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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Hannover - Deutschland Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV V2 in der niedersächsischen Finanzverwaltung
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024072201331633143 / 439030-2024
Veröffentlicht :
22.07.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
31.12.2028
Angebotsabgabe bis :
04.09.2024
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
71317200 - Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
71317210 - Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit
85147000 - Betriebliche Gesundheitsfürsorge
DEU-Hannover: Deutschland Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und
Sicherheit Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV V2 in der
niedersächsischen Finanzverwaltung

2024/S 141/2024 439030

Deutschland Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV V2 in der niedersächsischen
Finanzverwaltung
OJ S 141/2024 22/07/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Steuern Niedersachsen
E-Mail: daniel.maniak@lzn.de
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV V2 in der niedersächsischen
Finanzverwaltung
Beschreibung: Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von
betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 9 Losen. Der
Auftrag soll je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV)
vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte,
Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz -
ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der
Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag ist in den in Anlage
1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst - und den
dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die
Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf
Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils
Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und
erbrachten Leistungen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll die betriebsärztliche
Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur
Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der
niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und
Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: 573f50af-fcf6-4235-9e7d-0ee13e403c23
Interne Kennung: 0059-DLG/2024-03.234
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71317200
Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit

Zusätzliche Einstufung (cpv): 71317210 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit,

85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift Dienststellen der niedersächsischen Finanzverwaltung
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen Erfüllungsorte sind die jeweiligen Dienststellen (einschl.
Außenstellen) der niedersächsischen Finanzverwaltung. Alle Adressen sind der Anlage 1
Aufteilung regionale Bezirke zu entnehmen.

2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 650 643,33 EUR

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHD107
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich Hannover
Beschreibung: Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von
betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 9 Losen. Der
Auftrag soll je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV)
vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte,
Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz -
ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der
Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag ist in den in Anlage
1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst - und den
dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die
Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf
Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils
Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und
erbrachten Leistungen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll die betriebsärztliche
Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur
Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der
niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und
Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: A1

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71317210 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge, 71317200
Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Niedersächsische Finanzverwaltung
Stadt: Niedersachsen
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsorte sind die jeweiligen Dienststellen (einschl.
Außenstellen) der niedersächsischen Finanzverwaltung. Alle Adressen sind der Anlage 1
Aufteilung regionale Bezirke , BA-Bezirk A 1, zu entnehmen.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 590 770,42 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Gemäß Vergabeunterlagen gelten
die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und
Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer
Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung
der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit
Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1,
5 und 6 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern
der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung der Bietergemeinschaft
vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf), 7, 10, 11 und 14 der Auflistung der
Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren
erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar
sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie

des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende
Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten.
Der Bieter hat für jede betreuende Betriebsärztin (BÄ) / jeden betreuenden Betriebsarzt (BA)
einen Nach-weis (nicht beglaubigte Kopie) der Approbation als Ärztin / Arzt sowie eine
Urkunde (nicht beglaubigte Kopie) über die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin oder die
Facharzturkunde für Arbeitsmedizin vorzulegen. Diese Nachweise sind auch im Falle eines
Arztwechsels, der während der Vertragslaufzeit von dem Auftragnehmer oder vom
Auftraggeber veranlasst wurde, vorzulegen. Die betreuenden Betriebsärztinnen / Betriebsärzte
verfügen über eine mindestens einjährige Berufserfahrung als BÄ / BA. Darüber hinaus
müssen die betreuenden Ärztinnen / Ärzte zur Durchführung der in der Leistungsbeschreibung
- Fachlicher Teil (Teil B) genannten sowie in den Angebotsvordrucken aufgeführten Aufgaben
befähigt sein. Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die
betriebsärztliche Betreuung kann auch durch Weiterbildungsassistentinnen /
Weiterbildungsassistenten (Ärztinnen / Ärzten in Weiterbildung zur Arbeitsmedizinerin / zum
Arbeitsmediziner) erbracht werden. Hierbei sind die Bestimmungen der
Weiterbildungsordnung der zuständigen Ärztekammer in der aktuellen Fassung zu beachten.
Sollten Weiterbildungsassistentinnen / Weiterbildungsassistenten eingesetzt werden, ist für
jede dieser Ärztinnen / jeden dieser Ärzte in Weiterbildung die Approbation als Ärztin / Arzt
vorzulegen. Des Weiteren ist in den Angebotsunterlagen der Name der / des jeweiligen
Weiterbildungsberechtigten anzugeben und für diese / diesen zusätzlich der Nachweis (nicht
beglaubigte Kopie) über die Ermächtigung zur Weiterbildung durch die zuständige
Ärztekammer vorzulegen. Der Bieter hat durch Vorlage einer Eigenerklärung mit seinen
Angebotsunterlagen außerdem zu bestätigen, dass innerhalb von 14 Kalendertagen nach
Auftragserteilung mit der Leistungserbringung begonnen wird und er über ausreichende
Personalkapazitäten verfügt, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der niedersächsischen
Finanzverwaltung im erforderlichen Maße betreuen zu können. Eine entsprechende
Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Darüber hinaus haben die betreuenden
Ärzte über fundierte Kenntnisse auf den folgenden Gebieten für die betriebsspezifische
Betreuung zu verfügen: - mobile und stationäre Bildschirmarbeitsplätze, - physische
Belastungen durch Heben, Strecken und Tragen, - Gefahrstoffe, wobei diese hauptsächlich in
Kleinmengen auftreten - Fahrtätigkeiten (PKW, Kleintransporter) - Lärm- und
Vibrationsexposition - Impfungen im Rahmen arbeitsmedizinischer Vorsorge Eine
entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Hinweis: Sollte aufgrund
der Firmenstruktur des Bieters, z. B. mehrere Gesundheitszentren, etc., zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe noch nicht genau feststehen, wer bei Auftragserteilung als betreuende BÄ /
betreuender BA für die jeweiligen Standorte eingesetzt würde, so ist es ausreichend, wenn der
Bieter die Qualifikationsunterlagen der jeweiligen Zentrumsleitung sowie die Zusicherung der
geforderten Qualifikation aller eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß Nrn. 8 bis
13 der Auflistung der Bieternachweise bei Angebotsabgabe vorlegt und die Unterlagen für die
einzelnen einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erst im Nachgang bei eventueller
Auftragserteilung nachreicht. Die Vorlage der Nachweise in - nicht beglaubigten - Kopien ist
zulässig.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von

Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil des
Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
Zuschlagserteilung vorzulegen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis pro Einsatzstunde für die arbeitsmedizinische Betreuung
Beschreibung: (Pos. 1a des jeweiligen Angebotsvordruckes) Das Angebot mit dem niedrigsten
Preis je Einsatzstunde erhält 500 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote
ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem
Preis.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtpreis der Teilleistungen für die Durchführung der Vorsorge für
Tätigkeiten an Bildschirmen
Beschreibung: (Pos. 4 des jeweiligen Angebotsvordruckes - Summe der Teilleistungen zu 4a -
4b) Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Durchführung der Vorsorge für Tätigkeiten
an Bild-schirmen durch die Assistenzkraft und die Ärztin / den Arzt erhält 500 Punkte.
Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom
maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.

Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHD107/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD107

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD107
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/09/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/09/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend

gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landesamt für Steuern Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich Braunschweig
Beschreibung: Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von
betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 9 Losen. Der
Auftrag soll je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV)
vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte,

Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz -
ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der
Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag ist in den in Anlage
1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst - und den
dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die
Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf
Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils
Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und
erbrachten Leistungen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll die betriebsärztliche
Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur
Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der
niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und
Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: A2

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71317210 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Niedersächsische Finanzverwaltung
Stadt: Niedersachsen
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsorte sind die jeweiligen Dienststellen (einschl.
Außenstellen) der niedersächsischen Finanzverwaltung. Alle Adressen sind der Anlage 1
Aufteilung regionale Bezirke , BA-Bezirk A 2, zu entnehmen.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 300 662,92 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Gemäß Vergabeunterlagen gelten
die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und
Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer
Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung
der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit
Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1,
5 und 6 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern
der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung der Bietergemeinschaft
vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf), 7, 10, 11 und 14 der Auflistung der
Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren
erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar
sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie
des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende
Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten.
Der Bieter hat für jede betreuende Betriebsärztin (BÄ) / jeden betreuenden Betriebsarzt (BA)
einen Nach-weis (nicht beglaubigte Kopie) der Approbation als Ärztin / Arzt sowie eine
Urkunde (nicht beglaubigte Kopie) über die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin oder die
Facharzturkunde für Arbeitsmedizin vorzulegen. Diese Nachweise sind auch im Falle eines
Arztwechsels, der während der Vertragslaufzeit von dem Auftragnehmer oder vom
Auftraggeber veranlasst wurde, vorzulegen. Die betreuenden Betriebsärztinnen / Betriebsärzte
verfügen über eine mindestens einjährige Berufserfahrung als BÄ / BA. Darüber hinaus
müssen die betreuenden Ärztinnen / Ärzte zur Durchführung der in der Leistungsbeschreibung
- Fachlicher Teil (Teil B) genannten sowie in den Angebotsvordrucken aufgeführten Aufgaben
befähigt sein. Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die
betriebsärztliche Betreuung kann auch durch Weiterbildungsassistentinnen /
Weiterbildungsassistenten (Ärztinnen / Ärzten in Weiterbildung zur Arbeitsmedizinerin / zum
Arbeitsmediziner) erbracht werden. Hierbei sind die Bestimmungen der
Weiterbildungsordnung der zuständigen Ärztekammer in der aktuellen Fassung zu beachten.
Sollten Weiterbildungsassistentinnen / Weiterbildungsassistenten eingesetzt werden, ist für
jede dieser Ärztinnen / jeden dieser Ärzte in Weiterbildung die Approbation als Ärztin / Arzt
vorzulegen. Des Weiteren ist in den Angebotsunterlagen der Name der / des jeweiligen
Weiterbildungsberechtigten anzugeben und für diese / diesen zusätzlich der Nachweis (nicht
beglaubigte Kopie) über die Ermächtigung zur Weiterbildung durch die zuständige
Ärztekammer vorzulegen. Der Bieter hat durch Vorlage einer Eigenerklärung mit seinen
Angebotsunterlagen außerdem zu bestätigen, dass innerhalb von 14 Kalendertagen nach
Auftragserteilung mit der Leistungserbringung begonnen wird und er über ausreichende
Personalkapazitäten verfügt, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der niedersächsischen

Finanzverwaltung im erforderlichen Maße betreuen zu können. Eine entsprechende
Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Darüber hinaus haben die betreuenden
Ärzte über fundierte Kenntnisse auf den folgenden Gebieten für die betriebsspezifische
Betreuung zu verfügen: - mobile und stationäre Bildschirmarbeitsplätze, - physische
Belastungen durch Heben, Strecken und Tragen, - Gefahrstoffe, wobei diese hauptsächlich in
Kleinmengen auftreten - Fahrtätigkeiten (PKW, Kleintransporter) - Lärm- und
Vibrationsexposition - Impfungen im Rahmen arbeitsmedizinischer Vorsorge Eine
entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Hinweis: Sollte aufgrund
der Firmenstruktur des Bieters, z. B. mehrere Gesundheitszentren, etc., zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe noch nicht genau feststehen, wer bei Auftragserteilung als betreuende BÄ /
betreuender BA für die jeweiligen Standorte eingesetzt würde, so ist es ausreichend, wenn der
Bieter die Qualifikationsunterlagen der jeweiligen Zentrumsleitung sowie die Zusicherung der
geforderten Qualifikation aller eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß Nrn. 8 bis
13 der Auflistung der Bieternachweise bei Angebotsabgabe vorlegt und die Unterlagen für die
einzelnen einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erst im Nachgang bei eventueller
Auftragserteilung nachreicht. Die Vorlage der Nachweise in - nicht beglaubigten - Kopien ist
zulässig.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil des
Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine

Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
Zuschlagserteilung vorzulegen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis pro Einsatzstunde für die arbeitsmedizinische Betreuung
Beschreibung: (Pos. 1a des jeweiligen Angebotsvordruckes) Das Angebot mit dem niedrigsten
Preis je Einsatzstunde erhält 500 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote
ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem
Preis.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtpreis der Teilleistungen für die Durchführung der Vorsorge für
Tätigkeiten an Bildschirmen
Beschreibung: (Pos. 4 des jeweiligen Angebotsvordruckes - Summe der Teilleistungen zu 4a -
4b) Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Durchführung der Vorsorge für Tätigkeiten
an Bild-schirmen durch die Assistenzkraft und die Ärztin / den Arzt erhält 500 Punkte.
Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom
maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHD107/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD107

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD107
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/09/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung

/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/09/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher

Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landesamt für Steuern Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0003
Titel: Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich Südniedersachsen
Beschreibung: Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von
betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 9 Losen. Der
Auftrag soll je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV)
vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte,
Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz -
ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der
Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag ist in den in Anlage
1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst - und den
dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die
Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf
Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils
Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und
erbrachten Leistungen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll die betriebsärztliche
Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur
Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der
niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und
Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: A3

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71317210 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Niedersächsische Finanzverwaltung
Stadt: Niedersachsen
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)

Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsorte sind die jeweiligen Dienststellen (einschl.
Außenstellen) der niedersächsischen Finanzverwaltung. Alle Adressen sind der Anlage 1
Aufteilung regionale Bezirke , BA-Bezirk A 3, zu entnehmen.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 379 329,17 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Gemäß Vergabeunterlagen gelten
die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und
Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer
Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung
der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit
Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1,
5 und 6 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern
der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung der Bietergemeinschaft
vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf), 7, 10, 11 und 14 der Auflistung der
Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren

erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar
sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie
des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende
Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten.
Der Bieter hat für jede betreuende Betriebsärztin (BÄ) / jeden betreuenden Betriebsarzt (BA)
einen Nach-weis (nicht beglaubigte Kopie) der Approbation als Ärztin / Arzt sowie eine
Urkunde (nicht beglaubigte Kopie) über die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin oder die
Facharzturkunde für Arbeitsmedizin vorzulegen. Diese Nachweise sind auch im Falle eines
Arztwechsels, der während der Vertragslaufzeit von dem Auftragnehmer oder vom
Auftraggeber veranlasst wurde, vorzulegen. Die betreuenden Betriebsärztinnen / Betriebsärzte
verfügen über eine mindestens einjährige Berufserfahrung als BÄ / BA. Darüber hinaus
müssen die betreuenden Ärztinnen / Ärzte zur Durchführung der in der Leistungsbeschreibung
- Fachlicher Teil (Teil B) genannten sowie in den Angebotsvordrucken aufgeführten Aufgaben
befähigt sein. Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die
betriebsärztliche Betreuung kann auch durch Weiterbildungsassistentinnen /
Weiterbildungsassistenten (Ärztinnen / Ärzten in Weiterbildung zur Arbeitsmedizinerin / zum
Arbeitsmediziner) erbracht werden. Hierbei sind die Bestimmungen der
Weiterbildungsordnung der zuständigen Ärztekammer in der aktuellen Fassung zu beachten.
Sollten Weiterbildungsassistentinnen / Weiterbildungsassistenten eingesetzt werden, ist für
jede dieser Ärztinnen / jeden dieser Ärzte in Weiterbildung die Approbation als Ärztin / Arzt
vorzulegen. Des Weiteren ist in den Angebotsunterlagen der Name der / des jeweiligen
Weiterbildungsberechtigten anzugeben und für diese / diesen zusätzlich der Nachweis (nicht
beglaubigte Kopie) über die Ermächtigung zur Weiterbildung durch die zuständige
Ärztekammer vorzulegen. Der Bieter hat durch Vorlage einer Eigenerklärung mit seinen
Angebotsunterlagen außerdem zu bestätigen, dass innerhalb von 14 Kalendertagen nach
Auftragserteilung mit der Leistungserbringung begonnen wird und er über ausreichende
Personalkapazitäten verfügt, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der niedersächsischen
Finanzverwaltung im erforderlichen Maße betreuen zu können. Eine entsprechende
Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Darüber hinaus haben die betreuenden
Ärzte über fundierte Kenntnisse auf den folgenden Gebieten für die betriebsspezifische
Betreuung zu verfügen: - mobile und stationäre Bildschirmarbeitsplätze, - physische
Belastungen durch Heben, Strecken und Tragen, - Gefahrstoffe, wobei diese hauptsächlich in
Kleinmengen auftreten - Fahrtätigkeiten (PKW, Kleintransporter) - Lärm- und
Vibrationsexposition - Impfungen im Rahmen arbeitsmedizinischer Vorsorge Eine
entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Hinweis: Sollte aufgrund
der Firmenstruktur des Bieters, z. B. mehrere Gesundheitszentren, etc., zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe noch nicht genau feststehen, wer bei Auftragserteilung als betreuende BÄ /
betreuender BA für die jeweiligen Standorte eingesetzt würde, so ist es ausreichend, wenn der
Bieter die Qualifikationsunterlagen der jeweiligen Zentrumsleitung sowie die Zusicherung der
geforderten Qualifikation aller eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß Nrn. 8 bis
13 der Auflistung der Bieternachweise bei Angebotsabgabe vorlegt und die Unterlagen für die
einzelnen einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erst im Nachgang bei eventueller
Auftragserteilung nachreicht. Die Vorlage der Nachweise in - nicht beglaubigten - Kopien ist
zulässig.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch

Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil des
Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
Zuschlagserteilung vorzulegen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis pro Einsatzstunde für die arbeitsmedizinische Betreuung
Beschreibung: (Pos. 1a des jeweiligen Angebotsvordruckes) Das Angebot mit dem niedrigsten
Preis je Einsatzstunde erhält 500 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote
ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem
Preis.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtpreis der Teilleistungen für die Durchführung der Vorsorge für
Tätigkeiten an Bildschirmen
Beschreibung: (Pos. 4 des jeweiligen Angebotsvordruckes - Summe der Teilleistungen zu 4a -
4b) Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Durchführung der Vorsorge für Tätigkeiten
an Bild-schirmen durch die Assistenzkraft und die Ärztin / den Arzt erhält 500 Punkte.

Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom
maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHD107/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD107

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD107
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/09/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/09/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160

Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landesamt für Steuern Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0004
Titel: Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich Nordheide
Beschreibung: Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von
betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 9 Losen. Der
Auftrag soll je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV)

vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte,
Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz -
ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der
Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag ist in den in Anlage
1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst - und den
dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die
Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf
Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils
Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und
erbrachten Leistungen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll die betriebsärztliche
Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur
Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der
niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und
Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: A4

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71317210 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Niedersächsische Finanzverwaltung
Stadt: Niedersachsen
Land, Gliederung (NUTS): Stade (DE939)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsorte sind die jeweiligen Dienststellen (einschl.
Außenstellen) der niedersächsischen Finanzverwaltung. Alle Adressen sind der Anlage 1
Aufteilung regionale Bezirke , BA-Bezirk A 4, zu entnehmen.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 359 334,58 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Gemäß Vergabeunterlagen gelten
die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und
Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer
Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung
der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit
Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1,
5 und 6 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern
der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung der Bietergemeinschaft
vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf), 7, 10, 11 und 14 der Auflistung der
Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren
erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar
sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie
des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende
Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten.
Der Bieter hat für jede betreuende Betriebsärztin (BÄ) / jeden betreuenden Betriebsarzt (BA)
einen Nach-weis (nicht beglaubigte Kopie) der Approbation als Ärztin / Arzt sowie eine
Urkunde (nicht beglaubigte Kopie) über die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin oder die
Facharzturkunde für Arbeitsmedizin vorzulegen. Diese Nachweise sind auch im Falle eines
Arztwechsels, der während der Vertragslaufzeit von dem Auftragnehmer oder vom
Auftraggeber veranlasst wurde, vorzulegen. Die betreuenden Betriebsärztinnen / Betriebsärzte
verfügen über eine mindestens einjährige Berufserfahrung als BÄ / BA. Darüber hinaus
müssen die betreuenden Ärztinnen / Ärzte zur Durchführung der in der Leistungsbeschreibung
- Fachlicher Teil (Teil B) genannten sowie in den Angebotsvordrucken aufgeführten Aufgaben
befähigt sein. Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die
betriebsärztliche Betreuung kann auch durch Weiterbildungsassistentinnen /
Weiterbildungsassistenten (Ärztinnen / Ärzten in Weiterbildung zur Arbeitsmedizinerin / zum
Arbeitsmediziner) erbracht werden. Hierbei sind die Bestimmungen der
Weiterbildungsordnung der zuständigen Ärztekammer in der aktuellen Fassung zu beachten.
Sollten Weiterbildungsassistentinnen / Weiterbildungsassistenten eingesetzt werden, ist für
jede dieser Ärztinnen / jeden dieser Ärzte in Weiterbildung die Approbation als Ärztin / Arzt
vorzulegen. Des Weiteren ist in den Angebotsunterlagen der Name der / des jeweiligen
Weiterbildungsberechtigten anzugeben und für diese / diesen zusätzlich der Nachweis (nicht
beglaubigte Kopie) über die Ermächtigung zur Weiterbildung durch die zuständige
Ärztekammer vorzulegen. Der Bieter hat durch Vorlage einer Eigenerklärung mit seinen
Angebotsunterlagen außerdem zu bestätigen, dass innerhalb von 14 Kalendertagen nach
Auftragserteilung mit der Leistungserbringung begonnen wird und er über ausreichende

Personalkapazitäten verfügt, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der niedersächsischen
Finanzverwaltung im erforderlichen Maße betreuen zu können. Eine entsprechende
Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Darüber hinaus haben die betreuenden
Ärzte über fundierte Kenntnisse auf den folgenden Gebieten für die betriebsspezifische
Betreuung zu verfügen: - mobile und stationäre Bildschirmarbeitsplätze, - physische
Belastungen durch Heben, Strecken und Tragen, - Gefahrstoffe, wobei diese hauptsächlich in
Kleinmengen auftreten - Fahrtätigkeiten (PKW, Kleintransporter) - Lärm- und
Vibrationsexposition - Impfungen im Rahmen arbeitsmedizinischer Vorsorge Eine
entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Hinweis: Sollte aufgrund
der Firmenstruktur des Bieters, z. B. mehrere Gesundheitszentren, etc., zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe noch nicht genau feststehen, wer bei Auftragserteilung als betreuende BÄ /
betreuender BA für die jeweiligen Standorte eingesetzt würde, so ist es ausreichend, wenn der
Bieter die Qualifikationsunterlagen der jeweiligen Zentrumsleitung sowie die Zusicherung der
geforderten Qualifikation aller eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß Nrn. 8 bis
13 der Auflistung der Bieternachweise bei Angebotsabgabe vorlegt und die Unterlagen für die
einzelnen einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erst im Nachgang bei eventueller
Auftragserteilung nachreicht. Die Vorlage der Nachweise in - nicht beglaubigten - Kopien ist
zulässig.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil des
Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von

der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
Zuschlagserteilung vorzulegen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis pro Einsatzstunde für die arbeitsmedizinische Betreuung
Beschreibung: (Pos. 1a des jeweiligen Angebotsvordruckes) Das Angebot mit dem niedrigsten
Preis je Einsatzstunde erhält 500 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote
ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem
Preis.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtpreis der Teilleistungen für die Durchführung der Vorsorge für
Tätigkeiten an Bildschirmen
Beschreibung: (Pos. 4 des jeweiligen Angebotsvordruckes - Summe der Teilleistungen zu 4a -
4b) Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Durchführung der Vorsorge für Tätigkeiten
an Bild-schirmen durch die Assistenzkraft und die Ärztin / den Arzt erhält 500 Punkte.
Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom
maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHD107/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD107

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD107
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/09/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/09/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung

der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landesamt für Steuern Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0005
Titel: Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich Weser
Beschreibung: Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von
betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 9 Losen. Der
Auftrag soll je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV)
vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte,
Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz -
ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der
Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag ist in den in Anlage
1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst - und den
dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die
Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf
Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils
Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und
erbrachten Leistungen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll die betriebsärztliche
Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur
Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der
niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und
Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: A5

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71317210 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Niedersächsische Finanzverwaltung

Stadt: Niedersachsen
Land, Gliederung (NUTS): Cuxhaven (DE932)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsorte sind die jeweiligen Dienststellen (einschl.
Außenstellen) der niedersächsischen Finanzverwaltung. Alle Adressen sind der Anlage 1
Aufteilung regionale Bezirke , BA-Bezirk A 5, zu entnehmen.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 109 275,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Gemäß Vergabeunterlagen gelten
die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und
Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer
Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung
der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit
Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1,
5 und 6 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern
der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung der Bietergemeinschaft
vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf), 7, 10, 11 und 14 der Auflistung der
Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren
erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar
sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie
des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende
Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten.
Der Bieter hat für jede betreuende Betriebsärztin (BÄ) / jeden betreuenden Betriebsarzt (BA)
einen Nach-weis (nicht beglaubigte Kopie) der Approbation als Ärztin / Arzt sowie eine
Urkunde (nicht beglaubigte Kopie) über die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin oder die
Facharzturkunde für Arbeitsmedizin vorzulegen. Diese Nachweise sind auch im Falle eines
Arztwechsels, der während der Vertragslaufzeit von dem Auftragnehmer oder vom
Auftraggeber veranlasst wurde, vorzulegen. Die betreuenden Betriebsärztinnen / Betriebsärzte
verfügen über eine mindestens einjährige Berufserfahrung als BÄ / BA. Darüber hinaus
müssen die betreuenden Ärztinnen / Ärzte zur Durchführung der in der Leistungsbeschreibung
- Fachlicher Teil (Teil B) genannten sowie in den Angebotsvordrucken aufgeführten Aufgaben
befähigt sein. Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die
betriebsärztliche Betreuung kann auch durch Weiterbildungsassistentinnen /
Weiterbildungsassistenten (Ärztinnen / Ärzten in Weiterbildung zur Arbeitsmedizinerin / zum
Arbeitsmediziner) erbracht werden. Hierbei sind die Bestimmungen der
Weiterbildungsordnung der zuständigen Ärztekammer in der aktuellen Fassung zu beachten.
Sollten Weiterbildungsassistentinnen / Weiterbildungsassistenten eingesetzt werden, ist für
jede dieser Ärztinnen / jeden dieser Ärzte in Weiterbildung die Approbation als Ärztin / Arzt
vorzulegen. Des Weiteren ist in den Angebotsunterlagen der Name der / des jeweiligen
Weiterbildungsberechtigten anzugeben und für diese / diesen zusätzlich der Nachweis (nicht
beglaubigte Kopie) über die Ermächtigung zur Weiterbildung durch die zuständige
Ärztekammer vorzulegen. Der Bieter hat durch Vorlage einer Eigenerklärung mit seinen
Angebotsunterlagen außerdem zu bestätigen, dass innerhalb von 14 Kalendertagen nach
Auftragserteilung mit der Leistungserbringung begonnen wird und er über ausreichende
Personalkapazitäten verfügt, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der niedersächsischen
Finanzverwaltung im erforderlichen Maße betreuen zu können. Eine entsprechende
Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Darüber hinaus haben die betreuenden
Ärzte über fundierte Kenntnisse auf den folgenden Gebieten für die betriebsspezifische
Betreuung zu verfügen: - mobile und stationäre Bildschirmarbeitsplätze, - physische
Belastungen durch Heben, Strecken und Tragen, - Gefahrstoffe, wobei diese hauptsächlich in
Kleinmengen auftreten - Fahrtätigkeiten (PKW, Kleintransporter) - Lärm- und
Vibrationsexposition - Impfungen im Rahmen arbeitsmedizinischer Vorsorge Eine
entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Hinweis: Sollte aufgrund
der Firmenstruktur des Bieters, z. B. mehrere Gesundheitszentren, etc., zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe noch nicht genau feststehen, wer bei Auftragserteilung als betreuende BÄ /
betreuender BA für die jeweiligen Standorte eingesetzt würde, so ist es ausreichend, wenn der
Bieter die Qualifikationsunterlagen der jeweiligen Zentrumsleitung sowie die Zusicherung der
geforderten Qualifikation aller eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß Nrn. 8 bis
13 der Auflistung der Bieternachweise bei Angebotsabgabe vorlegt und die Unterlagen für die
einzelnen einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erst im Nachgang bei eventueller
Auftragserteilung nachreicht. Die Vorlage der Nachweise in - nicht beglaubigten - Kopien ist
zulässig.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil des
Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
Zuschlagserteilung vorzulegen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis pro Einsatzstunde für die arbeitsmedizinische Betreuung
Beschreibung: (Pos. 1a des jeweiligen Angebotsvordruckes) Das Angebot mit dem niedrigsten
Preis je Einsatzstunde erhält 500 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote
ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem
Preis.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtpreis der Teilleistungen für die Durchführung der Vorsorge für
Tätigkeiten an Bildschirmen

Beschreibung: (Pos. 4 des jeweiligen Angebotsvordruckes - Summe der Teilleistungen zu 4a -
4b) Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Durchführung der Vorsorge für Tätigkeiten
an Bild-schirmen durch die Assistenzkraft und die Ärztin / den Arzt erhält 500 Punkte.
Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom
maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHD107/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD107

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD107
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/09/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/09/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte

Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landesamt für Steuern Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0006
Titel: Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich Oldenburg

Beschreibung: Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von
betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 9 Losen. Der
Auftrag soll je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV)
vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte,
Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz -
ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der
Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag ist in den in Anlage
1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst - und den
dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die
Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf
Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils
Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und
erbrachten Leistungen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll die betriebsärztliche
Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur
Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der
niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und
Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: A6

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71317210 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Niedersächsische Finanzverwaltung
Stadt: Niedersachsen
Land, Gliederung (NUTS): Oldenburg, Landkreis (DE94D)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsorte sind die jeweiligen Dienststellen (einschl.
Außenstellen) der niedersächsischen Finanzverwaltung. Alle Adressen sind der Anlage 1
Aufteilung regionale Bezirke , BA-Bezirk A 6, zu entnehmen.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 287 569,50 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Gemäß Vergabeunterlagen gelten
die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und
Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer
Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung
der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit
Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1,
5 und 6 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern
der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung der Bietergemeinschaft
vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf), 7, 10, 11 und 14 der Auflistung der
Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren
erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar
sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie
des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende
Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten.
Der Bieter hat für jede betreuende Betriebsärztin (BÄ) / jeden betreuenden Betriebsarzt (BA)
einen Nach-weis (nicht beglaubigte Kopie) der Approbation als Ärztin / Arzt sowie eine
Urkunde (nicht beglaubigte Kopie) über die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin oder die
Facharzturkunde für Arbeitsmedizin vorzulegen. Diese Nachweise sind auch im Falle eines
Arztwechsels, der während der Vertragslaufzeit von dem Auftragnehmer oder vom
Auftraggeber veranlasst wurde, vorzulegen. Die betreuenden Betriebsärztinnen / Betriebsärzte
verfügen über eine mindestens einjährige Berufserfahrung als BÄ / BA. Darüber hinaus
müssen die betreuenden Ärztinnen / Ärzte zur Durchführung der in der Leistungsbeschreibung
- Fachlicher Teil (Teil B) genannten sowie in den Angebotsvordrucken aufgeführten Aufgaben
befähigt sein. Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die
betriebsärztliche Betreuung kann auch durch Weiterbildungsassistentinnen /
Weiterbildungsassistenten (Ärztinnen / Ärzten in Weiterbildung zur Arbeitsmedizinerin / zum
Arbeitsmediziner) erbracht werden. Hierbei sind die Bestimmungen der
Weiterbildungsordnung der zuständigen Ärztekammer in der aktuellen Fassung zu beachten.
Sollten Weiterbildungsassistentinnen / Weiterbildungsassistenten eingesetzt werden, ist für
jede dieser Ärztinnen / jeden dieser Ärzte in Weiterbildung die Approbation als Ärztin / Arzt
vorzulegen. Des Weiteren ist in den Angebotsunterlagen der Name der / des jeweiligen
Weiterbildungsberechtigten anzugeben und für diese / diesen zusätzlich der Nachweis (nicht
beglaubigte Kopie) über die Ermächtigung zur Weiterbildung durch die zuständige
Ärztekammer vorzulegen. Der Bieter hat durch Vorlage einer Eigenerklärung mit seinen

Angebotsunterlagen außerdem zu bestätigen, dass innerhalb von 14 Kalendertagen nach
Auftragserteilung mit der Leistungserbringung begonnen wird und er über ausreichende
Personalkapazitäten verfügt, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der niedersächsischen
Finanzverwaltung im erforderlichen Maße betreuen zu können. Eine entsprechende
Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Darüber hinaus haben die betreuenden
Ärzte über fundierte Kenntnisse auf den folgenden Gebieten für die betriebsspezifische
Betreuung zu verfügen: - mobile und stationäre Bildschirmarbeitsplätze, - physische
Belastungen durch Heben, Strecken und Tragen, - Gefahrstoffe, wobei diese hauptsächlich in
Kleinmengen auftreten - Fahrtätigkeiten (PKW, Kleintransporter) - Lärm- und
Vibrationsexposition - Impfungen im Rahmen arbeitsmedizinischer Vorsorge Eine
entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Hinweis: Sollte aufgrund
der Firmenstruktur des Bieters, z. B. mehrere Gesundheitszentren, etc., zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe noch nicht genau feststehen, wer bei Auftragserteilung als betreuende BÄ /
betreuender BA für die jeweiligen Standorte eingesetzt würde, so ist es ausreichend, wenn der
Bieter die Qualifikationsunterlagen der jeweiligen Zentrumsleitung sowie die Zusicherung der
geforderten Qualifikation aller eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß Nrn. 8 bis
13 der Auflistung der Bieternachweise bei Angebotsabgabe vorlegt und die Unterlagen für die
einzelnen einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erst im Nachgang bei eventueller
Auftragserteilung nachreicht. Die Vorlage der Nachweise in - nicht beglaubigten - Kopien ist
zulässig.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil des
Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)

verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
Zuschlagserteilung vorzulegen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis pro Einsatzstunde für die arbeitsmedizinische Betreuung
Beschreibung: (Pos. 1a des jeweiligen Angebotsvordruckes) Das Angebot mit dem niedrigsten
Preis je Einsatzstunde erhält 500 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote
ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem
Preis.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtpreis der Teilleistungen für die Durchführung der Vorsorge für
Tätigkeiten an Bildschirmen
Beschreibung: (Pos. 4 des jeweiligen Angebotsvordruckes - Summe der Teilleistungen zu 4a -
4b) Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Durchführung der Vorsorge für Tätigkeiten
an Bild-schirmen durch die Assistenzkraft und die Ärztin / den Arzt erhält 500 Punkte.
Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom
maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHD107/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD107

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD107
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/09/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/09/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1

geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landesamt für Steuern Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0007
Titel: Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich Süd-West
Beschreibung: Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von
betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 9 Losen. Der
Auftrag soll je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV)
vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte,
Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz -
ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der
Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag ist in den in Anlage
1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst - und den
dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die
Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf
Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils
Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und
erbrachten Leistungen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll die betriebsärztliche
Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur
Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der
niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und
Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: A7

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71317210 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Niedersächsische Finanzverwaltung
Stadt: Niedersachsen
Land, Gliederung (NUTS): Grafschaft Bentheim (DE94B)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsorte sind die jeweiligen Dienststellen (einschl.
Außenstellen) der niedersächsischen Finanzverwaltung. Alle Adressen sind der Anlage 1
Aufteilung regionale Bezirke , BA-Bezirk A 7, zu entnehmen.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 316 760,42 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Gemäß Vergabeunterlagen gelten
die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und
Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer
Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung
der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit
Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1,
5 und 6 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern
der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung der Bietergemeinschaft
vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf), 7, 10, 11 und 14 der Auflistung der
Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren
erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar
sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie
des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende
Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten.
Der Bieter hat für jede betreuende Betriebsärztin (BÄ) / jeden betreuenden Betriebsarzt (BA)
einen Nach-weis (nicht beglaubigte Kopie) der Approbation als Ärztin / Arzt sowie eine
Urkunde (nicht beglaubigte Kopie) über die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin oder die
Facharzturkunde für Arbeitsmedizin vorzulegen. Diese Nachweise sind auch im Falle eines
Arztwechsels, der während der Vertragslaufzeit von dem Auftragnehmer oder vom
Auftraggeber veranlasst wurde, vorzulegen. Die betreuenden Betriebsärztinnen / Betriebsärzte
verfügen über eine mindestens einjährige Berufserfahrung als BÄ / BA. Darüber hinaus
müssen die betreuenden Ärztinnen / Ärzte zur Durchführung der in der Leistungsbeschreibung
- Fachlicher Teil (Teil B) genannten sowie in den Angebotsvordrucken aufgeführten Aufgaben
befähigt sein. Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die
betriebsärztliche Betreuung kann auch durch Weiterbildungsassistentinnen /
Weiterbildungsassistenten (Ärztinnen / Ärzten in Weiterbildung zur Arbeitsmedizinerin / zum
Arbeitsmediziner) erbracht werden. Hierbei sind die Bestimmungen der
Weiterbildungsordnung der zuständigen Ärztekammer in der aktuellen Fassung zu beachten.
Sollten Weiterbildungsassistentinnen / Weiterbildungsassistenten eingesetzt werden, ist für
jede dieser Ärztinnen / jeden dieser Ärzte in Weiterbildung die Approbation als Ärztin / Arzt
vorzulegen. Des Weiteren ist in den Angebotsunterlagen der Name der / des jeweiligen
Weiterbildungsberechtigten anzugeben und für diese / diesen zusätzlich der Nachweis (nicht
beglaubigte Kopie) über die Ermächtigung zur Weiterbildung durch die zuständige
Ärztekammer vorzulegen. Der Bieter hat durch Vorlage einer Eigenerklärung mit seinen
Angebotsunterlagen außerdem zu bestätigen, dass innerhalb von 14 Kalendertagen nach
Auftragserteilung mit der Leistungserbringung begonnen wird und er über ausreichende
Personalkapazitäten verfügt, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der niedersächsischen
Finanzverwaltung im erforderlichen Maße betreuen zu können. Eine entsprechende
Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Darüber hinaus haben die betreuenden
Ärzte über fundierte Kenntnisse auf den folgenden Gebieten für die betriebsspezifische
Betreuung zu verfügen: - mobile und stationäre Bildschirmarbeitsplätze, - physische
Belastungen durch Heben, Strecken und Tragen, - Gefahrstoffe, wobei diese hauptsächlich in
Kleinmengen auftreten - Fahrtätigkeiten (PKW, Kleintransporter) - Lärm- und
Vibrationsexposition - Impfungen im Rahmen arbeitsmedizinischer Vorsorge Eine
entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Hinweis: Sollte aufgrund
der Firmenstruktur des Bieters, z. B. mehrere Gesundheitszentren, etc., zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe noch nicht genau feststehen, wer bei Auftragserteilung als betreuende BÄ /
betreuender BA für die jeweiligen Standorte eingesetzt würde, so ist es ausreichend, wenn der
Bieter die Qualifikationsunterlagen der jeweiligen Zentrumsleitung sowie die Zusicherung der
geforderten Qualifikation aller eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß Nrn. 8 bis
13 der Auflistung der Bieternachweise bei Angebotsabgabe vorlegt und die Unterlagen für die
einzelnen einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erst im Nachgang bei eventueller
Auftragserteilung nachreicht. Die Vorlage der Nachweise in - nicht beglaubigten - Kopien ist
zulässig.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil des
Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
Zuschlagserteilung vorzulegen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis pro Einsatzstunde für die arbeitsmedizinische Betreuung
Beschreibung: (Pos. 1a des jeweiligen Angebotsvordruckes) Das Angebot mit dem niedrigsten
Preis je Einsatzstunde erhält 500 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote
ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem
Preis.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtpreis der Teilleistungen für die Durchführung der Vorsorge für
Tätigkeiten an Bildschirmen

Beschreibung: (Pos. 4 des jeweiligen Angebotsvordruckes - Summe der Teilleistungen zu 4a -
4b) Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Durchführung der Vorsorge für Tätigkeiten
an Bild-schirmen durch die Assistenzkraft und die Ärztin / den Arzt erhält 500 Punkte.
Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom
maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHD107/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD107

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD107
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/09/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/09/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte

Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landesamt für Steuern Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0008
Titel: Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich Region Nord-West

Beschreibung: Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von
betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 9 Losen. Der
Auftrag soll je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV)
vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte,
Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz -
ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der
Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag ist in den in Anlage
1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst - und den
dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die
Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf
Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils
Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und
erbrachten Leistungen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll die betriebsärztliche
Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur
Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der
niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und
Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: A8

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71317210 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Niedersächsische Finanzverwaltung
Stadt: Niedersachsen
Land, Gliederung (NUTS): Aurich (DE947)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsorte sind die jeweiligen Dienststellen (einschl.
Außenstellen) der niedersächsischen Finanzverwaltung. Alle Adressen sind der Anlage 1
Aufteilung regionale Bezirke , BA-Bezirk A 8, zu entnehmen.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 83 229,17 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Gemäß Vergabeunterlagen gelten
die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und
Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer
Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung
der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit
Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1,
5 und 6 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern
der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung der Bietergemeinschaft
vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf), 7, 10, 11 und 14 der Auflistung der
Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren
erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar
sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie
des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende
Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten.
Der Bieter hat für jede betreuende Betriebsärztin (BÄ) / jeden betreuenden Betriebsarzt (BA)
einen Nach-weis (nicht beglaubigte Kopie) der Approbation als Ärztin / Arzt sowie eine
Urkunde (nicht beglaubigte Kopie) über die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin oder die
Facharzturkunde für Arbeitsmedizin vorzulegen. Diese Nachweise sind auch im Falle eines
Arztwechsels, der während der Vertragslaufzeit von dem Auftragnehmer oder vom
Auftraggeber veranlasst wurde, vorzulegen. Die betreuenden Betriebsärztinnen / Betriebsärzte
verfügen über eine mindestens einjährige Berufserfahrung als BÄ / BA. Darüber hinaus
müssen die betreuenden Ärztinnen / Ärzte zur Durchführung der in der Leistungsbeschreibung
- Fachlicher Teil (Teil B) genannten sowie in den Angebotsvordrucken aufgeführten Aufgaben
befähigt sein. Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die
betriebsärztliche Betreuung kann auch durch Weiterbildungsassistentinnen /
Weiterbildungsassistenten (Ärztinnen / Ärzten in Weiterbildung zur Arbeitsmedizinerin / zum
Arbeitsmediziner) erbracht werden. Hierbei sind die Bestimmungen der
Weiterbildungsordnung der zuständigen Ärztekammer in der aktuellen Fassung zu beachten.
Sollten Weiterbildungsassistentinnen / Weiterbildungsassistenten eingesetzt werden, ist für
jede dieser Ärztinnen / jeden dieser Ärzte in Weiterbildung die Approbation als Ärztin / Arzt
vorzulegen. Des Weiteren ist in den Angebotsunterlagen der Name der / des jeweiligen
Weiterbildungsberechtigten anzugeben und für diese / diesen zusätzlich der Nachweis (nicht
beglaubigte Kopie) über die Ermächtigung zur Weiterbildung durch die zuständige
Ärztekammer vorzulegen. Der Bieter hat durch Vorlage einer Eigenerklärung mit seinen

Angebotsunterlagen außerdem zu bestätigen, dass innerhalb von 14 Kalendertagen nach
Auftragserteilung mit der Leistungserbringung begonnen wird und er über ausreichende
Personalkapazitäten verfügt, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der niedersächsischen
Finanzverwaltung im erforderlichen Maße betreuen zu können. Eine entsprechende
Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Darüber hinaus haben die betreuenden
Ärzte über fundierte Kenntnisse auf den folgenden Gebieten für die betriebsspezifische
Betreuung zu verfügen: - mobile und stationäre Bildschirmarbeitsplätze, - physische
Belastungen durch Heben, Strecken und Tragen, - Gefahrstoffe, wobei diese hauptsächlich in
Kleinmengen auftreten - Fahrtätigkeiten (PKW, Kleintransporter) - Lärm- und
Vibrationsexposition - Impfungen im Rahmen arbeitsmedizinischer Vorsorge Eine
entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Hinweis: Sollte aufgrund
der Firmenstruktur des Bieters, z. B. mehrere Gesundheitszentren, etc., zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe noch nicht genau feststehen, wer bei Auftragserteilung als betreuende BÄ /
betreuender BA für die jeweiligen Standorte eingesetzt würde, so ist es ausreichend, wenn der
Bieter die Qualifikationsunterlagen der jeweiligen Zentrumsleitung sowie die Zusicherung der
geforderten Qualifikation aller eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß Nrn. 8 bis
13 der Auflistung der Bieternachweise bei Angebotsabgabe vorlegt und die Unterlagen für die
einzelnen einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erst im Nachgang bei eventueller
Auftragserteilung nachreicht. Die Vorlage der Nachweise in - nicht beglaubigten - Kopien ist
zulässig.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil des
Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)

verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
Zuschlagserteilung vorzulegen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis pro Einsatzstunde für die arbeitsmedizinische Betreuung
Beschreibung: (Pos. 1a des jeweiligen Angebotsvordruckes) Das Angebot mit dem niedrigsten
Preis je Einsatzstunde erhält 500 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote
ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem
Preis.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtpreis der Teilleistungen für die Durchführung der Vorsorge für
Tätigkeiten an Bildschirmen
Beschreibung: (Pos. 4 des jeweiligen Angebotsvordruckes - Summe der Teilleistungen zu 4a -
4b) Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Durchführung der Vorsorge für Tätigkeiten
an Bild-schirmen durch die Assistenzkraft und die Ärztin / den Arzt erhält 500 Punkte.
Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom
maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHD107/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD107

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD107
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/09/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/09/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1

geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landesamt für Steuern Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0009
Titel: Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich Ostfriesland
Beschreibung: Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von
betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 9 Losen. Der
Auftrag soll je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV)
vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte,
Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz -
ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der
Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag ist in den in Anlage
1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst - und den
dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die
Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf
Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils
Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und
erbrachten Leistungen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll die betriebsärztliche
Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur
Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der
niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und
Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: A9

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71317210 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Niedersächsische Finanzverwaltung
Stadt: Niedersachsen
Land, Gliederung (NUTS): Emden, Kreisfreie Stadt (DE942)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsorte sind die jeweiligen Dienststellen (einschl.
Außenstellen) der niedersächsischen Finanzverwaltung. Alle Adressen sind der Anlage 1
Aufteilung regionale Bezirke , BA-Bezirk A 9, zu entnehmen.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 271 640,42 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Gemäß Vergabeunterlagen gelten
die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und
Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer
Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung
der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit
Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1,
5 und 6 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern
der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung der Bietergemeinschaft
vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf), 7, 10, 11 und 14 der Auflistung der
Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren
erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar
sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie
des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende
Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten.
Der Bieter hat für jede betreuende Betriebsärztin (BÄ) / jeden betreuenden Betriebsarzt (BA)
einen Nach-weis (nicht beglaubigte Kopie) der Approbation als Ärztin / Arzt sowie eine
Urkunde (nicht beglaubigte Kopie) über die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin oder die
Facharzturkunde für Arbeitsmedizin vorzulegen. Diese Nachweise sind auch im Falle eines
Arztwechsels, der während der Vertragslaufzeit von dem Auftragnehmer oder vom
Auftraggeber veranlasst wurde, vorzulegen. Die betreuenden Betriebsärztinnen / Betriebsärzte
verfügen über eine mindestens einjährige Berufserfahrung als BÄ / BA. Darüber hinaus
müssen die betreuenden Ärztinnen / Ärzte zur Durchführung der in der Leistungsbeschreibung
- Fachlicher Teil (Teil B) genannten sowie in den Angebotsvordrucken aufgeführten Aufgaben
befähigt sein. Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die
betriebsärztliche Betreuung kann auch durch Weiterbildungsassistentinnen /
Weiterbildungsassistenten (Ärztinnen / Ärzten in Weiterbildung zur Arbeitsmedizinerin / zum
Arbeitsmediziner) erbracht werden. Hierbei sind die Bestimmungen der
Weiterbildungsordnung der zuständigen Ärztekammer in der aktuellen Fassung zu beachten.
Sollten Weiterbildungsassistentinnen / Weiterbildungsassistenten eingesetzt werden, ist für
jede dieser Ärztinnen / jeden dieser Ärzte in Weiterbildung die Approbation als Ärztin / Arzt
vorzulegen. Des Weiteren ist in den Angebotsunterlagen der Name der / des jeweiligen
Weiterbildungsberechtigten anzugeben und für diese / diesen zusätzlich der Nachweis (nicht
beglaubigte Kopie) über die Ermächtigung zur Weiterbildung durch die zuständige
Ärztekammer vorzulegen. Der Bieter hat durch Vorlage einer Eigenerklärung mit seinen
Angebotsunterlagen außerdem zu bestätigen, dass innerhalb von 14 Kalendertagen nach
Auftragserteilung mit der Leistungserbringung begonnen wird und er über ausreichende
Personalkapazitäten verfügt, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der niedersächsischen
Finanzverwaltung im erforderlichen Maße betreuen zu können. Eine entsprechende
Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Darüber hinaus haben die betreuenden
Ärzte über fundierte Kenntnisse auf den folgenden Gebieten für die betriebsspezifische
Betreuung zu verfügen: - mobile und stationäre Bildschirmarbeitsplätze, - physische
Belastungen durch Heben, Strecken und Tragen, - Gefahrstoffe, wobei diese hauptsächlich in
Kleinmengen auftreten - Fahrtätigkeiten (PKW, Kleintransporter) - Lärm- und
Vibrationsexposition - Impfungen im Rahmen arbeitsmedizinischer Vorsorge Eine
entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Hinweis: Sollte aufgrund
der Firmenstruktur des Bieters, z. B. mehrere Gesundheitszentren, etc., zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe noch nicht genau feststehen, wer bei Auftragserteilung als betreuende BÄ /
betreuender BA für die jeweiligen Standorte eingesetzt würde, so ist es ausreichend, wenn der
Bieter die Qualifikationsunterlagen der jeweiligen Zentrumsleitung sowie die Zusicherung der
geforderten Qualifikation aller eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß Nrn. 8 bis
13 der Auflistung der Bieternachweise bei Angebotsabgabe vorlegt und die Unterlagen für die
einzelnen einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erst im Nachgang bei eventueller
Auftragserteilung nachreicht. Die Vorlage der Nachweise in - nicht beglaubigten - Kopien ist
zulässig.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil des
Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
Zuschlagserteilung vorzulegen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis pro Einsatzstunde für die arbeitsmedizinische Betreuung
Beschreibung: (Pos. 1a des jeweiligen Angebotsvordruckes) Das Angebot mit dem niedrigsten
Preis je Einsatzstunde erhält 500 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote
ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem
Preis.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtpreis der Teilleistungen für die Durchführung der Vorsorge für
Tätigkeiten an Bildschirmen

Beschreibung: (Pos. 4 des jeweiligen Angebotsvordruckes - Summe der Teilleistungen zu 4a -
4b) Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Durchführung der Vorsorge für Tätigkeiten
an Bild-schirmen durch die Assistenzkraft und die Ärztin / den Arzt erhält 500 Punkte.
Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom
maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHD107/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD107

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD107
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/09/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/09/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte

Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landesamt für Steuern Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Steuern Niedersachsen
Registrierungsnummer: 03-0221000000-89
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
E-Mail: daniel.maniak@lzn.de
Telefon: +49 511 89848-215
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83

Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 077da1ff-c3c8-4e0f-a555-
abb76a43dfbc-01

Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen

Beschreibung: Die Fristen in dem Vergabeverfahren wurden angepasst. Die
Vergabeunterlagen wurden entsprechend angepasst.

10.1. Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Beschreibung der Änderungen: Die Fristen wurden wie folgt angepasst: Frist für die
Einreichung von Aufklärungsfragen/Bieterfragen: bis 23.08.2024 verlängert Angebotsfrist: bis
04.09.2024, 10:00 Uhr verlängert Bindefrist: bis 11. November 2024 verlängert
Änderung der Auftragsunterlagen am: 19/07/2024

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1552c310-a5c9-4191-85fc-d2ff0ef282f8 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/07/2024 09:27:16 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 141/2024
Datum der Veröffentlichung: 22/07/2024

Referenzen:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD107
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD107/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202407/ausschreibung-439030-2024-DEU.txt

 
 
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