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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros - DE-Saarbrücken
Dienstleistungen von Architekturbüros
Architekturentwurf
Dokument Nr...: 439829-2018 (ID: 2018100909344808130)
Veröffentlicht: 09.10.2018
*
DE-Saarbrücken: Dienstleistungen von Architekturbüros
2018/S 194/2018 439829
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Das Saarland, vertreten durch das Ministerium für Inneres, Bauen und
Sport, vertreten durch das Landesverwaltungsamt (LaVA), Staatliche
Hochbaubehörde
Hardenbergstr. 6
Saarbrücken
66119
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Ferber
Telefon: +49 681 / 501-4434
E-Mail: [1]b.ferber@lava.saarland.de
Fax: +49 681 / 501-4444
NUTS-Code: DEC01
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.saarland.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E63777861
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Stadtbauplan GmbH
Rheinstraße 40-42
Darmstadt
64283
Deutschland
Telefon: +49 6151 / 9957-0
E-Mail: [4]zbp-wbw@stadtbauplan.de
NUTS-Code: DE711
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]www.stadtbauplan.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[6]https://www.subreport.de/E63777861
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Inneres, Bauen und Sport
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Begrenzt offener, einstufiger Realisierungswettbewerb (§78 VgV i. V.
mit GRW Saar) Neubau Forschungsgebäude Zentrum Biophysik der UdS,
Saarbrücken mit nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren (§80 VgV)
Referenznummer der Bekanntmachung: 36-800.032.04.01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71220000
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Für die Universität des Saarlandes soll auf dem weitläufigen Campus
Saarbrücken ein neues Forschungsgebäude entstehen. Innerhalb des
baulich dicht genutzten Campus wird der Neubau auf einer bis zum
Maßnahmenbeginn freigeräumten Fläche errichtet. Dieser dient als
Zentrum zur Bündelung und Zusammenführung unterschiedlicher
Forschergruppen in den Fachbereichen Experimentelle und Theoretische
(Bio-)Physik. Neben den einzelnen Arbeitsgruppen, die ihre separaten
Bereiche erhalten, werden neben gemeinschaftlich genutzten
Speziallaboren, wie Reinraum und Zellkulturlabor, zusätzlich
Seminarräume, Labore für Biologie, Chemie und Physik aber auch Zonen
zum Austausch von wissenschaftlichen Erkenntnissen oder Präsentationen
benötigt. Die Nutzung als Seminar- und Konferenzräume ist ggf. unter
Anwendung der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) zu planen.
Die Flächen des Raumprogramms belaufen sich auf ca. 3 900 m^2 NUF
(Regelfall). Die Gesamt-BGF beträgt ca. 8 800 m^2 (BRI ca. 33 600 m³).
Das Saarland, vertreten durch das Landesverwaltungsamt (LaVA), wird als
Auftraggeber und Bauherr für das Projekt fungieren.
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Bauwerksplanung für den Neubau
Zentrum Biophysik (ZBP).
Im Anschluss wird der Auslober gemäß § 14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein
Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern durchführen.
Die Bauwerkskosten (KG 300+400) betragen ca. 23,0 Mio. EUR brutto. Es
werden ca. 37,0 Mio. EUR brutto Gesamtbaukosten einschließlich
Erstausstattung erwartet.
Wichtiger Hinweis zu Projektzeitraum:
Unterstützt wird die Bauaufgabe mit Fördermitteln. Das Gebäude ist im
Rahmen der Förderung von Forschungsbauten genehmigt und ist deshalb in
einer straffen Terminschiene umzusetzen. Abschluss der Baumaßahme muss
zum 31.12.2023 erfolgen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Es werden Büros (Architekten) gesucht, die Erfahrung in der Planung und
Realisierung von vergleichbaren Bauaufgaben haben. Insgesamt sind max.
50 Teilnehmer geplant. Aus den vollständigen und zur Teilnahme
berechtigten Bewerbungen werden 34 Teilnehmer zusätzlich zu den bereits
16 gesetzten Teilnehmern (siehe Pkt. IV.1.7) gelost (gem. Ziff. 2.4.3.
GRW Saar 2015).
Zur Teilnahme an der Losung genügen die Vollständigkeit der Bewerbung
und der geforderten Unterlagen/Nachweise. Die ausgewählten Bewerber
werden im Anschluss benachrichtigt.
Zur Bewerbung sind zwingend die beigefügten Bewerbungsunterlagen
(Teilnahmeantrag mit Anlagen) oder eine einheitliche europäische
Eigenerklärung EEE (wird nicht vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt)
zu verwenden.
Der Teilnahmeantrag ist ausgefüllt und fristgerecht elektronisch in
Textform nach § 126b BGB bei der unter I.3 genannten Kontaktstelle
einzureichen.
Einzureichen ist:
vollständig ausgefüllter Teilnahmeantrag mit Anlagen,
bei Bewerbergemeinschaften (BG) eine von sämtlichen Mitgliedern in
Reinschrift ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt im
Teilnahmeantrag) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung
aller Mitglieder und der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters,
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1, § 79
Abs. 2 VgV und § 123 Abs. 1, § 124 Abs. 1 GWB vorliegen, wird mit
Abgabe des Teilnahmeantrags durch die Angabe des Namens in Reinschrift
versichert,
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung bei
öffentlichen Aufträgen nach dem Saarländischen Tariftreuegesetz (STTG)
vom 06.02.2013 (Amtsblatt des Saarlandes I, S. 84) und die Verordnung
zur Anpassung des Mindestlohns gem. § 3 Abs. 5 Satz 3 STTG vom
12.10.2017 (Amtsblatt des Saarlandes I, S. 924, 966),
bei juristischen Personen ein aktueller Handelsregisterauszug in
Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung einer
Gerichts- und Verwaltungsbehörde des Ursprungs- und Herkunftslandes
(von jedem Mitglied der BG),
Nachweis der Berufszulassung als Architekt, bei ausländischen
Bewerbern ist ein gleichwertiger Nachweis des Herkunftslandes
vorzulegen,
Angaben zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit Dritten (von jedem
Mitglied der BG).
Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten.
Verhandlungsverfahren
Von den Preisträgern/Bietern sind spätestens zum Verhandlungsverfahren
zudem folgende Nachweise ihrer Eignung gemäß § 45 und 75 i. V. m. § 46
VgV vorzulegen:
Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung (von jedem
Mitglied einer BG); im Auftragsfall ist eine Deckungssumme von mind.
500.000 EUR für Personenschäden und mind. 500 000 EUR für sonstige
Schäden nachzuweisen,
Angabe der Anzahl und Qualifikation der verfügbaren Mitarbeiter. Die
Mitarbeiterzahlen von allen Mitgliedern der BG und NU werden
berücksichtigt.
Mindesteignung: 6 fachlich qualifizierte Mitarbeiter,
mind. eine Referenz für öffentliche Auftraggeber oder mit
verbindlicher Anwendung des öffentlichen Vergaberechtes (Vergabe der
Bauleistungen) mit mind. 2,0 Mio. EUR netto (KG 300+400), mind. 70 %
HOAI-Grundleistungen der Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI und
Abschluss der Leistungen (ohne LPH 9) nicht vor 2013.
Hinweis:
Werden die geforderten Eignungsnachweise spätestens zum Zeitpunkt des
Verhandlungsverfahrens nicht vorgelegt, so wird der Preisträger/Bieter
ungeachtet des Wettbewerbsergebnisses ausgeschlossen!
Da das Bauvorhaben in einem knappen Zeitraum (bis Ende 2023) umzusetzen
ist, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass abgesehen von dem
vorgenannten Eignungsnachweis mit dem Angebot bzw. im Rahmen der
Vergabeverhandlung der Nachweis einer ausreichenden Leistungsfähigkeit
erbracht werden muss.
Zum Nachweis der Eignung können kleinere Büroorganisationen oder
Berufsanfänger eine Bewerbergemeinschaft bilden (zum Wettbewerb) oder
sich der sog. Eignungsleihe (siehe § 47 VgV, zum Verhandlungsverfahren
mit Nachunternehmer) bedienen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Architekt/Architektin (Fortführung unter Abschnitt VI: Weitere Angaben)
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 50
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Krüger Architekten PartG mbG, Saarbrücken
Schaus Decker Architekten GmbH, Sulzbach
Arge Planungsgesellschaft Jörg Kühn mbH, Eppelborn und Simon Freie
Architekten, Stuttgart
CBAG Beaumont Gergen Architekten PartGmbB, Saarlouis
bhk Architekten GmbH, Saarlouis
Hepp + Zenner Architekten, Saarbrücken
FLOSUNDK architektur+urbanistik GmbH, Saarbrücken
berwanger:architektur GmbH, St. Wendel
AS-Plan Architekten, Kaiserslautern
Nickl & Partner Architekten AG, München
Heinle, Wischer und Partner Freie Architekten, Stuttgart
me di um Architekten Roloff, Ruffing + Partner, Hamburg
kister scheithauer gross architekten und stadtplaner GmbH, Köln
Itten+Brechbühl AG, Berlin
Brechensbauer Weinhart + Partner Architekten mbB, München
Schneider + Sendelbach Architektengesellschaft mbH, Braunschweig
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die eingehenden Wettbewerbsbeiträge werden nach den folgenden Kriterien
bewertet:
Städtebauliche Einbindung,
Erfüllung Raumprogramm,
Funktionalität,
Räumliche und gestalterische Qualität,
Nachhaltigkeit,
Wirtschaftlichkeit.
Die Reihenfolge der aufgeführten Beurteilungskriterien stellt keine
Gewichtung dar.
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/11/2018
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
ausgewählte Bewerber
Tag: 27/11/2018
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Es werden Preise und Ankäufe in Höhe von 150 000 EUR (zzgl. MwSt.)
vergeben.
1) Preis 37 500 EUR netto,
2) Preis 30 000 EUR netto,
3) Preis 22 500 EUR netto,
4) Preis 18 000 EUR netto,
5) Preis 12 000 EUR netto.
Für Ankäufe sind insgesamt 30 000 EUR (zzgl. MwSt.) veranschlagt.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen
Beschluss anders zu vergeben.
IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Es sind keine Bearbeitungshonorare vorgesehen.
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die
Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
- Markus Hammes, Architekt, Stuttgart
- Andreas Hilgers, Architekt, Saarbrücken
- Prof. Linus Hofrichter, Architekt, Ludwigshafen am Rhein
- Ltd. MR Daniel Kempf, Architekt und Leiter der Abteilung Staatlicher
Hochbau und Liegenschaften, Saarbrücken
- Prof. Heiko Lukas, Architekt und Baudezernent, Saarbrücken
- Alexander Schwehm, Architekt und Vorstand der AKS, Saarlouis
- BD Rainer Tschunko, Architekt und Leiter der Abteilung Staatliche
Hochbaubehörde, Saarbrücken
Stellvertretende Fachpreisrichterin: BORin Kerstin Schirm, Architektin
und Leiterin des Referats Hochschulbau, Bauordnungsrecht der Abteilung
Staatlicher Hochbau und Liegenschaften, Saarbrücken
- MR Egon Fischer, Ministerium für Finanzen und Europa, Saarbrücken
- LMRin Dr. Annette Groh, Staatskanzlei, Leiterin Abteilung WT
(Wissenschaft, Hochschule, Technologie), Saarbrücken
- Prof. Dr. Ludger Santen, Fachbereich Theoretische Physik, Saarbrücken
- Prof. Dr. rer. Nat. Manfred Schmitt, Präsident der UdS, Saarbrücken
Stellvertretende Sachpreisrichterin: Meike Kunert, Campusentwicklung,
Saarbrücken
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.3.1) Fortführung von Punkt III.2.1) Angaben zu einem besonderen
Berufsstand
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedsstaaten sowie
Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das
öffentliche Beschaffungswesen GPA.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen
(Architekten), die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt,
wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am
Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architektin/Architekt zu
führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung
gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als
Architektin/Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder
sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der
Richtlinie 2005/36/EG bzw. 85/384/EWG gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt,
wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen
gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein
bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person und der Verfasser
der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an
natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher
und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt; dabei
muss jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt sein.
Sachverständige, Fachplaner und andere Berater müssen nicht
teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistung erbringen,
die der Wettbewerbsaufgabe entspricht, und wenn sie überwiegend und
ständig auf dem Fachgebiet tätig sind.
VI.3.2) Weitere Bearbeitung
Der Auslober ist gewillt unter Berücksichtigung der Empfehlung des
Preisgerichts, einem oder mehreren Preisträgern weitere Leistungen
gemäß Ziff. 5.1.1. GRW Saar 2015 sowie § 34 HOAI 2013 zu übertragen
(mindestens Leistungsphase 2 bis 5)
soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegenden Aufgabe
realisiert wird,
soweit die Teilnehmer, deren Arbeit mit einem Preis ausgezeichnet
wurden, nach Auffassung des Auslobers eine einwandfreie Ausführung der
zu übertragenden Leistungen gewährleisten.
Im Falle einer weiteren Beauftragung werden die im Rahmen des
Wettbewerbs bereits erbrachten Leistungen bis zur Höhe der Preissumme
nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen
wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde
gelegt wird.
Eine Beauftragung der LPH 6 bis 9, ganz oder teilweise, bleibt
vorbehalten.
Die Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen erfolgt stufenweise
vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zustimmung und sofern kein
wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.
Nach Abschluss des Wettbewerbs wird der Auftraggeber gemäß § 14 Abs. 4
Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern durchführen.
Der vergebene Preis wird dabei als Zuschlagskriterium mit einer
Gewichtung von 40 % berücksichtigt.
VI.3.3) Bewerbungsvordrucke
Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die bis zum Abgabetermin
eingegangen sind und auf Grundlage der vorgegebenen Formblätter
erstellt wurden. Bewerbungen können ausschließlich digital über die
unter I.3) genannten Kontaktstelle eingereicht werden.
VI.3.4) Voraussichtliche Termine
Ausgabe der Unterlagen: Ende November 2018
Kolloquium: Mitte Dezember 2018
Abgabe Pläne und Formulare: Mitte Februar 2019
Abgabe Modell: eine Woche nach Abgabe der Pläne und Formulare
Preisgericht: Mitte April 2019 (zweitägig)
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
Energie und Verkehr des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Straße 17
Saarbrücken
66119
Deutschland
Telefon: +49 681 / 501-4994
E-Mail: [7]vergabekammer@wirtschaft.saarland.de
Fax: +49 681 / 501-3506
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/10/2018
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1. mailto:b.ferber@lava.saarland.de?subject=TED
2. http://www.saarland.de/
3. https://www.subreport.de/E63777861
4. mailto:zbp-wbw@stadtbauplan.de?subject=TED
5. http://www.stadtbauplan.de/
6. https://www.subreport.de/E63777861
7. mailto:vergabekammer@wirtschaft.saarland.de?subject=TED
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