Ausschreibungen und Aufträge: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Laar Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen Dienstleistungen von Ingenieurbüros Dokument Nr...: 127636-2019 (ID: 2019031909545090542) Veröffentlicht: 19.03.2019 * DE-Laar: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 2019/S 55/2019 127636 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Dienstleistungen Legal Basis: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Breitband Grafschaft Bentheim GmbH & Co.KG Coevordener Straße 35 Laar 49824 Deutschland Kontaktstelle(n): Herr Andreas Conrads Telefon: +49 5921/962307 E-Mail: [1]andreas.conrads@grafschaft.de Fax: +49 5921/9655307 NUTS-Code: DE94B Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [2]www.grafschaft-bentheim.de I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Zusammenschluss von Gebietskörperschaften und öffentlichen Unternehmen als privatrechtliche Gesellschaft I.5)Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Ingenieurleistungen zum Breitbandausbau im Landkreis Grafschaft Bentheim (Niedergrafschaft) II.1.2)CPV-Code Hauptteil 71000000 II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Ingenieurleistungen auf Basis der HOAI 2013 im Ingenieurbau § 43 HOAI und in der technischen Ausrüstung § 55 HOAI zur Schaffung eines passiven Glasfasernetzes gemäß der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland. II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 71300000 II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE94B Hauptort der Ausführung: Grafschaft Bentheim in den Samtgemeinden Emlichheim, Samtgemeinden Uelsen, Samtgemeinden Neuenhaus und der Gemeinde Wietmarschen II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: In dem Gebiet des Landkreises Grafschaft Bentheim ist teilweise keine ausreichend schnelle Internetversorgung vorhanden. Somit ist in diesen weißen Flecken eine leistungsfähige Infrastruktur mittels Glasfaserkabeln zu schaffen, die für alle betreffenden Haushalte und Gewerbebetriebe eine ausreichende Versorgung bietet. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist es, dafür die notwendigen Ingenieurleistungen zu beschaffen. Bisher liegt eine Strukturplanung vor, die im Grundsatz einer Vorplanung gemäß HOAI entspricht und als Basis für die Beantragung von Fördermitteln diente. Die Maßnahme wurde positiv beschieden, so dass mit der weiteren Planung zur Umsetzung begonnen werden kann. Beauftragt werden somit in der ersten Stufe die notwendigen Teile der Entwurfsplanungen aus §§ 43 und 55 HOAI. Bei Bescheidung der Fortsetzung des Projektes werden sodann die Ingenieurleistungen der Leistungsphase Entwurfsplanung komplettiert und die Genehmigungsplanung sowie Ausführungsplanung nach HOAI im Ingenieurbau für die Schaffung des Leerrohrnetzes und in der technischen Ausrüstung für das Fernmeldeaußennetz fortgesetzt. Die darauf folgenden Leistungsphasen Vorbereiten der Vergabe und Mitwirken bei der Vergabe werden durch den Auftraggeber erbracht. Wenn die Ergebnisse der Bauausschreibungen vorliegen, werden diese mit den Fördermittelgebern rückgekoppelt und dienen als Grundlage für die Baufreigabe. Wenn diese positiv beschieden wird, ist vorgesehen, die Begleitung der Bauarbeiten in den Leistungsphasen 8 und 9 der HOAI vollständig oder teilweise zu vergeben. Details zum Verfahren stehen zum Download auf dem angegebenen Server bereit. II.2.5)Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Fachkunde / Gewichtung: 25 Qualitätskriterium - Name: Leistungsfähigkeit / Gewichtung: 20 Qualitätskriterium - Name: Erfahrung / Gewichtung: 25 Qualitätskriterium - Name: Zuverlässigkeit / Gewichtung: 20 Qualitätskriterium - Name: Sonstige objektbezogene Auftragskriterien / Gewichtung: 5 Preis - Gewichtung: 5 II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Das Projekt steht unter dem Vorbehalt der Baufreigabe durch die Förderstellen des Bundes und des Landes Niedersachsen. Daher darf der Baubeginn erst erfolgen, wenn die Genehmigungen erteilt sind. Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Verhandlungsverfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2017/S 065-122389 IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Bezeichnung des Auftrags: Ingenieurleistungen zum Breitbandausbau im Landkreis Grafschaft Bentheim (Niedergrafschaft) Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein V.1)Information über die Nichtvergabe Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: Der Vertrag wird mit dem Bieter geschlossen, der aufgrund des ausgehandelten Auftragsinhalts und der ausgehandelten Auftragsbedingungen im Rahmen der vorgegebenen Zuschlagskriterien und deren Gewichtung die bestmögliche Leistung erwarten lässt. Bei Gleichstand entscheidet das Los. Der Teilnahmeantrag ist in einfacher schriftlicher Ausfertigung sowie auf einem digitalen Datenträger in einem verschlossenen Umschlag bei der ausschreibenden Stelle einzureichen. Der Umschlag ist mit dem in den Vergabeunterlagen veröffentlichten Aufkleber gut sichtbar zu versehen. Die ausschreibende Stelle bittet von telefonischen Anfragen abzusehen und ausschließlich schriftlich über die veröffentlichte Email-Adresse zu kommunizieren. VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Auf der Hude 2 Lüneburg 21339 Deutschland E-Mail: [4]vergabekammer@mw.niedersachsen.de Fax: +49 4131152943 VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Auf der Hude 2 Lüneburg 21339 Deutschland E-Mail: [5]vergabekammer@mw.niedersachsen.de Fax: +49 4131152943 VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber bittet darum, etwaige Rügen nur elektronisch per Mail an die o. g. Kontaktstelle zu reichen. Der Bewerber soll in der Rügeschrift den Zeitpunkt der Kenntnisnahme des gerügten Sachverhalts dokumentieren. Für den Fall, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird steht der Weg des Nachprüfungsverfahrens im Sinne des § 160 GWB offen. § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Auf der Hude 2 Lüneburg 21339 Deutschland E-Mail: [6]vergabekammer@mw.niedersachsen.de Fax: +49 4131152943 VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 15/03/2019 [BUTTON] × Direktlinks HTML ____________________ PDF ____________________ PDFS ____________________ XML ____________________ [BUTTON] Schließen References 1. mailto:andreas.conrads@grafschaft.de?subject=TED 2. http://www.grafschaft-bentheim.de/ 3. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:122389-2017:TEXT:DE:HTML 4. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED 5. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED 6. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de