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Ausschreibung: Deutschland  Call-Center  Callcenter-Dienstleistungen - DEU-Bonn
Telefonistendienste
Call-Center
Dokument Nr...: 302875-2024 (ID: 2024052301252491941)
Veröffentlicht: 23.05.2024
*
  DEU-Bonn: Deutschland  Call-Center  Callcenter-Dienstleistungen
   2024/S 99/2024 302875
   Deutschland  Call-Center  Callcenter-Dienstleistungen
   OJ S 99/2024 23/05/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: GKV-Spitzenverband, Deutsche Verbindungsstelle
	    Krankenversicherung - Ausland (DVKA)
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
	    Titel: Callcenter-Dienstleistungen
	    Beschreibung: Callcenter-Dienstleistungen
	    Kennung des Verfahrens: 619ba481-fbe7-44f6-9d26-d8378e92c8f9
	    Interne Kennung: DVKA 003 - 2024
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79512000 Call-Center
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79511000 Telefonistendienste
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung -
	    Ausland (DVKA) Pennefeldsweg 12c
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53177
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YLQHSBE
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe:
            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
              nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
              Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
              nach §§ 123 bis 126 GWB
              Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
              fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
              §§ 123 bis 126 GWB
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
	      123 bis 126 GWB
              Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
	      GWB
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
              Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
	    Titel: Callcenter-Dienstleistungen
            Beschreibung: Anrufe bei der DVKA über Telefonnnummern der DVKA, die in der
	    Leistungsbeschreibung (Ziffer 1., VGU Teil 3) genannt sind, sollen vom Auftragnehmer
	    entgegengenommen und beantwortet oder weitergeleitet werden bzw. sollen ggf.
            Rückrufwünsche aufgenommen werden. Soweit es sich um allgemeine Fragen zum
            Sozialversicherungsrecht bei grenzüberschreitenden Erwerbstätigkeiten (Entsendung,
              gewöhnliche Erwerbstätigkeit in mehreren Staaten, Ausnahmevereinbarungen) und Fragen
              zum Antragsverfahren für Bescheinigungen handelt, sollen diese vom Auftragnehmer
              abschließend beantwortet werden.
	      Interne Kennung: DVKA 003 - 2024
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79512000 Call-Center
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79511000 Telefonistendienste
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung -
	    Ausland (DVKA) Pennefeldsweg 12c
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53177
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 1
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist Donnerstag, 2. Januar 2025. Die
            Vertragslaufzeit beträgt insgesamt 36 Monate. Die Laufzeit setzt sich zusammen aus 24
            Monaten Grundlaufzeit und ggf. zusätzlich 12 Monaten, die im Wege einer von der
            Auftraggeberin ausübbaren Option beauftragt werden können; die Option ist spätestens 3
            Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit auszuüben. Der Vertrag endet ggf. automatisch 24 bzw.
            36 Monate nach Leistungsbeginn, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Erklärung des Bieters / ggf. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft / ggf. jedes
	    einfachen Nachunternehmers / ggf. jedes eignungsrelevanten Nachunternehmers, dass keiner
            der in den §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten
            Ausschlussgründe vorliegt und Erklärung der genannten Beteiligten zur Umsetzung von Artikel
            5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen
	    Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23
	    der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Mindestanforderungen). Zur
            Erklärung und Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten
            Mindestanforderungen erfüllt sind, genügt grundsätzlich eine Eigenerklärung. Die
            Auftraggeberin behält sich jedoch vor, die Erfüllung der gemachten Angaben auf ihre
              Richtigkeit zu überprüfen und dafür kurzfristig innerhalb von maximal etwa 6 Kalendertagen
	      geeignete Nachweise zum Beleg zu verlangen. Die Anforderungen von entsprechenden
	      Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von
	      maximal etwa 6 Kalendertagen erfolgen.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: 1. Spezifischer Mindestumsatz Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch
              eine Eigenerklärung erklären und nachweisen, dass er / sie in den Geschäftsjahren 2021,
	      2022 und 2023 mit Callcenter-Dienstleistungen, die mit den vorliegend zu vergebenden
              Callcenter-Dienstleistungen vergleichbar sind, jeweils einen spezifischen Umsatz in Höhe von
	      mindestens EUR 200.000 netto erreicht hat. Erbrachte Callcenter - Dienstleistungen sind mit
	      den hier zu vergebenden Callcenter - Dienstleistungen vergleichbar, wenn sie diesen
              inhaltlich, in der Art der Leistungen, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad sowie technisch
              und organisatorisch so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die
              Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebenen Callcenter - Dienstleistungen
              ermöglichen. Zur Erklärung und Führung des Nachweises genügt grundsätzlich die
              Eigenerklärung. Die Auftraggeberin behält sich vor, kurzfristig innerhalb von maximal etwa 6
	      Kalendertagen die Vorlage geeigneter weiterer Nachweise, insbesondere die Vorlage von
              Jahresabschlüssen und detaillierten Angaben zu Umsatzarten, zu verlangen. Die
	      Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der
	      Erteilung des Zuschlags innerhalb von maximal etwa 6 Kalendertagen erfolgen. 2. Der Bieter /
	      die Bietergemeinschaft / jeder einfache Nachunternehmer / jeder leistungserbringende
              eignungsrelevante Nachunternehmer muss durch eine Eigenerklärung erklären, dass er / sie
              eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen (Personenschäden: EUR
              5.000.000; Sachschäden: EUR 5.000.000; Vermögensschäden: EUR 250.000) je
              Schadensfall, jeweils 2-fach maximiert, bereits hat bzw. bereit ist abzuschließen und bereit ist,
              diese für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten (Mindestanforderung). Bei den in
	      den Ziffern 1. und 2. genannten Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: 1. Anforderungen an das Personal Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss
              durch eine Eigenerklärung erklären, dass er / sie für die Erbringung der vorliegend zu
              vergebenden Callcenter - Dienstleistungen spätestens bei Leistungsbeginn und für die Dauer
              des Dienstleistungsauftrags - gemäß der nachfolgenden Anforderungen - über das
	      erforderliche hinreichend qualifizierte Personal in ausreichender Zahl, die technische
	      Ausstattung und die Materialien zur sach- und fachgerechten Erbringung der Callcenter -
              Dienstleistungen unter Einhaltung sämtlicher nachfolgend und in den Vergabeunterlagen
              gestellten Anforderungen und maßgeblichen Sicherheitsbestimmungen verfügt: a.
              Mitarbeiterkapazitäten des Unternehmens Angabe der Anzahl der Mitarbeiter, die das
              Unternehmen für die Callcenter-Dienstleistungen zum Zeitpunkt des voraussichtlichen
              Leistungsbeginns zur Verfügung hat: - mindestens drei in Vollzeit tätige Team-Leiter (jeweils
              mindestens 3 Jahre Erfahrung als Team-Leiter), davon einen (1) in Vollzeit tätigen Team-
	      Leiter mit mindestens einem (1) Jahr Erfahrung in der Erbringung von Callcenter-
              Dienstleistungen für Auftraggeber im Bereich der Sozialversicherung oder
	      Krankenversicherung, welche jeweils die vorgegebenen sprachlichen Anforderungen (siehe
              unten b.) erfüllen. - mindestens 12 tätige Callcenter-Agents (jeweils mindestens 2 Jahre
	      Erfahrung als Callcenter-Agent), welche jeweils die vorgegebenen sprachlichen
              Anforderungen (siehe unten b.) erfüllen. b. Arbeitssprache Deutsch und Englisch Der Bieter /
              die Bietergemeinschaft muss im Wege einer Eigenerklärung erklären, dass alle von ihm / ihr
              für die Erbringung der hier zu vergebenden Leistungen vorgesehenen Mitarbeiter
	      entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen
              (Vergabeunterlagen Teile 3 und 4) fähig sind, mündlich und schriftlich in deutscher Sprache
	      auf muttersprachlichem Niveau (Sprech- und Verstehensniveau mindestens C2 nach
	      CEDEFOP-europass) zu kommunizieren und angemessene Kenntnisse der englischen
	      Sprache haben (Sprech- und Verstehensniveau mindestens B2 nach CEDEFOP-europass).
              Diese Erklärung ist nur von dem Bieter / der Bietergemeinschaft abzugeben. 2. Referenzen
	      Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch mindestens drei (3) geeignete Referenzen
              über Callcenter-Dienstleistungen, die von mindestens zwei (2) verschiedenen Auftraggebern
              stammen und mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sein müssen, seine
              technische und berufliche Leistungsfähigkeit erklären und nachweisen. Die
	      Referenzleistungen sind mit den hier zu vergebenden Callcenter - Dienstleistungen
              vergleichbar, wenn sie diesen inhaltlich, in der Art der Leistungen, der Intensität, dem
	      Schwierigkeitsgrad, technisch, organisatorisch, dem wirtschaftlichen Volumen und von der
              Anzahl der Anrufe her so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die
              Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Die
	      Vergleichbarkeit setzt insbesondere voraus, dass eine der drei Referenzen die Erbringung von
              Callcenter-Dienstleistungen - Inbound- und Outbound - für Auftraggeber im Bereich der
              Sozialversicherung oder Krankenversicherung betreffen muss. Die drei Referenzen müssen
              für die Vergleichbarkeit zudem mindestens folgende Voraussetzungen erfüllen: - Die
              Leistungen in Bezug auf die jeweilige Referenz müssen in dem Zeitraum seit dem 01.01.2021
              begonnen worden sein oder über das genannte Datum hinaus noch angedauert haben. - die
              Leistungszeit in der einzelnen Referenz muss mindestens insgesamt zwölf Monate betragen /
	      betragen haben, - die Anzahl der zu bearbeitenden, eingehenden Anrufe muss mindestens
	      3.000 pro Monat (im Durchschnitt der Leistungszeit) betragen / betragen haben. Die in den
              abgegebenen Referenzen in Bezug genommenen Callcenter-Dienstleistungen müssen von
              dem für die Erbringung der Referenzleistungen angegebenen Unternehmen selbst ausgeführt
	      worden sein. Bei den vorstehend in 1. und 2. genannten Anforderungen handelt es sich um
              Mindestanforderungen. Zur Erklärung und Führung des Nachweises, dass die vorstehend
              genannten Mindestanforderungen Nr. 1 und Nr. 2 erfüllt sind, genügt grundsätzlich die Abgabe
              einer Eigenerklärung zusammen mit dem Angebot, soweit vorstehend keine weitergehenden
              Erklärungen / Nachweise genannt sind. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Erfüllung der
              gemachten Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dafür kurzfristig innerhalb von
	      maximal etwa 6 Kalendertagen geeignete Nachweise zum Beleg zu verlangen. Die
	      Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der
	      Erteilung des Zuschlags innerhalb von maximal etwa 6 Kalendertagen erfolgen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Kalkulatorische Gesamtangebotspreis
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
	      Kriterium:
              Art: Qualität
              Bezeichnung: Qualität
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/06/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLQHSBE
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLQHSBE
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLQHSBE
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 21/06/2024 14:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 082 024 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die DVKA behält sich vor, Nachforderungen durchzuführen.
            Nachforderungen erfolgen gegebenenfalls nach den Maßgaben des § 56 VgV.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 21/06/2024 14:15:00 (UTC+2)
            Zusätzliche Informationen: Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
	    Auftragsbedingungen:
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Bei der Erbringung der Callcenter-
	    Dienstleistungen sind die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Sieht sich ein am Auftrag interessiertes
	    Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt,
            ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem AG zu rügen (§ 160 Abs. 3
            Satz 1 Nr. 1 GWB). Teilt der AG dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen,
            kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf
            Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
            gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
            erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
            gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	    zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
            Angebotsabgabe gegen-über dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
            die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist
            zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.
            mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
            abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht
            berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber
	    informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch
	      den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per
              Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach
	      der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
	      betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GKV-
	    Spitzenverband, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA)
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	    Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: GKV-Spitzenverband, Deutsche Verbindungsstelle
	    Krankenversicherung - Ausland (DVKA)
	    Registrierungsnummer: 992-80258-55
	    Postanschrift: Pennefeldsweg 12c
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53177
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: Bjoern.Beger@dvka.de
	    Telefon: +49 228 95300
	    Internetadresse: https://dvka.de
	    Profil des Erwerbers: https://dvka.de
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
	    Registrierungsnummer: 22894
            Postanschrift: Villemombler Straße 76
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53123
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
	    Telefon: +49 22894990
	    Fax: +49 2289499163
	    Rollen dieser Organisation:
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0003
	    Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
	    Registrierungsnummer: 22894
            Postanschrift: Villemombler Straße 76
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53123
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
	    Telefon: +49 22894990
	    Fax: +49 2289499163
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0004
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 92e5b2e2-7800-46f3-8570-056bd1836856 - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/05/2024 23:01:49 (UTC+2)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 99/2024
            Datum der Veröffentlichung: 23/05/2024
Referenzen:
https://dvka.de
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLQHSBE
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLQHSBE/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202405/ausschreibung-302875-2024-DEU.txt
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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