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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Tutzing - Deutschland Installation von Aufzügen und Rolltreppen Aufzug- und Förderanlagen - Erweiterungsbau West und Umbau Bestand
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024072501341442780 / 448642-2024
Veröffentlicht :
25.07.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
21.03.2025
Angebotsabgabe bis :
23.08.2024
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
45313000 - Installation von Aufzügen und Rolltreppen
50750000 - Wartung von Aufzugsanlagen
DEU-Tutzing: Deutschland Installation von Aufzügen und Rolltreppen
Aufzug- und Förderanlagen - Erweiterungsbau West und Umbau Bestand

2024/S 144/2024 448642

Deutschland Installation von Aufzügen und Rolltreppen Aufzug- und Förderanlagen -
Erweiterungsbau West und Umbau Bestand
OJ S 144/2024 25/07/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistung

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Benedictus Krankenhaus Tutzing GmbH & Co. KG
E-Mail: info-bkt@artemed.de
Rechtsform des Erwerbers:
Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Aufzug- und Förderanlagen - Erweiterungsbau West und Umbau Bestand
Beschreibung: Die Erweiterung umfasst 5 Geschosse, die terrassenförmig nach Westen
abgetreppt sind: UG bis 3.OG. Mit der Erweiterung wird ein Wirtschafthof im UG, eine
Liegendkrankenvorfahrt im EG und eine Durchfahrt entlang der Westseite im UG angelegt.
Der bestehende Bauteil West wurde 1972 bis 1990 in 2 Bauabschnitten errichtet und bis heute
mehrmals geringfügig umgebaut. Für weitergehende Informationen wird verwiesen auf die
Anlage BKT_W_LV_Vorbem z LV_Allgemein_220109_a.pdf
Kennung des Verfahrens: e6b88d6a-d11e-45ec-b726-8dc95a151589
Interne Kennung: Benedictus Krankenhaus Tutzing_BKT_W_01_033.1
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45313000 Installation von Aufzügen und Rolltreppen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50750000 Wartung von Aufzugsanlagen

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Bahnhofstraße 5
Stadt: Tutzing
Postleitzahl: 82327
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Das Krankenhaus wird flankiert von den damit verbundenen
Gebäuden: Kloster der Missionsbenediktinerinnen von Tutzing im Osten und Dialysestation
Tutzing im Süden Baustelle: Die Baustelle befindet sich westlich des Krankenhauses zwischen
derzeitigem Westflügel und Nachbargrenze.

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AHGAB

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

2.1.6. Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein der
Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4
GWB).
Korruption: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - nach §
299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§
299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
(§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung
von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
Interessenwahrnehmung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), - den §§ 333 und 334 des
Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a
des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§ 123 Abs. 1 Nr. 8
GWB), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123
Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1, 3 GWB).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - der öffentliche Auftraggeber
über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen
Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat,
die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder
bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1
GWB).

Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs.
1 Nr. 3 GWB), und - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller
Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs
zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Betrugsbekämpfung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - §
263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), und - § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a
des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10
GWB).
Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das
Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3
GWB).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren
beantragt oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB).
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der

Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf
Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder - das Unternehmen o versucht hat, die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§ 124
Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn - ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn - eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und
diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können
unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich
eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage
gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei
der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7
GWB).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2
GWB).
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn - (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige
Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder - (2.) die

öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung
nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5, 6 GWB).
Entrichtung von Steuern: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder
Abgaben Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn - (1.) das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht
nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder - (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf
sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen
können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1, 2, Nr. 2 GWB).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129a
des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Aufzug- und Förderanlagen - Erweiterungsbau West und Umbau Bestand
Beschreibung: - Art der Dienstleistung: Die Dienstleistung umfasst die Errichtung einer
Förderanlage in Form einer neuen (Betten-) Aufzugsanlage in einem bauseitigen
Betonschacht, für einen Neu- und Umbaubereich eines Klinikanbaus. - Umfang der
Dienstleistung Aufzugssystem gemäß Aufzugsrichtlinie 95/16/EG sowie EN 81-20, mit 5
Haltestellen und einer Förderhöhe von ca. 13 m. Der Antrieb ist als getriebeloser,
frequenzgeregelter Synchron-Antrieb auszuführen. Leistungsgrenze für den Auftragnehmer
Aufzüge sind die bauseits bis zum Triebwerksraum geführten Kabel für Kraft- und Lichtstrom. -
Bedürfnisse, welcher Erfolg muss erreicht werden: Richtungsabhängige Zweiknopfsteuerung
sowie Anschluss an statische Brandfallsteuerung. Einstellbare computergesteuerte Fahrkurve
für ruckfreie, stufenlose Beschleunigung und Verzögerung des Fahrkorbes. Millimetergenaue
Einfahrt ohne Zeitverzögerung. Automatische Nachregulierung von Niveauunterschieden beim
Be- und Entladen der Kabine. - Welche Anforderungen bestehen an die Erbringung der
Leistungen: Es ist eine maschinenraumlose Ausführung als Seilaufzug ohne betretbare
Räume unter dem Fahrschacht vorgesehen. Angestrebt wird ein Übergabepunkt der
Zuleitungen in der Unterfahrt, jedoch kann dies herstellerabhängig auch im Schachtkopf
erfolgen. Die Schachtgerüste und dazugehörige Tragschienen/Anker sind rohbauseitig zu
berücksichtigen.
Interne Kennung: Benedictus Krankenhaus Tutzing_BKT_W_01_033.1

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45313000 Installation von Aufzügen und Rolltreppen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50750000 Wartung von Aufzugsanlagen

Optionen:
Beschreibung der Optionen: - Änderungen des Bauentwurfs anzuordnen, bleibt dem
Auftraggeber vorbehalten (§ 1 Abs. 3 VOB/B). - Nicht vereinbarte Leistungen, die zur
Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, hat der Auftragnehmer auf
Verlangen des Auftraggebers mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige
Leistungen nicht eingerichtet ist. Andere Leistungen können dem Auftragnehmer nur mit
seiner Zustimmung übertragen werden (§ 1 Abs. 4 VOB/B). - Weicht die ausgeführte Menge
der unter einem Einheitspreis erfassten Leistung oder Teilleistung um nicht mehr als 10 v. H.
von dem im Vertrag vorgesehenen Umfang ab, so gilt der vertragliche Einheitspreis (§ 2 Abs.
3 Nr. 1 VOB/B). Für die über 10 v. H. hinausgehende Überschreitung des Mengenansatzes ist
auf Verlangen ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu
vereinbaren (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B). Bei einer über 10 v. H. hinausgehenden
Unterschreitung des Mengenansatzes ist auf Verlangen der Einheitspreis für die tatsächlich
ausgeführte Menge der Leistung oder Teilleistung zu erhöhen, soweit der Auftragnehmer nicht
durch Erhöhung der Mengen bei anderen Ordnungszahlen (Positionen) oder in anderer Weise
einen Ausgleich erhält. Die Erhöhung des Einheitspreises soll im Wesentlichen dem
Mehrbetrag entsprechen, der sich durch Verteilung der Baustelleneinrichtungs- und
Baustellengemeinkosten und der Allgemeinen Geschäftskosten auf die verringerte Menge
ergibt. Die Umsatzsteuer wird entsprechend dem neuen Preis vergütet (§ 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB
/B). Sind von der unter einem Einheitspreis erfassten Leistung oder Teilleistung andere
Leistungen abhängig, für die eine Pauschalsumme vereinbart ist, so kann mit der Änderung
des Einheitspreises auch eine angemessene Änderung der Pauschalsumme gefordert werden
(§ 2 Abs. 3 Nr. 4 VOB/B). - Verlangt der Auftraggeber Zeichnungen, Berechnungen oder
andere Unterlagen, die der Auftragnehmer nach dem Vertrag, besonders den Technischen
Vertragsbedingungen oder der gewerblichen Verkehrssitte, nicht zu beschaffen hat, so hat er
sie zu vergüten (§ 2 Abs. 9 Nr. 1 VOB/B). - Lässt er vom Auftragnehmer nicht aufgestellte
technische Berechnungen durch den Auftragnehmer nachprüfen, so hat er die Kosten zu
tragen (§ 2 Abs. 9 Nr. 2 VOB/B). - Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie als
solche vor ihrem Beginn ausdrücklich vereinbart worden sind (§ 15) (§ 2 Abs. 10 VOB/B). -
Der Auftraggeber ist befugt, unter Wahrung der dem Auftragnehmer zustehenden Leitung
(Absatz 2) Anordnungen zu treffen, die zur vertragsgemäßen Ausführung der Leistung
notwendig sind. Die Anordnungen sind grundsätzlich nur dem Auftragnehmer oder seinem für
die Leitung der Ausführung bestellten Vertreter zu erteilen, außer wenn Gefahr im Verzug ist.
Dem Auftraggeber ist mitzuteilen, wer jeweils als Vertreter des Auftragnehmers für die Leitung
der Ausführung bestellt ist (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B). Hält der Auftragnehmer die Anordnungen
des Auftraggebers für unberechtigt oder unzweckmäßig, so hat er seine Bedenken geltend zu
machen, die Anordnungen jedoch auf Verlangen auszuführen, wenn nicht gesetzliche oder
behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Wenn dadurch eine ungerechtfertigte
Erschwerung verursacht wird, hat der Auftraggeber die Mehrkosten zu tragen (§ 4 Abs. 1 Nr. 4
VOB/B). - Für den Fall, dass sich die (tatsächliche / fiktive) Abnahme über die angegebene
Ausführungsfrist verzögert, verlängert sich die Laufzeit des Vertrags bis zur (tatsächliche /
fiktive) Abnahme.

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Bahnhofstraße 5
Stadt: Tutzing
Postleitzahl: 82327
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland

Zusätzliche Informationen: Das Krankenhaus wird flankiert von den damit verbundenen
Gebäuden: Kloster der Missionsbenediktinerinnen von Tutzing im Osten und Dialysestation
Tutzing im Süden Baustelle: Die Baustelle befindet sich westlich des Krankenhauses zwischen
derzeitigem Westflügel und Nachbargrenze.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 21/03/2025

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Anlage 1 zum Instandhaltungsvertrag Der Bieter hat die Anlage 1
zum Instandhaltungsvertrag ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. In der Anlage 1 zum
Instandhaltungsvertrag Aufzug hat der Bieter die in der Farbe Magenta eingerahmten Zellen
der Tabelle zwingend mit den Preisen für die angefragte Leistung zu versehen. Der Bieter hat
in der Anlage 1 zum Instandhaltungsvertrag die monatliche Vergütung (Gesamtsumme) netto,
die jährliche Vergütung Gesamtsumme (netto) (= 12 x Monatsvergütung netto) sowie die
jährliche Gesamtsumme brutto (inklusive Umsatzsteuer) anzugeben. Der Bieter hat die
jährliche Vergütung Gesamtsumme brutto (inklusive Umsatzsteuer) in das Formblatt 213.H
unter Ziffer 2.1 des Formblatts 213.H zu übertragen. Die angegebene Vergütung
Gesamtsumme brutto (inklusive Umsatzsteuer) aus der Anlage 1 zum Instandhaltungsvertrag
muss daher identisch sein mit der Gesamtsumme gemäß Ziffer 2.1 des Formblatts 213.H.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Registereintragungen: Ich bin / Wir sind - im Handelsregister eingetragen. - für
die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen. - bei der Industrie- und
Handelskammer eingetragen. - zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.
Der Bieter hat zur Bestätigung seiner Erklärung mit dem Angebot vorzulegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle
(Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Nicht präqualifizierte
Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung und den Nachweis des Nichtvorliegens
von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zwingend das Formblatt 124 ausgefüllt
mit dem Angebot einzureichen. Dabei sind mit dem Angebot auch die Nachweise
einzureichen, die in dem Formblatt 124 bezeichnet werden. Präqualifizierte Unternehmen
haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der
Nachweis der Eignung und der Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach
§§ 123 und 124 GWB über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll.
Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem
Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand
entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der
Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem
gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem
Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.

Kriterium:

Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Umsatz des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Angabe Jahr und Euro). 2. Angabe zu
Insolvenzverfahren und Liquidation: - Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein
Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser
Unternehmen nicht in Liquidation befindet; oder - Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig
bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. 3. Angaben zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir
meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß
erfüllt habe/haben. Der Bieter hat mit dem Angebot eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der
tariflichen Sozialkasse, soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist, sowie eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen,
soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt, sowie eine
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen. 4. Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft: Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Der Bieter hat mit
dem Angebot eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen. 5. Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung und den Nachweis des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zwingend das Formblatt
124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Dabei sind mit dem Angebot auch die
Nachweise einzureichen, die in dem Formblatt 124 bezeichnet werden. Präqualifizierte
Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben,
wenn der Nachweis der Eignung und der Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB über das Präqualifikationsverzeichnis geführt
werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem
Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand
entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der
Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem
gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem
Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Arbeitskräfte
Beschreibung: Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen
erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Der Bieter hat mit dem Angebot die Zahl
der in den letzten drei (3) abgeschlossenen Kalenderjahren (2021, 2022, 2023)
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra
ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, anzugeben. Nicht präqualifizierte
Unternehmen haben für die Erklärung zwingend das Formblatt 124 ausgefüllt mit dem
Angebot einzureichen. Dabei sind mit dem Angebot auch die Nachweise einzureichen, die in
dem Formblatt 124 bezeichnet werden. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt
213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis über das
Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür
Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und

Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses
Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der
Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte
Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der
Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Beschreibung: Ich erkläre / Wir erklären, dass ich / wir in den letzten fünf (5) Kalenderjahren
(2019, 2020, 2021, 2022, 2023) vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Der Bieter
hat mindestens drei (3) Referenznachweise mit dem Angebot einzureichen. Hierfür hat der
Bieter zwingend das Formblatt 444 (Referenzbescheinigung) zu verwenden. Dieses ist durch
den Referenzgeber zu unterschreiben. In dem Formblatt 444 (Referenzbescheinigung) sind
von dem Bieter, also von dem Referenznehmer folgende Angaben zu machen: - Firma (Name
und vollständige Anschrift) des Bieters oder des vertretungsberechtigten Mitglieds der
Bietergemeinschaft oder Benennung der Bietergemeinschaft. - Angaben zum Referenzgeber:
Angabe der juristischen Person des Bauherrn / des Auftraggebers; Anschrift sowie der Name
des Vertreters und dessen Anschrift (nur erforderlich, falls die Referenzbescheinigung im
Auftrag des Bauherrn/Auftraggebers von einem Dritten (z.B. Architekt) erstellt wird -
Bezeichnung des Bauvorhabens - Ankreuzen zur ausgeführten Leistung, ob es sich hier um
eine Einzelleistung (Einzelnes Gewerk/Leistungsbereich) oder um eine Komplettleistung
(Gewerkebündelung, z.B. erweiterter Rohbau oder Generalunternehmer) handelt - Ort der
Ausführung (Ort, Straße) - Ausführungszeit: Baubeginn (Monat/Jahr)und Fertigstellung (Monat
/Jahr) - Ankreuzen, wie der Referenznehmer vertraglich gebunden war, ob als
Hauptauftragnehmer oder ARGE-Partner oder Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) -
Ankreuzen der Art der Baumaßnahme, ob Neubau oder Umbau oder Denkmal. - Angabe der
Leistungsbereiche entsprechend der Anlage 2 der Leitlinie zur Durchführung eines PQ-
Verfahrens, auf die sich die Referenz bezieht; hierzu hat der Bieter die Nummer und die Be-
zeichnung anzugeben; die Anlage 2 der Leitlinie zur Durchführung eines PQ-Verfahrens liegt
den Vergabeunterlagen bei - Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten
Leistung um eine Einzelleistung handelte: Stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb
erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen (z.B.
m³, m², m St, kg, t) oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um
eine Komplettleistung handelte: Kurzbeschreibung der Baumaßnahme - Angaben des Bieters,
wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Zahl der hierfür
durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer Oder Angaben des Bieters, wenn es sich
bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Auflistung der mit eigenem
Führungspersonal koordinierten Gewerke - Angaben des Bieters, wenn es sich bei der
ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Stichwortartige Beschreibung der
besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen; oder Angaben des Bieters,
wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Eventuelle
Besonderheiten der Ausführung - Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten
Leistung um eine Einzelleistung handelte: Auftragswert der vorgenannten Leistungen (netto in
Euro) oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine
Komplettleistung handelte: Auftragswert der vorgenannten Maßnahme (netto in Euro) -
Erklärung des Referenznehmers, dass seine Angaben richtig sind; sowie Erklärung des
Referenznehmers, dass ihm bewusst ist, dass falsche Angaben seine Zuverlässigkeit
beeinträchtigen; Angabe zu Ort, Datum, Stempel [freiwillig], Name des Verantwortlichen in
Druckbuchstaben. In dem Formblatt 444 (Referenzbescheinigung) sind von dem

Referenzgeber folgende Angaben zu machen (es sind nur hinreichend belegbare
Sachverhalte anzugeben): - Ankreuzen, wenn die Leistungen von dem Referenznehmer
auftragsgemäß durchgeführt worden sind; - Ankreuzen, wenn im Ergebnis die Leistungen
auftragsgemäß durchgeführt worden sind, folgen-de Feststellungen während der Abwicklung
gemacht wurden: - Ankreuzen, wenn der Auftragnehmer gegen Obliegenheiten und Pflichten
gemäß § 4 Abs. 2 VOB/B verstoßen hat; - Ankreuzen, wenn die Einhaltung der Vertragsfristen
schriftlich angemahnt wurde; - Ankreuzen, wenn der Auftragnehmer wiederholt zur
Mängelbeseitigung während der Bauausführung aufgefordert wurde; - Ankreuzen, wenn dem
Auftragnehmer schriftlich Kündigung angedroht wurde; - Ankreuzen, wenn die Abnahme
wegen wesentlicher Mängel vorübergehend verweigert wurde; - Ankreuzen, wenn wiederholt
zur Vervollständigung der Rechnungsunterlagen aufgefordert wurde; - Ankreuzen, wenn die
Schlussrechnung durch den Auftraggeber erstellt werden musste. - Ankreuzen, wenn die
Leistungen von dem Referenznehmer nicht auftragsgemäß ausgeführt worden sind; -
Ankreuzen, wenn die Leistungen wegen Kündigung nicht fertig gestellt worden. - Angaben zu
dem Ansprechpartner bei dem Referenzgeber (Name des Ansprechpartners; Abteilung;
Telefon des Ansprechpartners; Fax des Ansprechpartners [sofern vorhanden]; E-Mail-Adresse
des Ansprechpartners) - Einwilligung des Referenzgebers Präqualifizierte Unternehmen haben
in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis
über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben
dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen
und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses
Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der
Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte
Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der
Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Ausschlussgründe
Beschreibung: Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt: Ich/Wir erkläre(n), dass - für mein
/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. - keine
Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. - für mein/unser Unternehmen ein
Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. - zwar für mein/unser
Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch
für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für
mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Der Auftraggeber wird
gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Einrichtung und zum Betrieb eines Registers zum
Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (WRegG) für Bieter, die
den Zuschlag erhalten sollen, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abfragen,
ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind. Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung und den Nachweis des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zwingend das Formblatt
124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Dabei sind mit dem Angebot auch die
Nachweise einzureichen, die in dem Formblatt 124 bezeichnet werden. Präqualifizierte
Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben,
wenn der Nachweis der Eignung und der Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB über das Präqualifikationsverzeichnis geführt
werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem
Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand

entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der
Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem
gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem
Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eignungsleihe und Unterauftragsvergabe
Beschreibung: 1. Eignungsverleihende Unterauftragnehmer Beabsichtigt der Bieter, Teile der
Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines
Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche
Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen
Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm
die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese
Unternehmen geeignet sind. Ferner hat der Bieter das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
nachzuweisen. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser
Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen
vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung
ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere
Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende
Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu
ersetzen. Für weitere Einzelheiten wird verwiesen auf das Formblatt 212EU. 2.
Unterauftragsvergabe Bei Einsatz von anderen Unternehmen (reine Unterauftragnehmer) sind
auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen
präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Für weitere Einzelheiten wird
verwiesen auf das Formblatt 212EU.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die
Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen,
insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der
Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten. Der Bieter hat zur Ermittlung des Preises das
Leistungsverzeichnis im PDF-Format und zusätzlich im GAEB-Format (.d84;.x84) mit Angebot
ausgefüllt einzureichen. Sollte das Leistungsverzeichnis (inkl. angebotener Einheitspreise) im
PDF-Format und / oder im GAEB-Format fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des
Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 14/08/2024 00:00:00 (UTC+2)

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AHGAB
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern (z.B. Bieterfragen und
Antworten darauf; Aufklärungen; Nachforderungen) erfolgt ausschließlich über die
Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform. Dieser Kommunikationskanal wird auch für
die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen genutzt. Bzgl. aller Informationen besteht eine
Holschuld der Bieter.
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AHGAB

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AHGAB
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit dem zuvorstehenden Satz Fehlende Bieterunterlagen können
nach Fristablauf nicht nachgereicht werden ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte
fehlende Bieterunterlagen (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen)
nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen
Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte
(unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende /
unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge
anhand der Auswahlkriterien (§ 51 VgV) betreffen, sowie fehlende / unvollständige
leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Der öffentliche
Auftraggeber muss Bewerber und Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende
oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen,
Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen, oder fehlende oder
unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und
sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung).
Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren (vgl. §
16a EU Abs. 1 VOB/A). Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden.
Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A nicht entsprechen, sind
auszuschließen. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen
die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der
Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung
dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis
ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. Der öffentliche Auftraggeber
fordert den Bieter nach Maßgabe von § 16a EU Abs. 1 VOB/A auf, die fehlenden
Preispositionen zu ergänzen (vgl. § 16a EU Abs. 2 VOB/A). Die Unterlagen oder fehlenden
Preisangaben sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen

Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist
vorzulegen. Die Frist soll sechs Kalendertage nicht überschreiten (§ 16a EU Abs. 4 VOB/A).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 23/08/2024 10:01:00 (UTC+2)
Ort: Auf der E-Vergabeplattform (DTVP)
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern
des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der
Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576
dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder
Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende
Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am
Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Für diese
Erklärung ist das Formblatt 127 Erklärung Bezug Russland zu verwenden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB
darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder
elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam,
wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem

Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die
Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Benedictus Krankenhaus Tutzing GmbH & Co. KG
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Benedictus Krankenhaus Tutzing GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer: DE256808390
Postanschrift: Bahnhofstraße 5
Stadt: Tutzing
Postleitzahl: 82327
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
E-Mail: info-bkt@artemed.de
Telefon: +498158230
Fax: +49815823140
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: DE 811335517
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847

Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: da51fec0-026a-42a1-b1ae-01a268397282 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/07/2024 16:50:33 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 144/2024
Datum der Veröffentlichung: 25/07/2024

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AHGAB
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AHGAB/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202407/ausschreibung-448642-2024-DEU.txt

 
 
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