von insgesamt 60 %
berücksichtigt, die sowohl konzeptionelle Lösungen zum Qualitätsmanagement als auch
konkrete Leistungskennzahlen, wie die eingebrachten Objektleiter- und Vorarbeiterstunden
pro Monat, beinhalten. Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-
Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden. Zur Beurteilung
der objektbezogenen Erforderlichkeiten, insbesondere der einzusetzenden Maschinen, ist eine
Objektbesichtigung unabdingbar. Angebote, die ohne objektseitig unterzeichneten Nachweis
eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Dieses gilt nicht für Bewerber, die
zum Einreichungstermin in den ausgeschriebenen Objekten mit den ausgeschriebenen
Arbeiten tätig sind. Anmeldungen für die Objektbesichtigungen sind bis spätestens 16.10.2024
bzw. 23.10.2024 jeweils um 23:59 Uhr als Kommunikationsnachricht über die
Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.
Interne Kennung: 5

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Gymnasium Oesede Carl-Stahmer-Weg 19
Stadt: Georgsmarienhütte
Postleitzahl: 49124
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Vertrag wird zunächst für eine Probezeit von 6 Monaten abgeschlossen.
Während der Probezeit kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit ohne Angabe von
Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird das Vertragsverhältnis nicht
spätestens einen Monat vor Ablauf der Probezeit gekündigt, so läuft es stillschweigend auf
unbestimmte Zeit weiter. Nach Ablauf der Probezeit kann mit einer Frist von sechs Monaten
zum Monatsende gekündigt werden.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-
Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. §
123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/11/2024 23:59:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXTBYYDY17TNN685/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDY17TNN685

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXTBYYDY17TNN685
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 36 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5
VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Kreishaus Osnabrück
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der
Angebote zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Bei der Reinigung dürfen lediglich
Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist,
eingesetzt werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen
gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich
der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. §
160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die

Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen
(Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird
gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information
darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per
Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134
GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber,
§ 134 GWB.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3
Zentrale Vergabestelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0006
Titel: Gymnasium Melle
Beschreibung: Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der
Unterhaltsreinigung an insgesamt 19 Liegenschaften des Landkreises Osnabrück beginnend
ab dem 01.01.2025. Für die Auftragsvergabe wurden anhand der Lage der Liegenschaften
innerhalb des Kreisgebietes zwei Losgruppen gebildet. Es erfolgt eine losgruppenweise
Vergabe. Angebote haben somit alle Lose zumindest einer Losgruppe zu umfassen. Sofern
ein Bieter das wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 1 abgegeben hat, wird
diese insgesamt an ihn vergeben. Sofern ein anderer Bieter das dann wirtschaftlichste
Angebot für alle Lose der Losgruppe 2 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben.
Es wird je Losgruppe einen Auftragnehmer geben, ein Losgruppen übergreifender Zuschlag ist
ausgeschlossen (Zuschlagslimitierung). Bei der Angebotswertung werden neben dem Preis
(Gewichtung: 40 %) auch Qualitätskriterien mit einer Gewichtung von insgesamt 60 %
berücksichtigt, die sowohl konzeptionelle Lösungen zum Qualitätsmanagement als auch
konkrete Leistungskennzahlen, wie die eingebrachten Objektleiter- und Vorarbeiterstunden
pro Monat, beinhalten. Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-
Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden. Zur Beurteilung
der objektbezogenen Erforderlichkeiten, insbesondere der einzusetzenden Maschinen, ist eine
Objektbesichtigung unabdingbar. Angebote, die ohne objektseitig unterzeichneten Nachweis
eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Dieses gilt nicht für Bewerber, die
zum Einreichungstermin in den ausgeschriebenen Objekten mit den ausgeschriebenen
Arbeiten tätig sind. Anmeldungen für die Objektbesichtigungen sind bis spätestens 16.10.2024
bzw. 23.10.2024 jeweils um 23:59 Uhr als Kommunikationsnachricht über die
Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.
Interne Kennung: 6

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Gymnasium Melle Grönenberger Straße 41
Stadt: Melle
Postleitzahl: 49324
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Vertrag wird zunächst für eine Probezeit von 6 Monaten abgeschlossen.
Während der Probezeit kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit ohne Angabe von
Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird das Vertragsverhältnis nicht
spätestens einen Monat vor Ablauf der Probezeit gekündigt, so läuft es stillschweigend auf
unbestimmte Zeit weiter. Nach Ablauf der Probezeit kann mit einer Frist von sechs Monaten
zum Monatsende gekündigt werden.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-
Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. §
123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/11/2024 23:59:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXTBYYDY17TNN685/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDY17TNN685

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXTBYYDY17TNN685
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 36 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5
VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Kreishaus Osnabrück
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der
Angebote zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Bei der Reinigung dürfen lediglich
Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist,
eingesetzt werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen
gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich
der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. §
160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die

Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen
(Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird
gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information
darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per
Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134
GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber,
§ 134 GWB.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3
Zentrale Vergabestelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0007
Titel: Gymnasium Bad Essen
Beschreibung: Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der
Unterhaltsreinigung an insgesamt 19 Liegenschaften des Landkreises Osnabrück beginnend
ab dem 01.01.2025. Für die Auftragsvergabe wurden anhand der Lage der Liegenschaften
innerhalb des Kreisgebietes zwei Losgruppen gebildet. Es erfolgt eine losgruppenweise
Vergabe. Angebote haben somit alle Lose zumindest einer Losgruppe zu umfassen. Sofern
ein Bieter das wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 1 abgegeben hat, wird
diese insgesamt an ihn vergeben. Sofern ein anderer Bieter das dann wirtschaftlichste
Angebot für alle Lose der Losgruppe 2 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben.
Es wird je Losgruppe einen Auftragnehmer geben, ein Losgruppen übergreifender Zuschlag ist
ausgeschlossen (Zuschlagslimitierung). Bei der Angebotswertung werden neben dem Preis
(Gewichtung: 40 %) auch Qualitätskriterien mit einer Gewichtung von insgesamt 60 %
berücksichtigt, die sowohl konzeptionelle Lösungen zum Qualitätsmanagement als auch
konkrete Leistungskennzahlen, wie die eingebrachten Objektleiter- und Vorarbeiterstunden
pro Monat, beinhalten. Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-
Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden. Zur Beurteilung
der objektbezogenen Erforderlichkeiten, insbesondere der einzusetzenden Maschinen, ist eine
Objektbesichtigung unabdingbar. Angebote, die ohne objektseitig unterzeichneten Nachweis
eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Dieses gilt nicht für Bewerber, die
zum Einreichungstermin in den ausgeschriebenen Objekten mit den ausgeschriebenen
Arbeiten tätig sind. Anmeldungen für die Objektbesichtigungen sind bis spätestens 16.10.2024
bzw. 23.10.2024 jeweils um 23:59 Uhr als Kommunikationsnachricht über die
Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.
Interne Kennung: 7

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Gymnasium Bad Essen Schulallee 30
Stadt: Bad Essen
Postleitzahl: 49152
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Vertrag wird zunächst für eine Probezeit von 6 Monaten abgeschlossen.
Während der Probezeit kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit ohne Angabe von
Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird das Vertragsverhältnis nicht
spätestens einen Monat vor Ablauf der Probezeit gekündigt, so läuft es stillschweigend auf
unbestimmte Zeit weiter. Nach Ablauf der Probezeit kann mit einer Frist von sechs Monaten
zum Monatsende gekündigt werden.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-
Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. §
123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/11/2024 23:59:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXTBYYDY17TNN685/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDY17TNN685

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXTBYYDY17TNN685
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 36 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5
VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Kreishaus Osnabrück
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der
Angebote zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Bei der Reinigung dürfen lediglich
Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist,
eingesetzt werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen
gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich
der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. §
160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die

Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen
(Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird
gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information
darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per
Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134
GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber,
§ 134 GWB.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3
Zentrale Vergabestelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0008
Titel: Kreissporthalle Georgsmarienhütte
Beschreibung: Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der
Unterhaltsreinigung an insgesamt 19 Liegenschaften des Landkreises Osnabrück beginnend
ab dem 01.01.2025. Für die Auftragsvergabe wurden anhand der Lage der Liegenschaften
innerhalb des Kreisgebietes zwei Losgruppen gebildet. Es erfolgt eine losgruppenweise
Vergabe. Angebote haben somit alle Lose zumindest einer Losgruppe zu umfassen. Sofern
ein Bieter das wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 1 abgegeben hat, wird
diese insgesamt an ihn vergeben. Sofern ein anderer Bieter das dann wirtschaftlichste
Angebot für alle Lose der Losgruppe 2 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben.
Es wird je Losgruppe einen Auftragnehmer geben, ein Losgruppen übergreifender Zuschlag ist
ausgeschlossen (Zuschlagslimitierung). Bei der Angebotswertung werden neben dem Preis
(Gewichtung: 40 %) auch Qualitätskriterien mit einer Gewichtung von insgesamt 60 %
berücksichtigt, die sowohl konzeptionelle Lösungen zum Qualitätsmanagement als auch
konkrete Leistungskennzahlen, wie die eingebrachten Objektleiter- und Vorarbeiterstunden
pro Monat, beinhalten. Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-
Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden. Zur Beurteilung
der objektbezogenen Erforderlichkeiten, insbesondere der einzusetzenden Maschinen, ist eine
Objektbesichtigung unabdingbar. Angebote, die ohne objektseitig unterzeichneten Nachweis
eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Dieses gilt nicht für Bewerber, die
zum Einreichungstermin in den ausgeschriebenen Objekten mit den ausgeschriebenen
Arbeiten tätig sind. Anmeldungen für die Objektbesichtigungen sind bis spätestens 16.10.2024
bzw. 23.10.2024 jeweils um 23:59 Uhr als Kommunikationsnachricht über die
Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.
Interne Kennung: 8

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Teutoburger-Wald-Sporthalle Carl-Stahmer-Weg 20
Stadt: Georgsmarienhütte
Postleitzahl: 49124
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Vertrag wird zunächst für eine Probezeit von 6 Monaten abgeschlossen.
Während der Probezeit kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit ohne Angabe von
Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird das Vertragsverhältnis nicht
spätestens einen Monat vor Ablauf der Probezeit gekündigt, so läuft es stillschweigend auf
unbestimmte Zeit weiter. Nach Ablauf der Probezeit kann mit einer Frist von sechs Monaten
zum Monatsende gekündigt werden.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-
Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. §
123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/11/2024 23:59:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXTBYYDY17TNN685/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDY17TNN685

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXTBYYDY17TNN685
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 36 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5
VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Kreishaus Osnabrück
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der
Angebote zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Bei der Reinigung dürfen lediglich
Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist,
eingesetzt werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen
gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich
der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. §
160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die

Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen
(Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird
gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information
darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per
Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134
GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber,
§ 134 GWB.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3
Zentrale Vergabestelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0009
Titel: Förderschule Bohmte
Beschreibung: Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der
Unterhaltsreinigung an insgesamt 19 Liegenschaften des Landkreises Osnabrück beginnend
ab dem 01.01.2025. Für die Auftragsvergabe wurden anhand der Lage der Liegenschaften
innerhalb des Kreisgebietes zwei Losgruppen gebildet. Es erfolgt eine losgruppenweise
Vergabe. Angebote haben somit alle Lose zumindest einer Losgruppe zu umfassen. Sofern
ein Bieter das wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 1 abgegeben hat, wird
diese insgesamt an ihn vergeben. Sofern ein anderer Bieter das dann wirtschaftlichste
Angebot für alle Lose der Losgruppe 2 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben.
Es wird je Losgruppe einen Auftragnehmer geben, ein Losgruppen übergreifender Zuschlag ist
ausgeschlossen (Zuschlagslimitierung). Bei der Angebotswertung werden neben dem Preis
(Gewichtung: 40 %) auch Qualitätskriterien mit einer Gewichtung von insgesamt 60 %
berücksichtigt, die sowohl konzeptionelle Lösungen zum Qualitätsmanagement als auch
konkrete Leistungskennzahlen, wie die eingebrachten Objektleiter- und Vorarbeiterstunden
pro Monat, beinhalten. Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-
Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden. Zur Beurteilung
der objektbezogenen Erforderlichkeiten, insbesondere der einzusetzenden Maschinen, ist eine
Objektbesichtigung unabdingbar. Angebote, die ohne objektseitig unterzeichneten Nachweis
eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Dieses gilt nicht für Bewerber, die
zum Einreichungstermin in den ausgeschriebenen Objekten mit den ausgeschriebenen
Arbeiten tätig sind. Anmeldungen für die Objektbesichtigungen sind bis spätestens 16.10.2024
bzw. 23.10.2024 jeweils um 23:59 Uhr als Kommunikationsnachricht über die
Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.
Interne Kennung: 9

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Astrid-Lindgren-Schule Bohmte Am Brink 13
Stadt: Bohmte
Postleitzahl: 49163
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Vertrag wird zunächst für eine Probezeit von 6 Monaten abgeschlossen.
Während der Probezeit kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit ohne Angabe von
Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird das Vertragsverhältnis nicht
spätestens einen Monat vor Ablauf der Probezeit gekündigt, so läuft es stillschweigend auf
unbestimmte Zeit weiter. Nach Ablauf der Probezeit kann mit einer Frist von sechs Monaten
zum Monatsende gekündigt werden.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-
Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. §
123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/11/2024 23:59:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXTBYYDY17TNN685/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDY17TNN685

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXTBYYDY17TNN685
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 36 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5
VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Kreishaus Osnabrück
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der
Angebote zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Bei der Reinigung dürfen lediglich
Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist,
eingesetzt werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen
gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich
der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. §
160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die

Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen
(Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird
gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information
darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per
Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134
GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber,
§ 134 GWB.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3
Zentrale Vergabestelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0010
Titel: Förderschule Georgsmarienhütte
Beschreibung: Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der
Unterhaltsreinigung an insgesamt 19 Liegenschaften des Landkreises Osnabrück beginnend
ab dem 01.01.2025. Für die Auftragsvergabe wurden anhand der Lage der Liegenschaften
innerhalb des Kreisgebietes zwei Losgruppen gebildet. Es erfolgt eine losgruppenweise
Vergabe. Angebote haben somit alle Lose zumindest einer Losgruppe zu umfassen. Sofern
ein Bieter das wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 1 abgegeben hat, wird
diese insgesamt an ihn vergeben. Sofern ein anderer Bieter das dann wirtschaftlichste
Angebot für alle Lose der Losgruppe 2 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben.
Es wird je Losgruppe einen Auftragnehmer geben, ein Losgruppen übergreifender Zuschlag ist
ausgeschlossen (Zuschlagslimitierung). Bei der Angebotswertung werden neben dem Preis
(Gewichtung: 40 %) auch Qualitätskriterien mit einer Gewichtung von insgesamt 60 %
berücksichtigt, die sowohl konzeptionelle Lösungen zum Qualitätsmanagement als auch
konkrete Leistungskennzahlen, wie die eingebrachten Objektleiter- und Vorarbeiterstunden
pro Monat, beinhalten. Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-
Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden. Zur Beurteilung
der objektbezogenen Erforderlichkeiten, insbesondere der einzusetzenden Maschinen, ist eine
Objektbesichtigung unabdingbar. Angebote, die ohne objektseitig unterzeichneten Nachweis
eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Dieses gilt nicht für Bewerber, die
zum Einreichungstermin in den ausgeschriebenen Objekten mit den ausgeschriebenen
Arbeiten tätig sind. Anmeldungen für die Objektbesichtigungen sind bis spätestens 16.10.2024
bzw. 23.10.2024 jeweils um 23:59 Uhr als Kommunikationsnachricht über die
Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.
Interne Kennung: 10

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Comeniusschule Georgsmarienhütte Johannes-Möller-Straße 3
Stadt: Georgsmarienhütte
Postleitzahl: 49124
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Vertrag wird zunächst für eine Probezeit von 6 Monaten abgeschlossen.
Während der Probezeit kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit ohne Angabe von
Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird das Vertragsverhältnis nicht
spätestens einen Monat vor Ablauf der Probezeit gekündigt, so läuft es stillschweigend auf
unbestimmte Zeit weiter. Nach Ablauf der Probezeit kann mit einer Frist von sechs Monaten
zum Monatsende gekündigt werden.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-
Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. §
123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/11/2024 23:59:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXTBYYDY17TNN685/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDY17TNN685

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXTBYYDY17TNN685
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 36 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5
VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Kreishaus Osnabrück
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der
Angebote zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Bei der Reinigung dürfen lediglich
Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist,
eingesetzt werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen
gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich
der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. §
160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die

Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen
(Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird
gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information
darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per
Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134
GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber,
§ 134 GWB.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3
Zentrale Vergabestelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0011
Titel: Förderschule Melle
Beschreibung: Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der
Unterhaltsreinigung an insgesamt 19 Liegenschaften des Landkreises Osnabrück beginnend
ab dem 01.01.2025. Für die Auftragsvergabe wurden anhand der Lage der Liegenschaften
innerhalb des Kreisgebietes zwei Losgruppen gebildet. Es erfolgt eine losgruppenweise
Vergabe. Angebote haben somit alle Lose zumindest einer Losgruppe zu umfassen. Sofern
ein Bieter das wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 1 abgegeben hat, wird
diese insgesamt an ihn vergeben. Sofern ein anderer Bieter das dann wirtschaftlichste
Angebot für alle Lose der Losgruppe 2 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben.
Es wird je Losgruppe einen Auftragnehmer geben, ein Losgruppen übergreifender Zuschlag ist
ausgeschlossen (Zuschlagslimitierung). Bei der Angebotswertung werden neben dem Preis
(Gewichtung: 40 %) auch Qualitätskriterien mit einer Gewichtung von insgesamt 60 %
berücksichtigt, die sowohl konzeptionelle Lösungen zum Qualitätsmanagement als auch
konkrete Leistungskennzahlen, wie die eingebrachten Objektleiter- und Vorarbeiterstunden
pro Monat, beinhalten. Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-
Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden. Zur Beurteilung
der objektbezogenen Erforderlichkeiten, insbesondere der einzusetzenden Maschinen, ist eine
Objektbesichtigung unabdingbar. Angebote, die ohne objektseitig unterzeichneten Nachweis
eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Dieses gilt nicht für Bewerber, die
zum Einreichungstermin in den ausgeschriebenen Objekten mit den ausgeschriebenen
Arbeiten tätig sind. Anmeldungen für die Objektbesichtigungen sind bis spätestens 16.10.2024
bzw. 23.10.2024 jeweils um 23:59 Uhr als Kommunikationsnachricht über die
Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.
Interne Kennung: 11

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Wiehengebirgsschule Melle Laerscher Weg 12
Stadt: Melle
Postleitzahl: 49324
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Vertrag wird zunächst für eine Probezeit von 6 Monaten abgeschlossen.
Während der Probezeit kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit ohne Angabe von
Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird das Vertragsverhältnis nicht
spätestens einen Monat vor Ablauf der Probezeit gekündigt, so läuft es stillschweigend auf
unbestimmte Zeit weiter. Nach Ablauf der Probezeit kann mit einer Frist von sechs Monaten
zum Monatsende gekündigt werden.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-
Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. §
123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/11/2024 23:59:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXTBYYDY17TNN685/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDY17TNN685

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXTBYYDY17TNN685
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 36 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5
VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Kreishaus Osnabrück
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der
Angebote zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Bei der Reinigung dürfen lediglich
Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist,
eingesetzt werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen
gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich
der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. §
160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die

Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen
(Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird
gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information
darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per
Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134
GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber,
§ 134 GWB.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3
Zentrale Vergabestelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0012
Titel: Außenstelle Belm
Beschreibung: Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der
Unterhaltsreinigung an insgesamt 19 Liegenschaften des Landkreises Osnabrück beginnend
ab dem 01.01.2025. Für die Auftragsvergabe wurden anhand der Lage der Liegenschaften
innerhalb des Kreisgebietes zwei Losgruppen gebildet. Es erfolgt eine losgruppenweise
Vergabe. Angebote haben somit alle Lose zumindest einer Losgruppe zu umfassen. Sofern
ein Bieter das wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 1 abgegeben hat, wird
diese insgesamt an ihn vergeben. Sofern ein anderer Bieter das dann wirtschaftlichste
Angebot für alle Lose der Losgruppe 2 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben.
Es wird je Losgruppe einen Auftragnehmer geben, ein Losgruppen übergreifender Zuschlag ist
ausgeschlossen (Zuschlagslimitierung). Bei der Angebotswertung werden neben dem Preis
(Gewichtung: 40 %) auch Qualitätskriterien mit einer Gewichtung von insgesamt 60 %
berücksichtigt, die sowohl konzeptionelle Lösungen zum Qualitätsmanagement als auch
konkrete Leistungskennzahlen, wie die eingebrachten Objektleiter- und Vorarbeiterstunden
pro Monat, beinhalten. Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-
Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden. Zur Beurteilung
der objektbezogenen Erforderlichkeiten, insbesondere der einzusetzenden Maschinen, ist eine
Objektbesichtigung unabdingbar. Angebote, die ohne objektseitig unterzeichneten Nachweis
eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Dieses gilt nicht für Bewerber, die
zum Einreichungstermin in den ausgeschriebenen Objekten mit den ausgeschriebenen
Arbeiten tätig sind. Anmeldungen für die Objektbesichtigungen sind bis spätestens 16.10.2024
bzw. 23.10.2024 jeweils um 23:59 Uhr als Kommunikationsnachricht über die
Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.
Interne Kennung: 12

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Außenstelle Belm (Ehem. Ickerbachschule) Gustav-Meyer-Weg 26
Stadt: Belm
Postleitzahl: 49191
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Vertrag wird zunächst für eine Probezeit von 6 Monaten abgeschlossen.
Während der Probezeit kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit ohne Angabe von
Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird das Vertragsverhältnis nicht
spätestens einen Monat vor Ablauf der Probezeit gekündigt, so läuft es stillschweigend auf
unbestimmte Zeit weiter. Nach Ablauf der Probezeit kann mit einer Frist von sechs Monaten
zum Monatsende gekündigt werden.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-
Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. §
123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/11/2024 23:59:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXTBYYDY17TNN685/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDY17TNN685

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXTBYYDY17TNN685
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 36 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5
VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Kreishaus Osnabrück
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der
Angebote zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Bei der Reinigung dürfen lediglich
Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist,
eingesetzt werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen
gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich
der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. §
160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die

Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen
(Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird
gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information
darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per
Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134
GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber,
§ 134 GWB.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3
Zentrale Vergabestelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0013
Titel: BBS Melle
Beschreibung: Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der
Unterhaltsreinigung an insgesamt 19 Liegenschaften des Landkreises Osnabrück beginnend
ab dem 01.01.2025. Für die Auftragsvergabe wurden anhand der Lage der Liegenschaften
innerhalb des Kreisgebietes zwei Losgruppen gebildet. Es erfolgt eine losgruppenweise
Vergabe. Angebote haben somit alle Lose zumindest einer Losgruppe zu umfassen. Sofern
ein Bieter das wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 1 abgegeben hat, wird
diese insgesamt an ihn vergeben. Sofern ein anderer Bieter das dann wirtschaftlichste
Angebot für alle Lose der Losgruppe 2 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben.
Es wird je Losgruppe einen Auftragnehmer geben, ein Losgruppen übergreifender Zuschlag ist
ausgeschlossen (Zuschlagslimitierung). Bei der Angebotswertung werden neben dem Preis
(Gewichtung: 40 %) auch Qualitätskriterien mit einer Gewichtung von insgesamt 60 %
berücksichtigt, die sowohl konzeptionelle Lösungen zum Qualitätsmanagement als auch
konkrete Leistungskennzahlen, wie die eingebrachten Objektleiter- und Vorarbeiterstunden
pro Monat, beinhalten. Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-
Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden. Zur Beurteilung
der objektbezogenen Erforderlichkeiten, insbesondere der einzusetzenden Maschinen, ist eine
Objektbesichtigung unabdingbar. Angebote, die ohne objektseitig unterzeichneten Nachweis
eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Dieses gilt nicht für Bewerber, die
zum Einreichungstermin in den ausgeschriebenen Objekten mit den ausgeschriebenen
Arbeiten tätig sind. Anmeldungen für die Objektbesichtigungen sind bis spätestens 16.10.2024
bzw. 23.10.2024 jeweils um 23:59 Uhr als Kommunikationsnachricht über die
Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.
Interne Kennung: 13

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Berufsbildende Schulen des Landkreises Osnabrück in Melle Lindenstraße 1
Stadt: Melle
Postleitzahl: 49324
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Vertrag wird zunächst für eine Probezeit von 6 Monaten abgeschlossen.
Während der Probezeit kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit ohne Angabe von
Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird das Vertragsverhältnis nicht
spätestens einen Monat vor Ablauf der Probezeit gekündigt, so läuft es stillschweigend auf
unbestimmte Zeit weiter. Nach Ablauf der Probezeit kann mit einer Frist von sechs Monaten
zum Monatsende gekündigt werden.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-
Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. §
123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/11/2024 23:59:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXTBYYDY17TNN685/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDY17TNN685

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXTBYYDY17TNN685
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 36 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5
VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Kreishaus Osnabrück
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der
Angebote zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Bei der Reinigung dürfen lediglich
Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist,
eingesetzt werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen
gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich
der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. §
160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die

Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen
(Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird
gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information
darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per
Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134
GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber,
§ 134 GWB.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3
Zentrale Vergabestelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0014
Titel: BBS Haste
Beschreibung: Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der
Unterhaltsreinigung an insgesamt 19 Liegenschaften des Landkreises Osnabrück beginnend
ab dem 01.01.2025. Für die Auftragsvergabe wurden anhand der Lage der Liegenschaften
innerhalb des Kreisgebietes zwei Losgruppen gebildet. Es erfolgt eine losgruppenweise
Vergabe. Angebote haben somit alle Lose zumindest einer Losgruppe zu umfassen. Sofern
ein Bieter das wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 1 abgegeben hat, wird
diese insgesamt an ihn vergeben. Sofern ein anderer Bieter das dann wirtschaftlichste
Angebot für alle Lose der Losgruppe 2 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben.
Es wird je Losgruppe einen Auftragnehmer geben, ein Losgruppen übergreifender Zuschlag ist
ausgeschlossen (Zuschlagslimitierung). Bei der Angebotswertung werden neben dem Preis
(Gewichtung: 40 %) auch Qualitätskriterien mit einer Gewichtung von insgesamt 60 %
berücksichtigt, die sowohl konzeptionelle Lösungen zum Qualitätsmanagement als auch
konkrete Leistungskennzahlen, wie die eingebrachten Objektleiter- und Vorarbeiterstunden
pro Monat, beinhalten. Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-
Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden. Zur Beurteilung
der objektbezogenen Erforderlichkeiten, insbesondere der einzusetzenden Maschinen, ist eine
Objektbesichtigung unabdingbar. Angebote, die ohne objektseitig unterzeichneten Nachweis
eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Dieses gilt nicht für Bewerber, die
zum Einreichungstermin in den ausgeschriebenen Objekten mit den ausgeschriebenen
Arbeiten tätig sind. Anmeldungen für die Objektbesichtigungen sind bis spätestens 16.10.2024
bzw. 23.10.2024 jeweils um 23:59 Uhr als Kommunikationsnachricht über die
Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.
Interne Kennung: 14

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Berufsbildende Schulen des Landkreises Osnabrück in Osnabrück-Haste Am
Krümpel 38
Stadt: Osnabrück
Postleitzahl: 49090
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Vertrag wird zunächst für eine Probezeit von 6 Monaten abgeschlossen.
Während der Probezeit kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit ohne Angabe von
Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird das Vertragsverhältnis nicht
spätestens einen Monat vor Ablauf der Probezeit gekündigt, so läuft es stillschweigend auf
unbestimmte Zeit weiter. Nach Ablauf der Probezeit kann mit einer Frist von sechs Monaten
zum Monatsende gekündigt werden.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-
Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. §
123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/11/2024 23:59:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXTBYYDY17TNN685/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDY17TNN685

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXTBYYDY17TNN685
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 36 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5
VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Kreishaus Osnabrück
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der
Angebote zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Bei der Reinigung dürfen lediglich
Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist,
eingesetzt werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen
gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich
der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. §
160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit

des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die
Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen
(Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird
gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information
darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per
Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134
GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber,
§ 134 GWB.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3
Zentrale Vergabestelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0015
Titel: BBS Haste, AS Limberg
Beschreibung: Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der
Unterhaltsreinigung an insgesamt 19 Liegenschaften des Landkreises Osnabrück beginnend
ab dem 01.01.2025. Für die Auftragsvergabe wurden anhand der Lage der Liegenschaften
innerhalb des Kreisgebietes zwei Losgruppen gebildet. Es erfolgt eine losgruppenweise
Vergabe. Angebote haben somit alle Lose zumindest einer Losgruppe zu umfassen. Sofern
ein Bieter das wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 1 abgegeben hat, wird
diese insgesamt an ihn vergeben. Sofern ein anderer Bieter das dann wirtschaftlichste
Angebot für alle Lose der Losgruppe 2 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben.
Es wird je Losgruppe einen Auftragnehmer geben, ein Losgruppen übergreifender Zuschlag ist
ausgeschlossen (Zuschlagslimitierung). Bei der Angebotswertung werden neben dem Preis
(Gewichtung: 40 %) auch Qualitätskriterien mit einer Gewichtung von insgesamt 60 %
berücksichtigt, die sowohl konzeptionelle Lösungen zum Qualitätsmanagement als auch
konkrete Leistungskennzahlen, wie die eingebrachten Objektleiter- und Vorarbeiterstunden
pro Monat, beinhalten. Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-
Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden. Zur Beurteilung
der objektbezogenen Erforderlichkeiten, insbesondere der einzusetzenden Maschinen, ist eine
Objektbesichtigung unabdingbar. Angebote, die ohne objektseitig unterzeichneten Nachweis
eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Dieses gilt nicht für Bewerber, die
zum Einreichungstermin in den ausgeschriebenen Objekten mit den ausgeschriebenen
Arbeiten tätig sind. Anmeldungen für die Objektbesichtigungen sind bis spätestens 16.10.2024
bzw. 23.10.2024 jeweils um 23:59 Uhr als Kommunikationsnachricht über die
Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.

Interne Kennung: 15

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Berufsbildende Schulen des Landkreises Osnabrück in Osnabrück-Haste /
Außenstelle Dodesheide Alwine-Wellmann-Straße 15
Stadt: Osnabrück
Postleitzahl: 49090
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Vertrag wird zunächst für eine Probezeit von 6 Monaten abgeschlossen.
Während der Probezeit kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit ohne Angabe von
Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird das Vertragsverhältnis nicht
spätestens einen Monat vor Ablauf der Probezeit gekündigt, so läuft es stillschweigend auf
unbestimmte Zeit weiter. Nach Ablauf der Probezeit kann mit einer Frist von sechs Monaten
zum Monatsende gekündigt werden.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-
Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. §
123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/11/2024 23:59:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXTBYYDY17TNN685/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDY17TNN685

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXTBYYDY17TNN685
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 36 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5
VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Kreishaus Osnabrück
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der
Angebote zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Bei der Reinigung dürfen lediglich
Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist,
eingesetzt werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen
gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich
der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. §
160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15

Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die
Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen
(Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird
gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information
darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per
Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134
GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber,
§ 134 GWB.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3
Zentrale Vergabestelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0016
Titel: BBS Brinkstraße
Beschreibung: Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der
Unterhaltsreinigung an insgesamt 19 Liegenschaften des Landkreises Osnabrück beginnend
ab dem 01.01.2025. Für die Auftragsvergabe wurden anhand der Lage der Liegenschaften
innerhalb des Kreisgebietes zwei Losgruppen gebildet. Es erfolgt eine losgruppenweise
Vergabe. Angebote haben somit alle Lose zumindest einer Losgruppe zu umfassen. Sofern
ein Bieter das wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 1 abgegeben hat, wird
diese insgesamt an ihn vergeben. Sofern ein anderer Bieter das dann wirtschaftlichste
Angebot für alle Lose der Losgruppe 2 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben.
Es wird je Losgruppe einen Auftragnehmer geben, ein Losgruppen übergreifender Zuschlag ist
ausgeschlossen (Zuschlagslimitierung). Bei der Angebotswertung werden neben dem Preis
(Gewichtung: 40 %) auch Qualitätskriterien mit einer Gewichtung von insgesamt 60 %
berücksichtigt, die sowohl konzeptionelle Lösungen zum Qualitätsmanagement als auch
konkrete Leistungskennzahlen, wie die eingebrachten Objektleiter- und Vorarbeiterstunden
pro Monat, beinhalten. Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-
Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden. Zur Beurteilung
der objektbezogenen Erforderlichkeiten, insbesondere der einzusetzenden Maschinen, ist eine
Objektbesichtigung unabdingbar. Angebote, die ohne objektseitig unterzeichneten Nachweis
eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Dieses gilt nicht für Bewerber, die
zum Einreichungstermin in den ausgeschriebenen Objekten mit den ausgeschriebenen
Arbeiten tätig sind. Anmeldungen für die Objektbesichtigungen sind bis spätestens 16.10.2024

bzw. 23.10.2024 jeweils um 23:59 Uhr als Kommunikationsnachricht über die
Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.
Interne Kennung: 16

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Berufsbildende Schulen des Landkreises Osnabrück Brinkstraße 17
Stadt: Osnabrück
Postleitzahl: 49080
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Vertrag wird zunächst für eine Probezeit von 6 Monaten abgeschlossen.
Während der Probezeit kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit ohne Angabe von
Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird das Vertragsverhältnis nicht
spätestens einen Monat vor Ablauf der Probezeit gekündigt, so läuft es stillschweigend auf
unbestimmte Zeit weiter. Nach Ablauf der Probezeit kann mit einer Frist von sechs Monaten
zum Monatsende gekündigt werden.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-
Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. §
123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/11/2024 23:59:00 (UTC+1)

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXTBYYDY17TNN685/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDY17TNN685

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXTBYYDY17TNN685
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 36 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5
VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Kreishaus Osnabrück
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der
Angebote zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Bei der Reinigung dürfen lediglich
Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist,
eingesetzt werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen
gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich
der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. §
160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den

Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die
Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen
(Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird
gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information
darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per
Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134
GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber,
§ 134 GWB.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3
Zentrale Vergabestelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0017
Titel: VHS-Gebäude
Beschreibung: Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der
Unterhaltsreinigung an insgesamt 19 Liegenschaften des Landkreises Osnabrück beginnend
ab dem 01.01.2025. Für die Auftragsvergabe wurden anhand der Lage der Liegenschaften
innerhalb des Kreisgebietes zwei Losgruppen gebildet. Es erfolgt eine losgruppenweise
Vergabe. Angebote haben somit alle Lose zumindest einer Losgruppe zu umfassen. Sofern
ein Bieter das wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 1 abgegeben hat, wird
diese insgesamt an ihn vergeben. Sofern ein anderer Bieter das dann wirtschaftlichste
Angebot für alle Lose der Losgruppe 2 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben.
Es wird je Losgruppe einen Auftragnehmer geben, ein Losgruppen übergreifender Zuschlag ist
ausgeschlossen (Zuschlagslimitierung). Bei der Angebotswertung werden neben dem Preis
(Gewichtung: 40 %) auch Qualitätskriterien mit einer Gewichtung von insgesamt 60 %
berücksichtigt, die sowohl konzeptionelle Lösungen zum Qualitätsmanagement als auch
konkrete Leistungskennzahlen, wie die eingebrachten Objektleiter- und Vorarbeiterstunden
pro Monat, beinhalten. Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-
Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden. Zur Beurteilung
der objektbezogenen Erforderlichkeiten, insbesondere der einzusetzenden Maschinen, ist eine
Objektbesichtigung unabdingbar. Angebote, die ohne objektseitig unterzeichneten Nachweis
eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Dieses gilt nicht für Bewerber, die

zum Einreichungstermin in den ausgeschriebenen Objekten mit den ausgeschriebenen
Arbeiten tätig sind. Anmeldungen für die Objektbesichtigungen sind bis spätestens 16.10.2024
bzw. 23.10.2024 jeweils um 23:59 Uhr als Kommunikationsnachricht über die
Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.
Interne Kennung: 17

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Berufsbildende Schulen des Landkreises Osnabrück - Haus F (VHS-Gebäude)
Johann-Domann-Straße 10a
Stadt: Osnabrück
Postleitzahl: 49080
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Vertrag wird zunächst für eine Probezeit von 6 Monaten abgeschlossen.
Während der Probezeit kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit ohne Angabe von
Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird das Vertragsverhältnis nicht
spätestens einen Monat vor Ablauf der Probezeit gekündigt, so läuft es stillschweigend auf
unbestimmte Zeit weiter. Nach Ablauf der Probezeit kann mit einer Frist von sechs Monaten
zum Monatsende gekündigt werden.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-
Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. §
123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

5.1.11. Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/11/2024 23:59:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXTBYYDY17TNN685/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDY17TNN685

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXTBYYDY17TNN685
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 36 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5
VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Kreishaus Osnabrück
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der
Angebote zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Bei der Reinigung dürfen lediglich
Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist,
eingesetzt werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen
gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich
der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. §
160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der

Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die
Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen
(Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird
gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information
darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per
Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134
GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber,
§ 134 GWB.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3
Zentrale Vergabestelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0018
Titel: Johann-Domann-Straße
Beschreibung: Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der
Unterhaltsreinigung an insgesamt 19 Liegenschaften des Landkreises Osnabrück beginnend
ab dem 01.01.2025. Für die Auftragsvergabe wurden anhand der Lage der Liegenschaften
innerhalb des Kreisgebietes zwei Losgruppen gebildet. Es erfolgt eine losgruppenweise
Vergabe. Angebote haben somit alle Lose zumindest einer Losgruppe zu umfassen. Sofern
ein Bieter das wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 1 abgegeben hat, wird
diese insgesamt an ihn vergeben. Sofern ein anderer Bieter das dann wirtschaftlichste
Angebot für alle Lose der Losgruppe 2 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben.
Es wird je Losgruppe einen Auftragnehmer geben, ein Losgruppen übergreifender Zuschlag ist
ausgeschlossen (Zuschlagslimitierung). Bei der Angebotswertung werden neben dem Preis
(Gewichtung: 40 %) auch Qualitätskriterien mit einer Gewichtung von insgesamt 60 %
berücksichtigt, die sowohl konzeptionelle Lösungen zum Qualitätsmanagement als auch
konkrete Leistungskennzahlen, wie die eingebrachten Objektleiter- und Vorarbeiterstunden
pro Monat, beinhalten. Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-
Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden. Zur Beurteilung
der objektbezogenen Erforderlichkeiten, insbesondere der einzusetzenden Maschinen, ist eine

Objektbesichtigung unabdingbar. Angebote, die ohne objektseitig unterzeichneten Nachweis
eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Dieses gilt nicht für Bewerber, die
zum Einreichungstermin in den ausgeschriebenen Objekten mit den ausgeschriebenen
Arbeiten tätig sind. Anmeldungen für die Objektbesichtigungen sind bis spätestens 16.10.2024
bzw. 23.10.2024 jeweils um 23:59 Uhr als Kommunikationsnachricht über die
Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.
Interne Kennung: 18

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Berufsbildende Schulen des Landkreises Osnabrück - Haus E Johann-Domann-
Straße 10
Stadt: Osnabrück
Postleitzahl: 49080
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Vertrag wird zunächst für eine Probezeit von 6 Monaten abgeschlossen.
Während der Probezeit kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit ohne Angabe von
Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird das Vertragsverhältnis nicht
spätestens einen Monat vor Ablauf der Probezeit gekündigt, so läuft es stillschweigend auf
unbestimmte Zeit weiter. Nach Ablauf der Probezeit kann mit einer Frist von sechs Monaten
zum Monatsende gekündigt werden.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-
Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. §
123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/11/2024 23:59:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXTBYYDY17TNN685/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDY17TNN685

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXTBYYDY17TNN685
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 36 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5
VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Kreishaus Osnabrück
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der
Angebote zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Bei der Reinigung dürfen lediglich
Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist,
eingesetzt werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen
gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich
der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. §
160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die

aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die
Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen
(Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird
gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information
darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per
Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134
GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber,
§ 134 GWB.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3
Zentrale Vergabestelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0019
Titel: IGS Melle
Beschreibung: Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der
Unterhaltsreinigung an insgesamt 19 Liegenschaften des Landkreises Osnabrück beginnend
ab dem 01.01.2025. Für die Auftragsvergabe wurden anhand der Lage der Liegenschaften
innerhalb des Kreisgebietes zwei Losgruppen gebildet. Es erfolgt eine losgruppenweise
Vergabe. Angebote haben somit alle Lose zumindest einer Losgruppe zu umfassen. Sofern
ein Bieter das wirtschaftlichste Angebot für alle Lose der Losgruppe 1 abgegeben hat, wird
diese insgesamt an ihn vergeben. Sofern ein anderer Bieter das dann wirtschaftlichste
Angebot für alle Lose der Losgruppe 2 abgegeben hat, wird diese insgesamt an ihn vergeben.
Es wird je Losgruppe einen Auftragnehmer geben, ein Losgruppen übergreifender Zuschlag ist
ausgeschlossen (Zuschlagslimitierung). Bei der Angebotswertung werden neben dem Preis
(Gewichtung: 40 %) auch Qualitätskriterien mit einer Gewichtung von insgesamt 60 %
berücksichtigt, die sowohl konzeptionelle Lösungen zum Qualitätsmanagement als auch
konkrete Leistungskennzahlen, wie die eingebrachten Objektleiter- und Vorarbeiterstunden
pro Monat, beinhalten. Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-
Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden. Zur Beurteilung

der objektbezogenen Erforderlichkeiten, insbesondere der einzusetzenden Maschinen, ist eine
Objektbesichtigung unabdingbar. Angebote, die ohne objektseitig unterzeichneten Nachweis
eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Dieses gilt nicht für Bewerber, die
zum Einreichungstermin in den ausgeschriebenen Objekten mit den ausgeschriebenen
Arbeiten tätig sind. Anmeldungen für die Objektbesichtigungen sind bis spätestens 16.10.2024
bzw. 23.10.2024 jeweils um 23:59 Uhr als Kommunikationsnachricht über die
Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.
Interne Kennung: 19

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: IGS Melle Reinickendorfer Ring 6
Stadt: Melle
Postleitzahl: 49324
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Vertrag wird zunächst für eine Probezeit von 6 Monaten abgeschlossen.
Während der Probezeit kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit ohne Angabe von
Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird das Vertragsverhältnis nicht
spätestens einen Monat vor Ablauf der Probezeit gekündigt, so läuft es stillschweigend auf
unbestimmte Zeit weiter. Nach Ablauf der Probezeit kann mit einer Frist von sechs Monaten
zum Monatsende gekündigt werden.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Bei der Reinigung dürfen lediglich Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-
Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingesetzt werden.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. §
123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/11/2024 23:59:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXTBYYDY17TNN685/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDY17TNN685

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXTBYYDY17TNN685
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 36 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5
VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Kreishaus Osnabrück
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der
Angebote zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Bei der Reinigung dürfen lediglich
Reinigungsprodukte gemäß Umwelt-Leistungsblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist,
eingesetzt werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen
gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich
der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. §
160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die

aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die
Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen
(Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird
gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information
darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per
Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134
GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber,
§ 134 GWB.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3
Zentrale Vergabestelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer: c5bdd1b9-ff25-42e6-8d24-050499902410
Postanschrift: Am Schölerberg 1
Stadt: Osnabrück
Postleitzahl: 49082
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@Lkos.de
Telefon: +49 541501-1100
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0002

Offizielle Bezeichnung: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer: 84f91496-812e-48ac-adbd-e44764adea16
Postanschrift: Am Schölerberg 1
Stadt: Osnabrück
Postleitzahl: 49082
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@Lkos.de
Telefon: +49 541501-1100
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr
Registrierungsnummer: a4d3d118-1ea5-4678-a692-61cf3c3e214e
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131153308
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer: 9643f2dc-bb7f-4496-8924-07a43aa3eb3f
Postanschrift: Am Schölerberg 1
Stadt: Osnabrück
Postleitzahl: 49082
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@Lkos.de
Telefon: +49 541501-1100
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:

TED eSender

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 687c1c8c-9d16-4d8f-8ef7-
768d276f8f5b-01

Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen

Beschreibung: Anpassung der Verfahrensfristen (Angebotsöffnung) erforderlich.

10.1. Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Beschreibung der Änderungen: Es ist erforderlich geworden, das Ende der Angebotsfrist
(bislang: 12.11.2024 um 10:00 Uhr) nach hinten zu verschieben. Das Ende der Angebotsfrist
wird hiermit neu auf Donnerstag, den 14.11.2024, um 10:00 Uhr festgesetzt.
Änderung der Auftragsunterlagen am: 08/11/2024

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7b9b161f-5fdd-41b8-a5e2-8756591bcb2c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/11/2024 14:38:39 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 219/2024
Datum der Veröffentlichung: 11/11/2024

Referenzen:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDY17TNN685
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDY17TNN685/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202411/ausschreibung-683443-2024-DEU.txt

 
 
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau